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  • 01.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind ePA-Kampagne und Datenhoheit, Wundversorgungschaos nach Fristende, Alzheimerantikörper und Thromboserisiken
    01.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind ePA-Kampagne und Datenhoheit, Wundversorgungschaos nach Fristende, Alzheimerantikörper und Thromboserisiken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Überblick zum Tag zeigt, wie eine Kampagne die ePA in den Alltag holen soll, die Wundversorgung ohne stabile Rechtsgrundlage weiterla...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind ePA-Kampagne und Datenhoheit, Wundversorgungschaos nach Fristende, Alzheimerantikörper und Thromboserisiken

 

Der Tag verbindet die neue Kampagne zur elektronischen Patientenakte, die wackelige Wundversorgung, den Dämpfer für Alzheimerantikörper und die Beratung zu venösen Risiken.

Stand: Montag, 01. Dezember 2025, 19:10 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die elektronische Patientenakte rückt mit einer neuen Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums noch stärker in den Vordergrund: Versicherte sollen verstehen, warum es sich lohnt, Befunde, Medikationspläne und Arztbriefe gebündelt in einer Akte zu führen, statt Kopien in Schubladen und auf verschiedenen Endgeräten zu verstreuen. Gleichzeitig droht die Wundversorgung wieder zwischen Rechtslage, Übergangsfristen und Haushaltslogik zerrieben zu werden, während das Ministerium die Kassen zum Weitermachen bittet und Apotheken sich an den Angaben im Artikelstamm orientieren müssen. Beim Antikörper Lecanemab zeigt die Nutzenbewertung, wie weit Hoffnungen, Studiendesign und Versorgungsrealität auseinanderliegen können, wenn Daten fehlen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Und in der Beratung geht es zunehmend darum, jüngere, scheinbar gesunde Menschen auf venöse Risiken aufmerksam zu machen, ohne sie zu verunsichern – von Kontrazeption über Reisen bis zur Einnahme von Antikoagulanzien.

 

Venenthrombosen bei jungen Frauen und Männern, unterschätzte Langzeitrisiken, Apotheken beraten zu Hormonen, Reisen und Prävention

Venenthrombosen gelten oft als Problem höherer Lebensalter, doch Daten zeigen, dass auch jüngere Menschen beachtlich gefährdet sein können, wenn bestimmte Risikofaktoren zusammentreffen. Hormonelle Kontrazeptiva, Schwangerschaft, Wochenbett, Nikotinkonsum, starkes Übergewicht und langes Sitzen auf Reisen oder im Büro verstärken die Gerinnungsneigung, obwohl das Grundrisiko in dieser Altersgruppe zunächst niedrig wirkt. Für viele Betroffene kommt die Diagnose deshalb überraschend, weil unspezifische Beschwerden anfangs eher als Muskelkater, Zerrung oder Erschöpfung eingeordnet werden. Gerade bei Frauen in der Kombination aus Estrogen-haltiger Pille und Rauchen steigt das Risiko deutlich, ohne dass dies im Alltag immer präsent ist. Die Folge ist eine gefährliche Schieflage zwischen objektiver Gefährdung und subjektiver Wahrnehmung, die vermeidbare Ereignisse begünstigt.

Medizinisch wird zwischen arteriellen und venösen thromboembolischen Ereignissen unterschieden, die sich in Ursache und Klinik deutlich unterscheiden, aber in der Wahrnehmung häufig vermischt werden. Arterielle Ereignisse entstehen typischerweise auf dem Boden einer vorgeschädigten Gefäßinnenwand und führen zu Schlaganfällen oder Herzinfarkten mit abrupt einsetzenden neurologischen Ausfällen oder Brustschmerzen. Venöse Ereignisse betreffen vor allem die tiefe Beinvenenthrombose und die Lungenembolie, bei denen Gerinnsel im venösen System entstehen und dann in die Lungenstrombahn wandern können. Bei der Beinvenenthrombose stehen einseitige Schwellung, Spannungsgefühl, Schmerzen und Farbveränderungen im Vordergrund, die gerade im frühen Stadium leicht als orthopädisches Problem missgedeutet werden. Eine Lungenembolie äußert sich dagegen mit plötzlicher Luftnot, atemabhängigen Schmerzen, Herzrasen und in schweren Fällen Kreislaufzusammenbruch, sodass rasches Handeln überlebenswichtig ist.

Die Inzidenz venöser Thromboembolien liegt in Europa im Schnitt im niedrigen Promillebereich, steigt jedoch mit zunehmendem Lebensalter ausgeprägt an und erreicht bei Hochbetagten ein Vielfaches des Ausgangswerts. Für junge Erwachsene erscheinen die absoluten Zahlen zunächst beruhigend, doch exogene Faktoren können das individuelle Risiko sprunghaft erhöhen. Dazu gehören Operationen und lange Immobilisation, Tumorerkrankungen, aber eben auch vermeintlich banale Situationen wie Langstreckenflüge, mehrstündige Autofahrten oder lange Schichten im Sitzen. Hinzu kommen genetische Dispositionen wie Faktor-V-Leiden-Mutationen, die von Betroffenen häufig nicht bekannt sind und mit den genannten Alltagsfaktoren zusammenwirken. In der Summe entsteht so eine Risikolandschaft, die ohne gezielte Aufklärung weder von Patienten noch von Behandelnden immer ausreichend erkannt wird.

In der Therapie haben direkte orale Antikoagulanzien die Behandlung venöser Thromboembolien in vielen Fällen vereinfacht, erfordern aber präzise Dosierung und konsequente Einnahme. Zu Beginn ist in der Regel eine intensivere Phase mit höheren Dosen oder der vorgeschalteten Gabe eines parenteralen Antikoagulans erforderlich, bevor auf die Erhaltungsdosis umgestellt wird. Parallel zur medikamentösen Behandlung bleiben mechanische Maßnahmen wie medizinische Kompressionsstrümpfe wichtig, um den venösen Rückfluss zu verbessern und Folgeschäden zu reduzieren. Besonders bei längerer Immobilisation im Krankenhaus oder bei Reisen können passend angepasste Strümpfe das Risiko weiter senken. Ergänzend ist Bewegung ein zentraler Baustein: schon regelmäßiges Aufstehen, Wadenübungen, Treppensteigen oder Spaziergänge verbessern den venösen Rückfluss und wirken der Stase entgegen.

Für Apotheken eröffnen diese Zusammenhänge ein breites Beratungsfeld, das weit über die Abgabe eines Antikoagulans hinausgeht. Teams können gezielt nach Risikokonstellationen fragen, auf Wechselwirkungen mit Schmerzmitteln oder pflanzlichen Präparaten hinweisen und die richtige Anwendung von Kompressionsstrümpfen erklären. In der Reiseberatung lassen sich Hinweise zu Trinkmenge, einfachen Bewegungsübungen und sinnvollem Umgang mit Dauermedikation integrieren. Gerade bei jungen Frauen lohnt sich ein offenes Gespräch über die Kombination von hormoneller Kontrazeption mit Rauchen, Übergewicht oder längerer Immobilisation, ohne Angst zu schüren, aber mit klarer Risikoabwägung. Werden Warnsignale wie einseitige Beinschwellung, Wadenschmerzen oder plötzliche Atemnot genannt, können Apothekenteams mit deutlicher Empfehlung zur ärztlichen Abklärung dazu beitragen, kritische Situationen früher zu erkennen. So entsteht aus der Summe vieler kleiner, konsequenter Hinweise ein wirksamer Beitrag zur Prävention, der gerade in dieser oft unterschätzten Altersgruppe eine entscheidende Rolle spielen kann.

 

Elektronische Patientenakte im Fokus, BMG-Kampagne für Vertrauen, Chancen für Versicherte und Apotheken im digitalen Versorgungsalltag

Die elektronische Patientenakte ist inzwischen formal bei der großen Mehrheit der gesetzlich Versicherten angekommen, doch zwischen technischer Verfügbarkeit und gelebter Nutzung klafft noch eine spürbare Lücke. Viele Menschen haben von der ePA gehört, fühlen sich aber nur oberflächlich informiert oder wissen nicht genau, welche Daten enthalten sind und wer tatsächlich Zugriff erhält. Vor diesem Hintergrund setzt das Bundesgesundheitsministerium auf eine digitale Kampagne, die unter einem klaren Motto sowohl die Vorteile als auch die Schutzmechanismen verständlich machen soll. Plakative Slogans allein reichen dabei nicht aus, wenn Unsicherheit über Datensicherheit, Missbrauchsrisiken oder möglichen Druck zur Nutzung bestehen bleibt. Gefragt ist eine Aufklärung, die erklärt, wie die Akte im Alltag hilft und welche Rechte Versicherte konkret haben, statt nur abstrakte Versprechen zu formulieren.

In der Argumentation steht der unmittelbare Überblick über Befunde, Medikationspläne, Laborwerte und Entlassbriefe im Zentrum, der Doppeluntersuchungen vermeidet und Zusammenhänge sichtbar macht. Wer mehrere Fachärzte aufsucht oder regelmäßig im Krankenhaus behandelt wird, kennt die Bruchstellen des Systems: fehlende Arztbriefe, unvollständige Medikamentenlisten, unklare Vorerkrankungen. Die ePA soll hier als verbindendes Element dienen, das digitale Dokumente strukturiert zusammenführt und im Idealfall immer auf dem aktuellen Stand hält. Für Versicherte bedeutet das nicht nur mehr Transparenz, sondern auch mehr Verantwortung, denn sie entscheiden darüber, welche Dokumente hochgeladen bleiben, welche gelöscht werden und in welchem Umfang Behandelnde Einblick erhalten. Damit diese Verantwortung nicht überfordert, muss verständlich erklärt werden, welche Einstellungen sinnvoll sind und wie sich Rechte bei Bedarf jederzeit anpassen lassen.

Aus Sicht der Apotheken liegt der besondere Mehrwert der ePA im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit, weil Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und Dosierungsfehler leichter erkennbar werden. Wenn Medikationsplan, Krankenhausentlassbriefe und Diagnosen digital einsehbar sind, lassen sich Rückfragen gezielter stellen und Empfehlungen präziser begründen. Gleichzeitig steigt der Anspruch an Diskretion und Rollenklärung: Es braucht klare Regeln, wann ein Zugriff fachlich geboten ist und wie mit sensiblen Informationen umzugehen ist, die über das unmittelbare Beratungsthema hinausgehen. Die ePA kann so zur Basis einer partnerschaftlichen, jahrgangsübergreifenden Betreuung werden, wenn technisch stabile Prozesse mit verlässlicher Kommunikation am HV-Tisch verbunden werden. Andernfalls droht sie als weiteres Verwaltungsinstrument wahrgenommen zu werden, das zusätzlichen Aufwand ohne erlebbaren Nutzen erzeugt.

Für das Ministerium ist die Kampagne auch ein Testfall, ob die breite Bevölkerung bei digitalen Großprojekten überhaupt noch erreichbar ist oder digitale Müdigkeit überwiegt. Viele Versicherte haben in den vergangenen Jahren Erfahrungen mit stockenden E-Rezept-Einführungen, langsamen Portalen oder komplizierten Passwörtern gemacht und reagieren daher skeptisch, wenn erneut große Versprechen formuliert werden. Die Kampagne muss deshalb aufzeigen, dass die ePA nicht nur ein weiteres Symbolprojekt ist, sondern Schritt für Schritt in Versorgungssituationen hineinwirkt, die Versicherte kennen: das erste Gespräch nach einer Krankenhausentlassung, die Anpassung einer Dauermedikation oder die Kontrolle von Wechselwirkungen. Dabei braucht es einfache Zugangswege, klare Hilfsangebote bei der Einrichtung und Ansprechpartner, die geduldig erklären, ohne zu belehren. Nur wenn die Hemmschwelle zur Nutzung sinkt, werden die theoretischen Vorteile praktisch spürbar.

Entscheidend für die Akzeptanz ist nicht nur die technische Sicherheit, sondern das Vertrauen in diejenigen, die mit den Daten arbeiten. Ärztinnen, Ärzte, Apothekenteams und andere Gesundheitsberufe müssen vermitteln, dass sie die digitale Akte nicht als Kontrollinstrument, sondern als Werkzeug für eine bessere Versorgung sehen. Wer als Patient erlebt, dass sich Beratungsgespräche verbessern, Befunde nicht mehr verschwinden und Medikationsfehler seltener werden, gewinnt Zutrauen in die ePA. Umgekehrt kann jeder Datenverlust, jede unklare Freigabe oder jede missglückte Authentifizierung dieses fragile Vertrauen rasch beschädigen. Die Advents- und Winterzeit bietet in vielen Praxen und Apotheken Gelegenheit, digitale Themen in ruhigen Momenten mitzuerklären und konkrete Hilfestellung zu geben, damit die ePA Schritt für Schritt von einer abstrakten Abkürzung zu einem alltäglichen Begleiter der Versorgung wird.

 

Offene Rechtslage bei spezieller Wundversorgung, BMG bittet um Kulanz, Apotheken navigieren Erstattung und Versorgungsrisiken im Alltag

Bei der Erstattung besonderer Wundauflagen ist erneut eine Situation entstanden, in der Versorgungspraxis, Gesetzgebung und Verwaltung auseinanderfallen. Die befristete Regelung, nach der spezielle Produkte zur Behandlung chronischer oder schwer heilender Wunden zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden konnten, ist ausgelaufen, ohne dass die Nachfolgeregelung rechtzeitig in Kraft getreten ist. Gleichzeitig liegt mit dem Pflegebürokratieentlastungsgesetz ein Gesetzespaket vor, das die Fristverlängerung bis Ende 2026 enthalten soll, aber im Vermittlungsverfahren feststeckt. Um ein abrupte Versorgungslücke zu vermeiden, hat das Gesundheitsministerium nun in einem Schreiben an Krankenkassen, Ärztinnen, Ärzte und Apotheken appelliert, die bisherige Praxis vorerst unverändert fortzuführen. Damit liegt die Verantwortung für eine faktische Übergangslösung erneut bei den Akteuren, die bereits mit der praktischen Umsetzung der Wundversorgung belastet sind.

Die Krankenkassen befinden sich ihrerseits in einer heiklen Lage, weil sie Leistungen ohne klare Rechtsgrundlage nicht unbegrenzt gewähren können, zugleich aber Imageschäden und Proteste vermeiden möchten. Signale aus Verbandskreisen deuten darauf hin, dass viele Kassen die Bitte des Ministeriums zunächst aufgreifen und besondere Wundauflagen weiterhin als erstattungsfähig behandeln werden. Für Apotheken und verordnende Praxen heißt dies jedoch, dass sie sich auf mündliche oder schriftliche Hinweise und auf den jeweiligen Stand in Artikelstämmen stützen müssen, statt auf eine eindeutige gesetzliche Norm. Die Situation erinnert an frühere Frist-Enden, bei denen ebenfalls kurzfristige Appelle eine formale Rechtsgrundlage ersetzten und erst später rückwirkend stabilisiert wurden. Aus Versorgungssicht wirkt dieses Muster wie ein Déjà-vu, das Vertrauen in Planungssicherheit und Gesetzgebung nicht unbedingt stärkt.

In den Offizinen zeigt sich die Unsicherheit in ganz konkreten Fragen am HV-Tisch: Dürfen besondere Wundauflagen weiterhin beliefert werden, wenn sie im ABDA-Artikelstamm als erstattungsfähig geführt sind, auch wenn die formale Grundlage ausgelaufen ist. Ein pragmatischer Ansatz besteht darin, sich eng an der Kennzeichnung im Artikelstamm zu orientieren und im Zweifel Rücksprache mit der verordnenden Praxis oder der Krankenkasse zu halten. Gleichzeitig müssen Apothekenteams gegenüber Pflegekräften, Angehörigen und Betroffenen erklären, warum ein Produkt in der einen Region problemlos abgegeben wird, während an anderer Stelle Unsicherheit herrscht. So entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Anspruch, eine lückenlose Wundversorgung sicherzustellen, und der Pflicht, wirtschaftlich und rechtlich korrekt zu handeln. Jede missverständliche Botschaft kann dabei das Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen, Apotheken und behandelnden Teams belasten.

Für Menschen mit chronischen Wunden steht jedoch nicht die Rechtslage im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob die bewährte Versorgung ohne Unterbrechung weiterlaufen kann. Verbandwechsel, Schmerzreduktion, Schutz vor Infektionen und die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten hängen oft an genau den Produkten, deren Erstattung nun wieder in Frage steht. Wenn Verträge ins Wanken geraten oder Produkte plötzlich als „nicht mehr zulasten der Kasse“ gelten, drohen Rückschritte in der Heilung, zusätzliche Belastungen für Pflegedienste und Kliniken sowie höhere Folgekosten. Die aktuelle Hängepartie zeigt, wie wichtig klare Fristen, frühzeitige Kommunikation und abgestimmte Umsetzungspläne wären. Für Apotheken, die oftmals die letzte Instanz vor der Versorgungslücke sind, bleibt vorerst nur, eng zu beobachten, wie sich Empfehlungen und Kennzeichnungen entwickeln, und jeden Einzelfall sorgfältig zu dokumentieren.

Langfristig stellt sich die Frage, ob hochspezialisierte Wundprodukte dauerhaft über provisorische Fristen und Kulanzregelungen gesteuert werden können oder ob ein stabiler Rahmen nötig ist, der Nutzenbewertung, Vergütung und Versorgungsauftrag zusammenführt. Bewertungsverfahren für besondere Wundauflagen benötigen Zeit und belastbare Daten, während die Versorgung täglich stattfindet und keine Pause kennt. Ein verlässlicher Rahmen müsste daher klar definieren, wie mit Produkten umzugehen ist, deren Evidenz noch geprüft wird, ohne Leistungserbringer jedes Jahr aufs Neue in Unsicherheit zu versetzen. Für Apotheken bietet es sich an, die aktuelle Lage zu nutzen, um mit Pflegeeinrichtungen, Hausärzten und Spezialpraxen feste Kommunikationswege aufzubauen und gemeinsam zu definieren, wie im Fall weiterer Fristverschiebungen vorzugehen ist. So kann zumindest die operative Seite der Versorgung stabil bleiben, während Politik und Selbstverwaltung an einer tragfähigen gesetzlichen Lösung arbeiten.

 

Alzheimertherapie zwischen Erwartungen und Evidenz, Lecanemab im IQWiG-Fokus, Apotheken erklären Nutzen und Grenzen für betroffene Patientinnen

Mit der Einführung neuer Antikörpertherapien gegen Alzheimer ist die Hoffnung gewachsen, den Verlauf dieser Erkrankung zumindest zu verlangsamen und den Alltag betroffener Menschen länger stabil zu halten. Gleichzeitig haben Zulassungsverfahren, Sicherheitsauflagen und Nutzenbewertungen deutlich gemacht, wie schmal der Grat zwischen medizinischem Fortschritt und enttäuschten Erwartungen sein kann. Lecanemab ist für frühe Stadien der Erkrankung zugelassen und wird bei leichter kognitiver Störung und leichter Demenz eingesetzt, doch die klinische Relevanz der Effekte bleibt umstritten. In Deutschland hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Aufgabe, den Zusatznutzen gegenüber bewährten Strategien zu bewerten und damit die Grundlage für Preisverhandlungen und Versorgungsempfehlungen zu schaffen. Das Ergebnis der aktuellen Bewertung lautet, dass ein belegter Zusatznutzen gegenüber den festgelegten Vergleichstherapien bislang nicht nachgewiesen ist.

Im Zentrum der Kritik steht weniger die Idee, über eine Amyloidreduktion in den Krankheitsverlauf einzugreifen, als vielmehr das Zusammenspiel von Studiendesign, Vergleichsstandard und Sicherheit. Ein Teil der positiven Effekte in der Zulassungsstudie beruht auf Auswertungen, die nicht dem in Deutschland gelebten Therapiestandard entsprechen. Zudem wurde der Anwendungsbereich von europäischer Seite deutlich eingeschränkt, weil es Hinweise auf schwerwiegende Nebenwirkungen gibt, die in der Alltagsversorgung sorgfältig beobachtet werden müssen. Für die Patientengruppen, die in Deutschland tatsächlich infrage kommen, fehlen bislang differenzierte Auswertungen zu Wirksamkeit und Risiken, etwa zu bestimmten Altersgruppen oder Begleiterkrankungen. Aus Sicht des Bewertungsgremiums sind diese Lücken so bedeutsam, dass sich aus den vorhandenen Daten kein gesicherter Vorteil gegenüber dem bisherigen Vorgehen ableiten lässt.

Für Klinikerinnen, Kliniker und Angehörige entsteht dadurch eine komplexe Situation zwischen wissenschaftlicher Vorsicht und dem Wunsch, alles verfügbare zu nutzen, was den Krankheitsverlauf beeinflussen könnte. Einzelne Expertinnen und Experten kritisieren, dass der gewählte Vergleichsstandard zu eng gefasst sei und nicht abbildet, wie in der Versorgung tatsächlich über Therapieoptionen entschieden wird. Gleichzeitig bleibt der Hinweis des Bewertungsinstituts bestehen, dass wichtige Fragen, etwa nach der Überlegenheit gegenüber etablierten Medikamenten, gar nicht Bestandteil des Studiendesigns waren. Aus Patientensicht droht bei einem sehr hohen Preis und nur begrenzt belegter Wirksamkeit eine Zwei-Klassen-Situation, in der sich einige die Behandlung privat finanzieren, während andere darauf angewiesen bleiben, was die Solidargemeinschaft trägt. Die anstehende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird daher nicht nur medizinisch, sondern auch gesundheitspolitisch aufmerksam verfolgt.

Apotheken sind nicht direkt in die Verordnung dieser Antikörper eingebunden, geraten aber in die Rolle, Erwartungen zu sortieren und Fragen zur Therapie realistisch einzuordnen. Angehörige informieren sich über Medienberichte, stoßen auf Schlagworte zu „bahnbrechenden“ Therapien und suchen eine Einschätzung, wie groß die Chancen im Einzelfall tatsächlich sind. Im Beratungsgespräch lässt sich erklären, dass der Schwerpunkt der Behandlung weiterhin auf frühzeitiger Diagnose, konsequenter Nutzung bestehender Therapien, Behandlung von Begleiterkrankungen und alltagsorientierter Unterstützung liegt. Neue Antikörper fügen sich in dieses Gefüge ein, ersetzen es aber nicht, und ihre Nutzung bleibt an enge Kriterien, spezialisierte Zentren und ein sorgfältiges Monitoring gebunden. Dies zu vermitteln, ohne Hoffnungen abrupt zu dämpfen, ist eine anspruchsvolle kommunikative Aufgabe.

Parallel dazu bleibt die Versorgung mit bewährten Arzneimitteln, Hilfen zur Alltagsbewältigung und Begleitmedikation ein Feld, in dem Apotheken unmittelbar wirken. Wechselwirkungen, richtige Einnahmezeitpunkte, Umgang mit Nebenwirkungen und Unterstützung pflegender Angehöriger gehören zu den Bereichen, in denen konkrete Verbesserungen im Alltag erzielt werden können. Indem Apothekenteams erklären, warum Nutzenbewertungen zu vorsichtigen Einschätzungen kommen, tragen sie dazu bei, die Distanz zwischen wissenschaftlicher Diskussion und persönlicher Betroffenheit zu verringern. Die aktuelle Debatte um Lecanemab zeigt exemplarisch, wie wichtig transparente Verfahren, vollständige Daten und realistische Kommunikation über die Möglichkeiten moderner Therapien sind. Für Betroffene und ihre Familien bleibt entscheidend, dass sie sich im Dickicht aus Studienergebnissen, Schlagzeilen und Bewilligungsregeln nicht allein gelassen fühlen, sondern Ansprechpartner finden, die Chancen und Grenzen klar benennen.

 

Verantwortung wirkt selten spektakulär, aber sie entscheidet, ob Versorgung trägt, wenn vieles gleichzeitig in Bewegung gerät. Die elektronische Patientenakte verspricht mehr Überblick, verlangt aber, dass Versicherte, Praxen und Apotheken neue Routinen akzeptieren und verinnerlichen. Die Wundversorgung hängt an Übergangsregeln, die mehr auf politischer Taktik als auf klinischen Abläufen beruhen, während Teams vor Ort schlicht Verbände und Spezialauflagen brauchen, die verlässlich erstattet werden. Neue Antikörper gegen Alzheimer laden Hoffnungen auf, treffen aber auf Bewertungsverfahren, die genau prüfen, ob ein messbarer Gewinn gegenüber dem bisherigen Standard erkennbar ist. Und wer junge Frauen und Männer zu venösen Risiken berät, merkt, wie viel Aufklärung nötig ist, bevor Prävention wirklich in den Alltag vordringt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Verantwortung zeigt sich hier weniger in großen Parolen als in nüchternen Entscheidungen: ob eine elektronische Patientenakte so erklärt wird, dass Menschen sie nutzen wollen; ob die Wundversorgung nicht an einem verstreuten Zuständigkeitsmix scheitert; ob neue Alzheimertherapien nur deshalb Aufmerksamkeit erhalten, weil sie neu sind, oder weil sie im Vergleich tatsächlich etwas verbessern. Verantwortung heißt auch, venöse Risiken nicht erst dann zu thematisieren, wenn ein Ereignis eingetreten ist, sondern frühzeitig, differenziert und ohne Angstbilder. Wo Versorgungsträger, Politik und heilberufliche Teams diese Haltung teilen, wächst das Vertrauen, dass Veränderungen nicht nur neue Belastung bringen, sondern Spielräume, die Versorgung stabiler und nachvollziehbarer machen.

Journalistischer Kurzhinweis: Auswahl, Gewichtung und Tonlage folgen journalistischen Sorgfaltskriterien; wirtschaftliche oder verbandspolitische Interessen bleiben von der Darstellung getrennt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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