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  • 01.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Winterglätte und Haftung, Mutterschaftsrenten und Vorsorgelücken, gendersensible Beratung und Erkältungslast
    01.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Winterglätte und Haftung, Mutterschaftsrenten und Vorsorgelücken, gendersensible Beratung und Erkältungslast
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Winterpflichten auf Gehwegen, finanzielle Lücken nach der Familienphase, unterschiedliche Beratungsbedürfnisse von Frauen und Männern s...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Winterglätte und Haftung, Mutterschaftsrenten und Vorsorgelücken, gendersensible Beratung und Erkältungslast

 

Winterliche Verkehrssicherung, benachteiligte Mütter in der Altersvorsorge, gendersensible Beratung in Apotheken und die Mehrbelastung in der Erkältungssaison stehen im Fokus

Stand: Montag, 01. Dezember 2025, 17:37 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Glatteis auf dem Gehweg, die Lücke in der Altersvorsorge nach Jahren der Kinderbetreuung, neue Erkenntnisse zu Frauen- und Männerthemen in der Beratung sowie der zunehmende Druck der Erkältungssaison greifen ineinander. Wenn Wege nicht rechtzeitig geräumt sind, drohen nicht nur Stürze, sondern auch langwierige Haftungsfragen und existenzielle Streitigkeiten mit Versicherern. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Mütter in vielen Regionen deutlich geringere Rentenansprüche aufbauen und Vermögensziele seltener erreichen, weil Care-Arbeit und Teilzeitspitzen kaum abgesichert sind. In Apotheken wächst der Anspruch, gendersensible Unterschiede in Pharmakologie, Nebenwirkungen und Gesprächsführung ernst zu nehmen, damit Frauen und Männer sich mit ihren Anliegen gleichermaßen gesehen fühlen. Parallel dazu fordert die anhaltende Welle von Erkältungen Personal und Abläufe heraus: steigende Beratungsintensität, volle Teams und ein erhöhtes Infektionsrisiko treffen auf angespannte Dienstpläne. Der Gesamteindruck macht deutlich, dass winterliche Sicherheit, finanzielle Resilienz von Familien und die Belastbarkeit der Apothekenteams gemeinsam gedacht werden müssen, um Risiken nicht nur zu verwalten, sondern spürbar zu reduzieren.

 

Verkehrssicherungspflichten bei Winterglätte, Verantwortung in der Apotheke, Haftungsfallen am Gehweg

Wenn die Temperaturen fallen und sich über Nacht eine Eisschicht auf Gehwegen bildet, rückt die Verkehrssicherungspflicht schlagartig in den Mittelpunkt. Hinter dem scheinbar einfachen Bild vom geräumten oder eben nicht geräumten Bürgersteig stehen klare rechtliche Erwartungen daran, wer wann und wo für sichere Wege zu sorgen hat. Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Vermieter und gewerbliche Mieter bewegen sich in einem Geflecht aus kommunalen Satzungen, Mietverträgen und Haftungsnormen, das im Ernstfall über hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen entscheidet. Für Apotheken mit hohem Publikumsverkehr ist das besonders relevant, weil Patientinnen und Patienten aus allen Altersgruppen bei Eis und Schnee den Eingangsbereich nutzen und Stürze dort schnell als Organisationsversagen gedeutet werden können. Neben dem eigentlichen Winterdienst spielt daher auch die Nachweisbarkeit der getroffenen Maßnahmen eine Rolle, denn Gerichte prüfen bei Unfällen häufig sehr genau, ob Räum- und Streupflichten ernsthaft und regelmäßig erfüllt wurden. Damit wird aus der Wetterlage ein Organisations- und Haftungsthema, das weit über den Einzelfall eines Sturzes hinausweist.

Im Ausgangspunkt trifft die Verkehrssicherungspflicht den Grundstückseigentümer, der dafür zu sorgen hat, dass die allgemein zugänglichen Flächen in einem zumutbaren Rahmen gefahrlos genutzt werden können. Viele Städte und Gemeinden regeln in ihren Straßenreinigungssatzungen, zu welchen Uhrzeiten werktags, am Samstag und an Sonn- und Feiertagen geräumt und gestreut sein muss; häufig wird etwa ein Zeitfenster ab 7.00 oder 8.00 Uhr morgens bis in den Abend hinein festgelegt. Diese Pflichten kann der Eigentümer im Innenverhältnis durch Mietverträge auf Vermieter- oder Mieterstellung übertragen, etwa wenn eine Apotheke als Hauptmieterin den Winterdienst für den gesamten Erdgeschossbereich übernimmt oder ein Hausmeisterdienst vertraglich eingebunden wird. Gegenüber Dritten – also gestürzten Passanten oder Kundinnen – bleibt jedoch maßgeblich, dass die Pflicht überhaupt erfüllt und kontrolliert wurde, unabhängig davon, wer intern die Aufgabe übernimmt. Im Haftungsprozess wird dann unter anderem geprüft, ob die Übertragung klar geregelt war und ob angemessene Kontrollen, etwa stichprobenartige Überprüfungen oder dokumentierte Einsatzpläne, existierten. Eine formale Delegation ohne gelebte Umsetzung schützt dabei ebenso wenig wie der Hinweis auf „außergewöhnliche Witterung“, wenn über Stunden erkennbar nichts unternommen wurde.

Für Apotheken ergeben sich besondere Anforderungen, weil sie als Heilberufsbetriebe regelmäßig von älteren Menschen, bewegungseingeschränkten Personen und Eltern mit Kinderwagen aufgesucht werden. Schon wenige Zentimeter festgetretener Schnee oder eine dünne Eisschicht auf den Stufen zum Eingang können in dieser Klientel zu erheblichen Verletzungen führen, die nicht selten mit längeren Arbeitsunfähigkeiten, Operationen oder Reha-Maßnahmen verbunden sind. In Haftungsfragen kommt es dann darauf an, ob der Zugangsbereich einschließlich Treppen, Rampen und Stellflächen vor der Apotheke in angemessenen Abständen kontrolliert wurde, insbesondere bei anhaltendem Schneefall oder wiederkehrendem Blitzeis. Auch Innenflächen können in den Fokus geraten, wenn sich durch hereingetragenen Matsch und Schmelzwasser rutschige Bereiche im Verkaufsraum bilden und keine Maßnahmen zur Rutschhemmung erkennbar sind. In vielen Apotheken wird daher mit saugfähigen Matten, zusätzlichen Läufern und sichtbaren Hinweisen auf nasse Böden gearbeitet, um das Gesamtrisiko zu senken. Entscheidend ist, dass solche Vorkehrungen nachvollziehbar geplant und nicht nur situativ improvisiert wirken.

Die Frage, ob Vermieter oder Mieter einer Apothekenfläche im Einzelfall haften, lässt sich erst mit Blick in die konkreten vertraglichen Regelungen beantworten. In zahlreichen Gewerbemietverhältnissen sind sämtliche Verkehrssicherungspflichten für die Mieträume und direkt angrenzende Außenflächen auf die Mieter übertragen, während der Eigentümer nur für Dach, Fassade und Gemeinschaftsflächen zuständig bleibt. In anderen Konstellationen organisiert eine Hausverwaltung den gesamten Winterdienst über einen externen Dienstleister, der dann zu bestimmten Uhrzeiten räumen und streuen muss, was wiederum einer Kontrolle bedarf. Kommt es zu einem Sturz, prüfen Gerichte häufig, ob die geräumte Fläche dem jeweiligen Nutzungsmuster entspricht, etwa ob vor einer Apotheke mit Notdienstbetrieb auch außerhalb der klassischen Geschäftszeiten ein Mindestmaß an Sicherung gewährleistet war. Eine Apotheke, die planmäßig bis 22.00 Uhr geöffnet hat, kann sich schwer darauf berufen, die Räum- und Streupflicht ende schon am frühen Abend, wenn unmittelbar davor Kundschaft den Zugang nutzen soll. Gleichzeitig bleiben dem Betreiber überzogene Anforderungen erspart, solange der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzung und zur konkreten Gefahrenlage steht.

Organisatorisch rückt damit die Frage in den Mittelpunkt, wie Apothekenleitung, Team und gegebenenfalls externe Dienstleister die Pflichten im Winter praktisch ausgestalten. Häufig werden Dienstpläne so gestaltet, dass Mitarbeitende vor Öffnung den Eingangsbereich kontrollieren, nachstreuen und offensichtliche Gefahrenstellen wie vereiste Rinnen oder überhängende Dachlasten melden. In Fällen von Dauerschneefall oder wiederkehrendem Frost sind zusätzliche Kontrollzeiten sinnvoll, beispielsweise in der Mittagszeit und am Abend, um neue Glättebildung zu erkennen. Sinnvoll ist auch eine einfache Dokumentation der Einsätze, etwa in Form von kurzen Einträgen mit Datum und Uhrzeit, mit denen im Streitfall gezeigt werden kann, dass Winterdienst nicht nur auf dem Papier existiert. Für Lieferanten, Boten und Botendienste, die bei Eis und Schnee die gleichen Wege nutzen, gelten die gleichen Sicherungsmaßstäbe wie für Kundschaft, weil das Haftungsrecht nicht zwischen verschiedenen Besuchergruppen unterscheidet. Insgesamt entsteht so ein Bündel aus Pflichten und Erwartungen, das Winterwetter für Apothekenbetreiber weniger zur Naturerscheinung und mehr zu einer planbaren betrieblichen Aufgabe macht.

Über die unmittelbare Vermeidung von Stürzen hinaus spielt die Verkehrssicherungspflicht in der Außenwirkung eine Rolle für das Vertrauen in die Apotheke als verlässlichen Gesundheitsdienstleister. Ein Eingangsbereich, der bei Schnee und Eis sichtbar gepflegt, geräumt und gestreut ist, signalisiert, dass Sicherheit und Sorgfalt ernst genommen werden und sich das Verantwortungsgefühl nicht auf den Rezeptdruck im Backoffice beschränkt. Gerade in dicht besiedelten Lagen mit hohem Fußgängeraufkommen beobachten Anwohnende und Stammkundschaft sehr genau, welche Betriebe sich ihrer Pflicht stellen und wo tagelang gefährliche Zustände bleiben. Umgekehrt kann ein Unfall vor der Tür die Reputation langfristig belasten, wenn er in der Nachbarschaft mit fehlender Organisation und Gleichgültigkeit verbunden wird. Die rechtliche Verkehrssicherungspflicht erhält auf diese Weise eine strategische Dimension: Sie verbindet den Schutz vor Haftungsrisiken mit der Frage, wie Apotheken im Winter wahrgenommen werden – als Teil der Lösung in einer schwierigen Jahreszeit oder als weiterer Unsicherheitsfaktor auf glatten Wegen.

 

Mutterschaft, Rentenlücke und Vermögensaufbau, verdeckte Risiken für Frauen

Mutterschaft gilt gesellschaftlich bis heute als selbstverständlich, finanziell aber bleibt sie für viele Frauen ein Hochrisikoprojekt – das zeigt die von den Universitäten Bamberg und Dortmund ausgewertete Datenlage besonders deutlich für die alten Bundesländer. Während Erwerbsbiografien von Männern in Westdeutschland noch immer relativ linear verlaufen, reißen Schwangerschaft, Babypause und anschließende Teilzeit bei vielen Müttern dauerhaft Lücken in Einkommen, Rentenansprüchen und Vermögensbildung. Typische Stationen sind längere Familienphasen ohne Beitragszahlungen, anschließende Teilzeitstellen unterhalb des früheren Gehalts und ein langsamer, oft nie voll gelingender Rückweg auf das frühere Einkommensniveau. Was im Alltag als pragmatische Lösung für Betreuung, Haushalt und Erwerbsarbeit begonnen hat, summiert sich über Jahrzehnte zu deutlichen Einbußen im Alter – und lässt sich später kaum noch vollständig aufholen.

Die Forscherinnen und Forscher betonen, dass die Nachteile nicht nur aus einzelnen Entscheidungen entstehen, sondern aus der Kombination mehrerer Faktoren, die sich gegenseitig verstärken. In vielen westdeutschen Regionen ist das Modell „vollzeitnaher Vater, teilzeitarbeitende Mutter“ strukturell verankert, weil Betreuungsplätze knapp sind, Arbeitszeiten wenig flexibel gestaltet werden und gesellschaftliche Erwartungen eine ungleiche Aufteilung von Care-Arbeit begünstigen. Wer dann jahrelang in Minijobs oder sehr kleinen Teilzeitumfängen arbeitet, erwirbt nur wenige Rentenpunkte und kann gleichzeitig kaum Rücklagen bilden, etwa in Form von Wohneigentum oder Wertpapieren. Rentenrechtliche Anrechnungszeiten für Kindererziehung mildern diese Effekte zwar, gleichen sie aber nicht annähernd aus. Im Ergebnis stehen viele Mütter vor einer doppelten Lücke: einer gesetzlichen Rente, die deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Männer liegt, und einem geringeren privaten Polster für unvorhergesehene Belastungen im Alter.

Ein weiterer Befund der Untersuchung ist, dass die Risiken in Partnerschaften lange verdeckt bleiben, weil sie durch das gemeinsame Haushaltseinkommen kaschiert werden. Solange beide zusammen wirtschaften, erscheinen Teilzeit und Gehaltsunterschiede oft verkraftbar. Erst bei Trennung, Scheidung oder Tod des Partners tritt die ökonomische Asymmetrie offen zu Tage. Dann zeigt sich, welche Folgen es hat, wenn Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung, privaten Rentenverträgen oder Immobilienvermögen überwiegend auf den Namen des besser verdienenden Partners laufen. Zwar gibt es rechtliche Instrumente wie Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, doch greifen sie nur begrenzt und häufig erst spät. Kleine Verträge, unverbindliche Zusagen oder informelle Absprachen sind rechtlich oft schwer zu fassen. Die Studie macht deutlich, dass besonders westdeutsche Mütter hier verwundbar sind, weil traditionelle Rollenbilder und unvollständige Absicherung lange nachwirken.

Die Forscher legen deshalb Wert auf die Unterscheidung zwischen individuellen Entscheidungen und strukturellen Rahmenbedingungen. Viele Mütter treffen ihre Wahl nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb eines Systems, das vollzeitnahe Erwerbsarbeit von Frauen erschwert und unbezahlte Sorgearbeit stillschweigend voraussetzt. Dazu gehören Betreuungsangebote mit eingeschränkten Öffnungszeiten, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die Einverdienermodellen Vorteile verschaffen, sowie Arbeitskulturen, in denen flexible, familienkompatible Laufbahnen noch immer die Ausnahme sind. Wer unter diesen Bedingungen die Arbeitszeit reduziert, trägt wirtschaftlich die Konsequenzen weitgehend allein, obwohl die familiäre Nutzenverteilung von vielen gemeinsam getragen wird. Die westdeutsche Mutter wird so zur zentralen Trägerin von Anpassungsleistungen, deren finanzieller Preis sich erst im Ruhestand vollständig zeigt.

Eine wichtige Botschaft der Analyse lautet, dass die Benachteiligung von Müttern in der Alterssicherung keine Randerscheinung, sondern ein relevantes gesamtgesellschaftliches Risiko ist. Wenn große Teile einer Generation mit deutlich unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen in den Ruhestand gehen, erhöht das die Gefahr von Altersarmut und die Abhängigkeit von ergänzenden Sozialleistungen. Gleichzeitig verstärkt die ungleiche Verteilung von Vermögen zwischen Männern und Frauen bestehende Ungleichheiten in der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe. Die Studienautoren verweisen darauf, dass eine faire Alterssicherung für Mütter mehr erfordert als punktuelle Korrekturen: Entscheidend ist, wie Erwerbsverläufe, Familienpolitik, Lohnstrukturen und Vermögensaufbau zusammenwirken. Erst wenn Care-Arbeit anders bewertet, Erwerbsarbeit partnerschaftlicher verteilt und Altersvorsorge als gemeinsame Aufgabe verstanden wird, lässt sich verhindern, dass Mutterschaft im Westen auch in künftigen Kohorten mit einem systematischen Minus im Alter verbunden bleibt.

 

Frauen und Männer beraten, unterschiedliche Bedürfnisse erkennen, pharmazeutische Entscheidungen sicher treffen

Der Heidelberger Herbstkongress der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg rückte unter dem Motto „XX oder XY – wenn das Geschlecht den Unterschied macht“ in den Mittelpunkt, wie stark Beratungserfordernisse in der Offizin durch biologische, hormonelle und kommunikative Unterschiede geprägt werden. Die zweitägige Hybridveranstaltung zeigte, dass geschlechtsspezifische Arzneimittelanwendung kein Nischenthema mehr ist, sondern zunehmend zum Kernbereich pharmazeutischer Versorgung gehört. Der Auftakt durch Prof. Dr. Martina Düfer von der Universität Münster machte dies deutlich: Sinkende Anwenderinnenzahlen bei hormonellen Kontrazeptiva, neue Risikoprofile, stärker individualisierte Methoden und wachsender Informationsbedarf prägen den Alltag. Ihre Hinweise auf die Wechselwirkungen zwischen GLP-1-Analoga und oralen Kontrazeptiva verdeutlichten, dass moderne Stoffklassen – etwa Semaglutid oder Tirzepatid – durch die verlangsamte Magen-Darm-Motilität die Hormonresorption unberechenbar beeinflussen können. Damit rückt die Pflichtberatung in Apotheken näher an klinische Fragestellungen: Für viele Frauen bedeutet dies, bei Therapiebeginn oder Dosisanpassung vorübergehend zusätzliche Barrieremethoden zu nutzen, um unerwünschte Risiken auszuschließen.

Die Kongressbeiträge zeigten zugleich, dass hormonelle Fragestellungen im Apothekenalltag weit über Verhütung hinausgehen. Denn Frauen im reproduktiven Alter stehen vor dynamischen Stoffwechselsituationen, während sich die Anforderungen in der Perimenopause und Postmenopause grundlegend verschieben. Prof. Düfers Hinweise zu „Ozempic-Babys“ – Schwangerschaften, die nicht durch pharmakologische Interaktionen entstehen, sondern durch die erhöhte Fertilität infolge der Gewichtsabnahme unter GLP-1-Therapie – unterstreichen, dass moderne Adipositas- und Diabetesbehandlungen ungewollte Lebensereignisse begünstigen können. Für Beratende heißt das: Wirkmechanismen, Nebenwirkungen und indirekte Effekte gleichermaßen im Blick zu behalten. Genau hier entsteht ein Mehrwert der fachkundigen Offizin, weil sie individuelle Lebenslagen, Medikationspläne und Risikokonstellationen sinnvoll verknüpft.

Im zweiten Themenblock standen Männer im Fokus. Prof. Dr. Dogu Teber aus Karlsruhe ordnete Testosteron, erektile Dysfunktion und Prostatagesundheit in aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen ein. Er wies darauf hin, dass Männer keine abrupt einsetzenden Wechseljahre kennen, sondern mit zunehmendem Alter eine größere biologische Streuung im Testosteronspiegel zeigen. Entscheidende Risikogruppen, etwa Männer mit Typ-2-Diabetes, profitieren besonders von einer differenzierten Abklärung ihres hormonellen Status. Teber verwies auf die Bedeutung der Testosteron-Substitution bei diagnostiziertem Hypogonadismus und den Zusammenhang zwischen niedrigem Testosteron und erhöhter Mortalität bei kombinierter Stoffwechselstörung. Die Kongressbeiträge zeigten klar, wie eng urologische, endokrinologische und pharmazeutische Perspektiven ineinandergreifen und wie wichtig präzise Information für Therapieentscheidungen ist.

Mit besonderer Deutlichkeit wurde die Beratungsrelevanz der Phytotherapie herausgearbeitet. Dr. Christian Ude stellte Optionen zur Unterstützung bei benigner Prostatahyperplasie vor und betonte, dass apothekenpflichtige Arzneimittel – etwa Sägepalme oder Brennnessel – qualitativ und regulatorisch klar von Nahrungsergänzungsmitteln abzugrenzen sind. Die „Kompetenz liegt in der Apotheke“: Dieser Satz steht exemplarisch für ein Beratungsfeld, das viele Männer erst spät aktiv ansprechen. Ergänzt wurde die Perspektive durch gynäkologische Schwerpunkte wie Dysmenorrhö und Endometriose. Prof. Dr. Ariane Germeyer erinnerte daran, dass COX-Hemmer bei Regelschmerzen möglichst frühzeitig einzunehmen sind und dass Endometriose keine monolithische Erkrankung ist, sondern ein breites Spektrum von Symptomen, Verläufen und therapeutischen Optionen umfasst. Ihr Hinweis, dass online verbreitete Extremstatistiken über Prävalenzen, Hormonnebenwirkungen und Kinderwunschrisiken kein realistisches Bild zeichnen, zeigt erneut, wie zentral verlässliche Beratung bleibt.

Zum Abschluss rückte der Kongress die kommunikative Dimension in den Vordergrund. Life-Coach Cornelia Tromm verdeutlichte, dass Beratung nicht nur Fachwissen transportiert, sondern auch verstanden werden muss. Männer reagieren oft besser auf klare, frühe Kernaussagen, Frauen eher auf kontextreiche Einordnungen – ein Muster, das im Alltag keine Schablone, aber ein hilfreicher Orientierungspunkt sein kann. Ihre Empfehlung, sprachliche Abschwächungen wie „vielleicht“ oder „eventuell“ zu vermeiden, zielt auf die Stärkung der Selbstsicherheit von Patientinnen, deren Kommunikationserwartungen im Gesundheitswesen häufig strukturell unterschätzt werden. Der Kongress machte sichtbar, dass geschlechtsspezifische Beratung kein Trendthema, sondern ein strategisches Feld für eine moderne, differenzierte und menschlich zugewandte Versorgung bleibt – und dass Apothekenteams mit ihrer Schnittstellenfunktion dabei eine tragende Rolle übernehmen.
 

Erkältungssaison in Apotheken, komplexe Beratungssituationen, unsichtbare Belastung im Winter

Wenn die Temperaturen fallen und die Wartebereiche voller Menschen mit Husten, Schnupfen und Halsschmerzen sind, wirkt die Erkältungssaison auf den ersten Blick wie ein vertrautes Routinegeschäft. Tatsächlich sind die Abläufe in der Winterzeit eingespielt, die Nachfrage nach frei verkäuflichen Präparaten steigt, und die Regale mit Husten-, Schnupfen- und Schmerzmitteln rücken stärker in den Fokus. Hinter dieser scheinbaren Routine verbirgt sich jedoch eine anspruchsvolle Beratungsaufgabe, weil Symptome unterschiedlich verlaufen, Begleiterkrankungen zunehmen und die Grenzen zur echten Influenza oder zu anderen Infektionen fließend sind. Das Team muss in kurzer Zeit einschätzen, ob eine Selbstmedikation angemessen ist oder ob eine ärztliche Abklärung notwendig erscheint. Gleichzeitig steigen Arbeitsdichte und Infektionsdruck im Tagesgeschäft, weil sich mehr Menschen in engem Raum aufhalten und der Beratungsplatz zum Knotenpunkt für viele akute Infekte wird.

Die Bandbreite der Anliegen reicht von unkomplizierten Schnupfenbeschwerden bis zu schwer einzuordnenden Symptomkonstellationen mit Fieber, Atemnot oder ungewöhnlich starker Erschöpfung. Ein Teil der Kundschaft wünscht „nur schnell etwas für die verstopfte Nase“, während andere gezielt nach Kombinationstherapien fragen oder schon mehrere Präparate parallel einnehmen. Hinzu kommen Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Asthma oder Diabetes, bei denen scheinbar einfache Empfehlungen gezielt auf Wechselwirkungen und Kontraindikationen geprüft werden müssen. In dieser Situation genügt kein schematischer Blick auf einzelne Symptome; gefragt ist vielmehr eine strukturierte, aber gleichzeitig alltagsnahe Anamnese, die Medikamente, Vorerkrankungen und individuelle Belastungsgrenzen einbezieht. Wer beispielsweise bereits dauerhaft Analgetika oder Antikoagulanzien einnimmt, benötigt eine andere Empfehlung als Personen ohne Dauermedikation, selbst wenn die Erkältungssymptome ähnlich erscheinen.

Für Apothekenteams bedeutet die Winterzeit außerdem, Spannungen zwischen Beratungsqualität und Zeitdruck auszubalancieren. Je länger die Warteschlange, desto größer der Druck, rasch abzuarbeiten – gleichzeitig erhöht jede verkürzte Rückfrage das Risiko, wichtige Informationen zu übersehen. Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Belastbarkeit brauchen mehr Aufmerksamkeit, weil Dosierungen angepasst, Darreichungsformen sorgfältig ausgewählt und Warnzeichen ernster Verläufe zuverlässig erkannt werden müssen. Auch die Einschätzung, wann eine ärztliche Untersuchung notwendig ist, gehört zu den wiederkehrenden Aufgaben: Länger anhaltendes Fieber, starke Kopf- oder Brustschmerzen, Luftnot oder der Verdacht auf eine echte Grippe sind Hinweise, die nicht ignoriert werden dürfen. Zugleich treten immer wieder Erwartungshaltungen auf, die eher an eine schnelle „Lösung aus der Schachtel“ erinnern, und stehen im Kontrast zu einem risikobewussten Vorgehen, das Symptome und Rahmenbedingungen gemeinsam bewertet.

Besonders herausfordernd sind Beratungen, in denen unterschiedliche Vorstellungen zur Behandlung aufeinandertreffen. Manche Kundinnen und Kunden bevorzugen pflanzliche Präparate, andere fragen gezielt nach möglichst starken Medikamenten, wieder andere möchten homöopathische Mittel oder lehnen bestimmte Wirkstoffe ab. Hinzu kommen unterschiedliche Informationsstände: Einige erscheinen bereits mit detaillierten Recherchen aus dem Internet, während andere sich erstmalig mit der Unterscheidung von Erkältung und Influenza auseinandersetzen. Für das pharmazeutische Personal bedeutet das, Wirkmechanismen, Nutzen und Risiken verschiedener Optionen verständlich zu erklären, ohne Ängste zu schüren oder falsche Sicherheit zu vermitteln. Gleichzeitig spielen Themen wie die richtige Dauer der Einnahme, der sinnvolle Einsatz abschwellender Nasensprays oder die begrenzte Wirksamkeit mancher Kombinationspräparate eine Rolle. Die Stammbesetzung einer Apotheke entwickelt im Laufe der Jahre ein feines Gespür dafür, welche Informationen in welchem Moment entscheidend sind, um Menschen gut durch die Erkältungsphase zu begleiten.

Hinzu kommt, dass die Wintermonate auch intern Spuren hinterlassen. Mitarbeitende sind selbst häufiger krank, Dienstpläne geraten unter Druck, und Krankheitswellen in der Bevölkerung schlagen zeitversetzt auf das Team durch. In dieser Situation stehen nicht nur Regale mit Erkältungsprodukten im Mittelpunkt, sondern auch betriebliche Strukturen, die Belastung auffangen: Vertretungsregeln, klare Kommunikationswege und ein gemeinsames Verständnis darüber, welche Beratungsschritte unverzichtbar sind. Im Alltag zeigt sich, dass eine sorgfältig geführte Erkältungsberatung mehr ist als die Abgabe eines Präparats gegen Husten oder Schnupfen. Sie verknüpft medizinisches Wissen, Erfahrung und eine realistische Einschätzung dessen, was in der Selbstmedikation geleistet werden kann. Für die Kundschaft wird Winterzeit damit zur Bewährungsprobe, in der fachkundige Begleitung hilft, Beschwerden zu lindern und Risiken zu begrenzen, ohne einfache Antworten vorzutäuschen.

 

Wenn die ersten Schneeschichten auf Gehwegen liegen, geraten Haftungsfragen, Familienplanung und Gesundheit leise in Bewegung. Wer heute über gestürzte Passanten, gebrochene Erwerbsbiografien von Müttern, übervolle Warteschlangen in der Erkältungszeit und neue Erwartungen an gendersensible Beratung nachdenkt, spürt, wie eng soziale Sicherheit und medizinische Versorgung verflochten sind. Zwischen Räumpflicht vor der Haustür, Lücken in der Alterssicherung und Belastungsspitzen in Apotheken entsteht ein Spannungsfeld, das Entscheidungen fordert, lange bevor der nächste Unfall, die nächste Renteninformation oder die nächste Viruswelle eintrifft.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer Verantwortung für Wege, Arbeitszeiten und Beratungssituationen übernimmt, verschiebt den Blick weg von kurzfristiger Bequemlichkeit hin zu verlässlicher Absicherung. Wenn Schneeglätte nicht nur als Wetterereignis, Mutterschaft nicht nur als Privatsache und Erkältungswellen nicht nur als saisonale Randnotiz gesehen werden, wächst die Bereitschaft, Risiken fair zu verteilen. Apotheken stehen dabei als niedrigschwellige Anlaufstelle an der Schnittstelle zwischen Prävention, Akutversorgung und sozialer Realität. Wo rechtliche Pflichten, ökonomische Spielräume und individuelle Lebenslagen zusammengedacht werden, entsteht Schritt für Schritt ein robusteres Netz, das Stürze im wörtlichen wie im übertragenen Sinn abfedern kann.

Journalistischer Kurzhinweis: Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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