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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Montag, 01. Dezember 2025, um 16:37 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die heutigen Apotheken-Nachrichten verbinden vier Entscheidungen und Verschiebungen, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben, im Alltag der Vor-Ort-Apotheken aber zusammenwirken: In Bayern stellt Gesundheitsministerin Judith Gerlach die geplante Apothekenreform infrage, wehrt sich gegen eine Apotheke ohne Apotheker und fordert eine krisenfeste, auskömmlich finanzierte Vor-Ort-Struktur. Parallel übernimmt mit dem früheren Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Führung des Deutschen Roten Kreuzes eine Persönlichkeit, die Schnittstellen zwischen Politik, Ehrenamt und Gesundheitsversorgung aus eigener Erfahrung kennt und damit wichtige Signale für das Zusammenspiel von Rettungsdienst, Pflege und Apotheken setzen kann. In der Telematikinfrastruktur kündigt sich mit dem Proof of Patient Presence (PoPP) die Nachfolge von CardLink an und verlagert Verantwortung für sichere eGK- und E-Rezept-Zugriffe stärker in die Apotheken-IT. Zeitgleich läuft eine Übergangsfrist für moderne Wundbehandlungsprodukte aus, mit der Gefahr neuer Erstattungslücken und Versorgungsbrüche, sodass Apotheken gleichzeitig Reformdruck, Organisationswandel, Digitalisierung und unklare Erstattungsregeln in ihrer täglichen Arbeit auffangen müssen.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach stellt die geplante Apothekenreform offen infrage und verbindet das mit einem klaren Bekenntnis zur vollverantwortlich inhabergeführten Vor-Ort-Apotheke. Sie erinnert daran, dass Apotheken Tag und Nacht flächendeckend Versorgung leisten und damit weit mehr als reine Abgabestellen für Fertigarzneimittel sind. Mit dem ersten Bayerischen Apothekengipfel sendet die Staatsregierung das Signal, dass sie sich nicht nur im Nachgang zu Gesetzen äußern, sondern den laufenden Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten will. Besonders scharf grenzt Gerlach sich gegen die Vorstellung einer „Apotheke ohne Apotheker“ ab, weil aus ihrer Sicht die fachlich qualifizierte Beratung und der persönliche Kontakt Grundpfeiler einer verlässlichen Versorgung sind. Dahinter steht die Sorge, dass eine zu weit gefasste PTA-Vertretungsregelung zentrale Verantwortungs- und Haftungslinien verwischt und die Rolle des approbierten Apothekers schleichend entwertet.
Gerlach lehnt deshalb eine PTA-Vertretungsregelung klar ab und verbindet das mit einer Absage an Modelle, in denen die ständige Dienstbereitschaft der Apotheken infrage gestellt wird. Für sie ist die 24/7-Erreichbarkeit kein organisatorisches Detail, sondern Teil des Versorgungsversprechens, das die Bevölkerung mit der Präsenzapotheke verbindet. Zugleich erkennt sie an, dass der Gesetzgeber pharmazeutische Dienstleistungen, Impfangebote und Präventionsaufgaben ausweiten will, macht diese Erweiterung aber von einem Einvernehmen mit der Ärzteschaft abhängig. Ohne abgestimmte Rollenbilder zwischen Arztpraxis und Apotheke sieht sie das Risiko, dass Zuständigkeiten unscharf werden und Konflikte im Berufsalltag zunehmen. Für Apotheken bedeutet diese Haltung: Zusätzliche Aufgaben sind politisch nur dann tragfähig, wenn gleichzeitig Rahmenbedingungen, Vergütung und Kooperation im Gesundheitswesen klar geregelt werden.
Im Zentrum der bayerischen Position steht außerdem die Forderung, Apotheken krisenfest zu machen, statt sie durch Zweigapotheken ohne Vollversorgung und ohne Bedarfsprüfung zu ersetzen. Gerlach betont, dass vollversorgende Apotheken und der vollversorgende Großhandel in der Fläche erhalten bleiben müssen, wenn Versorgungssicherheit mehr als ein Schlagwort sein soll. Dahinter steckt die Erfahrung, dass wirtschaftlich geschwächte Betriebe in Krisenphasen als erste schließen oder Leistungen einschränken, wodurch ganze Regionen an Dichte verlieren. Eine auskömmliche Finanzierung der bayerischen Vor-Ort-Apotheken wird deshalb explizit als politisches Ziel formuliert, weil nur so Investitionen in Personal, Lagerhaltung und Digitalisierung dauerhaft möglich sind. Für Inhaberinnen und Inhaber, die bereits mit gestiegenen Kosten und zusätzlicher Bürokratie ringen, ist das ein wichtiges Signal, auch wenn konkrete Eurobeträge und Mechanismen zur Vergütungsanpassung noch offen sind.
Der Apothekengipfel selbst unterstreicht, dass die Staatsregierung nicht allein agieren will, sondern Kammern, Verbände, Großhandel, Krankenhausapotheken und Wissenschaft systematisch einbindet. In den Wortmeldungen der Berufsvertretungen wird deutlich, dass die Vor-Ort-Apotheken zur Weiterentwicklung bereit sind, zusätzliche Verantwortung übernehmen wollen und den Primärversorger-Anspruch im Gesundheitssystem ernst nehmen. Gleichzeitig weisen Kammer und Verband darauf hin, dass die im Referentenentwurf vorgesehene PTA-Vertretungsregelung dieses Ziel konterkariert und ersatzlos gestrichen werden müsse, um die heilberufliche, inhabergeführte Apotheke nicht zu schwächen. Der Hinweis auf rund 600 Apothekenschließungen in Bayern in den vergangenen zehn Jahren macht deutlich, dass wirtschaftliche Realitäten und politische Zielbilder längst auseinanderfallen. Eine bloße Verhandlungslösung ohne klar definierte Parameter in der Arzneimittelpreisverordnung wird daher als zu schwach bewertet, weil sie zwar Bewegung verspricht, aber keine verlässliche Perspektive schafft.
Aus Sicht des Großhandels und der Wissenschaft erweitert sich der Blick noch einmal: Der vollversorgende Großhandel mahnt gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem ausländischen Versand an, insbesondere mit Blick auf Temperaturführung und Patientensicherheit. Wenn thermosensible Arzneimittel im Versandweg nicht denselben Anforderungen unterliegen wie in der regulierten Lieferkette, entsteht ein Ungleichgewicht, das sowohl wirtschaftliche als auch qualitative Folgen hat. Aus der universitären Pharmazie kommt gleichzeitig die Erinnerung, dass eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung untrennbar mit der hohen Qualifikation der Apothekerinnen und Apotheker verbunden ist. Die Kombination aus wissenschaftlicher Ausbildung, heilberuflicher Verantwortung und wohnortnaher Präsenz soll nicht durch Sparlogik oder Substitutionsmodelle mit eingeschränkter Verantwortung aufgeweicht werden. Für Apotheken im Alltag heißt das: Wer seine Rolle als Arzneimittelexperte, Primärversorger und Sicherheitsanker im System klar zeigt, stützt politische Argumente für eine Reform, die nicht nur Kosten dämpft, sondern Versorgung und Qualität verlässlich absichert.
Mit der Wahl von Hermann Gröhe zum Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes übernimmt ein ehemaliger Bundesgesundheitsminister die Spitze einer Organisation, die in vielen Regionen zur stillen Infrastruktur des Gesundheitswesens gehört. Das DRK ist Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit 191 anerkannten Nationalgesellschaften und verbindet internationale Prinzipien mit sehr konkreter Hilfe vor Ort. Hunderttausende Ehrenamtliche und mehr als zweihunderttausend Hauptamtliche engagieren sich in Rettungsdienst, Pflege, Katastrophenschutz, Sozialarbeit und Blutspendediensten, oft im unmittelbaren Umfeld von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Die einstimmige Wahl ist ein klares Vertrauenssignal der Bundesversammlung für eine Führung, die politische Erfahrung und Verbandskompetenz zusammenbringt. Für die Gesundheitsversorgung bedeutet dies, dass an der Spitze des Verbandes jemand steht, der die Schnittstellen zu Gesetzgebung, Kassen, Leistungserbringern und Ländern aus der Innenperspektive kennt.
Die Nachfolge von Gerda Hasselfeldt durch einen weiteren ehemaligen Gesundheitsminister steht zugleich für Kontinuität und Kursbestätigung. Hasselfeldt hatte das DRK durch Jahre mit multiplen Krisen geführt, von der Flüchtlingsbewegung über die Pandemie bis hin zu Flutereignissen und internationalen Konflikten, und wurde nun zur Ehrenpräsidentin ernannt. Gröhe übernimmt damit kein ruhendes Haus, sondern einen Verband, der in vielen Bereichen auf Sicht fährt und gleichzeitig langfristige Strategien entwickeln muss. Als früherer Minister kennt er die Mechanismen der Ressortabstimmung, die Zwänge des Bundeshaushalts und die oft zähen Verhandlungen mit Ländern, Kassen und Verbänden. Diese Erfahrung kann helfen, wenn es darum geht, Finanzierungsfragen, Ausbildungsstandards oder den Ausbau von Strukturen nicht nur als Bitten an die Politik zu formulieren, sondern in übergreifende Sicherheits- und Gesundheitsstrategien einzubetten. Für Partner im Gesundheitswesen ist wichtig, dass an der DRK-Spitze eine Person steht, die politische Signale nicht nur deuten, sondern auch in konkrete Umsetzungswege übersetzen kann.
Für Apotheken ist das Deutsche Rote Kreuz auf mehreren Ebenen ein relevanter Akteur, auch wenn die Verbindung im Alltag nicht immer sichtbar ist. In Katastrophen- und Krisenlagen treffen DRK-Einsatzkräfte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken häufig innerhalb weniger Stunden aufeinander, wenn es um die Versorgung von Verletzten, chronisch Kranken oder evakuierten Menschen geht. Blutspendeaktionen, Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen und Vorsorgekampagnen des DRK liegen oft in räumlicher Nähe zu Vor-Ort-Apotheken und nutzen dieselben Kommunikationswege in Kommunen und Stadtvierteln. Eine Führungsfigur mit Gesundheits- und Sozialpolitik-Erfahrung erhöht die Chancen, dass Apotheken als Teil der kritischen Infrastruktur wahrgenommen und bei der Planung von Versorgungs- und Krisenszenarien mitgedacht werden. Wo Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen und Hilfsorganisationen in Netzwerken mit Apotheken zusammenarbeiten, lassen sich zum Beispiel Medikationssicherheit, Notfallpläne und Informationsketten stabiler organisieren.
Die Größe des Verbandes bringt zugleich eine besondere Verantwortung mit sich, Arbeits- und Ehrenamtsstrukturen zukunftsfähig aufzusetzen. Rund 457.000 Ehrenamtliche und mehr als 211.000 Hauptamtliche sind nur dann dauerhaft zu halten, wenn der Verband verlässliche Rahmenbedingungen, gute Ausbildung und Perspektiven bieten kann. Für Apotheken ist entscheidend, ob DRK-Strukturen vor Ort stabile Partner bleiben, wenn neue Belastungen hinzukommen, etwa durch zusätzliche Hitzeereignisse, zunehmende Wetterextreme oder länger andauernde Strom- und Infrastrukturausfälle. In solchen Situationen entscheidet das Zusammenspiel aus Rettungsdienst, ärztlicher Versorgung, pflegerischen Diensten, Hilfsorganisationen und Apotheken darüber, ob gefährdete Patientengruppen erreichbar bleiben, notwendige Arzneimittel vor Ort sind und Informationswege funktionieren. Eine DRK-Führung, die diese Vernetzung aktiv sucht und pflegt, kann dazu beitragen, dass Apotheken nicht nur punktuell eingebunden werden, sondern als dauerhafte Partner in regionalen Krisen- und Vorsorgeplänen erscheinen.
Strategisch betrachtet eröffnet die Neubesetzung der DRK-Spitze für Apotheken die Möglichkeit, Kontakte in einem Feld zu vertiefen, das zwischen Gesundheitsversorgung, Sozialarbeit und Katastrophenschutz vermittelt. Regionale Apo-Verbundstrukturen, Kammern und Verbände können den Wechsel nutzen, um gemeinsame Themen zu adressieren, etwa die Arzneimittelversorgung in Notunterkünften, die Rolle der Apotheken in Hitzeschutzplänen oder die Unterstützung pflegender Angehöriger durch abgestimmte Informations- und Entlastungsangebote. Je klarer Apotheken ihre Rolle als niedrigschwellige Gesundheitsinstanz mit hoher Arzneimittelkompetenz formulieren, desto eher lassen sich Synergien mit einem Verband nutzen, der flächendeckend präsent ist und über eingespielte Alarm- und Einsatzstrukturen verfügt. Eine enge Abstimmung kann helfen, Doppelarbeit zu vermeiden, Lücken früher zu erkennen und im Ernstfall schneller zu schließen. Damit wird aus einer Personalie an der Spitze des Deutschen Roten Kreuzes ein Anknüpfungspunkt, um Apotheken im Gesundheitsnetzwerk der Daseinsvorsorge stärker sichtbar und wirksam zu verorten.
Bald soll in der Telematikinfrastruktur eine Veränderung greifen, die für Apotheken viel unspektakulärer aussieht, als sie in Wahrheit ist: Der „Proof of Patient Presence“ (PoPP) tritt schrittweise an die Stelle von CardLink und soll ab 2025 den Zugriff auf E-Rezept-Daten komfortabler machen. Auf den ersten Blick geht es nur darum, dass Patientinnen und Patienten ihr Smartphone oder ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ein NFC-fähiges Lesegerät halten und die Apotheke den Abruf des Rezepts freigibt. Im Hintergrund verschieben sich jedoch die technischen und organisatorischen Verantwortlichkeiten in der Offizin. Wo heute fast alles über die etablierten eGK-Terminals läuft, werden künftig auch USB-Kartenleser oder Diensthandys Teil der sensiblen TI-Umgebung. Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber stellt sich damit nicht nur die Frage, wie der Übergang im Alltag funktioniert, sondern auch, wie sich die zusätzlichen Angriffsflächen mit einem vertretbaren Aufwand absichern lassen.
PoPP soll aus Sicht der Verbände den Nachweis erbringen, dass die Patientin oder der Patient tatsächlich anwesend ist, ohne jedes Mal einen gesonderten PIN-Prozess auszulösen. Wie schon bei CardLink bildet die NFC-Funktion der eGK den Kern der Technik, ergänzt um eine direkte Verbindung zum PoPP-Service. Neu ist, dass neben den klassischen TI-Terminals auch Standardkartenleser oder die NFC-Funktion von Smartphones genutzt werden können. Dadurch entsteht mehr Flexibilität am HV-Tisch, etwa für diskrete Beratungsplätze oder zusätzliche Kassenplätze. Gleichzeitig wächst die Zahl der Geräte, die als TI-nahe Komponenten gelten und damit strengeren Anforderungen unterliegen. Wer heute noch ein einziges Kartenterminal als TI-Schnittstelle im Blick behalten musste, verwaltet morgen womöglich drei oder vier Einstiegspunkte in das E-Rezept-Ökosystem – mit jeweils eigenen Updates, Treibern und Nutzungsprofilen.
Genau an dieser Stelle kommen die IT-Sicherheitsanforderungen ins Spiel, die bei PoPP nicht weniger streng sind als bei den bekannten Konnektoren. Kartenleser, Smartphones und Dienstnotebooks, die für den Zugriff auf E-Rezept-Daten genutzt werden, zählen voll zur Apotheken-IT und müssen entsprechend geschützt werden. Firmware-Schwachstellen, unsichere WLAN-Konfigurationen, vorinstallierte Apps oder fehlende Updates können dazu führen, dass ein an sich unkritisches Gerät zum Einfallstor wird. Deshalb empfehlen Fachleute, nur Kartenleser mit einschlägiger BSI-Zertifizierung – etwa nach TR-03119 – einzusetzen und Diensthandys so zu konfigurieren, dass nur freigegebene Anwendungen Zugriff auf den PoPP-Service erhalten. Parallel sollte klar geregelt sein, wer in der Apotheke die Verantwortung für Updates, Geräteaustausch und Sperrlisten trägt, damit nicht beim ersten sicherheitsrelevanten Vorfall hektisch nach Zuständigkeiten gesucht wird.
Für den Apothekenalltag bedeutet PoPP eine Mischung aus Prozessvereinfachung und zusätzlicher Komplexität. Wird den Teams der Nachweis der Patientenanwesenheit zuverlässig im Hintergrund abgenommen, können sie schneller zwischen Beratung, Warenwirtschaft und E-Rezept-Handling wechseln, ohne für jeden Zugriff einen gesonderten Schritt erklären zu müssen. Fällt jedoch ein PoPP-Endgerät aus oder verbindet sich nicht korrekt mit dem Dienst, drohen Wartezeiten, Doppelwege und Unsicherheit über den Status des E-Rezepts. Deshalb lohnt es sich, schon vor der Umstellung Fallback-Szenarien festzulegen: Welche Kasse nutzt weiterhin ein klassisches eGK-Terminal, wie werden Störungen dokumentiert, wann wird auf Papierausdrucke oder E-Rezept-Token ausgewichen? Genauso wichtig ist eine Schulung des Teams, damit alle Mitarbeitenden die neuen Oberflächen, Fehlermeldungen und Abläufe verstehen und Patientinnen und Patienten auch in Stresssituationen ruhig durch den Prozess führen können. Ein kurzer, sichtbarer Ablaufplan am Arbeitsplatz kann zusätzlich helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und neue Kolleginnen und Kollegen schneller einzuarbeiten.
Strategisch gesehen reiht sich PoPP in eine Entwicklung ein, in der Apotheken zu immer wichtigeren Knotenpunkten der digitalen Versorgung werden. Die Zahl der TI-Dienste nimmt zu, gleichzeitig steigen die Erwartungen von Patientinnen, Kassen und Politik an Verfügbarkeit und Datensicherheit. Wer als Inhaber früh klare Standards für Geräteauswahl, Netzsegmentierung, Zugriffsrechte und Dokumentation definiert, reduziert das Risiko späterer Korrekturrunden – etwa nach einer IT-Prüfung, einem Vorfall mit Datenbezug oder einer Nachfrage der Aufsicht. Versicherungsfragen sollten dabei mitgedacht werden: Eine Cyber-Police oder erweiterte IT-Bausteine können helfen, Schäden abzufedern, ersetzen aber nicht die Pflicht zu technisch-organisatorischen Maßnahmen. PoPP kann so zu einem Baustein werden, der die Nutzung des E-Rezepts alltagstauglicher macht – vorausgesetzt, Apotheken verstehen die Technologie nicht nur als weiteres TI-Tool, sondern als Teil ihres eigenen Sicherheits- und Prozessdesigns.
Die auslaufende Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung zeigt, wie schnell eine vermeintlich technische Detailregel zu einem Versorgungsrisiko für Patientinnen und Patienten werden kann. Zum 1. Dezember endet die bisherige Erstattungsfähigkeit, obwohl die Fraktionen im Bundestag eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026 anstreben und dies im laufenden Gesetzgebungsverfahren bereits angelegt ist. Weil der Bundesrat überraschend den Vermittlungsausschuss angerufen hat und erst am 19. Dezember wieder zusammenkommt, entsteht eine zeitliche Lücke, in der Verordnungen und Abrechnungen ins Leere laufen können. Für chronisch Wundkranke, pflegende Angehörige, Pflegedienste und Apotheken bedeutet das, dass Produkte, die seit Jahren eingesetzt werden, über Nacht aus der sicheren Finanzierung rutschen und im Einzelfall neu bewertet werden müssen. Der aktuelle Vorgang erinnert an die Situation im Dezember 2024, als eine erste Welle von Wundprodukten aus der Erstattungsfähigkeit fiel und Apotheken mit verunsicherten Verordnern und Versicherten am HV-Tisch konfrontiert waren.
Hinter den Schlagworten „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ steckt eine heterogene Gruppe von Produkten, die seit Dezember 2020 unter die neue Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fallen. Viele dieser Auflagen, Gele, Lösungen und Emulsionen haben aufgrund von Silberanteilen, Beschichtungen oder aktiven Zusätzen pharmakologische, immunologische oder metabolische Effekte, die über ein klassisches Verbandmittel hinausgehen. Damit unterliegen sie einem Nutzenbewertungsverfahren, bevor sie dauerhaft in die Anlage V der AM-Richtlinie aufgenommen werden können. Ursprünglich war nur eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vorgesehen, die zunächst bis Dezember 2021 und später stufenweise auf 36 und schließlich 48 Monate ausgedehnt wurde. Dass die Politik nun abermals in letzter Minute über Verlängerungen und neue Definitionen diskutiert, zeigt, wie groß die Diskrepanz zwischen Regelsetzung und realer Versorgungspraxis geblieben ist.
Für Apotheken stellt die aktuelle Gemengelage gleich mehrere Herausforderungen dar. Im Artikelstamm sind viele Produkte nur bis zum Stichtag als erstattungsfähig gekennzeichnet, sodass Rezeptprüfungen plötzlich zu einem Flickenteppich aus „noch abrechnungsfähig“ und „ab jetzt nur noch Selbstzahlerleistung“ werden. Ärztinnen und Ärzte müssen entscheiden, ob sie ein Produkt weiterhin zulasten der GKV verordnen, obwohl einzelne Ersatzkassen noch gar nicht festgelegt haben, wie sie mit der Zwischenphase umgehen wollen. Apothekenteams sitzen buchstäblich zwischen den Stühlen, wenn Versicherte verständlicherweise kein eigenes Geld einsetzen wollen, der Artikel aber formal nicht mehr in der Taxe als GKV-erstattungsfähig geführt wird. Jede Einzelfallklärung kostet Zeit am Telefon, erzeugt Dokumentationsbedarf und erhöht das Retaxrisiko, wenn Kulanzentscheidungen im Nachhinein anders bewertet werden. Gleichzeitig darf die pharmazeutische Einschätzung zur medizinischen Notwendigkeit nicht hinter der Sorge vor wirtschaftlichen Folgen zurückstehen.
Wirtschaftlich ist die Situation heikel, weil Wundprodukte im Einzelfall hohe Einzelpreise erreichen und damit die Liquidität der Apotheke stärker belasten als viele Standardverordnungen. Wenn unklar ist, ob eine Kasse die Kosten übernimmt, entsteht für Apotheken ein Dilemma: Entweder sie liefern auf Risiko aus und hoffen auf Kulanz oder nachträgliche politische Lösungen, oder sie fordern eine Zuzahlung bzw. Vollzahlung und riskieren Therapieabbrüche sowie Konflikte mit Patientinnen und Patienten. In Regionen mit vielen alten oder multimorbiden Menschen, in der Häuslichkeit Versorgungslücken schnell sichtbar werden, kann ein solcher Schwebezustand binnen weniger Tage zu spürbaren Versorgungsengpässen führen. Besonders betroffen sind Pflegedienste und Wundzentren, die auf planbare Verordnungswege angewiesen sind und ein eng getaktetes Zeitbudget haben. Fällt verlässlich kalkulierbare Erstattungsfähigkeit weg, geraten auch ihre Abläufe ins Rutschen – mit unmittelbaren Rückwirkungen auf Bestellmengen, Lagerhaltung und Beratungsaufwand in Apotheken.
Strategisch betrachtet zwingt das erneute Ringen um Übergangsfristen dazu, die Rolle der Apotheken im Wundmanagement klarer zu definieren und selbstbewusster zu vertreten. Teams brauchen aktuelle Übersichten, welche Produkte zu welchen Bedingungen verordnungs- und erstattungsfähig sind, und sollten diese Informationen aktiv mit Praxen und Pflegediensten teilen. Kurzfristig kann es sinnvoll sein, ein internes Ampelsystem zu etablieren, das zwischen eindeutig erstattungsfähigen, nur noch bedingt verordnungsfähigen und klar selbst zu zahlenden Produkten unterscheidet. Mittelfristig sollten Apothekenverbände darauf dringen, dass Nutzenbewertung, Listung in Anlage V und Erstattungsentscheidung enger verzahnt werden, damit sich Lücken wie zum 1. Dezember künftig vermeiden lassen. Je deutlicher Apotheken ihre Rolle als Ansprechpartner für wirksame, sichere und wirtschaftlich vertretbare Wundversorgung herausarbeiten, desto schwerer wird es, sie in politischen Kompromissen nur als passive Abgabestellen zu behandeln. In einem Umfeld, in dem Bevölkerung und Politik immer öfter von resilienter Versorgung sprechen, gehört eine stabile Wundbehandlung ohne wiederkehrende Erstattungslöcher zwingend dazu.
Zwischen Bayern, Berlin und den Versorgungsebenen vor Ort verdichtet sich ein Muster, das Apotheken nicht mehr übersehen können: Verantwortung wird verlagert, ohne dass Lasten wirklich verschwinden. Eine Landesministerin stellt sich vor die Vor-Ort-Apotheken und warnt vor Strukturen ohne approbierte Leitung, während ein großes Hilfswerk seine Spitze neu ordnet und digitale Infrastruktur still weitergeschraubt wird. PoPP, Wundprodukte, Vergütung und Ehrenamt wirken dabei wie getrennte Themen, greifen im Versorgungsalltag aber ineinander, sobald Patientinnen und Patienten mit Rezepten, Wunden und akuten Fragen in die Offizin kommen. Je weniger diese Entwicklungen koordiniert sind, desto stärker müssen Apotheken vor Ort die Rolle übernehmen, Widersprüche zu erklären und Versorgungslücken pragmatisch zu schließen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn bayerische Signale zur Apothekenreform, ein personeller Wechsel beim Roten Kreuz, ein neues TI-Verfahren und offene Wundregeln zusammenfallen, entsteht für Apotheken ein verdichteter Alltag der Verantwortung. Entscheidend wird sein, ob Reformen, Verbände und Technikpartner die Offizin als gleichwertigen Akteur behandeln oder sie weiter still zur Reparaturwerkstatt für ungelöste Systemfragen machen. Wo Apothekenteams Zuständigkeiten klar einfordern, Risiken transparent benennen und regionale Netzwerke mit Hilfsorganisationen, Praxen und Pflege knüpfen, können sie aus dieser Verdichtung auch mehr Handlungsfreiheit gewinnen. Bleiben Signale und Strukturen dagegen unverbunden, wächst die Gefahr, dass einzelne Betriebe unter der Summe der Aufgaben ausfallen und Versorgungssicherheit erst dann Thema wird, wenn Lücken nicht mehr zu kaschieren sind.
Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.
Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell
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