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  • 02.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind BU-Streit und Besserungsnachweis, Mindestlohnpflicht mit Dienstwagen, eingeschlafene Hände in der Beratung
    02.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind BU-Streit und Besserungsnachweis, Mindestlohnpflicht mit Dienstwagen, eingeschlafene Hände in der Beratung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein Gericht stoppt den Versuch, eine BU-Rente ohne echten Besserungsnachweis zu beenden, ein Mindestlohnurteil verteuert falsch gestalte...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind BU-Streit und Besserungsnachweis, Mindestlohnpflicht mit Dienstwagen, eingeschlafene Hände in der Beratung

 

Der Tag spannt den Bogen von Streit um Berufsunfähigkeit über Mindestlohnvergütung trotz Dienstwagen bis hin zu sensibler Beratung bei kribbelnden Händen und Füßen.

Stand: Dienstag, 2. Dezember 2025, um 17:36 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Berufsunfähigkeit, Mindestlohn und Taubheitsgefühle wirken auf den ersten Blick wie getrennte Welten, gehören im Alltag der Apothekenbetriebe aber enger zusammen, als es scheint. Wenn eine einmal anerkannte Berufsunfähigkeit nicht ohne objektiven Besserungsnachweis gekappt werden darf, geht es um die Existenz selbstständiger Inhaberinnen und Inhaber – und darum, ob private Absicherung im Ernstfall wirklich trägt. Parallel macht ein Urteil klar, dass Arbeitgeber Sozialbeiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn schulden, auch wenn Dienstwagen und andere Sachleistungen längst als Vergütung laufen; wer hier falsch kalkuliert, schafft sich unbemerkt teure Risiken in Lohn- und Betriebsprüfungen. Während der GKV-Schätzerkreis für 2026 steigende Ausgaben und Beitragslasten in Aussicht stellt und damit den finanziellen Druck erhöht, rücken scheinbar banale Beschwerden wie eingeschlafene Hände und Füße in den Fokus der Beratung: Hinter dem Kribbeln können ernsthafte neurologische oder vaskuläre Störungen stehen, die früh erkannt werden müssen. Gemeinsam zeigen diese Themen, wie eng rechtliche und medizinische Verantwortung verzahnt sind – und wie Apothekenteams Entscheidungen dokumentieren, kommunizieren und absichern sollten.

 

Berufsunfähigkeit, Besserungsnachweis, Grenzen der Leistungsprüfung durch Versicherer

Wer eine anerkannte Berufsunfähigkeit zugesprochen bekommt, verlässt sich oft darauf, dass diese Entscheidung für die Zukunft trägt – zumindest solange sich der eigene Gesundheitszustand nicht spürbar verbessert. Gerade deshalb sind Nachprüfungsverfahren für viele Betroffene eine massive Belastung, weil plötzlich die eigene Existenzsicherung zur Disposition steht. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Fall eines selbstständigen Steinmetzmeisters zeigt, wie eng der rechtliche Rahmen für solche Überprüfungen gezogen ist. Die Richter machten deutlich, dass ein einmal erklärtes Leistungsanerkenntnis nicht nach Belieben relativiert werden darf, sondern nur auf Basis eines klar nachgewiesenen gesundheitlichen Aufschwungs. Entscheidend ist dabei nicht das Bauchgefühl des Versicherers, sondern die objektive, nachvollziehbare Beweisführung für eine deutliche Besserung der Arbeitsfähigkeit.

Im konkreten Fall litt der Versicherte unter einer chronischen depressiven Störung, einer schwer einstellbaren Diabetes-Erkrankung und weiteren gesundheitlichen Einschränkungen, die seine Tätigkeit als Steinmetzmeister nachhaltig unmöglich machten. Die Versicherung hatte diese Konstellation zunächst akzeptiert, die Berufsunfähigkeit anerkannt und eine Rente über mehrere Jahre hinweg gezahlt. Erst im Rahmen eines späteren Nachprüfungsverfahrens versuchte der Versicherer, sich auf neue Gutachten zu stützen, die eine angebliche Stabilisierung und teilweise Verbesserung der Leistungsfähigkeit nahelegten. Diese Gutachten wurden jedoch nicht im luftleeren Raum betrachtet, sondern mit der bisherigen Krankengeschichte, den dokumentierten Einschränkungen und den tatsächlichen Belastungen im Berufsalltag abgeglichen. Dabei fiel ins Gewicht, dass die angebliche Besserung eher auf optimistischen Annahmen als auf reproduzierbaren Befunden beruhte.

Für das Landgericht Darmstadt und das Oberlandesgericht Frankfurt war entscheidend, dass sich die Ursache der Berufsunfähigkeit – eine Kombination aus psychischer Erkrankung, Stoffwechselproblemen und körperlichen Einschränkungen – im Zeitablauf nicht erkennbar verändert hatte. Weder ergaben sich aus den Berichten der behandelnden Ärzte noch aus den gerichtlichen Gutachten belastbare Hinweise darauf, dass der Versicherte wieder in der Lage wäre, die prägenden Tätigkeiten seines Berufs in einem rentenrelevanten Umfang auszuüben. Besonders kritisch sahen die Gerichte, dass die vom Versicherer beauftragten Gutachter vorhandene Beschwerden relativierten und sich teils widersprüchlich äußerten, ohne die Besonderheiten des Handwerksberufs und die reale Belastungssituation ausreichend zu berücksichtigen. Eine punktuelle Besserung einzelner Symptome reicht rechtlich nicht aus, um eine bereits anerkannte Berufsunfähigkeit komplett in Frage zu stellen.

Rechtlich stellt das Urteil klar, dass die Darlegungs- und Beweislast für eine Verbesserung allein beim Versicherer liegt. Wer Leistungen stoppen will, muss nicht nur behaupten, sondern konkret belegen, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit entfallen sind und dies auch im Berufsbild des Versicherten greifbar wird. Dazu gehört eine transparente Darstellung, welche Tätigkeiten wieder möglich sein sollen, in welchem Umfang und auf welcher medizinischen Grundlage. Pauschale Hinweise auf vermeintliche Ressourcen oder theoretische Restleistungsfähigkeit reichen nicht aus. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Stellung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Einschränkungen in Nachprüfungsverfahren oft unterschätzt oder als subjektiv abgetan werden.

Für Betroffene bedeutet das Urteil, dass sie Nachprüfungsverfahren ernst nehmen, aber nicht vorschnell resignieren sollten. Wichtig ist eine vollständige medizinische Dokumentation, die Entwicklung der Erkrankung über Jahre hinweg und eine klare Beschreibung, welche Tätigkeiten realistisch noch möglich sind und welche nicht. Wer mit der Einstellung der Rente konfrontiert wird, sollte die Begründung sehr genau prüfen lassen und sich frühzeitig spezialisierte juristische Unterstützung holen, um fehlerhafte Gutachten, methodische Schwächen und unzulässige Schlussfolgerungen herauszuarbeiten. Am Ende macht der Fall deutlich, dass eine anerkannte Berufsunfähigkeit kein bloßes Proformaversprechen ist, sondern einen starken Rechtsanspruch begründet, den Versicherer nicht ohne tragfähige Beweise einseitig zurückdrehen können.

 

Mindestlohn, Firmenwagen, zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber

Der gesetzliche Mindestlohn ist als Geldanspruch ausgestaltet und soll sicherstellen, dass Beschäftigte für ihre Arbeit eine bestimmte Untergrenze an Vergütung erhalten. Immer wieder versucht die Praxis jedoch, diesen Anspruch über Sachleistungen, Boni oder andere Vergütungsbestandteile zu interpretieren. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 13. November 2025 bringen an einem prominenten Beispiel Klarheit: Ein Dienstwagen, den Beschäftigte auch privat nutzen dürfen, kann den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen. Wer lediglich ein Fahrzeug zur Verfügung stellt und keine zusätzliche Barvergütung zahlt, erfüllt die Lohnpflicht nicht und muss mit deutlichen Nachforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.

In den verhandelten Fällen hatten Arbeitgeber ihren teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern keinen Lohn im klassischen Sinn überwiesen, sondern als Gegenleistung ausschließlich einen Firmenwagen gestellt. Auf diesen geldwerten Vorteil wurden zwar bereits Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, doch die Deutsche Rentenversicherung Bund sah darin keine Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs. Die Argumentation: Der Mindestlohn sichert die laufende Lebensführung, Miete, Lebensmittel und alltägliche Ausgaben. Ein Fahrzeug, das zwar genutzt, aber nicht in Geld umgewandelt werden kann, deckt diese Basisbedürfnisse nicht ab und ist daher allenfalls ein zusätzliches Vergütungselement, nicht jedoch der Kernanspruch.

Das Bundessozialgericht folgte dieser Sichtweise und stellte heraus, dass der Mindestlohn als unbedingter Geldanspruch zu verstehen ist, der nur in engen Grenzen durch andere geldwerte Leistungen ergänzt werden kann. Selbst wenn ein Firmenwagen objektiv einen hohen wirtschaftlichen Wert hat, bleibt die Pflicht bestehen, den gesetzlichen Mindestlohn in bar auszuzahlen und darauf Beiträge zu entrichten. Bereits gezahlte Beiträge auf den Sachbezug mindern also nicht die Pflicht, zusätzliche Beiträge auf die Differenz zum Mindestlohn zu leisten. Die Beitragsforderungen der Rentenversicherung wurden deshalb bestätigt und die Revisionen der Arbeitgeber zurückgewiesen.

Für Unternehmen ergeben sich daraus deutliche Konsequenzen in der Lohn- und Vergütungsplanung. Modelle, die bewusst auf niedrige oder gar keine Barvergütung setzen und stattdessen Sachleistungen in den Mittelpunkt stellen, bergen ein erhebliches Risiko für Beitragsnachforderungen und gegebenenfalls auch für Bußgelder. Arbeitgeber müssen sorgfältig prüfen, ob das vereinbarte Gesamtpaket den Mindestlohn als Geldanspruch erfüllt und ob zusätzliche Vergütungsbestandteile tatsächlich als „on top“ konzipiert sind. Ein vertraglich vereinbarter Sachbezug wie ein Dienstwagen kann zwar arbeitsrechtlich weiterhin attraktiv sein, darf aber die Mindestvergütung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Kommt es zu Prüfungen durch die Rentenversicherung, zählen am Ende nicht die subjektiven Vorstellungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern die gesetzliche Systematik. Wer bisher mit sehr niedrigen Geldlöhnen und großzügigen Sachleistungen gearbeitet hat, sollte frühzeitig die Verträge nachjustieren, um die Lohnstruktur rechtssicher aufzustellen. Auch Steuer- und Sozialversicherungsberater sind gefordert, ihre Mandanten darauf hinzuweisen, dass ein vermeintlich vorteilhaftes Vergütungsmodell schnell zu ungeplanten finanziellen Belastungen führen kann. Die Urteile machen deutlich, dass der Mindestlohn im Beitragsrecht wie ein harter Boden funktioniert, auf den alle weiteren Vergütungsbestandteile aufbauen – aber eben nicht an seiner Stelle treten dürfen.

 

GKV-Schätzerkreis, Beitragsprognosen, Finanzdruck und Strukturfragen im Gesundheitssystem

Wenn sich jedes Jahr im Herbst der sogenannte Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfindet, wirkt das nach einem eher technischen Ritual aus Zahlen, Tabellen und Projektionen. In Wahrheit werden dort jedoch Weichen gestellt, die Millionen Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer direkt betreffen. Der Schätzerkreis berechnet auf Basis von Konjunkturdaten, Bevölkerungsentwicklung, Lohnprognosen und Leistungsverbräuchen, wie sich Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen im Folgejahr voraussichtlich entwickeln werden. Aus diesen Annahmen leitet sich ab, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag ausfallen soll und welcher Finanzrahmen den Kassen zur Verfügung steht, um Leistungen zu finanzieren, Reserven aufzubauen oder Defizite auszugleichen.

Die Debatte für das Jahr 2026 steht vor bekannten, aber zugespitzten Herausforderungen. Die alternde Bevölkerung treibt Ausgaben für chronische Erkrankungen, Pflege und komplexe Therapien weiter nach oben, während das Wachstum der beitragspflichtigen Einkommen mit dieser Dynamik nicht Schritt hält. Hinzu kommen steigende Kosten durch medizinischen Fortschritt, neue Arzneimittel, aufwendige Diagnostik und notwendige Investitionen in Digitalisierung und Infrastruktur. Krankenhäuser kämpfen vielerorts mit Auslastungsproblemen oder Strukturdefiziten, sodass Reformprojekte zusätzliche Mittel binden, bevor Effizienzgewinne sichtbar werden. Gleichzeitig belastet die wirtschaftliche Unsicherheit Unternehmen und Beschäftigte, sodass Beitragserhöhungen politisch heikel, aber finanziell kaum vermeidbar erscheinen.

Der Schätzerkreis steht damit vor der Aufgabe, diese Spannungen in eine Zahl zu übersetzen, die als durchschnittlicher Zusatzbeitrag kommuniziert wird und den Kassen als Orientierung dient. Ein zu optimistischer Ansatz würde das Risiko erhöhen, dass im Laufe des Jahres Nachsteuerungsbedarf entsteht und die Politik mit kurzfristigen Rettungsmaßnahmen reagieren muss. Ein zu pessimistischer Ansatz wiederum könnte Beitragssätze in die Höhe treiben, bevor alle Effizienzpotenziale ausgeschöpft sind, und damit Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit belasten. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass selbst kleine Verschiebungen der Prognose Milliardenbeträge ausmachen können, wenn sie bundesweit auf das gesamte System wirken.

Für Krankenkassen bedeutet die Prognose des Schätzerkreises, dass sie ihre Haushalte, Vertragsstrategien und Leistungsangebote vorplanen müssen. Komplexe Rabattverträge, Selektivverträge, Versorgungsprogramme und digitale Angebote lassen sich nicht im Monatsrhythmus anpassen, sondern brauchen einen verlässlichen Rahmen. Ohnehin ist die Inflationsdynamik der letzten Jahre ein Warnsignal, dass starre Erwartungen an Kostenentwicklungen schnell überholt sein können. Soll der Beitragssatz halbwegs stabil bleiben, müssen Kassen verstärkt prüfen, an welchen Stellen Versorgung effizienter organisiert, Doppelstrukturen abgebaut und Prävention ernsthaft ausgebaut werden kann, um spätere Ausgaben zu vermeiden.

Aus Sicht der Versicherten lohnt es sich, die Entscheidungen des Schätzerkreises nicht als entfernte Fachdebatte abzutun. Jede Prognose wirkt sich über kurz oder lang auf das Nettoeinkommen, die Leistungslandschaft und den Druck im Versorgungssystem aus. Für Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten, wenn Zusatzbeiträge klettern, und damit auch die Sensibilität gegenüber krankheitsbedingten Ausfällen und ineffizienten Strukturen. Leistungserbringer spüren den Finanzdruck indirekt über Budgetgrenzen, Verordnungsprüfungen, Dokumentationspflichten und neue Steuerungsinstrumente. Je klarer die zugrunde liegenden Annahmen kommuniziert werden und je ehrlicher Debatten über Prioritäten geführt werden, desto besser lassen sich die erwarteten Belastungen verteilen. Der Schätzerkreis bleibt damit zwar ein technisches Gremium, ist aber faktisch Teil der politischen Arena, in der über die Zukunftsfähigkeit der solidarischen Finanzierung entschieden wird.

 

Kribbeln, Taubheitsgefühle, wenn Hände oder Füße „einschlafen“

Das Gefühl, dass ein Fuß oder eine Hand „einschläft“, gehört zu den kleinen Alltagsphänomenen, die fast jeder kennt. Nachts ungünstig gelegen, zu lange im Schneidersitz gesessen oder den Unterarm auf die Tischkante gestützt – plötzlich kribbelt es, die Haut fühlt sich pelzig an und jede Bewegung löst ein unangenehmes Prickeln aus. In den meisten Fällen steckt dahinter eine vorübergehende Minderdurchblutung oder eine kurzfristige Druckbelastung auf Nervenstränge, die nach Entlastung schnell wieder verschwindet. Besonders mit zunehmendem Alter scheint dieses Phänomen häufiger aufzutreten, weil das Bindegewebe weniger straff ist und Nerven daher schneller eingeklemmt werden. Solange sich die Empfindung nach einigen Bewegungen oder einem Positionswechsel normalisiert, besteht in der Regel kein Anlass zur Sorge.

Problematisch wird es, wenn Taubheitsgefühle oder Kribbeln ohne erkennbare Ursache auftreten, länger anhalten oder sich immer wieder an denselben Stellen zeigen. Dann kann hinter den scheinbar banalen Missempfindungen eine neurologische oder gefäßbedingte Ursache stehen, die ärztlich abgeklärt werden sollte. Ein klassisches Beispiel ist der Bandscheibenvorfall, bei dem verschobenes Bandscheibengewebe auf Nervenwurzeln drückt und dadurch Empfindungsstörungen in Armen, Händen, Beinen oder Füßen auslöst. Auch das Karpaltunnelsyndrom in der Hand gehört zu den häufigen Ursachen: Der Mittelnerv, der durch den engen Karpaltunnel im Handgelenk verläuft, wird eingeengt, sodass Daumen, Zeige- und Mittelfinger kribbeln, taub werden oder schmerzen. Eine weitere typische Konstellation ist die Belastung des Ulnaris-Nervs, etwa bei bestimmten Sportarten oder bei längerem Aufstützen, die im Bereich von Ringfinger und kleinem Finger Beschwerden verursachen kann.

Neben neurologischen Störungen kommen auch Durchblutungsprobleme als Auslöser infrage. Kribbeln und Taubheit können auf eine Minderversorgung des Gewebes mit Blut und Sauerstoff hindeuten, etwa bei Gefäßverengungen, Arteriosklerose oder akuten Verschlüssen. Treten in Verbindung mit den Empfindungsstörungen zusätzliche Symptome wie Schmerzen beim Gehen, Kältegefühl in den Extremitäten, Verfärbungen der Haut oder plötzliche Schwäche auf, ist eine rasche Abklärung wichtig. Nicht selten sind Rauchen, hohe Blutfettwerte, schlecht eingestellter Blutdruck oder langjährige Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes an der Entstehung dieser Störungen beteiligt. Auch genetische Faktoren können eine Rolle spielen, ändern aber nichts daran, dass Lebensstil und konsequente Behandlung bekannter Vorerkrankungen einen spürbaren Unterschied machen.

Vorbeugung beginnt bei einfachen, aber konsequenten Maßnahmen. Wer viel sitzt oder einen Arbeitsplatz mit wiederkehrenden Bewegungsmustern hat, sollte auf ergonomische Hilfsmittel achten, regelmäßig Pausen einlegen und die Haltung bewusst variieren. Bei Tätigkeiten, die Handgelenke oder Arme stark beanspruchen, helfen angepasste Arbeitsmittel, Polsterungen und begleitende Übungen, die Belastung für Nerven und Sehnen zu reduzieren. Auf längeren Reisen beugen Bewegung, Dehnübungen und ausreichende Flüssigkeitszufuhr Durchblutungsstörungen vor. Ein wichtiger Baustein ist der konsequente Verzicht auf Tabakkonsum, weil Rauchen Gefäße schädigt, die Blutgerinnung beeinflusst und langfristig das Risiko gefährlicher Durchblutungsstörungen deutlich erhöht. Ergänzend sollten Blutdruck und Blutfettwerte regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf medikamentös behandelt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Wer feststellt, dass Taubheitsgefühle oder Kribbeln neu auftreten, sich verstärken oder nicht mehr vollständig zurückgehen, sollte diese Signale ernst nehmen und ärztlichen Rat suchen. Hausärztinnen und Hausärzte können eine erste Einschätzung vornehmen, risikoreiche Konstellationen unterscheiden und gegebenenfalls an Neurologie oder Gefäßmedizin überweisen. Je früher eine zugrunde liegende Erkrankung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, bleibende Schäden an Nerven, Muskeln und Gefäßen zu verhindern. Für Betroffene ist es hilfreich, genau zu beobachten, wann die Beschwerden auftreten, wie lange sie anhalten und welche Begleitsymptome hinzukommen, um diese Informationen in die Diagnostik einfließen zu lassen. So bleibt das gelegentliche „Einschlafen“ von Händen oder Füßen das, was es in den allermeisten Fällen ist: ein harmloses, wenn auch unangenehmes Signal des Körpers – und wird nicht durch Übersehen in ein dauerhaftes Problem verwandelt.

 

Verantwortung klingt selten nach großen Gesten, sondern nach leisen, aber folgenreichen Entscheidungen: Ein Versicherer, der eine anerkannte Berufsunfähigkeit nicht einfach wieder einkassieren darf; ein Arbeitgeber, der verstehen muss, dass ein Dienstwagen keinen gesetzlichen Mindestlohn ersetzt; ein Schätzerkreis, der nüchtern vorrechnet, wie eng die Spielräume der gesetzlichen Krankenversicherung werden; und Patientinnen und Patienten, die eingeschlafene Hände oder Füße zunächst als Alltagsepisode abtun. In all diesen Situationen geht es darum, ob Menschen darauf vertrauen können, dass Zusagen gelten, Rechte nicht ausgehöhlt werden und Warnsignale ernst genommen werden. Verantwortung zeigt sich daran, wie fair geprüft, wie transparent erklärt und wie konsequent auf Risiken reagiert wird – bevor sie sich in existenzielle Brüche oder vermeidbare Gesundheitsschäden verwandeln.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Verantwortung wird greifbar, wenn ein Gericht dem Versuch, eine BU-Rente ohne echten Besserungsnachweis zu beenden, eine klare Grenze setzt; wenn Mindestlohn und Sozialbeiträge nicht als verhandelbare Größe, sondern als Schutzraum für Beschäftigte verstanden werden; wenn Prognosen zur Finanzlage der GKV nicht nur als abstrakte Zahlenspiele wahrgenommen, sondern in faire Beiträge, kluge Strukturen und verlässliche Versorgungswege übersetzt werden. Für Apotheken heißt das, die eigene Rolle in diesem Geflecht bewusst anzunehmen: als Arbeitgeber, die sauber dokumentieren und transparent entlohnen; als Lotsen, die bei Kribbeln in Händen und Füßen zwischen Entwarnung und dringender Abklärung unterscheiden; als Partner, die Verantwortung nicht delegieren, sondern teilen. Wo Verantwortung so gelebt wird, entsteht Vertrauen – und dieses Vertrauen trägt durch Zeiten, in denen jeder Fehltritt teurer wird als sorgfältig geplante Vorsorge.

Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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