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  • 07.12.2025 – Schwangerschaft als Leistungsfall im Versicherungsschutz, Diskriminierungsverbot in Inhaberausfallpolicen, Signalwirkung für Unternehmerinnen
    07.12.2025 – Schwangerschaft als Leistungsfall im Versicherungsschutz, Diskriminierungsverbot in Inhaberausfallpolicen, Signalwirkung für Unternehmerinnen
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Ein Urteil aus Hannover verlangt, Schwangerschaft und Mutterschaft als reguläre Leistungsfälle in Inhaberausfallversicherungen zu beha...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Schwangerschaft als Leistungsfall im Versicherungsschutz, Diskriminierungsverbot in Inhaberausfallpolicen, Signalwirkung für Unternehmerinnen

 

Ein Urteil aus Hannover rückt Schwangerschaft und Mutterschaft in den Fokus des Inhaberausfallschutzes und stärkt die wirtschaftliche Planbarkeit selbstständiger Frauen.

Stand: Montag, 24. November 2025, um 07:40 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Eine selbstständige Kosmetikerin aus Niedersachsen wollte sich für den Fall absichern, dass sie während einer Schwangerschaft gesundheitsbedingt ausfällt und ihren Betrieb nicht mehr weiterführen kann. Genau an diesem Punkt machte ihr die Inhaberausfallversicherung jedoch einen Strich durch die Rechnung: Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung waren im Kleingedruckten schlicht ausgeschlossen. Ein Gericht in Hannover hat diese Konstruktion nun zerpflückt und deutlich gemacht, dass ein Risiko, das ausschließlich Frauen betrifft, nicht einfach aus dem Schutzpaket herausgeschnitten werden darf. Für selbstständige Unternehmerinnen ist das mehr als eine juristische Fußnote, denn viele von ihnen stemmen Miete, Personal und private Lebenshaltung nahezu allein. Im Alltag bedeutet das Urteil, dass Kinderwunsch und betriebliche Verantwortung nicht länger gegeneinander ausgespielt werden sollen, nur weil eine Vertragsklausel den entscheidenden Lebensabschnitt zur Lücke im Sicherheitsnetz macht.

 

Wer als selbstständige Frau ein eigenes Studio, eine Praxis oder ein kleines Unternehmen führt, kennt das Spannungsfeld zwischen körperlicher Belastung, betrieblicher Verantwortung und finanzieller Absicherung. Wenn die eigene Arbeitskraft ausfällt, steht nicht nur das Monatseinkommen, sondern häufig die gesamte Existenz auf dem Spiel. In diesem Umfeld wirken Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen wie ein kalter Schlag, besonders dann, wenn gezielt Schwangerschaft, Fehlgeburt oder Entbindung aus dem Schutz herausgenommen werden. Ein Urteil aus Hannover setzt hier eine neue Marke und erklärt eine solche Klausel in einer Inhaberausfallpolice für unzulässig. Im Alltag heißt das: Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen nicht mehr als private Sonderfälle behandelt werden, sondern gehören in den Kreis regulärer Leistungsfälle. Damit verschiebt sich die Perspektive von der individuellen „Lebensentscheidung“ hin zu einem anerkannten Risiko, das gemeinsam getragen werden soll.

Die Richterinnen und Richter haben deutlich gemacht, dass es nicht genügt, sich hinter abstrakten Formulierungen im Kleingedruckten zu verstecken. Entscheidend ist die Wirkung der Klausel: Wenn ein Risiko, das nur Frauen trägt, gezielt vom Schutz ausgenommen wird, liegt eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nahe. Im Zentrum steht die Frage, wie eine Inhaberausfallversicherung verstanden wird: Sie soll einspringen, wenn die Person ausfällt, auf deren Arbeit der Betrieb ruht. Kommt es im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft zu einer gesundheitlich bedingten Arbeitsunfähigkeit, passt dieser Fall genau in den Zweckrahmen des Produkts. Im Alltag bedeutet das, dass eine werdende Mutter mit Komplikationen nicht anders behandelt werden darf als ein Unternehmer mit einem Unfall oder einer schweren Erkrankung, wenn beide denselben Vertrag abgeschlossen haben. Zugleich wird deutlich, dass Vertragsfreiheit dort ihre Grenze findet, wo sie strukturelle Ungleichheiten festschreibt.

Für selbstständige Frauen, die bislang oft zwischen Kinderwunsch und Absicherungsbedarf abwägen mussten, öffnet sich damit ein neuer Blick auf Planbarkeit. Viele Beratungen endeten bisher mit der ernüchternden Feststellung, dass gerade jener Zeitraum, in dem die körperliche Belastung besonders hoch ist, vertraglich ausgeklammert bleibt. Wer sein Unternehmen alleine führt, stand damit vor der Wahl, entweder auf Schutz zu verzichten oder auf Familienplanung zu warten. Im Alltag heißt das: Die Entscheidung für ein Kind war häufig mit der Angst verbunden, im Ernstfall alle Kosten allein tragen zu müssen. Durch die rechtliche Neubewertung entsteht ein Korrektiv, das diese Schieflage abmildert. Der Kinderwunsch wird nicht länger automatisch zum Störfaktor in der betrieblichen Absicherung, sondern zu einer Lebensphase, die ausdrücklich mitgedacht werden soll.

Auch auf Seiten der Versicherer bleibt dieses Urteil nicht folgenlos. Viele Bedingungswerke enthalten Standardpassagen, die historisch gewachsen sind und kaum jemals unter dem Blickwinkel moderner Gleichstellungspolitik überprüft wurden. Klauseln, die Schwangerschaft, Fehlgeburt, Abbruch oder Entbindung pauschal ausklammern, geraten nun unter Druck. Im Alltag heißt das: Gesellschaften müssen ihre Texte durchgehen, prüfen, wo Benachteiligungen entstehen, und nachjustieren, bevor aus Unachtsamkeit rechtliche Konflikte werden. Dabei geht es nicht darum, jedes Risiko grenzenlos zu versichern, sondern darum, Regeln transparent, nachvollziehbar und sachlich begründet zu gestalten. Wer hier rechtzeitig handelt, reduziert nicht nur Prozessrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen einer Kundengruppe, die lange als Randthema behandelt wurde.

Die Umsetzung in der Produktpraxis wird ein Balanceakt bleiben. Versicherer dürfen Risiken kalkulieren, das gehört zum Geschäftsmodell, doch der einfachste Weg über pauschale Ausschlüsse steht nun in Frage. Denkbar sind andere Instrumente: Wartezeiten, klar definierte Leistungszeiträume oder differenzierte Prämien können helfen, Kosten kalkulierbar zu machen, ohne ganze Lebensphasen auszuschließen. Im Alltag heißt das: Eine Unternehmerin kann erkennen, ab welchem Zeitpunkt eine Leistung greift, wie lange sie gezahlt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Unsicherheit sinkt, wenn die Regeln nicht erst im Schadenfall sichtbar werden, sondern von Anfang an offengelegt sind. So bleibt Raum für einen fairen Ausgleich zwischen Wirtschaftlichkeit auf der einen und Gleichbehandlung auf der anderen Seite.

Für die Beratung ist das Urteil ein deutlicher Weckruf. Vermittlerinnen und Vermittler kommen nicht mehr darum herum, schwangerschaftsbezogene Ausschlüsse offen anzusprechen und die Folgen im Betrieb durchzuspielen. Welche Kosten laufen weiter, wenn die Inhaberin mehrere Monate ausfällt, und welche Positionen deckt der Vertrag tatsächlich ab? Im Alltag heißt das: Im Gespräch über Inhaberausfall, Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeit reicht es nicht, über Beitragshöhen und Laufzeiten zu sprechen. Es gehört dazu, Biografien mitzudenken, Lebensphasen zu benennen und die Frage zu stellen, wie eine geplante oder ungeplante Schwangerschaft in diese Vertragslogik hineinpasst. Wer hier sorgfältig arbeitet, schafft nicht nur Klarheit, sondern auch eine Grundlage für langfristige Beziehungen auf Augenhöhe.

Im größeren Zusammenhang zeigt die Entscheidung, wie Recht Entwicklungen nachzieht, die gesellschaftlich längst eingefordert werden. Selbstständige Frauen tragen ohnehin ein hohes Maß an wirtschaftlicher Verantwortung: Sie sichern ihr Einkommen, bauen Rücklagen auf, tragen Personal- und Mietkosten und denken zugleich über Alterssicherung nach. Wenn Schwangerschaft in diesem Gefüge als „Ausnahme“ außerhalb des Schutzsystems behandelt wird, verstärkt sich eine strukturelle Benachteiligung, die tief in Lebensläufe eingreift. Im Alltag heißt das: Wer sich für ein Kind entscheidet, zahlt doppelt, mit körperlicher Energie und mit finanziellen Risiken. Das Urteil aus Hannover macht deutlich, dass dieses Muster nicht mehr stillschweigend hingenommen werden soll. Es markiert einen Schritt hin zu einem Verständnis von Erwerbsbiografien, in dem Kinderwunsch und Selbstständigkeit nebeneinander bestehen können, ohne dass eine Seite die andere verdrängt.

Wenn Schwangerschaft im Vertragstext nicht mehr als Randnotiz auftaucht, sondern als normaler Teil einer Erwerbsbiografie begriffen wird, verändert sich der Blick auf Verantwortung und Risiko. Was lange zwischen Kleingedrucktem, Annahmerichtlinien und stillen Ausschlüssen verschwand, rückt in den Mittelpunkt einer offenen Auseinandersetzung. Im Alltag heißt das, dass nicht nur Versicherer und Gerichte, sondern auch Unternehmerinnen und Beraterinnen genauer hinsehen, wo Benachteiligungen beginnen und wie sie sich in Zahlen und Fristen übersetzen. Aus einem vermeintlich technischen Streit um Klauseln wird so ein Stück gelebte Gleichstellungspolitik. Und mit jedem Vertrag, der Schwangerschaft als versicherbaren Leistungsfall ernst nimmt, wächst die Chance, dass wirtschaftliche Absicherung und Familienplanung nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Neubewertung schwangerschaftsbezogener Ausschlüsse erinnert daran, dass Verträge nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern gesellschaftliche Entscheidungen widerspiegeln. Im Alltag heißt das, dass selbstständige Frauen sich nicht mehr damit zufriedengeben müssen, wenn ein zentraler Lebensabschnitt als Lücke im Schutzsystem erscheint. Wenn Produkte nachgebessert, Bedingungen entschärft und Beratungsroutinen angepasst werden, verändert sich Schritt für Schritt die Kultur, in der solche Vereinbarungen geschlossen werden. Gleichzeitig setzt das Urteil eine Grenze für Modelle, die wirtschaftliche Kalkulation über die Gleichbehandlung stellen. Auf längere Sicht kann daraus eine Praxis entstehen, in der Mutterschaft, Unternehmergeist und verlässliche Absicherung nicht als Gegensätze gelten, sondern als Teile eines Gesamtbildes, das fairer zwischen allen Schultern verteilt ist.

Journalistischer Kurzhinweis: Grundlage der Darstellung sind journalistische Sorgfalt, nachvollziehbare Qualitätssicherung und die strikte Trennung von Redaktion und operativen Geschäftsbereichen

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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