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Großhandelserlaubnis entzogen
Berlin - Apotheken mit Großhandelserlaubnis sind für die Behörden oft eine Black Box. Denn allzu oft bleibt intransparent, zu welchem Zweck hier Arzneimittel gehandelt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde daher in den vergangenen Jahren die Devise ausgegeben, dass beide Geschäftsbereiche zumindest räumlich getrennt geführt werden müssen. Außerdem wurde die Zuständigkeit an die Bezirksregierungen übertragen. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) aber in einem skurrilen Fall entschieden, dass die für den Großhandel verantwortliche Aufsicht keinen Zugriff mehr auf die Apotheke hat, sobald sie ihr die Genehmigung entzogen hat.
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