Inhaberbeiträge in Niedersachsen, Streit um Rohertrag, Signal für solidarische Beitragspraxis
In Niedersachsen haben die Delegierten der Kammer mit ihrer Entscheidung, die Inhaberbeiträge weiterhin am Umsatz auszurichten, eine Gerechtigkeitsdebatte vorerst beendet, die viele Betriebe genau verfolgten. Im Kern stand die Frage, ob ein reiner Umsatzzuschlag noch zeitgemäß ist, wenn Hochpreiser den Gesamtumsatz verzerren und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zunehmend über den Ertrag beschrieben wird. Rohertrag, also Umsatz minus Wareneinsatz, erschien manchen als gerechterer Maßstab, weil dort sichtbar wird, was einem Standort für Personal, Miete, Energie und Investitionen tatsächlich zur Verfügung steht. Im Alltag bedeutet dies, dass Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sehr genau auf die Bemessungsgrundlage schauen, weil Beitragsbescheide sich direkt in der Liquiditätsplanung und im Blick auf Spielräume für Investitionen widerspiegeln. Zugleich zeigt die Debatte, wie sensibel die Verteilung von Lasten innerhalb eines Berufsstands ist, wenn einige Standorte mit Hochpreisfokus und andere mit breiter Grundversorgung arbeiten.
Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen Antrag einer kleinen Gruppe von Delegierten, die anonymisierte Rohertragsdaten von einem Teil der Betriebe erheben lassen wollten, um die Beitragshöhe stärker an der wirtschaftlichen Stärke des jeweiligen Standortes auszurichten. Sie argumentierten, dass ein Umsatzmodell Unterschiede verwischt, weil es nicht unterscheidet, ob ein Standort mit wenigen sehr teuren Verordnungen oder mit vielen standardisierten Verordnungen arbeitet. Zur Veranschaulichung legten sie Kennzahlen aus eigenen Betrieben vor, die eine erhebliche Varianz der Rohertragsquoten bei ähnlichen Umsätzen zeigten und damit das Gefühl stützten, dass die Lastenverteilung aus dem Lot geraten sein könnte. Im Alltag bedeutet dies, dass Betriebe mit vielen Hochpreisern aus Sicht der Antragsteller bislang überproportional belastet werden, obwohl sie vom Rohertrag her weniger Überschuss für Beiträge und Rücklagen haben. Gleichzeitig verstärkt eine solche Präsentation immer auch den Eindruck, dass Einzelinteressen und Grundsatzfragen untrennbar ineinander greifen, wenn es um die Definition eines fairen Beitragsschlüssels geht.
Der vom Vorstand beauftragte Prüfbericht zeichnete ein differenziertes Bild, das schließlich die Argumentationslinie für die Beibehaltung des Umsatzmodells lieferte. Die Auswertung zeigte, dass Standorte mit hohem Anteil an sehr teuren Therapien zwar beeindruckende Umsatzzahlen ausweisen, aber im Verhältnis dazu deutlich niedrigere Rohertragsquoten zwischen etwa fünf und sechs Prozent erreichen, während breit versorgende Standorte mit Standardportfolios eher in einem Bereich um zwanzig Prozent liegen. Exemplarische Modellrechnungen machten deutlich, dass eine reine Rohertragsbemessung dazu führen würde, dass genau jene umsatzstarken, aber ertragsschwächeren Standorte erhebliche Entlastungen beim Beitrag erfahren, während kleinere und mittlere Versorgungsbetriebe mit stabilen Grundsortimenten deutlich stärker herangezogen würden. Im Alltag bedeutet dies, dass aus einem scheinbar gerechten Instrument schnell ein Hebel werden könnte, der Beitragslasten in Richtung jener Betriebe verschiebt, die ohnehin unter Kostensteigerungen und sinkenden Margen bei Standardarzneien leiden. Damit wird nachvollziehbar, weshalb die Mehrheit der Delegierten ein Modell, das auf den ersten Blick mehr Leistungsgerechtigkeit verspricht, am Ende als Risiko für den inneren Zusammenhalt bewertet.
Hinter der Entscheidung steht deshalb mehr als ein technischer Streit um Kennziffern, nämlich eine Grundsatzfrage zur Solidarität innerhalb des Berufsstands. Ein Beitragsschlüssel nach Rohertrag hätte im Ergebnis jene entlastet, die besonders hohe Umsätze mit eng kalkulierter Marge erzielen, und jene stärker belastet, die mit standardisierten Sortimenten in strukturell schwächeren Regionen arbeiten. Für die Kammergremien bedeutet dies, dass Gerechtigkeit nicht nur an betriebswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gemessen werden kann, sondern auch an der Frage, wie ein solidarischer Ausgleich zwischen unterschiedlichen Versorgungsprofilen gestaltet werden soll. Im Alltag zeigt sich dies daran, dass viele Inhaberinnen und Inhaber weniger auf die exakte Formel, sondern stärker auf das empfundene Gleichgewicht zwischen Großbetrieben und kleineren Standorten achten. Die Nutzenlinie der getroffenen Entscheidung liegt darin, dass die Kammer ein Signal sendet, nach dem Beitragsstabilität und Berechenbarkeit in einer Phase hoher Verunsicherung höher gewichtet werden als der schnelle Wechsel in ein neues, potenziell spaltendes Modell.
Gleichzeitig bleibt die Debatte um Beitragsgerechtigkeit damit nicht für alle Zeiten erledigt, sondern kehrt in veränderter Form zurück, sobald sich die Rahmenbedingungen spürbar verschieben. Steigende Kosten für Personal, Energie und Digitalisierung, zusätzliche Aufgaben in Prävention und Dokumentation sowie eine anhaltende Schließungswelle im ländlichen Raum werden künftig erneut die Frage aufwerfen, wie fair Lasten verteilt und welche Betriebstypen gezielt stabilisiert werden sollen. Im Alltag bedeutet dies, dass Betriebsleitungen ihren Blick auf Kennziffern wie Rohertrag, Kostenstruktur und Leistungsumfang schärfen, auch wenn die formale Bemessungsgrundlage vorerst beim Umsatz bleibt. Für das innere Bild des Berufsstands entsteht ein Eindruck, als würde ein Netz aus dünnen Fäden über die Fläche gespannt, in dem jede Veränderung an einem Knotenpunkt die Spannungen an anderer Stelle spürbar macht. So wird sichtbar, dass eine Entscheidung für das Umsatzmodell zugleich eine Entscheidung für Ruhe und Kontinuität ist, die aber nur dann trägt, wenn Gremien die dahinterliegenden Spannungen weiter beobachten und den Betrieben transparent erklären, warum der vermeintlich einfachere Weg als stabilerer Pfad gewählt wurde.
Kammerresolution mit Signalwirkung, Reformentwurf unter Vertrauensdruck, Fixumversprechen als Prüfstein
Die hessische Resolution markiert einen Moment, in dem berufspolitische Geduld sichtbar an eine Grenze stößt und der Reformentwurf nicht mehr als technische Diskussionsgrundlage, sondern als Vertrauensfrage gelesen wird. Der Kammerpräsident bringt diese Spannung mit einer Mischung aus Empörung und Präzision auf den Punkt, wenn er den Entwurf als alten Wein in neuen Schläuchen und als Degradierung des Berufsbildes beschreibt. Im Zentrum steht das Fixum, also das feste Honorar pro abgegebener Packung als wirtschaftliche Basis, dessen im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung auf 9,50 Euro nun ausbleibt. Im täglichen Ablauf wird spürbar, dass sich viele Betriebe auf dieses Versprechen als Minimalbedingung verlassen hatten, um steigende Löhne, Energiepreise und zusätzliche Aufgaben abzufedern. Wenn eine Kammer in dieser Lage geschlossen eine Resolution verabschiedet, sendet sie nicht nur ein Signal nach außen, sondern spricht auch nach innen aus, was viele Inhaber und Teams seit Monaten im Hintergrund diskutieren. Der Mehrwert dieser entschiedenen Wortwahl liegt darin, dass sie die Lücke zwischen politischen Zusagen und gelebter Versorgungsrealität klar benennt.
Gleichzeitig rückt die Resolution die geplanten Strukturänderungen in den Mittelpunkt, die aus Sicht vieler Delegierter einem Systembruch gleichkommen. Eine Apotheke ohne permanent anwesende approbierte Leitung, also eine durch PTA-Vertretung gefüllte Lücke an der Spitze, wird als Schritt in Richtung Fremd- und Mehrbesitz gelesen und nicht als Entlastung im Alltag. In der Versorgungspraxis zeigt sich daran, dass schon die Vorstellung einer Filiale ohne jederzeit anwesende Leitung Misstrauen gegenüber künftigen Eigentumsmodellen auslöst. Hinzu kommen erleichterte Zweigapotheken, abgesenkte Anforderungen an Räumlichkeiten, freiere Öffnungszeiten und Tendenzen zur Zentralisierung von Rezepturen, die zusammen wie ein Mosaik wirken, das die inhabergeführte Struktur aufweicht. Für den Betrieb heißt dies, dass die eigene Rolle nicht mehr nur über pharmazeutische Kompetenz definiert wird, sondern auch über die Frage, ob die Leitung tatsächlich im konkreten Alltag präsent ist. Die Nutzenlinie der hessischen Position liegt darin, dass sie deutlich macht, dass Entlastung nicht über ein Ausfransen des Leitungsprinzips erreicht werden kann, sondern über verlässliche Honorierung und stabile Rahmenbedingungen.
Die Form, in der diese Kritik an die Bundespolitik herangetragen wird, zeigt, wie eng Berufspolitik und persönliche Präsenz miteinander verwoben sind. Ein Kammerpräsident, der mit Resolution im Gepäck nach Berlin reist und die Übergabe an die Ministerin mit einem anderen politischen Termin der Landesregierung verknüpft, inszeniert keinen Protest um der Geste willen, sondern nutzt vorhandene Bühnen effizient. Im alltäglichen Betrieb wird erkennbar, dass solche Momente von vielen Inhaberinnen und Inhabern genau beobachtet werden, weil sie Auskunft darüber geben, ob ihre Interessen sichtbar vertreten werden. Schlagworte wie „Ohne 9,50 Euro geht’s nicht“ oder „Unser Fixum ist versprochen“ sind in diesem Zusammenhang keine bloßen Parolen, sondern Verdichtungen komplexer Honorardebatten auf einen Kern, der verstanden werden kann, auch ohne alle Details der Vergütungssystematik zu kennen. Die Resolution macht zudem deutlich, dass positive Elemente des Reformentwurfs, etwa erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen oder eine breitere Impfkompetenz, allein nicht reichen, um strukturelle Risiken aufzuwiegen. Nicht selten entsteht der Eindruck, als stünde ein Berufsbild gleichzeitig vor einer Aufwertung des Wissens und einer Abwertung seiner organisatorischen Verankerung.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage, wie sehr Koalitionsverträge als belastbare Grundlage für Planungen in Betrieben taugen. Wenn eine Kammer ausdrücklich darauf pocht, dass nicht irgendwelche neuen Ideen, sondern konkret vereinbarte Inhalte umgesetzt werden sollen, stellt sie den Koalitionsvertrag, also die politische Selbstverpflichtung der Regierungsparteien, ins Zentrum der Argumentation. Im Alltag bedeutet dies, dass Vertrauen in politische Zusagen nicht abstrakt, sondern sehr konkret an Zahlen, Zeitpunkte und Dynamisierungsmechanismen gekoppelt wird. Eine im Vertrag skizzierte Erhöhung zu einem bestimmten Datum, verbunden mit einer jährlichen Anpassung, schafft einen Rahmen, in dem Gehaltsrunden, Investitionen und Risikopuffer planbar bleiben. Wenn dieser Rahmen aus Sicht der Betroffenen verschoben oder ausgehöhlt wird, entsteht das Gefühl, auf Sand statt auf Fundament zu stehen. Die Resolution schärft daher den Blick dafür, dass wirtschaftliche Stabilität nicht nur aus Tarifverhandlungen und Kostenmanagement stammt, sondern auch aus der Verlässlichkeit politischer Zusagen.
Schließlich wirft die hessische Position ein Schlaglicht auf das Spannungsfeld zwischen Protest und Kooperation, in dem Kammern sich bewegen. Einerseits betont der Präsident, dass der Entwurf auch positive Elemente enthält, etwa die Aufwertung pharmazeutischen Know-hows und die Ausweitung von Dienstleistungen, was die Gesprächsbereitschaft unterstreicht. Andererseits lässt die Formulierung, man müsse deutlicher, unbequemer und lauter werden, keinen Zweifel daran, dass Anpassungen am Entwurf als unverzichtbar gelten, um weitere Schließungen zu verhindern und Versorgungsräume nicht auszudünnen. In der Versorgungspraxis wird sich dies daran zeigen, ob und wie schnell Änderungen am Fixum, an Vertretungsregeln und an Strukturvorgaben tatsächlich auf den Weg gebracht werden. Für viele Beteiligte wirkt dieser Moment wie ein Knotenpunkt, an dem entschieden wird, ob der Berufsstand seine Rolle als verlässlicher Pfeiler der wohnortnahen Versorgung ausbauen kann oder ob das Gefühl überwiegt, zwischen Sparvorgaben und Strukturauflösung aufgerieben zu werden. So entsteht ein Bild, in dem eine scheinbar formale Resolution zu einem Prüfstein dafür wird, wie ernst Politik die zugesagte Stärkung der Versorgung tatsächlich nimmt.
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