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Sonderkündigungsrecht
Berlin - Noventi hat einen Apotheker aus Eschweiler wegen Auskunfts- und Zahlungsansprüchen aufgrund Nichterfüllung vertraglicher Pflichten verklagt. Der Inhaber kündigte den Vertrag, nachdem die Gebühren erhöht wurden, eine vorherige E-Mail mit Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht habe er nicht erhalten. Der Rezeptabrechner argumentierte, dass die angekündigte Frist nicht eingehalten wurde. Das Landgericht München I wies die Klage zurück: Es sei die Pflicht von Noventi, der Informationspflicht vollständig nachzukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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