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Versand überhaupt zulässig?
Berlin - Die Schadenersatzklage gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) könnte für DocMorris zum Bumerang werden. Denn auch wenn Verstöße gegen die Rx-Preisbindung wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zu beanstanden waren, sieht der Bundesgerichtshof (BGH) andere Angriffspunkte. Er will jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) prüfen lassen, ob der Versender nicht gegen Grundsätze des Versandhandels verstoßen hat. Im schlimmsten Fall könnte es nun für DocMorris teuer werden. Doch auch die AKNR ist noch nicht aus dem Schneider.
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