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  • 01.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Notdienstwege über Automaten, Vimkunya im Engpass, GesundheitsID mit Videoident, bioidentische Hormone
    01.12.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Notdienstwege über Automaten, Vimkunya im Engpass, GesundheitsID mit Videoident, bioidentische Hormone
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Notdienstwege über Automaten, Vimkunya im Engpass, GesundheitsID mit Videoident, bioidentische Hormone

 

Die heutige Ausgabe fasst Notdienstwege über Automaten, den Umgang mit Vimkunya im Engpass, neue GesundheitsID-Verfahren und sensible Hormonberatung in Apotheken zusammen.

Stand: Montag, 01. Dezember 2025, 17:37 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Zwischen Notdienstpraxis, Flugschalter und Beratungszimmer verschieben sich an diesem Tag still die Koordinaten der Versorgung: Kassenärztliche Vereinigungen diskutieren enge Kooperationen mit Versandapotheken und Abgabeautomaten, die den klassischen Weg zur diensthabenden Apotheke ersetzen oder zumindest schwächen könnten. Gleichzeitig wird der Reiseimpfstoff Vimkunya wegen eines Engpasses in französischer Aufmachung zugelassen, was in der Praxis ganz konkrete Übersetzungs- und Haftungsfragen an den HV-Tisch bringt. Mit der GesundheitsID entsteht ein weiterer digitaler Zugang zur Telematikinfrastruktur, der dank Videoident-Verfahren bequemer ist, aber auch neue Anforderungen an Compliance und Sicherheitskommunikation stellt. Und in der Beratung von Frauen in der Perimenopause geht es zunehmend um bioidentische Hormone und die Frage, warum transdermale Anwendungen bei vielen Risikoprofilen die sicherere Wahl sind. Für Apotheken verdichten sich diese Linien zu einer einzigen Aufgabe: die eigene Rolle in Notdienst, Impfberatung und Wechseljahrestherapie aktiv zu definieren, bevor andere Akteure die Standards setzen.

 

Notdienstwege für Patienten, Kooperationen mit Versandapotheken und Abgabeautomaten, Apotheken zwischen Erreichbarkeit und Verantwortung

Wenn Kassenärztliche Vereinigungen darüber nachdenken, ärztliche Bereitschaftspraxen eng mit Versandapotheken und Abgabeautomaten zu verknüpfen, verschiebt sich der Blick auf die Notdienstversorgung spürbar. Bisher gehört es zur Routine, dass Patientinnen und Patienten mit einem Rezept aus dem Bereitschaftsdienst die diensthabende Apotheke vor Ort aufsuchen – mit allen Wegen, Wartezeiten und persönlichen Kontakten, die dazu gehören. Das von Teilen der KVen skizzierte Modell sieht stattdessen Automaten direkt an den Standorten der Bereitschaftspraxen vor, in denen verordnete Arzneimittel hinterlegt und technisch ausgegeben werden. Die pharmazeutische Beratung soll über digitale Kanäle und Videochats organisiert werden, während der Versandhandel die weitere Versorgung etwa bei Folgerezepten übernimmt. Damit entsteht ein Bild, in dem der klassische Notdienst der Vor-Ort-Apotheke zumindest teilweise von einem technologisch gestützten Fernversorgungsmodell überlagert wird. Für Apotheken in der Fläche stellt sich die Frage, ob sie in dieser Konstellation Partner, Randfigur oder bloßes Backup sein sollen.

Aus Sicht der ärztlichen Seite klingt das Versprechen zunächst attraktiv: Patientinnen und Patienten müssten nach einem Besuch in der Bereitschaftspraxis keine zusätzlichen Wege mehr zur Nacht- oder Notdienstapotheke zurücklegen, sondern könnten sich direkt vor Ort mit den wichtigsten Arzneimitteln versorgen. Gerade in ländlichen Regionen, in denen die nächste diensthabende Apotheke einige Kilometer entfernt liegt, lässt sich der Wunsch nach Vereinfachung nachvollziehen. Strukturiert betrachtet wird die Versorgungskette jedoch neu zugeschnitten. Der Zugang zu Arzneimitteln im Notfall wird weitgehend an die Standorte der KVen und an kooperierende Versandhändler gebunden. Gleichzeitig verändert sich die Rolle der persönlichen, spontanen Beratung durch das Apothekenteam am HV-Tisch, die sich bisher nicht nur auf das konkrete Rezept, sondern oft auch auf Wechselwirkungen, Selbstmedikation und weitere Fragen zur Situation der Betroffenen erstreckt. Die Digitalisierung der Beratung über Videochat kann zwar Informationen transportieren, ersetzt aber nicht automatisch das Vertrauensverhältnis, das viele Menschen aus der Stamm-Apotheke kennen.

Für die Vor-Ort-Apotheken ist entscheidend, welche Konsequenzen ein solches Modell für Wirtschaftlichkeit und Verantwortung bedeutet. Wenn Abgabeautomaten nach Rezepten aus Bereitschaftspraxen einen relevanten Teil der akut verordneten Arzneimittel übernehmen, gehen nicht nur Umsätze verloren, sondern auch wichtige Kontaktpunkte zu Patientinnen und Patienten. Der Notdienst ist mehr als eine Pflichtaufgabe, er ist oft der Moment, in dem sich die besondere Rolle der öffentlichen Apotheke zeigt: Erreichbarkeit in schwierigen Situationen, Abwägungen bei Engpässen, individuelle Dosishilfen und Absicherung von Therapien, wenn Ärztinnen und Ärzte gerade nicht erreichbar sind. Werden diese Funktionen in ein fernversorgtes System mit Automaten ausgelagert, verschieben sich auch Haftungsfragen, Dokumentationsanforderungen und Versicherungsrisiken. Apotheken müssten klären, wie sie im Zusammenspiel mit Versandhändlern, Ärztestrukturen und Technikdienstleistern eingebunden wären und wer im Störfall Verantwortung trägt – etwa bei Fehlfunktionen der Automaten oder nicht erreichbarer Video-Beratung.

Hinzu kommt eine politische Dimension, die über die organisatorische Gestaltung des Notdienstes hinausreicht. Modelle, in denen Versandapotheken über Automaten an Bereitschaftspraxen gekoppelt werden, könnten mittelfristig zu einem Präzedenzfall für weitere Bereiche der Arzneimittelversorgung werden. Wenn einmal akzeptiert ist, dass automatisierte Ausgabesysteme im Notdienst „Versorgungsbrüche schließen“, lassen sich ähnliche Argumente später auch für andere Situationen anführen, etwa in Kliniknähe oder in hochfrequentierten Zentren. Für die Apothekenteams vor Ort stellt sich die Frage, ob sie noch frühzeitig in die Ausgestaltung solcher Konzepte einbezogen werden oder nur auf bereits verhandelte Lösungen reagieren. Standesvertretungen und Kammern stehen vor der Aufgabe, die Balance zwischen Innovationsbereitschaft und Sicherung der heilberuflichen Verantwortung der Apotheken zu definieren. Dabei geht es nicht um ein pauschales Nein zu technischen Lösungen, sondern um die Klarstellung, welche Aufgaben zwingend an die persönliche Verantwortung approbierter Apothekerinnen und Apotheker gebunden bleiben müssen.

Aus Patientensicht ist die Debatte komplexer, als es die Aussicht auf kürzere Wege zunächst vermuten lässt. Ein Automat, der nach einem Praxisbesuch schnell ein Arzneimittel ausgibt, kann Erleichterung schaffen – insbesondere nachts, bei schlechtem Wetter oder für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Gleichzeitig erhöht jedes weitere Interface, jede Fernberatung und jede zusätzliche technische Komponente die Anforderungen an Verständnis, Medienkompetenz und Fehlertoleranz. Insbesondere ältere oder gesundheitlich stark belastete Menschen profitieren häufig davon, dass im Notdienst jemand vor ihnen steht, der Fragen stellt, Unklarheiten entdeckt und auch nonverbale Signale wahrnimmt. Ein zukunftsfähiges Konzept für die Notfallversorgung müsste daher Technologien und Vor-Ort-Kompetenz so kombinieren, dass Apotheken nicht aus der Kette gedrängt, sondern gezielt gestärkt werden. Dazu gehört, Sicherheits- und Haftungsfragen sauber zu regeln, finanzielle Anreize nicht einseitig in Richtung Versandhandel zu verschieben und die Rolle der Apotheken im Bereitschaftsdienst klar als heilberufliche Verantwortung zu definieren, nicht als variable Größe in einem Kosten- oder Bequemlichkeitsmodell.

 

Reiseimpfstoff Vimkunya im Lieferengpass, französische Packungen für Deutschland, Apotheken in der Verantwortung für sichere Chikungunya-Impfberatung

Der Reiseimpfstoff Vimkunya gegen das Chikungunya-Virus ist aktuell nur eingeschränkt verfügbar, weil ein Lieferengpass bis voraussichtlich Ende Dezember gemeldet wurde. Um die Versorgung dennoch aufrechtzuerhalten, hat das Paul-Ehrlich-Institut zugestimmt, identische Ware in französisch gekennzeichneten Packungen vorübergehend auch in Deutschland in den Verkehr zu bringen. Für Apotheken bedeutet das, dass sie in der Offizin mit fremdsprachigen Faltschachteln, Etiketten und Spritzenaufdrucken arbeiten, während die beigefügte Packungsbeilage in deutscher Sprache für die notwendige Information sorgt. Die Maßnahme ist zeitlich eng begrenzt und soll den Zeitraum vom 1. bis 28. Dezember überbrücken, in dem die Nachfrage nach Reiseimpfungen dennoch bestehen kann. Damit verschiebt sich ein Teil der Verantwortung für die sichere Anwendung von der reinen Produktkennzeichnung hin zu Beratung und Sorgfalt im Apothekenteam.

Fachlich betrachtet handelt es sich bei der französischen Version um dasselbe Arzneimittel mit identischer Zusammensetzung, Dosierung und Anwendung, das sich ausschließlich in den Packmitteln von der regulären deutschen Ware unterscheidet. Für Teams am HV-Tisch ist entscheidend, diese Gleichheit intern klar zu kommunizieren, um Unsicherheiten bei der Abgabe und Dokumentation zu vermeiden. Gleichzeitig müssen sie damit rechnen, dass Patientinnen und Patienten irritiert reagieren, wenn sie eine fremdsprachige Schachtel erhalten und sich fragen, ob es sich tatsächlich um ein in Deutschland zugelassenes Präparat handelt. Hier kommt es darauf an, den vorübergehenden Charakter der Maßnahme und die Freigabe durch die zuständige Bundesbehörde in einfachen Worten zu erläutern. Ergänzend kann auf die mitgelieferte deutschsprachige Gebrauchsinformation verwiesen werden, die an der Packung befestigt ist und den gewohnten Informationsstandard sicherstellt.

Der Lieferrückstand fällt in eine Phase, in der Chikungunya-Reiseimpfungen an Bedeutung gewinnen. Das Virus, das über Tigermücken wie Aedes albopictus und Aedes aegypti übertragen wird, ist inzwischen auch in Teilen Europas angekommen, wie autochthone Fälle in Grenzregionen zeigen. Für Reisende in Gebiete mit aktuellem Ausbruchsgeschehen empfehlen Fachgremien eine Impfung, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder besonderen Risikokonstellationen. In Deutschland stehen mit Ixchiq und Vimkunya zwei Impfstoffe zur Verfügung, die sich in ihrem Charakter unterscheiden, da Ixchiq als Lebendvakzine spezielle Warnhinweise und Einschränkungen mitbringt. Vor diesem Hintergrund kann die zeitweilige Knappheit eines der beiden Präparate dazu führen, dass Apotheken und verordnende Ärztinnen und Ärzte genauer prüfen müssen, welches Produkt für welche Personengruppe geeignet ist. Die Entscheidung bleibt eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung im Rahmen der ärztlichen Beratung, zu der Apotheken mit sachlicher Information über Eigenschaften und Besonderheiten der Präparate beitragen.

Im Apothekenalltag stellt sich die praktische Frage, wie mit der ungewohnten Aufmachung der französischen Packung umzugehen ist, ohne Fehler zu riskieren. Eine sorgfältige interne Einweisung des Teams in die Optik der französischen Schachteln, die PZN-Zuordnung und die zugehörige deutsche Gebrauchsinformation ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Sinnvoll ist es, in Warenwirtschaft und Lager klar zu kennzeichnen, dass es sich um ein zugelassenes, aber fremdsprachig gekennzeichnetes Produkt handelt, um Verwechslungen mit Parallel- oder Reimporten zu vermeiden. Bei der Abgabe kann es helfen, die Packung gemeinsam mit der deutschsprachigen Packungsbeilage zu zeigen und kurz zu erklären, warum die äußere Kennzeichnung nicht auf Deutsch vorliegt. So lassen sich Missverständnisse reduzieren und zugleich das Vertrauen stärken, dass trotz Lieferengpass Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Für die Zukunft macht der aktuelle Fall deutlich, welche Rolle Apotheken bei der Abfederung von Lieferengpässen gerade im Impfstoffbereich spielen. Sie sind die Stelle, an der Versorgungsentscheidungen sichtbar werden, Unsicherheiten von Reisenden ankommen und praktische Lösungen gefunden werden müssen. Wenn Impfstoffe zeitweise nur in alternativer Aufmachung zur Verfügung stehen, erfordert das neben organisatorischer Anpassung vor allem kommunikative Stärke im Umgang mit verunsicherten Kundinnen und Kunden. Gleichzeitig zeigt die Situation, wie wichtig frühzeitige Informationen aus Behörden und Herstellern sind, damit Apotheken die knappen Zeitfenster rechtssicher und ohne Hektik nutzen können. Langfristig wird sich daran messen lassen, ob Versorgungsketten so widerstandsfähig gestaltet werden, dass temporäre Engpässe zwar spürbar bleiben, aber nicht zu echten Versorgungslücken führen – und ob die Rolle der Apotheken als letzte verlässliche Instanz in der Reisemedizin entsprechend gestützt wird.

 

Digitale Identität im Gesundheitswesen, GesundheitsID per Videoident, Apotheken zwischen Komfortanspruch und IT-Sicherheitsrisiken in der Praxis

Die Einführung der GesundheitsID als zentrale digitale Identität für Versicherte erhält mit der Zulassung von Videoident-Verfahren einen neuen Schub. Bislang war die Aktivierung im Regelfall an die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gekoppelt, was nicht nur technisches Verständnis, sondern auch entsprechende Hardware voraussetzte. Mit Lösungen wie „Nect ePass“, das von der Gematik für die Einrichtung der GesundheitsID als geeignet erklärt wurde, sollen Versicherte nun ortsunabhängig und ohne PIN-Briefverfahren ihre digitale Identität einrichten können. Kombiniert werden biometrische Prüfungen mit dem elektronischen Auslesen von Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass, sodass der Gang in die Geschäftsstelle oder das komplexe Freischalten von Kartendaten entfallen kann. Für Krankenkassen entsteht damit die Möglichkeit, den Zugang zu ePA, E-Rezept und weiteren TI-Anwendungen deutlich niederschwelliger zu gestalten, sofern sie das Verfahren für ihre Versicherten tatsächlich anbieten.

Der Komfortgewinn ist offensichtlich, birgt aber auch neue Fragen nach der praktischen Umsetzung im Versicherungsalltag. Das aktuell zugelassene Verfahren ist als Stand-alone-App konzipiert und darf nicht einfach in beliebige Drittanwendungen integriert werden, was die technische Architektur der Kassenportale beeinflusst. Versicherte bewegen sich damit zwischen verschiedenen digitalen Oberflächen, die zwar funktional zusammengehören, aber getrennt bedient werden müssen. Für weniger digitalaffine Menschen kann das die Hemmschwelle erhöhen, selbst wenn kein Kartenleser mehr erforderlich ist. Gleichzeitig entsteht eine neue Abhängigkeit von einer begrenzten Zahl spezialisierter Ident-Dienstleister, die sowohl technisch als auch organisatorisch hohe Anforderungen an Verfügbarkeit, Datenschutz und Missbrauchsprävention erfüllen müssen. Die Qualität und Stabilität dieser Schnittstelle wird entscheidend dafür sein, ob die GesundheitsID im Alltag als hilfreiches Werkzeug oder als zusätzliche Hürde wahrgenommen wird.

Für Apotheken ist die GesundheitsID zwar kein Instrument, das unmittelbar am HV-Tisch ausgehändigt wird, dennoch wirkt sich ihre Verbreitung direkt auf Abläufe in der Offizin aus. Je mehr Versicherte ihre digitale Identität eingerichtet haben, desto häufiger werden E-Rezepte, ePA-Zugriffe und andere TI-Funktionen zum Standardfall in der Versorgung. Prozesse wie die Einlösung elektronischer Verordnungen, das Nachvollziehen von Medikationsplänen oder das Handling von Folgerezepten hängen davon ab, dass Patientinnen und Patienten ihre digitalen Zugangsdaten sicher nutzen können. Wenn Videoident-Verfahren den Einstieg erleichtern, kann das langfristig zu weniger Medienbrüchen, weniger Papierprozessen und klareren Workflows zwischen Arztpraxis, Kasse und Apotheke führen. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck auf Apotheken, bei Problemen mit Apps, Logins oder Freischaltungen zumindest erste Orientierung zu geben, auch wenn die technische Verantwortung eigentlich bei Kassen und Dienstleistern liegt.

Mit dem Komfortversprechen steigen die Anforderungen an Informationssicherheit und Aufklärung. Videoident-Verfahren sind attraktive Angriffspunkte für Identitätsdiebstahl, wenn sie nicht sauber implementiert, überwacht und kommuniziert werden. Versicherte müssen verstehen, mit welchen Apps sie arbeiten, wie sich seriöse Anbieter von nachgeahmten Portalen unterscheiden und welche Daten niemals telefonisch oder per Messenger abgefragt werden. Hier können Apotheken im Rahmen ihrer Beratungsrolle unterstützen, indem sie auf offizielle Informationsquellen verweisen, typische Betrugsmuster erläutern und deutlich machen, dass TI-Zugangsdaten genauso sensibel zu behandeln sind wie Bank-Zugänge. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Verlagerung sensibler Identitätsprozesse auf das Smartphone eine ehrliche Diskussion darüber, wie Menschen geschützt werden können, die Geräte verlieren, kompromittierte Zugänge nicht rechtzeitig bemerken oder schlicht mit der Komplexität überfordert sind.

Langfristig wird sich zeigen, ob Videoident-Verfahren für die GesundheitsID tatsächlich zu einer stabileren digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen beitragen oder nur ein weiteres Fragment im ohnehin heterogenen System hinzufügen. Für Apotheken lohnt es sich, die Entwicklung genau zu beobachten und intern zu klären, welche Rolle man bei Fragen rund um GesundheitsID, E-Rezept-Apps und digitale Versichertenzugänge einnehmen möchte. Eine klare Linie, die zwischen technischer Verantwortung der Kassen, rechtlichen Rahmenbedingungen und der eigenen Beratungsaufgabe unterscheidet, hilft, Überforderung im Alltag zu vermeiden. Gleichzeitig können Fortbildungen zu TI-Sicherheit, Ident-Verfahren und praktischen Stolperfallen dazu beitragen, dass Apothekenteams Patientinnen und Patienten bei grundlegenden Fragen sicher begleiten, ohne selbst in die Haftungsfalle einer inoffiziellen IT-Supportstelle zu geraten. In der Summe wird die GesundheitsID nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn Komfort, Sicherheit und Zuständigkeitsklarheit im Zusammenspiel von Kassen, Dienstleistern, Praxen und Apotheken zusammenfinden und nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Reiseimpfstoff Vimkunya im Lieferengpass, französische Packungen für Deutschland, Apotheken in der Verantwortung für sichere Chikungunya-Impfberatung

Der Reiseimpfstoff Vimkunya gegen das Chikungunya-Virus ist aktuell nur eingeschränkt verfügbar, weil ein Lieferengpass bis voraussichtlich Ende Dezember gemeldet wurde. Um die Versorgung dennoch aufrechtzuerhalten, hat das Paul-Ehrlich-Institut zugestimmt, identische Ware in französisch gekennzeichneten Packungen vorübergehend auch in Deutschland in den Verkehr zu bringen. Für Apotheken bedeutet das, dass sie in der Offizin mit fremdsprachigen Faltschachteln, Etiketten und Spritzenaufdrucken arbeiten, während die beigefügte Packungsbeilage in deutscher Sprache für die notwendige Information sorgt. Die Maßnahme ist zeitlich eng begrenzt und soll den Zeitraum vom 1. bis 28. Dezember überbrücken, in dem die Nachfrage nach Reiseimpfungen dennoch bestehen kann. Damit verschiebt sich ein Teil der Verantwortung für die sichere Anwendung von der reinen Produktkennzeichnung hin zu Beratung und Sorgfalt im Apothekenteam.

Fachlich betrachtet handelt es sich bei der französischen Version um dasselbe Arzneimittel mit identischer Zusammensetzung, Dosierung und Anwendung, das sich ausschließlich in den Packmitteln von der regulären deutschen Ware unterscheidet. Für Teams am HV-Tisch ist entscheidend, diese Gleichheit intern klar zu kommunizieren, um Unsicherheiten bei der Abgabe und Dokumentation zu vermeiden. Gleichzeitig müssen sie damit rechnen, dass Patientinnen und Patienten irritiert reagieren, wenn sie eine fremdsprachige Schachtel erhalten und sich fragen, ob es sich tatsächlich um ein in Deutschland zugelassenes Präparat handelt. Hier kommt es darauf an, den vorübergehenden Charakter der Maßnahme und die Freigabe durch die zuständige Bundesbehörde in einfachen Worten zu erläutern. Ergänzend kann auf die mitgelieferte deutschsprachige Gebrauchsinformation verwiesen werden, die an der Packung befestigt ist und den gewohnten Informationsstandard sicherstellt.

Der Lieferrückstand fällt in eine Phase, in der Chikungunya-Reiseimpfungen an Bedeutung gewinnen. Das Virus, das über Tigermücken wie Aedes albopictus und Aedes aegypti übertragen wird, ist inzwischen auch in Teilen Europas angekommen, wie autochthone Fälle in Grenzregionen zeigen. Für Reisende in Gebiete mit aktuellem Ausbruchsgeschehen empfehlen Fachgremien eine Impfung, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder besonderen Risikokonstellationen. In Deutschland stehen mit Ixchiq und Vimkunya zwei Impfstoffe zur Verfügung, die sich in ihrem Charakter unterscheiden, da Ixchiq als Lebendvakzine spezielle Warnhinweise und Einschränkungen mitbringt. Vor diesem Hintergrund kann die zeitweilige Knappheit eines der beiden Präparate dazu führen, dass Apotheken und verordnende Ärztinnen und Ärzte genauer prüfen müssen, welches Produkt für welche Personengruppe geeignet ist. Die Entscheidung bleibt eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung im Rahmen der ärztlichen Beratung, zu der Apotheken mit sachlicher Information über Eigenschaften und Besonderheiten der Präparate beitragen.

Im Apothekenalltag stellt sich die praktische Frage, wie mit der ungewohnten Aufmachung der französischen Packung umzugehen ist, ohne Fehler zu riskieren. Eine sorgfältige interne Einweisung des Teams in die Optik der französischen Schachteln, die PZN-Zuordnung und die zugehörige deutsche Gebrauchsinformation ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Sinnvoll ist es, in Warenwirtschaft und Lager klar zu kennzeichnen, dass es sich um ein zugelassenes, aber fremdsprachig gekennzeichnetes Produkt handelt, um Verwechslungen mit Parallel- oder Reimporten zu vermeiden. Bei der Abgabe kann es helfen, die Packung gemeinsam mit der deutschsprachigen Packungsbeilage zu zeigen und kurz zu erklären, warum die äußere Kennzeichnung nicht auf Deutsch vorliegt. So lassen sich Missverständnisse reduzieren und zugleich das Vertrauen stärken, dass trotz Lieferengpass Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Für die Zukunft macht der aktuelle Fall deutlich, welche Rolle Apotheken bei der Abfederung von Lieferengpässen gerade im Impfstoffbereich spielen. Sie sind die Stelle, an der Versorgungsentscheidungen sichtbar werden, Unsicherheiten von Reisenden ankommen und praktische Lösungen gefunden werden müssen. Wenn Impfstoffe zeitweise nur in alternativer Aufmachung zur Verfügung stehen, erfordert das neben organisatorischer Anpassung vor allem kommunikative Stärke im Umgang mit verunsicherten Kundinnen und Kunden. Gleichzeitig zeigt die Situation, wie wichtig frühzeitige Informationen aus Behörden und Herstellern sind, damit Apotheken die knappen Zeitfenster rechtssicher und ohne Hektik nutzen können. Langfristig wird sich daran messen lassen, ob Versorgungsketten so widerstandsfähig gestaltet werden, dass temporäre Engpässe zwar spürbar bleiben, aber nicht zu echten Versorgungslücken führen – und ob die Rolle der Apotheken als letzte verlässliche Instanz in der Reisemedizin entsprechend gestützt wird.

 

Die Verantwortung für eine stabile Versorgung zieht sich heute durch alle Ebenen des Gesundheitswesens: Kassenärztliche Vereinigungen denken über Abgabeautomaten in Kooperation mit Versandapotheken nach, um Notdienstwege zu verkürzen; Impfstoffhersteller und Behörden versuchen, trotz Engpässen beim Reiseimpfstoff Vimkunya planbare Strategien zu sichern; die GesundheitsID soll mit biometriegestützten Videoident-Verfahren den Zugang zur digitalen Telematikinfrastruktur vereinfachen; und Frauen in der Perimenopause erwarten eine Hormontherapie, die individuelle Risiken ernst nimmt und bioidentische Wirkstoffe sinnvoll einsetzt. Für Apotheken bedeutet das, parallel an drei Fronten wachsam zu bleiben: bei der Absicherung ihres Platzes in der Notfallkette, bei der Beratung zu ausländischen oder anderssprachigen Impfstoff-Aufmachungen und bei der sensiblen Begleitung von Wechseljahrestherapien im Spannungsfeld zwischen Wunsch nach „Natürlichkeit“ und klaren Leitlinien.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Notdienstmodelle auf Automaten und Versandapotheken zulaufen, entscheidet die frühe Positionierung der Vor-Ort-Apotheken darüber, ob Beratung nur noch beiläufig per Video stattfindet oder weiterhin vor der Tür der Praxis. Wenn Reiseimpfstoffe wie Vimkunya kurzfristig in fremdsprachiger Aufmachung kommen, wird die Apotheke zur Übersetzungs- und Sicherheitsinstanz, die Packungen, Beipacktexte und Impfentscheidungen in einen verlässlichen Zusammenhang bringt. Mit der GesundheitsID verschiebt sich die Hoheit über Zugänge zur eGK und zu Rezeptdaten weiter in digitale Kanäle, in denen Datenschutz, Identitätsprüfung und Alltagstauglichkeit zusammengedacht werden müssen. Und schließlich zeigen die Debatten um bioidentische Hormone, dass Frauen in der Perimenopause weniger wohlklingende Schlagworte suchen als nachvollziehbare Therapiewege, bei denen transdermale Anwendungen, Risiken und Lebenssituation zusammenpassen – ein Feld, in dem Apotheken mit guter Aufklärung Vertrauen stiften oder verspielen können.

Journalistischer Kurzhinweis: Redaktionelle Entscheidungen werden unabhängig von Beratung und Vertrieb getroffen; wirtschaftliche Interessen haben keinen Einfluss auf Inhalt oder Tonlage.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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