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hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Glosse von heute
Wenn aus einem Fertigarzneimittel plötzlich eine Rezeptur wird, Apotheken die Herstellungsverantwortung übernehmen sollen, obwohl das Produkt längst industriell verfügbar ist, und Versicherungen sich im Haftungsfall auf deckungsschädliches Verhalten berufen, weil es sich ja gar nicht um eine zwingende Herstellung handelte – dann ist das kein Verwaltungsfehler, sondern eine Systemlogik mit satirischem Potenzial, das in seiner Konsequenz leider sehr real ist, denn die DAK soll genau diesen Weg empfohlen haben, was dazu führt, dass eine formal korrekte Verordnung die rechtliche Haftung umleitet, der Patient seinen Schutz nach § 84 AMG verliert und die Apotheke plötzlich im Fokus steht, obwohl sie nur das Rezept ausgeführt hat, das andere steuern; was wie eine betriebswirtschaftliche Optimierung aussieht, ist in Wahrheit ein juristisches Abräumen von Verantwortung nach unten – und während sich Krankenkassen auf Kreativität berufen und Versicherer auf Vertragsauslegung, bleibt der Apothekenbetrieb inmitten der Versorgungsarchitektur als letzter Träger einer Verantwortung, die so nie kalkuliert war, was letztlich nur noch eine Frage aufwirft: Wann beginnt das System, sich selbst zu versichern – nicht gegen Risiken, sondern gegen das eigene Design?
Natürlich kann man sagen, es war nur eine Rezeptzeile. Vielleicht ein Irrtum. Vielleicht ein kreativer Umgang mit pharmazeutischen Begriffen. Vielleicht aber auch ein Testballon im großen Planspiel namens „Versorgungspolitik 2.0“. Fakt ist: Eine Ärztin verordnet ein Arzneimittel nicht mehr als Fertigarzneimittel, sondern als patientenindividuelle Rezeptur. Warum? Weil die DAK das wohl so wollte. Oder zumindest angeregt hat. Oder zumindest nicht verhindert hat. Was dann folgt, ist keine medizinische Revolution, sondern eine semantische: Aus Industrieprodukt wird Herstellung, aus Produkthaftung wird Betriebsrisiko – und aus Verantwortung wird, na ja, Apothekenalltag.
Der Trick ist dabei so simpel wie genial: Man nehme ein rekonstruktionspflichtiges Fertigarzneimittel, betrachte es als lose Einzelbestandteile und schicke es auf Umwegen zurück in die Apotheke – aber nicht zur Abgabe, sondern zur Herstellung. Das klingt nicht nur technisch, das ist es auch. Und vor allem ist es preislich attraktiv: Statt der lästigen 8,35 Euro plus drei Prozent winken auf einmal 54 Euro Herstellungsvergütung. Für die Krankenkasse. Für die Apotheke winkt etwas anderes: ein haftungstechnisches Abenteuer mit unklarem Ausgang.
Denn was vielen nicht klar ist – oder nicht klar gemacht wird: Wer eine Rezeptur herstellt, haftet. Vollumfänglich. Der pharmazeutische Unternehmer? Ist raus. Der § 84 AMG? Gilt nur bei Fertigarzneien. Die verschuldensunabhängige Produkthaftung? Sorry, nicht zuständig. Und der Versicherer? Der liest den Fall, schüttelt den Kopf und sagt: Deckungsschädliches Verhalten. Da zahlen wir nicht. War ja nicht notwendig. War ja eigentlich ein Fertigarzneimittel. Hätten Sie ja wissen müssen. Hätten Sie ja ablehnen können. Hätten Sie mal das Kleingedruckte gelesen. Hätten Sie vielleicht vorher angerufen.
Nur: Das ist Alltag. Und genau deshalb ist es so skurril. Weil sich ein System ernsthaft darauf verlässt, dass die letzte Verantwortungsinstanz, die Apotheke, nicht nur ihre Arbeit macht, sondern gleichzeitig auch das Versagen aller anderen Instanzen mitversichert. Mitdenkt. Mitträgt. Mitzahlt. Man stelle sich das mal in anderen Branchen vor. Die Kfz-Versicherung weigert sich zu zahlen, weil der Autofahrer auf einer Straße gefahren ist, die laut Verkehrsplan eigentlich für LKW gedacht war. Oder der Hausratversicherer lehnt den Wasserschaden ab, weil das Leck im Rohr „technisch vermeidbar“ gewesen wäre, hätte man die Wand vorher aufgestemmt. Willkommen in der Absicherungslogik 2025 – powered by Gesundheitssystem.
Besonders schön: Der Patient merkt nichts. Er bekommt seine Versorgung. Mit Glück auch ohne Schaden. Aber wehe, es passiert etwas. Dann steht er vor einer Apotheke, die plötzlich für etwas haftet, das sie nicht entwickelt, nicht verpackt, nicht geprüft, aber rekonstituiert hat. Und diese Apotheke wiederum steht vor einem Versicherer, der plötzlich juristisch flexibel wird. Und der Versicherer wiederum steht vor einer Krankenkasse, die sagt: War ja nur ein Hinweis. Und die Krankenkasse steht vor – tja, eigentlich niemandem. Denn wer will schon gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts klagen, wenn es nur um ein Rezept ging?
Das Ganze hat eine gewisse Tragikomik. Denn gleichzeitig diskutiert man in Berlin über die Stärkung der Apotheken vor Ort. Über mehr Verantwortung. Mehr pharmazeutische Dienstleistungen. Mehr Patientenorientierung. Man könnte fast glauben, Apotheken seien das Rückgrat der Versorgung. Bis man sieht, wie sie im Schadenfall behandelt werden: als Haftungsknoten, der sich bitte selbst entwirrt. Denn Verantwortung ist wie Hitze: unangenehm, diffus, schwer zu greifen – und gern nach unten abgeleitet.
Was also bleibt? Vielleicht ein Vorschlag. Wenn schon Rezepturen das neue Sparmodell sind, dann könnten wir gleich weitermachen. Aus Taxifahrten werden Mitfahrgelegenheiten. Aus Kliniken werden Coworking-Spaces. Und aus Gesundheitsministerien werden Haftungsausschlüsse mit Postfach. Es wäre nur konsequent.
Oder, ernst gemeint: Vielleicht beginnt Verantwortung nicht bei der Rezeptzeile, sondern bei der Systemarchitektur. Vielleicht muss Haftung dort abgesichert werden, wo sie entsteht – und nicht dort, wo sie politisch gut klingt. Vielleicht brauchen Apotheken einen eigenen Versicherungsschutz, der sich nicht daran orientiert, ob ein Rezept „technisch korrekt“ war, sondern daran, ob das System überhaupt funktioniert. Vielleicht ist das keine Frage des Ob, sondern des Wann. Und vielleicht lautet die Antwort nicht: später. Sondern: gestern.
Denn wer aus Rezepten Risiken macht, aus Risiken Haftung und aus Haftung Einsamkeit, darf sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr mitspielen will. Außer den Juristen.
In einem System, das Fertigarzneimittel zur Rezeptur macht, die Verantwortung rückwärts delegiert und Versicherungen mit dem Verweis auf Formalien zum Rückzug animiert, bleibt von Versorgung nicht viel mehr übrig als ein Zettel mit Unterschrift. Und die Hoffnung, dass niemand genau hinschaut. Apotheken tun das jeden Tag. Vielleicht sind sie deshalb die Einzigen, die den Schaden noch verhindern können – wenn man sie endlich schützt. Nicht mit Applaus. Sondern mit Absicherung.
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