ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 19.07.2025 – Kühlen Kopf wahren, Haftungslogik klären, Preisstrategien zurück ins Recht führen
    19.07.2025 – Kühlen Kopf wahren, Haftungslogik klären, Preisstrategien zurück ins Recht führen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Wenn Krankenkassen aus Fertigarzneien Rezepturen machen, haften plötzlich Apotheken – mit dramatischen Folgen für Versicherungsschut...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Kühlen Kopf wahren, Haftungslogik klären, Preisstrategien zurück ins Recht führen

 

Wie eine DAK-Vorgabe zur Herstellungspflicht Apothekenversicherung, Patientenrechte und Arzneimittelhaftung gefährlich kollidieren lässt

Apotheken-News: Bericht von heute

Der Fall einer Krankenkassenweisung, die aus einem Fertigarzneimittel eine patientenindividuelle Rezeptur macht, wirft nicht nur juristische und pharmazeutische Fragen auf, sondern gefährdet das Haftungsgefüge der Versorgung, stellt Apotheken vor versicherungsrechtliche Risiken und entzieht den Versicherten ihren gesetzlichen Schutzanspruch, indem die Verantwortung vom pharmazeutischen Unternehmer auf die Apotheke verlagert wird, deren Berufshaftpflicht bei deckungsschädlichem Verhalten jedoch greift – oder eben nicht greift, wenn wirtschaftlich motivierte Rezeptkonstruktionen das System konterkarieren; inmitten steigender Betriebskosten, regulatorischer Unklarheiten und wachsender Verantwortungslasten rückt damit die zentrale Frage in den Vordergrund, ob Apotheken künftig einen branchenspezifischen, erweiterten Versicherungsschutz benötigen, der nicht nur klassische Risiken abdeckt, sondern auch politisch erzeugte Grauzonen absichert und so die Versorgung langfristig stabilisiert.


Der Sommer zeigt sich nicht nur meteorologisch von seiner erbarmungslosen Seite, sondern auch regulatorisch – besonders dort, wo Hitze nicht nur das Klima, sondern auch das Klima der Verantwortung verändert. Während Apotheken unter physischer wie struktureller Überlastung ächzen, steigen die Anforderungen an Kühlkettensicherheit, Energieeinsatz und Lagerstandards. Doch die wahre Temperaturexplosion findet im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Apotheken statt – ausgelöst durch ein einzelnes Arzneimittelrezept, das, bei genauem Hinsehen, nicht nur wirtschaftlich, sondern haftungsrechtlich ein gefährlicher Tabubruch ist. Die Rede ist von einer DAK-intern gesteuerten Änderung im Verschreibungsverhalten, bei der ein Fertigarzneimittel – wohlgemerkt ein solches mit vorgeschriebener Rekonstitution – gezielt als patientenindividuelle Rezeptur verschrieben wurde. Ziel: eine Kostensenkung von rund 150 auf 54 Euro. Mittel: die Umdeklarierung eines qualitätsgeprüften Industrieprodukts zur herzustellenden Arzneiform. Konsequenz: Die Verantwortung wandert schleichend vom pharmazeutischen Unternehmer zur Apotheke – mit potenziell drastischen Folgen für Patienten, Versicherte und das Versicherungssystem der Apotheken selbst.

Denn was auf den ersten Blick wie eine kreative Sparmaßnahme erscheinen mag, ist juristisch ein Bruch mit gleich mehreren Grundsätzen des Arzneimittelrechts. Das Primat des Fertigarzneimittels ist kein Etikett, sondern ein Schutzmechanismus. Es sichert die Produkthaftung der Industrie und entlastet Apotheken strukturell von Herstellungsrisiken, für die sie weder mit den entsprechenden Ressourcen noch mit der originären Verantwortung ausgestattet sind. Der Versuch, durch gezielte Verordnungssteuerung dieses System zu unterlaufen, trifft deshalb nicht nur die Apotheken, sondern zielt ins Herz der Patientenabsicherung. Denn sobald eine Apotheke ein Fertigarzneimittel im Gewand einer Zubereitung abgibt, verliert der Patient seinen Anspruch auf die verschuldensunabhängige Herstellerhaftung gemäß § 84 AMG – und wird im Falle eines Schadens auf die Berufshaftpflicht der Apotheke verwiesen, sofern diese greift.

Genau hier aber beginnt das eigentliche Problem: Die Berufshaftpflichtversicherung könnte – und in vielen Konstellationen wird sie – die Deckung mit dem Hinweis auf ein deckungsschädliches Verhalten verweigern. Gemeint ist damit die bewusste Überschreitung der eigenen Leistungspflicht durch Herstellung einer Rezeptur, obwohl ein Fertigarzneimittel vorlag. Eine solche Praxis gilt im versicherungsrechtlichen Sinne als Risikoausweitung und wird oft als Obliegenheitsverletzung gewertet – mit der Folge, dass im Ernstfall kein Schutz greift. Apotheken laufen damit nicht nur in eine wirtschaftliche, sondern auch in eine existenzielle Haftungslücke.

Die Kernfrage, die sich aus diesem Fall ergibt, reicht daher weit über das konkrete Beispiel hinaus: Dürfen Krankenkassen per interner Kommunikation und Einflussnahme auf das ärztliche Verordnungsverhalten gezielt auf Zubereitungen drängen, um ihre Ausgaben zu reduzieren – auch dann, wenn dies rechtlich, versorgungstechnisch und haftungsseitig problematisch ist? Die Antwort muss eindeutig ausfallen: Nein. Denn mit dem Ziel, ein paar Euro zu sparen, wird ein Fundament der Versorgungssicherheit gefährdet – und das auf Kosten derjenigen, die weder über die Einsicht in den Entscheidungsprozess noch über die Möglichkeit der rechtlichen Einordnung verfügen: die Patienten.

Juristisch lässt sich die Abgabe zudem über § 17 Abs. 5 Satz 2 ApBetrO infrage stellen, wonach eine Abgabe zu verweigern ist, wenn die Verschreibung nicht eindeutig ist oder den Arzneimittelvorgaben widerspricht. Genau dies ist hier der Fall: Die Verordnung eines Fertigarzneimittels als Herstellung verschleiert die tatsächliche Produktkategorie und täuscht über den haftungsrechtlichen Status hinweg – mit der Folge, dass die Apotheke möglicherweise verpflichtet ist, die Abgabe zu verweigern, um den Versicherten nicht schlechterzustellen.

Die Debatte gewinnt zusätzlich an Brisanz durch den Umstand, dass es sich bei der DAK um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Gerade hier gilt eine besondere Verpflichtung zur Rechts- und Patiententreue. Wenn eine solche Institution sich strategisch außerhalb der rechtlich abgesicherten Logik des AMG bewegt, signalisiert das nicht Innovationsfreude, sondern Systemversagen. Der Gesetzgeber hat mit gutem Grund zwischen Fertigarzneimittel und Rezeptur unterschieden. Wer diesen Unterschied aus fiskalischer Motivation aufweicht, untergräbt nicht nur Haftungslogik, sondern auch Vertrauen.

Dabei ließe sich die aktuelle wirtschaftliche Schieflage durchaus auf rechtskonforme Weise ansprechen. So wartet der Berufsstand seit Jahren auf eine Anpassung des Fixums – eine strukturell abgesicherte Erhöhung, die das System nicht per Umweg, sondern durch Gesetz verändert. Auch der Gesetzgeber selbst hat zwischenzeitlich mit der Idee gespielt, den prozentualen Anteil der Vergütung abzusenken. Doch solche Änderungen müssen parlamentarisch beschlossen und verfassungsrechtlich tragfähig sein – nicht heimlich über Rezeptwege implementiert.

Wenn also einzelne Krankenkassen beginnen, ärztliche Verordnungen als Sparinstrument zu instrumentalisieren, Apotheken in Deckungslücken zu manövrieren und Patienten ihrer Schutzrechte zu berauben, dann ist der Punkt erreicht, an dem man nicht mehr von Hitzewelle, sondern von Verantwortungserosion sprechen muss. Und dieser Prozess betrifft nicht nur die Apotheken, sondern das gesamte System der GKV, das in immer mehr Bereichen seine eigenen Ordnungsrahmen überdehnt – bis sie reißen.

Der Sommer 2025 zeigt uns damit nicht nur, wie fragil die Kühlkette ist oder wie teuer Energie geworden ist, sondern auch, wie anfällig das Gleichgewicht von Leistung und Verantwortung geworden ist. Wenn Apotheken durch Krankenkassenanweisungen zu Herstellern werden sollen, ohne dass dies vom Gesetz gedeckt oder vom Versicherungsschutz getragen wird, ist nicht nur das Arzneimittel betroffen – sondern die Systemlogik selbst.

Deshalb muss die Frage gestellt werden, die sich bisher niemand laut zu stellen traut: Brauchen Apotheken eine neue Form des branchenspezifischen Versicherungsschutzes – umfassend, modernisiert, haftungsstabil? Denn der Fall DAK zeigt: Die klassischen Haftpflichtlösungen greifen zu kurz, wenn sie Deckung verweigern, sobald aus politischen oder wirtschaftlichen Motiven heraus systemwidrige Anforderungen an die Apotheken gestellt werden. Spätestens jetzt ist klar: Die Realität verlangt ein Absicherungskonzept, das die duale Bedrohung durch regulatorische Fehlsteuerung und betriebliche Überforderung gleichermaßen adressiert – analog wie digital, rezepturbezogen wie datenbasiert, haftungsrelevant wie imagewirksam.

Versorgungssicherheit ist nicht nur eine Frage der Temperaturführung im Kühlschrank oder der Rezepturpräzision im Labor – sie ist auch eine Frage des Vertrages. Zwischen Gesetz und Realität. Zwischen Verantwortung und Schutz. Zwischen dem, was Apotheken leisten sollen, und dem, was sie sich leisten können.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

 Wenn aus Sparideen Haftungsfallen werden und der Schutz der Versicherten zur Verfügungsmasse einer Budgetlogik verkommt, braucht es keinen Sonnenstich mehr, um die Hitze zu spüren – es reicht ein Blick auf die Rezeptzeile. Apotheken dürfen in dieser Lage nicht zum Prellbock einer falschen Rationalisierung gemacht werden. Nicht in ihrem Interesse. Nicht im Interesse der Patienten. Nicht im Interesse eines Rechtsstaats, der das Wort „Ordnung“ nicht nur verwalten, sondern schützen muss. Doch um dieses Schutzversprechen zu erfüllen, braucht es nicht nur ein besseres Gesetz, sondern auch eine klügere Police. Die Zeit für branchenspezifischen, zukunftsfesten Versicherungsschutz ist nicht irgendwann – sondern jetzt.

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken