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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Ein kurzer Mittagsschlaf verbessert nachweislich die Denkflexibilität und erhöht die Wahrscheinlichkeit plötzlicher Aha-Erlebnisse, während Apothekenbetriebe durch die rigide Werkstattbindung bei Medikamententransporten strukturell ausgebremst werden und dabei nicht nur Kühlketten, sondern ganze Logistikprozesse gefährdet sind, parallel digitale Sprachmodelle wie ChatGPT das Arzneisuchverhalten grundlegend umleiten, indem sie Informationspfade algorithmisch steuern und systematisch in Richtung des Versandhandels verschieben, flankiert von Krankenkassenentscheidungen, die bewährte Hilfsmittelverträge mit Apotheken aufkündigen und zunehmend auf nicht integrierte Partner wie den kaum verankerten BVDA setzen, wodurch sich eine versorgungsrelevante Fragmentierung abzeichnet, verstärkt durch den Ausstieg der BKK Linde aus der Inkontinenzversorgung ohne tragfähige Anschlusslösung, während laut BKK-Dachverband das Vertrauen in Apotheken weiter steigt und diese künftig systematisch in präventive Versorgungspfade eingebunden werden sollen, zugleich die zweistufige Mindestlohnerhöhung massiven wirtschaftlichen Druck auf Apothekenbetriebe auslöst, der Sachverständigenrat in seinem Jubiläumsgutachten tiefgreifende Reformen, einen beschleunigten Pharmadialog und stärkere Innovationsanreize fordert und schließlich Lieferengpässe sowie das Apothekensterben die Grundfesten einer stabilen Arzneimittelversorgung infrage stellen
Mittagsschlaf steigert Problemlösungsfähigkeit, Gehirn erkennt Muster schneller, Denkflexibilität profitiert vom Stadium-2-Schlaf
Schon 20 Minuten Schlaf verbessern kognitive Integration bei komplexen Aufgaben, „Aha-Momente“ treten vermehrt im Tiefschlafstadium auf, neue Studie belegt neurokognitive Potenziale kurzer Ruhephasen
Kurzschlaf am Mittag kann die Fähigkeit zu komplexem Denken und das Erkennen verborgener Muster spürbar verbessern. Das belegt eine neue wissenschaftliche Untersuchung, die von einem Forschungsteam an der Universität Hamburg durchgeführt und nun im Fachjournal „PLOS Biology“ veröffentlicht wurde. Demnach genügt bereits ein 20-minütiges Nickerchen, um die Wahrscheinlichkeit sogenannter „Aha-Erlebnisse“ signifikant zu erhöhen – jene Momente, in denen ein plötzliches Verständnis oder eine neue Lösung für ein bestehendes Problem entsteht.
In der Studie wurden 90 gesunde Proband:innen ohne Farbsinnstörungen untersucht, die zunächst eine kognitive Aufgabe zu lösen hatten: Auf einem Bildschirm mussten sie Bewegungsrichtungen farbiger Punkte erkennen und die Hauptbewegung per Tastendruck bestimmen. Entscheidend war, dass im Verlauf der Aufgabe ein versteckter Zusammenhang zwischen der Farbe und der Bewegungsrichtung erkennbar wurde – ein Hinweis, der den meisten Teilnehmenden zu Beginn verborgen blieb. Ziel der Studie war es, herauszufinden, ob ein kurzer Schlaf diesen Erkennungsprozess fördert.
Nach einem ersten Durchlauf wurden die Teilnehmenden in abgedunkelte Ruheräume gebracht. Ein Teil der Gruppe durfte 20 Minuten schlafen, während ihre Hirnströme via Elektroden aufgezeichnet wurden. Anschließend wurde der Test erneut durchgeführt. Die Auswertung zeigte einen klaren Zusammenhang zwischen der erreichten Schlafphase und der kognitiven Leistungsverbesserung: Teilnehmende, die während des Nickerchens in den sogenannten Stadium-2-Schlaf übergingen – ein Zustand zwischen Leicht- und Tiefschlaf mit erhöhter Synchronisation der Gehirnwellen – erkannten mit 86 Prozent Wahrscheinlichkeit den versteckten Zusammenhang im Test.
Teilnehmende, die lediglich Stadium-1-Schlaf erreichten, lagen mit 64 Prozent deutlich darunter. Noch geringer war die Quote bei jenen, die gar nicht eingeschlafen waren: Nur 55 Prozent erkannten den Zusammenhang. Damit entsprach dieser Wert exakt der Quote früherer Studien ohne Schlafintervention, was den direkten kognitiven Effekt der kurzen Schlafphase untermauert.
Die Ergebnisse bestätigen frühere Annahmen über die Bedeutung des Stadium-2-Schlafs für Gedächtnisbildung, Mustererkennung und Problemlösung. Das Forschungsteam betont, dass die kognitive Wirkung nicht primär auf Erholung, sondern auf eine aktive neuronale Neuvernetzung während dieser Phase zurückzuführen sei. Die Studie stellt damit einen Beitrag zur laufenden Debatte um kognitive Selbstregulation, schulisches Lernen, Leistungsfähigkeit im Beruf und Rehabilitationspotenziale bei neurologischen Störungen dar.
Schlafforscher Dieter Riemann vom Universitätsklinikum Freiburg bewertete die Untersuchung als relevant für die wissenschaftliche Erkundung plötzlicher Erkenntnismomente, auch bekannt als Heureka-Erlebnisse. Zwar sei Lernen im Schlaf nicht im Sinne aktiver Wissensaufnahme möglich, aber die Funktion des Schlafs bestehe in der gezielten Reorganisation und Priorisierung mentaler Inhalte. Dies helfe dem Gehirn, relevante Informationen zu konsolidieren, Unwesentliches zu verwerfen und so Raum für neue Erkenntnisse zu schaffen – eine Voraussetzung für adaptive Intelligenz.
Besonders bemerkenswert ist die Effizienz der Wirkung: Bereits eine sehr kurze Ruhephase reicht offenbar aus, um Denkflexibilität und Problemlösungsbereitschaft messbar zu steigern. Die Implikationen reichen von Bildung und Leistungsdiagnostik bis hin zur klinischen Anwendung etwa in der Neurorehabilitation oder bei der Behandlung von kognitiven Erschöpfungssyndromen. Auch der Einsatz in Alltagssituationen – etwa zur Steigerung von Entscheidungsqualität oder zur Unterbrechung kognitiver Blockaden – könnte durch die Ergebnisse neuen Auftrieb erhalten.
Werkstattbindung gefährdet Medikamententransporte, unterbricht Apothekenlogistik, konterkariert Versicherungsvorteile
Starre Werkstattvorgaben erschweren die Betriebsabläufe medizinischer Lieferdienste, gefährden die Kühlkette bei Arzneimitteln und verursachen betriebliche Verluste
Die sogenannte Werkstattbindung in Kfz-Versicherungsverträgen, bei der Versicherungsnehmer im Schadensfall an von der Versicherung bestimmte Partnerbetriebe gebunden sind, wird vielfach als Kostensparinstrument beworben – doch aus Sicht von Apothekenbetreibern entpuppt sich diese Klausel als gravierende strukturelle Schwäche, die nicht nur den eigenen Betrieb, sondern auch die Patientenversorgung gefährden kann. Insbesondere bei Apotheken, die auf spezielle Transportlösungen wie Kühlfahrzeuge, Arzneimittelboxen oder betriebliche Sonderumbauten angewiesen sind, zeigt sich die Werkstattbindung als systemfremdes Element mit realen Auswirkungen auf Qualität, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistung.
Apotheken sind längst nicht mehr nur ein Ort der Arzneimittelabgabe. Sie agieren zunehmend als medizinisch-logistische Schnittstelle – mit Botendiensten, Notfallversorgungen und Lieferketten für kühlpflichtige oder hochsensible Präparate. Fällt in einem solchen Betrieb das Transportfahrzeug aus, geht es nicht um Komfort, sondern um Versorgungssicherheit und rechtlich garantierte Arzneimittelqualität. Kommt dann die Versicherung mit dem Hinweis, es sei ausschließlich eine bestimmte, teils überregional angesiedelte Partnerwerkstatt aufzusuchen, droht nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein Systemversagen.
Denn diese Partnerbetriebe sind in vielen Fällen nicht auf Fahrzeuge mit pharmazeutischer Sonderausstattung vorbereitet. Kühlmodule, Isoliervorrichtungen, elektronische Temperaturaufzeichnungen oder fest installierte Arzneimittelcontainer bedürfen spezieller Expertise, um sie im Reparaturfall korrekt zu demontieren, zu ersetzen und wieder in Betrieb zu setzen. Eine unzureichende Instandsetzung kann die Integrität der Arzneimittel gefährden – und damit eine Liefercharge unbrauchbar machen oder im Extremfall Patientenschäden zur Folge haben. Die Folge: Retaxationen, Reputationsverlust, betriebliche Ausfälle – mit der Möglichkeit zivilrechtlicher Konsequenzen im Haftungsfall.
Besonders dramatisch wirkt sich dies im ländlichen Raum aus, wo oft keine autorisierte Werkstatt im näheren Umkreis existiert. In diesen Regionen, in denen Apotheken ohnehin zunehmend mit struktureller Unterversorgung und Personalengpässen kämpfen, bedeutet ein Werkstattbesuch in über 50 Kilometern Entfernung eine doppelte Belastung: Personal muss umdisponiert, Ersatzfahrzeuge improvisiert oder Lieferungen verschoben werden. In der Konsequenz drohen nicht nur wirtschaftliche Einbußen, sondern auch Versorgungslücken bei Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten oder chronisch Kranken.
Während Versicherungen mit dem Argument kalkulierbarer Reparaturkosten und standardisierter Prozesse agieren, bleibt die Realität auf Seiten der Apotheken komplexer. Die Prämieneinsparung – oft zwischen 10 und 20 Prozent – kann betriebswirtschaftlich schnell relativiert werden, wenn ein Fahrzeugausfall zu Lieferunterbrechungen, Retouren und Imageverlust führt. Die TCO (Total Cost of Ownership) eines Apothekenfahrzeugs mit Werkstattbindung fällt in vielen Fällen schlechter aus als bei freier Werkstattwahl – insbesondere dann, wenn die Reparaturzeit kritische Zeitfenster der Medikamentenzustellung überschreitet.
Ein weiterer Aspekt ist die Vertragsstabilität. Apothekenbetreiber berichten, dass Werkstattbindungen oft in Kombination mit Leasingverträgen oder Flottenversicherungen abgeschlossen werden – ohne dass im Vorfeld auf die pharmazeutischen Besonderheiten hingewiesen wird. Viele Versicherer differenzieren nicht zwischen normalen Lieferfahrzeugen und spezialisierten Gesundheitsdienstfahrzeugen – eine Gleichsetzung, die spätestens bei temperaturgeführten Prozessen zum Risiko wird. Im Worst Case führt eine fehlerhafte Instandsetzung nicht nur zu Betriebsverlusten, sondern zu rechtlichen Auseinandersetzungen über Produkthaftung, Gewährleistung und Rückrufpflicht.
Hinzu kommt: Viele Apotheken nutzen inzwischen digital überwachte Logistiklösungen, bei denen Temperaturdaten in Echtzeit an zentrale Systeme übermittelt werden. Diese Systeme sind störanfällig, wenn Fahrzeuge durch unsachgemäße Reparatur oder nicht autorisierte Änderungen an der Elektrik manipuliert werden. Die technischen Schnittstellen sind nicht kompatibel mit standardisierten Reparaturprozessen, wie sie in Partnerwerkstätten erwartet werden – besonders dann nicht, wenn keine pharmazeutische Spezialisierung vorhanden ist.
Auch das Personal leidet unter den Folgen: Fahrerinnen und Fahrer müssen improvisieren, Rückfragen klären, Übergaben mit Werkstätten koordinieren – Aufgaben, die jenseits ihres medizinlogistischen Profils liegen. Gleichzeitig steigt der Stress in den Apothekenteams, wenn Zeitfenster nicht eingehalten werden können oder Beschwerden zunehmen. Der Eindruck bei Patienten und Pflegeeinrichtungen ist fatal: Die Apotheke als professioneller Dienstleister steht unter Druck – wegen einer Versicherungsklausel, die den Betrieb in Situationen zwingt, die aus medizinischer Sicht unvertretbar sind.
Die Versicherungswirtschaft ist hier gefordert, differenzierter zu denken. Die Lösung kann nicht sein, Apotheken zur Werkstattbindung zu zwingen oder gegen Aufpreis in teure Premiumtarife zu drängen. Vielmehr braucht es flexible Klauseln für Sonderfahrzeuge mit pharmazeutischem Einsatzprofil, Freigaben für notfallnahe Werkstätten, gegebenenfalls mit Rücksprachepflicht oder nachträglicher Rechnungsfreigabe. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, Haftungsreduktion und betriebliche Effizienz sinnvoll miteinander verbinden.
Denn was auf dem Papier als betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint, wird in der Praxis zum Risikofaktor – mit Folgen für Patienten, Betriebe und letztlich das Gesundheitssystem. Die starre Werkstattbindung ist für Apotheken keine Lösung, sondern ein Fehler im System. Ihre Korrektur liegt im Interesse aller – nicht nur im Interesse der Apotheken, sondern im Sinne einer zuverlässigen, zeitnahen und verantwortungsvollen Medikamentenversorgung in Deutschland.
KI verändert Arzneisuchverhalten, ChatGPT leitet Marktströme um, Versandhandel profitiert vom digitalen Vertrauensvorschuss
Verbraucher:innen nutzen KI statt Google zur Arzneimittelrecherche, ChatGPT verlagert systematisch Informationspfade zu digitalen Apothekenportalen, Versandkonzerne gewinnen strategisch an Reichweite und Kundenbindung
Der digitale Gesundheitsmarkt steht vor einer tektonischen Verschiebung. Was lange als reine Zukunftsperspektive galt, prägt nun in realen Zahlen den Alltag: Die künstliche Intelligenz ChatGPT hat sich zur dominanten Schnittstelle bei gesundheitsbezogenen Suchanfragen entwickelt – mit drastischen Folgen für die Informationsführung, Marktverteilung und Kundenreichweite im Apothekenumfeld. Immer mehr Bürger:innen nutzen nicht mehr klassische Suchmaschinen, sondern stellen ihre Fragen zur Arzneimittelanwendung, zu Symptomen oder Therapieformen direkt an das Sprachmodell. Was dabei auf den ersten Blick wie eine bloße Veränderung im Nutzerverhalten wirkt, erweist sich bei näherem Hinsehen als präzise Umlenkung ganzer Marktströme in Richtung digitaler Versandplattformen – und als strategisches Risiko für das Vor-Ort-Modell.
Allein die Nachfrage zu Apothekenprodukten wird laut Branchenauswertung monatlich über sechs Millionen Mal über ChatGPT gesteuert. In Kombination mit verwandten Themenfeldern wie Symptomdeutung, mentaler Gesundheit oder nichtmedikamentöser Therapie ergibt sich ein digitales Nachfragevolumen, das inzwischen jenem klassischer Gesundheitsportale Konkurrenz macht. Dabei ist nicht nur die Häufigkeit dieser Anfragen bemerkenswert, sondern ihre Funktion als vorgeschaltete, automatisierte Vorentscheidung. Wer bei der KI sichtbar ist, erhält nicht nur Aufmerksamkeit, sondern wird aktiv in die digitale Entscheidungskette eingebunden – oft durch direkte Antwortverlinkungen, Textintegration oder semantische Anker in der Empfehlungskaskade.
Laut aktuellen Analysen dominiert derzeit insbesondere DocMorris dieses neue Spielfeld. Das Unternehmen sei im Vergleich zu allen Mitbewerbern jener Anbieter, der am häufigsten über ChatGPT-Antwortpfade sichtbar gemacht wird, erklärte Fabian Kaske beim Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken. Die Konkurrenz – etwa Shop Apotheke, Gesund.de oder auch klassische Gesundheitsportale wie Netdoktor – folge mit deutlichem Abstand. Entscheidend für diesen Vorsprung sei laut Kaske nicht nur das aggressive Online-Marketing, sondern die technische Anschlussfähigkeit der Plattform. API-Kompatibilität, strukturierte Produktdaten, automatisierte Ausspielkanäle und eine semantisch KI-gerechte Datenarchitektur würden mittlerweile über Sichtbarkeit und damit über Marktanteile entscheiden.
Dabei verschiebt sich nicht nur die Sichtbarkeit im engeren Sinn, sondern auch die Monetarisierungstiefe. Shop Apotheke beispielsweise verzeichnet derzeit laut Branchenreport mehr App-Nutzer:innen als der gesamte übrige Markt zusammengenommen. In dieser Nutzerkohorte bestellen mehr als die Hälfte regelmäßig Produkte – ein Indiz für stabile Konvertierungsraten und gewachsene Plattformbindung. Noch weiter voraus in der App-Dynamik liegt der Drogerieriese dm, der laut Datenlage 48 Prozent mehr aktive Nutzer:innen zählt als Shop Apotheke. Der geplante Einstieg in den Versandhandel mit OTC-Produkten wird damit nicht nur zur Sortimentserweiterung, sondern zur strategischen Plattformverschiebung auf einem bereits vorbereiteten Publikum. Die Apothekenlandschaft steht damit nicht vor einer digitalen Herausforderung, sondern vor einem digitalen Machtwechsel.
Diese Umverteilung geschieht nicht durch politische Entscheidungen oder regulatorische Eingriffe, sondern durch technologische Anpassung und semantische Dominanz. Wer in der KI-Welt präsent ist, wird auch ökonomisch belohnt. Die Vor-Ort-Apotheke hat dabei oft das Nachsehen. Denn ihre digitale Auffindbarkeit bleibt beschränkt – sei es durch mangelhafte technische Infrastruktur, durch das Fehlen aggregierter Sichtbarkeit oder durch eine Rechtslage, die externe API-Nutzung erschwert. Selbst Apotheken mit eigenen Websites und Onlineangeboten können den Sichtbarkeitsvorsprung der Versandriesen nicht aufholen, solange sie nicht in die semantische Architektur der KI-Plattformen eingebunden sind. Dies führt zu einer paradoxen Entwicklung: Während politisch über faire Wettbewerbsbedingungen debattiert wird, manifestiert sich längst ein algorithmisch gesteuertes Machtgefüge, das durch Nutzerverhalten und KI-Logik verfestigt wird.
Die gesundheitspolitischen Implikationen sind erheblich. Wer das Informationsfeld kontrolliert, beeinflusst nicht nur die Kaufentscheidung, sondern auch die Wahrnehmung von Sicherheit, Qualität und Vertrauenswürdigkeit. In einer Phase, in der Arzneimittelfälschungen, Lieferengpässe und Medikationsunsicherheit ohnehin große Herausforderungen darstellen, darf die Frage, wer gesundheitliche Inhalte prägt, nicht allein privaten Plattformen und ihren KI-Schnittstellen überlassen werden. Die Versorgungsverantwortung des Staates, die wissenschaftliche Validität von Empfehlungen und die Gleichbehandlung aller Marktakteure stehen zur Disposition. Die Plattformisierung der Arzneimittelinformation droht zum Monopol auf Verhalten, Vertrauen und Versorgung zu werden.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion um Sichtbarkeitsregulierung und digitale Infrastrukturförderung der Apotheken neue Dringlichkeit. Wer nur auf E-Rezept, Retaxationsvermeidung und Notdienstvergütung setzt, verpasst den strukturellen Wandel, der sich bereits vollzieht. Künftig wird nicht nur entscheidend sein, wie viele Apotheken geöffnet sind, sondern auch, ob ihre Informationen im KI-System überhaupt existieren. Der Wettbewerb um Relevanz hat sich verlagert. Wer ihn ignoriert, riskiert die Unsichtbarkeit.
Krankenkasse beendet Apothekenvertrag, Einzelverträge sind unwirtschaftlich, Versorgungsqualität steht infrage
Der Wegfall des regulären Hilfsmittelvertrags bringt Apotheken in wirtschaftliche Bedrängnis, Einzelverträge gelten als nicht tragfähig, Millionen Versicherte müssen sich auf eingeschränkte oder selbst zu finanzierende Versorgung einstellen
Ab dem 1. Juli 2025 endet ein zentrales Element der wohnortnahen Versorgung: Der bisher geltende Vertrag zwischen einer großen gesetzlichen Krankenkasse und den öffentlichen Apotheken zur Versorgung mit Hilfsmitteln wird nicht verlängert. Stattdessen sollen Einzelverträge mit den Apothekenbetrieben abgeschlossen werden. Diese gelten jedoch in Fachkreisen als wirtschaftlich nicht tragfähig, was zu einer weitreichenden Ablehnung durch die Apothekerschaft führt. Die Folge: Versicherte sehen sich erstmals in größerem Umfang mit Versorgungslücken konfrontiert, die sie selbst schließen müssen – durch Eigenfinanzierung, Anbieterwechsel oder Einschränkung des Versorgungsniveaus.
Die Kündigung des bisherigen Versorgungsvertrags stellt einen tiefen Einschnitt in die bisherige Praxis dar. Bisher erhielten Versicherte Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterial, Pflegehilfen oder Kompressionsstrümpfe direkt in ihrer Apotheke – wohnortnah, auf Basis vertraglich vereinbarter Konditionen, mit einem Anspruch auf Beratung und Anpassung. Dieses Prinzip der niedrigschwelligen Leistungserbringung wird nun durch ein neues Modell ersetzt, in dem jede Apotheke individuell einen Einzelvertrag abschließen muss. Nach Einschätzung mehrerer Landesapothekerkammern und Berufsverbände ist das neue Modell nicht praxistauglich. Die wirtschaftlichen Konditionen der angebotenen Verträge würden zu strukturellen Unterdeckungen führen. Teilweise seien Produkte mit sogenannten Minusaufschlägen belegt, sodass Apotheken bei der Abgabe keinen Ertrag erzielen, sondern Verluste realisieren würden.
Diese Situation führt dazu, dass die Mehrheit der Apotheken keine Einzelverträge abschließen wird. Die Versorgung der betroffenen Versicherten entfällt damit vollständig auf Kassenseite. Alternative Versorgungsstrukturen sind aktuell nicht im notwendigen Umfang vorhanden. Eine belastbare Liste anderer Versorger liegt bislang nicht vor. Die Betroffenen erhalten keine systematische Information, wie sie ab dem 1. Juli an notwendige Hilfsmittel gelangen können. Für viele bedeutet das: Sie müssen selbst Wege finden, die Versorgung sicherzustellen – entweder durch eigene Finanzierung, durch Wechsel zu anderen Krankenkassen oder durch die Akzeptanz niedrigerer Produktqualitäten.
Fachlich ist die Kritik an dieser Entwicklung deutlich. Die Versorgung mit Hilfsmitteln gehört zu den anspruchsvolleren Aufgaben innerhalb der öffentlichen Apotheken. Viele Produkte müssen individuell angepasst, regelmäßig kontrolliert und sachgerecht gelagert und dokumentiert werden. Die Abgabe erfolgt häufig im persönlichen Gespräch, in vielen Fällen auch bei eingeschränkter Mobilität der Patient:innen. Eine Verschiebung der Versorgung auf externe Plattformanbieter oder Dienstleister kann diese Leistungen nicht gleichwertig ersetzen. Verbände befürchten eine schleichende Abwertung der wohnortnahen Versorgung zugunsten rein logistischer Modelle.
Auf gesundheitspolitischer Ebene bleibt der Vorgang bislang weitgehend unbeantwortet. Aus dem Bundesgesundheitsministerium liegt keine offizielle Stellungnahme vor. Auch der zuständige GKV-Spitzenverband hat sich nicht zu den strukturellen Konsequenzen geäußert. Vertreterinnen und Vertreter der Apothekerschaft fordern deshalb klare gesetzliche Regeln für die Vertragsgestaltung im Hilfsmittelbereich. Der Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung müsse unabhängig von der Wirtschaftlichkeitsbewertung einzelner Kassen gesichert sein. Aktuell sei es möglich, dass Krankenkassen einseitig Verträge beenden und neue Modelle durchsetzen, ohne dabei gesetzlich zur Sicherstellung der Kontinuität verpflichtet zu sein.
Die Kritik beschränkt sich dabei nicht allein auf die ökonomischen Aspekte. Auch die Art der Kommunikation wird moniert. Die Vertragskündigung erfolgte ohne vorherige Konsultation mit den Berufsverbänden oder den betroffenen Apotheken. Die neuen Vertragsangebote wurden übermittelt, ohne Raum für Verhandlungen oder Rückfragen. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Prinzip partnerschaftlicher Zusammenarbeit und stellt die Apotheken vor eine faktische Zwangslage: entweder akzeptieren sie defizitäre Konditionen – oder sie verlieren den Zugang zur Versorgung einer relevanten Versichertengruppe.
Der Fall gilt als potenzieller Wendepunkt in der Gestaltung der Hilfsmittelversorgung. Sollte sich dieses Modell durchsetzen, droht eine weitere Fragmentierung der Versorgungslandschaft. Schon jetzt warnen Experten davor, dass ein flächendeckender Rückzug der Apotheken aus selektiven Versorgungsmodellen langfristig auch andere Leistungsbereiche betreffen könnte. Die Versorgung mit Rezepturen, BtM, parenteraler Ernährung oder individualisierten Medizinprodukten sei infrastrukturell an ähnliche Modelle gekoppelt. Ein struktureller Rückbau könne dort mitverursacht werden, wo wirtschaftliche Lasten nicht mehr angemessen verteilt werden. Der Erhalt der Apothekeninfrastruktur, so die einhellige Forderung, darf nicht durch wirtschaftlich unausgewogene Einzelentscheidungen einzelner Kassen gefährdet werden.
IKK classic beendet DAV-Vertrag, Apotheken verlieren Versorgung, Splitterverband BVDA steigt ein
Die Krankenkasse kappt die Hilfsmittelversorgung über Apotheken, riskiert Versorgungslücken und vertraut einem kaum verankerten Partner die Struktursteuerung an
Die IKK classic vollzieht zum 1. Juli 2025 eine tiefgreifende Zäsur in der Hilfsmittelversorgung: Der bundesweit gültige Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) wurde gekündigt – mit der Folge, dass zahlreiche Apotheken ab diesem Stichtag keine Hilfsmittel mehr zu Lasten der Kasse abgeben dürfen. Stattdessen setzt die Krankenkasse auf einen neuen Vertragspartner: den weitgehend unbekannten Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDA), ein Kleinstverband ohne flächendeckende Infrastruktur oder breiten Rückhalt in der Branche. Die Entscheidung führt nicht nur zur unmittelbaren Versorgungslücke für Millionen Versicherte, sondern zu einem politischen und berufsständischen Eklat mit unklaren Folgen.
Offizielle Schreiben an Versicherte zeigen bereits die praktischen Konsequenzen: Viele Apotheken, darunter auch langjährig in der Hilfsmittelversorgung aktive Betriebe, werden aus dem System gedrängt. Wer keinen Vertrag mit dem BVDA abschließt, wird nicht mehr berücksichtigt. In der Praxis bedeutet das: Apothekenkunden werden zum Wechsel gezwungen – häufig hin zu rein digitalen Versorgungsmodellen mit eingeschränkter Beratung, unklaren Logistikstrukturen und fehlender persönlicher Rückbindung. Die wohnortnahe Betreuung wird unterlaufen, ein System der Zwangsdigitalisierung entsteht – ohne erkennbaren Vorteil für Patienten oder Versorgungspartner.
Der Deutsche Apothekerverband reagierte mit deutlicher Kritik: Die Kündigung sei nicht sachlich begründet, der neue Partner strukturell nicht in der Lage, eine bundesweite Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Noch schärfer äußerte sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe: Der Alleingang der IKK classic sei nicht nur wirtschaftlich kurzsichtig, sondern gefährde das Vertrauen in die Systempartnerschaft zwischen Kassen und Apotheken. Sollte die Versorgung ausfallen, seien Folgekosten und medizinische Komplikationen unausweichlich – bis hin zu Klinikaufenthalten wegen verspätet gelieferter Hilfsmittel.
Auch aus der Politik mehren sich kritische Stimmen. Mehrere gesundheitspolitische Sprecher warfen der IKK classic Intransparenz vor und stellen die rechtliche Legitimität des Verfahrens infrage: Wurde der neue Vertragspartner wettbewerblich ausgeschrieben? Sind Versorgungssicherheit und Patientenwohl ausreichend berücksichtigt worden? Experten prüfen bereits, ob das Vorgehen sozialrechtlich und vergaberechtlich Bestand hat – insbesondere wegen der mangelnden Bekanntheit und Versorgungsleistung des BVDA. Bislang liegt keine belastbare Liste teilnehmender Apotheken vor, keine transparente Leistungsbeschreibung, keine übergreifende Logistikarchitektur.
Noch kritischer sehen viele Apothekenteams die interne Kommunikationsstrategie: Sie erfuhren erst über ihre Kunden vom eigenen Ausschluss aus der Hilfsmittelversorgung. In Verbänden und Foren ist von einem „Systemschwenk ohne Vorwarnung“ die Rede. Viele Apotheken können oder wollen sich dem BVDA-Vertrag nicht anschließen – nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus Sorge um Datenschutz, Versorgungsqualität und langfristige Patientenbindung. Damit entsteht faktisch eine Zwei-Klassen-Versorgung: Apotheken mit Anschluss an die Splitterstruktur dürfen weitermachen, der Rest wird stummgestellt – selbst wenn jahrelange Erfahrung und etablierte Versorgungswege bestehen.
Der DAV kündigte eine juristische Prüfung an. Ob dies kurzfristig zur Wiederherstellung alter Strukturen führen kann, ist offen. Klar ist: Die Entscheidung der IKK classic wird nicht nur die Strukturdebatte in der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, sondern auch die Rolle von Apotheken in der Hilfsmittelversorgung grundsätzlich infrage stellen. Die Entwicklung zeigt exemplarisch, wie schnell bewährte Versorgungskanäle durch intransparente Einzelentscheidungen zerschlagen werden können – mit schwer absehbaren Folgen für Patienten, Betriebe und das System insgesamt.
Versorgungslücke bei Inkontinenzhilfen, Vertrag mit BKK Linde endet, Systemkritik am Segmentausstieg wächst
Der Vertrag zur Inkontinenzversorgung wurde gekündigt und lässt Versicherte ohne direkte Lösung zurück, wirtschaftliche und strukturelle Differenzen verhindern Nachfolgeregelung, Apotheken mahnen sektorübergreifende Verantwortung an
Zum 1. Juli 2025 tritt eine relevante Veränderung in der Hilfsmittelversorgung gesetzlich Versicherter ein: Der bisher bestehende Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der BKK Linde wurde einseitig beendet. Damit entfällt für eine nicht unerhebliche Anzahl an Versicherten die direkte Möglichkeit, Inkontinenzhilfen über die öffentliche Apotheke auf Grundlage eines bestehenden Rahmenvertrags zu erhalten. Die Kündigung erfolgte vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und struktureller Differenzen über Konditionen und Leistungsinhalte, die im Ergebnis nicht mehr überbrückbar schienen.
Obwohl der DAV und die Betriebskrankenkassen bereits im vergangenen Jahr eine bundeseinheitliche Vereinbarung für bestimmte Hilfsmittelbereiche geschlossen hatten, blieb die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten davon ausgenommen. Infolge fehlender Einigung über die Vergütungssystematik und den logistischen Aufwand ist auch der bis dato gültige Einzelvertrag mit der BKK Linde nun ausgelaufen. Eine Verlängerung oder Anschlussregelung konnte nicht erzielt werden. Damit entsteht eine unmittelbare Versorgungslücke, da betroffene Versicherte auf alternative Versorgungswege oder Zuzahlungslösungen verwiesen werden müssen.
Fachlich gilt der Bereich der Inkontinenzversorgung als besonders sensibel: Die Auswahl geeigneter Produkte, Beratung zur Handhabung, Größe und Saugstärke sowie die Rückkopplung bei Unverträglichkeiten oder Veränderungen des Bedarfs zählen zu den betreuungsintensivsten Aufgaben innerhalb der Apothekenversorgung. Zudem ist der Diskretionsbedarf hoch, was eine niedrigschwellige, wohnortnahe und verlässlich strukturierte Abgabeform erforderlich macht. Dass ausgerechnet in diesem Segment nun ein Vertrag endet, ohne dass unmittelbar ein strukturelles Folgekonzept implementiert wurde, sorgt innerhalb der Apothekenbranche für Unverständnis.
Besonderes Gewicht erhält die Entscheidung angesichts des demografischen Wandels: Die Zahl inkontinenter Personen in Deutschland nimmt zu, Versorgungssicherheit und Produkterreichbarkeit zählen zu den Kernelementen von Würde, Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter. Der Wegfall bestehender Versorgungsverträge ohne funktionale Nachfolge birgt somit nicht nur medizinisch-funktionale, sondern auch sozialethische Herausforderungen. Apotheken stellen sich zunehmend die Frage, inwiefern die Strukturverantwortung für solche Versorgungslinien noch zwischen Kassenseite und Versorgungspraxis austariert ist – oder ob sich die Verantwortung zunehmend einseitig verlagert.
Kritisch angemerkt wird zudem, dass durch fehlende Vertragsbindung auch keine einheitlichen Standards mehr greifen. Während bei aktiven Verträgen z. B. zur wirtschaftlichen Aufzahlung oder zu verbindlichen Produktspezifikationen klare Regeln existieren, entsteht mit der Kündigung ein Graubereich: Jede Apotheke muss nun einzeln entscheiden, ob sie weiterhin versorgt – und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Für Patient:innen bedeutet dies potenziell eine Entkopplung von Planbarkeit und Kostensicherheit. In der Praxis dürfte es darauf hinauslaufen, dass Apotheken entweder nur auf Privatrechnung liefern oder gänzlich auf die Belieferung verzichten.
Gesundheitspolitisch wirft der Vorgang die Frage auf, ob das bestehende System der Hilfsmittelverträge seiner sozialen Steuerungsverantwortung gerecht wird. Ein sektorübergreifender Dialog über bundeseinheitliche Grundstandards, gesicherte Finanzierung und die Rolle der Apotheken in der wohnortnahen Versorgung sei überfällig, heißt es aus Kreisen der Versorgungsexperten. Einzelverträge mit unklaren Folgeregelungen stellten keine nachhaltige Lösung dar, insbesondere in Versorgungsbereichen, die mit fortschreitender Alterung der Bevölkerung weiter an Bedeutung gewinnen.
Der DAV äußerte sich bislang nicht öffentlich zur Vertragskündigung, ebenso wenig wie die betroffene Kasse. Patient:innen, die zuvor regelmäßig über ihre Apotheke versorgt wurden, werden auf Nachfrage nun an alternative Versorger oder die eigene Krankenkasse verwiesen. In Einzelfällen übernehmen Apotheken weiterhin die Abgabe auf Basis individueller Kulanzlösungen, verweisen jedoch auf den fehlenden rechtlichen Rahmen. Langfristig dürfte diese Form der improvisierten Versorgung nicht haltbar sein – weder wirtschaftlich noch strukturell.
Vertrauen in Apotheken wächst, Versorgungspfad braucht Struktur, Telemedizin soll Versorgungslücken schließen
Die hohe Zufriedenheit mit Apotheken ist Ausdruck eines stabilen Vertrauens, der BKK-Dachverband fordert eine strategische Integration vor Ort, digitale Gesundheitsangebote wie das E-Rezept sollen strukturell ergänzt werden
Die Apotheken in Deutschland erfahren erneut eine deutliche Rückendeckung aus der Versichertengemeinschaft: Laut aktuellem Kundenreport des BKK Dachverbands genießen sie unter allen Versorgungsstrukturen die höchste Zufriedenheitsquote – noch vor Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern. Dieser Befund ist nicht nur statistisch relevant, sondern auch strategisch folgenschwer: Denn die Betriebskrankenkassen, die als frühe Impulsgeber digitaler und sektorenübergreifender Reformprozesse gelten, plädieren nun offen für eine systematische Integration der Vor-Ort-Apotheken in abgestimmte Versorgungspfade. Ein klarer Paradigmenwechsel, der weit über das klassische Apothekenbild hinausweist. Die Forderung: Apotheken sollen künftig nicht additiv, sondern strukturell als Teil präventiver und digital unterstützter Versorgungsmodelle fungieren – inklusive Anbindung an die elektronische Patientenakte, digitalen Schnittstellen zum ärztlichen Sektor und telemedizinischen Kooperationen. In ihrer Funktion als erste Anlaufstelle sollen Apotheken nicht nur rezeptgebunden versorgen, sondern lokal, niedrigschwellig und mit medizinischem Hintergrundwissen koordinierend tätig werden.
Die Umfrage selbst liefert ein bemerkenswert klares Bild: 87 Prozent der Befragten stufen Apotheken als bedeutend ein – übertroffen nur von Hausärztinnen und Hausärzten. Doch bei der Zufriedenheit liegen die Apotheken mit 85 Prozent deutlich vorn. Der Befund unterstreicht: Dort, wo Erreichbarkeit, Beratungskompetenz und Vertrauen zusammentreffen, überzeugt die Apothekenstruktur besonders. Daraus ergibt sich ein politisch brisantes Szenario: Wenn der Patient die Apotheke als konstanten Ankerpunkt akzeptiert, wird ihre strukturelle Funktion in Prävention und Versorgung nicht zur Option, sondern zur Notwendigkeit. Die Rückbindung an die ePA – so die kasseninterne Lesart – ist dabei kein digitaler Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine kohärente Patient Journey. Parallel zur pharmazeutischen Betreuung könnten Medikationspläne digital synchronisiert, Impfdaten validiert und präventive Interaktionen nachvollziehbar dokumentiert werden – vorausgesetzt, der politische Wille, die technischen Schnittstellen und die Vergütungsmodelle greifen ineinander.
Das Meinungsbild der Versicherten ist in seiner Klarheit kaum zu übersehen: Überlange Wartezeiten bei Fach- und Hausärzten erzeugen Frustration, während Apotheken durch Terminunabhängigkeit, Ortsnähe und unkomplizierte Kommunikation positiv auffallen. Genau hierin sieht der BKK-Dachverband das Potenzial für eine flächendeckende Versorgung der Zukunft. Apotheken – so der Tenor – können medizinische Lücken schließen, sofern man ihnen die dafür nötige Infrastruktur, rechtliche Sicherheit und funktionale Einbindung zugesteht. Das betrifft auch die räumlichen Bedingungen: Die Erwartung, komplexe Beratungsgespräche am HV-Tisch zu führen, widerspricht dem Wunsch der Versicherten nach Vertraulichkeit. Daraus ergibt sich ein Reformbedarf nicht nur beim Leistungsspektrum, sondern auch bei der baulichen Gestaltung, dem Datenschutz und den Abrechnungswegen. Dass sich Apotheken zunehmend in einer hybriden Rolle zwischen heilberuflicher Aufgabe und digitaler Dienstleistung entwickeln, ist dabei kein theoretisches Modell, sondern längst gelebte Realität – insbesondere dort, wo ärztliche Strukturen wegbrechen.
Nicht weniger wichtig ist der digitale Flügel der Reformagenda: Der Verband bezieht eindeutig Stellung zur Telemedizin. Diese sei weder Notlösung noch Versorgung light, sondern essenziell für die Stabilisierung eines alternden Gesundheitssystems unter steigenden Kosten. Apotheken könnten hier als physischer Knotenpunkt in einem digitalen Netzwerk fungieren – etwa durch telemedizinische Sprechstunden, Vermittlungsdienste oder als Schnittstelle für Therapie-Apps. Dass bereits 55 Prozent der Versicherten das E-Rezept nutzen, zeigt nicht nur Akzeptanz, sondern verweist auf ein Momentum, das nicht ungenutzt bleiben darf. Für den BKK-Dachverband steht fest: Es geht um mehr als Digitalisierung – es geht um den Erhalt von Teilhabe, um ortsnahe Gesundheitsstrukturen und um Vertrauen in ein System, das aktuell an zu vielen Stellen fragmentiert ist.
Die Versorgungssituation vor Ort wird dabei als entscheidender Referenzpunkt gewertet. Die These: Nicht zentralisierte Einheitslösungen, sondern flexible, bedarfsorientierte Modelle sichern die Zukunft der Apotheken. In ländlichen Regionen etwa, wo der Zugang zu medizinischer Versorgung prekär ist, avanciert die Apotheke nicht selten zum letzten verbliebenen Gesundheitsstandort. Dass diese Rolle gestärkt statt ausgedünnt werden muss, ist kein Appell an die Politik, sondern eine Konsequenz aus den Werten und Erwartungen der Versicherten. Die Botschaft ist klar: Eine moderne Gesundheitsversorgung beginnt dort, wo Menschen sie erleben – und das ist für viele nach wie vor in der Apotheke vor Ort.
Mindestlohn steigt moderat, Apotheken fordern Entlastung, Politik bleibt im Zwiespalt
Die Mindestlohnkommission beschließt eine zweistufige Erhöhung auf 14,60 Euro, Apotheken warnen vor Mehrkosten bei schwacher Refinanzierung, politische Forderungen nach 15 Euro scheitern am Kompromiss
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bringt erneut Bewegung in die politische und wirtschaftliche Debatte um gerechte Entlohnung, Belastungsgrenzen für Betriebe und das Zusammenspiel von Sozialpolitik und Wirtschaftskraft. Die von der unabhängigen Mindestlohnkommission beschlossene zweistufige Erhöhung sieht eine Anhebung von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und weiter auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vor – ein Gesamtplus von 13,9 Prozent. Während Gewerkschaften darin einen wichtigen Schritt zur Armutsprävention sehen, warnt insbesondere der Apothekensektor vor einer zunehmend ungleichen Lastenverteilung, da gerade nicht tarifgebundene Angestellte wie Boten oder Hilfskräfte oft in der Nähe des Mindestlohns entlohnt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertet die Entscheidung als historischen Fortschritt. Laut Vorstandsmitglied Stefan Körzell bringt die Erhöhung ein monatliches Bruttoplus von rund 190 Euro mit sich. Der Gesamtzuwachs summiere sich auf etwa 5,7 Milliarden Euro pro Jahr, was spürbare Effekte auf Konsum und Kaufkraft erwarte lasse – vorausgesetzt, die Nettoeinkommen steigen nicht durch Steuern und Abgaben wieder. Genau an diesem Punkt setzt massive Kritik an: Die zusätzlichen Bruttolöhne würden in vielen Fällen nicht vollständig bei den Menschen ankommen, da der steuerliche „Netto-Klau“ die Entlastung teilweise neutralisiere. Auch der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, kritisiert die politische Begleitkulisse: Der Druck auf die Kommission sei erheblich gewesen – sowohl medial als auch parteipolitisch. Die Entscheidung für 14,60 Euro sei daher ein realistischer Ausgleich der Interessen.
Dass der von Teilen der Politik geforderte Sprung auf 15 Euro ab 2026 nicht mitgetragen wurde, begründete die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld mit der Ablehnung „parteipolitischer Voodoo-Ökonomie“. Die Kommission habe sich ausschließlich an den im Mindestlohngesetz und ihrer eigenen Geschäftsordnung definierten Kriterien orientiert. Dazu gehören unter anderem die Lohnentwicklung, die Beschäftigungssituation und die gesamtwirtschaftliche Lage. Die Erhöhung auf 14,60 Euro entspreche dem 60-Prozent-Medianlohn – eine Marke, die laut DGB als Grundlage für einen „armutsfesten Mindestlohn“ gilt.
Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber stellt sich die Lage differenziert dar. Zwar liegen PTA-Gehälter zumeist über dem Mindestlohn, doch für viele kleinere Apothekenbetriebe mit knapp kalkulierten Budgets und nicht tariflich organisierten Helferstrukturen erhöhen sich die Personalkosten erheblich. Besonders kritisch wird dabei angemerkt, dass die gestiegenen Lohnkosten in der Regel nicht durch eine Anpassung der Vergütungssysteme kompensiert werden. Gerade in ländlichen Regionen, wo Apotheken oft ohnehin mit sinkenden Umsätzen, gestiegenen Betriebskosten und Personalnot kämpfen, könnte dies zu einer weiteren Schwächung der Betriebsfähigkeit führen. Die Aussicht auf einen weiteren Anstieg 2027 verschärft diese Sorge.
Die ABDA als Spitzenorganisation der Apothekerschaft hat sich bislang nicht explizit zur Mindestlohnerhöhung geäußert, verweist jedoch regelmäßig auf die strukturelle Unterfinanzierung der öffentlichen Apotheken und fordert eine Reform der Honorarsystematik. Dass eine einseitige Erhöhung von Pflichten ohne gleichzeitige Anpassung der Erlösbasis zum Problem wird, zeigt sich besonders bei pharmazeutischen Dienstleistungen und Botendiensten – hier greifen Mindestlohnschwellen oft direkt, ohne dass die Zusatzaufwendungen systemisch gegenfinanziert wären.
Dass die Einigung dennoch zustande kam, gilt als Erfolg institutioneller Aushandlung. Die Kommission, bestehend aus je drei stimmberechtigten Vertreter:innen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie zwei beratenden Wissenschaftlern, fasste ihren Beschluss einstimmig. Damit signalisiert sie auch in Richtung der Politik, dass ökonomische Maßhaltung und soziale Verantwortung weiterhin im Gleichgewicht verhandelbar bleiben – ein selten gewordener Konsens in der aktuellen Austeritätsdebatte.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) muss die Erhöhung nun noch per Rechtsverordnung umsetzen. Aus Regierungskreisen wird signalisiert, dass dies zeitnah erfolgen soll. Dennoch bleibt die Frage offen, wie sich steigende Mindestlöhne auf Sektoren wie die Apothekerschaft auswirken, wenn gleichzeitig Honorare stagnieren, Bürokratie zunimmt und der wirtschaftliche Druck auf kleine Einheiten wächst. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob der Mindestlohn als soziales Instrument stärkt – oder als betriebswirtschaftlicher Risikofaktor zurückschlägt.
Gutachten mahnen Reformen an, Pharmadialog soll Fahrt aufnehmen, Forschungsstandort Deutschland braucht Tempo
Der Sachverständigenrat fordert wirksame Strukturveränderungen im Gesundheitswesen, Ministerin Warken setzt auf zügige Preis- und Nutzenreform, Deutschland droht im internationalen Wettbewerb um Innovationen zurückzufallen
Vier Jahrzehnte wissenschaftliche Politikberatung – mit diesem Anspruch feiert der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege sein 40-jähriges Bestehen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken würdigte das Gremium in einem offiziellen Grußwort als „unverzichtbar“ für eine faktenbasierte, überparteiliche und zukunftsgerichtete Steuerung des Gesundheitswesens. Die Ministerin betonte, wie stark der Sachverständigenrat mit seinen Gutachten die gesundheitspolitische Entwicklung geprägt habe – vom Strukturumbau in der Versorgung bis zur Digitalisierung.
Die Bedeutung des Rats zeige sich nicht zuletzt im jüngsten Gutachten, das sich mit der finanziellen Belastung durch Arzneimittelausgaben befasst. Darin werden grundsätzliche Korrekturen angemahnt: Die Preisbildung neuer Medikamente müsse sich stärker an ihrem tatsächlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten orientieren, andernfalls drohe dem GKV-System eine strukturelle Überlastung. Warken griff diesen Appell auf, bekräftigte jedoch auch ihre Erwartung, dass der Pharmadialog mit allen Beteiligten zu einem fairen und tragfähigen Gleichgewicht führen müsse – zwischen schneller Verfügbarkeit, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und forschungspolitischer Perspektive.
Besonders deutlich wurde die Ministerin mit Blick auf die Zeitachse. Zwar sei die Einsetzung einer Expertenkommission zur künftigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ein wichtiges Signal, doch dass Ergebnisse erst 2027 vorliegen sollen, sei nicht vertretbar. „Meiner Meinung nach ist das eindeutig zu spät“, erklärte Warken. Sie forderte eine Beschleunigung des politischen Verfahrens und eine stärkere Einbindung wissenschaftlicher Expertise – und verwies ausdrücklich auf die Erfahrung des Sachverständigenrats.
Auch die strukturellen Empfehlungen des Rats aus dem Jahr 2021 zur Vermeidung von Fehlversorgung seien bisher nur zögerlich umgesetzt worden. Dies offenbare ein generelles Problem: Gutachten und Analysen würden zwar beauftragt, ihre politische Umsetzung jedoch immer wieder verschleppt. Damit drohe das zentrale Potenzial eines externen, unabhängigen Beratungsgremiums – nämlich Impulsgeber zu sein – unterlaufen zu werden. Die Ministerin forderte daher ein verbindlicheres Verhältnis zwischen Politik und Expertise.
Im Rahmen des geplanten Pharmadialogs soll laut Warken nicht nur die Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel weiterentwickelt werden. Auch die praktische Verankerung medizinischer Leitlinien, die systematische Abbildung klinischer Wirksamkeit und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Faktoren müssten endlich koordiniert werden. Dies setze eine stärkere Verzahnung der Akteure voraus – von Kassenärztlicher Vereinigung bis Pharmaindustrie.
Gleichzeitig kündigte Warken an, den Forschungsstandort Deutschland spürbar zu stärken. Klinische Studien und medizinische Innovationen würden zu häufig durch überbordende Bürokratie, zähe Datenschutzregelungen und fehlende digitale Infrastrukturen behindert. Besonders die elektronische Patientenakte (ePA) müsse „strukturiert und leistungsfähig“ aufgebaut werden, um sowohl Patientensicherheit als auch forschungsbasierte Weiterentwicklung zu ermöglichen. Deutschland dürfe bei der Digitalisierung der Forschung nicht länger zurückfallen.
Dabei gehe es nicht nur um gesundheitspolitische Aspekte, sondern auch um den wirtschaftlichen Stellenwert des pharmazeutischen Sektors insgesamt. Warken sprach von einem „bedeutsamen Wirtschaftszweig“, dessen Förderung unerlässlich sei – sowohl zur Versorgung der Bevölkerung als auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen. Eine gezielte Industriepolitik, die regulatorische Hemmnisse abbaut und gleichzeitig Versorgungssicherheit gewährleistet, müsse daher zur gesundheitspolitischen Leitlinie werden.
International sei Deutschland zunehmend unter Druck. Länder wie Dänemark, die Niederlande oder Belgien investierten gezielt in digitale Studienzentren und schlanke Genehmigungsprozesse. Wenn Deutschland seinen Anspruch auf pharmazeutische Weltklasse nicht verlieren wolle, müsse die Bundesregierung handeln – im Interesse der Versorgung, der Forschung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Dass die Ministerin dem Sachverständigenrat in diesem Kontext eine so exponierte Rolle zuschreibt, markiert einen strategischen Schwenk: Die Verbindung aus wissenschaftlicher Fundierung und politischer Wirksamkeit soll keine bloße Symbolik bleiben. Das Gremium soll aktiv eingebunden und mit Umsetzungsmacht ausgestattet werden. Denn wenn Gesundheitspolitik in Zeiten demografischer Alterung, medizinischer Innovationsflut und globaler Konkurrenz bestehen will, braucht sie ein Fundament, das über Legislaturperioden hinausweist.
Gesundheitsversorgung braucht Stabilität, Apothekenpolitik braucht Verlässlichkeit, Arzneimittelsicherheit braucht entschlossenes Handeln
Lieferengpässe verschärfen die Lücken in der Arzneimittelversorgung, das Apothekensterben untergräbt wohnortnahe Betreuung, politische Bekenntnisse müssen jetzt konkrete Reformen einleiten
Wenn Sabine Tippelt, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags, den Satz „Gesundheit ist unser wertvollster Besitz“ öffentlich formuliert, dann ist das kein moralisches Pathos, sondern eine ernste Zustandsbeschreibung der aktuellen Versorgungslage. Die flächendeckende Arzneimittelversorgung gerät zunehmend ins Wanken – nicht nur durch anhaltende Lieferengpässe, sondern durch ein strukturelles Apothekensterben, das auch Niedersachsen mit voller Wucht trifft. In ihrer Rede beim Sommerfest von Apothekerkammer und Landesapothekerverband Niedersachsen beschrieb Tippelt die Entwicklung als dramatische Erosion eines einst stabilen Grundsatzes: Wer krank ist und Medikamente benötigt, bekommt sie auch. Genau diese Selbstverständlichkeit bricht in vielen Regionen weg, weil Apotheken schließen und Wege für Patientinnen und Patienten unzumutbar werden.
Dass die Politik diese Warnzeichen nicht länger ignorieren darf, wurde in Hannover eindringlich deutlich. Die Kammerpräsidentin Cathrin Burs und Verbandsvorsitzender Berend Groeneveld sprachen unisono von einem gefährlichen Trend, dem man nicht mit Schönwetterrhetorik, sondern nur mit substanziellen Strukturreformen begegnen könne. Gerade Niedersachsen, das zweitgrößte Flächenland der Bundesrepublik, braucht eine robuste Apothekeninfrastruktur – nicht als nostalgische Idee, sondern als elementares Versorgungselement.
Auch aus dem niedersächsischen Sozialministerium kam politischer Rückenwind: Katrin Stary, Leiterin der Abteilung Gesundheit und Prävention, überbrachte nicht nur die Grüße von Minister Andreas Philippi, sondern auch ein klares Bekenntnis zur Standesvertretung. Der SPD-Politiker gilt als verlässlicher Partner der Apothekerschaft – sowohl bei den Koalitionsverhandlungen als auch im innerparteilichen Widerstand gegen die umstrittene Apothekenreform seines Berliner Parteikollegen Karl Lauterbach. Dass Philippi auf Landesebene für Stabilität steht, macht ihn zu einem wichtigen Anker in einem zunehmend fragmentierten Reformprozess.
Stary betonte den Gestaltungswillen des Berufsstands und lobte die Qualität der vorgelegten Konzepte. Als Tochter einer Apothekerin kennt sie das Ausmaß der Belastung durch Lieferengpässe aus nächster Nähe. Die tägliche Suche nach Alternativen, Rücksprache mit Ärzten und die Kommunikation mit besorgten Patientinnen und Patienten nehmen Ressourcen in Anspruch, die an anderer Stelle fehlen – etwa für pharmazeutische Beratung, Prävention oder neue Dienstleistungen. Dass das Land hier unterstützend wirken will, machte Stary ausdrücklich deutlich. Es sei nicht damit getan, das Apothekenwesen rhetorisch zu loben, vielmehr brauche es konkrete Unterstützungsmaßnahmen, um die Leistungsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheken zu sichern.
Hannovers Bürgermeister Thomas Klapproth brachte die politische Bewertung auf einen einfachen Nenner: Kompetenz und Herz – beides sei in der Apothekerschaft reichlich vorhanden, werde aber zunehmend durch wirtschaftliche und bürokratische Hürden blockiert. Der Ruf nach einer angemessenen Vergütung sei daher nicht nur legitim, sondern zwingend. Klapproth forderte den Berufsstand auf, „ein Stachel im Fleisch der Politik“ zu bleiben – ein Satz, der zugleich als Einladung zur politischen Offensive verstanden werden darf.
Groeneveld nahm das wörtlich. Seine Forderung: eine sofortige Umsetzung des Koalitionsvertrags mit einem Fixum von mindestens 12 Euro – dynamisiert, nicht eingefroren. Denn selbst die im Vertrag genannten 9,50 Euro seien angesichts steigender Betriebskosten unzureichend. Der Verbandsvorsitzende machte deutlich, dass ohne wirtschaftliche Stabilität keine Versorgungssicherheit existieren könne. Die Apotheke sei nicht nur Ort der Arzneimittelabgabe, sondern strategisches Element eines funktionierenden Primärarztsystems. Stirbt die Apotheke, stirbt der wohnortnahe Zugang.
Auch Kammerpräsidentin Burs ließ keinen Zweifel daran, dass das Vertrauen der Politik in die Apotheken nicht länger auf wohlwollenden Absichtserklärungen beruhen dürfe. Die Versorgungslage sei zu fragil, um auf Reaktionen zu hoffen, wenn die Schäden bereits eingetreten sind. Vielmehr müsse jetzt, in der laufenden Legislaturperiode, eine wirtschaftliche und rechtliche Neuaufstellung des Apothekenwesens erfolgen – vom Fixum über die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen bis hin zur Rücknahme unnötiger Bürokratie.
In der Gesamtschau entsteht so ein präzises Lagebild: Die Apothekerschaft in Niedersachsen ist bereit, ihre Rolle aktiv auszugestalten – als beratende Instanz, als Arzneimittellogistiker, als verlässlicher Partner in Prävention und Versorgung. Doch das politische System muss bereit sein, diese Bereitschaft mit struktureller Unterstützung zu unterfüttern. Ohne diese Weichenstellung droht ein Dominoeffekt, bei dem jede zusätzliche Apothekenschließung weitere Teile des Gesundheitswesens destabilisiert. Und damit ginge verloren, was in Hannover alle betonten: Gesundheit ist nicht nur ein individueller Wert – sie ist das Fundament eines funktionierenden Gemeinwesens.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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