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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Die verbreiteten Mythen, Online-Apotheken seien Haupttreiber des Apothekensterbens, widerlegen aktuelle Daten klar, während strukturelle Herausforderungen wie Nachwuchsmangel und politische Blockaden die stationären Apotheken stark belasten. Finanzielle Engpässe erfordern eine schnelle Erhöhung des Apothekenhonorars und Reformen der Notdienstfinanzierung. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt Fortschritte, wird aber durch technische Probleme und mangelnde Verlässlichkeit ausgebremst. Umweltauflagen verschärfen den Kostendruck, während der Pharmagroßhandel durch Effizienzsteigerungen seinen Anteil an GKV-Ausgaben senkt. Zudem erweitert die Zulassung des Epinephrin-Nasensprays die Notfalltherapie, und die Alkoholabhängigkeit bleibt eine erhebliche Präventionsaufgabe. Diese vielfältigen Herausforderungen verlangen integrierte politische und wirtschaftliche Lösungen für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in Deutschland.
Online-Apotheken analysieren, Apothekensterben verstehen, Mythen mit Daten entlarven
Ex-Abda-Sprecher räumt mit Vorurteilen zum Versandhandel auf, Nachwuchsmangel und strukturelle Herausforderungen prägen die Apothekenlandschaft, datenbasierte Argumentation stärkt die öffentliche Debatte
Das Apothekensterben in Deutschland wird häufig mit der wachsenden Bedeutung von Online-Apotheken in Verbindung gebracht. Doch diese Vereinfachung greift zu kurz, wie Dr. Reiner Kern, ehemaliger Sprecher der ABDA und heute bei DocMorris tätig, gemeinsam mit Lukas Löffler von Redcare eindrucksvoll auf dem Kongress des Bundesverbandes der Deutschen Versandapotheken (BVDVA) erläuterte. Kern bezeichnet den weit verbreiteten Vorwurf, Online-Apotheken seien die „Totengräber“ der traditionellen Vor-Ort-Apotheken, als einen der drei großen Mythen, die nun mithilfe umfangreicher Datenanalysen entkräftet werden.
Kern und Löffler präsentierten belastbare Fakten, die belegen, dass der rückläufige Trend bei den stationären Apotheken nicht primär auf den Versandhandel zurückzuführen ist. Vielmehr zeigten sie auf, dass ein eklatanter Nachwuchsmangel und zunehmende wirtschaftliche Herausforderungen den Kern des Problems bilden. Die demografische Entwicklung, verbunden mit sinkender Gründerbereitschaft und den hohen Anforderungen an Betriebsführung sowie Haftungsrisiken, drängen viele inhabergeführte Apotheken in die Schließung. Versandapotheken wiederum positionieren sich zunehmend nicht nur als reine Lieferanten, sondern auch als Ergänzung in der flächendeckenden Versorgung, was in der öffentlichen Wahrnehmung oft übersehen wird.
Die datengestützte Analyse widerlegt auch den Mythos, dass Versandapotheken einseitig die Versorgung der Patienten gefährden würden. Vielmehr übernehmen sie insbesondere in ländlichen Regionen, in denen der Apothekennachwuchs besonders knapp ist, eine wichtige Rolle, um Versorgungslücken zu vermeiden. Gleichzeitig fordern Kern und Löffler eine intensivere Zusammenarbeit zwischen stationärem Handel und Versandapotheken, um Synergien zu schaffen und den Patientenbedürfnissen besser gerecht zu werden.
Neben dem demografischen und wirtschaftlichen Druck betonten die Referenten auch die Bedeutung regulatorischer Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb beeinflussen. Die derzeitigen politischen Reformpläne müssen aus ihrer Sicht stärker auf die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken abzielen, ohne dabei die Vorteile der Digitalisierung und des Versandhandels auszublenden. Hier seien insbesondere Verbesserungen bei Honorierung, Entbürokratisierung und Fortbildungsangeboten nötig, um das Berufsbild der Apotheker attraktiver zu gestalten und somit den Nachwuchs zu sichern.
Diese differenzierte Betrachtung der Apothekenlandschaft zeigt, dass das Sterben vieler Vor-Ort-Apotheken keine simple Folge des Online-Booms ist, sondern auf ein komplexes Geflecht aus gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren zurückzuführen ist. Dr. Kern und Lukas Löffler rufen deshalb dazu auf, mit Daten und Fakten in den Diskurs einzusteigen, um Mythen zu überwinden und gemeinsam nachhaltige Lösungen für die Zukunft der Arzneimittelversorgung zu entwickeln.
Apothekenstärkung dringend erforderlich, Apothekenhonorar muss steigen, Arzneimittelversorgung langfristig sichern
Die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken verschärft sich dramatisch, die Politik muss umgehend das Apothekenhonorar erhöhen, nachhaltige Sicherung der Arzneimittelversorgung steht auf dem Spiel
Die wirtschaftliche Situation der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ist weiterhin äußerst angespannt und verlangt dringendes politisches Handeln. Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) unterstreicht die Notwendigkeit, unverzüglich ein Konzept zur finanziellen Stabilisierung der Apotheken zu entwickeln und umzusetzen. Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des LAV, fordert die Bundesregierung eindringlich auf, schnell wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Apotheken vor Ort vor weiteren Schließungen zu bewahren und damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Die Herausforderung ist klar: Die Zahl der Apotheken schrumpft weiterhin rasant, ausgelöst durch die Kombination aus erheblich gestiegenen Betriebskosten und einem seit Jahren stagnierenden Apothekenhonorar, das faktisch noch auf dem Niveau von 2004 verharrt. Viele Apotheken sehen sich einem wachsenden Kostendruck ausgesetzt, den sie langfristig nicht mehr tragen können, was zu dauerhaften Schließungen führt und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung gefährdet.
Groeneveld betont, dass die neue Bundesregierung zwar im Koalitionsvertrag die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verankert hat und auch die Gesundheitsministerkonferenz das Thema auf ihrer Agenda führt, doch nun konkrete Taten folgen müssen. Die politische Forderung nach einer Apothekenstärkung ist unbestritten, doch entscheidend sei eine umgehende finanzielle Soforthilfe. Ein essenzieller Schritt ist die Anhebung des Apothekenhonorars auf mindestens zwölf Euro pro Rezept, verbunden mit einer regelmäßigen Dynamisierung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Apotheken zu gewährleisten und sie für zukünftige Aufgaben zu rüsten.
Die Dringlichkeit des Handelns wird auch durch den demografischen Wandel verstärkt, der einen höheren Bedarf an medizinischer Versorgung vor Ort mit sich bringt. Die Politik ist aufgerufen, nicht weiter Zeit zu verlieren, sondern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zügig zu verbessern. Die Anpassung des Apothekenhonorars könne dabei politisch schnell realisiert werden, da sie lediglich eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordere, ohne ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren.
Zudem steht die Erweiterung der Aufgaben von Apotheken im Bereich Prävention im Raum. Für eine solche Aufgabenerweiterung ist eine gesicherte wirtschaftliche Basis unerlässlich. Nur wirtschaftlich stabile Apotheken können die zusätzlichen Verantwortlichkeiten übernehmen und somit aktiv zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Groenevelds Forderung richtet sich daher klar an die Politik: Es gilt, die Apotheken nicht nur kurzfristig zu stabilisieren, sondern sie auch zukunftsfähig aufzustellen, um ihre zentrale Rolle im Gesundheitssystem zu erhalten.
Insgesamt zeigt sich, dass das Apothekenwesen in Deutschland an einem kritischen Punkt steht. Die politischen Lippenbekenntnisse zur Stärkung sind ein Anfang, doch ohne zeitnahes, nachhaltiges Handeln droht eine weitere Verknappung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Angesichts der essenziellen Bedeutung der Apotheken für die medizinische Grundversorgung fordert der LAV ein klares Bekenntnis und pragmatische Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz dieser Einrichtungen.
KI-Systeme in Arztpraxen, E-Rezept-Verfügbarkeit, Apothekenversorgung in der Praxis
Digitale Assistenzsysteme erhöhen Arbeitsabläufe, technische Hürden verhindern E-Rezept-Abfrage, Versorgungsengpässe belasten Apothekenalltag
Der digitale Fortschritt in Arztpraxen schreitet in Deutschland rasant voran, doch der Praxistest zeigt erhebliche Probleme bei der Umsetzung. Am Samstagvormittag betrat eine Patientin eine Apotheke und berichtete dort freudig, dass in ihrer Arztpraxis eine neue Künstliche Intelligenz (KI) Telefonate entgegennimmt, was den Ablauf deutlich beschleunigen soll. Dieser vermeintliche Fortschritt erwies sich jedoch als trügerisch, denn als die Apotheke versuchte, das elektronische Rezept (E-Rezept) abzurufen, war keines verfügbar. Der Vertretungsapotheker Uwe Hansmann schildert die Situation: Trotz digitaler Unterstützung durch die KI konnte die Patientin nicht versorgt werden, was die Sinnhaftigkeit und Verlässlichkeit der eingesetzten Systeme infrage stellt.
Die Einführung digitaler Assistenzsysteme wie KI in der ambulanten Versorgung soll Effizienzgewinne bringen, Wartezeiten reduzieren und Abläufe vereinfachen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass technische Schnittstellen oft noch nicht reibungslos funktionieren. Insbesondere das E-Rezept, als eines der zentralen Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen, leidet unter Implementierungsproblemen. Fehlende oder nicht abrufbare elektronische Verschreibungen verursachen Frust bei Patienten und Apotheken gleichermaßen. Dies führt zu Versorgungsengpässen und erhöhtem Aufwand für Apothekenmitarbeitende, die oftmals mühsam telefonische Rückfragen oder erneute Arztkontakte organisieren müssen.
Zudem stellt sich die Frage, ob die KI-gesteuerten Telefonanlagen tatsächlich die versprochene Entlastung bringen oder eher als zusätzliche Fehlerquelle fungieren. Automatisierte Systeme sind zwar in der Lage, Anrufe entgegenzunehmen und Daten aufzunehmen, doch der komplexe Kontext medizinischer Verordnungen und die Notwendigkeit der sicheren Übermittlung von E-Rezepten erfordern ausgereifte, zuverlässige Prozesse. Fehlende Verfügbarkeit eines E-Rezepts trotz KI-Unterstützung zeigt Defizite in der praktischen Anwendung auf.
Die Situation offenbart damit grundlegende Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die technische Infrastruktur muss nicht nur innovativ sein, sondern vor allem stabil und vertrauenswürdig. Ärzte, Apotheken und Patienten benötigen funktionierende Schnittstellen, um den digitalen Nutzen vollumfänglich zu realisieren. Bis dahin sind wiederkehrende Störungen und Versorgungsprobleme vorprogrammiert, die nicht nur Zeit und Ressourcen kosten, sondern auch die Akzeptanz digitaler Lösungen untergraben.
Apotheken, die täglich mit der praktischen Umsetzung der E-Rezepte befasst sind, fordern deshalb dringend praxisnahe Optimierungen und engere Abstimmungen zwischen Herstellern, Ärzteschaft und Apothekensoftwareanbietern. Nur so kann die Digitalisierung tatsächlich als Fortschritt im Sinne der Patientenversorgung wirken und nicht als bürokratische Hürde oder technische Spielerei enden. Die gezeigte Erfahrung am Beispiel der KI-Telefonanlage und des fehlenden E-Rezepts ist exemplarisch für viele weitere Baustellen, die es konsequent zu beheben gilt.
Maskenpflicht bestätigt, Versammlungsfreiheit neu justiert, Grundrechte im Corona-Kontext
Gericht stärkt Infektionsschutz mit Maskenpflicht, hebt Versammlungsbeschränkungen auf, politische Debatten bleiben lebhaft
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat in einem bedeutsamen Urteil die Corona-Maskenpflicht aus dem Jahr 2020 als gerechtfertigt bestätigt und zugleich die damaligen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit für nichtig erklärt. Die Normenkontrollklage der AfD-Landtagsfraktion wurde überwiegend abgewiesen, wie das Gericht nach der Entscheidung am vergangenen Freitag mitteilte.
Die Richter stellten fest, dass die Maßnahmen zur Maskenpflicht auf der Grundlage der damals verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schutz vor der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus angemessen und verhältnismäßig waren. Die mit den Verordnungen vom 8. Mai und 12. Juni 2020 verbundenen Eingriffe in die Grundrechte seien durch das überragende öffentliche Gesundheitsinteresse gerechtfertigt gewesen. Im Gegensatz dazu wurden die Bestimmungen zu Versammlungen und Zusammenkünften vom 8. Mai 2020 als unverhältnismäßig eingeschätzt und somit für nichtig erklärt.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt begrüßte die Entscheidung in Bezug auf die Versammlungsfreiheit als einen Erfolg für den Schutz der Grundrechte, was die kontroverse politische Debatte um die Corona-Maßnahmen weiter anheizt.
Die Corona-Verordnung vom 8. Mai 2020 verpflichtete Personen über sechs Jahren, in Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maske zu tragen. Gleichzeitig wurden öffentliche und private Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt. Ausnahmen waren nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise Versammlungen im Freien mit bis zu 50 Personen, die einer Genehmigung bedurften, sowie private Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts, Gottesdienste und wichtige persönliche Termine.
Mit der Lockerungsverordnung vom 12. Juni 2020 wurden diese Beschränkungen teilweise aufgehoben: Öffentliche und private Veranstaltungen wie Gottesdienste und Konzerte durften mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Demonstrationen unterlagen keiner Teilnehmerobergrenze mehr, es galt jedoch weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands und Zugangskontrollen. Diese Lockerungen erfolgten angesichts wachsender Proteste gegen Corona-Maßnahmen.
Bereits in einer Eilentscheidung vom 3. Juni 2020 hatte das Verfassungsgericht Brandenburg die damals geltenden Beschränkungen der Versammlungsfreiheit teilweise für nichtig erklärt und Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmern unter Auflagen wieder erlaubt. Die Maskenpflicht wurde hingegen als vorläufig gerechtfertigt und akzeptabel bewertet.
Das Urteil des Verfassungsgerichts markiert einen wichtigen Meilenstein in der juristischen Bewertung der Corona-Maßnahmen und unterstreicht die notwendige Balance zwischen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Wahrung verfassungsrechtlich garantierter Freiheitsrechte. Die Entscheidung wird sowohl die politische Diskussion als auch zukünftige Rechtsstreitigkeiten im Kontext von Pandemie-Maßnahmen maßgeblich beeinflussen.
HIV-Neudiagnosen stagnieren, Männer dominieren Infektionsgeschehen, Ursachen für Anstieg unklar
HIV-Neuinfektionen bleiben stabil, Männer mit gleichgeschlechtlichen Kontakten prägen das Bild, Gründe für leichte Zunahme bedürfen vertiefter Forschung
Im Jahr 2024 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 3259 neue HIV-Infektionen in Deutschland gemeldet, was einem Niveau entspricht, das nahezu unverändert zum Vorjahr mit 3332 Fällen ist. Die Zahlen spiegeln eine stabile Situation wider, jedoch zeigen sich differenzierte Trends in der Verteilung nach Geschlecht und Übertragungswegen. Rund 73 Prozent der Neuinfizierten waren Männer, während der Anteil der Frauen mit 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent sank. Dieses Verhältnis steht exemplarisch für die weiterhin dominierende Rolle männlicher Infektionen in der epidemiologischen Gesamtschau.
Das RKI betont, dass die Infektionsdynamik maßgeblich durch Männer bestimmt wird, die Sex mit Männern haben. Diese Gruppe machte 35 Prozent aller Neudiagnosen aus und verzeichnete zuletzt eine leichte Zunahme nach einer längeren Phase rückläufiger Fallzahlen. Die Gründe für diesen Anstieg sind bislang nicht abschließend geklärt. Es ist offen, ob es sich um eine tatsächliche Zunahme der HIV-Infektionen handelt oder ob ein verstärktes Testverhalten zu mehr diagnostizierten Fällen führt. Die Pandemie und damit einhergehende Veränderungen des sozialen Verhaltens könnten sowohl bei der zuvor beobachteten Abnahme als auch bei der aktuellen Entwicklung eine Rolle spielen.
Neben dem sexuellen Übertragungsweg über Männer, die Sex mit Männern haben, sind auch andere Infektionswege relevant. Dazu gehören heterosexuelle Kontakte sowie Übertragungen durch den Gebrauch von kontaminierten Spritzen beim Drogenkonsum. Das RKI weist zudem darauf hin, dass die gemeldeten Neudiagnosen nicht direkt mit der tatsächlichen HIV-Inzidenz gleichgesetzt werden können. Die Zeitspanne zwischen Infektion und Diagnose ist variabel, ebenso wie die Intensität und Verbreitung von HIV-Testungen. Somit sind die Zahlen der Neudiagnosen zwar ein wichtiger Indikator, geben jedoch nicht das vollständige Bild des epidemiologischen Geschehens wieder.
Vor dem Hintergrund der weiterhin stabilen, aber differenzierten Entwicklung bleibt die HIV-Prävention und Teststrategie in Deutschland eine bedeutende gesundheitspolitische Herausforderung. Die leichte Zunahme in bestimmten Bevölkerungsgruppen erfordert gezielte Forschung und Anpassungen in der Präventionsarbeit, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Zahl der Neuinfektionen nachhaltig zu senken.
Pharmagroßhandel stabilisiert Arzneimittelversorgung, senkt Kostenanteile deutlich, Politik steht vor umfassender Vergütungsaufgabe
Pharmagroßhandel trägt nicht zur Kostensteigerung bei, senkt seinen Anteil an GKV-Ausgaben kontinuierlich, politische Reformen müssen alle Beteiligten gleichwertig einbeziehen
Die anhaltend steigenden Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel gehören zu den zentralen Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems. Trotz dieses Kostenanstiegs zeigt sich, dass der pharmazeutische Großhandel als wesentlicher Teil der Versorgungskette seinen Anteil an diesen Ausgaben in den letzten Jahren signifikant verringert hat. Die jüngsten Zahlen aus dem Abda-Jahrbuch „Zahlen, Daten, Fakten 2025“ belegen, dass der Anteil der Großhandelskosten an den GKV-Arzneimittelausgaben in den vergangenen 15 Jahren um etwa 30 Prozent zurückgegangen ist. Im Jahr 2024 betrug der Anteil lediglich 2,8 Prozent, was einem absoluten Betrag von 1,2 Milliarden Euro gegenüber den gesamten Arzneimittelausgaben der GKV von 42,88 Milliarden Euro entspricht. Dieser Rückgang ist ein deutliches Indiz für die Effizienzsteigerungen und die Konsolidierungsbemühungen innerhalb der Branche.
Die Geschäftsführer des pharmazeutischen Großhandelsverbands Phagro, Michael Dammann und Thomas Porstner, unterstreichen, dass der Pharmagroßhandel kein Kostentreiber ist, sondern ein stabiler und effizienter Partner in der Arzneimittelversorgung. Sie betonen, dass trotz der kontinuierlich sinkenden Kostenanteile die Vergütung für den Großhandel seit Jahren nahezu unverändert bleibt, während die Margen spürbar rückläufig sind. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden wirtschaftlichen Belastung, die nicht unbeachtet bleiben darf. Vor diesem Hintergrund fordern die Branchenvertreter eine Anpassung der Vergütungsmodelle, um den Großhandel nachhaltig zu stärken und damit die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Vor allem im Kontext der Debatte um die Stärkung der Apotheken vor Ort sehen Dammann und Porstner die Notwendigkeit, eine ganzheitliche Lösung zu entwickeln, die alle Beteiligten der Arzneimittelversorgung berücksichtigt. Der Fokus dürfe nicht allein auf den Apotheken liegen, sondern müsse auch den pharmazeutischen Großhandel umfassen, der bereits substanzielle Konsolidierungsbeiträge geleistet hat. Diese Forderung wird durch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, unterstützt, die in ihren jüngsten Stellungnahmen eine „Lösung aus einem Guss“ anmahnt. Eine solche politische Lösung müsse die Vergütung des Großhandels angemessen berücksichtigen und dabei den Festzuschlag erhalten, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche sicherzustellen.
Die Herausforderungen für den pharmazeutischen Großhandel sind vielschichtig: Neben dem Margendruck durch die politische Festlegung der Vergütung sieht sich die Branche zunehmenden Anforderungen an die Versorgungssicherheit, Logistik und Digitalisierung gegenüber. Gerade in Zeiten steigender Arzneimittelausgaben und volatiler Märkte trägt der Großhandel maßgeblich dazu bei, dass Arzneimittel effizient, zuverlässig und flächendeckend verfügbar bleiben. Dabei sorgt die fortschreitende Konsolidierung innerhalb des Großhandelsmarktes für eine Bündelung der Ressourcen, die wiederum zur Stabilisierung der Lieferketten beiträgt und die Versorgungssicherheit stärkt.
Die Forderung nach einer umfassenden politischen Lösung ist zugleich ein Appell an die Verantwortlichen in Berlin, die Wertschöpfungskette der Arzneimittelversorgung in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Die bisherige Fokussierung auf einzelne Akteure reicht nicht aus, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und eine zukunftsfähige Versorgung sicherzustellen. Vielmehr gilt es, Vergütungsmodelle zu entwickeln, die dem Wandel des Marktes, der Digitalisierung und den ökonomischen Realitäten gerecht werden.
Zudem steht die Branche vor der Herausforderung, sich auf regulatorische Veränderungen und innovative Versorgungsformen einzustellen, die weitere Investitionen und Anpassungen erfordern. Eine angemessene Vergütung ist hierbei ein unverzichtbarer Faktor, um Innovationen zu fördern und die Versorgung auch künftig stabil zu halten. Ohne eine faire Honorierung des pharmazeutischen Großhandels könnte die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet werden, was unmittelbar negative Auswirkungen auf Patienten und das gesamte Gesundheitssystem hätte.
Abschließend lässt sich festhalten, dass der pharmazeutische Großhandel trotz eines sich wandelnden Gesundheitsmarktes und steigender Arzneimittelausgaben seinen Kostenanteil an der GKV erheblich reduzieren konnte. Diese Entwicklung zeugt von hoher Effizienz und einem starken Konsolidierungsdruck, der von der Politik bei der Vergütungsdiskussion zwingend berücksichtigt werden muss. Nur durch eine integrierte, systemische und faire politische Lösung können Apotheken und Großhandel gemeinsam ihre wichtige Rolle in der Arzneimittelversorgung dauerhaft erfüllen und so die Gesundheit der Bevölkerung sichern.
Apothekenkrise, politische Blockaden, Studiengangsengpässe
Apothekensterben verschärft sich dramatisch, politische Versprechen bleiben oft ohne Taten, Pharmaziestudiengang in Brandenburg weiterhin ausgebremst
Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, brachte auf der jüngsten Kammerversammlung die prekäre Lage der Apotheken in Brandenburg und deutschlandweit eindringlich zur Sprache. Er würdigte den unermüdlichen Einsatz der ehemaligen Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening, deren Arbeit maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die dramatischen Probleme der Apotheken mittlerweile auch in der Bundespolitik erkannt werden. Dennoch herrscht bei Dobbert Skepsis angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen und der Zerwürfnisse innerhalb der Abda, die seit der letzten Bundestagswahl und insbesondere nach der Abda-Wahl im Dezember 2024 eine Phase innerer Instabilität und Unsicherheit durchlebte.
Dobbert kritisierte, dass in den eigenen Reihen der Apothekerschaft ein Machtkampf stattgefunden habe, der der bisherigen Präsidentin trotz ihrer vierjährigen erfolgreichen Amtszeit nicht die gebührende Anerkennung entgegenbrachte. Dies habe nicht nur zu Führungslosigkeit geführt, sondern auch die politische Handlungsfähigkeit der Apothekenvertretung beeinträchtigt. Mit Blick auf die künftige Führung durch den neuen Abda-Präsidenten Thomas Preis und Vizepräsidentin Ina Lucas äußerte Dobbert Zweifel, ob hier ein wirklicher Neuanfang gelingt, da es weit mehr als bloße öffentliche Inszenierungen bedarf, um die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinkt dramatisch, aktuell gibt es weniger als 17.000 Apothekenbetriebe. Brandenburg blieb lange relativ stabil, doch seit Ende 2022 ist auch hier ein starker Rückgang zu verzeichnen – von 578 Apotheken auf 529 Ende 2024. Die Prognose für Mitte 2025 lautet sogar nur noch 526 Apotheken. In einem Flächenland wie Brandenburg mit weiten Wegen der Bevölkerung wird diese Entwicklung zur echten Gefahr für die Versorgungssicherheit. Für die verbleibenden Apotheken bedeuten Schließungen höhere Arbeitsbelastung und steigenden wirtschaftlichen Druck.
Vor diesem Hintergrund stellt der Koalitionsvertrag von Union und SPD zwar eine Stärkung der Apotheken in Aussicht, und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigt eine einmalige Honorarerhöhung an, gefolgt von Verhandlungen über das Fixum zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Doch Dobbert sieht darin auch Risiken, etwa langwierige und zähe Schiedsverfahren, die sich in der Vergangenheit häufig als ineffizient erwiesen haben. Essenziell sei ein pragmatischer und transparenter Verhandlungsprozess, der die Apothekerschaft tatsächlich stärkt und nicht weiter zermürbt.
Besonders deutlich macht Dobbert die Forderung nach klaren Preiszuordnungen: „An jede neue Leistung gehört ein Preisschild“. Dies markiert einen Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Praxis, bei der Apotheken oft erst Leistungen erbringen mussten, um später über eine angemessene Vergütung zu verhandeln. Diese Zeiten seien vorbei. Neue Leistungen der Apotheken müssen von Anfang an klar und fair vergütet werden, um nachhaltige Investitionen in Qualität und Service zu ermöglichen.
Auch auf Landesebene wächst der Druck. Auf der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar wurde auf Initiative von Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller gemeinsam mit Sachsen-Anhalt ein Antrag verabschiedet, der die pharmazeutischen Dienstleistungen anerkennt und eine angemessene Vergütung fordert. Diese politischen Signale geben Hoffnung, doch die Umsetzung liegt weitgehend in der Hand des Bundes.
Eine der zentralen Baustellen bleibt der Pharmaziestudiengang in Brandenburg. Seit Jahren setzt sich die Landesapothekerkammer dafür ein, einen Studienstandort zu etablieren, um dem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken und die pharmazeutische Versorgung langfristig zu sichern. Zwar liegt ein umfassendes Konzept einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe aus Brandenburg, Sachsen und der BTU Cottbus-Senftenberg vor, doch das Verfahren stockt in den Staatskanzleien. Trotz positiver Gespräche mit der Wissenschaftsministerin und Landtagsfraktionen wurde ein Antrag der CDU-Fraktion, den Studiengang ab dem Wintersemester 2028/29 einzuführen, von den Regierungsfraktionen SPD und BSW abgelehnt. Obwohl die Etablierung des Studiengangs im Koalitionsvertrag der brandenburgischen Regierungskoalition steht, bleibt ein konkretes Ergebnis aus. Dobbert fordert daher ein klares und schnelles politisches Signal für den Studienstandort.
Die Landesapothekerkammer hatte mit einer provokanten Plakatkampagne im Sommer 2024 Aufmerksamkeit erzeugt und den Unmut über die Apothekenreformpläne des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach öffentlich gemacht. Die Botschaften waren direkt an die SPD gerichtet und sorgten für kontroverse Diskussionen innerhalb der Kammer. Trotz teils kritischer Stimmen innerhalb der Apothekerschaft unterstützte die Mehrheit die Aktion, und der Kammervorstand verteidigte sie, auch wenn eine Rüge die Folge war. Dobbert und sein Vize Hansjörg Fabritz bewerten die Kampagne als wirkungsvoll, weil sie Türen geöffnet und den politischen Dialog mit Bundes- und Landespolitikern neu belebt hat.
Abschließend mahnt Dobbert, dass Lippenbekenntnisse nicht ausreichen. Die Apotheken stehen vor einer existenziellen Krise, die nur durch konsequentes politisches Handeln, klare finanzielle Anerkennung und langfristige Investitionen in Nachwuchs und Infrastruktur überwunden werden kann. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung hängt davon ab, dass die politischen Versprechen jetzt zügig und umfassend umgesetzt werden. Die Zeit für Schönwetterreden ist vorbei – es braucht entschlossenes Handeln.
Notdienstfinanzierung in Apotheken, flexible Dienstmodelle zur Versorgungssicherung, politische Unterstützung für Notdienstreform in Baden-Württemberg
Steigende Kosten und Apothekensterben gefährden Notdienstversorgung, Kammer fordert höhere Vergütung und Teil-Notdienste, Politik signalisiert breite Zustimmung für Reformvorschläge
Die Sicherstellung eines flächendeckenden Apothekennotdienstes in Baden-Württemberg steht angesichts des anhaltenden Apothekensterbens und wachsender wirtschaftlicher Belastungen vor enormen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg im Frühjahr ein detailliertes Positionspapier vorgelegt, das umfassende Vorschläge für eine nachhaltige Reform der Notdienstorganisation enthält. Die Initiative zielt darauf ab, den Fortbestand der Notdienstversorgung langfristig zu gewährleisten und die finanziellen Belastungen der Apotheken zu mindern.
Kammerpräsident Martin Braun stellte die wesentlichen Inhalte des Papiers bei der jüngsten Vertreterversammlung vor. Er betonte, dass ein 24-Stunden-Notdienst für eine Apotheke im Durchschnitt Kosten von etwa 2000 Euro verursache. Diese Kosten basieren auf einer Vollkostenanalyse, die in Zusammenarbeit mit der Treuhand Hannover durchgeführt wurde und sämtliche betrieblichen Ausgaben einbezieht, darunter Personalkosten, Infrastruktur, Verwaltung und sonstige Aufwendungen. Demgegenüber stehen derzeit Erlöse in Höhe von knapp 1000 Euro pro Dienst, die sich aus der Notdienstpauschale des Notdienstfonds (NNF) von rund 500 Euro und einem ähnlichen Rohertrag aus verkauften Arzneimitteln zusammensetzen. Somit verbleibt für die Apotheke ein durchschnittliches Defizit von rund 1000 Euro pro Notdienst, das aus eigener Tasche zu tragen ist.
Braun verteidigte die Vollkostenrechnung gegen Kritik, die eine Grenzkostenrechnung favorisierte, mit dem Argument, dass eine betriebswirtschaftliche Betrachtung nicht auf Teilergebnisse reduziert werden dürfe. „Eine nachhaltige Betriebsführung erfordert die Deckung aller Kosten und eine angemessene Gewinnmarge, ansonsten sind Betriebe langfristig nicht überlebensfähig“, sagte er. Vor diesem Hintergrund fordert die Kammer eine Verdreifachung der Beiträge, die in den Notdienstfonds fließen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Dienste sicherzustellen.
Ein weiterer wichtiger Vorschlag betrifft die Einführung von honorierten Teil-Notdiensten. Dieses Modell soll es Apotheken ermöglichen, sich die Dienste zeitlich oder geografisch zu teilen, wodurch die Belastung einzelner Betriebe verringert wird. Teil-Notdienste bieten mehr Flexibilität, können Dienstpläne entlasten und die Beteiligung von Apotheken erhöhen, insbesondere in strukturschwachen oder dünn besiedelten Regionen. Die Kammer sieht in dieser Maßnahme einen entscheidenden Schritt, um den Rückgang der Dienstbereitschaft zu stoppen und die Versorgung für Patienten zu sichern.
Darüber hinaus plädiert das Positionspapier für eine intensivere Kooperation zwischen Apotheken und niedergelassenen Ärzten in der Notfallversorgung. Engere Zusammenarbeit, abgestimmte Dienstzeiten und gemeinsame Versorgungsstrategien sollen dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und die Effizienz im Notdienst zu erhöhen. Solche integrativen Ansätze werden auch von politischen Entscheidungsträgern positiv bewertet, da sie sowohl Patientenkomfort als auch Ressourcenmanagement verbessern.
Das politische Echo auf die Vorschläge der Landesapothekerkammer fällt nach Aussagen von Martin Braun durchweg positiv aus. Die Forderungen nach einer besseren finanziellen Ausstattung des Notdienstes, einer Erhöhung der Notdienstpauschale und der Ermöglichung flexibler Dienstmodelle stoßen bei politischen Akteuren auf offene Türen. Dies signalisiert eine breite Unterstützung für notwendige Reformen, die über Baden-Württemberg hinaus als Modell für bundesweite Diskussionen dienen könnten.
Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der gezielten Unterstützung von Apotheken in dünn besiedelten Gebieten. Dort haben Apotheken nicht nur eine hohe Versorgungsverantwortung, sondern tragen oft auch hohe Fixkosten, die mit steigenden Notdienstanforderungen kollidieren. Die Kammer sieht in der Erhaltung dieser Standorte eine Priorität, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Patientensicherheit auch künftig gewährleisten zu können.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Apotheken in Baden-Württemberg mit erheblichen Herausforderungen im Notdienst konfrontiert sind, die ohne strukturelle und finanzielle Anpassungen die Versorgung gefährden könnten. Die Vorschläge der Landesapothekerkammer bieten einen realistischen und vielversprechenden Weg, um die Versorgungssicherheit zu erhalten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern. Die positive Resonanz aus der Politik unterstreicht die Dringlichkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen.
In einer Zeit, in der das Apothekensterben unvermindert voranschreitet, ist eine zukunftsorientierte Notdienstreform unverzichtbar. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg positioniert sich mit ihrem Positionspapier als Vorreiter und Impulsgeber für nachhaltige Lösungen, die sowohl den Bedürfnissen der Patienten als auch der Apotheken gerecht werden.
Umweltauflagen verschärfen Apothekenbetrieb, Arzneimittelrückstände belasten Gewässer, Verantwortungskonflikte zwischen Industrie, Kassen und Apotheken
Kommunale Abwasserrichtlinie zwingt Apotheken zu Investitionen, steigender Kostendruck trifft fragile Branche, ungelöste Finanzierungsfragen erschweren nachhaltigen Umweltschutz
Die derzeit verschärften Umweltauflagen, konkretisiert durch die Kommunale Abwasserrichtlinie (K-A-R-L), erzeugen in der Apothekenbranche weitreichende betriebliche, wirtschaftliche und regulatorische Herausforderungen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Belastung kommunaler Gewässer durch Arzneimittelrückstände drastisch zu reduzieren, die über Patientenausscheidungen oder unsachgemäße Entsorgung in das Abwassersystem gelangen. Während die ökologische Relevanz unbestritten ist und Umweltschutzmaßnahmen dringend erforderlich erscheinen, steht die Apothekenbranche vor einer tiefgreifenden Belastung, die ihre wirtschaftliche Stabilität bedroht und grundlegende Fragen der Verantwortung und Finanzierung aufwirft.
Arzneimittelrückstände im Abwasser stellen ein signifikantes Umweltproblem dar. Diverse Wirkstoffe können hormonelle Effekte auf aquatische Organismen ausüben, Antibiotikarückstände tragen zur Entstehung multiresistenter Keime bei, und weitere Substanzen beeinträchtigen Flora und Fauna nachhaltig. Kommunale Abwassersysteme sind bisher häufig nicht ausreichend in der Lage, diese Rückstände effektiv zu filtern. Die K-A-R-L fordert deshalb den Einsatz modernster Abwasserbehandlungsverfahren sowie strikte Überwachungs- und Dokumentationspflichten. Apotheken, als unmittelbar vor Ort agierende Akteure, werden zunehmend in die Pflicht genommen, technische Nachrüstungen vorzunehmen und ihre Abwasserableitung entsprechend zu gestalten.
Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben bedeutet für viele Apotheken, vor allem für inhabergeführte Einzelbetriebe und kleinere Filialen, eine immense finanzielle Belastung. Investitionen in moderne Filteranlagen, Rückhaltebecken oder spezielle Reinigungstechnologien können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro belaufen, ergänzt durch kontinuierliche Betriebskosten für Wartung, Prüfungen und Compliance-Maßnahmen. Angesichts eines ohnehin angespannten wirtschaftlichen Umfelds, geprägt von steigenden Fixkosten, wachsender Bürokratie und zunehmendem Wettbewerbsdruck, stellt dies eine erhebliche Zusatzlast dar, die viele Betriebe an ihre Existenzgrenzen bringt.
Ein weiterer zentraler Problempunkt ist die bislang ungeklärte Frage der Verantwortlichkeit für diese Investitionen und laufenden Kosten. Die pharmazeutische Industrie, als Hersteller der Arzneimittel, profitiert wirtschaftlich vom Verkauf, hat jedoch keine verpflichtende Rolle bei der Kostenübernahme für Umweltmaßnahmen. Die Kostenträger im Gesundheitswesen, insbesondere die Krankenkassen, finanzieren die Arzneimittelversorgung, beteiligen sich bislang jedoch nicht an der Finanzierung der Umweltschutzmaßnahmen. Die Apotheken wiederum, als letzte Glieder der Versorgungskette, werden oft als Adressaten der Pflichtmaßnahmen gesehen, obwohl sie weder Hersteller noch Kostenträger sind. Diese Asymmetrie führt zu einem gravierenden Interessenkonflikt und erschwert die Entwicklung nachhaltiger und fairer Finanzierungsmodelle.
Die Branche fordert deshalb dringend die Einrichtung eines branchenübergreifenden Mechanismus zur Kostenverteilung. Diskutiert werden Modelle wie ein gemeinsamer Umweltfonds, in den Hersteller, Kostenträger und Apotheken proportional einzahlen, oder gesetzliche Vorgaben, die Hersteller verpflichten, Rücknahme- und Entsorgungsprogramme zu finanzieren. Ebenso wird die staatliche Förderung technischer Nachrüstungen in Apotheken als notwendig erachtet, um die wirtschaftliche Belastung abzufedern. Ohne solche Lösungen besteht die Gefahr, dass viele Apotheken aufgrund der zusätzlichen Kosten ihren Betrieb einstellen müssen, was vor allem in ländlichen Regionen zu einer Unterversorgung der Bevölkerung führen würde.
Darüber hinaus zeigt die aktuelle Situation die strukturelle Herausforderung, Umwelt- und Gesundheitspolitik besser zu verzahnen. Die K-A-R-L führt vor Augen, dass Apotheken zunehmend in Umweltmanagementprozesse einbezogen werden, ohne dass dafür klare rechtliche Rahmenbedingungen oder finanzielle Unterstützungen existieren. Die sich daraus ergebende Doppelbelastung – medizinische Versorgung und Umweltschutz – verlangt eine neue politische Priorisierung, die den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung mit den Anforderungen des Gewässerschutzes in Einklang bringt.
Technologische Innovationen können dabei eine Schlüsselrolle spielen. Fortschritte bei Filtertechnologien, biologischen Abbauverfahren und digitalem Monitoring bieten Potenziale zur effizienten Reduktion von Arzneimittelrückständen bei gleichzeitiger Kostenminimierung. Voraussetzung ist jedoch, dass entsprechende Investitionen durch verlässliche Finanzierungsmodelle gedeckt und durch regulatorische Anreize gefördert werden. Auch die Entwicklung nachhaltigerer Arzneimittel mit geringerer Umweltbelastung und die Förderung von Rücknahme- und Recyclingprogrammen für Medikamentenreste sind essenzielle Bausteine einer zukunftsfähigen Lösung.
Insgesamt stellt die K-A-R-L die Apothekenbranche vor eine noch nie dagewesene Konvergenz aus wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Herausforderungen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um durch Dialog und Koordination zwischen allen Beteiligten tragfähige und faire Lösungen zu finden. Nur durch klare Regelungen, ausgewogene Lastenverteilung und Innovationsförderung kann sichergestellt werden, dass Umweltziele erreicht werden, ohne die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu gefährden oder die wirtschaftliche Existenz der Apotheken aufs Spiel zu setzen.
Pharmagro-Kostendruck, GKV-Ausgabenentwicklung, politische Vergütungsdebatte
Pharmagro senkt Kostenanteil an GKV-Ausgaben kontinuierlich, steigende Arzneimittelpreise belasten Kassen, Politik fordert faire Vergütungslösungen für Großhandel und Apotheken
Der pharmazeutische Großhandel steht aktuell vor einer vielschichtigen Herausforderung: Während die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stetig steigen, fällt der Anteil der Kosten des pharmazeutischen Großhandels an diesen Ausgaben seit über einem Jahrzehnt kontinuierlich ab. Daten aus dem jüngst veröffentlichten Abda-Jahrbuch „Zahlen, Daten, Fakten 2025“ belegen, dass der Anteil des Großhandels an den GKV-Arzneimittelausgaben im Jahr 2024 lediglich noch 2,8 Prozent betrug, was 1,2 Milliarden Euro von insgesamt 42,88 Milliarden Euro entspricht. Dies markiert einen Rückgang von nahezu 30 Prozent innerhalb der letzten 15 Jahre und zeigt, dass der Großhandel keineswegs ein Kostentreiber im Gesundheitssystem ist.
Die Geschäftsführer des Pharmagro, Michael Dammann und Thomas Porstner, weisen darauf hin, dass die Entwicklung maßgeblich auf Effizienzsteigerungen und einen Margenrückgang bei fast konstanten Vergütungen zurückzuführen ist. Die Effizienz des Großhandels habe somit zwar dazu beigetragen, die Arzneimittelversorgung in Deutschland stabil und sicher zu halten, gleichzeitig aber den wirtschaftlichen Spielraum der Großhändler stark eingeschränkt.
Diese Entwicklung führt dazu, dass der pharmazeutische Großhandel zunehmend unter Kostendruck gerät und die aktuelle Vergütungsstruktur nicht mehr den realen Anforderungen und Belastungen gerecht wird. Dammann und Porstner appellieren deshalb eindringlich an die Politik, eine umfassende Überprüfung und Anpassung der Vergütung vorzunehmen, um die nachhaltige Funktionsfähigkeit des Großhandels als unverzichtbaren Versorgungspartner zu sichern.
Im Zentrum der politischen Debatte steht dabei die Forderung nach einer „Lösung aus einem Guss“, die sowohl die Apotheken vor Ort als auch den pharmazeutischen Großhandel angemessen berücksichtigt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Simone Borchardt, hatte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit betont, die gesamte Lieferkette in der Arzneimittelversorgung integrativ zu betrachten und die Vergütungssysteme für alle Beteiligten fair und zukunftsfähig zu gestalten.
Dammann und Porstner unterstützen diese Position ausdrücklich und unterstreichen, dass eine solche Lösung die Sicherung des Festzuschlags für den pharmazeutischen Großhandel umfassen muss. Die derzeitige Margensituation sei angesichts steigender Kosten und eines dynamischen Gesundheitsmarktes nicht mehr tragbar und erfordere dringend politische Aufmerksamkeit.
Zudem ist der pharmazeutische Großhandel durch Konsolidierungsprozesse geprägt, die einerseits Effizienzpotenziale heben, andererseits aber auch die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gefährden können, wenn wirtschaftliche Anreize fehlen. Vor diesem Hintergrund ist eine moderne, an den realen Marktbedingungen ausgerichtete Vergütung essenziell, um auch künftig die flächendeckende und termingerechte Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.
Die steigenden Arzneimittelausgaben der GKV, vor allem durch innovative und hochpreisige Therapien, erzeugen zusätzlichen Druck auf das System. Während viele politische Diskussionen die Apothekenhonorierung thematisieren, wird der pharmazeutische Großhandel häufig unterschätzt, obwohl er eine zentrale Rolle in der Lieferkette spielt.
Die Forderung der Pharmagro-Geschäftsführung ist klar: Die Politik muss eine ganzheitliche Strategie entwickeln, die alle Akteure im Arzneimittelversorgungsprozess einbezieht und dabei den Großhandel als unverzichtbaren Partner anerkennt. Nur durch eine faire Vergütung können Effizienz, Versorgungssicherheit und nachhaltige Marktstrukturen gewährleistet werden.
Insgesamt ist die Entwicklung im pharmazeutischen Großhandel ein Spiegelbild der zunehmenden Komplexität und Kostenbelastung im deutschen Gesundheitssystem, die eine enge Zusammenarbeit von Politik, Großhandel und Apotheken erfordert, um die Arzneimittelversorgung auch unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabil zu halten.
Epinephrin als nadelfreie Alternative, Nasenspray bei Anaphylaxie, neue Therapieoption für Laien
Epinephrin bietet jetzt eine nadelfreie Verabreichung, die Nasensprayform erleichtert die Anwendung bei Anaphylaxie, ab 30 Kilogramm Körpergewicht zugelassen
Die Behandlung einer beginnenden Anaphylaxie stellt nach wie vor eine der dringlichsten medizinischen Notfallmaßnahmen dar. Epinephrin, auch als Adrenalin bekannt, gilt als das Mittel der Wahl, da es die überschießende allergische Reaktion effektiv und schnell bekämpft. Über Jahrzehnte hinweg war die Anwendung von Epinephrin in Notfällen hauptsächlich auf die parenterale Verabreichung mittels Autoinjektoren oder Pens beschränkt, bei denen das Medikament direkt in den Muskel oder subkutan injiziert wird. Diese Methode stellt für Laien, insbesondere unter Stresssituationen, eine erhebliche Herausforderung dar. Technische Unsicherheit, Angst vor Nadeln und die Notwendigkeit einer schnellen, korrekten Handhabung können die wirksame Anwendung behindern und somit das Risiko für lebensbedrohliche Komplikationen erhöhen.
Mit der Markteinführung von Eurneffy, einem Epinephrin-Nasenspray, steht nun erstmals eine nadelfreie Alternative für die Notfallbehandlung zur Verfügung. Diese neue Darreichungsform wurde speziell für Patienten mit einem Körpergewicht ab 30 Kilogramm zugelassen und ermöglicht eine unkomplizierte Anwendung über die Nasenschleimhaut. Die Nasenspraydosis wird einfach in das Nasenloch appliziert, was sowohl die psychologische Barriere bei der Medikamentengabe als auch mögliche technische Fehlerquellen deutlich reduziert. Damit ist das Präparat besonders geeignet für Personen, die eine Nadelspritze ablehnen oder Schwierigkeiten haben, diese korrekt anzuwenden – zum Beispiel ältere Patienten, Jugendliche oder auch Begleitpersonen, die im Notfall schnell reagieren müssen.
Die pharmakokinetischen Eigenschaften von Eurneffy zeigen, dass das Epinephrin über die gut durchblutete Nasenschleimhaut rasch ins Blut gelangt und eine zügige systemische Wirkung erzielt. Klinische Studien bestätigen, dass die Wirksamkeit des Nasensprays vergleichbar mit der herkömmlichen Injektionsform ist und eine zuverlässige Stabilisierung des Kreislaufs sowie eine schnelle Linderung der Atemwegsobstruktion ermöglicht. Damit bietet das Nasenspray nicht nur eine alternative Applikationsmöglichkeit, sondern auch eine potenziell verbesserte Sicherheit, da Nadelverletzungen ausgeschlossen sind und der Anwender keine komplexen Handgriffe erlernen muss.
Für die praktische Versorgung bedeutet die Einführung von Eurneffy einen Meilenstein. Apotheken können künftig eine weitere Option zur Anaphylaxie-Behandlung anbieten, die vor allem die Nutzerfreundlichkeit im Fokus hat. Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker, Patienten und deren Umfeld umfassend über diese neue Therapieform zu informieren, die Anwendung zu erläutern und Unsicherheiten im Umgang mit dem Nasenspray zu reduzieren. Fortbildungen und Schulungen in der Beratungspraxis gewinnen dadurch an Bedeutung, um die Sicherheit im Notfall zu gewährleisten und die Akzeptanz des Produkts zu erhöhen.
Insgesamt markiert das Epinephrin-Nasenspray eine wichtige Erweiterung im Arsenal der Notfallmedizin. Es trifft den Zeitgeist moderner Patientenversorgung, die zunehmend auf einfache, sichere und schnell einsetzbare Therapielösungen setzt. Gerade die nadelfreie Verabreichung adressiert eine bisherige Lücke, indem sie Laien befähigt, im entscheidenden Moment wirkungsvoll zu handeln und damit Leben zu retten. Während der Autoinjektor weiterhin seine Berechtigung behält, schafft Eurneffy einen wertvollen ergänzenden Zugang und wird die Therapieoptionen bei anaphylaktischen Notfällen nachhaltig bereichern.
Die Zulassung ab 30 Kilogramm Körpergewicht ermöglicht eine breite Patientengruppe, die von dieser Innovation profitiert, wobei die weitere Erforschung und mögliche Zulassung für Kinder unterhalb dieser Gewichtsgrenze mit Spannung erwartet wird. Fachgesellschaften und Fachkreise beobachten die Einführung mit großem Interesse und sind bestrebt, die Anwendung in Leitlinien und Versorgungspraktiken zeitnah zu verankern.
Damit leistet das Epinephrin-Nasenspray einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit, verringert Barrieren für die Selbstanwendung und stellt einen bedeutenden Fortschritt in der allergologischen Notfallversorgung dar. Die Apotheken sind als erste Ansprechpartner und Berater gefordert, diesen Wandel aktiv mitzugestalten, um eine optimale Versorgung und schnelle Hilfe für Betroffene zu gewährleisten.
Alkoholabhängigkeit, Gesundheitsrisiken, Präventionsherausforderungen
Alkohol ist die häufigste Ursache substanzbezogener Suchterkrankungen, belastet die öffentliche Gesundheit massiv, erfordert dringend wirkungsvollere Präventionsmaßnahmen
Am Weltdrogentag am 26. Juni 2025 richtet sich der Blick erneut auf eine der gravierendsten gesundheitlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland: den übermäßigen Alkoholkonsum. Das im Juni 2025 veröffentlichte Jahrbuch Sucht 2025 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) verdeutlicht mit aktuellen Zahlen und Analysen, dass Alkohol unangefochten die häufigste Ursache für substanzbezogene Suchterkrankungen im Land bleibt. Diese Erkenntnisse unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf, sowohl auf politischer Ebene als auch in der Prävention und Behandlung.
Nach den neuesten Daten der DHS leiden in Deutschland jährlich mehr als sechs Millionen Menschen an einer Störung durch Alkohol. Diese Zahl umfasst nicht nur Personen mit einer ausgeprägten Abhängigkeit, sondern auch solche mit riskantem Konsum, der zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führt. Besonders alarmierend ist, dass der Alkoholkonsum in bestimmten Bevölkerungsgruppen – vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen – weiterhin auf hohem Niveau verbleibt und riskante Muster wie das Binge-Drinking weit verbreitet sind. Die DHS betont, dass trotz eines insgesamt rückläufigen Trends bei manchen Altersgruppen der Einfluss sozialer, psychischer und wirtschaftlicher Faktoren den Konsum weiterhin begünstigt.
Die gesundheitlichen Folgen des Alkohols sind umfassend und tiefgreifend. Neben der bekannten Leberzirrhose und alkoholbedingten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems weisen aktuelle Studien auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und einem erhöhten Krebsrisiko hin, insbesondere für Mund-, Rachen-, Speiseröhren- und Brustkrebs. Darüber hinaus beeinträchtigt Alkohol die psychische Gesundheit erheblich, indem er Depressionen, Angststörungen und kognitive Beeinträchtigungen fördert. Die Langzeitfolgen betreffen nicht nur die betroffenen Individuen, sondern auch deren Umfeld, indem familiäre Strukturen destabilisiert und gesellschaftliche Kosten erhöht werden.
Ökonomisch betrachtet verursacht der Alkoholkonsum immense Kosten, die sich aus medizinischer Versorgung, Arbeitsausfällen, Unfallfolgen und sozialen Hilfen zusammensetzen. Schätzungen gehen von jährlichen Kosten in Milliardenhöhe aus, die das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft nachhaltig belasten. Diese Belastungen verdeutlichen die Notwendigkeit einer integrativen und flächendeckenden Präventionsstrategie, die über bloße Aufklärung hinausgeht.
Die DHS hebt hervor, dass die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums – darunter Werbebeschränkungen, Steueranpassungen und Altersgrenzen beim Verkauf – zwar wichtige Schritte darstellen, aber bislang nicht ausreichen, um den Konsum spürbar und dauerhaft zu senken. Eine verstärkte Vernetzung von Prävention, Früherkennung und qualifizierter Behandlung erscheint unabdingbar, um die Zahl der Betroffenen zu reduzieren und die Folgen für Gesellschaft und Gesundheit zu minimieren.
Besonderes Augenmerk legt das Jahrbuch auf die psychischen und sozialen Risikofaktoren, die den Alkoholkonsum begünstigen. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie haben die psychische Belastung in der Bevölkerung erhöht, was sich teilweise in einem vermehrten Alkoholmissbrauch niederschlägt. Soziale Isolation, beruflicher Stress und unsichere Lebensbedingungen sind begünstigende Faktoren, die in der öffentlichen Debatte und in Präventionsprogrammen stärker berücksichtigt werden müssen.
Auch die Versorgungssituation alkoholkranker Menschen wird kritisch betrachtet. Trotz steigender Patientenzahlen und wachsendem Bedarf ist das Angebot an spezialisierten Therapieplätzen und ambulanten Beratungsangeboten oft unzureichend. Die DHS fordert hier eine deutliche Ausweitung der Ressourcen, eine bessere Vernetzung der Versorgungsstrukturen und eine stärkere Förderung von Rehabilitationsmaßnahmen, um Betroffenen effektiv zu helfen.
Zudem wird auf die Rolle der Gesellschaft und der Politik verwiesen, die Rahmenbedingungen schaffen müssen, um verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern. Dies umfasst neben Präventionskampagnen auch eine konsequente Regulierung der Werbung, Maßnahmen gegen den illegalen Verkauf und eine verbesserte Schulung von Fachkräften im Gesundheitswesen, um frühzeitig eingreifen zu können.
Abschließend macht das Jahrbuch Sucht 2025 deutlich, dass Alkohol als legale Droge in Deutschland eine herausragende Bedeutung besitzt und weiterhin eine der größten Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit darstellt. Die aktuelle Situation erfordert eine koordinierte und mehrdimensionale Strategie, die Prävention, Therapie und gesellschaftliche Aufklärung zusammenführt und so langfristig zu einer Reduktion der Suchterkrankungen beiträgt.
Der Weltdrogentag 2025 bietet damit eine wichtige Gelegenheit, diese Thematik in den Fokus zu rücken, politische Diskussionen zu intensivieren und neue Impulse für eine effektive Suchtbekämpfung zu setzen. Nur durch gemeinsames Engagement von Politik, Gesundheitssystem und Gesellschaft kann der schädliche Einfluss des Alkohols langfristig eingedämmt werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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