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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Am 26. Juni 2025 sieht sich die Apothekenbranche mit einem Dreifachdruck konfrontiert: Steigende Retaxierungen erhöhen den finanziellen und administrativen Aufwand und erschweren Nachfolgeregelungen, während Digitalisierung durch KI-Anwendungen Abläufe in Arztpraxen verbessert, das fehlende E-Rezept jedoch die Entlastung der Apotheken bremst. Zugleich warnt der Apothekerverband Westfalen-Lippe vor einer Versorgungskrise durch Hilfsmitteldumping, die besonders chronisch Kranke betrifft. Sicherheitsprobleme durch Apothekeneinbrüche erhöhen die Belastungen, doch die saarländische Kooperation Avie wächst dynamisch. Politische Verzögerungen verschieben dringend notwendige Reformen, Gesundheitsministerin Warken setzt auf Dialog, und medizinische Innovationen eröffnen neue Perspektiven für Patienten.
Retaxierungspraxis belastet Apotheker, Ruhestandsperspektiven, Versicherungsbedarf für Rezepturfehler
Steigende Retaxkosten verunsichern Apothekeninhaber wie Wilfried Neubauer, hohe Rücklagenforderung bei Ruhestandsübergabe und wachsende Bedeutung von Retax-Versicherungen
Die andauernde Flut von Retaxierungen bei Rezepturen stellt Apothekeninhaber zunehmend vor existenzielle Herausforderungen. Wilfried Neubauer*, ein erfahrener Apotheker, sieht sich inzwischen mit einem kaum noch zu bewältigenden Verwaltungsaufwand konfrontiert: Die Menge der Retaxfälle hat seinen Mustereinspruch-Ordner längst zum Überlaufen gebracht. Besonders belastend ist für ihn die Perspektive des nahenden Ruhestands. Neubauer hat errechnet, dass er angesichts der aktuellen Retaxentwicklung mindestens 50.000 Euro als finanzielle Rücklage vorhalten müsste, um mögliche Forderungen abzufangen – eine Summe, die er als überfordernd empfindet und die ihn dazu bewegt, die bisherige Verbandslinie kritisch zu hinterfragen und sich neu zu orientieren.
Retaxierungen, also die nachträgliche Kürzung von Apothekenabrechnungen durch Krankenkassen, betreffen zunehmend auch individuelle Rezepturen, die nicht standardisiert sind und damit anfälliger für Beanstandungen. Die Gründe reichen von formalen Fehlern in der Verordnung über unklare Dokumentationen bis hin zu unterschiedlichen Auslegungen von Abrechnungsrichtlinien. Für Apotheken führt dies nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern auch zu erheblichem bürokratischem Aufwand und Unsicherheit bei der langfristigen Planung.
In diesem Kontext gewinnt das Thema Retax-Versicherung für Apotheken an Bedeutung. Eine solche Versicherung bietet Schutz gegen finanzielle Forderungen, die aus Retaxierungen resultieren, und kann vor allem für Inhaber in der Phase der Praxisübergabe oder im Ruhestand existenziell sein. Die Absicherung minimiert das Risiko einer unerwarteten finanziellen Belastung, die in Einzelfällen die Rentabilität oder den Fortbestand der Apotheke gefährden könnte.
Experten empfehlen Apothekenbetreibern, sich frühzeitig mit der Notwendigkeit einer Retax-Versicherung auseinanderzusetzen und entsprechende Policen abzuschließen, um Planungssicherheit zu gewinnen. Die Versicherungen unterscheiden sich hinsichtlich Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Leistungsumfang, sodass eine sorgfältige Auswahl und Beratung essenziell sind.
Gleichzeitig raten Fachleute zu einer konsequenten Dokumentations- und Nachweispraxis, um Mustereinsprüche wirksam vorzubereiten und die Chancen auf erfolgreiche Widersprüche zu erhöhen. Die Verbände unterstützen Apotheken mit Musterbriefen und Schulungen, um die Belastung durch Retaxverfahren zu mindern.
Die Problematik zeigt exemplarisch die zunehmenden Herausforderungen, denen sich Apotheken in einem sich wandelnden Gesundheits- und Abrechnungssystem stellen müssen. Die Balance zwischen Versorgungssicherheit, rechtlicher Absicherung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit wird immer schwieriger zu halten.
Abschließend ist festzuhalten, dass die aktuellen Entwicklungen die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Risikomanagements in Apotheken unterstreichen. Neben Versicherungen sind auch verbandsseitige Lobbyarbeit und politische Intervention gefragt, um die Rahmenbedingungen für Rezeptur-Retaxierungen nachhaltig zu verbessern und so die Zukunft der Apotheken sicherzustellen.
Digitalisierungstriumph, Versorgungsbruch, Patientenerlebnis
Künstliche Intelligenz beschleunigt Praxisabläufe, doch fehlende E-Rezepte stellen Apotheken vor versorgungsrelevante Herausforderungen
Am Samstagvormittag betritt eine Patientin mit sichtbarer Zuversicht die Apotheke, erzählt Vertretungsapotheker Uwe Hansmann. Ihre Freude über den neuen digitalen Dienst in ihrer Arztpraxis ist unübersehbar: Eine KI übernimmt nun die Telefonannahme, was Abläufe erheblich beschleunigt und Wartezeiten verkürzt. Die digitale Revolution im Praxisalltag scheint greifbar.
Doch die verheißungsvolle Technik stößt an ihre Grenzen: Trotz der modernen KI-Unterstützung war das E-Rezept für die Apotheke nicht abrufbar. Damit blieb die dringend benötigte Versorgung der Patientin aus – ein ernüchternder Rückschlag. Dieses Erlebnis offenbart eine eklatante Lücke zwischen technologischem Fortschritt und seiner praktischen Umsetzung.
Die Digitalisierung von Arztpraxen gewinnt an Dynamik, doch Schnittstellen zu Apotheken sind noch nicht reibungslos integriert. Fehlende oder nicht verfügbare E-Rezepte wirken wie ein unsichtbares Nadelöhr, das den Fluss der Arzneimittelversorgung empfindlich stört und Patienten unmittelbar trifft.
Diese Diskrepanz zeigt: Innovation allein reicht nicht aus. Die Versorgungsrealität verlangt eine nahtlose Verzahnung von Praxis-IT und Apothekensoftware, um patientenorientierte Abläufe sicherzustellen. Apotheken stehen im Spannungsfeld zwischen den Versprechen der Digitalisierung und realen Systemdefiziten, die den Arbeitsalltag erschweren.
Es bedarf dringend einer kritischen Überprüfung und Optimierung der digitalen Infrastrukturen im Gesundheitswesen. Nur so können Patienten den vollen Nutzen moderner Technologien erfahren – eine Versorgung, die schnell, sicher und lückenlos funktioniert.
Der Fall macht deutlich, dass technologische Innovation nicht Selbstzweck sein darf, sondern der konsequenten Praxisnähe und Patientensicherheit verpflichtet bleiben muss. Die Zukunft der Gesundheitsversorgung hängt davon ab, dass Digitalisierung und Versorgung Hand in Hand gehen.
Hilfsmitteldumping eskaliert, Versorgungsnotstand droht, Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Krise
Apothekerverband Westfalen-Lippe kritisiert IKK Classic für ruinöse Preisgestaltung und Vertragskündigung – Patientenversorgung von Asthmatikern, Stillenden und chronisch Kranken akut gefährdet
Ab Juli 2025 stehen zahlreiche Patienten in Westfalen-Lippe vor erheblichen Versorgungslücken, die der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) mit großer Sorge beobachtet. Betroffen sind insbesondere chronisch kranke Menschen wie Asthmatiker, junge Mütter, die auf Milchpumpen angewiesen sind, sowie Diabetespatienten, die auf Insulin-Pens und Nadeln angewiesen sind. Die IKK Classic hat den bisher gültigen Versorgungsvertrag mit Apotheken gekündigt und legte ein neues, drastisch reduziertes Preisangebot vor, das für Apotheken nicht wirtschaftlich tragbar ist.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags erfolgte ohne einen Abschluss eines Anschlussvertrags. Trotz intensiver Bemühungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) blieben Verhandlungen erfolglos. Die Krankenkasse setzte auf einseitige Vorgaben und diktierte Preise, die eine kostendeckende Versorgung unmöglich machen. Laut AVWL-Vorsitzender Karima Ballout ist diese Vorgehensweise für Apotheken existenzgefährdend und für Patienten gefährlich. Sie verweist auf die Bedeutung der wohnortnahen Apothekenversorgung, die auch nachts oder an Wochenenden sicherstellt, dass Hilfsmittel wie Inhalatoren oder Milchpumpen schnell und unkompliziert bereitgestellt werden können.
Die Praxis zeigt, dass niedrig angesetzte Preisgrenzen unmittelbar zu Versorgungsengpässen führen. Wenn beispielsweise Asthmatiker ihre Inhalationsgeräte nicht rechtzeitig erhalten, steigt das Risiko von Notfallaufnahmen. Gleiches gilt für stillende Mütter, die ohne adäquate Hilfsmittel an Stillproblemen leiden, oder Diabetiker, deren Behandlung durch fehlende Pen-Nadeln beeinträchtigt wird. Der AVWL weist auf die zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems durch solche Folgekosten hin – vermeidbare Krankenhauseinweisungen oder Verschlechterungen des Gesundheitszustandes verursachen deutlich höhere Kosten als eine ordnungsgemäße Hilfsmittelversorgung.
Dieser Fall reiht sich ein in eine Reihe von Dumpingversuchen durch Krankenkassen im Hilfsmittelbereich. So hatte bereits die AOK NordWest vor drei Jahren Konditionen für die Inkontinenzversorgung vorgelegt, die eine wirtschaftliche Versorgung unmöglich machten. Der aktuelle Konflikt mit der IKK Classic verdeutlicht, wie dringend eine Reform des Selbstverwaltungssystems im Gesundheitswesen ist. Das Prinzip, dass Krankenkassen und Leistungserbringer einen fairen Interessensausgleich durch Verhandlungen finden, ist de facto ausgehebelt. Stattdessen werden Konditionen einseitig diktiert, was das Vertrauensverhältnis zerstört und die Versorgungsqualität gefährdet.
Verbandschef Thomas Rochell warnt eindringlich, dass dieses Vorgehen nicht nur die Patientenversorgung beeinträchtigt, sondern auch das Apothekensterben beschleunigt. Die Folge sind weniger wohnortnahe Anlaufstellen für Patienten, längere Wege und zunehmender Druck auf das gesamte Gesundheitswesen. Er fordert die Politik auf, klare Leitplanken für die Selbstverwaltung zu setzen und Dumpingpraktiken durch Krankenkassen zu unterbinden.
Gleichzeitig appellieren Apotheken an die Versicherten, ihre Krankenkassen zur Rückkehr zu fairen Vertragsbedingungen zu drängen. Eine nachhaltige Gesundheitsversorgung setzt auf partnerschaftliche Zusammenarbeit, angemessene Vergütung und Respekt gegenüber allen Beteiligten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Hilfsmittel auch künftig zuverlässig und wohnortnah zur Verfügung stehen.
Der Fall zeigt exemplarisch die Risiken, die ein Kostenwettlauf auf dem Rücken der Patienten und der Apotheken verursacht. Eine Stärkung der Selbstverwaltung, transparente Verhandlungen und verbindliche Regelungen sind unumgänglich, um das Gesundheitssystem zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten.
Apothekeneinbruch mit Hubschraubereinsatz, Täterfestnahme, Polizeiliche Fahndungserfolge
Dreifacher Einbruch in Neusser Apotheke endet mit Festnahme eines Täters – Hubschrauber und Suchhunde im Einsatz
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es im Rhein-Kreis Neuss zu einem spektakulären Einbruch in eine Apotheke, der mit einem groß angelegten Polizeieinsatz inklusive Hubschrauber und Diensthunden endete. Drei Einbrecher hatten versucht, in das Apothekengeschäft einzudringen, wobei sie die Eingangstür nicht aufhebeln konnten und stattdessen mit einem schweren Gegenstand die Fensterscheibe einschlugen. Der dadurch verursachte laute Knall alarmierte einen aufmerksamen Anwohner, der unverzüglich die Polizei informierte.
Die sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolgreich: Noch in der Nacht konnte ein 36-jähriger Tatverdächtiger festgenommen werden, während die beiden weiteren Täter derzeit noch flüchtig sind. Für die Suche nach den flüchtigen Männern setzte die Polizei neben mehreren Streifenwagen auch einen Polizeihubschrauber ein, der das umliegende Gebiet aus der Luft absuchte. Zusätzlich war ein Diensthundeführer mit seinem Vierbeiner vor Ort, um die Spurensuche am Boden zu unterstützen.
Der Apothekeninhaber zeigte sich erleichtert, dass trotz des gewaltsamen Eindringens kein Tresor oder Medikamente gestohlen wurden. Die Schäden beschränken sich auf die eingeschlagene Glastür, zwei beschädigte Kassenschubladen und den daraus entwendeten Bargeldbetrag. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.
Der Vorfall unterstreicht erneut die zunehmende Bedrohung der Apothekenlandschaft durch gezielte Einbruchskriminalität, die sich häufig durch erhebliche Gewaltanwendung auszeichnet. Dabei geraten vor allem Apotheken in Gewerbegebieten und Randzeiten in das Visier der Täter, die sich durch schnelle und geräuschintensive Methoden Zutritt verschaffen wollen.
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, aufmerksam zu sein und verdächtige Geräusche oder Beobachtungen sofort zu melden. Die Rolle des Anwohners in diesem Fall war entscheidend für die schnelle Reaktion und die Festnahme eines Täters, was zeigt, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für die Kriminalitätsbekämpfung ist.
Apotheker und Branchenvertreter fordern unterdessen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und Investitionen in Alarm- und Überwachungstechnologien, um Einbrüche präventiv zu verhindern. Zudem wird über die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und lokale Präventionskonzepte diskutiert.
Der Fall Neuss zeigt exemplarisch die Herausforderungen, denen sich Apotheken angesichts einer sich wandelnden Kriminalitätslandschaft stellen müssen. Neben wirtschaftlichen Verlusten bedrohen Einbrüche auch die Versorgungssicherheit und das Sicherheitsgefühl von Personal und Kunden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass trotz der aktuellen Risiken die Reaktionsfähigkeit von Polizei und Sicherheitskräften beispielhaft ist. Die rasche Festnahme des Tatverdächtigen sendet ein deutliches Signal an Täter und die Gesellschaft, dass Kriminalität nicht ungestraft bleibt.
Avie expandiert dynamisch, Umsatzrekord manifestiert Marktstellung, Franchise-Modell prägt Apothekenlandschaft
Saarländische Apothekenkooperation überschreitet erstmals 300 Mitglieder und erzielt Rekordumsatz von über einer Milliarde Euro trotz Marktverwerfungen
Die saarländische Apothekenkooperation Avie hat im Juni 2025 erstmals die Marke von 300 Partnerapotheken überschritten. Mit 302 Mitgliedern konnte der Verbund innerhalb weniger Monate signifikant wachsen; Ende 2024 waren es noch 282 Betriebe. Dieses Wachstum unterstreicht nicht nur die Attraktivität des Franchise-Konzepts, sondern auch die zunehmende Bedeutung von Kooperationen in einem sich rasant verändernden Apothekenmarkt.
Im März 2025 überschritt das kumulierte Umsatzvolumen aller Avie-Partner erstmals die Schwelle von einer Milliarde Euro. Mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 3,7 Millionen Euro pro Apotheke entspricht dies dem aktuellen Bundesdurchschnitt und signalisiert wirtschaftliche Stabilität innerhalb des Verbunds. Die Avie-Gesellschaft selbst erwirtschaftete zuletzt einen Umsatz von rund 6 Millionen Euro und schloss das Geschäftsjahr mit einer schwarzen Null ab. Geschäftsführend verantworten Philipp Kohl und Steen Sinast die weitere Entwicklung.
Das Franchise-System wurde 2004 von Reimporteur Edwin Kohl und Standortentwickler Joachim Birkle initiiert. Nach einem turbulenten Jahr 2007, in dem Birkle und knapp 40 von damals 54 Apotheken den Verbund verließen, begann eine Phase des kontinuierlichen Ausbaus. Von 100 Apotheken im Jahr 2010 wuchs Avie bis 2016 auf 200 Standorte und etablierte ein neues Einrichtungskonzept, das die Marke schärfte und den Zusammenhalt förderte.
Diese Expansion erfolgte vor dem Hintergrund eines zunehmend wettbewerbsintensiven Marktes, geprägt von steigenden regulatorischen Anforderungen, Preisdruck und der Notwendigkeit zur Digitalisierung. Avie gelingt es dabei, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit, gemeinsame Marketingstrategien und optimierte Einkaufskonditionen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitglieder zu stärken.
Gleichzeitig stellt das Wachstum Herausforderungen an die interne Organisation und die Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards. Die Fähigkeit, flexibler auf regionale Marktbedingungen zu reagieren und gleichzeitig eine starke gemeinsame Marke zu bewahren, wird entscheidend für den langfristigen Erfolg sein.
Der Fall Avie verdeutlicht exemplarisch, wie Franchise-Modelle im deutschen Apothekenmarkt eine tragende Rolle spielen und durch Bündelung von Ressourcen wirtschaftliche Resilienz schaffen. Vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Gesundheitswesens bleibt jedoch die Frage, wie solche Kooperationen künftig Innovationen, Digitalisierung und regulatorische Anforderungen aktiv gestalten und vorantreiben können.
Keine Apothekenreform vor der Sommerpause, politische Blockaden, Berliner Apothekengipfel als Hoffnungsschimmer
Trotz Versprechen und politischem Interesse bleibt die Apothekenhonoraranpassung auf Eis, während Berlin auf einen Gipfel zur Lösung der Branchenprobleme setzt und die Vernetzung mit Ärzten intensiviert wird
Die erwartete Apothekenreform wird nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause realisiert, eine Enttäuschung für viele Akteure im Gesundheitswesen, die auf schnelle Fortschritte gehofft hatten. Kammerpräsidentin Ina Lucas stellte am Dienstagabend in Berlin unmissverständlich klar, dass die politischen Prioritäten derzeit woanders liegen. Die Herausforderungen in Pflege, Krankenhausfinanzierung und der Gesetzlichen Krankenversicherung sind so dringlich, dass die Apothekenpolitik vorerst hinten anstehen muss. Dies bedeutet für die Apothekerschaft eine weitere Phase der Unsicherheit und des Wartens – gerade vor dem Hintergrund, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Apothekenfixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro bislang trotz der Einfachheit der Umsetzung per Preisverordnung nicht in Kraft getreten ist. Die Verzögerung der Honoraranpassung, die als minimaler Schritt zur Stabilisierung der Apothekenlandschaft gilt, zeigt exemplarisch das Spannungsfeld zwischen politischen Ambitionen und praktischer Realpolitik.
Dennoch bleibt die Berliner Apothekerschaft um Präsidentin Lucas kämpferisch und initiativ. Die Begegnung mit dem regierenden Bürgermeister Kai Wegner markiert einen Hoffnungsschimmer, der signalisiert, dass auf regionaler Ebene Dialog und Lösungsorientierung möglich sind. Wegner zeigte sich offen für einen Apothekengipfel, um die vielfältigen Probleme der Branche in der Hauptstadt gemeinsam zu erörtern. Diese Initiative ist bemerkenswert, da sie angesichts der bundesweiten Blockaden eine Perspektive bietet, wie Politik, Verwaltung und Berufsstand an einem Strang ziehen könnten. Die Berliner Apotheker setzen damit ein Zeichen, dass pragmatische Lösungsansätze auch außerhalb des parlamentarischen Stillstands möglich sind und eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken essenziell bleibt.
Derweil ist es der Präsidentin auch ein wichtiges Anliegen, die Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen zu intensivieren. Die offensichtlichen Ressentiments und Missverständnisse, die das Abda-Zukunftskonzept bei ärztlichen Kolleginnen und Kollegen hervorruft, verdeutlichen die Dringlichkeit einer stärkeren interprofessionellen Vernetzung. Nur durch gemeinsame Anstrengungen lässt sich das Berufsbild der Apothekerinnen und Apotheker als kompetenter Partner in der Patientenversorgung nachhaltig festigen. In diesem Sinne ist die Arbeit an der Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Landesärzteorganisationen von strategischer Bedeutung. Hier zeigt sich, wie komplex und sensibel die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung ist, denn sie erfordert neben politischem Willen auch ein verstärktes gegenseitiges Verständnis der Berufsgruppen.
Innerhalb der eigenen Reihen sieht sich die Apothekerschaft ebenfalls vor großen Herausforderungen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat daher mehrere ehrenamtliche Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit der Klärung des apothekerlichen Berufsverständnisses sowie der internen Struktur beschäftigen. Lucas selbst führt die Arbeitsgruppe zum Selbstverständnis der BAK, einem Gremium, das die Interessen von 17 Landesapothekerkammern bündelt. Die Ergebnisse dieser Überlegungen dürften weitreichende Konsequenzen für die künftige Ausrichtung und Wirksamkeit der Kammerarbeit haben. Die innere Konsolidierung ist ein notwendiger Schritt, um nach außen als schlagkräftiger und einheitlicher Verband aufzutreten.
Auf dem Deutschen Apothekertag im September in Düsseldorf wird die Berliner Kammer erneut zahlreiche Initiativen einbringen, die die Versorgungsrealität der Apotheken verbessern sollen. Dazu gehört etwa der Antrag, die Inhalatorschulung auf Kinder im Alter von null bis sechs Jahren als honorierte pharmazeutische Dienstleistung auszuweiten. Dies ist ein Beispiel für den pragmatischen und patientennahen Ansatz, den die Apothekerschaft verfolgt. Ebenso fordern die Delegierten, dass Apotheken elektronische Rezepte künftig ausschließlich über die Telematikinfrastruktur empfangen und bearbeiten dürfen, um unseriöse Online-Plattformen zu verdrängen, die Rezepte ohne ärztlichen Kontakt ausstellen.
Das Zukunftskonzept „Pharmacy first“ steht ebenfalls im Fokus der Debatten: Es soll den Zugang zu Medikamenten für Chroniker erleichtern und die Abgabe bestimmter Arzneimittel für Kinder auch ohne ärztliche Verschreibung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen. Darüber hinaus sollen Sanktionen gegen Hersteller eingeführt werden, die ihre Lieferpflicht gegenüber pharmazeutischen Großhändlern nicht einhalten. Nicht zuletzt bündeln die ostdeutschen Apothekerkammern ihre Kräfte mit einem gemeinsamen Antrag zur Vergütung von Teilnotdiensten, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Diese vielfältigen Initiativen zeigen, dass die Apothekerschaft trotz politischer Bremsspuren und interner Reformnotwendigkeiten aktiv bleibt und mit Nachdruck ihre Interessen und die ihrer Patienten vertritt. Gleichzeitig verdeutlicht die Lage, wie eng verzahnt die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung sind und wie wichtig es ist, dass Apothekenpolitik nicht isoliert betrachtet wird, sondern in einem umfassenden gesundheitspolitischen Kontext. Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren werfen allerdings die Frage auf, wie lange die Branche diese Unsicherheiten und wirtschaftlichen Belastungen noch verkraften kann, ohne dass die Arzneimittelversorgung spürbar leidet.
Warken stärkt den Dialog mit Gesundheitsakteuren, sichert GKV-Finanzierung durch Darlehen, verteidigt Reformen trotz Maskenaffäre
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont Kooperation, fordert schnellere Reformvorschläge und mahnt zu differenzierter Bewertung der Maskenaffäre Spahns
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress in Berlin eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie die Herausforderungen des Gesundheitswesens mit einer klaren Dialogbereitschaft angeht, die bisher vielen Akteuren als eher vermisst galt. Exakt 50 Tage nach ihrem Amtsantritt skizzierte sie in einem engen Zeitfenster vor dem Hintergrund zweier wichtiger Parlamentstermine ihre Reformagenda und setzte dabei auf Kooperation statt Konfrontation, während die Schatten der vorangegangenen Legislaturperiode noch lange nachwirken.
Der Kern ihrer Botschaft war eindeutig: Reformen im Gesundheitswesen können nur gelingen, wenn Politik und Leistungserbringer wieder enger zusammengerückt sind. Warken wies ausdrücklich darauf hin, dass der Dialog in den letzten Jahren keineswegs eine Selbstverständlichkeit gewesen sei – eine Feststellung, die vom Moderator des Kongresses wohlwollend aufgegriffen wurde. Tatsächlich signalisierte sie damit, dass sie auf ein offenes Ohr für die vielfach geforderten Beteiligungsprozesse setzt, die den oft zähen Reformverhandlungen neuen Schwung verleihen sollen.
Neben der dringend notwendigen Kommunikation legte Warken einen starken Fokus auf die finanzielle Situation der Gesundheitsversorgung. Gestern hatte Finanzminister Lars Klingbeil seinen Haushaltsentwurf präsentiert, der durch das Kabinett abgesegnet wurde. Ein zentraler Baustein darin sind vor allem Darlehen an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Pflegeversicherung, die kurzfristig als finanzielle Überbrückung zur Verfügung gestellt werden sollen, um die akut hohe Belastung zu mildern. Warken räumte dabei offen ein, dass diese Maßnahme keineswegs als dauerhafte Lösung taugt, sondern vielmehr als Brücke bis zu den dringend benötigten strukturellen Reformen gedacht ist.
Diese pragmatische Einschätzung spiegelt zugleich die Komplexität wider, mit der sich die Ministerin auseinandersetzt: Finanzielle Engpässe sind eng mit der gesamtwirtschaftlichen Lage verknüpft, weshalb sie eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben fordert und das übergeordnete Ziel der Koalition darin sieht, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Nur so könne langfristig die Solidität der Sozialversicherungen gesichert werden. Die von Warken angekündigte Kostenübernahme des Bundes für den Transformationsfonds zur Krankenhausreform ist ein weiteres Signal, mit dem der Reformprozess finanziell abgesichert werden soll. Das gestern beschlossene Kabinettsvorhaben sieht hierfür Mittel von vier Milliarden Euro vor, um die Finanzierungslücke der Jahre 2022 und 2023 zu schließen.
Warken stellte unmissverständlich klar, dass sie eine Fortentwicklung und Anpassung der von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach initiierten Krankenhausreform anstrebt. Zugleich kündigte sie an, die seit der vergangenen Legislatur vorbereiteten Reformen der Notfallversorgung und des Rettungswesens kritisch zu prüfen. Ziel sei es, die Steuerung der Patientenversorgung zu verbessern und eine bessere Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen herzustellen. Ebenso soll das geplante Primärarztsystem zu einer effizienteren Patientensteuerung beitragen und gleichzeitig die Terminvergaben beschleunigen.
Im Schatten dieser Reformvorhaben steht jedoch die nach wie vor brisante Maskenaffäre um Jens Spahn. Während Warken beim Haushaltsausschuss des Bundestags am Nachmittag den parlamentarischen Fragen gegenüberstand, bat sie zugleich um eine differenzierte Betrachtung der Vorgänge aus der vorvergangenen Legislatur. „Nicht den Stab zu brechen“ über diejenigen, die damals Verantwortung getragen hätten, so ihr Appell. Diese Position wurde von der Linksfraktion im Bundestag jedoch scharf kritisiert, die den sofortigen Rücktritt Spahns forderte. Warken selbst hatte erst kürzlich einen Untersuchungsbericht zum Maskenskandal freigegeben, der allerdings teilweise geschwärzt wurde, was den Streit um Transparenz und politische Verantwortung weiter befeuert.
Parallel dazu betonte die Ministerin, dass die Koalition eine Expertenkommission beauftragt habe, konkrete Reformvorschläge für die GKV zu erarbeiten. Warken stellte klar, dass die bisher für 2027 geplante Vorlage dieser Vorschläge deutlich zu spät komme und sie auf eine deutlich frühere Fertigstellung dränge. Ebenso soll bis Ende des Jahres ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung vorgelegt werden, wobei die Arbeit der Bund-Länder-Gruppe im Juli starten wird. Diese Ankündigungen unterstreichen den Reformdruck und den engen Zeitrahmen, den Warken bei der Erneuerung der Gesundheits- und Pflegeversicherung sieht.
In der Gesamtbetrachtung zeichnet sich ein Bild von Warken als pragmatischer und dialogorientierter Gestalter ab, der zwischen den Dringlichkeiten der Finanzstabilisierung, dem notwendigen Reformtempo und der politischen Verantwortung für vergangene Versäumnisse balanciert. Die Herausforderung besteht darin, den Spagat zwischen kurzfristiger Krisenbewältigung mittels Darlehen und langfristiger Systemtransformation überzeugend zu meistern, während die politischen Debatten um Vergangenes nicht die Reformagenda lähmen dürfen. Der Gesundheitsministerin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, denn der Dialog mit den Akteuren im Gesundheitswesen könnte den Erfolg der Reformen maßgeblich bestimmen.
EuGH-Urteil zu Bio-Logo auf Arzneitee, Rechtliche Abgrenzung, Therapeutische Wirksamkeit im Fokus
Europäischer Gerichtshof schärft Regeln für Bio-Kennzeichnung bei traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln und definiert Ausnahmen bei nachgewiesener Wirkung ökologischer Produktion
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem jüngsten Urteil zur Kennzeichnung von Arzneitees eine grundlegende Rechtsfrage im Schnittfeld von Arzneimittelrecht und ökologischer Produktion entschieden. Die Entscheidung betrifft die Verwendung des EU-Bio-Logos auf Verpackungen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, wie etwa Arzneitees, und stellt klar, dass diese grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo beworben werden dürfen. Dieses Urteil bringt weitreichende Folgen für Hersteller, Händler, Wettbewerber und Verbraucher mit sich und sorgt für dringend benötigte Rechtssicherheit in einem bisher rechtlich diffusen Feld.
Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit um den Salus-Salbei-Arzneitee, dessen Verpackung mit dem offiziellen EU-Logo für ökologische/biologische Produktion versehen war. Das Unternehmen Salus kämpft seit Jahren dafür, seine Arzneitees mit dem Bio-Siegel vermarkten zu dürfen, um die ökologische Herkunft seiner Produkte hervorzuheben und sich im Markt zu differenzieren. Dieser Anspruch wurde von Wettbewerbern, darunter die Reformhaus-Marke Astrid Twardy, angefochten. Sie argumentierten, dass das Unionsrecht einer Nutzung des Bio-Logos auf Arzneimitteln entgegenstehe, da diese ausschließlich dem Arzneimittelrecht unterfielen und nicht dem EU-Recht über ökologische Produktion und deren Kennzeichnung.
Das Landgericht Düsseldorf ordnete daraufhin eine Untersagungsverfügung an, die das Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH vorlegte. Die Luxemburger Richter bestätigten, dass traditionelle pflanzliche Arzneitees, die als Arzneimittel eingestuft sind, allein der EU-Arzneimittelrichtlinie unterliegen. Die europäische Bio-Verordnung, die den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse regelt, findet in diesem Bereich keine Anwendung. Daher sei die Verwendung des EU-Bio-Logos auf der Verpackung von Arzneimitteln grundsätzlich unzulässig.
Der EuGH erläuterte dabei, dass die Verpackung von Arzneimitteln zwar bestimmte fakultative Informationen enthalten könne, sofern diese für Patienten wichtig seien und keinen Werbecharakter hätten. Informationen über die ökologische oder biologische Herkunft der Wirkstoffe würden jedoch nicht unter diese Ausnahme fallen, da sie potenziell als Werbeinformation wirken und die Kaufentscheidung von Patienten direkt beeinflussen könnten. Dies gilt insbesondere, weil traditionelle pflanzliche Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sind und somit Verbraucher unmittelbar angesprochen werden.
Erstmals stellt der EuGH jedoch eine Ausnahme in Aussicht: Wenn die zuständige Zulassungsbehörde feststellt, dass Wirkstoffe aus ökologischer Produktion die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels günstig beeinflussen, kann die Angabe über die ökologische Herkunft auf der Verpackung erlaubt werden. Eine solche Zulassung setzt eine belastbare wissenschaftliche Bewertung voraus, die belegt, dass ökologische Produktionsmethoden einen direkten und relevanten Effekt auf die Wirksamkeit oder Verträglichkeit des Arzneimittels haben.
Diese Klarstellung öffnet für Hersteller neue Wege, ihre Produkte differenziert zu vermarkten, erfordert jedoch einen hohen Nachweisstandard und behördliche Zustimmung. Das EuGH-Urteil wirkt damit sowohl als Schranke für pauschale Bio-Labeling-Versuche bei Arzneimitteln als auch als Impuls für wissenschaftlich fundierte Nachweise von Produktionsvorteilen.
Für die Praxis bedeutet das Urteil eine klare Abgrenzung zwischen den Rechtsrahmen der Arzneimittel- und der Bio-Verordnung. Hersteller müssen ihre Verpackungen und Werbeaussagen anpassen, um Rechtsstreitigkeiten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Gleichzeitig stärkt das Urteil den Verbraucherschutz, indem es irreführende oder unzureichend belegte Bio-Angaben bei Arzneimitteln unterbindet.
Im Marktumfeld pflanzlicher Arzneimittel, das sich durch steigende Nachfrage nach natürlichen und nachhaltigen Produkten auszeichnet, schafft die Entscheidung eine transparente Rechtsgrundlage. Hersteller können künftig mit klar definierten Kriterien argumentieren, wenn ökologische Produktion tatsächlich therapeutische Vorteile bietet.
Das Urteil zeigt exemplarisch die Herausforderungen der Regulierung in Bereichen mit Überschneidungen unterschiedlicher Rechtsgebiete und Interessenlagen. Es fordert eine enge Verzahnung von wissenschaftlicher Evidenz, behördlicher Prüfung und marktlicher Kommunikation, um Verbraucher ehrlich und umfassend zu informieren.
Die Salus-Fallentscheidung wird in der Branche aufmerksam verfolgt. Sie könnte Präzedenzcharakter für weitere Produkte mit ökologischer Herkunft haben und den Rahmen für zukünftige Zulassungen und Marketingstrategien mitprägen.
Insgesamt stärkt die EuGH-Entscheidung die Rechtssicherheit und setzt Maßstäbe für den Umgang mit Bio-Kennzeichnung bei Arzneimitteln. Sie betont die Bedeutung von wissenschaftlicher Substanz hinter Werbeaussagen und trägt damit zu einem verantwortungsvollen und transparenten Gesundheitsmarkt bei.
Gesundheitsvertrauen im Sinkflug, Lebensstil und mentale Belastung, Apotheken als Vertrauensanker
Stada Health Report 2025 zeigt abnehmendes Vertrauen in Gesundheitssystem trotz wachsender Gesundheitsbewusstheit und mentaler Herausforderungen
Das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in das Gesundheitssystem steht auf einem fragilen Fundament. Der Stada Health Report 2025 offenbart, dass nur 68 Prozent der Befragten mit der Gesamtleistung des Systems zufrieden sind. Zwar stellt dieser Wert eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr dar und übertrifft den europäischen Durchschnitt um zehn Prozentpunkte, doch die Euphorie endet bei kritischen Kernfragen wie Fairness und Versorgungssicherheit. Nur 53 Prozent empfinden das Gesundheitssystem als gerecht, und alarmierende 36 Prozent zweifeln daran, im Falle einer schweren Erkrankung adäquat behandelt zu werden. Dieses Stimmungsbild sendet ein deutliches Warnsignal an Politik, Versorger und Entscheidungsträger.
Die Diskrepanz zwischen Gesundheitsbewusstsein und tatsächlichem Handeln offenbart sich in der Selbstwahrnehmung der Befragten. Während 96 Prozent sich aktiv Gedanken um ihre Gesundheit machen, beurteilen lediglich 51 Prozent ihren eigenen Lebensstil als gesund. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Mangelnde Motivation, psychische Belastungen und finanzielle Engpässe stehen im Vordergrund. Besonders auffällig ist der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Stabilität und Gesundheitsempfinden: 57 Prozent der finanziell abgesicherten Personen sehen ihren Lebensstil als gesund an, im Vergleich zu nur 37 Prozent derjenigen mit finanziellen Sorgen. Auch die mentale Gesundheit ist eng mit ökonomischer Sicherheit verknüpft, wie die erheblichen Unterschiede im Gefühl der mentalen Stabilität zwischen diesen Gruppen zeigen.
Ein besorgniserregender Trend ist die zunehmende Verbreitung von Burnout-Symptomen. 56 Prozent der Befragten geben an, bereits Erfahrungen mit Burnout gemacht zu haben, wobei Frauen mit 60 Prozent und junge Erwachsene unter 35 Jahren mit 71 Prozent besonders betroffen sind. Die Folgen dieser psychischen Belastungen spiegeln sich auch im Arbeitsleben wider: 17 Prozent meldeten sich im vergangenen Jahr aufgrund von Stress krank, unter den psychisch belasteten Personen sind es sogar 31 Prozent. Diese Entwicklung hat nicht nur individuelle Schicksale zur Folge, sondern wirkt sich zunehmend negativ auf die Produktivität und Stabilität der Arbeitswelt aus.
Trotz dieser Herausforderungen genießt das klassische Gesundheitswesen weiterhin hohes Vertrauen. 76 Prozent der Befragten vertrauen ihrem Hausarzt, 63 Prozent den Apothekenteams. Digitale Gesundheitsangebote schneiden deutlich schlechter ab: Google wird von 19 Prozent als vertrauenswürdig angesehen, Künstliche Intelligenz von 15 Prozent, Influencer lediglich von acht Prozent. Dennoch wächst die Offenheit gegenüber KI-gestützter Gesundheitsberatung: 44 Prozent können sich eine Nutzung vorstellen, weitere 28 Prozent wären dazu bereit, sofern die Technologie weiterentwickelt wird. Dabei schätzen viele die ständige Verfügbarkeit und Zeitersparnis.
Apotheken bleiben für viele Patienten eine unverzichtbare Anlaufstelle: Fast ein Drittel besucht sie zur persönlichen Beratung, 27 Prozent schätzen die Beziehung zu den Mitarbeitenden, und 22 Prozent sehen sie als erste Anlaufstelle für gesundheitliche Anliegen. Dieses Vertrauen in die persönliche Versorgung ist ein stabilisierendes Element im komplexen Gesundheitsgefüge.
Für Stada-CEO Peter Goldschmidt sind die Ergebnisse mehr als eine nüchterne Analyse. Der Stada Health Report 2025 liefert durch unabhängige und anonyme Daten wertvolle Einsichten, die helfen sollen, politische und gesundheitliche Entscheidungen stärker an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Goldschmidt betont, dass Gesundheit weit mehr als medizinische Versorgung erfordert: Mentale Stärke, soziale Sicherheit und vor allem Vertrauen sind essenzielle Voraussetzungen für ein funktionierendes Gesundheitssystem.
Der Report macht deutlich, dass Gesundheitspolitik zukünftig ganzheitlicher denken und handeln muss. Neben der medizinischen Betreuung sind soziale und psychische Aspekte zu berücksichtigen, um das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Nur durch eine umfassende Betrachtung der Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Menschen kann das deutsche Gesundheitssystem seine Akzeptanz und Wirksamkeit langfristig sichern.
Innovative Tumoroperation, Leberregeneration, Hoffnung für unheilbare Krebspatienten
Medizinische Hochschule Hannover erzielt weltweit ersten Erfolg mit neuer OP-Technik zur Entfernung inoperabler Tumore und dokumentiert bemerkenswerte Erholungsfortschritte
Eine bahnbrechende medizinische Entwicklung ist an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gelungen: Einem interdisziplinären Ärzteteam ist es gelungen, eine als unheilbar geltende Krebspatientin durch eine neuartige Operationsmethode zu retten. Susanne Viehmeier, 62 Jahre alt und wohnhaft in Wolfsburg, unterzog sich im April einer Tumorentfernung, nachdem der bösartige Tumor, der von den Gallengängen ausging, zuvor als inoperabel eingestuft worden war. Die Behandlung stellt einen Meilenstein in der systemischen und operativen Tumortherapie dar und eröffnet neue Perspektiven für Patientinnen und Patienten mit vergleichbaren Diagnosen.
Die Operation, die innerhalb von viereinhalb Stunden durchgeführt wurde, zeichnet sich durch ihre Präzision und innovative Technik aus, die bislang weltweit einmalig ist. Das Ärzteteam der MHH, unter Leitung von Chefarzt Dr. Moritz Schmelzle, hob hervor, dass der Erfolg der Behandlung die Fortschritte in der Tumortherapie eindrucksvoll verdeutliche. Die Entfernung des Tumors erfolgte trotz der Komplexität und kritischen Lage unmittelbar an den Gallengängen, einem Bereich, der traditionell als besonders herausfordernd gilt.
Ein entscheidender Aspekt der Behandlung war die postoperative Regeneration der Leber. Direkt nach der Operation betrug das verbleibende Lebervolumen lediglich ein Viertel der ursprünglichen Größe. Dr. Schmelzle erläuterte die bemerkenswerte Fähigkeit der Leber zur Regeneration, die es dem Organ ermöglicht, sich nach einem solchen Eingriff wieder vollständig zu erholen. Aktuell schätzt der Chefarzt, dass bereits etwa die Hälfte der Ausgangsgröße wieder erreicht wurde, was für die nachhaltige Funktion des Organs und die Genesung der Patientin essenziell ist.
Susanne Viehmeier berichtete, dass die Diagnose im Jahr 2022 für sie einen tiefen Einschnitt bedeutete. Die Prognosen waren düster, die geplanten Urlaubsvorbereitungen zum 60. Geburtstag mussten gestrichen werden, und ihre Lebenserwartung wurde auf wenige Monate reduziert. Doch die erfolgreiche Operation und die seitherige Erholung haben ihr eine völlig neue Lebensqualität und Hoffnung geschenkt. Drei Monate nach dem Eingriff fühlt sie sich wohl, ist frei von Beschwerden und benötigt keine weiteren Medikamente.
Die Behandlung demonstriert nicht nur den medizinischen Fortschritt, sondern auch die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes in der Krebsbehandlung. Die Kombination aus innovativer Chirurgie, moderner systemischer Therapie und umfassender Nachsorge ermöglicht es, auch vermeintlich ausweglose Fälle erfolgreich zu behandeln.
Darüber hinaus zeigt die Fallstudie von Frau Viehmeier die enorme Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit und spezialisierter Expertise in der Onkologie und Chirurgie. Die MHH setzt mit diesem Erfolg ein Zeichen für die Zukunft der Krebsmedizin und stärkt das Vertrauen in moderne Behandlungsmethoden.
Diese positive Entwicklung motiviert Forschende und Mediziner, weiterhin an der Verfeinerung von Operationstechniken und regenerativen Therapien zu arbeiten, um mehr Patientinnen und Patienten Hoffnung und Lebensqualität zu schenken.
Orforglipron zeigt starke Blutzucker- und Gewichtsreduktion Neue Hoffnung für Typ-2-Diabetes Patienten Klinische Phase-3-Erfolge
Neuer oraler GLP-1-Agonist Orforglipron erzielt vielversprechende Ergebnisse in Phase-3-Studie mit signifikanter HbA1c- und Gewichtsabnahme
Mit Orforglipron zeichnet sich eine vielversprechende neue Therapieoption für Menschen mit Typ-2-Diabetes ab, die sich durch eine wirksame Blutzuckersenkung und signifikante Gewichtsreduktion auszeichnet. Dieser neuartige orale GLP-1-Rezeptoragonist wurde in einer doppelblinden, placebokontrollierten Phase-3-Studie mit 559 Teilnehmern untersucht, die alle im Frühstadium ihrer Erkrankung standen und ausschließlich mit Diät und Bewegung behandelt wurden.
Die Probanden wurden zufällig vier Gruppen zugeordnet, die Orforglipron in Dosierungen von 3 mg, 12 mg und 36 mg sowie Placebo erhielten. Die Behandlung erfolgte täglich über 40 Wochen. Bereits die niedrigste Dosierung führte zu einer deutlichen Reduktion des HbA1c-Werts um durchschnittlich 1,24 Prozentpunkte, während höhere Dosierungen mit 1,47 und 1,48 Prozentpunkten eine noch stärkere Wirkung zeigten. Die Placebogruppe verzeichnete lediglich eine Reduktion von 0,41 Prozentpunkten. Parallel dazu zeigte sich ein klarer Zusammenhang zwischen Dosis und Gewichtsabnahme: Der Gewichtsverlust variierte von 4,5 Prozent bei der niedrigsten Dosis bis zu 7,6 Prozent bei 36 mg, was einem absoluten Verlust von bis zu 7,3 Kilogramm entspricht. Im Vergleich dazu verringerte sich das Körpergewicht in der Placebogruppe nur um 1,7 Prozent beziehungsweise 1,3 Kilogramm.
Ein entscheidender Vorteil von Orforglipron gegenüber etablierten oralen GLP-1-Agonisten wie Semaglutid (Rybelsus) liegt in der flexibleren Einnahme. Orforglipron kann unabhängig von Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr eingenommen werden, während bei Semaglutid die Einnahme nüchtern und mit einem festen Abstand zur Mahlzeit vorgeschrieben ist, was den Alltag der Patient:innen erheblich erleichtert.
Das Sicherheitsprofil von Orforglipron entspricht weitgehend den Erwartungen für GLP-1-Rezeptoragonisten. Die häufigsten Nebenwirkungen waren gastrointestinale Beschwerden wie Durchfall (bis 26 Prozent), Übelkeit (bis 18 Prozent) und Erbrechen (bis 14 Prozent), die überwiegend während der Dosissteigerung auftraten und meist mild bis moderat waren. Schwerwiegende Hypoglykämien wurden nicht beobachtet. Die Abbruchraten wegen unerwünschter Ereignisse lagen je nach Dosis zwischen 4,4 und 7,8 Prozent, verglichen mit 1,4 Prozent in der Placebogruppe.
Führende Experten wie Professor Naveed Sattar von der University of Glasgow sehen in Orforglipron einen potenziell wegweisenden Fortschritt, der aufgrund seiner oralen Verabreichbarkeit und der starken metabolischen Effekte neue Möglichkeiten für die breite Patientenversorgung eröffnet. Die kardiovaskuläre Sicherheit bleibt jedoch Gegenstand laufender und geplanter Studien.
Das klinische Entwicklungsprogramm für Orforglipron umfasst insgesamt sieben Phase-3-Studien, die auch die Indikation Adipositas umfassen. Die Zulassungsanträge sind für Ende 2025 (Adipositas) beziehungsweise 2026 (Typ-2-Diabetes) geplant. Eine Verfügbarkeit ohne Lieferengpässe wird angestrebt, Preisangaben liegen bislang noch nicht vor.
Die Ergebnisse der Studie „Orforglipron, an Oral Small-Molecule GLP-1 Receptor Agonist, in Early Type 2 Diabetes“ sind aktuell im renommierten „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht worden und markieren einen bedeutenden Schritt in der Diabetes-Therapie.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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