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Das Oberlandesgericht Dresden hat am 25. Juni 2025 die Anforderungen an den Invaliditätsnachweis in privaten Unfallversicherungen präzisiert. Eine dauerhafte Beeinträchtigung muss nicht nur ärztlich attestiert, sondern auch eindeutig auf ein Unfallereignis zurückzuführen sein. Vorschusszahlungen sind keine verbindliche Leistungsgarantie. Versicherte sind verpflichtet, Nachweise termingerecht und formgerecht einzureichen. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit und schützt alle Parteien vor unnötigen Streitigkeiten.
Die Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus privaten Unfallversicherungen stellt eine komplexe Herausforderung dar, die weit über die einfache Vorlage ärztlicher Atteste hinausgeht. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. Juni 2025 unterstreicht die grundlegende Notwendigkeit, nicht nur eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zu dokumentieren, sondern diese Beeinträchtigung auch unzweifelhaft und formgerecht mit einem Unfallereignis in Verbindung zu bringen. Diese Kausalitätsnachweis ist zwingende Voraussetzung für die Durchsetzung von Leistungsansprüchen. In dem zugrundeliegenden Fall, in dem ein Versicherter innerhalb kurzer Zeit zwei Unfälle erlitt, zeigt sich exemplarisch, wie eine verspätete und inhaltlich unzureichende ärztliche Dokumentation sowie die irrtümliche Interpretation von Vorschusszahlungen als verbindliches Schuldanerkenntnis zur Ablehnung der Invaliditätsleistung führen können.
Vertraglich ist der Versicherte verpflichtet, innerhalb einer Frist von 36 Monaten ab Unfallereignis eine ärztliche Invaliditätsbescheinigung vorzulegen, die nicht nur das Ausmaß der Beeinträchtigung beschreibt, sondern vor allem den kausalen Bezug zum Unfallereignis eindeutig feststellt. Die bloße Auflistung von Beschwerden oder dauerhaften Schäden ohne klare Kausalitätsbestätigung genügt nicht den hohen Anforderungen der Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht Dresden hebt hervor, dass trotz mehrfacher Aufforderungen durch den Versicherer und Bereitstellung entsprechender Formulare keine fristgerechte und vollumfängliche Bescheinigung eingereicht wurde, was zum Verlust des Leistungsanspruchs führte.
Die Bedeutung dieses Urteils liegt auch in der Klarstellung der Rolle von Vorschusszahlungen. Diese sind als vorläufige Unterstützungsleistung zu verstehen und stellen kein verbindliches Schuldanerkenntnis dar. Nur wenn zuvor Streit über die grundsätzliche Unfallursächlichkeit bestand, könnten solche Vorschüsse als Anerkenntnis gewertet werden. Versicherer sind angehalten, ihre Kunden klar und transparent über die Vorläufigkeit dieser Zahlungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und die eigene Rechtssicherheit zu wahren.
Für Versicherte ergibt sich daraus eine doppelte Verpflichtung: Zum einen müssen sie die medizinische Dokumentation mit Fokus auf die Unfallursächlichkeit präzise gestalten und zum anderen die vertraglichen Fristen und Formalien strikt einhalten. Ärzte tragen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie ihre Atteste juristisch belastbar formulieren und sowohl das Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen als auch deren Unfallbezug klar belegen. Versicherer wiederum profitieren von dieser Rechtssicherheit, die eine faire und nachvollziehbare Leistungsprüfung ermöglicht und die Grundlage für eine effiziente Schadenregulierung bildet.
Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden stärkt die Rechtssicherheit im Bereich der privaten Unfallversicherung nachhaltig. Sie stellt sicher, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden können, während unberechtigte Forderungen durch klare Nachweispflichten wirksam abgewehrt werden. Das Urteil setzt Maßstäbe für die professionelle Zusammenarbeit zwischen Versicherten, Ärzten und Versicherern und verdeutlicht, dass der Versicherungsschutz kein Automatismus, sondern ein komplexes Zusammenspiel juristischer, medizinischer und versicherungstechnischer Faktoren ist.
Neben der formalen Prüfung von Nachweisen und Fristen zeigt der Fall exemplarisch die praktischen Herausforderungen in der Beweisführung bei Unfallfolgen. Die komplexe medizinische Situation erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Sorgfalt, um eine faire und rechtssichere Bewertung der Gesundheitsschäden zu gewährleisten. Dabei wird deutlich, dass eine verspätete oder unvollständige Dokumentation selbst bei objektiv bestehenden Beschwerden den Versicherungsschutz gefährden kann. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer frühzeitigen und professionellen Nachweisführung.
Abschließend sendet das Urteil ein klares Signal an Versicherte: Die sorgfältige Einhaltung von Fristen und die präzise, juristisch fundierte ärztliche Dokumentation sind entscheidend, um den Anspruch auf Invaliditätsleistungen nicht zu verlieren. Für Ärzte bedeutet dies, ihre Gutachten mit besonderer Sorgfalt und juristischem Bewusstsein zu erstellen. Versicherer wiederum sind aufgefordert, transparent zu kommunizieren und durch klare Regelungen und Aufklärung der Versicherten das Vertrauen in den Leistungsprozess zu stärken.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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