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  • 23.06.2025 – Versicherungen sichern Betriebe, Urteile definieren Grenzen, Politik justiert Versorgung
    23.06.2025 – Versicherungen sichern Betriebe, Urteile definieren Grenzen, Politik justiert Versorgung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Am 24. Juni 2025 zeigen Apotheken, Politik und Justiz, wie Versicherungsschutz, Patientenrechte und Reformanträge kollidieren, ineinander...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Versicherungen sichern Betriebe, Urteile definieren Grenzen, Politik justiert Versorgung

 

Wie Apotheken mit Risikostrategien auf Krisen reagieren, Gerichte Off-Label-Use rechtlich schärfen und die SPD Homöopathie aus der Erstattung drängen will

Apotheken-News von heute

Am 24. Juni 2025 stehen Apothekenbetriebe erneut unter multidimensionalem Handlungsdruck, weil Versicherungen zunehmend an der betrieblichen Realität vorbeigehen, klassische Policen zentrale Risiken wie Kühlsystemausfälle, digitale Telematikinfrastruktur-Störungen oder Cyberangriffe nicht mehr ausreichend abdecken und Fälle wie das aktuelle Urteil des OLG Dresden zeigen, dass selbst bei Vorschusszahlungen keine Leistung garantiert ist, wenn der Kausalitätsnachweis zwischen Unfall und Dauerfolge lückenhaft bleibt, während der Bundesgerichtshof mit einem Grundsatzbeschluss zur Zwangsmedikation den rechtlichen Rahmen für Off-Label-Verabreichungen deutlich einschränkt und die ärztliche Fürsorgepflicht an evidenzbasierte Begründung bindet, gleichzeitig auf politischer Ebene die SPD mit einem Antrag zur Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln aus der GKV-Leistung klare Prioritäten für wissenschaftsbasierte Arzneimittelversorgung setzt, flankiert von der Apobank, die mit der Life Donor Mastercard nicht nur ein Finanzprodukt, sondern ein gesellschaftliches Bekenntnis zur Organspende präsentiert, während Adexa die Apothekenreform an den Mitarbeiterschutz koppeln will, medizinisch begleitet von neuen Daten zum Reboundeffekt bei kaffeegestützter Verdauung und wissenschaftlich zugespitzt durch die aktuelle BMJ-Kritik an der Zulassungsstudie zum Blutverdünner Ticagrelor, die gravierende Zweifel an regulatorischen Standards nährt.


Während Apotheken zunehmend in eine komplexe Gemengelage aus technischen, juristischen und strukturellen Risiken geraten, geraten klassische Gefahren wie Einbruch oder Leitungswasserschäden immer mehr in den Schatten systemischer Störfaktoren: Cyberattacken, Betriebsausfälle infolge digitaler Ausfälle, aber auch juristische Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder Patienten zwingen Apothekeninhaberinnen und -inhaber, die eigene Risikoposition strategisch neu zu bewerten. Wer heute keinen passgenauen Versicherungsschutz besitzt, riskiert nicht nur existenzielle Betriebsunterbrechungen, sondern im schlimmsten Fall auch Regressforderungen, Versorgungslücken und einen Reputationsverlust bei Patient:innen. Die Apothekenversicherung als Allgefahrenkonzept bleibt dabei der Dreh- und Angelpunkt, doch reicht sie im Zeitalter digitaler Gesundheitsinfrastrukturen längst nicht mehr aus. Vor allem Kühlkettenversagen, Datenschutzpannen oder Betriebsunterbrechungen durch HBA- oder SMC-B-Störungen sind mittlerweile Schadensfälle mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit. Professionelle Beratung wird zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit – insbesondere dann, wenn Versicherer bei der Regulierung auf Formfehler, fehlende Nachweise oder zeitlich nicht nachgewiesene Kausalität pochen. Diese juristischen Feinheiten zeigen sich auch in anderen Bereichen der Gesundheitswelt, etwa beim Nachweis einer unfallbedingten Invalidität: Ein Urteil des OLG Dresden verdeutlicht, wie selbst langwierige Symptome und zuvor geleistete Vorschüsse durch den Versicherer bedeutungslos bleiben, wenn der medizinische Bericht die zentrale juristische Verknüpfung – die beweisbare Kausalität zwischen Unfallereignis und Dauerfolge – nicht eindeutig liefert. Nicht das subjektive Leid entscheidet über den Leistungsanspruch, sondern einzig der formal korrekt geführte Nachweis nach Vertrag.

Dieses Spannungsverhältnis zwischen formaler Strenge und medizinischer Notwendigkeit dominiert derzeit auch ein anderes ethisch sensibles Feld – jenes der Zwangsmedikation und des Off-Label-Use bei psychisch kranken Menschen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass die zwangsweise Verabreichung von Medikamenten, die außerhalb der zugelassenen Indikationen angewendet werden, nur in sehr engen Ausnahmefällen und unter strenger Beachtung der Patientenautonomie zulässig ist. Diese höchstrichterliche Weichenstellung betrifft nicht nur Psychiatrien und Kliniken, sondern auch das ethische Selbstverständnis des gesamten Gesundheitswesens: Therapiefreiheit darf nicht zur Carte blanche für medizinische Grenzbereiche werden, sondern muss sich der evidenzbasierten Rückversicherung stellen. Der Kommentar zwischen den Zeilen lautet: Wer gegen den Willen eines Menschen behandelt, braucht nicht nur ärztliche Überzeugungskraft, sondern rechtliche Legitimation – und wissenschaftlich valide Belege. Auch das juristische Korsett der evidenzbasierten Medizin wird enger geschnallt.

Diese Rückbindung an wissenschaftliche Standards ist auch das zentrale Motiv eines gesundheitspolitischen Vorstoßes der SPD, der beim anstehenden Parteitag zur Abstimmung steht: Die Hamburger Delegation fordert, homöopathische und anthroposophische Mittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu entfernen. Ziel sei es, so der Antrag, die Gleichbehandlung dieser Präparate mit wissenschaftlich validierten Arzneimitteln zu beenden und die Zulassungskriterien des BfArM auf Basis der evidenzbasierten Medizin anzupassen. Eine verpflichtende Kennzeichnung wie „Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen“ soll die Verbraucheraufklärung stärken. Damit würde die SPD einen alten Streitpunkt erneut aufrollen, der in der Vergangenheit regelmäßig an politischen Widerständen gescheitert ist – nicht zuletzt auch an den emotionalen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen rund um diese Präparate.

Dagegen geht eine Bank nun ganz anders mit gesellschaftlicher Verantwortung um: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat mit der neuen Life Donor Mastercard ein Produkt auf den Markt gebracht, das gleichzeitig als Organspendeausweis funktioniert. In einer Zeit, in der die dokumentierte Spendenbereitschaft in Deutschland weit hinter der tatsächlichen Zustimmung zurückbleibt, will die Bank mit diesem digitalen Instrument ein niederschwelliges, aber symbolisch starkes Zeichen setzen. Die Karte enthält keine medizinischen Daten, sondern dokumentiert einzig die persönliche Entscheidung zur Organspende. Damit will die Bank nicht nur die Sichtbarkeit erhöhen, sondern die gesellschaftliche Debatte um Spende und Verantwortung aus der Nische holen – ein Feld, das Apotheken täglich betrifft, aber selten offensiv adressiert wird.

Parallel dazu drängt Adexa auf die zügige Umsetzung der Apothekenreform, warnt jedoch davor, das Reformpaket auf technische oder finanzielle Aspekte zu verengen. Im Zentrum der Forderung steht der Schutz der Beschäftigten – nicht nur aus arbeitsrechtlichen, sondern auch aus versorgungspolitischen Gründen. Die Personalressourcen in Apotheken sind begrenzt, ihre Belastung hoch, und der Druck durch Regresse, Digitalisierung und Überstunden allgegenwärtig. Die Gewerkschaft fordert strukturelle Verbesserungen, die über das Rx-Bonusverbot oder Packungsgrößen hinausgehen – etwa tarifliche Sicherheit, planbare Arbeitszeitmodelle und ein echtes Mitspracherecht bei der Digitalisierung.

Im Alltag kämpfen viele Menschen derweil mit ganz anderen Gesundheitsproblemen – etwa mit Darmträgheit. Kaffee als vermeintliches Allheilmittel gegen Verstopfung kann kurzfristig helfen, langfristig aber mehr Schaden als Nutzen verursachen. Der ständige Konsum führt zu einem Gewöhnungseffekt, der die Eigenregulation des Darms stört und eine paradoxe Verschlimmerung der Symptomatik auslösen kann. Dieser medikamentenähnliche Rebound-Effekt wird in der ärztlichen Praxis oft unterschätzt, obwohl er massive Auswirkungen auf die Lebensqualität hat. Therapiealternativen sind gefragt – evidenzbasiert, nachhaltig und unabhängig von Genussmitteln.

Dass es auch in der evidenzbasierten Pharmazie nicht immer sauber zugeht, zeigt ein aktueller Bericht des „BMJ“, der die Zulassungsstudien des Thrombozytenaggregationshemmers Ticagrelor erneut in Frage stellt. Methodische Schwächen in der zentralen PLATO-Studie, unzureichende Datenaufbereitung und fragwürdige Wirksamkeitsbelege offenbaren strukturelle Probleme in der Zulassungspraxis. Die Kritik richtet sich nicht nur gegen die Studienautoren, sondern auch gegen die Zulassungsbehörden – und stellt letztlich die Frage, wie verlässlich Zulassungsdaten überhaupt noch sind, wenn regulatorische Kontrolle und wissenschaftliche Qualität auseinanderdriften. Für Apotheken bedeutet das nicht nur eine Unsicherheit bei Beratung und Abgabe, sondern auch ein Haftungsrisiko, wenn auf Basis fehlerhafter Studien Empfehlungen ausgesprochen werden.

All diese Themen – von Versicherungsstrategien über Zwangsmedikation bis zur Gesundheitspolitik – verbinden sich zu einem Gesamtbild, in dem Apotheken nicht nur passive Teilnehmer, sondern aktive Gestalter eines Gesundheitssystems sind, das zunehmend von wissenschaftlicher Evidenz, politischer Weichenstellung und gesellschaftlicher Verantwortung getragen werden muss. Die Notwendigkeit, juristische, wirtschaftliche und ethische Risiken gemeinsam zu denken, prägt die Praxis der Versorgung – heute mehr denn je.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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