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  • 23.06.2025 – Beratung ersetzt keine Realität, Versicherungsbedingungen ersetzen keine Vernunft, Fortschritt ersetzt keine Fehlerfreiheit
    23.06.2025 – Beratung ersetzt keine Realität, Versicherungsbedingungen ersetzen keine Vernunft, Fortschritt ersetzt keine Fehlerfreiheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | BU-Ratings, E-Rezepte, Notdienstkosten, DFS-Prävention, Versicherungsurteile und die Pille im Rückblick: Apotheken-Realität am 23. Ju...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Beratung ersetzt keine Realität, Versicherungsbedingungen ersetzen keine Vernunft, Fortschritt ersetzt keine Fehlerfreiheit

 

Warum Tests zur BU in die Irre führen, Versicherungen sprachlogisch tricksen und das E-Rezept politisch missverstanden wird

Apotheken-News von heute

Versicherungen geben gern vor, was Sicherheit bedeutet, und Testinstitute liefern die passenden Rankings gleich dazu – doch wer sich auf Ratings zur Berufsunfähigkeitsversicherung verlässt, verlässt oft die eigene Lebensrealität, während zugleich Versicherer mit sprachlicher Spitzfindigkeit Ausschlüsse verteidigen, die Gerichte dann als juristisch korrekt bestätigen, Apotheken mit dem E-Rezept still und pragmatisch überleben müssen, ohne dass politische Verantwortliche die tatsächlichen Systemlücken zugeben, das Notdiensthonorar mit 2.000 Euro realistisch kalkuliert, aber politisch riskant bleibt, Zahnzusatztarife trotz Bedarf an der Zielgruppe scheitern, DFS-Prävention in Apotheken oft ungenutzt bleibt, rechtlicher Schutz nur mit guter Firmenversicherung erreichbar ist und die Pille als historisches Medikament zeigt, wie sehr Gesellschaft, Selbstbestimmung und Gesundheitspolitik bis heute miteinander verknüpft sind.


Wer glaubt, ein gut bewerteter Tarif oder ein wohlklingendes Versprechen sei der Garant für Sicherheit, wird in der Wirklichkeit oft eines Besseren belehrt. Denn Tests und Rankings zur Berufsunfähigkeitsversicherung mögen Orientierung bieten, doch sie verfehlen systematisch jene, für die sie eigentlich gedacht sind. Die Realität ist komplexer als das, was sich in Tabellen und Modellkundenberechnungen abbilden lässt. Wer nicht jung, gesund, akademisch geprägt und vollständig unauffällig in der Biografie ist, fällt durch das Raster – obwohl gerade diese Menschen den Schutz besonders nötig hätten. Der Eindruck von Sicherheit, den die Rankings erzeugen, verwandelt sich im Schadensfall oft in eine böse Überraschung: Klauseln, Ausschlüsse, Bewertungsgrenzen und realitätsferne Prämienlogiken offenbaren dann ein Risiko zweiter Ordnung – das der Scheinsicherheit. Es ist ein strukturelles Problem der Vorsorgekommunikation: Die vermeintliche Objektivität maskiert das Marktversagen. Wer wirklich geschützt sein will, muss tiefer blicken, vergleichen, anpassen – und selbst entscheiden, was für ihn funktioniert.

Ebenso illusionsfrei sollte man dem Versicherungsrecht begegnen, besonders wenn es um scheinbar einfache Begriffe wie „Umsturz“ geht. Das Landgericht Oldenburg hat in einem bemerkenswert präzisen Urteil vom 30. September 2024 die Tragweite eines einzigen Wortes offengelegt – mit direkter Konsequenz für Tausende Versicherungsverträge. Ein Baum, der infolge eines Sturms schwer beschädigt wurde, aber nicht vollständig zu Boden fiel, gilt nach juristischer Lesart eben nicht als umgestürzt. Die Kläger, Eigentümer eines Wohnhauses, blieben auf den Kosten für Fällung und Entsorgung sitzen, weil die Klausel zur Kostenerstattung wortwörtlich genommen wurde. Was aus Sicht des gesunden Menschenverstands wie ein offensichtlicher Schaden wirkt, wird unter juristischen Kriterien zum Nicht-Schaden – und offenbart das strukturelle Dilemma vieler Verträge: Sprache wird zur Grenze von Versicherungsschutz. Der Rückgriff des Gerichts auf den allgemeinen Sprachgebrauch und ein BGH-Urteil führt zu einem ernüchternden Ergebnis. In einer Welt, in der Prävention systemisch empfohlen wird, wird sie von den Versicherern gleichzeitig ausgeschlossen – eine Schere, die im Ernstfall teuer wird.

Diese Form der Wirklichkeitsverkennung durch scheinbar objektive Strukturen zeigt sich auch im Umgang mit dem E-Rezept. Während die Politik unermüdlich Fortschritt predigt, sind es die Apotheken, die diesen Fortschritt durch operative Improvisation überhaupt erst realisieren. Der aktuelle Apokix-Bericht bestätigt: 65 Prozent der Betriebe bewerten das E-Rezept mittlerweile positiv – nicht etwa wegen funktionierender digitaler Infrastruktur, sondern trotz derer Schwächen. Die Apotheken haben gelernt, das System auszubalancieren, Fehler zu umgehen, Ausfälle zu puffern. Diese positive Bewertung ist daher kein Lob für gematik und Co., sondern eine Bankrotterklärung an deren Entwicklungsleistung. Der Alltag zwingt zur Praxisnähe – nicht das Design des Systems. Besonders gravierend ist dabei, dass GKV-Versicherte mit ihren Erfahrungen allein gelassen werden, während für Privatversicherte noch immer keine Verpflichtung zur E-Rezept-Nutzung besteht. Die Asymmetrie bleibt, obwohl Gleichbehandlung längst geboten wäre – technisch, organisatorisch und rechtlich.

Gleichzeitig geraten andere Bereiche der Gesundheitsversorgung unter betriebswirtschaftlichen und politischen Druck. Die Forderung nach 2.000 Euro Notdiensthonorar, aufgestellt von der Apothekerkammer Baden-Württemberg, ist ebenso nachvollziehbar wie gefährlich. Der Betrag mag rechnerisch korrekt sein, doch er droht, politisch als Provokation fehlgedeutet zu werden. Was als Rechenexempel gedacht war, könnte zur Symbolforderung mutieren – mit ungewissem Ausgang. Denn je stärker sich die Apotheken auf ökonomische Rechtfertigung zurückziehen, desto schneller geraten sie in einen argumentativen Zielkonflikt: zwischen Versorgungsethik und finanzieller Machbarkeit. Das Excel-Tool der Kammer mag sauber kalkuliert sein – politisch droht es zum Bumerang zu werden.

Auch die private Krankenversicherung wird zur Falle, wenn man den Systemwechsel nicht bis zur letzten Konsequenz durchdenkt. Die Rückkehr in die GKV ist faktisch versperrt – selbst für jene, die durch Krankheit oder Erwerbslosigkeit finanziell überfordert sind. Die Beitragslogik der PKV ist auf Lebensverlauf kalkuliert, nicht auf biografische Brüche. Was in jungen Jahren günstig beginnt, wird im Alter zur finanziellen Belastung – mit Steigerungen, die weit über die Inflationsrate hinausreichen können. Wer diesen Weg wählt, muss wissen: Es gibt kein Zurück. Und wer Familie mitversichern will, sieht sich vor ein System gestellt, das für jedes Mitglied einzeln kassiert – ganz gleich, wie hoch das Einkommen insgesamt ist. Die GKV-Monokritik an zu langen Wartezeiten wird durch keine private Terminvereinbarung kompensiert, wenn man am Ende die Beiträge nicht mehr tragen kann.

Eine weitere Unsicherheitszone offenbart sich bei Zahnzusatzversicherungen. Der jüngste Test zeigt: Kein Tarif im Basis-Segment erhält ein „sehr gut“. Stattdessen dominieren mittelmäßige Leistungen und große Versprechen, die sich im Leistungsfall selten bestätigen. Wer sparen will, zahlt am Ende doppelt – entweder mit Eigenanteilen oder mit Nichtbehandlung. Die Debeka steht mit einem „gut“ an der Spitze, was nicht gerade als Marktleistung gelten kann. Besonders problematisch ist, dass ausgerechnet der Bereich, in dem viele Kundinnen und Kunden ergänzen möchten, am wenigsten überzeugende Angebote bereithält. Der Markt hat die Realität der Versicherten noch nicht begriffen.

Eben diese Realität verlangt auch in der Pharmazie nach mehr Prävention – etwa beim diabetischen Fußsyndrom. Apotheken können hier lebensrettende Arbeit leisten, wenn sie frühzeitig Hautveränderungen, Nervenschädigungen oder mangelhafte Fußpflege erkennen. DFS ist keine exotische Komplikation, sondern Alltag in Deutschland: Rund 5.000 Major-Amputationen jährlich sind die Folge eines Versorgungsversagens. Apotheken, die als niederschwellige Anlaufstellen fungieren, könnten deutlich mehr leisten – würden sie systematisch eingebunden. Doch das erfordert strukturelle Förderung, nicht nur die Hoffnung auf Beratung in Eigeninitiative.

Und während viele Apotheken täglich mit rechtlichen Grauzonen ringen, wird die Notwendigkeit einer funktionierenden Firmen-Rechtsschutzversicherung oft verdrängt – bis es zu spät ist. Ob bei Mietstreitigkeiten, Lieferproblemen, Personalfragen oder Abrechnungsproblemen mit den Kassen: Die Verteidigungsfähigkeit eines Betriebs hängt oft an der ersten juristischen Reaktion. Wer diese nicht rechtzeitig erhält, gerät in Zugzwang – und damit in eine Lage, in der das Recht nicht mehr schützt, sondern überrollt. Eine gute Versicherung ist hier nicht Kür, sondern Pflicht – sie schützt nicht nur vor Kosten, sondern auch vor Kontrollverlust.

Diese Erkenntnis lässt sich auf viele Lebensbereiche übertragen – und führt zurück zur Pille. Die orale Kontrazeption hat vor 65 Jahren eine Revolution ausgelöst, die weit über die Medizin hinausreicht. Der Eingriff in den weiblichen Zyklus war ein Akt der Selbstbestimmung – und zugleich ein neues Kapitel von Fremdbestimmung, Marktsteuerung und biopolitischem Management. Dass die Verkaufszahlen heute sinken, ändert nichts an ihrer historischen Wucht. Die Pille war nie nur ein Medikament, sondern ein gesellschaftliches Ereignis. Und sie bleibt ein Brennglas, das zeigt, wie Gesundheit, Politik und persönliche Freiheit miteinander verknüpft sind – auch dann, wenn die Regulierung zurückweicht und neue Methoden übernehmen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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