
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ein Kaffeebecher wird zur Rechtsfrage, ein Akku zum Versicherungsstreit, eine Reform zum Systemversagen – und alles hängt an der Fähigkeit, Verantwortung korrekt einzuordnen: Als das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz einer Verwaltungsangestellten während einer Besprechung als Arbeitsunfall wertet, rückt die Grenze zwischen Alltag und Berufsrisiko in den juristischen Fokus. In Hamm wiederum entscheidet ein Oberlandesgericht, dass auch geleaste Batterien unter Vollkaskoschutz stehen, sofern dies vertraglich vereinbart ist – und stellt zugleich klar: Der Umweltbonus ist keine entschädigungsmindernde Bereicherung. Parallel versprechen Politik und Ministerien seit Jahren einen Bürokratieabbau, der in der Realität am Selbsterhaltungstrieb des Verwaltungssystems scheitert. Die Prozesse sind so tief verschachtelt, dass jede Entlastung neue Ausnahmen und Verflechtungen erzeugt. Am Ende bleibt mehr Kontrolle, nicht weniger Aufwand. Der gemeinsame Nenner all dieser Fälle liegt in der strukturellen Unschärfe: Wenn Verantwortung nicht exakt definiert, Schutz nicht präzise geregelt und Reformen nicht aktiv geführt werden, kollabiert jedes System an seinen eigenen Routinen – im Alltag wie im Recht, in der Wirtschaft wie in der Politik.
Ein scheinbar banaler Griff zur Kaffeetasse wird zum Gradmesser rechtlicher Systematik: Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erklärt den Sturz einer Verwaltungsangestellten während einer dienstlichen Besprechung zum Arbeitsunfall – und schärft damit den Blick für die Feinmechanik des gesetzlichen Unfallschutzes. Entscheidend sei, ob eine Handlung in einem „inneren Zusammenhang“ zur beruflichen Tätigkeit steht. Der Kaffee ist hier nicht bloß Getränk, sondern integrativer Bestandteil einer formalen Arbeitssituation. Unternehmen müssen erkennen, dass nicht nur produktive Akte, sondern auch soziale Interaktionen und alltägliche Routinen versicherungsrelevant sein können. Der betriebliche Schutz beginnt nicht erst mit der Unterschrift unter einem Formular, sondern mit der bewussten Gestaltung von Kontexten, in denen Arbeit stattfindet. Wer Dienstgespräche organisiert, schafft Versicherungsräume – wer Becher reicht, übernimmt Verantwortung. Diese Rechtsprechung transformiert Alltägliches in juristisch relevante Struktur, legt Führungskräften neue Pflichten auf und macht aus informellen Momenten systemische Brennpunkte. Der Schutzauftrag reicht weiter als gedacht.
Der Schutzauftrag gilt auch dort, wo Technik, Vertragsstruktur und Eigentum aufeinanderprallen – etwa beim wirtschaftlichen Totalschaden eines E-Fahrzeugs. Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil zur Vollkaskoversicherung bei einem Unfall mit geleastem Akku Maßstäbe gesetzt, die weit über den Einzelfall hinausreichen. Ein Fahrer, dessen E-Auto samt separat geleastem Akku nach zwei Monaten schwer beschädigt wurde, erhält den Neupreis ersetzt – inklusive der Batterie, weil dies im Vertrag so vereinbart war. Der Versicherer hatte nur einen Bruchteil zahlen wollen und sich auf eine vermeintliche Bereicherungsgefahr berufen, da die Batterie nicht in seinem Eigentum stand. Doch das Gericht stellt klar: Maßgeblich ist allein der Wortlaut der Police. Der geleaste Akku zählt, wenn er in den Leistungsbereich integriert ist. Der Umweltbonus wird nicht angerechnet – staatliche Förderung mindert nicht den Schadensersatzanspruch. Das Urteil zwingt die Branche zur Präzision: Verträge müssen das Verhältnis von Hardware, Förderung und Leasing unmissverständlich definieren. Kunden wiederum erhalten Sicherheit – sofern sie rechtzeitig auf eindeutige Klauseln achten. Moderne Mobilität verlangt juristische Sorgfalt auf allen Seiten.
Sorgfalt – oder deren Fehlen – ist auch der Grund, warum der vielbeschworene Bürokratieabbau politisch ins Leere läuft. Die Idee, Regeln zu vereinfachen, scheitert regelmäßig an der Selbstlogik der Verwaltung. Was einst Schutz vor Willkür und Unsicherheit bieten sollte, ist heute selbst zur Schranke geworden. Kein Gesetz wird mehr verabschiedet, ohne sich in ein Netz bestehender Normen einfügen zu müssen. Jede Ausnahme generiert neue Schnittstellen, die ihrerseits Absicherung verlangen. Die Folge: Regulierung ersetzt Verantwortung. Ministerien produzieren Paragraphen statt Lösungen. Und wo Vereinfachung versprochen wird, entsteht nicht Entlastung, sondern eine neue Verkomplizierungsschicht. In der Apothekenwelt ist diese Entwicklung besonders spürbar: Statt pragmatischer Reformen etwa im Bereich Dokumentationspflichten oder digitaler Schnittstellen überwiegen Rücksichtnahmen auf alte Systeme und föderale Einzelinteressen. Die Politik verspricht Erleichterung – doch die Realität ist eine Strukturdebatte ohne Rückgrat.
Diese politische Kraftlosigkeit trifft auf eine Apothekenlandschaft, die längst Führungsaufgaben übernehmen muss, die weit über klassische Betriebsführung hinausgehen. Die Integration internationaler Fachkräfte zeigt exemplarisch, wie aus Fachkräftemangel eine Führungsfrage wird. Wer heute in der Apotheke eine Stelle besetzt, übernimmt nicht nur Aufgabenverteilung, sondern Rechtsverantwortung. Viele Bewerber:innen sind qualifiziert, aber formal nicht voll anerkannt. Hier beginnt die doppelte Verantwortung: den Integrationsprozess zu gestalten – und ihn rechtlich abzusichern. Das betrifft Onboarding, Sprachförderung, Aufgabenklärung, aber auch den Versicherungsschutz. Wer neue Kräfte einbindet, muss sie auch schützen: gegen Überforderung, gegen rechtliche Grauzonen und gegen soziale Isolierung. Betrieblicher Erfolg bemisst sich nicht mehr allein in Umsatz oder Rezeptzahl – sondern in Haltung. Apotheken werden zu kulturellen Brückenräumen – vorausgesetzt, sie erkennen, dass Integration keine Nebentätigkeit ist, sondern Kernelement moderner Gesundheitsversorgung.
Gesundheitsversorgung wiederum ist längst ein ökologisches Thema geworden – auch im Apothekenkontext. Der neue Nachhaltigkeitsleitfaden der ABDA, entwickelt im Rahmen des Fraunhofer-Projekts „ÖNaG“, zeigt, dass Umweltverantwortung nicht bei der Produktion von Arzneimitteln endet, sondern beim Beratungsgespräch an der Tara beginnt. Ob Lieferketten emissionsarm gestaltet, Verpackungen reduziert, Energieverbrauch gesenkt oder Patientengespräche klimasensibel geführt werden – jede Maßnahme zählt. Nachhaltigkeit ist nicht mehr Kür, sondern Pflicht. Und die Apotheke wird zum Ort, an dem Versorgungsqualität und ökologische Intelligenz verschmelzen. Der Leitfaden ist kein Katalog an Wohlfühlmaßnahmen, sondern ein strukturierter Werkzeugkasten: von der Umstellung auf LED-Licht über ressourcenschonende Bestellsysteme bis zur Umweltbildung im Kundenkontakt. Besonders brisant: Jede Apotheke, die das Thema ignoriert, riskiert nicht nur Imageverlust, sondern auch betriebswirtschaftliche Nachteile – etwa bei Förderfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit oder Versicherbarkeit.
Wie eng ökologische, wirtschaftliche und politische Dynamiken verwoben sind, zeigt sich auch beim Blick auf die GKV-Finanzen. Der von Ministerin Warken kommunizierte Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro im ersten Quartal 2025 ist kein Zeichen von Entspannung, sondern Ausdruck eines kurzatmigen Konsolidierungseffekts. Die Rücklagen betragen nur noch 0,1 Monatsausgaben – das ist die Hälfte der gesetzlichen Mindestreserve. Zugleich steigen die strukturellen Ausgaben: Demografie, Technik, Versorgungslücken und steigende Arzneimittelpreise treiben die Kassen in eine Reformnotwendigkeit, die durch kosmetische Haushaltspolitik nicht aufgefangen werden kann. Die Politik kommuniziert scheinbare Stabilität – in Wahrheit aber wächst der Reformdruck. Und mit jeder vertanen Legislaturperiode erhöht sich das Risiko, dass Versorgungseinrichtungen wie Apotheken die finanziellen Folgen tragen müssen – über steigende Eigenanteile, reduzierte Honorare und schleichenden Substanzverlust.
Substanzverlust droht auch auf ethischer Ebene – etwa im Umgang mit dem Lebensende. Während Deutschland beim Thema Sterbehilfe auf juristische Inaktivität und moralische Ausweichstrategien setzt, hat das britische Unterhaus einen historischen Schritt gewagt: Der Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids wurde mehrheitlich angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass unheilbar kranke Menschen mit einer Lebenserwartung unter sechs Monaten ihr Leben mit medizinischer Hilfe beenden dürfen – nach klar definierten Kriterien, einschließlich ärztlicher Zweitmeinung, interdisziplinärem Ethikrat und Zustimmung der Justiz. Dieser Schritt ist nicht nur rechtlich mutig, sondern gesellschaftlich konsequent. In Deutschland hingegen wird das Thema weiter vertagt – aus Angst vor gesellschaftlicher Spaltung, rechtlicher Verantwortung und politischem Reputationsverlust. Dabei zeigt Großbritannien, dass Klarheit nicht Spaltung bedeutet, sondern Orientierung. Und dass Würde auch bedeutet, entscheiden zu dürfen – im Leben wie im Sterben.
So entstehen aus zehn Einzelthemen ein einziges Gesamtbild: Schutz ist kein Zustand, sondern ein Prozess – in der Kaffeepause, auf der Straße, im Gesetzestext, in der Apotheke, am Krankenbett. Ob Integration gelingt, Nachhaltigkeit wirkt oder Verantwortung trägt, entscheidet sich nicht am Rand des Systems, sondern in seinem Zentrum. Wer den Schutz ernst nimmt, muss handeln – mit Klarheit, mit Mut, mit Konsequenz. Denn der Becher ist nur der Anfang.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.