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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Die Entscheidung der Finanzverwaltung, sämtliche Vorläufigkeitsvermerke zur Rentenbesteuerung aufzugeben, verschiebt die Verantwortung für mögliche Doppelbesteuerung vollständig auf die Betroffenen – und damit auf Millionen Rentnerinnen und Rentner, die kaum die Mittel oder Daten besitzen, um eine solche Unrechtmäßigkeit im Einzelfall stichhaltig zu beweisen. Obwohl der Bundesfinanzhof die Tür für Individualeinsprüche prinzipiell offenlässt, werden diese faktisch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn hochkomplexe Lebenszeitberechnungen, Beitragshistorien und steuerliche Detailnachweise vorgelegt werden – eine Aufgabe, die ohne professionelle Beratung kaum zu leisten ist. Die Verwaltung begründet ihren Schritt mit Rechtssicherheit, doch erzeugt er in der Praxis das Gegenteil: Die Steuerbescheide gelten als endgültig, selbst wenn Doppelbelastung vorliegt. Steuerrechtliche Korrektursicherheit wird in eine Frage der Durchsetzungskraft verwandelt – und das ausgerechnet in einer Phase des Lebens, in der Vertrauen, Planbarkeit und Entlastung eigentlich dominieren sollten. Der Staat zieht sich aus seiner Schutzverantwortung zurück, obwohl die Systemgrenzen der nachgelagerten Besteuerung seit Jahren politisch und juristisch bekannt sind. Die Folge ist eine neue Art von Altersrisiko: nicht durch Krankheit, Pflege oder Inflation, sondern durch die Bürokratie selbst.
Die Entscheidung der Finanzverwaltung, Vorläufigkeitsvermerke bei der Rentenbesteuerung ersatzlos zu streichen, markiert nicht nur einen verwaltungstechnischen Schritt, sondern einen folgenreichen Systemwechsel – mit erheblicher Tragweite für Millionen gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner. Wer künftig seine Altersbezüge versteuert, muss dies ohne automatischen Schutz gegen eine mögliche Doppelbesteuerung tun. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt beitragspflichtig während der Erwerbszeit, die ausgezahlten Renten dagegen unterliegen zunehmend der Einkommensteuer – ein Übergang, der komplexer ist als es die Verwaltungspraxis suggeriert.
Zwar hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zuletzt mehrfach klargestellt, dass er in bestimmten Konstellationen keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung erkennen kann, doch ist diese Aussage stets an enge Einzelfallbetrachtungen geknüpft. Der Bundesfinanzhof verweist selbst darauf, dass es im Einzelfall zu einer Überbesteuerung kommen kann – wenn nämlich mehr aus versteuertem Einkommen eingezahlt als nach Abzug der steuerpflichtigen Anteile wieder ausgezahlt wird. Dennoch leitet die Finanzverwaltung aus dieser Rechtsprechung nun eine generelle Linie ab und entzieht damit allen Steuerpflichtigen eine rechtliche Rückfallposition, auf die sich viele verlassen hatten.
Die Folge ist eine Beweislastumkehr mit faktisch ungleichen Mitteln: Wer eine Doppelbesteuerung geltend machen will, muss eigene Lebensdaten, Einzahlungsverläufe, steuerliche Vorbelastungen und Lebenserwartungen nachweisen – ohne institutionelle Hilfe und oft Jahrzehnte nach der Beitragsphase. Gleichzeitig werden Renten zunehmend in vollem Umfang der Steuer unterworfen, auch wenn sich die steuerliche Entlastung der früheren Beiträge nur verzögert einstellt. Das System, das einst auf Fairness durch nachgelagerte Besteuerung gesetzt hatte, gerät so in ein Ungleichgewicht, das vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig gewertet werden könnte – aber nicht muss.
Hinzu kommt die systemisch brisante Schnittstelle: Die steuerlichen Erleichterungen auf Beitragsebene sind nicht rückrechenbar. Viele, die seit Jahrzehnten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, können heute nicht mehr nachvollziehen, inwieweit diese Beiträge tatsächlich steuerlich begünstigt waren. Und wer dies nicht beweisen kann, verliert vor dem Finanzamt den Anspruch auf Korrektur. Das ist nicht nur ein rechtstechnisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches: Der Staat erwartet steuerliches Vertrauen, gibt aber steuerliche Sicherheit nur noch unter Beweisvorbehalt.
In dieser Gemengelage werden Rentner zum Spielball eines Systems, das aus fiskalischem Vollzugskapital keine Rücksicht auf biografische Realität nimmt. Wer nach dem Jahr 2021 in Rente gegangen ist oder geht, muss mit der vollen Konsequenz dieser Verwaltungsentscheidung leben – ohne pauschalen Rechtsschutz, ohne allgemeine Vorläufigkeit, mit vollem Risiko. Steuerbescheide gelten nun als endgültig, es sei denn, der einzelne Rentner legt individuell Einspruch ein. Und selbst das genügt nicht: Ohne fachlich fundierte Berechnungen bleibt der Einspruch wirkungslos.
Diese Entwicklung betrifft insbesondere Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Steuern gezahlt und auf das Versprechen vertraut haben, dass die nachgelagerte Besteuerung keine zusätzliche Belastung, sondern ein gerechtes System darstellt. Dieses Vertrauen wird nun einseitig aufgekündigt – nicht durch ein Gesetz, sondern durch Verwaltungsrechtsprechung und ihre selektive Interpretation. Die politische Dimension ist unverkennbar: Während auf parlamentarischer Ebene über Reformansätze diskutiert wird, schafft die Verwaltung Tatsachen.
Dabei gäbe es Alternativen. Der Gesetzgeber könnte verbindliche Freibetragsregelungen schaffen, die eine Mindeststeuerfreiheit garantieren, etwa auf Basis der eingezahlten Beiträge und einer statistisch fundierten Lebenserwartung. Auch eine rückwirkende Dokumentationspflicht der Rentenversicherung zu steuerrelevanten Einzahlungen wäre denkbar. Doch beides bleibt aus – mit dem Verweis auf Verwaltungsökonomie und die vermeintliche Rechtssicherheit der BFH-Urteile. Die tatsächliche Belastung für Rentner hingegen bleibt unklar – individuell, schwer kalkulierbar, oft zu spät erkennbar.
Für Steuerberater und Verbände beginnt damit eine neue Phase der Auseinandersetzung. Es genügt nicht mehr, auf automatische Vorläufigkeit zu hoffen – es muss aktiv geprüft, kalkuliert und bei Verdacht auf Doppelbesteuerung juristisch interveniert werden. Die Komplexität der Nachweise stellt dabei insbesondere ältere Menschen ohne Beratung vor kaum lösbare Herausforderungen. Wer keinen Widerspruch einlegt, verliert dauerhaft seine Chance auf Korrektur.
So entsteht ein Paradox: Der Staat verlangt mehr Vertrauen in seine steuerlichen Systeme, verweigert aber im Gegenzug die flankierende Schutzwirkung für den Einzelnen. Während über Bürokratieabbau und Vereinfachung diskutiert wird, erleben Rentnerinnen und Rentner in der Praxis eine zunehmende Komplexität – und das in einer Lebensphase, die eigentlich Entlastung und Verlässlichkeit verdient hätte.
Unterm Strich steht ein verwaltungstechnischer Kurswechsel mit politischem Gewicht: Die Rücknahme der Vorläufigkeit ist kein formaler Akt, sondern eine bewusste Entscheidung, die Risiken auf die Betroffenen verlagert. Es ist eine Frage der Haltung – und diese wird nun an der Realität der Rentnerinnen und Rentner gemessen werden müssen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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