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  • 20.06.2025 – Apotheken-News: Retax bedroht die Marge, Botendienst erfordert Präzision, Versicherung schafft Stabilität
    20.06.2025 – Apotheken-News: Retax bedroht die Marge, Botendienst erfordert Präzision, Versicherung schafft Stabilität
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken leisten täglich Hunderttausende Botendienste – doch falsche Abrechnung kann teuer werden. Dieser Bericht erklärt Retaxfallen...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Retax bedroht die Marge, Botendienst erfordert Präzision, Versicherung schafft Stabilität

 

Wie Apotheken zwischen Abrechnungsrisiken, Rechtsvorgaben und Schutzstrategien navigieren müssen

Fast jede Apotheke bietet Botendienste an, doch was auf Kundenseite als wertvoller Service wahrgenommen wird, birgt für Apothekeninhaber juristische Risiken, wirtschaftliche Unsicherheit und abrechnungstechnische Fallstricke: Die Botendienstgebühr darf laut § 129 SGB V zwar unter bestimmten Bedingungen abgerechnet werden, doch Krankenkassen retaxieren regelmäßig – etwa bei OTC-Arzneien, bei Mehrfachzustellungen oder wenn die Auslieferung nicht durch Apothekenpersonal erfolgt. Damit steht hinter jeder noch so gut gemeinten Lieferung potenziell ein Regress. Hinzu kommt: Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt den Botendienst nur unter bestimmten Bedingungen als zulässige Form der Abgabe, andernfalls wird die Lieferung als Versand eingestuft – mit völlig anderen Rechtsfolgen. Parallel steigt der Druck zur vollständigen Dokumentation, denn selbst formale Fehler bei der Sonder-PZN können zu hundertprozentiger Retax führen. Vor diesem Hintergrund wird eine gut ausgewählte Retax-Versicherung für viele Betriebe zur Existenzsicherung: Sie bietet finanzielle Rückendeckung, juristische Unterstützung und präventive Schulung für ein zunehmend risikobehaftetes Feld, das ohne absichernde Maßnahmen zur betriebswirtschaftlichen Schieflage führen kann. Der Botendienst verlangt Präzision, die ApBetrO verlangt Kontrolle – und die Retaxierung macht klar, dass betriebliche Sorgfalt und Absicherung längst keine Option mehr sind, sondern Grundbedingung für jede Apotheke mit Auslieferungsservice.Fast jede Apotheke bietet Botendienste an, doch was auf Kundenseite als wertvoller Service wahrgenommen wird, birgt für Apothekeninhaber juristische Risiken, wirtschaftliche Unsicherheit und abrechnungstechnische Fallstricke: Die Botendienstgebühr darf laut § 129 SGB V zwar unter bestimmten Bedingungen abgerechnet werden, doch Krankenkassen retaxieren regelmäßig – etwa bei OTC-Arzneien, bei Mehrfachzustellungen oder wenn die Auslieferung nicht durch Apothekenpersonal erfolgt. Damit steht hinter jeder noch so gut gemeinten Lieferung potenziell ein Regress. Hinzu kommt: Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt den Botendienst nur unter bestimmten Bedingungen als zulässige Form der Abgabe, andernfalls wird die Lieferung als Versand eingestuft – mit völlig anderen Rechtsfolgen. Parallel steigt der Druck zur vollständigen Dokumentation, denn selbst formale Fehler bei der Sonder-PZN können zu hundertprozentiger Retax führen. Vor diesem Hintergrund wird eine gut ausgewählte Retax-Versich


Sie rollen Tag für Tag durch Städte, Dörfer, Nebenstraßen: Botendienste sind längst kein Ausnahmephänomen mehr, sondern ein struktureller Bestandteil der Apothekenversorgung – hochgeschätzt von Patient:innen, rechtlich reguliert vom Gesetzgeber, scharf beobachtet von den Krankenkassen. Fast 98 Prozent der Apotheken in Deutschland bieten laut den aktuellen „Zahlen, Daten, Fakten 2025“ Botendienste an, rund 300.000 Auslieferungen pro Werktag sind dokumentiert. Doch was als flächendeckende Serviceleistung begann, entwickelt sich zusehends zum Regressrisiko mit retaxpolitischer Fallhöhe. Denn so schnell ein Botendienst erbracht ist, so schmerzhaft kann seine Abrechnung sein – wenn die Regeln missverstanden, missachtet oder schlicht übersehen werden. Die Folgen reichen von Streichungen einzelner Rechnungspositionen bis hin zu massiven wirtschaftlichen Belastungen, die ohne passende Retax-Absicherung existenzgefährdend werden können.

Die juristische Grundlage des Ganzen ist scheinbar klar geregelt. § 129 SGB V erlaubt Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Zuschlag von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer – je Lieferort und Tag. Im Jahr 2024 wurde diese Botendienstgebühr insgesamt 25.470.000-mal abgerechnet – ein Rückgang gegenüber 2023 (29.140.000) und 2021 (29.920.000). Der Trend: absteigend, trotz anhaltend hoher Nachfrage. Der Grund liegt nicht im Serviceverzicht, sondern im zunehmenden Abrechnungsdruck: Mehr Prüfungen, engere Interpretationen, geringere Kulanz.

Denn längst nicht jeder Botendienst ist gleich abrechnungsfähig. Retaxationen drohen in typischen Konstellationen: Wird ein OTC-Arzneimittel geliefert, entfällt der Abrechnungsanspruch – selbst wenn es medizinisch geboten war. Gleiches gilt für Hilfsmittel, Medizinprodukte, Privatrezepte, Pflegeheimversorgungen nach § 12a ApoG oder die zweite Belieferung eines Kunden am selben Tag. Besonders perfide: Auch fehlerhafte Angaben bei der Sonder-PZN oder nicht dokumentierte Zustellung durch Nicht-Apothekenpersonal führen zur Retax – unabhängig vom therapeutischen Wert oder Kundenwunsch.

In der Praxis führt das zu einem gefährlichen Spannungsfeld: Zwischen Servicewille und Abrechnungsdisziplin, zwischen Kundenbindung und Kassenlogik, zwischen betriebswirtschaftlichem Nutzen und juristischer Präzision. Wer in der Apotheke den Botendienst nicht glasklar organisiert, detailliert dokumentiert und rechtlich einordnet, riskiert am Monatsende empfindliche Rückzahlungen – oft ohne vorherige Ankündigung, teils ohne Nachverhandlungsmöglichkeit.

Besonders relevant ist die Frage, wer die Arzneimittel zustellt. § 17 Apothekenbetriebsordnung erlaubt ausdrücklich die Zustellung durch Apothekenboten ohne Versandhandelserlaubnis – sofern diese zum Apothekenpersonal gehören und der Leitung unterstehen. Wird jedoch ein externer Lieferdienst regelmäßig eingesetzt, liegt laut § 11a ApoG ein Versandhandel vor – mit anderen rechtlichen Voraussetzungen. Viele Apotheken unterschätzen diesen Unterschied. Die Folge: Retaxation der Botendienstgebühr, möglicherweise sogar Bußgeldrisiken.

Ebenfalls übersehen wird häufig, dass bei Nichtzustellung eine kostenfreie Zweitzustellung zu erfolgen hat – allerdings ohne nochmalige Abrechnung der Botengebühr. Hier ergibt sich ein logistisch und wirtschaftlich relevantes Detail: Wird ein Patient morgens nicht angetroffen und muss abends nochmals beliefert werden, entstehen der Apotheke doppelte Kosten – bei nur einfacher Vergütung. In Regionen mit hoher Abwesenheitsquote oder komplexen Versorgungsbedarfen kann dies zur Dauerbelastung werden.

Auch die Dokumentation ist entscheidend. Ohne exakte Lieferprotokolle – wer, wann, wohin, mit welchem Produkt – kann die Apotheke bei Widerspruch keine belastbaren Nachweise erbringen. Und das ist kein Nebenaspekt: Immer häufiger lehnen Kassen nachträgliche Erläuterungen ab und bestehen auf die dokumentierte Primärangabe. Fehler bei der Zuordnung der Sonder-PZN, doppelte Abrechnung bei Mehrfachlieferung, oder auch die falsche Zuordnung von Rezeptdaten führen zu vollumfänglicher Retaxation – selbst wenn nur formale Fehler vorliegen. Das Vertrauen in das, was geliefert wurde, ist niedrig. Was zählt, ist das, was beweisbar ist.

Hier beginnt die betriebliche Relevanz einer Retax-Versicherung. Wer glaubt, dass eine solche Police nur für große Filialisten notwendig ist, verkennt die Dynamik: Auch kleine Einzelapotheken können durch wenige aufeinanderfolgende Retaxationen massiv belastet werden. Nicht selten erreichen die Rückforderungen vierstellige Beträge, insbesondere bei systematisch beanstandeten Leistungen. Eine gute Retax-Versicherung bietet in solchen Fällen nicht nur finanzielle Kompensation, sondern vor allem juristischen Beistand, strategische Beratung und präventive Unterstützung.

Dabei unterscheiden sich die Versicherungsmodelle deutlich. Einige Anbieter setzen auf pauschale Jahresbeiträge mit klaren Ausschlusskriterien, andere auf individuelle Risikobewertungen und Selbstbehalte. Wichtig ist, dass die Police speziell auf Apotheken zugeschnitten ist – inklusive Botendienst, Hilfsmittelabgabe, E-Rezept-Risiken und Sonderfallkonstellationen. Manche Versicherer bieten zudem kostenfreie Schulungen für das Personal oder integrieren Prüfroutinen in bestehende Abrechnungsprozesse.

Das Bewusstsein für diese Risiken ist bislang unterschiedlich ausgeprägt. Während größere Apothekenstrukturen zunehmend auf Versicherungslösungen setzen, fehlt es gerade bei inhabergeführten Einzelbetrieben oft an systematischer Prävention. Das liegt auch am gestiegenen administrativen Druck: Telematik, Lagerdruck, Fachkräftemangel und Dokumentationsanforderungen überlagern oft das Risiko-Bewusstsein im Detail. Doch genau dort liegen die neuralgischen Punkte: Wer seine Botendienste nicht mit der gleichen Präzision führt wie seinen Handverkauf, riskiert, dass gut gemeinte Leistungen zum bilanziellen Bumerang werden.

In Zeiten knapper Kassen und wachsender Bürokratie werden Apotheken gezwungen, nicht nur kundenorientiert, sondern revisionssicher zu agieren. Der Botendienst wird dabei zum Prüfstein: für Servicequalität, Abrechnungsdisziplin und betriebliches Risikomanagement gleichermaßen. Wer diesen Dienst ernst nimmt, muss nicht nur fahren – sondern auch absichern, kontrollieren, belegen.

Denn eine einzige falsch gesetzte Sonder-PZN kann den Gewinn von Tagen zunichtemachen, eine Doppelbelieferung aus Servicefreundlichkeit zum wirtschaftlichen Verlust führen. Der Aufwand steigt – ebenso die Notwendigkeit, ihn rechtssicher abzufedern.

Fazit: Der Botendienst ist keine freiwillige Kulanzleistung mehr, sondern ein zentraler Versorgungsbaustein – mit hoher politischer, sozialer und betriebswirtschaftlicher Relevanz. Wer ihn richtig gestaltet, kann Patienten binden und Versorgungslücken schließen. Wer ihn falsch abrechnet, riskiert Einnahmen, Vertrauen und Betriebsstabilität. Die entscheidende Stellschraube heißt: absichern, prüfen, dokumentieren. Und bei allem Engagement – den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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