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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apothekerinnen und Apotheker verschärfen ihren Kurs gegen Plattformbetreiber wie Ebay, Facebook und Google, deren Systeme zunehmend zur Drehscheibe für illegale Arzneimittelverkäufe werden, während die Politik bei der angekündigten Apothekenreform weiterhin ohne Zeitplan agiert, was Apothekenbetriebe zwingt, selbst auf strukturelle, rechtliche und versicherungstechnische Stabilisierung zu setzen, denn neue Geschäftsmodelle – von Gesundheitszentren bis hin zu telemedizinisch integrierten Apotheken – bringen auch neue Risiken, die nicht länger mit Standardversicherungen abgedeckt werden können, was den Druck auf spezifischen Rechtsschutz, Cyberpolicen und Lauterkeitsverfahren gegen Marktverzerrung erhöht, zumal aktuelle Entwicklungen wie die Notdienstpauschale oder UV-Grenzwerte in der Prävention zeigen, wie wichtig betriebswirtschaftliche Resilienz, juristische Klarheit und politische Verlässlichkeit gerade in einem krisengeschüttelten Gesundheitssystem wären – doch statt eindeutiger Reformen bleiben viele apothekenrelevante Themen auf Standby, obwohl der Markt längst in Bewegung ist.
Apotheken wehren sich gegen illegale Arzneiverkäufe, Techkonzerne geraten unter Druck, branchenspezifischer Rechtsschutz wird unverzichtbar
Wie Pharmazeuten Online-Plattformen zur Rechenschaft ziehen, digitale Marktverantwortung einfordern und ihre Rechte über das Lauterkeitsrecht konsequent absichern
Während die großen Techkonzerne mit Milliardenumsätzen die digitalen Marktplätze dominieren, nehmen sich Apothekerinnen und Apotheker zunehmend das Recht, diese Plattformen nicht länger als rechtsfreien Raum hinzunehmen. Auf Facebook tauchen regelmäßig Angebote für verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept auf, bei Ebay werden Arzneimittel ohne Versandhandelserlaubnis gehandelt, und selbst über Google-Anzeigen lassen sich dubiose Anbieter mit illegalem Sortiment bewerben. Die Reaktion aus der Plattformwirtschaft: zögerlich bis ignorant. Doch jetzt eskaliert die Branche den Druck – und zwar juristisch, öffentlichkeitswirksam und mit strategischem Kalkül.
Mehrere Apothekerkammern, Berufsverbände und einzelne engagierte Inhaber haben begonnen, gezielt gegen rechtswidrige Arzneimittelangebote auf digitalen Marktplätzen vorzugehen. Grundlage sind unter anderem Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz sowie zentrale Vorschriften des Wettbewerbsrechts, insbesondere aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei rücken die Plattformbetreiber zunehmend selbst in den Fokus: Wer in Kenntnis illegaler Verkäufe nichts unternimmt, macht sich laut juristischer Argumentation spätestens ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung mitverantwortlich. Erste Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen, einige Verfahren laufen – teilweise mit beachtlicher Medienresonanz.
So wurde jüngst ein Fall publik, in dem über Ebay wiederholt ein rezeptpflichtiges Schmerzmittel ohne Apothekenpflicht verkauft wurde – mehrfach gemeldet, nie gelöscht. Nach Intervention eines Apothekers schaltete sich ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht ein, das Landgericht verfügte eine einstweilige Verfügung – mit Wirkung auch gegenüber Ebay. In einem anderen Fall verlinkte eine Google-Anzeige auf eine Domain mit Scheinapotheke, die keinerlei Impressum hatte, aber dennoch frei Medikamente bewarb. Auch hier konnte durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen eine schnelle Abschaltung erreicht werden.
Für Apothekenbetreiber stellt sich in diesem Kontext eine zentrale Frage: Wie gelingt es, mit begrenzten Ressourcen gegen systemische Rechtsbrüche vorzugehen, wenn Konzerne mit globaler Infrastruktur und teuren Anwaltsteams operieren? Die Antwort liegt in der strategischen Nutzung spezialisierter Rechtsschutzversicherungen, die genau diesen Konflikt abdecken. Denn nicht jede Apothekenversicherung beinhaltet automatisch die Kostenübernahme für wettbewerbsrechtliche Verfahren – vor allem nicht, wenn es um proaktive Klagen oder Unterlassungsverfahren gegen Dritte geht.
Eine branchenspezifische Rechtsschutzlösung, die das Lauterkeitsrecht explizit umfasst, ist daher kein Luxus, sondern längst betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Sie erlaubt nicht nur die Verteidigung gegen Angriffe – etwa durch unlautere Werbemaßnahmen der Konkurrenz oder irreführende Online-Angebote –, sondern eröffnet Apotheken auch die Möglichkeit, aktiv gegen Plattformanbieter oder Trittbrettfahrer vorzugehen. Das schützt nicht nur den eigenen Marktanteil, sondern trägt auch zur Stabilität und Glaubwürdigkeit des gesamten Versorgungssystems bei.
Besondere Priorität hat der Rechtsschutz für Apotheken dann, wenn einzelne Apothekeninhaber sich zusammenschließen oder gemeinsam über Verbände agieren. So lassen sich Kosten streuen, Rechtspositionen koordinieren und öffentlichkeitswirksame Präzedenzfälle schaffen. Gerade mit Blick auf wiederkehrende Verstöße auf denselben Plattformen entstehen dadurch Rechtslagen, die auch für weitere Apotheken Rechtssicherheit schaffen.
Nicht zu unterschätzen ist zudem der Imagewert: Wer sichtbar und professionell gegen Missstände vorgeht, wird von Kundinnen und Kunden nicht als Kläger wahrgenommen, sondern als Garant seriöser Versorgung. Diese Positionierung kann in Zeiten wachsender Onlinekonkurrenz entscheidend sein.
Die Strategie „Offline gegen Online“ wird dabei nicht als Abwehrhaltung verstanden, sondern als Regulierungsoffensive: Apothekerinnen und Apotheker fordern keine Sonderrechte, sondern schlicht die Durchsetzung geltenden Rechts. Wenn Plattformanbieter regelmäßig Gewinne aus gesundheitsgefährdenden Angeboten ziehen, ohne zu kontrollieren, haftet nicht nur der einzelne Verkäufer, sondern mittelbar auch das System, das diesen Vertrieb ermöglicht.
Für die Apothekenbranche liegt hier auch eine politische Chance: Mit jedem öffentlich gemachten Verfahren steigt der Druck auf Gesetzgeber, Plattformverantwortung explizit zu regeln. Die Diskussion um ein Plattformhaftungsgesetz, wie es in anderen Ländern längst existiert, gewinnt an Fahrt – nicht zuletzt durch das Engagement von Akteuren aus dem Gesundheitswesen.
In der Summe zeigt sich: Apotheken sind längst nicht mehr nur stille Zuschauer im digitalen Raum. Sie sind Kläger, Mahner, Regulierer – und zunehmend auch strategische Akteure, die wissen, wann und wie sie ihre Rechte durchsetzen. Wer sich als Apotheke gegen die Ohnmacht gegenüber Big Tech wappnen will, kommt um ein professionelles rechtliches Risikomanagement nicht mehr herum. Wettbewerbsrechtlicher Spezialrechtsschutz wird damit zum festen Bestandteil moderner Apothekenführung – und zum Ausdruck aktiver Verantwortung für die legale Arzneimittelversorgung.
Apotheke als Gesundheitszentrum: Anpassung der Geschäftsmodelle, neue Versicherungsanforderungen, Herausforderungen bei der Nachfolge
Die Umstellung von Apotheken auf Gesundheitszentren, die Bedeutung eines maßgeschneiderten Versicherungsschutzes und die Komplexität der Nachfolgeregelung
Die Apothekenlandschaft steht vor einer tiefgreifenden Veränderung. Traditionelle Apothekenmodelle, die sich auf die reine Arzneimittelabgabe konzentrieren, sind zunehmend durch die Notwendigkeit ersetzt worden, ihre Rolle im Gesundheitssystem neu zu definieren. Apothekenbetreiber erkennen die Vorteile eines erweiterten Geschäftsmodells, bei dem Apotheken zu Gesundheitszentren umgebaut werden, die nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch präventive und therapeutische Gesundheitsdienstleistungen anbieten. Diese Transformation bietet sowohl neue Chancen als auch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf den Versicherungsschutz und die Nachfolgeregelung.
Die Umwandlung einer Apotheke in ein Gesundheitszentrum erfordert eine vollständige Neustrukturierung des bisherigen Geschäftsmodells. Apotheken müssen sich als Gesundheitsdienstleister etablieren, was eine Erweiterung ihrer Dienstleistungspalette beinhaltet. Gesundheitszentren bieten den Patienten nicht nur Zugang zu Arzneimitteln, sondern auch zu einer Vielzahl von Gesundheitsdienstleistungen, darunter Prävention, Impfungen, Blutdruckmessungen und Beratungen zur Lebensstiländerung. Diese Erweiterung des Serviceangebots kann die Marktposition von Apotheken erheblich stärken und neue Zielgruppen erschließen. Doch der Übergang zu einem Gesundheitszentrum bringt auch komplexe Anforderungen an die rechtliche Struktur und den Versicherungsschutz mit sich.
Ein zentraler Aspekt der Umstrukturierung ist die Notwendigkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern. Apotheken, die ihre Dienstleistungen auf Gesundheitsangebote ausweiten, müssen sich nicht nur gegen die klassischen Risiken wie Sachschäden oder Haftungsansprüche absichern, sondern auch gegen neue digitale und betriebliche Risiken. Eine umfassende Versicherungslösung ist notwendig, um den Betrieb auch in unsicheren Zeiten abzusichern und unvorhergesehene Risiken wie Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen zu berücksichtigen.
Mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors müssen Apotheken zunehmend mit elektronischen Patientendaten arbeiten, die gespeichert und verarbeitet werden müssen. Diese digitalen Informationen stellen einen potenziellen Zielbereich für Cyberkriminalität dar. Daher benötigen Apotheken, die sich zu Gesundheitszentren entwickeln, eine Cyberversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen von Datenverlusten oder Systemausfällen zu schützen. Diese Versicherung deckt nicht nur die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, sondern auch mögliche rechtliche Haftungskosten, die durch Datenschutzverletzungen entstehen können.
Neben den digitalen Risiken müssen Apotheken weiterhin klassische Risiken absichern, die bei der Umwandlung in ein Gesundheitszentrum weiterhin von Bedeutung bleiben. Insbesondere eine Inhalts- und Gebäudeversicherung bleibt unerlässlich, um den Betrieb im Fall von Feuer, Einbruch oder Naturkatastrophen schnell wieder aufnehmen zu können. Da Gesundheitszentren oft auch empfindliche medizinische Geräte und Arzneimittel lagern, ist eine Versicherung gegen diese physischen Schäden von großer Bedeutung.
Rechtliche Anforderungen stellen eine weitere Herausforderung dar. Apotheken, die sich zu Gesundheitszentren wandeln, müssen sicherstellen, dass sie keine medizinischen Leistungen erbringen, die über ihre Befugnisse hinausgehen. Während Apotheken in vielen Ländern dazu berechtigt sind, pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten, müssen sie bei der Erweiterung ihres Serviceangebots eng mit Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäusern kann nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch dazu beitragen, den Versicherungsschutz zu optimieren, da bestimmte Haftungsrisiken gemeinsam getragen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Umwandlung von Apotheken zu Gesundheitszentren ist die finanzielle Planung. Diese Umstrukturierungen erfordern erhebliche Investitionen in neue Technologien, Infrastruktur und Personal. Die Anpassung an die neuen Anforderungen der Gesundheitsversorgung ist teuer, kann aber langfristig zu einer stärkeren Marktstellung führen. In vielen Ländern gibt es jedoch Förderprogramme und Zuschüsse, die Apothekenbetreibern helfen, die Kosten der Umstellung zu decken und den Übergang zu einem Gesundheitszentrum zu finanzieren. Diese finanziellen Hilfen können insbesondere für kleinere Apothekenbetreiber entscheidend sein, die ohne Unterstützung Schwierigkeiten hätten, die Umstellung zu finanzieren.
Für Apotheken, die sich zu Gesundheitszentren entwickeln, bietet der Wandel nicht nur Risiken, sondern auch enorme Chancen. Durch die Erweiterung des Dienstleistungsangebots können Apotheken ihre Zielgruppen erweitern und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Besonders in ländlichen Gebieten, in denen der Zugang zu Gesundheitsdiensten häufig begrenzt ist, bieten Apotheken als Gesundheitszentren eine wichtige Anlaufstelle für präventive Gesundheitsversorgung und grundlegende medizinische Dienstleistungen. Zudem können Apotheken durch den Umbau auch von der steigenden Nachfrage nach integrierten Gesundheitslösungen profitieren, bei denen Apotheker als Partner im Gesundheitswesen agieren.
Die wirtschaftliche Absicherung von Apotheken als Gesundheitszentren erfordert jedoch eine präzise Marktanalyse. Apotheken müssen sicherstellen, dass ihre erweiterten Dienstleistungen in der Region gefragt sind und dass die finanziellen Investitionen in Infrastruktur und Personal tragfähig sind. Eine sorgfältige Planung und eine fundierte Analyse der lokalen Marktnachfrage sind unerlässlich, um die Rentabilität der Umstellung zu gewährleisten und das Risiko einer finanziellen Überdehnung zu minimieren.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Umwandlung von Apotheken zu Gesundheitszentren eine zukunftsweisende Strategie für Apothekenbetreiber darstellt. Sie eröffnet nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten, sondern erfordert auch eine gründliche Neustrukturierung des Versicherungsschutzes und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Apotheker müssen sicherstellen, dass ihre Dienstleistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dass der Versicherungsschutz umfassend ist und dass sie die finanziellen Risiken der Umstellung richtig einschätzen. Der Erfolg dieses Wandels hängt maßgeblich von einer sorgfältigen Planung und der Bereitschaft ab, in neue Technologien und Services zu investieren, die die Apotheke als integralen Bestandteil eines modernen Gesundheitssystems etablieren.
Rückzahlung, Reformdruck, Beitragslast
Warum die DAK jetzt Milliarden vom Bund verlangt, was das für Pflegekassen bedeutet und wie eine Beitragserhöhung noch verhindert werden könnte
Mit Nachdruck fordert die DAK-Gesundheit vom Bund die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an die Pflegekassen – eine Summe, die während der Corona-Pandemie aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgeflossen ist und nach Ansicht der Krankenkasse nie hätte angetastet werden dürfen. Der Vorwurf wiegt schwer: Es sei ein rechtswidriger Zugriff auf zweckgebundene Beitragsmittel erfolgt. Schon im vergangenen Jahr ließ die Kasse dazu ein Rechtsgutachten erstellen, das nun politisch und finanziell nachwirkt. Vor dem Hintergrund steigender Beitragssätze in der Pflegeversicherung, zunehmender Liquiditätsprobleme bei einzelnen Pflegekassen und einer in Aussicht gestellten Pflegereform erhebt die DAK nun öffentlich die Forderung: Der Bund müsse den Schaden aus der Pandemiezeit regulieren – andernfalls drohe spätestens 2026 eine erneute Anhebung der Beitragssätze.
Die zentrale Figur des Vorstoßes ist DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm. Er verweist auf mehrere Aussagen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die zuletzt wiederholt auf die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung hingewiesen hatte – verbunden mit der Zusicherung, Handlungsoptionen zu prüfen, einschließlich möglicher Rückzahlungen an die Kassen. Für Storm sind solche Ankündigungen nicht mehr ausreichend: „Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen.“ Ziel müsse sein, eine Beitragserhöhung in Höhe von mindestens 0,3 Beitragssatzpunkten zum Jahreswechsel 2026 zu vermeiden. Die Kassen stünden finanziell unter massivem Druck, einige näherten sich bereits der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit und würden in Kürze Stützungsmaßnahmen beantragen müssen. Ein Abwarten könne man sich nicht mehr leisten.
Konkret geht es um Zahlungen, die im Jahr 2020 im Zuge der Pandemiebekämpfung gesetzlich von den Pflegekassen geleistet werden mussten. Dabei wurden Mittel aus dem Ausgleichsfonds der SPV herangezogen – also Gelder, die ursprünglich zur Sicherung des Versicherungsschutzes der Beitragszahlenden bestimmt sind. Diese zweckgebundene Verwendung ist juristisch strikt reguliert, weshalb der Zugriff auf diese Mittel im Nachhinein rechtlich problematisch erscheint. Im Auftrag der DAK hatte die Hamburger Juristin Professorin Dr. Dagmar Felix die Frage geprüft und war zu einem klaren Ergebnis gelangt: Der Einsatz der SPV-Mittel zur Refinanzierung pandemiebedingter Ausgleichszahlungen an Pflegeeinrichtungen war unzulässig und verstieß gegen das Prinzip der Beitragsäquivalenz.
Der Vorstoß der DAK wird von weiteren Akteuren im Gesundheitswesen unterstützt. Der GKV-Spitzenverband, der zentrale Interessenvertreter der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, teilt die rechtliche Einschätzung und ruft beim heutigen GKV-Tag zur sofortigen Rückzahlung der unzulässig eingesetzten Milliardenmittel auf. Darüber hinaus fordert der Verband ein umfassendes Finanz- und Strukturpaket für das Pflegesystem. Die alleinige Reparatur vergangener Fehlentscheidungen könne die Pflegeversicherung nicht auf einen zukunftsfesten Kurs bringen – erforderlich sei ein nachhaltiger Systemumbau. Die Idee: Mithilfe einer Rückzahlung könne man wenigstens kurzfristig Zeit gewinnen, um im Rahmen der Bund-Länder-Kommission die angekündigte große Pflegereform substanziell vorzubereiten.
Ein zentrales Problem bleibt die politische Ambivalenz: Zwar gesteht Ministerin Warken die Finanzschieflage der Pflegeversicherung offen ein, doch klare Aussagen zur Rückzahlungspflicht oder zur haushaltspolitischen Gegenfinanzierung hat sie bislang vermieden. Vor diesem Hintergrund rückt der nächste Bundeshaushalt in den Fokus. Storm verlangt, dass die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 eine Rückführung der pandemiebedingten Belastung verbindlich einplant. Sollte diese Forderung ignoriert werden, drohe eine Situation, in der die Beitragszahlenden – und damit auch die Arbeitgeber – erneut zur Kasse gebeten werden. Eine solche Entwicklung wäre politisch brisant, nicht nur wegen der sozialen Folgen, sondern auch wegen der Belastungswirkung für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.
Für die Apothekenlandschaft hat die Debatte ebenfalls Bedeutung. Die Pflegeversicherung ist über Leistungsschnittstellen mit der Versorgung im Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich eng verzahnt. Höhere Beiträge führen zu höheren Lohnnebenkosten, was sich mittelbar auch auf kleine Apothekenbetriebe auswirkt. Zudem stellt sich die Frage, ob die anstehende Strukturreform nicht auch zu Einschnitten bei Leistungen oder zu veränderten Vergütungsmechanismen führen könnte. Gerade im Hilfsmittelbereich, wo Apotheken eine Rolle spielen, wäre eine Neuordnung des Vertragsgefüges denkbar. Auch aus Sicht der gesundheitspolitischen Verantwortungsträger in der Apothekerschaft bleibt die Entwicklung daher mit Spannung zu verfolgen. Die Forderung der DAK ist weit mehr als ein finanzpolitisches Signal – sie ist der Auftakt zu einer grundsätzlichen Neuverhandlung des gesellschaftlichen Pflegerisikos.
Reform steigert Pauschale, Geodatensystem reduziert Dienste, Apotheken stabilisieren Versorgung
Wie optimierte Notdienstverteilungen die Vergütung auf Rekordniveau heben, warum weniger Dienste mehr Geld bedeuten und was das für Apothekenbetriebe finanziell bewirkt
Reformeffekte zeigen Wirkung: Die bundesweite Notdienstpauschale erreicht mit 556,22 Euro pro Vollnotdienst einen neuen Höchstwert – und das trotz sinkender Notdienstzahlen. Dahinter steht eine grundlegende Umstellung der Notdienstverteilung in den Kammerbezirken Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, die laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zu einer effizienteren Lastverteilung unter den Apotheken führt. Durch den Einsatz eines geodatenbasierten Steuerungssystems sank dort die Zahl der Einsätze erheblich – in Hessen und Rheinland-Pfalz um 43 Prozent, in Bayern um 34 Prozent, in Baden-Württemberg immerhin noch um 24 Prozent. Diese strukturelle Anpassung hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen: Weil der Ausschüttungsbetrag des NNF bei gleichzeitig sinkender Notdienstzahl nahezu konstant blieb, führt der verkleinerte Divisor zu einer höheren Pauschale – konkret: ein Plus von 73,08 Euro gegenüber dem Vorquartal, das einer Steigerung von über 15 Prozent entspricht.
Im ersten Quartal 2025 wurden bundesweit 75.800 Notdienste von 16.898 Apotheken geleistet – ein weiterer Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert und deutlich unter dem 2023er-Jahresschnitt von 95.000 Notdiensten pro Quartal. Trotzdem bleibt die Finanzierung solide: Die Höhe der Pauschale bemisst sich weiterhin an der Zahl der geleisteten Dienste sowie den fristgerecht eingegangenen Einnahmen auf dem NNF-Konto. Spät eingehende Beträge werden auf das Folgequartal übertragen und beeinflussen dann die künftige Verteilung.
Parallel dazu liefern auch die Absatzdaten einen aufschlussreichen Rahmen: Zwischen Januar und März wurden 200.629.124 verschreibungspflichtige Packungen abgegeben – das entspricht einem leichten Rückgang von 1,06 Prozent im Vergleich zum 4. Quartal 2024, jedoch einem Anstieg von 1,79 Prozent gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres. Damit deutet sich ein stabilisierender Trend im Packungsmarkt an – mit potenziellen Implikationen für die Einnahmesituation des NNF, die wiederum in den Verteilschlüssel der Pauschalen einfließt.
Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber bedeutet diese Entwicklung zweierlei: Erstens gewinnen betriebswirtschaftlich kalkulierbare Notdienste wieder an Attraktivität – insbesondere in Flächenländern mit hoher Dienstdichte. Zweitens wird durch die Entlastung bei der Notdienstfrequenz eine Grundlage geschaffen, um personelle Ressourcen gezielter einzusetzen und innerbetriebliche Belastung zu reduzieren. Vor allem in Regionen, in denen der Dienst bislang überproportional oft anfiel, stellt die Umverteilung einen messbaren Fortschritt dar.
Aus Sicht der Apothekenführung ist es nun geboten, den Umstellungsprozess auf Ebene der Kammerstrukturen aktiv zu begleiten. Die NNF-Zahlen belegen, dass technische Steuerung und ökonomische Effizienz einander nicht ausschließen, sondern – im Gegenteil – eine neue Logik von Fairness, Transparenz und betrieblicher Planbarkeit begründen können. Für alle Apotheken außerhalb der vier bereits reformierten Kammerbezirke stellt sich daher die Frage: Wann folgt die nächste Region dem Beispiel und beteiligt sich an der datenbasierten Umverteilung?
Politik setzt Prioritäten, Apotheken warten auf Signal, Gesundheitsstruktur ringt um Reformklarheit
Warken plant K.o.-Tropfen-Gesetz, Pflegereform und Koalitionsprojekte mit Taktung – die Apothekenreform bleibt einstweilen auf Standby
Die neue Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums unter Ministerin Nina Warken (CDU) listet insgesamt 17 Gesetzesinitiativen, darunter Projekte zur Pflegereform, Substanzregulierung und Notfallversorgung – doch ausgerechnet die Apothekenreform bleibt ohne konkreten Fahrplan. Während für andere Vorhaben wie das K.o.-Tropfen-Gesetz bereits Juli als Zieltermin genannt wird, bleibt der Hinweis zur Apothekenreform vage. Lediglich eine summarische Beschreibung ist enthalten: „Vielschichtige Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung.“ Die politische Botschaft ist damit unübersehbar: Die Apothekenreform existiert, aber sie eilt nicht.
Dabei hatte Ministerin Warken zuletzt mehrfach signalisiert, dass sie angesichts der angespannten Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst andere Baustellen priorisieren will. So steht zu erwarten, dass die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2025 zusätzliche Mittel zur Stabilisierung der GKV einplanen muss, bevor strukturelle Umstellungen im Bereich der Versorgung überhaupt realistisch angegangen werden können. Unter dieser Voraussetzung erscheinen tiefgreifende Eingriffe ins Apothekensystem – ob sie nun Honoraranpassungen, neue Versorgungsstrukturen oder Aufgabenerweiterungen beinhalten – als nachgelagert. Der Koalitionsvertrag gibt zwar Orientierung, doch nicht das Tempo.
Die Planungsübersicht aus dem BMG nennt als vordringliche Maßnahmen unter anderem das Pflegekompetenzgesetz, die Krankenhausreform, eine Gesetzesnovelle zur Einschränkung von Lachgas- und K.o.-Tropfen-Verfügbarkeit sowie die Umsetzung internationaler Gesundheitsvorschriften. Viele dieser Vorhaben sollen bereits im Sommer ins Kabinett eingebracht werden – eine durchaus ambitionierte Taktung, zumal bei gleichzeitiger Vorbereitung einer umfassenden Pflegereform mit Bund-Länder-Beteiligung.
Auch für die Reform der Notfallversorgung, für Bürokratieabbau und für die Cannabis-Evaluation gibt es Anhaltspunkte in der Planung. Weitere Punkte wie das Primärarztsystem, das Implantateregister und die Lebendorganspende sollen demnach perspektivisch folgen. Das BMG selbst spricht in internen Kreisen von einer „Kombination aus Finanzstabilisierung, Effizienzsteigerung und Systemvernetzung“ als strategischer Leitorientierung.
Dass in dieser Gemengelage die Apothekenreform in eine undatierte Warteschleife gerät, ist symptomatisch. Zwar bekennen sich Koalitionsvertrag und BMG-Vorhabenbeschreibung grundsätzlich zur Rolle der Apotheken als flächendeckende Versorgungsanker – doch solange kein Fahrplan, kein Referentenentwurf und keine parlamentarische Auftragsvergabe existieren, bleibt das Reformvorhaben ein politischer Schattenriss. Nicht wenige in der Standespolitik befürchten daher, dass die Apothekenreform in Wahrheit ein Verschiebebahnhof ist – zwischen politischen Prioritäten, föderalen Zuständigkeiten und finanzpolitischer Zwangslage.
Hinzu kommt, dass die ursprünglich geplante Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe zur Gesamtbewertung der Reformagenda in der Vorhabenliste nicht auftaucht. Damit fehlt ein übergeordneter strategischer Resonanzraum, der eine koordinierte Wirkung der Einzelmaßnahmen gewährleisten könnte. Für die Apotheken bedeutet das: strukturelle Orientierung fehlt, Planungssicherheit ebenso. Was bleibt, ist der Verweis auf ein abstraktes Reformziel – vielschichtig, aber zeitlich schwebend.
FDA-Warnung im Fokus, klinische Evidenz im Wandel, Therapieoption auf dem Prüfstand
Warum neue Studiendaten zu Lamotrigin das Sicherheitsprofil neu definieren, welche Rolle Levetiracetam im Vergleich spielt und wie differenzierte Nutzen-Risiko-Bewertungen künftig aussehen sollten
Die Sicherheit antiepileptischer Medikamente bei älteren Menschen rückt erneut in den Fokus – diesmal mit klaren, groß angelegten Studiendaten, die das lange diskutierte Risiko von Herzrhythmusstörungen unter Lamotrigin relativieren. Zwei voneinander unabhängige Studiengruppen zeigen nun, dass die bisherige Sicherheitswarnung der US-Arzneimittelbehörde FDA auf schwachen empirischen Fundamenten ruht – und möglicherweise einer Revision bedarf. In einer Zeit, in der Arzneimitteltherapien für vulnerable Gruppen wie ältere Epilepsie-Patient:innen zunehmend individualisiert und evidenzbasiert gestaltet werden sollen, wirft die neue Datenlage eine entscheidende Frage auf: Wie lässt sich ein klinisch relevantes Risiko fundiert belegen – und wie schnell müssen einmal etablierte Warnhinweise auch wieder zurückgenommen werden?
Die im Fachjournal „Medscape Medical News“ veröffentlichten Resultate der beiden Studien geben jedenfalls eine klare Richtung vor. Die erste Untersuchung, unter Leitung von Dr. Samuel W. Terman von der University of Calgary, verglich retrospektiv die kardialen Ereignisraten bei rund 53.000 Menschen aus US-amerikanischen Medicare-Daten und der britischen CPRD-Datenbank. Alle Proband:innen begannen neu mit Lamotrigin oder dem häufig verordneten Vergleichswirkstoff Levetiracetam. In beiden Datensätzen zeigte sich kein signifikanter Unterschied bei der Häufigkeit ventrikulärer Tachykardien oder Kammerflimmern – im Gegenteil: Die Raten unter Lamotrigin lagen leicht, aber nicht signifikant niedriger. Besonders wichtig: Die Fallzahl und Studiendauer reichen aus, um auch seltene Ereignisse sicherer zu quantifizieren als frühere Fallberichte oder In-vitro-Daten.
Die zweite Analyse unter Federführung von Dr. Gloria Ho (Rutgers University) umfasste sogar 160.000 ältere Medicare-Patient:innen mit gesicherter Epilepsiediagnose. Auch hier wurde die Korrelation zwischen Lamotrigin und plötzlichem Herztod oder ventrikulären Arrhythmien überprüft – mit demselben Ergebnis: kein Hinweis auf ein erhöhtes Risiko. Der Zusatzbefund überrascht selbst kritische Stimmen in der Epilepsieforschung: Bei Patient:innen mit vorbestehender kardialer Rhythmusstörung war das Risiko unter Lamotrigin sogar signifikant geringer als unter Levetiracetam. Auch die Notwendigkeit zusätzlicher Antiarrhythmika nahm ab – ein Effekt, der in zukünftigen Subgruppenanalysen weiter untersucht werden muss, bevor therapeutische Empfehlungen verändert werden können.
Die FDA hatte im Jahr 2020 auf Basis einzelner Fallberichte und präklinischer Daten eine Warnung vor potenziellen kardialen Risiken bei Lamotrigin veranlasst und diese prominent in die Produktinformationen integriert. Damals hatte sich ein Teil der Fachwelt kritisch gezeigt, insbesondere angesichts der jahrzehntelangen klinischen Anwendung ohne systematisch dokumentierte kardiale Nebenwirkungen. In dieser Gemengelage liefern die aktuellen Daten einen dringend benötigten Realitätsabgleich. Zwar mahnt Gloria Ho zur Zurückhaltung bei Generalisierungen: Weder könne aus der Studie auf jüngere Patient:innen noch auf Menschen ohne Epilepsie geschlossen werden – etwa solche, die Lamotrigin bei bipolarer Störung einnehmen. Dennoch sei die Aussagekraft für die definierte Population mit Epilepsie hoch.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie regulatorische Vorsicht, klinische Praxis und pharmakoepidemiologische Realität aufeinanderprallen können – mit Auswirkungen auf Versorgung, Verunsicherung und therapeutische Steuerung. Der aktuelle Impuls zur Neubewertung der FDA-Warnung ist folglich nicht nur medizinisch relevant, sondern auch gesundheitspolitisch und pharmakoökonomisch bedeutsam. Eine übervorsichtige Regulierung kann Patientenversorgung blockieren, Vertrauen erschüttern und alternative Therapieoptionen ohne echten Mehrwert in den Vordergrund rücken. Umso mehr gilt es jetzt, dass evidenzbasierte Reaktionen folgen: etwa durch strukturierte Re-Analysen auf FDA-Ebene, durch Berücksichtigung der neuen Daten in Fachinformationen und durch differenzierte Kommunikation gegenüber Behandelnden wie Patient:innen.
Gefährliche Substanzen, fahrlässiger Handel, regulatorisches Vakuum
Wie verschreibungspflichtige Rezepturstoffe auf Ebay frei zirkulieren, Ebay-Händler unkontrolliert Pharmawirkstoffe vertreiben und Behörden sowie Plattformen ihre Schutzfunktion verfehlen
Chloramphenicol ist ein hochwirksames Antibiotikum mit einer kritischen Sicherheitsbewertung – es steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen und bei Kontakt mit den Augen irreversible Schäden zu verursachen. Dennoch wird die Rezeptursubstanz aktuell auf Ebay frei gehandelt. Offenbar ist der Plattformbetreiber nicht willens oder in der Lage, regulierte Substanzen vom Privatverkauf auszuschließen. Auf mehreren Angeboten ist zu sehen, wie Verpackungen mit Aufdruck des Herstellers Caesar & Loretz (Caelo) präsentiert werden. Das Unternehmen selbst distanziert sich: Man kenne den Ebay-Anbieter nicht, es bestehe keine Lieferbeziehung, betont Caelo gegenüber Fachkreisen. Das wirft nicht nur Fragen zum Ursprung der Ware auf, sondern auch zur rechtlichen Verantwortung von Plattformbetreibern.
Die regulatorische Grauzone ist dabei mehr als ein juristisches Detail: Wer Chloramphenicol oder andere verschreibungspflichtige Substanzen als Endkunde bezieht, um etwa Augencremes selbst herzustellen oder Tinkturen zu mischen, riskiert gravierende gesundheitliche Schäden – und unterläuft ein zentrales Schutzprinzip der Arzneimittelsicherheit. In Deutschland ist die Abgabe solcher Wirkstoffe an Laien untersagt. Doch Ebay ist kein Apothekenvertrieb – sondern ein digitaler Marktplatz, auf dem Algorithmen entscheiden, was sichtbar bleibt. Und genau das ist das Problem: Die Verkaufszahlen steigen, der Handel floriert, der rechtliche Vollzug scheitert.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt seit Jahren vor solchen Missständen, doch der Vollzug liegt bei den Ländern – und oft bei überforderten Behörden, die mit Einzelermittlungen kaum hinterherkommen. Gleichzeitig profitieren anonyme Händler vom defizitären System. Sie umgehen nicht nur pharmazeutische Sicherheitsbarrieren, sondern beschädigen gezielt das Vertrauen in apothekengestützte Versorgung. Für Apothekerinnen und Apotheker ist das nicht nur ein Reputationsrisiko, sondern ein unmittelbares Wettbewerbsproblem: Während sie jede Substanz nachverfolgen und dokumentieren müssen, verkaufen digitale Zwischenhändler ohne Prüfung, Beratung oder Rückversicherung.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie dringend das Apothekenwesen auf branchenspezifischen Rechtsschutz angewiesen ist – insbesondere im Wettbewerbsrecht. Denn wer hier als Betrieb juristisch gegen Onlinehandel vorgehen will, muss tief in die eigene Tasche greifen. Viele verzichten aus wirtschaftlichen Gründen auf Klagen – mit dem Effekt, dass rechtswidrige Plattformverkäufe zunehmend normalisiert werden. Es braucht deshalb ein strukturelles Eingreifen: entweder durch verschärfte Kontrollpflichten für Plattformbetreiber oder durch eine sektorübergreifende Regelung, die Arzneimittelsicherheit in digitalen Märkten durchsetzbar macht.
UV-Grenzwert erreicht, Prävention entscheidend, Produkte oft falsch genutzt
Warum der UV-Index alarmiert, Sonnenschutz nicht reicht und Dosierfehler gefährlich sind
Die Sonne zeigt in diesen Frühsommertagen nicht nur ihr freundliches, sondern auch ihr aggressives Gesicht – besonders im Südwesten Deutschlands. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt aktuell vor sehr hoher UV-Strahlung mit Indexwerten bis Stufe 9, lokal sogar darüber. Damit liegt die gesundheitliche Gefährdung in einem Bereich, der unmittelbare Schutzmaßnahmen zur Pflicht macht. Besonders entlang des Oberrheins und südlich von Stuttgart drohen Sonnenbrand, Zellschädigungen und langfristige Hautveränderungen bei ungeschütztem Aufenthalt im Freien. Dabei bleibt der Unterschied zwischen präventiver Aufklärung und tatsächlichem Verhalten eklatant – denn viele Menschen unterschätzen den Lichtschutzfaktor, vernachlässigen Nachcremen oder setzen auf zu niedrige Dosierungen.
Der UV-Index, den der DWD täglich aktualisiert, dient als Barometer für das Strahlenrisiko – von Stufe 1 („niedrig“) bis Stufe 11+ („extrem“). Bereits ab Stufe 3 rät die WHO zu Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnenschutzmitteln – insbesondere bei empfindlicher oder heller Haut. Dass der Index derzeit flächendeckend über 7 liegt, sollte ein Signal sein: Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung betreffen nicht nur Strandurlauber, sondern jeden, der mittags im Garten arbeitet, draußen Sport treibt oder mit dem Kinderwagen spazieren geht. Die hohe Sonnenintensität im Frühsommer wird oft unterschätzt – zumal die Haut nach den lichtarmen Wintermonaten besonders ungeschützt ist.
Dabei ist Sonnenschutz nicht gleichbedeutend mit „eincremen“. Die meisten Menschen verwenden deutlich zu wenig Produkt: Laut Bundesamt für Strahlenschutz sollten Erwachsene rund vier gehäufte Esslöffel Sonnenschutzmittel für den gesamten Körper auftragen – eine Menge, die in der Realität kaum erreicht wird. Zu wenig Creme bedeutet aber eine erhebliche Unterschreitung des versprochenen Schutzfaktors. Wer stattdessen nur die Hälfte der empfohlenen Menge nutzt, reduziert den Schutz von LSF 30 auf einen Wert unterhalb 10 – mit fatalen Folgen.
Hinzu kommt ein Missverständnis über das „Nachcremen“. Dieses erhält den Schutz, verlängert ihn aber nicht. Das heißt: Ist die individuelle Schutzzeit überschritten – bei LSF 30 zum Beispiel nach etwa 120 Minuten bei hellem Hauttyp – hilft auch häufiges Nachcremen nicht mehr. Vielmehr muss rechtzeitig der Schatten aufgesucht oder die Haut mit Kleidung bedeckt werden.
Einen besonders hohen Schutzbedarf haben Kinder, Menschen mit sehr heller Haut, immunsupprimierte Personen und solche mit Hauterkrankungen. Für sie wird ein Lichtschutzfaktor von 50 empfohlen, insbesondere bei Wasseraktivitäten, im Gebirge oder bei Schnee. Dass chemische Filter UV-Strahlen absorbieren und physikalische Filter sie reflektieren, ist dabei nicht nur eine kosmetische Info – sondern zentral für die Produktauswahl: Nur Produkte mit kombinierter UV-A- und UV-B-Filterwirkung bieten einen breiten Schutz.
Angesichts steigender Hautkrebsraten und wachsender UV-Exposition durch Klimaeffekte wird die Prävention zur Gesundheitsaufgabe erster Ordnung. Apotheken, Arztpraxen und öffentliche Gesundheitskampagnen müssen stärker auf korrekte Anwendung und Risikogruppen hinweisen – und das nicht nur im Hochsommer. Der UV-Index zeigt: Die Sonne wird zur unterschätzten Gesundheitsgefahr – gerade dann, wenn sie besonders harmlos scheint.
Glosse: Versorgung wird zur Eventlogistik, Nähe wird zum Verwaltungsproblem, Apotheken werden zu Reisezielen
Wie eine entkernte Gesundheitspolitik aus Hilfsmitteln ein Abenteuer macht, Apotheken zur Infrastrukturmaßnahme erklärt und das System sich selbst verspottet
In Deutschland ist Gesundheit keine Selbstverständlichkeit mehr – sie ist ein Erlebnis. Wer heute Inhalierhilfen, Inkontinenzmaterial oder Kompressionsstrümpfe benötigt, sollte nicht länger in Apotheken denken, sondern in Wegstrecken, Versorgungsslots und idealerweise an Klappstühle für Wartezeiten. Die Kasse kürzt, der Staat verwaltet, die Apotheke schultert – oder besser: sollte schultern. Doch sie tut es nicht mehr. Warum auch? Wer Versorgung plant wie eine Messe, bekommt keine Nahversorgung, sondern ein Leitsystem mit Parkschranke.
Das neue Konzept hört auf den Namen „Leuchtturm-Apotheke“. Vier davon sollen künftig reichen, um Millionen Patientinnen und Patienten bundesweit zu versorgen. Klingt effizient – ist aber einfach nur weit weg. Die Idee: München, Düsseldorf, Berlin und Hamburg. Wer dort nicht wohnt, darf sich auf eine Versorgung mit Aussicht freuen. Auf den Berliner Fernsehturm vielleicht. Oder auf die Staulänge der A7. Wer Glück hat, bekommt sein Hilfsmittel noch vor dem Feierabendverkehr. Wer Pech hat, bekommt einen Folder mit motivierenden Sprüchen wie „Jeder Schritt ist ein Schritt zur Gesundheit“.
Wo früher Nachbarschaftsapotheken das Rückgrat der Versorgung bildeten, stehen heute Container hinter Parkhäusern. Die neue Nähe wird in Quadratmetern Lagerfläche berechnet. Statt Pharmazeutisch-Technischer Assistentin gibt es Kontaktformulare, statt Beratung eine Faxnummer. Wer einen Antrag auf Nachtversorgung stellen will, muss ihn in dreifacher Ausfertigung an die Kasse faxen. Der Antrag heißt nicht ohne Ironie „ExLeutuNaNo“ – Express-Leuchtturm-Nachtversorgungs-Notfallantrag. Express heißt: innerbürokratisch. Nacht heißt: werktags bis 16 Uhr. Und Notfall heißt: Geduld.
Die Patienten? Werden mobil. Oder erfinderisch. In Meppen wird der Besuch der Hamburger Leuchtturm-Apotheke zum Wochenendausflug. Mit Kühlbox, Zelt und einem Koffer voller Wechselslips. Wer früher Hausbesuche bekam, bekommt heute Google Maps. Die neue Versorgungsrealität heißt Eigeninitiative mit Tankfüllung. Wenn Oma nicht mehr die Apotheke besucht, sondern sie wie einen Erlebnispark anfährt, dann wird aus der Versorgung eine Veranstaltung.
Und wenn Sie jetzt glauben, das sei übertrieben: Die Realität ist schneller als jede Glosse. Die IKK classic hat den Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung mit dem DAV gekündigt – ersatzlos. Drei Millionen Menschen sind ab dem 1. Juli im System ohne System. Die Lösung: Einzelverträge zwischen Apotheke und Kasse. Also bürokratisches Speed-Dating, bei dem jede Seite hofft, dass der andere zuerst aufgibt.
Parallel dazu meldet sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Man hat gemeinsam mit der Bundesapothekerkammer eine „Versorgungsstrategie“ entwickelt. Klingt nach Sicherheit. Gemeint ist: Broschüren, Lagercontainer, Personalverlagerung. Als wäre Versorgung ein Event, das man einmal durchorganisieren muss – und danach wieder abbauen kann.
Natürlich lässt sich die Absurdität noch toppen: Die Plattform DoktorABC darf laut Gericht automatisch Apotheken auswählen – solange der Kunde zustimmt. Was „Zustimmung“ bedeutet, wenn man zwischen Akutversorgung und Sofortlieferung wählen muss, bleibt offen. Vielleicht gibt’s auch dazu bald einen Folder.
Es sind die leisen Details, die das ganze Elend offenlegen. Die Hotline, die nur werktags besetzt ist. Die Lieferzusage, die an den Nachtversorgungsantrag gekoppelt ist. Die Bushaltestelle, die extra vor der Leuchtturm-Apotheke eingerichtet wird – während in ländlichen Regionen Apotheken schließen, weil niemand mehr ihre Leistung vergüten will.
Diese Glosse will nicht witzig sein. Sie muss es sein. Denn was hier passiert, ist keine Realsatire, sondern eine schleichende Demontage. Ein System, das einst auf Nähe, Kompetenz und Verlässlichkeit gebaut war, mutiert zur Logistiksimulation. Wenn Versorgung zum Systemfehler wird, hilft nur noch literarischer Spott. Die Bürokratie spricht inzwischen schneller in Akronymen als in Taten, und der Mensch dahinter? Darf schauen, ob er überhaupt noch gemeint ist.
Der Hilfsmittelversorgungsstaat 2025 ist keine Dystopie – er ist eine Broschüre mit Motivationszitat, ein Faxgerät mit Leitungston, eine Apotheke im Containerdorf. Und wenn Sie denken, es kann nicht absurder werden: Warten Sie ab. Das ist erst die Ausschreibung der Zukunft.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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