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  • 10.06.2025 – Apotheken-News: Kühlung verlangt Präzision, Versicherung verlangt Spezialwissen, Haftung verlangt Führung
    10.06.2025 – Apotheken-News: Kühlung verlangt Präzision, Versicherung verlangt Spezialwissen, Haftung verlangt Führung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Kühlung braucht Kontrolle: Apotheken sichern Medikamente am besten mit branchenspezifischer Versicherung, smarter Technik und haftungssi...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Kühlung verlangt Präzision, Versicherung verlangt Spezialwissen, Haftung verlangt Führung

 

Wie Apotheken Vermögensrisiken durch Kühlgut absichern, warum Standardpolicen nicht ausreichen und welche Technik Fehler verhindert, bevor sie teuer werden

Kühlung ist kein technisches Detail, sondern betriebliche Pflicht – doch genau hier offenbaren sich in Apotheken strukturelle Schwächen: Standardversicherungen reichen nicht, um den Lagerwert moderner Arzneimittel angemessen abzusichern, denn sie ignorieren realistische Risikoszenarien wie Unterkühlung, Bedienfehler oder defekte Messfühler. Dabei entstehen bei einem einzigen Ausfall schnell Schäden im fünfstelligen Bereich. Eine branchenspezifisch konzipierte Kühlgut-Versicherung – ergänzt durch Technik nach DIN 58345/13277, Alarmfunktionen, Sicherheitsakkus und lückenlose Dokumentation – ist daher kein Luxus, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit und juristisches Muss. Wer als Apothekerin oder Apotheker nicht regelmäßig prüft, ob Versicherungssumme, Risikodefinition und Abdeckungsszenarien zur Realität im Kühlschrank passen, läuft Gefahr, im Ernstfall auf dem Schaden sitzenzubleiben. Eine strukturierte Absicherung schützt nicht nur den Bestand, sondern auch die Zulassung, die Bilanz – und das Vertrauen in die apothekerliche Verantwortung.


Wenn in einer Apotheke ein Kühlschrank ausfällt, geht es nicht um einen technischen Defekt – es geht um betriebliche Existenzen. Im Inneren lagern oft Medikamente im Wert von 20.000 bis 50.000 Euro, in Einzelfällen auch deutlich mehr. Biologika, Zytostatika, Impfstoffe, Insuline, Speziallösungen für die pädiatrische Versorgung oder patientenindividuelle Rezepturen stellen nicht nur ein wertvolles Warensortiment dar, sondern ein hochsensibles Risiko. Denn ihre Wirksamkeit ist an strenge Temperaturbandbreiten gebunden. Wird die Kühlkette unterbrochen, sind diese Arzneimittel unbrauchbar – unabhängig davon, ob die Ursache eine Stromschwankung, ein defekter Sensor, ein technischer Fehler oder schlicht menschliches Versäumnis war. Der Schaden ist dann nicht nur pharmazeutisch, sondern wirtschaftlich – und meist nicht versichert.

Genau hier beginnt die Problematik. Standardisierte Inhaltsversicherungen oder pauschale Betriebspolicen gehen häufig von veralteten Risikoprofilen aus. Kühlgut wird bestenfalls mitversichert, selten aber spezifiziert. Die Deckungssummen orientieren sich an pauschalen Beträgen, nicht am tatsächlichen Kühlschrankinhalt. Häufige Formulierungen lauten: „Versichert sind Schäden durch Stromausfall – begrenzt auf 5.000 Euro.“ Doch die Realität kennt keine Begrenzung. Wenn bei einem defekten Thermostat ein ganzer Kühlschrank über Nacht auf -10 °C durchfriert und eine Fünf-Tage-Rezeptur für ein Neugeborenes betroffen ist, versagen nicht nur Kühlung und Technik – sondern auch der Versicherungsschutz.

Eine branchenspezifische Kühlgut-Versicherung ist daher kein optionales Add-on, sondern ein zentrales Element der betrieblichen Risikovorsorge. Sie muss nicht nur den realen Wert der gelagerten Arzneimittel erfassen, sondern auch sämtliche Schadensursachen einschließen, die typischerweise zu einem Verderb führen: Überkühlung, Unterkühlung, Toleranzbandverletzung, Überspannung, Fühlerfehler, Bedienfehler, Kompressorversagen, Stromausfall innerhalb des Hauses, aber auch externe Gefahren wie Netzüberlastung oder temperaturbedingte Schäden beim Transport. Entscheidend ist zudem, ob der Schutz nur innerhalb der Apothekenräume gilt oder auch für Botengänge, Nachtlieferungen, Übergaben im Kassenbereich. Und ob er dynamisch angepasst wird – etwa bei saisonalen Peaks in der Impfstoffbevorratung.

Apotheken, die auf diese Versicherungslücken nicht vorbereitet sind, haften im Zweifel selbst – und das nicht nur finanziell. Denn die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verlangt die kontinuierliche Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen, insbesondere bei kühlpflichtigen Präparaten. Wer keine lückenlose Temperaturdokumentation vorlegen kann, verletzt nicht nur das Arzneimittelrecht, sondern riskiert auch Retaxationen, Beanstandungen durch Pharmazieräte und schlimmstenfalls Regressansprüche. In solchen Fällen nützt auch eine bestehende Police wenig, wenn sie mangels dokumentierter Maßnahmen die Leistung verweigert.

Genau deshalb ist neben dem Versicherungsschutz auch die technische Prävention entscheidend. Apotheken sollten ausschließlich Kühlschränke nach DIN 58345 oder DIN 13277 einsetzen. Diese Geräte bieten nicht nur eine präzise Temperaturregelung, sondern dokumentieren lückenlos, alarmieren bei Abweichungen und sind mit Notstromversorgung oder optionalen Akkus gegen Netzausfälle abgesichert. Sie erkennen selbst kleinste Veränderungen im Temperaturprofil und warnen das Personal per Licht, Ton oder – bei entsprechender Konfiguration – per Push-Nachricht auf das Smartphone. Für Wochenenden, Feiertage oder Nachtdienste ist dies nicht nur hilfreich, sondern überlebenswichtig.

Zusätzlich empfehlen Versicherer und Experten einen periodischen Technikcheck, ein kalibriertes Temperaturmessprotokoll, sowie regelmäßige Notfallübungen, bei denen der Umgang mit Alarmen und kritischen Situationen geprobt wird. Auch das ist Teil eines professionellen Risikomanagements. Es reicht nicht, nur zu versichern – die Apotheke muss beweisen können, dass sie alles getan hat, um Schäden zu verhindern.

Doch auch auf Seiten der Versicherer ist Expertise gefragt. Eine apothekengerechte Kühlgut-Versicherung erfordert spezifisches Fachwissen über Lagerbedingungen, Arzneimittelgruppen, Temperaturklassen und Schadensverläufe. Nur Anbieter, die diese Komplexität verstehen – etwa spezialisierte Dienstleister wie Aporisk – können Policen entwickeln, die im Ernstfall tragen. Sie bieten nicht nur realistische Summen, sondern auch präzise Bedingungen, definierte Einschlusskriterien und optional Beratungsleistungen zur technischen Umsetzung. Solche Anbieter berücksichtigen auch Entwicklungen wie Blackout-Risiken, Cyberangriffe auf Kühlschranksteuerungen oder die Integration von Kühllogistik bei Impfstoffkampagnen.

Ein modernes Apothekenkonzept denkt Versicherung daher nicht isoliert, sondern integriert – als Teil eines Gesamtmodells aus Technik, Führung, Qualitätssicherung und juristischer Absicherung. Denn jede Apotheke trägt Verantwortung für die Arzneimittel, die sie lagert – nicht nur gegenüber Patienten, sondern auch gegenüber dem eigenen Unternehmen. Wer die Kühlschrankversicherung als Investition in Resilienz versteht, hat nicht nur recht – er handelt vorausschauend, verantwortungsvoll und betriebswirtschaftlich klug.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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