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  • 11.06.2025 – Apotheken-News: Arzneimittelversand braucht Verbot, Apotheken brauchen Schutz, System braucht Klarheit
    11.06.2025 – Apotheken-News: Arzneimittelversand braucht Verbot, Apotheken brauchen Schutz, System braucht Klarheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Versandhandel unter Beschuss: Thomas Preis fordert Klarheit, Gerichte stoppen Plattformen, Apotheken sichern Versorgung – doch die Poli...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Arzneimittelversand braucht Verbot, Apotheken brauchen Schutz, System braucht Klarheit

 

Wie Thomas Preis gegen Rx-Versandhandel argumentiert, regionale Kooperationsmodelle kritisiert und Grundsatzfragen der Versorgung aufwirft

Wenn der Präsident einer Apothekerkammer den Versandhandel als „Systemzerstörer“ bezeichnet, ist das mehr als ein rhetorischer Ausreißer – es ist der Versuch, eine politische Gegenbewegung gegen den Verlust pharmazeutischer Versorgungssouveränität zu formieren. Thomas Preis fordert nicht nur den Schutz der Apotheken, sondern die Rückkehr zu einer systemisch integrierten Arzneimittelversorgung, während gleichzeitig regionale KVen Notdienste an privatwirtschaftliche Anbieter auslagern, digitale Cannabisplattformen Rezeptlogik umgehen und die Bundesregierung im Maskenskandal parlamentarische Kontrolle blockiert. Auf dieser Bühne entstehen neue Konfliktlinien: zwischen wohnortnaher Versorgung und zentralisierter Steuerung, zwischen Beratungskompetenz und Logistikdominanz, zwischen öffentlicher Verantwortung und ökonomischer Interessenverschiebung. Inmitten dieser Entwicklungen gewinnen Apotheken an Bedeutung als präventivmedizinischer Knotenpunkt, als Schutzraum für Kommunikation, als Frontlinie gegen die Zersplitterung der Versorgung – vorausgesetzt, Politik, Versicherungen und Rechtsprechung sichern ihren Handlungsspielraum nicht nur rhetorisch, sondern konkret ab.


Was als Einzelstimme begann, ist zu einem gesundheitspolitischen Brennpunkt avanciert: Thomas Preis, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, hat mit seiner Forderung nach einem vollständigen Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht nur berufsständische Interessen artikuliert, sondern eine Debatte über die Grundarchitektur des Gesundheitssystems neu entfacht. Sein Appell, formuliert auf der Delegiertenversammlung der Kammer, zielt auf den Kern des Versorgungsauftrags: Der Arzneimittelversandhandel, so Preis, sei strukturell nicht in das sozialstaatlich organisierte Gesundheitswesen integrierbar, da er Kontrolle, Beratung und Haftung fragmentiere. Mit der Formulierung „Systemzerstörer“ hebt er den Versandhandel aus der betrieblichen in die systemische Dimension. In einem Umfeld, in dem politische Zurückhaltung gegenüber Digitalisierung und Marktliberalisierung oft als Modernität verkauft wird, markiert diese Wortwahl eine bewusste Konfrontation mit der vorherrschenden Gesundheitspolitik – und zwingt zu einer Antwort.

Während Preis die nationale Debatte prägt, geschieht in Niedersachsen auf leiserer Ebene ein Paradigmenwechsel mit weitreichender Wirkung. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat dort ohne umfassende Öffentlichkeit eine Kooperation mit einer Tochtergesellschaft von DocMorris etabliert, die Notdienste umorganisiert. Statt Patientinnen und Patienten in den Nachtstunden oder am Wochenende direkt an die diensthabende Apotheke zu vermitteln, wird ein privatwirtschaftlich betriebener Telefondienst zwischengeschaltet, der Anrufe bündelt und weitervermittelt. Damit verändert sich nicht nur die Versorgungslogik, sondern auch die Wahrnehmung des Apothekennotdienstes: Aus einem wohnortnahen und in öffentlichen Händen liegenden Versorgungsmechanismus wird ein kommerziell orchestrierter Prozess, dessen Steuerungslogik sich der Transparenz und demokratischen Kontrolle entzieht. Diese Entwicklung ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen nach der Versorgungssteuerung auf: Darf ein Sicherstellungsauftrag, der durch Beitragsgelder finanziert ist, ohne gesetzgeberisches Mandat an privatwirtschaftliche Strukturen ausgelagert werden?

Ein weiterer juristischer Brennpunkt betrifft die digitalen Plattformen für Medizinalcannabis, die zunehmend ärztliche Diagnostik, Verordnung und Arzneimitteldistribution in einem System bündeln. Diese Plattformen operieren in einem rechtlichen Graubereich, den nun mehrere Gerichte betreten haben. In verschiedenen Urteilen wurde untersagt, die kombinierte Werbung für Diagnoseleistung und Arzneimittellieferung öffentlich zu betreiben. Damit bestätigen die Gerichte die Argumentation der Apothekerkammer Nordrhein, die von einer Umgehung der heilmittelwerberechtlichen Vorschriften und einer gefährlichen Verwischung der Versorgungsrollen spricht. Das, was als digitale Vereinfachung propagiert wird, ist in Wahrheit ein hochkomplexes Konstrukt zwischen wirtschaftlichem Interesse, unklarer ärztlicher Verantwortung und einer potenziellen Schwächung der unabhängigen pharmazeutischen Beratung. Es ist ein Systemumbau ohne politische Legitimation, getragen von einer Marktdynamik, die sich regulatorischer Kontrolle zunehmend entzieht.

In diese Gemengelage platziert der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl Laumann einen Vorschlag, der wie ein Gegengewicht wirkt: Die Einführung sogenannter Jahresrezepte. Chronisch kranke Menschen sollen nicht mehr vierteljährlich neue Folgerezepte beim Hausarzt abholen müssen, sondern einmal jährlich ein Gesamtverordnungsvolumen für ihre Dauermedikation erhalten. Was nach administrativer Entlastung klingt, ist ein gezielter Eingriff in die Versorgungsroutine – und eine Neubewertung der Apothekenrolle. Denn mit einem Jahresrezept steigt die Verantwortung der Apotheke: Sie wird zur primären Kontrollinstanz für die Arzneimittelabgabe im Langzeitverlauf. Die ärztliche Berufsvertretung reagiert verschnupft, spricht von einer „Entwertung medizinischer Überwachung“. Doch Laumanns Vorstoß ist mehr als Effizienzdenken – er ist ein strategischer Versuch, das Monopol der ärztlichen Taktung aufzubrechen und die pharmazeutische Versorgung als eigenständige Versorgungssäule zu stärken.

Diese Neubewertung erhält zusätzlichen Rückenwind durch aktuelle Forschungsergebnisse zum Placebo-/Nocebo-Effekt in der Apotheke. Eine interdisziplinäre Forschergruppe aus Potsdam, Hamburg und Marburg hat vier evidenzbasierte Kommunikationsstrategien entwickelt, mit denen Apothekerinnen und Apotheker im Beratungsgespräch gezielt die Erwartungshaltung ihrer Kundinnen und Kunden steuern können. Der Grundgedanke: Was Menschen über ein Medikament hören, beeinflusst unmittelbar, was sie von seiner Wirkung erwarten – und damit auch, wie das Medikament wirkt. Sprache wird zur pharmakologischen Intervention, Beratung zum Mittherapieinstrument. Diese Forschung verändert den Blick auf die Offizin: Nicht mehr nur als Abgabestelle, sondern als aktiver therapeutischer Raum, in dem Kommunikationskompetenz über Behandlungserfolg mitentscheidet. Die Studienlage ist klar: Wer richtig berät, verbessert die Wirksamkeit – wer verunsichert, löst Nocebo-Reaktionen aus.

Parallel zu diesen diskursiven Verschiebungen verdichten sich strukturelle Risiken. Apotheken in Deutschland müssen bis Ende 2025 ihre SMC-B-Karten und Heilberufsausweise austauschen, um an der Telematik-Infrastruktur (TI) teilnehmen zu können. Die damit verbundenen technischen Umstellungen sind komplex – und bergen Gefahren. Wer zu spät wechselt, verliert die Anbindung an zentrale digitale Prozesse: vom E-Rezept bis zum Notfalldatenzugriff. Doch was auf technischer Ebene beginnt, wird auf der Vertragsebene zum Risiko: Versicherungsverträge könnten ungültig werden, wenn Systeme nicht fristgerecht aktualisiert werden. Die Verantwortung liegt bei den Apotheken – doch weder Zeitplan noch Unterstützung reichen aus, um einen flächendeckenden Umstieg friktionsfrei zu ermöglichen. Hier droht ein Systemausfall durch regulatorische Überforderung.

Während die digitale Infrastruktur wankt, treten biologische Prozesse in den Vordergrund: Neue Studien belegen, dass bestimmte Bakterien der Darmflora Stoffwechselverbindungen erzeugen, die die Alterung von Blutgefäßen beschleunigen. Insbesondere das Molekül Trimethylamin-N-oxid (TMAO), gebildet aus cholinreichen Lebensmitteln, steht im Verdacht, Atherosklerose aktiv zu fördern. Die Forschung schlägt damit eine Brücke zwischen Mikrobiom, Ernährung und kardiovaskulärem Risiko – mit direkten Implikationen für die Prävention. Apotheken, die zunehmend in der Beratung zu Lebensstil und Risikofaktoren gefragt sind, werden damit auch zu Ansprechpartnern für mikrobiologische Systemgesundheit. Die klassische Trennung zwischen Arzneimittelabgabe und Präventionsberatung weicht einer interdisziplinären Perspektive.

Ebenfalls im Wandel befindet sich das gesellschaftliche Verständnis von Erinnerung, Alter und Bewusstsein. Eine neue psychologische Metastudie zeigt, dass Traumerinnerung, Gedächtnisleistung und kognitive Plastizität stark durch Umwelteinflüsse, Lichtverhältnisse und Schlafhygiene geprägt sind. Diese Erkenntnisse berühren nicht nur den Bereich der psychischen Gesundheit, sondern auch die Prävention altersbedingter kognitiver Degeneration – ein Thema, das im Offizinalltag durch Empfehlungen zu Schlafmitteln, Melatonin oder Antidementiva permanent mitschwingt. Beratung zur Selbstwahrnehmung wird zur Komponente medizinischer Alltagspraxis.

Und während die wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Felder erschließen, ringt die Politik mit der Aufarbeitung alter Fehler. Die Diskussion um die Maskenbeschaffung zu Beginn der Corona-Pandemie eskaliert zum Verfassungskonflikt. Die Sonderbeauftragte Margaretha Sudhof hat einen Bericht erstellt, der das Verhalten des damaligen Bundesgesundheitsministeriums unter Jens Spahn untersucht. Die Grünen fordern die vollständige Veröffentlichung. Doch Gesundheitsministerin Nina Warken blockiert – sie wolle einen „politisch justierten“ Bericht. Dieser Vorgang sprengt die Grenzen normaler Regierungsroutine. Die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament wird ausgehebelt, Aufklärung durch Inszenierung ersetzt. Das hat Folgen – nicht nur für das Vertrauen in staatliche Rechenschaftspflicht, sondern auch für die politische Glaubwürdigkeit im Gesundheitswesen insgesamt.

Diese Glaubwürdigkeit steht auch beim Thema Versicherungsabsicherung im Fokus: Die Insolvenz eines Rezeptabrechners kann Apotheken finanziell ruinieren – ein Szenario, das kein theoretisches mehr ist. In den letzten Monaten wurden mehrere Apotheken durch die Zahlungsunfähigkeit ihrer Dienstleister in Liquiditätsengpässe getrieben. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht oder einer Retaxversicherung ist inzwischen keine Option mehr, sondern betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Doch das System reagiert träge: Es fehlt an standardisierten Vertragsklauseln, regulatorischer Klarheit und brancheneinheitlicher Prävention. Was sich daraus ergibt, ist ein gefährlicher Spalt zwischen Verantwortung und Haftbarkeit.

Was all diese Themen verbindet, ist nicht nur ihre Gleichzeitigkeit, sondern ihre strukturelle Verknüpfung: Versorgung, Beratung, Digitalisierung, Haftung, Prävention, Politik – sie sind keine Inseln, sondern Teile eines vernetzten Systems, das in immer kürzeren Zyklen auf seine Belastbarkeit geprüft wird. Wer die Apotheken als stabilen Anker in diesem System erhalten will, muss nicht nur von ihrer Bedeutung sprechen, sondern ihre Position politisch absichern, ökonomisch stützen, rechtlich schützen – und systemisch aufwerten. Ein Versorgungsmodell, das auf Logistik statt auf Beratung setzt, verliert seine Wirksamkeit. Ein Gesundheitssystem, das politische Klarheit durch Marktflucht ersetzt, verspielt Vertrauen. Und eine Gesellschaft, die gesundheitliche Verantwortung an Plattformen delegiert, verliert Kontrolle über ihre eigene Souveränität.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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