ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 09.06.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Liquidität entscheidet, Planung schützt, Investitionen erfordern Weitblick
    09.06.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Liquidität entscheidet, Planung schützt, Investitionen erfordern Weitblick
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Investitionsbooster soll Apotheken fördern – doch ohne Liquidität und Reformwillen verpufft er. Was Betriebe wirklich brauchen, w...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Liquidität entscheidet, Planung schützt, Investitionen erfordern Weitblick

 

Was Apotheken jetzt beim Investitionsbooster wissen müssen, warum Steuervorteile kein Rettungsanker sind und wie strategische Klarheit Fehlanreize entschärft

Der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung trifft Apotheken in einem Moment struktureller Erschöpfung, in dem steuerliche Impulse an der Realität betrieblicher Engpässe scheitern, weil vielen Inhaberinnen und Inhabern schlicht die Liquidität fehlt, Investitionen vorzufinanzieren, wodurch das Instrument seine Wirkung verfehlt und stattdessen neue Fehlanreize setzt, die nicht nur betriebswirtschaftlich problematisch sind, sondern auch juristische und versorgungsbezogene Risiken nach sich ziehen, während parallel der politisch versprochene Fixzuschlag ins Leere läuft, die Landapothekenförderung an der Versorgungsgraddefinition zerschellt und sinnvolle Alternativen wie ein bundeseinheitlicher Grundkosten-Zuschlag aus dem Blick geraten, obwohl sie Planbarkeit und Gerechtigkeit bieten würden, zugleich aber auch rechtliche Entwicklungen wie das BGH-Urteil zur baulichen Zumutbarkeit und strukturelle Debatten zur Apotheken-GmbH zeigen, dass Investitionssicherheit nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch des Haftungsrahmens und der politischen Klarheit ist, während reale Betrugsfälle wie der Fahrzeugkauf unter falschen Voraussetzungen oder mutmaßliche Produktsicherheitsprobleme – etwa im Fall der Haribo-Fruchtgummis – deutlich machen, dass formale Dokumente und Laborprotokolle keine Garantie für wirtschaftliche oder rechtliche Sicherheit bieten, sodass Apothekenbetreiber doppelt unter Druck geraten: einerseits wirtschaftlich durch fehlende reale Reformen, andererseits reputativ durch unklare Erwartungen an Verantwortung, während ein symbolischer Apothekengipfel ohne konkrete Ergebnisse lediglich Reformverdruss verstärkt, aber keine Perspektive schafft, die erst durch neue Persönlichkeiten wie Franziska Scharpf mit strategischer Ausrichtung oder durch öffentlichkeitswirksame Mittelstandskampagnen wie „mittel ist MEGA“ langsam wieder glaubwürdig eingefordert werden kann – nicht als Werbebotschaft, sondern als systemischer Neustart.

 

Liquidität entscheidet, Planung schützt, Investitionen erfordern Weitblick

Was Apotheken jetzt beim Investitionsbooster wissen müssen, warum Steuervorteile kein Rettungsanker sind und wie strategische Klarheit Fehlanreize entschärft

Wenn in Berlin das Wort Booster fällt, ist meist Geschwindigkeit gemeint. Wirkung. Kurzfristige Erleichterung. Doch was die Bundesregierung nun mit dem sogenannten Investitionsbooster als wirtschaftspolitischen Hebel einführt, ist alles andere als eine Soforthilfe für flächendeckende Versorgung. Es handelt sich um ein steuertechnisches Instrument, das an betriebswirtschaftliche Voraussetzungen geknüpft ist – und dabei eine Realität übersieht, die für viele Apotheken zur täglichen Herausforderung geworden ist: Es fehlt nicht an Willen, zu investieren. Es fehlt an Möglichkeiten, dies unter Bedingungen fortlaufender wirtschaftlicher Unsicherheit überhaupt verantworten zu können. Der Investitionsbooster ist kein Instrument der Stabilisierung. Er ist ein Angebot an Unternehmen, die ohnehin noch Spielräume haben. In Apotheken ist dieser Spielraum jedoch häufig aufgebraucht.

Wer als Apothekenbetreiber aktuell über Investitionen nachdenkt, muss zunächst nicht fragen, welche steuerlichen Anreize sich bieten. Sondern ob die wirtschaftliche Substanz des eigenen Betriebs eine solche Entscheidung überhaupt trägt. Der steuerliche Vorteil – etwa durch degressive Abschreibung oder abgesenkten Thesaurierungssteuersatz – funktioniert nur, wenn betriebliche Gewinne anfallen, wenn Planbarkeit besteht, wenn Liquidität verfügbar ist. Für Apothekenbetriebe, die unter Personalnot, sinkenden Roherträgen und wachsendem Dokumentationsdruck arbeiten, ist diese Voraussetzung kaum gegeben. Deshalb ist das entscheidende Kriterium für eine Nutzung des Boosters nicht steuerliches Know-how, sondern wirtschaftliche Standfestigkeit – und das bedeutet: Rechnen, Vorsicht, strategische Planung.

Denn tatsächlich kann der Investitionsbooster steuerlich wirksam sein. Wer etwa ein neues Kommissioniersystem für 40.000 Euro anschafft, kann über die neue degressive Abschreibung rund ein Viertel der Kosten bereits im ersten Jahr steuerlich absetzen. Doch das rechnet sich nur, wenn auch entsprechende Gewinne vorliegen. Sonst verpufft die Wirkung, oder die Steuerersparnis verschiebt sich in eine ungewisse Zukunft. Das Gleiche gilt für Investitionsabzugsbeträge nach §7g EStG: Wer sie nutzt, muss binnen drei Jahren investieren, sonst drohen Nachversteuerungen. Die steuerliche Wirkung steht somit unter Rückzahlungsrisiko – und dieses Risiko müssen Apothekenverantwortliche unter Bedingungen wachsender Unsicherheiten realistisch einschätzen.

Wer mit Leasingmodellen kalkuliert, muss zudem beachten: Nur beim klassischen Kauf mit Aktivierung in der Bilanz greifen die Abschreibungen. Leasingkosten gelten als Betriebsausgaben, nicht als abschreibungsfähige Anschaffungen. Auch die Sonderabschreibung auf E-Fahrzeuge setzt Eigentum voraus – nicht Mietnutzung. Für Apotheken, die Botendienste ohnehin über Dienstleister abwickeln oder keine Flottenstruktur haben, ist dieser Aspekt ohnehin theoretisch. Die Frage ist nicht, ob steuerliche Erleichterungen möglich sind. Sondern ob sie realitätsnah greifen.

Im Kern bedeutet das: Der Investitionsbooster ist ein Instrument, das Vertrauen in die Zukunft voraussetzt. Genau dieses Vertrauen ist in der Apothekenbranche jedoch vielfach erschüttert. Wer weiß, dass mit jedem Quartal neue Belastungen drohen – sei es durch Lieferengpässe, Personalkosten, Retaxrisiken oder E-Rezept-Pannen –, wird sich nur schwer auf langfristige Investitionsverpflichtungen einlassen. Die Erleichterung durch Steuermechanismen wirkt da wie ein Mittel, das nur bei bester Konstitution seine Wirkung entfaltet. Wer hingegen mit dem Rücken zur Wand wirtschaftet, braucht kurzfristige, liquide Hilfe – kein steuerliches Versprechen auf morgen.

Und genau hier liegt das Problem. Denn der Booster ersetzt keine strukturelle Förderung. Er ersetzt keine Honoraranpassung. Er ersetzt keine gezielte Personalbindungsprämie. Er ersetzt keine Entlastung bei der Digitalisierungspflicht. Wer investiert, geht in Vorleistung. Doch der Staat bietet keine Rückversicherung, keine Garantie, keinen Zuschuss. Er bietet lediglich die Aussicht auf Steuerentlastung – und verschiebt damit die Verantwortung für wirtschaftliche Erholung auf die Betriebe selbst.

Was also können Apotheken jetzt tun? Sie müssen genau prüfen, ob eine Investition betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei geht es nicht nur um technische Notwendigkeit, sondern um wirtschaftliche Tragfähigkeit. Wird die Abschreibung greifen? Wird die Investition finanziert oder belastet sie den Kreditrahmen dauerhaft? Welche Reserven bleiben für unerwartete Engpässe? Wer Investitionen auf Basis von Steuererleichterungen plant, darf nicht die operative Realität ausblenden.

Zugleich ist der Booster ein Anlass, das Gespräch mit Steuerberatern und Banken neu zu strukturieren. Investitionen mit steuerlicher Wirkung brauchen enge Begleitung, sonst entstehen Fehlanreize. Auch Förderbanken sollten einbezogen werden – nicht um den Booster zu nutzen, sondern um die Investitionsentscheidung abzusichern. Denn eine Abschreibung ist keine Hilfe, wenn sie einen instabilen Betrieb ins Wanken bringt.

Die zentrale Botschaft lautet daher: Der Booster ist kein Allheilmittel. Er ist ein steuerliches Werkzeug. Wer es nutzen will, muss sicher stehen. Wer wankt, sollte es meiden. Apotheken befinden sich derzeit nicht in einem Normalbetrieb, sondern in einem wirtschaftlichen Ausnahmezustand. Wer das bei Investitionen ignoriert, läuft Gefahr, betriebswirtschaftliche Entscheidungen an steuerliche Versprechen zu koppeln – statt an Versorgungssicherheit.

Und genau hier beginnt auch die politische Verantwortung. Der Investitionsbooster ist kein Ersatz für eine Apothekenstrategie. Er ist kein Rettungsschirm. Er ist ein wirtschaftspolitisches Signal an eine andere Zielgruppe. Apotheken brauchen etwas anderes: Strukturelle Liquidität. Personalpolitik. Planungssicherheit. Und eine Versorgungspolitik, die erkennt, dass eine Investition in eine Apotheke nicht dem Zweck der Gewinnmaximierung dient – sondern dem der flächendeckenden Gesundheitssicherung.

 

Soforthilfe bleibt Illusion, Reform bleibt Versprechen, Apotheken bleiben allein

Warum die angekündigte Apothekenreform stockt, ein Gipfel wenig hilft und das Sterben der Vor-Ort-Apotheken weitergeht

Man kann es nicht oft genug sagen – aber wieder einmal wurde es eindrücklich bewiesen: Wer auf eine kurzfristige finanzielle Entlastung für Apotheken gesetzt hatte, kann diesen Gedanken fürs Erste beiseitelegen. Denn weder der Apotheken-Gipfel, den Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach als medienwirksamen Vorschlag zum Tag der Apotheke auf den Weg bringen will, noch die allfälligen Hinweise auf Koalitionsverträge und deren Umsetzungswillen führen derzeit zu konkreten Resultaten. Die Bilanz nach eineinhalb Jahren Regierungszeit: Der erhöhte Kassenabschlag ist ausgelaufen – das war ohnehin vereinbart – und ansonsten bleibt alles beim Alten. Die Zahl der Apothekenschließungen steigt weiter, die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist existenzbedrohend, und von einer spürbaren Reform oder gar einer echten Soforthilfe fehlt jede Spur.

Selbst wenn einzelne politische Stimmen inzwischen die Notwendigkeit von Veränderungen anerkennen, etwa wenn Gerlach von „dringendem Reformbedarf“ spricht, bleibt das Bekenntnis auf Landesebene letztlich folgenlos. Denn zuständig sind andere: das Bundesgesundheitsministerium, das derzeit mit der Krankenhausreform und der GKV-Finanzarchitektur genug zu tun hat, und das Bundeswirtschaftsministerium, das für Fragen der Arzneimittelpreisverordnung verantwortlich zeichnet. Auf konkrete Nachfrage hin verweist man dort auf eine künftige, nicht näher terminierte Abstimmung beider Häuser. Die Formulierungen, die dabei bemüht werden – „zu gegebener Zeit“ –, klingen wie aus dem politischen Floskelarchiv für schwierige Gemengelagen. Und genau das ist das Problem: Die Apothekenpolitik bleibt zwischen Zuständigkeiten und Prioritäten stecken.

Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern, brachte es beim Wirtschaftsseminar seines Verbands nüchtern auf den Punkt: „Das Sterben der Apotheken geht unverändert weiter.“ Es ist ein Satz, der alles enthält: die Resignation, die Wut und auch die berechtigte Diagnose einer Branche, die strukturell unterversorgt ist – mit Wertschätzung, mit politischer Durchschlagskraft, mit betriebswirtschaftlicher Perspektive. Anstatt entschlossen gegenzusteuern, klammert sich die Politik an das, was sie selbst als Reformkurs bezeichnet, aber faktisch nicht umsetzt. Dabei braucht es kein weiteres Gipfeltreffen, sondern endlich gesetzgeberisches Handeln.

Es ist kein Zufall, dass im Bundeswirtschaftsministerium auf die Verordnungskompetenz verwiesen wird, aber nicht auf einen Zeitrahmen. Es zeigt vielmehr, dass der Koalitionsvertrag als politisches Zielpapier zwar willkommen ist, aber ohne konkreten Umsetzungspfad nichts als ein freundliches Versprechen bleibt. Die in Aussicht gestellte Honoraranpassung für Apotheken wäre der erste echte wirtschaftliche Entlastungsschritt – doch auch hier zeigt sich: Die Ampelregierung agiert zögerlich, uneinheitlich und mit einem beunruhigenden Mangel an Dringlichkeitsbewusstsein. Denn wer es ernst meint mit Versorgungssicherheit, mit Patientennähe und mit Standortgerechtigkeit, der darf die Apotheken nicht länger als Nebenschauplatz behandeln.

Stattdessen erleben wir, wie sich das Apothekensterben beschleunigt – nach neuesten Prognosen werden bis zum Jahresende erneut über 500 Betriebe schließen. Und jedes einzelne dieser Schicksale steht für eine Lücke in der regionalen Gesundheitsversorgung, für ein Team, das seinen Arbeitsplatz verliert, für eine Kommune, der ein Standort sozialer Daseinsvorsorge wegbricht. Diese Entwicklung wird weder durch Interviews noch durch Symbolgipfel gestoppt. Sie braucht Entscheidungen. Jetzt.

Dass die ABDA seit Monaten versucht, das Thema in der politischen Öffentlichkeit zu halten, ist ehrenwert. Doch allein mit Argumenten lässt sich eine Bundesregierung, die sich auf andere Großbaustellen konzentriert, offenbar nicht beeindrucken. Was fehlt, ist eine kampagnenfähige Lobby, die nicht nur auf internen Veranstaltungen pointiert formuliert, sondern die Problemlage in die gesamtgesellschaftliche Debatte hebt – strategisch, lautstark, politisch wirksam. Die Zeit, in der man auf politische Vernunft allein hoffen konnte, ist vorbei. Die Zeit der strukturellen Offensive für die Apotheken beginnt – oder die Substanz des Berufsstandes geht endgültig verloren.

 

Haftung wird zur Attrappe, Recht wird zur Verlockung, Versorgung wird zum Spielball

Warum Apothekenbetreiber der GmbH-Debatte nicht blind folgen dürfen, welche Systemgrenzen gelten und was strategisch kluges Handeln jetzt verlangt

Der Ruf nach neuen Rechtsformen für Apotheken wird lauter – und zugleich unklarer. Zwischen wirtschaftlichem Druck, politischer Hinhaltetaktik und wachsender Komplexität bei Personalführung und Betriebsnachfolge entsteht ein gefährliches Vakuum, das einige Interessenvertreter mit der Forderung nach der Apotheken-GmbH füllen möchten. Was als pragmatische Reformidee getarnt daherkommt, offenbart bei genauerer Analyse eine riskante Dynamik: Statt Lösungen für bestehende Herausforderungen zu liefern, droht die GmbH die problematischen Kräfte zu verstärken, die den Versorgungsauftrag ohnehin bereits untergraben – und Apothekenbetreiber, die sich davon leiten lassen, könnten sich in einem Netz aus juristischen Missverständnissen, ethischer Entkoppelung und strategischer Kurzsichtigkeit verfangen.

Denn es geht nicht bloß um eine neue Rechtsform. Es geht um das Grundverständnis von Verantwortung im Gesundheitswesen – und um die Frage, ob Apotheken in Zukunft weiterhin heilberuflich geprägt oder rein betriebswirtschaftlich getrieben agieren sollen. Das Apothekengesetz erlaubt mit Bedacht nur bestimmte Gesellschaftsformen: Einzelunternehmen, GbR, OHG. In all diesen Modellen bleibt die persönliche Verantwortung des Apothekers untrennbar mit der Leitung und dem rechtlichen Träger des Betriebs verbunden. Diese Nähe ist keine juristische Schikane, sondern ein Schutzwall gegen Fremdbestimmung, Filialisierung und Kapitaldominanz. Die GmbH hingegen würde diese Verbindung durchtrennen – mit gravierenden Folgen für das Systemverständnis der öffentlichen Apotheke.

Inhaber, die sich in der GmbH ein rettendes Ufer gegen steigende Kosten, Nachfolgelücken oder Haftungsrisiken erhoffen, müssen sich mit fünf realen Konsequenzen auseinandersetzen:

Erstens: Die GmbH macht aus Verantwortung ein Konstrukt. Anders als bei der e.K. oder der OHG haftet ein GmbH-Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen – das wirkt verführerisch, aber es verlagert die Verantwortung in eine juristisch schwer fassbare Ebene. Im Versorgungsalltag, der auf Vertrauen, Transparenz und persönlicher Verpflichtung basiert, ist das ein Bruch mit bewährten Prinzipien.

Zweitens: Die GmbH zieht Investorenlogik an – ganz gleich, ob sie anfangs auf Pharmazeuten beschränkt wird oder nicht. Denn jedes gesetzlich geöffnete Beteiligungsmodell weckt Begehrlichkeiten. Investoren, Franchisegeber, internationale Strukturen würden sich Zugang verschaffen, über juristische Umgehungskonstruktionen, Beteiligungsgesellschaften oder durch politische und rechtliche Aufweichung. Heute beschränken – morgen beklagen.

Drittens: Die GmbH wird zur juristischen Schwachstelle im Kampf um das Fremd- und Mehrbesitzverbot. Sobald Apotheken in einer Rechtsform betrieben werden dürfen, die systematisch für externe Beteiligungen konstruiert ist, wird es kaum noch möglich sein, den Schutz der inhabergeführten Apotheke glaubwürdig zu verteidigen. Gerichte könnten in einem liberalisierten Rahmen aus Wettbewerbs- und Dienstleistungsrecht den Zugriff durch Dritte rechtlich erzwingen – so wie es bereits beim Versandhandel geschehen ist.

Viertens: Der Binnenpluralismus der Apothekerschaft droht durch die GmbH weiter zu fragmentieren. Große Verbünde, städtische Zentren und wirtschaftlich dominante Apotheken könnten ihre Stellung noch ausbauen – auf Kosten der Versorgung in ländlichen Regionen, in schwierigen Soziallagen und bei kleinen, selbstständigen Betrieben. Der Unterschied zwischen heilberuflicher Versorgung und marktoptimierter Präsenz würde strukturell zementiert.

Fünftens: Die politische Rückbindung des Berufsstands verliert an Schlagkraft. Wer eine Struktur fordert, die systematisch auf unternehmerische Liberalisierung setzt, verliert das Argument für staatliche Schutzmechanismen. Denn wer sich aus freien Stücken kapitalmarktfähig macht, kann vom Staat keine sektorale Sonderbehandlung verlangen – weder bei der Vergütung, noch beim Versandverbot, noch bei der Sicherstellung ländlicher Versorgung.

Was Apothekenbetreiber daraus lernen müssen, ist klar: Die Apotheken-GmbH ist keine neutrale Strukturreform. Sie ist ein Türöffner – und zwar nicht für Nachwuchs oder Effizienz, sondern für Marktkräfte, die den Berufsstand spalten und die Versorgungslogik aushebeln können. Kluges Handeln in der Gegenwart bedeutet deshalb nicht, neue Rechtsformen zu fordern, sondern bestehende Gestaltungsspielräume innerhalb des Apothekengesetzes intelligent zu nutzen.

Das bedeutet: Kooperationsmodelle statt Strukturbrüche. Persönliche Bindung statt Haftungsillusion. Betriebswirtschaftliche Intelligenz statt gesellschaftsrechtlicher Eskapismus. Wer heute in eine GmbH flüchtet, verlässt das Fundament des Berufsbilds und öffnet ein Feld, das sich weder kontrollieren noch zurückholen lässt, sobald es in Bewegung gerät.

Die Politik wird sich – wie so oft – der Verantwortung entziehen mit dem Hinweis: „Das wollten doch die Apotheker selbst.“ Und während sich die Ersten noch über Steuertricks freuen, bricht dem Rest das System unter den Füßen weg. Wer als Apothekenleiter denkt, sollte daher nicht fragen, was rechtlich möglich wäre, sondern was strukturell tragfähig bleibt. In Zeiten wachsender Unsicherheit ist nicht die Rechtsform der Hebel zur Zukunft – sondern die klare Position für Berufsethos, Versorgungsgleichheit und Systemtreue.

 

Täuschung mit echten Papieren, Kauf unter Druck, Risiko durch Fahrlässigkeit

Warum der Fahrzeugbrief beim Autokauf nicht vor grobem Eigenverschulden schützt, wie Betrüger emotionale Vorwände nutzen und wann Gerichte den guten Glauben verneinen

Wer auf einem Krankenhausparkplatz in Frankreich ein Fahrzeug für 35.000 Euro in bar kauft, obwohl der Verkäufer ursprünglich ein Treffen in Deutschland vorschlug und dazu einen belgischen Ausweis vorlegt, muss mit Konsequenzen rechnen – auch dann, wenn der Fahrzeugbrief augenscheinlich echt ist. Das Landgericht Frankenthal hat mit einem Urteil vom 3. April 2025 deutlich gemacht, dass die Vorlage eines ordnungsgemäßen Fahrzeugbriefs den Erwerber nicht automatisch vor einem Eigentumsverlust schützt. Vielmehr kommt es auf die Gesamtumstände an – und diese lassen im verhandelten Fall auf grobe Fahrlässigkeit schließen. Der betrogene Käufer verliert nicht nur das Fahrzeug, sondern auch sein Geld.

Der Ablauf des Deals liest sich wie ein Drehbuch für Betrug mit psychologischer Raffinesse: Ein scheinbar authentischer Verkäufer kontaktiert den Kaufinteressenten über ein Onlineportal, legt im Vorfeld offizielle Dokumente und den Fahrzeugbrief vor und verschiebt dann kurz vor dem Treffen den Ort der Übergabe unter Berufung auf einen familiären Notfall. Der Käufer stimmt dem neuen Treffpunkt zu, erscheint auf einem französischen Krankenhausparkplatz, zahlt bar – und steht wenige Tage später mit leeren Händen da. Die Polizei beschlagnahmt das Fahrzeug und übergibt es an den tatsächlichen Eigentümer, der es später selbst weiterverkauft.

Das Gericht urteilte unmissverständlich: Selbst wenn alle Papiere stimmen, reicht das nicht, um das Vertrauen in die Transaktion zu rechtfertigen, wenn die äußeren Umstände objektiv alarmierend sind. Die Richter führten insbesondere an, dass ein belgischer Ausweis bei angeblich deutschem Wohnsitz, ein Kennzeichen aus Deutschland, der spontane Wechsel des Treffpunkts ins Ausland und die Barzahlung auf einem Krankenhausparkplatz in Summe eine so ungewöhnliche Gemengelage bildeten, dass ein verständiger Käufer stutzig hätte werden müssen. Wer dennoch kauft, verstoße gegen die erforderliche Sorgfalt und könne sich nicht auf den gutgläubigen Erwerb berufen.

Juristisch handelt es sich um eine sogenannte Eigentumsherausgabeklage, bei der der rechtmäßige Eigentümer erfolgreich auf die Rückgabe des Fahrzeugs klagte. Die Einwendung des Käufers, er habe im guten Glauben gehandelt, überzeugte das Landgericht nicht. Es hob ausdrücklich hervor, dass „der Besitz des Fahrzeugbriefs unter derart untypischen Erwerbsbedingungen gerade nicht genügt, um von einer Schutzwürdigkeit des Erwerbers auszugehen“. Damit sendet das Urteil ein klares Signal an den Gebrauchtwagenmarkt: Der gute Glaube endet dort, wo der Menschenverstand hätte alarmiert sein müssen.

Der geschädigte Käufer bleibt auf dem Schaden sitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Kläger beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken Berufung eingelegt hat. Dennoch entfaltet die Entscheidung bereits Wirkung: Sie macht deutlich, dass selbst eine durchgängige Papierlage nicht vor einem Rückgriff schützt, wenn die Kaufsituation objektiv auffällig ist. In Zeiten organisierter Betrugsmodelle, die auf Authentizität in der Oberfläche und auf emotionale Druckmomente setzen, wird die Wachsamkeit des Käufers zur zentralen Bedingung.

In der Gesamtschau handelt es sich nicht nur um einen Einzelfall, sondern um ein Grundsatzthema für Kaufverträge in atypischen Settings. Das Urteil markiert eine klare Haftungsgrenze und weist Verantwortung dort zu, wo der Käufer wider besseres Wissen Risiken eingegangen ist. Im Zweifel gilt künftig umso mehr: Ein echter Fahrzeugbrief schützt nur dann, wenn auch die Umstände des Kaufs echt wirken – und nicht wie ein inszenierter Vorwand.

 

Baurecht verlangt Fakten, Lärmangst genügt nicht, Eigentum bleibt abwehrfähig

Was das BGH-Urteil zur Klimageräte-Montage in WEGs klärt, wem welche Schutzrechte zustehen und warum Sorgen keine bauliche Sperre begründen

Ein Klimagerät auf dem Dach, genehmigt von der Wohnungseigentümergemeinschaft – und eine Eigentümerin, die es mit rechtlichen Mitteln zu verhindern sucht: Was wie eine Anekdote aus dem Alltag deutscher Nachbarschaftskonflikte klingt, hat nun mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs weitreichende Konsequenzen für die baurechtliche und eigentumsrechtliche Praxis von WEGs. Der BGH hat klargestellt: Wer ein bauliches Vorhaben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten will, kann sich nicht allein auf hypothetische Sorgen oder mögliche Immissionen berufen. Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt des Beschlusses an baulichen Auswirkungen konkret absehbar war – nicht, was vielleicht irgendwann einmal stören könnte.

Im konkreten Fall hatte die Eigentümerversammlung einer WEG in einem Mehrparteienhaus den Einbau eines Split-Klimageräts genehmigt. Das Außengerät sollte auf dem Dach des Gebäudes, auf schallentkoppelten Dämpfungselementen, montiert werden. Eine Miteigentümerin, die unter dem Penthouse wohnte, hielt dies für unzumutbar. Sie befürchtete Lärmbeeinträchtigungen und klagte gegen den Beschluss – zunächst ohne Erfolg vor Amts- und Landgericht, nun auch endgültig gescheitert vor dem Bundesgerichtshof. Der Senat machte unmissverständlich deutlich: Eine unbillige Benachteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 WEG setzt voraus, dass die Beeinträchtigung sich bereits im baulichen Vorhaben selbst manifestiert – etwa durch Eingriffe in tragende Gebäudeteile, erhebliche optische Veränderungen oder Sicherheitsrisiken. Reine Nutzungsfolgen – also in diesem Fall der potenzielle Betriebslärm – sind nicht Gegenstand dieser rechtlichen Prüfung.

Der Verband „Wohnen im Eigentum“ begrüßt die Entscheidung und bewertet sie als ausgewogene Balance zwischen Nutzungsfreiheit und Rechtsschutz. Denn auch wenn das Gericht hypothetischen Befürchtungen den Wind aus den Segeln nimmt, bleiben Eigentümer keineswegs rechtlos. Sie können sich – sollte der tatsächliche Betrieb des Geräts zu unzumutbarem Lärm oder sonstigen Störungen führen – auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sowie § 1004 BGB berufen und eine nachträgliche Unterlassungsklage gegen den Gerätebetreiber erheben. Damit wird eine doppelte Sicherungslinie geschaffen: Einerseits sind unnötige Anfechtungsverfahren gegen baulich technisch einwandfreie Maßnahmen erschwert, andererseits bleibt die Tür für spätere Abwehr bei realer Beeinträchtigung offen.

Die technischen Voraussetzungen waren im verhandelten Fall ohnehin erfüllt. Die Montage war gemäß TA Lärm schalltechnisch zulässig, die Dämpfsockel vorgesehen. Dass unter diesen Voraussetzungen eine psychologisch motivierte Sorge zur Blockade gereicht hätte, hätte eine fatale Signalwirkung entfalten können – nämlich dass rationale Planung in Wohnungseigentümergemeinschaften jederzeit durch individuelle Ängste konterkariert werden darf. Mit dem aktuellen BGH-Urteil wird eine klare Linie gezogen, die den Beschlussmehrheiten den notwendigen Raum zur Gestaltung belässt, ohne die Schutzinteressen Einzelner zu missachten.

Gleichzeitig sendet das Urteil ein wichtiges Signal für die Praxis: WEG-Beschlüsse mit technischer Vorbereitung, sachlicher Mehrheitsfindung und Einhaltung öffentlicher Vorgaben erhalten durch die Rechtsprechung einen belastbaren Rückhalt. Das schützt nicht nur Modernisierungsprojekte vor unnötiger Verzögerung, sondern auch den innergemeinschaftlichen Frieden, der nicht durch spekulative Einwände belastet werden sollte. Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE, bringt es auf den Punkt: „Bauliche Maßnahmen dürfen nicht am Konjunktiv scheitern.“

Für Eigentümer bedeutet das zugleich: Wer Zweifel an geplanten Maßnahmen hat, sollte sich frühzeitig und konkret äußern, technische Fragen klären und belastbare Einwände formulieren – und nicht darauf hoffen, dass das bloße Unwohlsein vor Gericht ausreicht. Denn Eigentum ist nicht nur ein Abwehrrecht, sondern auch eine Verpflichtung zur Mitverantwortung für gemeinschaftliche Entwicklungen. Die Modernisierung von Wohnanlagen – sei es durch Klimageräte, Photovoltaikanlagen oder Ladesäulen für E-Mobilität – wird künftig immer öfter solche rechtlichen Abwägungen erforderlich machen. Mit seinem Urteil stärkt der BGH das Prinzip der Objektivierung – und damit letztlich auch die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft.

 

Untersuchungen entlasten Haribo, Behörden prüfen Fremdkontakt, Kind nach Konsum im Koma

Wie sich Cannabis-Spuren in Fruchtgummis nachweisen ließen, was Haribo transparent macht und warum der Fall über die Lebensmittelsicherheit hinausreicht

Der Vorfall hatte für Verunsicherung gesorgt: In drei Großpackungen der Sorte „Happy Cola“ von Haribo waren in den Niederlanden Spuren von Cannabis nachgewiesen worden. Die Nachricht sorgte nicht nur für Schlagzeilen, sondern auch für gesundheitliche Zwischenfälle. Besonders dramatisch: Ein Kind musste nach dem Verzehr der betroffenen Fruchtgummis medizinisch behandelt werden und lag zwischenzeitlich sogar im Koma. Die Aufregung war entsprechend groß, ebenso die Forderung nach umfassender Aufklärung. Jetzt hat das Unternehmen selbst Stellung genommen – und spricht von Entwarnung. Die Tests interner sowie unabhängiger Labore haben laut Haribo ergeben, dass weder die verwendeten Rohstoffe noch Rückstellmuster aus der Produktion oder bereits ausgelieferte Chargen mit THC oder anderen Cannabinoiden kontaminiert waren. Auch die niederländischen Aufsichtsbehörden bestätigen inzwischen, dass keine Hinweise auf eine betriebsbedingte Kontamination vorliegen.

Für das Unternehmen mit Sitz im rheinland-pfälzischen Grafschaft ist das mehr als nur eine technische Entwarnung – es ist ein strategisch relevanter Befund zur Sicherung von Vertrauen und Markensicherheit. Denn Haribo steht in Europa wie kaum ein anderer Süßwarenhersteller für Produktsicherheit und Kinderfreundlichkeit. Dass gerade ein ikonisches Produkt wie die Cola-Fläschchen betroffen ist, potenziert die kommunikative Fallhöhe. Deshalb betont das Unternehmen nicht nur die Reinheit der Produktionskette, sondern verweist auf die lückenlose Zusammenarbeit mit den Behörden. Die Ursache für die gefundenen Cannabisrückstände bleibt dennoch weiter offen – und genau das macht den Fall brisant.

Denn wenn keine Kontamination in der Herstellung vorliegt, rückt zwangsläufig ein anderer Verdacht in den Vordergrund: die Möglichkeit einer externen Manipulation. Die Tatsache, dass ausschließlich Produkte aus dem Einzelhandel im Raum Ostniederlande betroffen sind, legt die Hypothese eines gezielten Fremdeingriffs nahe. Haribo selbst hält sich mit Spekulationen zurück, will aber die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden fortsetzen, um die genaue Ursache zu ermitteln. Diese Strategie entspricht auch der Erwartung an einen Markenhersteller mit internationaler Verantwortung: maximale Transparenz, schnelle Reaktion, konsistente Kommunikation.

Doch der Fall hat nicht nur eine lebensmittelrechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Dimension. Er zeigt, wie sensibel die Grenze zwischen legalen Cannabismengen, neueren CBD-Produkten und verbotenen THC-Anreicherungen verläuft – insbesondere in einem Umfeld, das Kinder explizit adressiert. Die niederländische Behörde NVWA hatte frühzeitig gewarnt, dass der Konsum zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könne. Mehrere Konsumenten, darunter auch Kinder, hatten über Übelkeit, Schwindel und Kreislaufprobleme geklagt. Die Kombination aus optischer Harmlosigkeit, Alltagsprodukt und psychoaktivem Wirkstoff offenbart eine neue Gefahrenlage, die weit über den konkreten Fall hinausweist.

Während Haribo seine Prozesse reinhalten kann, steht nun die Frage im Raum, wie sicher der Konsum von Fertigwaren überhaupt ist, wenn diese in späteren Lieferstufen manipuliert werden könnten. Die Lebensmittel- und Produktsicherheitskette müsste dann neu gedacht werden – nicht nur für Hersteller, sondern auch für Händler und Logistiker. Auch die Verantwortung der Politik wäre neu zu justieren: Denn mit jeder Liberalisierung beim Thema Cannabis steigt das Missbrauchspotenzial, insbesondere wenn psychoaktive Substanzen unkontrolliert in Verbraucherprodukte gelangen können. Der Fall Haribo liefert damit auch Argumente für eine regulatorische Debatte über die Verpackungssicherheit, über sichtbare Versiegelungen und lückenlose Transportdokumentation – vor allem bei Produkten, die Kinder erreichen.

Solange das Rätsel um die Herkunft der Cannabisrückstände nicht gelöst ist, bleibt ein Schatten auf einem Produkt, das eigentlich für unbeschwerten Genuss stehen sollte. Der Imageschaden für Haribo dürfte begrenzt sein – nicht zuletzt wegen der schnellen Reaktion und der durchgehend sachlichen Krisenkommunikation. Doch der Fall wirft strukturelle Fragen auf, die über das Unternehmen hinausreichen. Welche Standards müssen künftig gelten, um vergleichbare Vorfälle auszuschließen? Welche Kontrollinstrumente fehlen bisher im Markt? Und was bedeutet das für die Verantwortung von Lebensmittelproduzenten im Zeitalter zunehmender Produktkomplexität und wachsender Konsumentenverunsicherung?

 

Versorgungsgrad schafft Probleme, Grundkosten bringen Struktur, Gleichpreis sichert Vertrauen

Warum ein landesweiter Basiszuschlag gerechter wäre als Fördermodelle für Einzelfälle

Während die Koalitionsvereinbarung eine längst überfällige Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro vorsieht und für unterversorgte Regionen sogar bis zu 11 Euro ins Spiel bringt, geraten Konzept und Umsetzbarkeit der geplanten Differenzierung zunehmend unter Druck. Besonders in der Frage, wie „förderwürdige“ Apotheken anhand ihres Versorgungsgrads präzise und dauerhaft identifiziert werden könnten, zeigt sich ein strukturelles Dilemma. Denn wo das Gesundheitsministerium von gezielter Landförderung spricht, warnen Praktiker und betriebswirtschaftliche Berater vor den praktischen und systemischen Folgen.

Deutlich wird diese Kritik unter anderem durch die Treuhand Hannover, deren Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek im Interview mit der DAZ die aus seiner Sicht naheliegendere Alternative vorstellt: Statt Landapotheken selektiv zu privilegieren, sollte das Honorar für alle Apotheken um einen sogenannten Grundkosten-Zuschlag erweitert werden – etwa in Form eines pauschalen Aufschlags für die ersten 20.000 abgegebenen Packungen pro Jahr. Dieses Modell sei nicht nur einfacher umzusetzen, sondern sichere auch die Gleichpreisigkeit im Apothekenmarkt, ohne mit hohem Aufwand, Fehlanreizen oder rechtlich zweifelhaften Förderkriterien zu operieren.

Hintergrund der Idee ist ein fundiertes Verständnis der aktuellen Ertragssituation vieler Apothekenbetriebe: Gerade Filialapotheken mit niedriger Packungszahl, also im unteren wirtschaftlichen Drittel, hätten laut Schwintek am meisten von einem solchen Zuschlag. Die Ertragserhöhung fiele zwar moderat aus, könne aber genau dort die nötigen Signale setzen, wo wirtschaftliche Kippmomente drohen – zum Beispiel durch anhaltenden Personalmangel, steigende Betriebskosten oder unklare Perspektiven bei der Apothekennachfolge. Ein solches Modell würde zudem das Standortwahlrecht nicht aushebeln und den Marktzugang nicht durch künstliche Förderanreize verzerren – ein Argument, das bei der Niederlassungsfreiheit rechtlich wie politisch nicht zu unterschätzen ist.

Besonders relevant: Der Vorschlag lässt sich mit geringem administrativem Aufwand in einen öffentlich oder sektoral gespeisten Fonds überführen. In diesem könnten gezielte Grundkostenpauschalen aus den bereits vorgesehenen Honorarerhöhungen refinanziert werden – ohne die Systemlogik des Einheitspreises zu verletzen. Gerade weil der Gesetzgeber fürchtet, dass zusätzliche Zuschläge zu einem rechtlich fragilen Flickenteppich führen könnten, eröffnet das Modell der Treuhand einen gangbaren Weg, um politisch gewollte finanzielle Stabilisierungen flächendeckend wirksam zu machen.

Für die ABDA ergibt sich damit eine klare strategische Aufgabe: Statt sich auf eine Honoraraufstockung durch schwer messbare Parameter wie Versorgungsgrad, Entfernung zu ärztlicher Versorgung oder Rezeptzahl pro Einwohner zu verlassen, sollte sie das Konzept eines fairen, kalkulierbaren Grundkosten-Ausgleichs zur politischen Richtschnur machen. Das wäre nicht nur betriebswirtschaftlich sachgerecht, sondern auch kommunikationspolitisch weitaus durchschlagskräftiger – denn es erlaubt, das Anliegen der Apotheken nicht als Sonderfall ländlicher Versorgung, sondern als generelles Strukturproblem in der Fläche zu argumentieren.

Die Debatte über Landapotheken und deren Förderung wird auch dadurch erschwert, dass sich ihre Definition je nach Datenlage und politischer Zielsetzung verändert: Was heute als „unterversorgt“ gilt, könnte morgen durch neue Praxiseröffnungen, Zusammenschlüsse oder digitale Versorgungsformen obsolet sein. Ein pauschaler Zuschlag auf die erste Umsatzschwelle hingegen bleibt unabhängig von Geografie oder Bevölkerungsdichte – er wirkt dort, wo die wirtschaftliche Basis wackelt, ohne die Standortfreiheit zu beschneiden oder das System mit bürokratischer Komplexität zu überziehen.

Dass die ABDA dieses Modell offensiv unterstützt, ist bislang nicht überliefert. Doch gerade jetzt, wo sich die politische Aufmerksamkeit durch stagnierende Reformprojekte, Haushaltsdruck und chronische Überlastung des Gesundheitssystems weiter verengt, könnten einfache, nachvollziehbare und systemkompatible Vorschläge genau den Unterschied machen. Wenn es der Standesvertretung gelingt, die Treuhand-Idee als faire, unbürokratische und gleichpreis-konforme Lösung auf die politische Agenda zu heben, wäre das mehr als ein Trostpreis für ausbleibende strukturelle Großreformen – es wäre ein realistisches Zukunftsmodell.

 

Frischer Wind, klare Linie, junge Führung

Wie Franziska Scharpf die Kammer übernimmt, alte Strukturen hinterfragt und mit Energie zur Modernisierung ansetzt

Franziska Scharpf ist neue Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer – und mit ihren 41 Jahren das jüngste Kammeroberhaupt Deutschlands. Der Generationenwechsel in der BLAK ist damit vollzogen, der personelle Neustart verbunden mit klarer Erfahrung: Scharpf war bislang Vizepräsidentin der Kammer, sitzt seit 2018 im Vorstand, ist auf Bundesebene ebenfalls Vize und gilt als strategisch versiert, bestens vernetzt und in der Nachwuchsförderung engagiert. Sie führt gemeinsam mit Vater und Bruder die Apotheke Scharpf im Allgäu und bringt damit nicht nur politische, sondern auch betriebliche Praxis in die Funktion ein.

Die Wahl kam durch eine Nachbesetzung zustande – Thomas Benkert hatte sein Amt in der BLAK nach dem Ende seiner Bundespräsidentschaft nicht sofort abgegeben, wie ursprünglich angekündigt. Die personelle Verzögerung löste letztlich eine Neuwahl aus. Dass Scharpf die logische Nachfolgerin ist, überrascht in der Kammer kaum jemanden: Ihr Engagement in der Gesundheitspolitik ist ausgeprägt, ihre Haltung sachlich, aber bestimmt. Als Gründungsmitglied der Nachwuchsinitiative der ABDA setzt sie konsequent auf Nachwuchsbindung, strukturelle Reform und Transparenz.

Doch die Herausforderungen sind groß – nicht nur wegen der angespannten Lage der Apotheken im Freistaat. Bis zur regulären Kammerwahl 2026 bleibt wenig Zeit, um Akzente zu setzen und das Profil der Kammer zu schärfen. Wer die Selbstverwaltung modernisieren, Beteiligung verbessern und junge Stimmen hörbarer machen will, braucht Mut zur Priorisierung. Digitalisierung, flächendeckende Versorgung, Honorierungsfragen, Fachkräftemangel und interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärzten sind zentrale Baustellen.

Scharpf gilt als jemand, der zuhört, aber auch klar Position bezieht. In internen Runden wird ihre kommunikative Stärke geschätzt, in der Außenwirkung punktet sie mit Bodenhaftung und Zukunftsfokus. Besonders im süddeutschen Raum, wo die politische Lobbyarbeit der Kammern bislang eher verhalten war, könnte sich unter ihrer Führung ein neuer Stil entwickeln – sichtbar, verbindlich und progressiv.

Zugleich bleibt sie Teil eines generationenübergreifenden Apothekenteams – auch das ein Symbol für den Wandel: Die neue Präsidentin ist nicht Funktionärin in zweiter Reihe, sondern Praktikerin mit politischem Kopf. Sie versteht die Sorgen kleiner Apotheken genauso wie die Herausforderungen größerer Versorgungsmodelle. Und wer sie je auf einer Standesversammlung erlebt hat, weiß: Sie kann auch Luftgitarre – und das mit voller Überzeugung.

Wenn Franziska Scharpf diesen Schwung, diese Energie und den langen Atem in ihre Amtsführung überträgt, könnte aus dieser Nachwahl ein Impuls werden, der weit über Bayern hinausreicht. Die Standespolitik steht am Scheideweg – neue Antworten braucht es nicht nur, sie müssen auch von neuen Köpfen formuliert werden.

 

Mittelstand zeigt Gesicht, Apotheken zeigen Haltung, Kampagnen zeigen Wirkung

Wie die Initiative „mittel ist MEGA“ den Wirtschaftsstandort verteidigt, die Apothekerin Tatjana Buck für Sichtbarkeit sorgt und die Politik zum Umdenken zwingt

Wer in diesen Tagen durch Baden-Württemberg blickt, sieht mehr als Schwarzwaldidyll, Maschinenbau und Weltmarktführer – er sieht eine Region, die ihren Mittelstand wiederentdeckt. Die neue Kampagne „mittel ist MEGA“ setzt dabei nicht auf platte Selbstbeweihräucherung, sondern auf harte Zahlen, klare Gesichter und mutige Aussagen. Denn 99 Prozent aller Unternehmen im Land zählen zum Mittelstand. Sie schaffen 64 Prozent der Arbeitsplätze, sichern Versorgung, Ausbildung und regionale Stabilität. Und doch fristen sie in der öffentlichen Wahrnehmung oft ein Schattendasein – überstrahlt von Großkonzernen und Plattformkapitalisten, die mediale Bühnen mit Leichtigkeit dominieren.

Diese Schieflage will die Kampagne korrigieren, indem sie das sichtbar macht, was sonst hinter betriebswirtschaftlichen Schlagzeilen verschwindet: Menschen, Verantwortung, Engagement. Und eine der eindrucksvollsten Stimmen in dieser Kampagne kommt aus der Apothekerschaft: Tatjana Buck aus Bad Saulgau steht im Zentrum der Initiative, nicht als dekorative Nebenfigur, sondern als authentisches Gesicht des Mittelstands. In einem Videoporträt und begleitenden Podcast erzählt sie, was es heißt, eine Apotheke vor Ort zu führen – mit Herz, mit Sachverstand und mit einem ausgeprägten Gespür für das, was Menschen wirklich brauchen.

Ihre Botschaft ist ebenso klar wie wirkungsvoll: „Ich bin Apothekerin aus Leidenschaft.“ Für sie sei die Apotheke keine Ausgabestelle, sondern ein Ort gelebter Verantwortung – für Patienten, für Mitarbeitende, für den Ort. Sie spricht damit nicht nur für sich selbst, sondern für tausende Kolleginnen und Kollegen, die täglich systemrelevant agieren, ohne es ständig behaupten zu müssen.

Dass ausgerechnet eine Apothekerin zur authentischen Botschafterin dieser Mittelstandskampagne wird, ist kein Zufall. Denn Apotheken sind der Inbegriff des lokalen Unternehmertums: Sie stehen für Versorgungssicherheit, Resilienz, Vertrauensverhältnisse – alles Werte, die der Mittelstand nicht nur behauptet, sondern realisiert. Die Kampagne, klug orchestriert von der Initiative Wirtschaft.Macht.Baden-Württemberg, hat begriffen, dass man wirtschaftliche Stärke nicht an Börsenkursen messen darf, sondern an der Fähigkeit, eine Region lebendig und zukunftsfähig zu halten.

Was die Initiative „mittel ist MEGA“ so besonders macht, ist ihre Mischung aus Emotion und Argument. Sie rückt den Mittelstand nicht als Opfer, sondern als aktiven Gestalter in den Mittelpunkt. Es geht nicht darum, „mehr Aufmerksamkeit“ zu fordern – es geht darum, politische Entscheidungen neu zu justieren: bei steuerlichen Rahmenbedingungen, bei Energiepreisen, bei bürokratischen Auflagen, bei Nachwuchsförderung und Digitalisierung.

Der Mittelstand, das wird in jedem Beitrag der Kampagne deutlich, braucht keine Sonderrechte, sondern kluge Gesetzgebung. Keine PR-Worthülsen, sondern strukturelle Wertschätzung. Und in diesem Kontext ist es mehr als ein symbolischer Akt, dass Apotheken eine zentrale Rolle einnehmen: Sie stehen für Verantwortung in Echtzeit.

Für Apothekenbetriebe ergibt sich daraus eine doppelte Chance: erstens, sich selbstbewusst als Teil eines großen, tragenden Wirtschaftssegments zu positionieren – zweitens, gemeinsam mit anderen Mittelständlern politische Forderungen zu bündeln und öffentlich wirksam zu vertreten. Tatjana Bucks Stimme ist dabei nicht singulär, sondern exemplarisch – sie zeigt, dass Sichtbarkeit nicht nur ein PR-Instrument, sondern ein Führungsakt sein kann.

Die Frage der Kampagne – „Was heißt hier ‚mittel‘?“ – wird so zur strategischen Waffe gegen die strukturelle Geringschätzung. Mittel bedeutet eben nicht „weniger“, sondern „tragend“, „verlässlich“, „gestaltend“. Und wer sich daran erinnert, hat auch eine Antwort auf die anhaltende Frage nach dem Wert der Apotheke: nicht als Systemkostenfaktor, sondern als Wirtschaftskraft mit Sinn.

Deshalb ist die Kampagne nicht nur eine Imagepflege für einen unterschätzten Sektor, sondern ein Weckruf an Politik und Öffentlichkeit: Wenn der Mittelstand kippt, kippt das ganze Land. Apotheken inklusive.

 

Glosse: Die neue Apotheke: Halb Schleuse, halb Showroom, ganz Systemlücke

Wie aus Beratung Durchwinkpolitik wird, Patient:innen zwischen Klapptisch und Klassifikation stranden und die Versorgung sich selbst vorsortiert

In einem Land, in dem man für eine Grippe keinen Arzttermin mehr bekommt, weil der Nachbar mit Tinnitus schon alle Slots gebucht hat, beginnt die Versorgung neuerdings vor der Tür – buchstäblich. Vor dem Wartezimmer, vor dem Rezeptblock, vor der ärztlichen Entscheidung steht: die Apotheke. Oder besser gesagt: das neue Gesundheitsportal mit Menschenkenntnis.

Kürzlich auf einem Berliner Bürgersteig gesichtet: ein improvisierter Apothekenpavillon mit Roll-up-Poster („Schnell. Sicher. Selektion.“), zwei zusammenklappbare Campingstühle, ein Stimmungsbarometer in Thermometeroptik – und mittendrin eine Apothekerin mit Schal und Scannerpistole. Ihre Aufgabe: entscheiden, ob jemand überhaupt krank genug ist, um an den Ärzten vorbeizukommen.

Der klassische Gesundheitsdialog – „Was fehlt Ihnen?“ – wurde ersetzt durch: „Welche Farbe hatten Sie bei der letzten Triage?“ Und wer glaubt, eine Erkältung sei ein valider Grund, um sich medizinisch behandeln zu lassen, hat offensichtlich weder die aktuelle Versorgungslage noch das neue Einlassverfahren verstanden.

Denn: Krankheit ist relativ. Zumindest im neuen Ampelsystem. Was früher ein Gespräch mit dem Arzt auslöste, wird heute einem digitalen Schema zugeordnet. Kopfschmerzen plus Reizhusten gleich Kategorie Gelb. Grüner Auswurf, aber kein Fieber? Kategorie Grün. Alles über 38,5 Grad und einem Gesichtsausdruck wie nach Steuerbescheid: vielleicht Orange. Rot gibt es nur für Menschen mit Blutverlust oder politischer Verzweiflung.

Wer Glück hat, bekommt ein Festivalbändchen, das nicht nur modisch irritiert, sondern auch systemisch wirkt: Rot bedeutet Zugriff auf echte Medizin, Gelb auf medizinische Aufmerksamkeit im Zeitfenster „irgendwann“, Grün auf eine Entschuldigung und ein abschließendes „Kommen Sie gut klar damit“.

Zwischenzeitlich plant die Kassenärztliche Vereinigung, das Ganze als Pilotprojekt für strukturschwache Regionen zu etablieren – Motto: „Was der Arzt nicht weiß, macht die Apotheke wett.“ Gleichzeitig jubeln digitale Anbieter, die längst verstanden haben, dass Zugangskontrolle nur die Vorstufe zur Teleabwicklung ist.

Während also DocMorris & Co. auf Basis eines Algorithmus bestimmen, ob ein Symptom behandlungswürdig ist, sollen Apotheken nun auch analog prüfen, ob ein Anliegen überhaupt systemfähig ist. Wer durchfällt, bekommt keine Hilfe, sondern eine Broschüre: „Hausmittel, Hoffnungen und Haltung – Ihr Gesundheitsplan für daheim“.

Die Apotheker:innen selbst? Funktionieren erstaunlich professionell in ihrer neuen Rolle als selektive Empathieeinheit. Sie beruhigen, sie lächeln, sie dokumentieren. Und fragen sich insgeheim, wie sie aus dem beratenden Gesundheitsberuf in die Rolle der kontrollierenden Vorsortierer:innen geraten sind.

Erschwerend hinzu kommt: Das neue System kennt keine Graustufen. Wer Symptome hat, aber keine markante Mimik, wird als psychosozialer Fall abgelegt. Wer dramatisch auftritt, aber körperlich stabil bleibt, erhält das Diagnoseetikett „Simulationsverdacht“ – mit Vermerk zur psychotherapeutischen Anschlusslösung.

Und wer einfach nur krank ist? Der wartet. Auf eine Arzthelferin, einen Videocall oder das Ende der Steuerungsfiktion.

Denn das ist der eigentliche Witz an der Sache: Ein Gesundheitswesen, das sich selbst derart effizient vorsortiert, braucht irgendwann keine Patienten mehr – nur noch Prozesse. Und vielleicht einen Sprachassistenten, der zur Begrüßung flüstert: „Bitte nicht zu viel erwarten. Heute sortieren wir nur.“

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken