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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die aktuelle Debatte um die Apotheken-GmbH ist keine rein juristische oder steuerpolitische Auseinandersetzung, sondern eine richtungsentscheidende Weichenstellung für die Identität, die Struktur und die Unabhängigkeit des Apothekerberufs: Während sich manche Betreiber von der GmbH mehr Flexibilität, geringere Haftungsrisiken und bessere Gestaltungsmöglichkeiten für Nachfolge und Expansion versprechen, ignorieren sie, dass gerade diese Rechtsform die schützende Logik des Apothekengesetzes unterläuft, die Trennung zwischen Kapital und Heilberuf aufweicht und damit den Weg bereitet für fremdbestimmte Strukturen, Investoreninteressen und Kettenbildungen – Apothekenbetreiber stehen damit vor der Herausforderung, betriebliche Interessen mit struktureller Integrität in Einklang zu bringen, statt einer vermeintlich einfachen Lösung zu folgen, die mittelfristig das gesamte Versorgungsmodell destabilisieren kann, wenn Fremdbesitz- und Mehrbesitzverbot durch gesellschaftsrechtliche Umgehung, juristische Präzedenzfälle oder politische Laxheit ausgehöhlt werden; wer heute strategisch handelt, setzt auf Klarheit, Maß, innerbetriebliche Stärke – nicht auf entgrenzte Rechtsformen mit Systemrisiko.
Wer die Apotheken-GmbH als alternativlose Rechtsform propagiert, setzt nicht auf Reformkraft, sondern auf Systemverlagerung – mit gravierenden Folgen für Rechtsklarheit, Betriebsidentität und Berufsausübung. Während manche Organisationen euphorisch auf die GmbH setzen, um die Apothekenstrukturen zukunftsfähiger zu machen, zeigt sich bei nüchterner Betrachtung ein Szenario, das weniger mit Befreiung zu tun hat als mit schleichender Entkernung heilberuflicher Unabhängigkeit. Apothekenbetreiber stehen dabei vor einer zentralen Herausforderung: zwischen kurzfristiger Flexibilität und langfristiger Systemtreue entscheiden zu müssen – mit juristischen, betriebswirtschaftlichen und ethischen Dimensionen, die kaum trennscharf zu halten sind.
Zunächst gilt es, die Rechtslage nicht zu übersehen: Das Apothekengesetz ist in seiner heutigen Form nicht zufällig konstruiert. Die Vorgabe, dass Apotheken nur in den Rechtsformen e.K., GbR oder OHG betrieben werden dürfen, ist kein Überbleibsel aus der Vergangenheit, sondern gezielter Schutzmechanismus gegen die wirtschaftliche Entkopplung der Berufsausübung. Die Einschränkung auf diese Rechtsformen sichert eine persönliche, unmittelbare Verantwortung der Apothekenleitung – nicht als bürokratischer Zwang, sondern als Grundvoraussetzung für das, was die Apotheke ausmacht: persönliche Präsenz, fachliche Integrität, klare Haftung und vertrauensgestützte Patientenbindung.
Die GmbH hingegen – mit ihrer Trennung von Kapital und Geschäftsführung, ihrer Haftungsbegrenzung und ihrer strukturellen Beteiligungsoffenheit – ist das Gegenteil dieser Berufsidee. Apothekenbetreiber, die sich von der GmbH steuerliche Vorteile, einfachere Nachfolgelösungen oder Risikobegrenzung versprechen, übersehen oft, dass sie damit ein Geschäftsmodell eröffnen, das unweigerlich Kapitalinteressen anzieht. Der Gedanke, eine „pharmazeutisch gebundene“ GmbH sei kontrollierbar, wirkt naiv – denn sobald diese Form gesetzlich ermöglicht wird, entstehen juristische Präzedenzfälle, Wettbewerbsklagen und Beteiligungsmodelle, die sich der Kontrolle entziehen. Investoren mit Erfahrung in MVZ-Strukturen, Pflegeheimketten und Telemedizinlösungen stehen längst in den Startlöchern.
Apothekenbetreiber sollten daher folgende Grundsätze berücksichtigen:
Erstens: Die Wahl einer Rechtsform ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch systemethisch zu bewerten. Die GmbH verlagert Verantwortung von der Person zur Struktur – das verändert die Beziehung zur Belegschaft, zur Kundschaft und zur Aufsicht.
Zweitens: Wer glaubt, mit der GmbH eine sicherere Form der Betriebsführung zu wählen, muss sich auch mit der Dynamik befassen, die dadurch in Gang gesetzt wird – etwa neue Haftungsverhältnisse, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen bei Mehrbeteiligungen, steuerliche Folgewirkungen und Versorgungsstrukturfragen, die das Filialsystem und die Bedarfsplanung direkt betreffen.
Drittens: Betreiber müssen die rechtspolitische Signalwirkung ihres Handelns bedenken. Wer die GmbH fordert oder praktiziert – etwa über Scheinmodelle mit ausgelagerten Servicegesellschaften –, beteiligt sich an der normativen Verschiebung hin zu marktwirtschaftlicher Logik. Das mag kurzfristig unternehmerisch reizvoll erscheinen, doch langfristig unterminiert es den Rückhalt für das Fremdbesitzverbot.
Viertens: Es braucht eine strategische Prüfung, ob das Ziel der GmbH wirklich nicht anders erreichbar ist – etwa durch verstärkte Nutzung von Partnerschaftsmodellen (z. B. stille Gesellschaften oder Betriebsaufspaltungen) innerhalb des zulässigen Rahmens. Denn nicht jede Nachfolgeproblematik oder Risikofrage lässt sich allein durch eine Rechtsformänderung lösen. Vieles hängt von Führungskultur, Kommunikation und Versorgungsverständnis ab.
Gerade kleinere Apothekenbetriebe sollten sich nicht durch vermeintliche Skalierungsversprechen blenden lassen. Die GmbH mag sich in Zahlen besser darstellen lassen – in der Realität jedoch droht eine strukturelle Verschiebung, die den Handlungsspielraum verkleinert und die Betriebsidentität gefährdet. Denn was einst durch persönliche Präsenz getragen wurde, würde in der GmbH durch Regelwerke, Geschäftsordnungen und Kapitallogik ersetzt.
Statt also in die Rechtsformflucht zu investieren, sollten Apothekenbetreiber ihre Kräfte auf echte Standortstärkung, Teamführung, Versorgungskompetenz und betriebswirtschaftlich saubere Strukturen richten. Denn auch ohne GmbH ist es möglich, Risiken zu begrenzen, Übergaben zu gestalten und betriebliche Innovationen voranzubringen – vorausgesetzt, man bleibt im Dialog mit der Berufsordnung, dem Versorgungsauftrag und dem gesamtgesellschaftlichen Vertrauen, das dem Apothekerberuf nach wie vor entgegengebracht wird.
Die GmbH ist keine Antwort auf zu wenig Nachwuchs, keine Lösung für regulatorische Untätigkeit und kein Befreiungsschlag gegen Überregulierung. Sie ist ein gefährliches Werkzeug, das bei falscher Anwendung nicht nur die Struktur der Versorgung, sondern auch das Selbstverständnis des Apothekerberufs nachhaltig beschädigen kann. Was Betreiber jetzt brauchen, ist nicht mehr Gesellschaftsrecht, sondern mehr kollektives Verantwortungsbewusstsein für die langfristige Tragfähigkeit ihres Berufsfelds.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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