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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Wer die Apotheken-GmbH als moderne Lösung für wirtschaftliche Engpässe, Nachfolgeprobleme oder Haftungsfragen ins Spiel bringt, ignoriert bewusst die strukturelle Tragweite eines solchen Systemwechsels: Während manche Akteure die GmbH als kluge Reaktion auf die Herausforderungen eines sich wandelnden Gesundheitsmarkts verkaufen, öffnet diese Rechtsform in Wahrheit Tür und Tor für Kapitalbeteiligung, Fremdbestimmung und Kettenbildung, unterminiert die Kernidee der persönlichen Berufsausübung und hebelt zentrale Schutzmechanismen des Apothekengesetzes aus; das versprochene Haftungsprivileg wird so zum trojanischen Pferd, über das marktdominante Kräfte in die Berufsstruktur eindringen, das Fremdbesitzverbot durch Beteiligungsmodelle unterlaufen und eine stille Entsouveränisierung der Apothekenlandschaft vorangetrieben wird, während die Politik sich später auf vermeintlichen Reformkonsens berufen kann – mit fatalen Folgen für die unabhängige Heilberufsausübung, die Versorgungsstruktur vor Ort und die Selbstbestimmung des Berufsstandes.
Die Diskussion um die Apotheken-GmbH hat längst die innerberufliche Debatte verlassen und droht, sich zu einem regulatorischen Kipppunkt mit irreversibler Wirkung zu entwickeln. Während einige Akteure der Branche die GmbH als moderne Rechtsform zur Entlastung, Haftungsbegrenzung und Nachfolgeerleichterung feiern, zeigt ein genauerer Blick, dass mit dieser Struktur vor allem die zentralen Schutzmechanismen des deutschen Apothekenwesens unter Druck geraten. Was als mutiger Reformimpuls verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Einfallstor für Kapitalinteressen, Kettenstrukturen und eine schleichende Entankerung der inhabergeführten Apotheke aus ihrem rechtlichen Schutzraum.
Es ist bemerkenswert, dass die treibenden Kräfte hinter der GmbH-Debatte vor allem jene sind, die bereits in Verbundstrukturen, Filialnetzen oder versorgungsnahen Dienstleistungseinheiten denken. Der Verband innovativer Apotheken (via) und der BVVA präsentieren die GmbH als alternativloses Zukunftsmodell – mit dem Argument, sie biete neue unternehmerische Freiheiten, faire steuerliche Spielregeln und eine überfällige Anpassung an ökonomische Realitäten. Doch wer genauer hinsieht, erkennt eine gefährliche Verschiebung: Die Berufsausübung wird funktionalisiert, die Unabhängigkeit ökonomisch relativiert, und das Fremdbesitzverbot wird durch die Hintertür zur Disposition gestellt.
Ein zentraler Einwand gegen die Apotheken-GmbH bleibt dabei bewusst unterbelichtet: Die aktuelle Rechtslage, geregelt im Apothekengesetz, erlaubt lediglich die Rechtsformen e.K., GbR und OHG – bewusst personengebundene Konstruktionen mit klarer Haftungsstruktur und persönlicher Verantwortlichkeit. Die GmbH hingegen – mit ihrer Trennung von Kapital und Geschäftsführung – führt genau jene Dynamik ein, die in anderen Branchen längst zum Strukturbruch geführt hat. Haftungsprivilegien, Kapitalbeteiligung Dritter, Skalierbarkeit und Investorenfähigkeit sind keine Symptome notwendiger Modernisierung, sondern Voraussetzungen für einen Systemwechsel, der dem Grundmodell der heilberuflichen Einzelverantwortung widerspricht.
Befürworter der GmbH wiegeln ab, sie fordern eine beschränkte GmbH nur für Pharmazeuten. Doch diese Forderung ignoriert nicht nur die juristische Realität, sie unterschätzt auch die strukturelle Kraft kapitalgesteuerter Interessen. Wer die GmbH rechtlich ermöglicht, öffnet unweigerlich den Weg zur Aushöhlung des Fremd- und Mehrbesitzverbots – zunächst über Ausnahmeregelungen, dann über Beteiligungsmodelle, später über gesellschaftsrechtliche Umgehungskonstruktionen. Die Geschichte der europäischen Liberalisierung zeigt, wie schnell Gerichte nationale Schutzmechanismen kippen können, wenn sie als Marktverzerrung interpretiert werden. Wer also glaubt, die GmbH sei in der Apothekenwelt kontrollierbar, unterschätzt die Wirkmacht finanzgetriebener Strukturen, die aus den Bereichen Pflege, MVZ oder Klinikketten nur allzu bekannt sind.
Dabei ist der eigentliche Kern der Diskussion nicht juristisch, sondern systemisch: Die Apotheken-GmbH ist kein Reformmodell zur Stärkung der Apotheke vor Ort, sondern ein Vehikel zur Umverteilung von Entscheidungsmacht. Sie hebelt das Prinzip der Berufsausübung in persönlicher Verantwortung aus, ersetzt Vertrauen durch Kapitalstruktur und unterwirft das Apothekensystem marktwirtschaftlichen Zwängen, die mit dem heilberuflichen Auftrag nicht kompatibel sind. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag das Konzept verlockend erscheinen – doch es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass mehr Rechtsformautomatisierung auch mehr Berufsfreiheit bedeutet. Im Gegenteil: Es bedeutet mehr Regulierung durch Kapitalinteressen, mehr Druck durch Skaleneffekte und weniger Raum für individuelle Berufsausübung.
Was in der Außendarstellung als pragmatische Lösung für Nachfolgeprobleme, Haftungsfragen oder Modernisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein Türöffner für Strukturen, die nicht nur die Apothekenlandschaft verändern, sondern auch die Rolle des Apothekers selbst. Wer heute die GmbH fordert, wird morgen die Kette akzeptieren müssen – oder gerichtlich dazu gezwungen sein. Und während einige Verbände noch in den Apotheken-GmbH-Himmel blicken, sägen sie bereits an dem Ast, der die Apotheke zur letzten unabhängigen Säule der wohnortnahen Versorgung macht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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