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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Wenn Apotheken ihre betriebliche Substanz verlieren, weil sie systemisch überfordert, wirtschaftlich ausgehöhlt und rechtlich allein gelassen werden, entsteht kein Modernisierungsschub – sondern ein Destabilisierungsprozess mit wachsendem Ausfallrisiko. Die strukturelle Überlast zeigt sich nicht nur im Alltagsbetrieb, sondern auch in der Erosion betrieblicher Sicherheit: Der Rohertrag reicht vielfach nicht aus, digitale Rezeptsysteme versagen regelmäßig, Urlaubszeiten sind keine Erholungsphasen mehr, sondern Hochrisikozonen. Zugleich verändern juristische Urteile zur Verkehrsteilnahme und zur Haftung in Unfallkonstellationen grundlegende Verhaltensparameter – auch mit Relevanz für Apothekenbetriebe und deren Versicherungspflichten. Der Reformstau im Gesundheitswesen, die Ignoranz gegenüber hormonellen Lebensphasen wie den Wechseljahren, die digitale Fragmentierung und ein Mangel an systemischer Empathie – wie sie sogar bei Ziegen experimentell belegt wird – offenbaren die Kälte eines Systems, das funktionierende Versorgungsakteure als selbstverständlich betrachtet, statt sie strukturell abzusichern.
Die öffentlichen Apotheken in Deutschland stehen nicht mehr nur unter betrieblichem Druck, sondern unter struktureller Überforderung. Sie sind längst mehr als Orte der Arzneimittelabgabe – sie sind Notfallstation, Impfzentrum, Medikationsanalysestelle, psychologische Anlaufstelle, Gesundheitsnavigator und zunehmend auch Ersatz für nicht mehr erreichbare Arztpraxen. Dieser Wandel zur multifunktionalen Versorgungseinrichtung mag politisch willkommen sein, operativ jedoch führt er in eine gefährliche Schieflage. Denn was auf dem Papier nach wohnortnaher Versorgung klingt, bedeutet im Alltag eine Ausweitung der Verantwortung ohne Ausweitung der Absicherung. Apotheken übernehmen heute mehr als je zuvor – und erhalten zugleich weniger Schutz, weniger wirtschaftliche Planungssicherheit und weniger politische Rückendeckung.
Diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt sich nirgends so präzise wie in der ökonomischen Kernziffer des Betriebs: dem Rohertrag. Der Rohertrag ist kein abstrakter Wert, sondern die betriebliche Lebensader – jener Betrag, der nach Abzug der Wareneinkäufe übrig bleibt, um Löhne zu zahlen, Mieten zu begleichen, in Fortbildung, Technik, Sicherheitsinfrastruktur und neue Versorgungsformen zu investieren. Doch während die öffentliche Wahrnehmung auf Umsatzgrößen oder Packungszahlen schaut, ist es in Wahrheit dieser Ertrag, der entscheidet, ob eine Apotheke überlebt. Und genau dieser schrumpft. Die Gründe: einseitige Rabattverträge, steigende Einkaufspreise bei sinkender Marge, ein Fixhonorar, das nicht einmal die Inflation abdeckt – und eine politische Rhetorik, die Apotheken ständig neue Aufgaben zuweist, ohne den wirtschaftlichen Unterbau anzupassen.
In ländlichen Regionen kommt ein zweiter Faktor hinzu: die Standortlast. Je geringer die Patientendichte, desto höher das Risiko, dass eine Investition nicht trägt – ob bei Personal, Infrastruktur oder digitaler Ausstattung. Und während digitale Tools neue Effizienz versprechen, bricht die technische Infrastruktur regelmäßig ein – wie das E-Rezept belegt, dessen Ausfälle Apothekenbetriebe tagelang lahmlegen, ohne dass Verantwortlichkeiten klar geregelt oder Haftungsfragen gelöst wären. Der Rückgriff auf das klassische Muster-16 wird zur Notlösung, obwohl die Digitalisierung längst Realität sein sollte.
Dabei geraten Apotheken auch rechtlich zunehmend unter Druck – wie zwei aktuelle Entscheidungen exemplarisch zeigen. In einem vielbeachteten Fall hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass auch das Fahrradfahren untersagt werden kann, wenn ein Bürger mehrfach alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt – selbst wenn er zuletzt ein Mofa nutzte. Der Fall zeigt, wie tiefgreifend die Auslegung des Gefährdungspotenzials geworden ist – und wie sehr sich die rechtliche Bewertung von Verkehrssicherheit in den Bereich der grundrechtlich garantierten Mobilität hinein verschiebt. Das Urteil wird nicht das letzte Wort sein, denn juristisch ist die Verhältnismäßigkeit streitbar – doch es belegt eine Entwicklung: Die Verwaltung will Risiken minimieren, notfalls durch pauschale Verbote.
Ein zweites Urteil des OLG Frankfurt zeigt, wie sich selbst im Verkehrsrecht scheinbar gefestigte Grundsätze verändern: Der klassische Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – also die Vermutung, dass der Hintermann schuld ist – verliert an Wirkung, wenn der Unfall aus einer komplexen Verkehrssituation wie einem abgebrochenen Spurwechsel mit abruptem Bremsen resultiert. Beide Seiten tragen dann Verantwortung. Die Relevanz dieses Urteils reicht weit über das Verkehrsrecht hinaus. Es zeigt: Auch in komplexen Systemen wie dem Gesundheitswesen reicht es nicht mehr aus, einfache Schuldzuweisungen vorzunehmen. Verantwortung wird geteilt, Kausalitäten werden differenzierter gewichtet. Und auch das kann für Apotheken bedeuten: In Zukunft wird juristische Verantwortung nicht nur nach Vorgaben, sondern nach Systemkontext bewertet.
Und genau an dieser Stelle entfaltet sich die zentrale systemische Schieflage, die hinter den operativen Einzelproblemen steht: Ein Gesundheitssystem, das seine tragenden Einheiten zu Allzweckagenturen struktureller Lücken macht, aber keine strukturelle Rückversicherung bereitstellt, betreibt keine Versorgung – es betreibt strukturellen Verschleiß. Die politischen Entscheidungen der letzten Jahre haben den Handlungsspielraum der Apotheken ausgeweitet, ohne die strukturellen Haltegriffe nachzuziehen. Dabei ist es nicht die Apotheke, die versagt – es ist das Umfeld, das keine stabilen Rahmenbedingungen mehr garantiert. Der gesellschaftliche Erwartungsdruck steigt, aber rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und digitale Resilienz bleiben aus. Genau das führt in eine gefährliche Zone: Wenn die Systemelemente, die eigentlich Stabilität garantieren sollen, selbst zur Unsicherheitsquelle werden, verliert das gesamte Gesundheitswesen seine Selbstkorrekturmechanismen.
Wer diese strukturelle Blindheit als betriebliche Schwäche deutet, vertauscht Ursache und Wirkung. Die Problemlage liegt nicht in der Unfähigkeit einzelner Inhaber:innen, sondern in der Tatsache, dass keine systemische Schutzstruktur mehr vorhanden ist – weder juristisch, noch digital, noch ökonomisch. Und diese Schutzstruktur wäre zwingend notwendig, um die wachsende Komplexität der Versorgung überhaupt tragfähig zu halten. Die Politik verkennt diese Logik: Sie formuliert Leistungsversprechen, aber kein Schutzversprechen. Sie projiziert Verantwortung, aber übernimmt keine strukturelle Verantwortung für die Bedingungen, unter denen diese Leistung erbracht wird.
Diese Systemfrage lässt sich auch auf andere Versorgungslücken übertragen – etwa in der hormonellen Beratung in den Wechseljahren. Viele Frauen erleben einen tiefgreifenden biologischen Umbruch, der medizinisch unterschätzt, gesellschaftlich tabuisiert und politisch ignoriert wird. Apotheken könnten hier niedrigschwellige, kompetente Beratung bieten – wenn sie strukturell befähigt würden. Gleiches gilt für Männer mit altersbedingtem Testosteronmangel. Doch solange diese Themen nicht als feste Bausteine der Versorgungsstruktur anerkannt werden, bleiben sie in der Versorgungswahrnehmung Randphänomene – obwohl sie Millionen Menschen betreffen.
Und während sich das menschliche System müht, Versorgungslücken irgendwie zu füllen, zeigen Tiere wie Ziegen, wie Kooperation funktionieren kann. In einem Experiment der Veterinärmedizinischen Universität Wien verhielten sich Ziegen altruistisch – sie spendeten Artgenossen Futter ohne Eigennutzen. Dieses Verhalten – wissenschaftlich prosozial – rückt eine unbequeme Frage in den Mittelpunkt: Wenn selbst Ziegen kooperative Systemlogik zeigen, warum versagt ein hochentwickeltes Gesundheitssystem an dieser Stelle so kläglich?
Von Engin Günder, Fachjournalist
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