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  • 14.06.2025 – Apotheken-News: Rezeptbetrug unterwandert den Betrieb, destabilisiert Verantwortung, verlangt versicherte Führungsresilienz
    14.06.2025 – Apotheken-News: Rezeptbetrug unterwandert den Betrieb, destabilisiert Verantwortung, verlangt versicherte Führungsresilienz
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gefälschte Rezepte sind kein Einzelfall mehr, sondern betriebliche Realität. Wie Apotheken strukturell reagieren, welche Policen helfe...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Rezeptbetrug unterwandert den Betrieb, destabilisiert Verantwortung, verlangt versicherte Führungsresilienz

 

Wie Täter Schwächen in der Routine ausnutzen, wie Apotheken rechtlich und strukturell unter Druck geraten und warum Versicherungsschutz zur operativen Führungsfrage wird

Rezeptbetrug ist längst kein Einzelfall mehr, sondern betrieblicher Alltag mit wachsendem Eskalationspotenzial, bei dem es nicht mehr um einfache Dokumentenfälschungen geht, sondern um systematische, digital organisierte Manipulationen, die exakt auf die betrieblichen Schwächen von Apotheken zielen – sei es durch gefälschte Papierrezeptkopien mit echten Stempeln, durch digital erzeugte E-Rezept-Tokens oder durch betrugsoptimierte Kommunikationsmuster, die das Personal unter Zeitdruck zu falschen Entscheidungen verleiten, wobei die eigentliche Gefahr nicht im Rezept selbst liegt, sondern in der lückenhaften Prüfung, fehlenden Eskalationsprotokollen und vor allem im Irrglauben, ausreichend versichert zu sein, obwohl viele Standardpolicen weder Vertrauensschäden noch Regressabsicherung noch Ermittlungsfolgen tatsächlich abdecken, sodass es heute mehr denn je darauf ankommt, dass Apothekenleitungen ihre Führungsrolle nicht nur organisatorisch, sondern versicherungsstrategisch denken – mit professionell geprüften Policen, klaren Prüfprotokollen und einer realistischen Einschätzung des rechtlichen und finanziellen Risikos, das jede Rezeptfälschung mit sich bringt.


Rezeptfälschungen gelten gemeinhin als Randphänomen – bis sie mitten im Apothekenalltag aufschlagen. Und genau dort sind sie längst angekommen: nicht als dilettantische Einzelversuche, sondern als systematisch organisierte, technisch optimierte und juristisch riskante Manipulationen, die einen Betrieb nicht nur wirtschaftlich gefährden, sondern in seiner operativen Integrität erschüttern können. Die vermeintliche Kleinigkeit eines gefälschten Dokuments führt im schlimmsten Fall zu einem Strafverfahren, zu Vertrauensverlust bei den Krankenkassen, zur Retaxation eines fünfstelligen Betrags oder zur Kündigung von Versicherungsverträgen. Der Missbrauch beginnt oft unauffällig, wird aber dann gefährlich, wenn er auf Strukturen trifft, die sich selbst überschätzen – und keine funktionierende Absicherung besitzen.

Die Täter kennen das System. Sie wissen, wann die Apotheke am meisten zu tun hat. Sie beobachten Öffnungszeiten, Personalbesetzung, Kundendichte und technische Abläufe. Der Rezeptbetrug von heute ist kein Schnellschuss, sondern Teil eines gezielten Angriffs auf Betriebsroutinen. Mal ist es das klassische Papierrezept mit perfektem Stempel und fiktiver Versichertennummer. Mal das Ausdruck-PDF eines E-Rezepts, das per Mail an die Apotheke geschickt wird – versehen mit einem QR-Code, der formal korrekt aussieht, aber technisch auf ein Fake-Backend verweist. Mal ist es ein handschriftlich ergänztes Rezept mit einem Wirkstoff, der hochpreisig, aber für Dritte weiterveräußerbar ist. Das Problem ist stets dasselbe: Das Personal muss in Sekunden entscheiden, was echt ist – und was nicht.

Apothekenleitungen, die sich in Sicherheit wiegen, weil „sowas bei uns nicht vorkommt“, agieren gefährlich. Denn die Realität ist eindeutig: Zwei Drittel der Apotheken berichten laut aktueller aposcope-Befragung von mindestens einer Rezeptfälschung pro Monat, sieben Prozent sogar von bis zu fünf Fällen. Jede zweite Apotheke hat im letzten Jahr mindestens einmal die Polizei eingeschaltet – nicht aus Übereifer, sondern weil der Verdacht begründet war. Und dennoch besteht in vielen Betrieben eine fatale Illusion: Dass man gegen Fälschung geschützt sei, wenn man „genau hinsieht“, „Erfahrung hat“ oder „im Zweifel halt nicht beliefert“. Diese Haltung reicht nicht mehr.

Denn was passiert, wenn die Täuschung nicht auffällt? Wenn die Apotheke ein gefälschtes Rezept beliefert, der Patient verschwindet, das Arzneimittel weg ist – und Wochen später die Krankenkasse retaxiert, mit Verweis auf Ungültigkeit? Dann steht die Apotheke in der Haftung. Und oft in der Pflicht, zu beweisen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Hier beginnt die zweite Illusion: die der Versicherungssicherheit.

Viele Apotheken glauben, dass ihre Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenversicherung automatisch für alles aufkommt, was im Zusammenhang mit Rezeptmanipulation geschieht. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die meisten Standardpolicen schließen Betrug durch Dritte aus, sofern keine gezielte Zusatzklausel zur Vertrauensschadensabsicherung integriert wurde. Auch der oft beschworene „Regressrechtsschutz“ greift nur in definierten Konstellationen – und nicht, wenn die Manipulation aufgrund fehlender Prüfung durchrutscht. Die Folge: Ein falsches Gefühl von Sicherheit, das im Ernstfall zu betrieblichem Kontrollverlust führt.

Der richtige Versicherungsschutz muss heute mehr leisten als pauschale Kostenerstattung. Er muss strukturell entlasten. Dazu gehört: die explizite Deckung von Täuschungsschäden durch Dritte, die Absicherung bei gutgläubiger Belieferung, die Integration von Rechtsbeistand bei Verdachtsfällen, die Absicherung von Rückforderungsansprüchen durch Krankenkassen, und die Möglichkeit, mit digitalem Betrug genauso abgesichert zu sein wie bei analoger Fälschung. Spezialisierte Anbieter haben solche Module längst im Portfolio – sie heißen „digitale Rezeptdeckung“, „Vertrauensschutz Plus“ oder „PharmaRisk OMNI“. Doch ihre Nutzung ist rar. Warum? Weil Apothekenleitungen häufig keine vollständige Policenanalyse vornehmen – oder sich auf den Versicherungsmakler verlassen, der pauschal absichert, statt branchenspezifisch zu analysieren.

Dabei sind es genau diese Policen, die im entscheidenden Moment die Differenz machen zwischen Schadensbegrenzung und Totalschaden. Wer eine Rezeptfälschung erkennt, muss eskalieren. Doch viele Apotheken haben dafür keine klaren Protokolle. Wer ruft die Polizei? Wer dokumentiert den Verdachtsfall? Wer informiert die Krankenkasse? Wer sperrt das Kundenkonto? Wer sichert Beweismittel? Wer kommuniziert mit dem Versicherer? Und: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn eine falsche Entscheidung getroffen wird? Ohne klare SOP (Standard Operating Procedure), ohne juristische Einweisung, ohne Versicherungsplan steht die Leitung allein da – im Zweifel auch haftbar.

Rezeptbetrug ist nicht mehr nur eine betriebliche Episode, sondern ein Systemrisiko. Und damit ein Führungsrisiko. Die Rolle der Betriebsleitung ändert sich: Vom Fachverantwortlichen zum Integrator von rechtlicher Resilienz. Das bedeutet: proaktive Analyse der eigenen Rezeptprüfungskultur, gezielte Schulung aller Mitarbeitenden auf Fälschungsmerkmale, Einrichtung einer internen Kontrollkette mit juristischer Rückversicherung, aktive Zusammenarbeit mit der Polizei und – das ist entscheidend – eine Versicherung, die im Verdachtsfall nicht blockiert, sondern strukturell absichert. Versicherungen, die standardmäßig Ermittlungskosten, Imageverluste, Personalberatung, Kommunikationshilfe und Prozessschutz inkludieren, sind längst verfügbar. Wer sie nicht hat, handelt nicht nur unsicher – sondern fahrlässig.

Besonders prekär wird die Lage im Bereich E-Rezept. Denn mit der Einführung digitaler Verordnungen steigt nicht etwa die Sicherheit – sondern die Erwartung an technische Prüfung. Doch genau diese Erwartung ist trügerisch. Viele Scanner in Apotheken überprüfen nicht die Validität des Tokens, sondern lösen den Prozess aus, ohne Rückmeldung über den Herkunftsserver. Der QR-Code kann technisch perfekt aussehen – und dennoch auf ein gefälschtes Backend verweisen. Wird die Verordnung eingelöst, obwohl sie aus einem simulierten Testsystem stammt, drohen dieselben Konsequenzen wie bei klassischem Rezeptbetrug: Retaxation, Betrugsverdacht, Haftung. Nur komplexer. Denn nun müssen IT-Systeme geprüft, Transaktionsprotokolle gesichert und Fehlerquellen digital dokumentiert werden. Ohne spezialisierten Versicherungsschutz für „digitale Rezeptbetrugsfälle“ ist dieser Bereich vollständig ungeschützt.

Dazu kommt die Dimension des internen Risikos: Auch innerhalb von Apothekenteams können Manipulationen entstehen – etwa wenn Mitarbeitende unter Druck handeln, Warnzeichen ignorieren oder sich durch angebliche Dringlichkeit beeinflussen lassen. Ein Täter, der behauptet, das Rezept sei bereits von einer anderen Filiale geprüft worden, kann den Vorgang beschleunigen. Wer darauf eingeht, riskiert mehr als nur eine falsche Abgabe. Die Versicherung gegen „Vertrauensschäden durch interne Versäumnisse“ ist in vielen Policen ebenfalls nicht enthalten – obwohl sie in der Rechtsprechung zunehmend Bedeutung gewinnt. Die Frage, ob eine Apotheke „alles Zumutbare getan hat“, wird nicht durch Floskeln beantwortet – sondern durch Prozessprotokolle, Schulungsnachweise, Versicherungssummen und Reaktionsgeschwindigkeit.

Die Betrüger kennen die Schwachstellen. Sie wissen, dass viele Apotheken weder eine klare SOP noch eine juristische Rückversicherung noch eine speziell formulierte Policendeckung gegen Täuschungsschäden besitzen. Genau deshalb lohnt sich der Angriff. Deshalb tauchen in immer mehr Städten gleichlautende Rezepte auf, mit denselben Diagnosen, denselben Wirkstoffen, denselben Formulierungen. Sie sind nicht für den Patienten bestimmt, sondern für den Schwarzmarkt. Wer sie beliefert, ohne Verdacht zu schöpfen, ohne Dokumentation, ohne Meldung – macht sich nicht strafbar, aber angreifbar. Und: rückforderbar.

Was also tun? Zunächst: Präventionskultur etablieren. Das bedeutet nicht Misstrauen gegen jeden Kunden – sondern Wachsamkeit als Führungsprinzip. Dazu gehören Schulungen, Checklisten, Rollenverteilung, Sofortmelderoutinen, Vorabprüfung bei auffälligen Rezepten. Zweitens: Versicherungsanalyse mit branchenspezifischer Perspektive. Was ist im Schadensfall gedeckt – und was nicht? Gibt es Vertrauensschadenschutz? Greift die Police bei Fahrlässigkeit? Wer übernimmt Anwaltskosten, Ermittlungen, Imageberatung? Drittens: Systemintegration. Einbindung digitaler Kontrolltools, Dokumentation von Prüfprozessen, Kommunikation mit Ärzten und Kassen auf gesicherter Linie. Und viertens: Protokollieren, protokollieren, protokollieren. Jede Auffälligkeit, jede Abweichung, jede Ablehnung – nicht für die Statistik, sondern für die Sicherheit.

Rezeptbetrug ist keine Ausnahme – sondern betrieblicher Ernstfall. Wer das System schützen will, muss die Schwächen erkennen. Und handeln, bevor der Täter es tut. Denn in der Verantwortung steht nicht nur das Papier – sondern der Betrieb.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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