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  • 05.06.2025 – Apotheken-News: Versicherung schützt Vertrauen, Digitalisierung braucht Kontrolle, Berufshaftung verlangt Weitblick
    05.06.2025 – Apotheken-News: Versicherung schützt Vertrauen, Digitalisierung braucht Kontrolle, Berufshaftung verlangt Weitblick
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken sind mehr als Arzneimittelhändler – sie tragen Verantwortung. Welche Versicherungen wirklich schützen und wo Haftung droht...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Versicherung schützt Vertrauen, Digitalisierung braucht Kontrolle, Berufshaftung verlangt Weitblick

 

Wie Apothekenbetrieb und Versicherungslogik sich strategisch verzahnen, welche Gefahrenquellen unterschätzt werden und wie sich digitale Risiken präventiv absichern lassen

Apotheken sind längst keine analogen Einzelkämpfer mehr, sondern digitale Gesundheitsdienstleister mit komplexer Verantwortung, rechtlicher Exponierung und unternehmerischem Haftungsrisiko. Jede Tätigkeit – von der Beratung über die Arzneimittelabgabe bis zur Impfleistung – ist potenziell schadensanfällig und mit juristischen wie ökonomischen Folgen verknüpft. Hinzu kommen neue digitale Angriffsflächen, etwa bei Rezeptabrechnung, CardLink-Systemen oder Cloudspeicherung sensibler Patientendaten. Klassische Risiken wie Warenverderb durch defekte Kühlsysteme oder formale Rezeptfehler mit Retax-Folgen bleiben bestehen, werden jedoch durch neue Verantwortungsbereiche erweitert, die ohne klare Versicherungsstrategie kaum mehr beherrschbar sind. Führungskräfte im Apothekenwesen müssen diese Realität anerkennen und ihre Versicherungslogik der Betriebsentwicklung anpassen: Allgefahrenpolicen, Vertrauensschadendeckung, Cybermodule, Pharmazieratsklauseln und Nachhaftungsschutz sind heute kein Luxus, sondern Mindeststandard eines zukunftsfähigen Risikomanagements. Nur wer Risiken vorausschauend analysiert und seinen Schutz nicht auf Mindestdeckung reduziert, kann betriebliche Stabilität sichern und Führungsverantwortung glaubwürdig leben.


Wenn Vertrauen zur Währung im Apothekenbetrieb wird, dann ist das Versprechen von Sicherheit kein leeres Wort, sondern betriebswirtschaftliche Pflicht. Die Risiken im Apothekenalltag reichen weit über klassische Fehlerquellen hinaus: Sie erstrecken sich von technischen Pannen bei der Kühlung über wirtschaftliche Fehlentscheidungen und menschliche Versäumnisse bis hin zu bewusst gesetzten Betrugshandlungen und Cyberattacken. In diesem Spannungsfeld sind Versicherungen kein lästiger Zusatz, sondern ein systemischer Baustein zur Wahrung von Kontinuität, Haftungsfähigkeit und Resilienz. Der moderne Apothekenbetrieb operiert nicht mehr nur als Verkaufsstelle für Arzneimittel, sondern als dezentraler Gesundheitsakteur, als Arbeitgeber, Datenverwalter und Finanzpartner mit multiplen Haftungsschnittstellen.

Die Erweiterung des Berufsbildes – sei es durch Impfangebote, digitale Beratung oder Rezeptabrechnung – verschiebt die Grenze zwischen klassischem pharmazeutischem Wissen und wirtschaftlich-organisatorischer Verantwortung. Wer testet, impft, berät, dokumentiert und abrechnet, bewegt sich rechtlich und ethisch auf einem Terrain, das ohne Versicherungslösungen nicht mehr tragfähig wäre. In Zeiten, in denen bereits Formfehler auf einem Rezept zu einem fünfstelligen Vermögensschaden führen können, wird jede Fehlannahme zum betriebsgefährdenden Risiko. Retaxationen, falsch gesetzte PZN, verloren gegangene Originale – all das sind keine hypothetischen Einzelfälle, sondern Teil einer Realität, in der jede Lücke im Prüfprozess zur Eintrittspforte für Schadenersatzforderungen wird.

Hinzu kommt der Faktor Mensch – jenes nicht kalkulierbare Risiko im vermeintlich sicheren Betrieb. Ob Unterschlagung, vorsätzlicher Betrug oder das Unterlassen sicherheitsrelevanter Maßnahmen: Vertrauen muss nicht nur verdient, sondern abgesichert sein. Vertrauensschadenversicherungen übernehmen dabei eine doppelte Funktion: Sie schützen gegen wirtschaftlichen Verlust und verhindern gleichzeitig den Totalverlust des Führungsvertrauens, der in kleinen Teams besonders schwer wiegt. Gerade die Praxis zeigt: Inhaber und Filialleiter übersehen oft das stille Risiko offener Forderungen gegenüber Rezeptabrechnungsstellen, bei denen teils Millionenbeträge ungesichert über Monate gebunden sind.

Auch technisch ist die Apotheke längst kein geschlossener Raum mehr. Sie ist digital durchlässig – über CardLink, Warenwirtschaft, eRezept-Anbindung, Datenbankabfragen und Kommunikation mit dem Großhandel. Gleichzeitig aber bleiben viele Systeme in der Verantwortung des Apothekenbetreibers. Ein Cyberangriff, bei dem Patientendaten gestohlen oder Betriebsdaten verschlüsselt werden, kann nicht nur das Tagesgeschäft lahmlegen, sondern auch zu DSGVO-Strafen, Reputationsverlust und Kundenklagen führen. Cyberversicherungen mit klarer Einbeziehung von Eigenschäden, Forensikkosten, Erpressungszahlungen und Betriebsunterbrechungskosten sind daher keine optionalen Zusatzangebote mehr, sondern Teil eines modernen Risikoportfolios.

Ein unterschätzter Klassiker bleibt die technische Infrastruktur – insbesondere bei Kühlketten. Kühlschränke mit Impfstoffen, temperaturempfindliche Fertigarzneimittel und Zytostatika-Lösungen können binnen Stunden unbrauchbar werden, wenn das Gerät ausfällt oder ein Stromausfall eintritt. Wer hier nicht präzise dokumentiert, regelmäßig kontrolliert und versicherungstechnisch die Allgefahren-Deckung eingeschlossen hat, steht schnell vor einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dabei sind es oft nicht technische Defekte, sondern menschliche Nachlässigkeit – etwa eine nicht geschlossene Tür –, die zum Verderb führen. Nur Policen mit expliziter Absicherung selbstverschuldeter Kühlkettenfehler bieten hier realistische Absicherung.

Zusätzlich zu all diesen Risiken müssen Apotheker auch das juristische Nachspiel langer Haftungszyklen im Blick behalten. Wenn ein Patient Jahre später eine Schädigung durch ein falsch abgegebenes Arzneimittel nachweist, greift nicht automatisch die Versicherung, die zum damaligen Zeitpunkt bestand. Vielmehr ist der aktuelle Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts in der Haftung. Ohne explizit vereinbarte Nachhaftungsklauseln droht hier eine empfindliche Deckungslücke. Alte Verträge mit starren Haftungsgrenzen oder fehlender Nachhaftungsoption sind ein nicht unerhebliches Risiko, das gerade beim Inhaberwechsel oder bei Geschäftsaufgabe zum Problem werden kann.

Pandemien schließlich haben nicht nur das Berufsbild verändert, sondern auch die Erwartung an Absicherung. Betriebsschließungen auf behördliche Anordnung, Quarantänezeiten für Teams oder Teilfilialen sowie langfristige Umsatzausfälle müssen ebenfalls versichert sein – und zwar nicht rückwirkend nach behördlichem Katalog, sondern vorausschauend mit einem offenen Erregerkatalog, der auch neue Infektionsgeschehen abdeckt. Nur Policen mit umfassender, dynamischer Betriebsschließungsdeckung werden der epidemiologischen Realität gerecht.

Und dann wäre da noch die Pharmazieratsklausel – jene entscheidende Schnittstelle zwischen behördlicher Einschätzung und versicherungsseitiger Regulierung. Wenn der Pharmazierat die Wiederaufnahme des Betriebs untersagt, darf die Versicherung die Zahlung nicht einfach einstellen. Tut sie es doch – und fehlt die entsprechende Klausel – bleibt der Betrieb gesperrt und der Versicherungsschutz versiegt. Es ist diese kleine, unscheinbare Klausel, die in der Praxis über wirtschaftliches Überleben oder Totalschaden entscheidet.

Was also ist zu tun? Apotheken müssen ihren Versicherungsschutz heute so betrachten wie ihre Betriebsausstattung: als elementaren Teil des Risikomanagements. Und sie müssen branchenspezifisch denken – nicht in Standardpaketen, sondern in individuell zugeschnittenen Allgefahren-Deckungen mit Nachhaftung, Cybermodulen, Pharmazieratsklausel, Vertrauensschadenschutz, Pandemieunterbrechung und Retaxsicherung. Nur dann wird das Vertrauen, das sie täglich gegenüber Kunden einfordern, auch institutionell eingelöst.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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