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  • 04.06.2025 – Apotheken-News: Die Illusion der Sicherheit, die Haftungsfalle der Formalstruktur, der Prüfstein gelebter Qualität
    04.06.2025 – Apotheken-News: Die Illusion der Sicherheit, die Haftungsfalle der Formalstruktur, der Prüfstein gelebter Qualität
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Wenn Apotheken Qualitätsmanagement dokumentieren, aber nicht leben, wird das zur Haftungsfalle – besonders bei Rezepturen, Abgabeverbot...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Die Illusion der Sicherheit, die Haftungsfalle der Formalstruktur, der Prüfstein gelebter Qualität

 

Wie Apotheken zwischen QMH-Pflicht und Praxislücke ins Risiko geraten, warum Rezepturen zur Systembelastung werden und wie Versender, Versicherer und Verbände den Druck erhöhen

In deutschen Apotheken wird dokumentierte Qualität zur potenziellen Haftungsquelle, wenn Regelwerke wie das QMH zwar formal existieren, aber im Alltag nicht konsequent umgesetzt werden, wodurch sich die juristische und versicherungstechnische Angriffsfläche erheblich erweitert, insbesondere bei Prozessen wie der Rezepturherstellung, die trotz wirtschaftlicher Schieflage millionenfach erfolgt und dabei systemisch unverzichtbar, aber betriebswirtschaftlich riskant bleibt, während Versender mit zweistelligen Millionenbudgets um die E-Rezept-Hoheit kämpfen, das eigene Geschäftsmodell unter Analystenblicken bröckelt und stationäre Apotheken zugleich mit neuen Herausforderungen wie dem Abgabeausschluss der IKK classic, Nebenwirkungen bei Antihistaminika oder wachsendem Beratungsdruck konfrontiert sind, was dazu führt, dass nur gelebte Qualität, strategische Führung und versorgungspolitische Positionierung – wie sie etwa der BVVA anmahnt – Apotheken langfristig absichern können.


In Apotheken gilt das Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) als Ausdruck eines betrieblichen Selbstverständnisses, das Effizienz, Sicherheit und Rechtskonformität garantieren soll. Doch diese Struktur birgt ein fundamentales Risiko: Sie verwandelt Versäumnisse nicht in Ausreden, sondern in haftungspflichtige Normverletzungen. Wer eine Regel aufschreibt, verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung. Und wer sie nicht lebt, schafft damit nicht nur ein organisatorisches, sondern ein juristisch verwertbares Haftungsfeld. Diese Asymmetrie zwischen Dokument und Praxis betrifft längst nicht nur die großen Fragen von Herstellstandards oder Lieferketten – sie greift in den Alltag ein: Wenn zum Beispiel die Verfahrensanweisung zur Reklamationsbearbeitung aktualisiert wurde, das Personal aber nach dem alten Ablauf handelt, entsteht aus betrieblicher Unkenntnis ein haftungsauslösender Verstoß. Für Versicherer ist genau das ein Signal zur Prüfung, Einschränkung oder gar Verweigerung der Deckung. Der Schutz, den das QMH vorgibt, kippt ins Gegenteil. Noch gravierender wird die Lage, wenn regulatorischer Druck und unternehmerische Realität auseinanderdriften – wie etwa beim Abgabeausschluss der IKK classic für Hilfsmittel ab Juli: Was formell dokumentiert bleibt, obwohl praktisch keine Leistung mehr erbracht wird, führt zur Illusion von Sicherheit, wo faktisch Leere herrscht.

Parallel dazu öffnet die Rezepturherstellung eine zweite Front betrieblichen Anspruchsdenkens: Jährlich über elf Millionen individuelle Zubereitungen dokumentieren den hohen Stellenwert des Handwerks in der Pharmazie. Doch mit dieser Pflicht wächst die betriebswirtschaftliche Schieflage. Die Rezeptur ist längst zum betriebsinternen Stresstest geworden – nicht nur in puncto Zeit- und Personaleinsatz, sondern auch, weil sie als Bestandteil des Qualitätsmanagements rechtlich voll integriert ist. Fehler, die bei Herstellung, Abgabe oder Dokumentation passieren, sind keine Einzelfälle, sondern Verstöße gegen das eigene Regelwerk – und somit nicht bloß ärgerlich, sondern haftungsrelevant. Besonders kritisch wird dies in Apotheken mit dünner Personaldecke, wo springende Kräfte aus dem Filialverbund arbeiten und lokale QMH-Details oft unzureichend bekannt sind.

Gleichzeitig stehen Versender unter Druck, ihr Zeitfenster für die Marktdominanz bei E-Rezepten zu nutzen. Ihre Strategien – von aggressiver Werbung über CardLink-Nutzung bis zu massivem Budgeteinsatz – zielen darauf ab, Apotheken nicht nur Marktanteile, sondern auch Autorität zu entziehen. Wenn erste Analysten nun vor einem möglichen Scheitern des Modells warnen, zeigt sich, wie volatil die digitale Gesundheitswelt ist – und wie wichtig strukturierte, aber realistisch gelebte Prozesse vor Ort bleiben.

Vor diesem Hintergrund fordern versorgungsorientierte Apothekerverbände wie der BVVA zu Recht eine stärkere politische Positionierung. Das vorgelegte Positionspapier mahnt an, was Apotheken tagtäglich praktizieren: spezifische Versorgung mit Qualitätsgarantie – nicht als Hochglanzdokument, sondern als gelebte Verantwortung. Das beginnt bei der Rezeptur, endet nicht beim Impfgespräch und reicht bis zur Versorgung komplex chronisch Kranker.

Doch gerade diese Verantwortung trifft auf neue Risiken: Beim Absetzen von Antihistaminika wie Cetirizin oder Levocetirizin wurden in den USA Fälle von starkem Juckreiz und sogar Suizidgedanken dokumentiert. Solche Meldungen zeigen, wie wichtig eine qualitätsgesicherte Patientenberatung auch beim Absetzen und nicht nur bei der Verordnung ist – und wie schnell sich pharmazeutische Verantwortung in neue Haftungsbereiche verschieben kann.

Am Horizont stehen außerdem neue Kommunikationschancen, aber auch Risiken: Plattformen wie die E-Rezept-Apps definieren Erwartungen, die Apotheken nicht erfüllen dürfen – etwa bei zu offensiven Produktempfehlungen. Der Balanceakt zwischen medizinischer Aufklärung und juristisch abgesicherter Kommunikation wird damit zur Führungsaufgabe. Und während manche Start-ups durch Reels Vor-Ort-Apotheken verunglimpfen, wächst bei anderen das Bewusstsein: Ohne real gelebte Versorgung ist jeder digitale Prozess leer. Das Positionspapier des BVVA greift dies auf – und mahnt, dass nur gelebte Qualität Versorgungsverantwortung trägt.

Schließlich gibt auch die Wahl der Gemeinen Nachtkerze zur Heilpflanze des Jahres 2026 Anlass, über Kontinuität in der Beratung nachzudenken: Als Öl längst in der Neurodermitistherapie bewährt, steht sie exemplarisch für die Rolle der Apotheken bei pflanzenbasierten Therapien – einem Segment, das oft unterschätzt wird, aber hohe Beratungsqualität erfordert. Doch auch hier gilt: Nur wer sein QMH kennt und anwendet, wer Prozesse nicht nur dokumentiert, sondern führt, kann diese Beratungsqualität mit juristischer Sicherheit garantieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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