
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Eine Versicherung schützt nur dann, wenn sie nicht auf formalisierten Klauseln beruht, sondern auf der realen Struktur des Betriebs, den sie absichern soll, weshalb Apotheken sich nicht mit pauschalen Standardpolicen abspeisen lassen dürfen, sondern gezielt danach fragen müssen, ob der Pharmazierat als fachlich legitimierte Gutachterinstanz im Vertrag verankert ist, ob regulatorische Besonderheiten wie BtM-Dokumentation, Rezepturvalidierung, Kühldaten oder eRezept-Störungen abgesichert sind und ob im Schadensfall eine fachgerechte, apothekenrechtlich relevante Regulierung erfolgen kann – denn ein Schaden, der nicht anerkannt oder falsch bewertet wird, ist schlimmer als keiner, weil er nicht nur wirtschaftliche Verluste auslöst, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsrahmen zerstört, in dem Apotheken arbeiten müssen, und wer diese Dimension nicht erkennt, verliert nicht nur Geld, sondern das Fundament des Betriebs.
Der Irrtum ist systemisch – und er hat Folgen. Apothekeninhaber vertrauen auf ihre Versicherung, doch im Schadenfall zeigt sich, dass viele Verträge nicht für das gemacht wurden, was Apotheken tatsächlich leisten. Der Fehler liegt nicht in einer fehlerhaften Deckung oder fehlenden Summen, sondern in der grundlegenden Unvereinbarkeit zwischen dem, was Standardversicherungen regulieren wollen, und dem, was Apothekenbetriebe tatsächlich brauchen. Der Kern des Problems: Die Versicherungslogik basiert auf Sachwerten, die Apothekenrealität aber auf Verantwortung, hoheitlichem Auftrag und fachlich regulierter Arzneimittellogik.
Eine Apotheke ist kein technischer Betrieb, kein Lagerhaus, kein Ladenlokal mit Kassensystem. Sie ist ein Versorgungsorgan im Gesundheitswesen mit medizinrechtlicher, dokumentationspflichtiger und fachlich kontrollierter Struktur. Schäden in diesem System lassen sich nicht durch standardisierte Bausteinlogik bewerten. Ein Kühlgutverlust ist keine Temperaturabweichung, sondern eine potenzielle Versorgungslücke mit arzneimittelrechtlicher Dimension. Ein Fehler in der BtM-Dokumentation ist kein formaler Verstoß, sondern ein strafbewehrter Sachverhalt. Eine Rezepturstörung ist nicht bloß ein Herstellungsfehler, sondern ein Risiko für Patienten, Haftung und Betriebserlaubnis.
Dennoch laufen die meisten Apothekenpolicen genau in diese Richtung: Sie sichern Objekte, nicht Verantwortung. Sie regulieren Sachverhalte, nicht gesetzliche Anforderungen. Und sie beauftragen Gutachter, die mit pharmazeutischer Bewertung nichts anfangen können. Das Ergebnis ist absehbar – und täglich zu beobachten. Versicherungen verweigern Leistungen, weil Gutachter Schäden als irrelevant einstufen. Apotheken geraten in behördliche Auseinandersetzungen, weil interne Prozesse falsch rekonstruiert wurden. Und am Ende steht der Inhaber in der Haftung, weil er glaubte, geschützt zu sein.
Dieser Glaube ist gefährlich. Und er lässt sich nur mit struktureller Konsequenz korrigieren. Die wichtigste davon: Die Regulierungskompetenz in Versicherungspolicen muss an die Fachrealität der Apotheken angepasst werden. Das bedeutet: Keine Schadenbewertung ohne pharmazeutische Autorität. Keine Regulierung ohne juristisch belastbare Dokumentation. Keine Versicherung ohne spezialisierte Vertragsstruktur. Und vor allem: Kein Gutachten ohne den Pharmazierat.
Der Pharmazierat ist keine zufällige Figur im System. Er ist die hoheitlich eingesetzte Kontrollinstanz der Aufsichtsbehörde – pharmazeutisch ausgebildet, rechtlich legitimiert und betrieblich erfahren. Wer ihn aus der Bewertung herausnimmt, entzieht dem Schaden die Fachlichkeit. Genau das aber passiert in der Praxis regelmäßig. Versicherer berufen sich auf eigene Sachverständige, lassen Schäden durch Technikexperten beurteilen oder klassifizieren sie unter pauschalen Sachwertparametern. Die Folgen: Deckungslücken, Leistungskürzungen, unklare Beweislagen – und Regressforderungen gegen die Apothekenleitung.
Dabei gibt es längst Versicherungsmodelle, die besser funktionieren. Policen mit integrierter Pharmazieratsbindung, mit erweiterten Deckungstatbeständen für dokumentationsbezogene Schäden, mit Klauseln zur Herstellungshaftung, Rezepturvalidierung, Temperaturüberwachung, BtM-Risiken und digitalem Dokumentationsausfall. Diese Policen sind nicht nur versicherungstechnisch stabiler, sondern regulatorisch anschlussfähig – sie entsprechen dem, was Apothekenaufsicht und Gesundheitsrecht fordern.
Doch solche Policen werden nicht automatisch angeboten. Sie müssen angefragt, verstanden und verhandelt werden. Und das ist eine Führungsaufgabe. Wer eine Apotheke leitet, muss nicht nur für Personal und Betrieb haften, sondern auch für die Struktur, in der sich Risiken materialisieren. Die Vorstellung, dass eine Standardversicherung ausreicht, ist bequem – aber sie schützt nicht.
Jede Apothekenleitung sollte deshalb ihren Versicherungsvertrag einem strukturellen Stresstest unterziehen. Wird dort der Pharmazierat als Gutachter genannt? Gibt es eine eigene Deckungsstruktur für Apothekenbesonderheiten? Sind Präventionsmaßnahmen Teil des Vertrags? Gibt es Regelungen zur Schadenfeststellung, zur Fristenlogik, zur Gutachterbindung? Und wird die Regulierung an das Arzneimittelrecht und die apothekenrechtlichen Vorschriften angepasst oder bloß technisch abgehandelt?
Diese Fragen entscheiden darüber, ob ein Schadenfall zur Hilfe oder zur Krise wird. Und sie entscheiden darüber, ob eine Versicherung im Ernstfall schützt – oder das Problem verschärft. Apotheken sind keine Orte für Formalirrtümer. Sie sind die letzte verlässliche Instanz im Gesundheitswesen. Und sie verdienen Versicherungsschutz, der das anerkennt – und abbildet.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.