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  • 06.06.2025 – Apotheken-News: Schaden ist nicht gleich Schaden, Gutachten ist nicht gleich Schutz, Versicherung ist nicht gleich Sicherheit
    06.06.2025 – Apotheken-News: Schaden ist nicht gleich Schaden, Gutachten ist nicht gleich Schutz, Versicherung ist nicht gleich Sicherheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Gutachter bestimmen den Schaden – Apotheken brauchen Policen mit Pharmazierat statt pauschaler Regulierung.

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Schaden ist nicht gleich Schaden, Gutachten ist nicht gleich Schutz, Versicherung ist nicht gleich Sicherheit

 

Warum Apotheken eine eigene Regulierungslogik brauchen und der Pharmazierat in jede Police gehört

Versicherungsverträge für Apotheken versprechen Schutz, wo in Wahrheit strukturelle Leerstelle herrscht – denn die meisten Policen wurden nie für hoheitlich regulierte Betriebe entwickelt, in denen ein Kühlausfall nicht nur einen Sachwert betrifft, sondern arzneimittelrechtliche Konsequenzen auslöst, weshalb Apothekenleitungen nicht nur ihre Risiken versichern, sondern ihre Gutachterinstanzen definieren müssen, denn der Schaden wird nicht durch die Ursache, sondern durch die Regulierung bestimmt, und nur wenn der Pharmazierat als anerkannte Fachinstanz in der Police benannt ist, kann eine Bewertung erfolgen, die rechtlich tragfähig, versorgungsrelevant und wirtschaftlich wirksam ist – alles andere ist Betriebsblindheit mit Systemfolge, die sich in der Verantwortung des Inhabers niederschlägt.


Apotheken unterliegen einem doppelten Risikoregime: Sie sind einerseits wirtschaftlich gefährdete Betriebe in einem angespannten Markt, andererseits heilberuflich regulierte Einrichtungen mit hoheitlichem Versorgungsauftrag. Zwischen diesen Polen bewegt sich die tägliche Verantwortung der Apothekeninhaber – und genau in diesem Zwischenraum liegt ein strukturelles Problem: Standardversicherungen greifen hier oft nicht. Denn sie wurden nie für Betriebe konzipiert, bei denen ein Kühlgutverlust nicht nur einen finanziellen Schaden bedeutet, sondern auch eine medizinische und haftungsrechtliche Folge auslöst.

Viele Versicherungsverträge arbeiten mit pauschalen Schadenskatalogen, standardisierten Gutachterregelungen und Schadensdefinitionen, die auf Ladeneinrichtungen, Lagerware und Sachwertrisiken zugeschnitten sind. In Apotheken dagegen treten typische, aber fachlich komplexe Schadensformen auf: Dokumentationslücken in der BtM-Führung, nicht validierte Rezepturen, Kühlausfälle mit potenzieller Gefährdung der Arzneimittelsicherheit oder Fehlinterpretationen bei eRezept-Verarbeitungen. Das Problem: All diese Fälle lassen sich nicht neutral-technisch bewerten. Sie bedürfen pharmazeutischer Sachkunde – und genau diese fehlt in den meisten Gutachterverfahren der Versicherungsbranche.

Was im Alltag selten sichtbar wird, entfaltet im Ernstfall fatale Wirkung: Ein externer Gutachter, spezialisiert auf Haustechnik, bewertet die Temperaturprotokolle eines defekten Kühlaggregats – und entscheidet über die Verwertbarkeit temperaturempfindlicher Arzneimittel. Dabei kennt er weder die arzneimittelrechtlichen Anforderungen an die Lagerung, noch die regulatorischen Schwellen für Verfall, noch die versorgungsrechtliche Relevanz der betroffenen Produkte. Die Apotheke verliert die Entschädigung – und riskiert zusätzlich ein aufsichtsrechtliches Verfahren.

Fachverbände und Apothekenjuristen fordern deshalb eine grundlegende Neuausrichtung apothekenspezifischer Versicherungsverträge. Im Zentrum steht die klare Forderung: Der Pharmazierat oder Amtsapotheker muss verbindlich als Bewertungsinstanz in den Policen verankert sein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass eine Bewertung unter Berücksichtigung fachlicher, rechtlicher und versorgungsbezogener Aspekte erfolgt – nicht nach technischen Standards oder ökonomischen Schätzverfahren.

Diese Forderung ist keine Theorie. Immer häufiger berichten Apothekenleitungen von Regulierungsprozessen, die scheitern, weil keine fachliche Instanz zur Verfügung steht. Kühlgutverluste werden pauschal abgewertet, Rezepturfehler als Bedienfehler klassifiziert, BtM-Fehlbuchungen ohne Rückgriff auf gesetzliche Vorgaben beurteilt. In fast allen Fällen fehlt der Pharmazierat als regulierende Korrektivinstanz – und das, obwohl er im apothekenrechtlichen Alltag die entscheidende Rolle spielt.

Noch problematischer ist der Umstand, dass viele Policen nicht nur auf falschen Bewertungswegen beruhen, sondern auch inhaltlich apothekenspezifische Schäden gar nicht erfassen. Die Police deckt Stromausfall, aber nicht die Wiederbeschaffungspflicht von Arzneimitteln. Sie kennt den Begriff Inventarschaden, aber nicht den haftungsrelevanten Verlust dokumentierter Herstellungsprotokolle. Sie sieht Sachwertentschädigung vor, aber keine Wiedereingliederungspflicht bei Behördenverfahren. Damit verfehlt sie ihren Zweck nicht nur in der Tiefe – sondern auch in der Funktion.

Der Pharmazierat ist dabei keine optionale Fachstimme, sondern eine gesetzlich legitimierte Instanz. Seine Stellung im Rahmen der Apothekenüberwachung und Arzneimittelkontrolle ist eindeutig. Wird diese Instanz im Versicherungsvertrag ignoriert oder durch externe Gutachter ersetzt, entsteht ein gefährliches Bewertungsvakuum – mit teils irreversiblen Folgen.

Die strukturelle Antwort auf dieses Problem ist ein Systemwechsel: weg von generalisierten Gewerbeversicherungen hin zu spezialisierten Apothekenpolicen. Diese müssen zwingend folgende Elemente enthalten: eine pharmazeutische Gutachterklausel mit Pharmazieratsbindung, eine erweiterte Deckungslogik für typische Apothekenschäden und eine klare Verfahrensarchitektur für Streitfälle. Zudem ist eine Präventionskomponente erforderlich, die Apothekenleitungen bereits bei Vertragsabschluss prüft, wie fachlich verbindlich und regulatorisch belastbar der Versicherungsschutz tatsächlich ist.

Denn Versicherung ist kein Papierwert, sondern ein Steuerungsinstrument. Sie entscheidet im Ernstfall nicht nur über Geld, sondern über Berufsexistenz, über die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden, über die Funktionstüchtigkeit des gesamten Betriebs.

Führung in der Apotheke heißt deshalb auch: Verträge zu prüfen, Instanzen zu sichern, Systemschutz aktiv aufzubauen. Wer das aufschiebt, verschiebt den Schaden in die Zukunft – und die Verantwortung ins Leere.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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