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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Wenn Apotheken heute unter digitalem Beschuss stehen, ökonomisch auseinanderdriften und regulatorisch überfordert sind, reicht klassische Standortsicherung nicht mehr aus – es braucht ein neues Verständnis von Sicherheit, Verantwortung und ökonomischer Resilienz, das über Technik hinausgeht und Systemvertrauen neu definiert, denn der jüngste Cyberangriff auf eine Wiener Apotheke ist nicht nur technisches Versagen, sondern ein Weckruf für alle Betriebe, während gleichzeitig der DAV-Wirtschaftsbericht 2024 offenlegt, dass das mittlere Betriebsergebnis kein verlässlicher Indikator mehr ist, sondern eine trügerische Zahl zwischen ruinöser Unterdeckung und elitärer Ausnahme, und die politisch versprochenen Fixzuschläge zwar gut klingen, aber mit ihren selektiven Eingriffen das Vertrauen in betriebliche Versicherbarkeit und Planbarkeit erschüttern, während gleichzeitig die Marktmacht der Nahrungsergänzungsmittel den Einzelhandel neu formt und Apotheken mit sinkendem Einfluss und wachsenden Beratungspflichten zurücklässt, ob bei neuen Impfaufgaben, komplexen Arzneimittelinnovationen wie Rimegepant oder den psychosomatischen Folgen des plötzlichen Absetzens von Antihistaminika, wo FDA-Warnungen neue Aufklärungsstandards erfordern und der Beratungsdruck steigt, ganz ähnlich wie bei Antidepressiva, wo Verträglichkeit und Geduld über den Therapieerfolg entscheiden, während gleichzeitig neuartige Substanzen wie Xanomelin oder Fitusiran paradigmatische Therapiesprünge markieren, die Apothekenberatung strategisch fordern, ebenso wie gesellschaftliche Fehlannahmen etwa zur Bewegungsförderung von Landkindern oder zur Sicherheit von Sonnenschutzmitteln, deren Wirkung sich in aktuellen Tests als gefährlich überschätzt zeigt – ein Konglomerat an Herausforderungen, das Apotheken zwingt, Sicherheit neu zu denken, wirtschaftliche Spreizung offen zu legen und Verantwortung nicht mehr zu delegieren, sondern zu strukturieren.
Digitale Einbruchstellen, fehlende Absicherung, wachsender Handlungsdruck
Wie Apotheken ins Visier von Cyberkriminellen geraten, Versicherungen Haftungsrisiken abfedern könnten und Berufsvertretungen dringend reagieren müssen
Als die Wiener Apotheke in der Nacht auf den 17. April plötzlich keinen Zugriff mehr auf ihr Warenwirtschaftssystem hatte und alle Terminals im Offizinbereich nur noch eine schwarze Eingabemaske zeigten, war schnell klar: Hier handelte es sich nicht um einen simplen Systemabsturz. Die Cyberkriminellen, so sollte sich später herausstellen, hatten sich über eine veraltete Netzwerkkomponente Zutritt verschafft, Passwörter ausgelesen, und mehrere Gigabyte sensibler Daten verschlüsselt. Ein klassischer Ransomware-Angriff – mitten im laufenden Betrieb. Dass sich Apotheken in derartige Bedrohungsszenarien einreihen, war lange ein theoretisches Risiko, das nun schmerzhafte Realität geworden ist.
Was auf den ersten Blick wie ein technisches Problem erscheint, offenbart sich bei näherer Betrachtung als strukturelle Schwäche im Gesundheitswesen – und als organisationspolitisches Versäumnis. Die zunehmende Digitalisierung, von E-Rezept über Telemedizin bis zur digitalen Lagerverwaltung, hat Apotheken zu Knotenpunkten sensibler Patienten- und Betriebsdaten gemacht, ohne dass adäquate Schutzmaßnahmen flächendeckend mitgewachsen wären. IT-Sicherheit ist im Apothekenalltag zwar Thema – aber eben kein gelebtes Prinzip. Die Folge: Eine Branche, die sich durch pharmazeutische Präzision und regulatorische Sorgfalt auszeichnet, betreibt in vielen Fällen ein fahrlässig unterdimensioniertes Cybersicherheitsmanagement.
Dabei sind die Angriffsvektoren bekannt: Unsichere WLAN-Zugänge, mangelhafte Passwortverwaltung, fehlende Zwei-Faktor-Authentifizierung, veraltete Software und ungepatchte Betriebssysteme bilden ein digitales Einfallstor für Erpressungsversuche, Datendiebstahl oder Sabotage. Dass dies nicht nur ein Problem großer Kliniknetzwerke ist, sondern zunehmend Einzelbetriebe betrifft, zeigt der aktuelle Fall in Wien exemplarisch. Der dortige Apothekeninhaber, der aus Sorge vor Nachahmung namentlich nicht genannt werden möchte, musste nicht nur den Betrieb für mehrere Tage einstellen, sondern steht nun vor einer komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Aufarbeitung – samt potenzieller Schadensersatzansprüche, Datenschutzmeldungen und Reputationsverlust.
Ein zentraler Punkt, der in der Debatte bisher zu wenig beleuchtet wurde, ist die Rolle der Berufsvertretungen – insbesondere der Apothekerkammern. Während Kammern zu Recht auf fachliche Weiterentwicklung, pharmazeutische Dienstleistungen und Versorgungsfragen fokussieren, bleibt das Thema Cybersicherheit oft im technischen Unterbau verhaftet – dort, wo es zwar bekannt, aber nicht institutionalisiert ist. Der betroffene Apotheker in Wien wünscht sich deshalb eine aktive Aufklärungsinitiative seiner Kammer, verbindliche IT-Sicherheitsstandards und vor allem eine verpflichtende Risikoprüfung für alle Mitgliedsbetriebe. Denn es gehe nicht nur um Technik, sondern um die Verantwortung gegenüber Patienten, Mitarbeitenden und dem Gesundheitswesen insgesamt.
Ein weiterer Aspekt ist die unzureichende Absicherung im Schadensfall. Die klassische Berufshaftpflichtversicherung von Apotheken deckt in der Regel nur Schäden ab, die aus fehlerhafter Beratung oder der Abgabe von Arzneimitteln resultieren. Cyber-Vorfälle hingegen – etwa eine Betriebsunterbrechung durch Ransomware, die Offenlegung sensibler Gesundheitsdaten oder die Kompromittierung von Medikationsinformationen – fallen außerhalb dieses Schutzes. Das Risiko verlagert sich damit direkt in den Verantwortungsbereich der Inhaberin oder des Inhabers – und kann im Extremfall existenzbedrohend sein.
Cyber-Versicherungen können diese Lücke schließen, setzen jedoch voraus, dass ein gewisses Grundniveau an IT-Sicherheitsmaßnahmen implementiert ist. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Mitarbeiterschulungen, der Nachweis aktueller Softwarestände, Firewalls, Zugriffsschutz, Datenverschlüsselung und Notfallpläne. Versicherer wie Aporisk, die sich auf den Apothekenbereich spezialisiert haben, berichten, dass nur rund ein Drittel der Apotheken die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Der Rest sei im besten Fall „aufs Minimum konfiguriert“, im schlimmsten Fall „digital völlig ungeschützt“. Die Prämien für Cyber-Versicherungen seien zudem stark gestiegen – eine Folge der rasant wachsenden Schadensmeldungen im Gesundheitsbereich.
Was also tun? Der erste Schritt liegt in der strategischen Führungsperspektive: Apotheken müssen IT-Risiken nicht mehr als Spezialthema, sondern als zentrales Element ihres unternehmerischen Handelns begreifen. Es reicht nicht, auf Notfälle zu reagieren – Prävention, Investition und systematischer Schutz müssen zur Routine werden. Der zweite Schritt ist politisch: Kammern und Verbände sind gefordert, verbindliche Standards zu definieren, Fortbildungspflichten zu verankern und gemeinsame IT-Sicherheitsinfrastrukturen zu fördern – etwa durch zentrale Dienste für Updates, Monitoring und Audits. Der dritte Schritt liegt bei der Politik: Wenn der Gesetzgeber Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt, muss er auch dafür sorgen, dass kleinere Betriebe diese Entwicklung nicht schutzlos durchlaufen. Förderprogramme, Beratungsoffensiven und verpflichtende Mindestanforderungen müssen Teil eines ganzheitlichen Schutzkonzepts werden.
Der Fall der Wiener Apotheke ist kein Einzelfall mehr – er ist der sichtbare Teil eines Eisbergs. Die zunehmende Vernetzung des Gesundheitswesens, die Abhängigkeit von Cloud-Diensten, die Einführung von E-Rezepten, digitalen Medikationsplänen und Gesundheits-Apps schaffen ein digitales Ökosystem, das ebenso verwundbar wie leistungsfähig ist. Wer diesen Wandel mitgestalten will, muss ihn absichern. Nicht später, sondern jetzt. Denn das digitale Risiko ist längst kein Zukunftsszenario mehr – es ist real, konkret und greifbar. Und die Verantwortung, es abzusichern, beginnt nicht bei der IT-Abteilung, sondern in der Inhaberführung.
Apotheken fallen auseinander, Gewinne driften ab, Zuschüsse verpuffen
Warum der DAV-Wirtschaftsbericht 2024 eine Spreizung offenbart, die Grundkostenzuschläge ad absurdum führt und gezielte Förderung überfällig ist
Der wirtschaftliche Zustand der deutschen Apothekenlandschaft gleicht einem Brennglas auf die strukturellen Spannungen eines Systems, das zu lange auf Gleichverteilung gesetzt hat – ungeachtet wachsender Unterschiede. Der DAV-Wirtschaftsbericht 2024 liefert hierzu nicht nur aktuelle Zahlen, sondern einen tieferliegenden Befund: Die wirtschaftliche Kluft zwischen erfolgreichen Betrieben und jenen am Rand der Existenz ist keine marginale Randerscheinung mehr, sondern ein zentrales Strukturmerkmal. Der Durchschnittswert aller Apothekenbetriebe liegt mit 164.000 € Betriebsergebnis formal betrachtet auf stabilem Niveau, doch dieser Mittelwert täuscht, weil er von den Spitzenwerten einer leistungsfähigen Minderheit getragen wird. Immer weniger Apotheken liegen im Bereich dieses „Durchschnitts“ – die meisten entweder deutlich darunter oder darüber. Der Markt spreizt sich auf, die Mitte schrumpft.
Im unteren Drittel der Apotheken liegt das Betriebsergebnis laut Bericht inzwischen unter 75.000 € – eine Zahl, die nicht nur die Einkommensrealität vieler Inhaber beschreibt, sondern auch ihre unternehmerische Restlaufzeit. Angesichts gestiegener Personal- und Betriebskosten, regulatorischer Belastungen und eines ausdifferenzierten Markts reichen solche Ergebnisse längst nicht mehr für die nachhaltige Aufrechterhaltung eines Apothekenbetriebs. Die Folge sind Betriebsschließungen – nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in städtischen Lagen, wenn Filialverbünde ihre unrentablen Standorte aufgeben.
Dass dieser Wert durch die statistische Vermischung von Haupt- und Filialapotheken verzerrt wird, ist bekannt. So trägt etwa eine Haupteinheit mit 180.000 € Gewinn zur rechnerischen Hebung bei, während eine defizitäre Filiale mit 30.000 € Betriebsergebnis die gleiche Erhebungsmaske füllt. Doch selbst unter Berücksichtigung dieser methodischen Schwäche bleibt die Grundaussage valide: Die Zahl der wirtschaftlich instabilen Apotheken nimmt signifikant zu. Der Markt „schüttelt“ aus seiner Mitte heraus – mit messbaren Folgen für Versorgungsdichte, Arbeitsplätze und regionale Stabilität.
Parallel dazu zeigt sich im oberen Drittel eine gegenläufige Dynamik: Betriebsergebnisse von über 250.000 € sind dort nicht selten, in Einzelfällen werden auch deutlich höhere Margen erwirtschaftet. Diesen Apotheken gelingt es, ihre Strukturen zu skalieren, Personal intelligent einzusetzen, digitale Prozesse effizient zu nutzen und durch gezielte Spezialisierung oder Zusatzdienstleistungen zusätzliche Erlösquellen zu erschließen. Das ist legitim, unternehmerisch anerkennenswert und vor allem nicht das Problem. Das Problem liegt vielmehr darin, dass Förderinstrumente wie der von der Standesvertretung geforderte „Grundkostenzuschlag“ nicht differenzieren – sondern pauschal wirken.
Konkret fordert die ABDA einen Zuschlag von 1,50 € pro abgegebener Rx-Packung bis zur Schwelle von 20.000 Packungen – was rund 75 Mio. € kosten würde. Dieses Geld ist laut Koalitionsvertrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt worden – allerdings ohne Festlegung auf die konkrete Verteilung. Statt diese Mittel gezielt den Apotheken zukommen zu lassen, die wirtschaftlich wirklich gefährdet sind, soll nun ein Gießkannenprinzip greifen: Jeder bekommt etwas, niemand genug, und strukturelle Schwächen bleiben unangetastet. Selbst wenn es dem DAV gelingt, die ursprünglich vorgesehene Summe mithilfe einer stark nach oben gerechneten Verteilung auf rund 510 Mio. € zu strecken – wie es die „kreative Mathematik“ in den aktuellen Berechnungen nahelegt –, bleibt der Ansatz methodisch verfehlt. Die Maßnahme ist schlicht kontraindiziert: Die Diagnose – viele Apotheken stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand – stimmt. Die Therapie – pauschale Erhöhung des Fixums – tut es nicht.
Was dagegen notwendig wäre, ist eine gezielte Strukturförderung: ein Mechanismus, der wirtschaftlich gefährdete Betriebe identifiziert und diese gezielt stärkt. Denkbar wären regionale Härtefallfonds, Zuschüsse auf Basis überprüfbarer Umsatzdaten, gestaffelte Förderung nach Versorgungsgrad oder auch gezielte Investitionshilfen für Umstrukturierungen, Kooperationen oder digitale Transformation. All dies wäre deutlich aufwändiger in der Umsetzung – aber auch zielgenauer, nachhaltiger und gerechter.
Denn eines ist auch klar: Es geht nicht darum, den ökonomischen Wettbewerb auszuhebeln oder Apotheken künstlich am Leben zu halten, die strukturell nicht überlebensfähig sind. Aber es geht sehr wohl darum, das System zu stabilisieren, bevor es an immer mehr Stellen porös wird. Wer pauschal gibt, muss sich nicht wundern, wenn nachhaltig orientierte Reformen versickern. Und wer die Chancen gezielter Förderung nicht nutzt, riskiert eine Marktbereinigung, die nicht entlang von Qualität, Engagement oder Innovationskraft verläuft – sondern schlicht entlang der Gewinnlinie.
Die ABDA steht hier vor einer strategischen Entscheidung: Will sie einen verteilenden Verband repräsentieren, der kurzfristige Zufriedenheit produziert, oder eine strukturstabilisierende Instanz, die langfristige Zukunftsfähigkeit im Blick hat? Dass der aktuelle Vorschlag des Grundkostenzuschlags bei vielen Apothekenteams auf Zustimmung stößt, ist verständlich – aber strategisch trügerisch. Wer pauschal mehr gibt, verschiebt die Relationen nur nach oben. Wer gezielt investiert, schafft eine neue Balance.
Die politisch bereitgestellten 75 Mio. € könnten – richtig eingesetzt – gezielt Strukturen stützen, die sonst wegbrechen würden. Sie könnten neue Anreize für Kooperationen schaffen, Investitionen in Digitalisierung fördern, Versorgung auf dem Land absichern und Übergabekrisen abfedern. All das wird aber nur gelingen, wenn der Wille zur Differenzierung da ist. Ja, das ist komplizierter. Aber gerade deshalb ist es Führungssache.
Fixzuschläge locken mit Symbolkraft, untergraben aber Systemvertrauen, fördern scheinbar – destabilisieren tatsächlich
Warum die geplante Apothekenförderung als betriebswirtschaftliche Mogelpackung wirkt, Aporisk vor versicherungslogischen Verwerfungen warnt und der Schutzgedanke neu priorisiert werden muss
Inmitten einer Versorgungskrise, die Apotheken bundesweit unter finanziellen Druck setzt, schlägt die Bundesregierung ein selektives Fördermodell vor: Apotheken mit besonders „relevanter“ Versorgungsfunktion – gemeint sind meist Standorte im ländlichen Raum – sollen künftig bis zu 11 Euro Fixzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel erhalten. Für alle anderen ist ein Satz von 9,50 Euro vorgesehen. Was nach gezielter Stabilisierung klingt, verkommt bei genauerer Betrachtung zu einem politisch motivierten Eingriff ohne systemische Bodenhaftung. Und genau hier setzt die Kritik des versicherungsspezialisierten Dienstleisters Aporisk an: Der Vorschlag, so der Tenor, missachtet die strukturelle Logik betrieblicher Absicherung und untergräbt das Vertrauen in berechenbare Rahmenbedingungen.
Denn Apotheken sind nicht nur Gesundheitsdienstleister – sie sind haftungsintensive Unternehmen mit klaren Risikoprofilen. Jede Veränderung in der staatlichen Honorierung hat direkte Auswirkungen auf ihre Versicherbarkeit. Ob Betriebsausfall, Ertragsausfall oder Rechtsschutz: Versicherer kalkulieren auf Basis stabiler Einnahmen, nicht auf politisch veränderbare Zuschlagshoffnungen. Eine künstliche Trennung in „förderfähige“ und „übrige“ Apotheken führt nicht nur zu betrieblicher Unruhe – sie erzeugt ein versicherungstechnisches Vakuum, das sich nicht vertraglich schließen lässt.
Aporisk erkennt darin ein gefährliches Signal an den Markt: Wer Investitionen, Expansionen oder gar Gründungen auf der Grundlage temporärer Zuschlagspolitik plant, riskiert eine strategische Fehlallokation – mit Folgen, die sich durch keine Police mehr kompensieren lassen. Viel gravierender sei aber der Vertrauensverlust in die verlässliche Struktur des Systems: Wenn staatliche Zuschüsse zur Hauptsäule betrieblicher Existenz werden, aber nicht rechtlich garantiert, zeitlich begrenzt und intransparent vergeben sind, entsteht kein Schutzraum – sondern ein Unsicherheitsfeld.
Besonders kritisch ist die Unschärfe der Förderkriterien. Nach welchen Parametern wird die Zuschlagsfähigkeit definiert? Welche Instanz entscheidet, wann ein Standort als „systemrelevant“ gilt? Wie oft werden diese Kriterien überprüft – und mit welchen Konsequenzen für Apotheken, deren Förderstatus sich verändert? Aporisk verweist auf ein Grundprinzip der Versicherungsmathematik: Nur was dauerhaft gültig und verbindlich ist, kann betriebswirtschaftlich abgesichert werden. Alles andere fällt aus der Risikobewertung heraus – mit der Folge, dass Policen gestrichen, Leistungsausschlüsse vereinbart oder Prämien drastisch erhöht werden müssen.
Die Politik, so die zentrale Warnung, unterschätzt das System hinter dem System: Jede Apotheke ist ein hochvernetzter Betrieb, der auf klaren Regeln basiert – regulatorisch, steuerlich, arbeitsrechtlich und eben auch versicherungstechnisch. Wer dieses Gefüge einseitig verändert, ohne die Absicherungslogik mitzudenken, zerstört mehr Stabilität, als er schafft. Die Folge ist nicht nur ein verzerrter Wettbewerb unter Apotheken, sondern auch ein fragmentierter Risikomarkt – mit unklaren Deckungsgrenzen, rechtlicher Grauzone und wachsender Verunsicherung.
Aporisk fordert daher eine Rückkehr zur Systemkohärenz: Wenn die Politik wirklich Versorgung fördern will, muss sie die Voraussetzungen schaffen, dass diese Versorgung abgesichert, planbar und fair kalkulierbar ist. Das bedeutet: keine Zuschlagslotterie, sondern ein einheitlicher Fixbetrag, der an die realen Kosten dynamisch angepasst werden kann und nicht in einem Gießkannen-Förderwettbewerb mit willkürlichen Höhen mündet. Denn je komplexer die Zuschlagsstruktur, desto größer das Risiko der Fehlabsicherung.
Gleichzeitig appelliert Aporisk an Apothekenleiterinnen und -leiter, keine unternehmerischen Entscheidungen auf Basis unsicherer Förderzusagen zu treffen. Wer Standorte plant, Personal einstellt oder Lagerkosten kalkuliert, braucht belastbare Größen – nicht politische Hoffnung. Eine staatlich initiierte Förderung darf niemals betrieblicher Rettungsanker sein, sondern nur flankierende Maßnahme in einem strukturell tragfähigen System. Sicherheit entsteht nicht durch Symbolpolitik – sondern durch vorausschauende Systemlogik.
Markt wächst, Kanäle verschieben sich, Apotheken müssen ihr Profil schärfen
Wie Nahrungsergänzungsmittel den Einzelhandel umkrempeln, warum Apotheken Marktanteile verlieren und was gegen Margenerosion hilft
Der Markt für Vitamine, Mineralstoffe und pflanzliche Präparate ist längst nicht mehr nur eine apothekentypische Domäne – er ist zum Massengeschäft geworden. Mit einem Umsatz von 4,3 Milliarden Euro im Beobachtungszeitraum März 2024 bis Februar 2025 legt die Kategorie der sogenannten VMHS-Produkte (Vitamins, Minerals, Herbals and Supplements) erneut zweistellig zu. Das Wachstum beträgt 9,9 Prozent, der Absatz stieg sogar um 7,6 Prozent auf 456 Millionen verkaufte Einheiten. Doch während das Geschäft boomt, verlagert sich die Marktdynamik immer deutlicher von der pharmazeutischen Beratung hin zur Selbstbedienung: Der „Mass Market“ dominiert beim Absatz – Supermärkte, Drogerien und Discounter verkaufen inzwischen knapp zwei Drittel aller Nahrungsergänzungsmittel. Apotheken profitieren zwar weiterhin überdurchschnittlich beim Umsatz und bei Premiummarken – doch die strategische Frage lautet: Wie lange noch?
Denn der Rückstand im Volumengeschäft ist gravierend. Während die Offizin-Apotheken mit 53 Prozent Marktanteil am VMHS-Umsatz punkten, erreichen sie beim Absatz nur 26,5 Prozent. Das zeigt: Apotheken sind zwar nach wie vor die erste Adresse für höherpreisige und medizinisch beratungsbedürftige Produkte – doch im unteren und mittleren Preissegment hat der Handel die Führung übernommen. Drogerieketten wie dm und Rossmann, aber auch Supermarktketten mit Eigenmarken und auffälliger Regalplatzierung in Sichtweite der Kassenzone, setzen Apotheken unter Druck. Ein wachsender Teil der Konsumenten entscheidet sich beim Vitaminkauf für vermeintlich bequeme oder preiswertere Alternativen – und das trotz potenzieller Risiken durch minderwertige Produkte oder fehlende Beratung.
Die Marktforscher von IQVIA benennen in ihrer aktuellen Erhebung eine weitere kritische Entwicklung: Die Versandapotheken, die vor allem im Bereich „Vitamine & Mineralstoffe“ dominieren, besetzen bereits zwei Drittel des entsprechenden Segments. Der stationäre Apothekenmarkt hält hier nur noch knapp ein Drittel. Dass Apotheken immerhin bei den Top-10-Marken noch mit 74 Prozent Marktanteil führen, ist zwar ein Achtungserfolg – aber auch ein Warnsignal: Die Premiumsegmente sind stark umkämpft, preissensibel und oft austauschbar. Wer hier den Anschluss verliert, hat schnell ein Problem.
Gerade Magnesiumpräparate zeigen exemplarisch, wie stark Apothekerinnen und Apotheker wirtschaftlich in der Zange sitzen. Sie sind mit 19 Prozent Marktanteil das stärkste Einzelprodukt im Segment der Mineralstoffe und Vitamine innerhalb des Apothekenkanals. Doch das Margenspektrum ist eng, der Wettbewerb hart, die Preisvergleiche durch Kund:innen allgegenwärtig. Hier zeigt sich ein zentrales Risiko: Apotheken verkaufen weiter hochwertige Produkte, verlieren aber durch veränderte Einkaufskanäle potenziell loyale Kundschaft. Die Konsequenz ist oft nicht nur ein Rückgang beim Zweitverkauf, sondern ein schleichender Erosionsprozess beim Beratungsanspruch.
Strategisch stellen sich daher für Apotheken drei entscheidende Fragen: Wie lassen sich eigene Kompetenzen in der VMHS-Beratung konsequent herausarbeiten? Wie kann man sich gegenüber Drogeriemarktketten abgrenzen, ohne in die Rabattschlacht einzusteigen? Und wie gelingt es, den hohen Apothekenvertrauensbonus in ein nachhaltiges Differenzierungsmerkmal zu überführen?
Die Antwort beginnt mit dem Selbstverständnis. Apotheken sind keine Produktverkaufsstellen, sondern gesundheitliche Orientierungsräume. Wer Nahrungsergänzungsmittel mit gezielter Anamnese, AMTS-Check und individuell abgestimmter Beratung koppelt, schafft einen Mehrwert, den kein Massenmarkt leisten kann. Hier liegt auch die Chance, das Thema VMHS zu einem gesundheitspolitischen Bestandteil der Präventionsarbeit auszubauen – etwa durch strukturierte Beratung zu Wechselwirkungen, Versorgungslücken oder Interaktionen mit Dauermedikation.
Ein Blick in die Marktverteilung zeigt auch: Der Versandhandel wächst – aber langsamer. Mit einem Umsatzanteil von 26,8 Prozent liegt er zwar deutlich über dem Absatzniveau (11,9 Prozent), was auf hochpreisige Bestellungen hindeutet. Doch diese Kunden sind preissensibel, technikaffin und oft wenig beratungsorientiert. Für Vor-Ort-Apotheken heißt das: Beratung ist kein Selbstzweck, sondern Differenzierungsstrategie. Und gerade in einem Markt, in dem Konsument:innen zunehmend von TikTok-Kuren, Influencer-Pillen oder Versand-Abos beeinflusst werden, bleibt der fachlich fundierte Dialog das stärkste Gegengewicht.
Apotheken sollten den VMHS-Markt daher weder vernachlässigen noch rein kommerziell betrachten. Er ist kein Nebengeschäft, sondern ein Ankerpunkt für Sichtbarkeit, Bindung und Kompetenz. Die gezielte Sortimentierung, flankiert durch Fortbildung des Teams und strategisches Empfehlungsmarketing, sichert langfristig Relevanz. Wer diesen Markt den Discountern überlässt, verliert nicht nur Umsätze, sondern auch Vertrauen.
Die Herausforderung liegt darin, sich von der reinen Produktlogik zu lösen. Vitamin D, Zink oder Kalzium gibt es überall – aber nur die Apotheke bietet das „Warum“, „Wie viel“ und „Wie lange“. Diese gesundheitliche Kontextualisierung ist entscheidend. Sie zu kultivieren, erfordert nicht mehr Fläche, sondern mehr Haltung.
Impfkompetenz erweitert Verantwortung, Sicherheit erfordert Prävention, Digitalisierung verlangt Weitsicht
Wie Apotheken mit neuen Impfaufgaben das Gesundheitswesen stärken, sich gegen Haftungsrisiken wappnen und ihre Zukunft über Versicherungsstrategien sichern müssen
Noch vor wenigen Jahren wäre es kaum denkbar gewesen, dass Impfstoffe in Apotheken verabreicht werden. Heute gehört das Impfen gegen Grippe und COVID-19 in vielen Offizinen zur erweiterten pharmazeutischen Praxis. Doch mit der Öffnung für weitere Schutzimpfungen wächst nicht nur der Aufgabenbereich, sondern auch die haftungs- und sicherheitsrelevante Dimension des Apothekenbetriebs. Diese Entwicklung ist kein bloßes Add-on, sondern ein systemischer Paradigmenwechsel: Apotheken werden zu tragenden Säulen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge – und damit auch zu Mitträgern der mitunter risikobehafteten Lasten.
Im Zentrum steht dabei die Verantwortung für einwandfreie medizinische Leistungen. Anders als beim klassischen Verkauf von Fertigarzneimitteln bedeutet das Durchführen von Impfungen eine invasive Maßnahme, die sowohl medizinische Kompetenz als auch rechtliche Absicherung erfordert. Zwar hat der Gesetzgeber mit der Apothekenbetriebsordnung und einschlägigen Schulungspflichten klare Voraussetzungen geschaffen, doch die praktische Umsetzung bringt weitreichende Konsequenzen. Schon ein kleiner Fehler bei der Aufklärung, eine unbemerkte Kontraindikation oder eine fehlerhafte Dokumentation können den gesamten Betrieb in Schieflage bringen. Impfreaktionen oder seltene Komplikationen sind in der Regel medizinisch beherrschbar – juristisch jedoch nicht ohne Weiteres.
Gerade deshalb ist es entscheidend, dass Apothekenbetreiber ihre Versicherungsstrategie neu ausrichten. Die klassische Berufshaftpflichtversicherung, die bisher primär auf Beratung und Arzneimittelsicherheit fokussiert war, deckt nicht automatisch sämtliche Szenarien eines Impfschadens ab. Es bedarf erweiterter Policen, die Impfrisiken, Dokumentationsfehler, Aufklärungsmängel und etwaige Rückrufe infolge von Chargenproblemen einschließen. Entscheidend ist dabei die Höhe der Deckungssumme ebenso wie der konkrete Leistungskatalog: Versicherungen ohne explizite Impfmodule sind im Schadensfall kaum mehr als ein Papierschirm im Sturm.
Parallel zur medizinisch-rechtlichen Dimension tritt zunehmend die technologische. Seitdem Impfdaten digital dokumentiert und mit ePA-Systemen oder Apothekenplattformen verknüpft werden, sind Apotheken auch IT-Sicherheitszonen. Die Konsequenz: Cyberkriminalität ist längst keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern ein reelles Betriebsrisiko. Ransomware-Angriffe, Datendiebstahl, Phishing-Vorfälle – all das kann auch kleine oder mittelgroße Apotheken treffen. Der mögliche Vertrauensverlust bei Patienten, aber auch die Bußgelder im Rahmen der DSGVO, machen eine gezielte Cyberversicherung zur Pflicht, nicht zur Option.
Neben den medizinischen und digitalen Gefahren drohen auch klassische Risiken: ein Impfstuhl kippt um, Kühlgeräte fallen über Nacht aus, der Stromausfall vernichtet Chargenbestände, eine Naturkatastrophe macht die Betriebsräume unbrauchbar. All-Risk-Versicherungen, die Betriebsunterbrechungen ebenso abdecken wie Elementarschäden oder Vandalismus, gewinnen daher erheblich an Bedeutung. Die Versicherungslogik muss in Richtung eines umfassenden Schutzschirms denken – nicht mehr als Reaktion auf das Unerwartete, sondern als Präventionsstruktur gegen das mittlerweile Erwartbare.
Hinzu kommt ein weiterer, oftmals unterschätzter Aspekt: Die rechtliche Lage in Deutschland verändert sich dynamisch. Haftungsfragen, Dokumentationspflichten, neue Vorgaben der Arzneimittelkommission oder berufsständische Empfehlungen können innerhalb weniger Monate neue Standards setzen. Apotheken, die versicherungstechnisch auf dem Stand von gestern operieren, riskieren nicht nur Deckungslücken, sondern auch eine rechtliche Angreifbarkeit, die zur persönlichen Haftung führen kann. Hier zeigt sich: Verantwortung ist nicht delegierbar, und sie ist auch nicht statisch. Sie muss aktiv verwaltet werden.
Aus Sicht der Versorgungslogistik bedeutet die neue Impfkompetenz auch ein Umdenken in der Lagerhaltung und Kühlkettenführung. Die Impfstoffe sind empfindliche Güter – teilweise mit kurzer Haltbarkeit, klaren Temperaturfenstern und hoher Dokumentationsanforderung. Die Versicherungswirtschaft hat darauf reagiert und bietet spezielle Warentransport- und Kühlkettenabsicherungen an. Doch auch hier gilt: Nur wer sich aktiv informiert und professionelle Beratung einholt, kann passgenau absichern. Standardlösungen von der Stange versagen oft genau dort, wo der Spezialfall beginnt.
Was oft übersehen wird: Auch das Personal rückt in den Fokus. Wer impft, braucht nicht nur eine Schulung, sondern auch eine persönliche Absicherung. Haftung kann – abhängig von den Vertragskonstruktionen – unter Umständen auch auf einzelne Teammitglieder zurückfallen. Betriebsinhaber stehen damit vor der Pflicht, neben den eigenen Policen auch die Absicherung der Mitarbeitenden zu prüfen – etwa durch Gruppenverträge oder Berufsausübungsversicherungen.
Im Ergebnis lässt sich festhalten: Die Ausweitung der Impfkompetenzen ist eine historische Chance für Apotheken, ihre Rolle als wohnortnahe Gesundheitsdienstleister auszubauen. Doch diese Chance wird zur Gefahr, wenn die rechtlichen, wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen nicht konsequent mitgedacht werden. Die professionelle Impfung ist kein Add-on, sondern ein neues Versorgungsmodul mit eigenen Spielregeln – und eigenen Risikodimensionen. Wer seine Apotheke zukunftsfest machen will, muss Sicherheit nicht nur anbieten, sondern auch für sich selbst organisieren.
Wirkstoffinnovation verändert Migränetherapie, Einnahmeform revolutioniert Akutbehandlung, Sicherheit und Wechselwirkungen fordern Apothekenberatung
Wie Rimegepant neue Maßstäbe bei chronischer Migräne setzt, welche pharmazeutische Beratung nötig ist und warum die Einführung für Apotheken auch ein Risiko bedeutet
Der Einstieg eines neuen Arzneimittels in die Versorgung von Millionen Migränepatienten ist selten ein rein pharmazeutisches Ereignis – vielmehr markiert er stets auch einen Paradigmenwechsel im Versorgungsverständnis. So auch bei Rimegepant, das am 1. Juni offiziell in die Lauer-Taxe aufgenommen wurde und laut Hersteller Pfizer in Kürze deutschlandweit verfügbar sein soll. Als erstes Medikament aus der Wirkstoffgruppe der Gepante, das sowohl zur Akutbehandlung als auch prophylaktisch zugelassen ist, verändert Rimegepant nicht nur Therapiealgorithmen, sondern auch die strategische Beratung in der Apotheke – insbesondere unter dem Aspekt der Arzneimittelsicherheit, Interaktionsvermeidung und patientenzentrierten Einnahmepraxis. Zugleich betritt mit Vydura® ein Arzneimittel den Markt, das ein neues Versorgungsversprechen abgibt – allerdings unter klaren Voraussetzungen und mit nicht zu unterschätzenden Risiken.
Hinter der Innovation steht ein gezielter Angriff auf das CGRP-System – jenes neurovaskuläre Signalnetz, das bei vielen Migränepatienten als pathophysiologisches Schlüsselglied gilt. Rimegepant blockiert hochselektiv den CGRP-Rezeptor und verhindert so die gefäßaktive Kaskade, die Migräneattacken begleitet oder überhaupt erst auslöst. Bemerkenswert ist dabei nicht nur die duale Zulassung – akut und prophylaktisch – sondern auch die Darreichungsform: Als Lyophilisat zur oralen Einnahme ohne Flüssigkeit wird Rimegepant sublingual oder bukkal appliziert – ein Fortschritt, der Migränepatienten nicht nur zeitlich, sondern auch situativ neue Handlungsräume erschließt.
Doch mit neuen Freiheiten steigen auch die Anforderungen an Apothekenfachkräfte. Denn gerade bei einem potenten Migränetherapeutikum mit zentraler Wirkung auf das neurovaskuläre System braucht es ein Höchstmaß an Beratungssicherheit. So gilt: Eine Tagesdosis von 75 mg – entsprechend einer Schmelztablette – darf weder überschritten noch ohne Rücksprache wiederholt werden, insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme von CYP3A4-Inhibitoren oder P-gp-Hemmern. Die gleichzeitige Anwendung starker CYP3A4-Inhibitoren ist gänzlich kontraindiziert. Für Apotheken bedeutet dies: Jede Abgabe erfordert ein aktives Medikationsprofil, jede Rückfrage zu Nebenwirkungen muss ernstgenommen, jede unerwartete Hautreaktion genau abgeklärt werden. Denn allergische Reaktionen, darunter Dyspnoe oder schwerwiegende Exantheme, können noch Tage nach Einnahme auftreten – eine Herausforderung für Monitoring und Pharmakovigilanz.
Ein weiteres Beratungsfeld ergibt sich aus der klaren Einschränkung bei terminaler Niereninsuffizienz und schwerer Leberfunktionsstörung. Auch wenn für Patienten mit leichter oder moderater Niereninsuffizienz keine Dosisanpassung notwendig ist, stellt sich für viele Apothekenteams die Frage: Wo beginnt die Risikoabwägung in der Praxis? Hier ist strukturierte Schulung ebenso gefragt wie eine sensible Kommunikation mit behandelnden Ärzten – nicht zuletzt wegen der potenziellen Verwechslungsgefahr mit Atogepant, dem ersten in Deutschland eingeführten Gepant, der jedoch ausschließlich prophylaktisch verwendet wird.
Atogepant (Aquipta®), seit März 2025 in Deutschland zugelassen, ergänzt das therapeutische Feld in einem anderen Segment: Bei Patienten mit vier oder mehr Migränetagen im Monat kann Atogepant einmal täglich prophylaktisch eingesetzt werden – in Dosierungen von 10 mg bis 60 mg. Die geringere Dosierung ist bei starker Niereninsuffizienz oder unter Einnahme starker CYP3A4-/OATP-Inhibitoren angezeigt. Doch während Atogepant in konventioneller Tablettenform mit klarer Anwendungsroutine punktet, entfaltet Rimegepant seinen Nutzen vor allem im akuten Setting – ein Unterschied, der in der Patientenerwartung unbedingt adressiert werden muss.
Rimegepant wurde in mehreren klinischen Studien auf seine Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. In der pivotalen Phase-3-Studie erreichte Rimegepant signifikante Verbesserungen sowohl bei der Schmerzfreiheit nach zwei Stunden als auch bei der Besserung belastender Begleitsymptome wie Photophobie und Phonophobie. Auch in der Prophylaxeanwendung zeigte sich eine signifikante Reduktion der durchschnittlichen monatlichen Migränetage gegenüber Placebo. Die Responderrate lag in Studien bei über 40 Prozent, was Rimegepant als valable Option im Repertoire der Migränetherapie positioniert – insbesondere für Patienten, die Triptane nicht vertragen oder kontraindiziert sind.
Die Besonderheit liegt nicht nur in der Wirksamkeit, sondern auch in der Anwendung: Das Lyophilisat kann ohne Flüssigkeit auf oder unter die Zunge gelegt werden, löst sich rasch auf und wird unabhängig von Mahlzeiten aufgenommen – ein klarer Vorteil bei Übelkeit oder eingeschränkter Medikamenteneinnahme während eines Anfalls. Allerdings erfordert diese Form auch Anleitung: Trockene Hände beim Öffnen der Verpackung, keine Teilung der Tablette, kein mechanischer Druck auf das Lyophilisat – kleine Details mit großer Bedeutung für die Wirksamkeit.
Versorgungspolitisch stellt sich die Frage nach der Rolle von Gepanten im Gesamtgefüge der Migränebehandlung. Die deutschen Leitlinien sehen derzeit Triptane als Standard in der Akutbehandlung vor, gepaart mit NSAR. CGRP-Antagonisten wie Rimegepant sind insbesondere dann indiziert, wenn Triptane nicht ausreichend wirken oder kontraindiziert sind. In der Prophylaxe stehen sie in einer Reihe mit Betablockern, Topiramat oder monoclonalen Antikörpern wie Erenumab – doch ihre orale Verfügbarkeit verschafft ihnen einen Vorteil bei Akzeptanz, Adhärenz und Langzeitverträglichkeit.
Ökonomisch ist Rimegepant als patentgeschützter Wirkstoff ein Hochpreispräparat. Eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig vor. Für Apotheken bedeutet das, dass Erstattungsfragen, Verordnungsausschlüsse und Budgetverantwortung bei Ärzten zu Unsicherheiten führen können – insbesondere in der Frühphase nach Markteinführung. Auch Rabattverträge, Aut-idem-Ausschlüsse und Rezeptprüfung durch Krankenkassen dürften in den kommenden Monaten an Bedeutung gewinnen.
Pfizer verfolgt mit Vydura® nicht nur einen Versorgungsanspruch, sondern auch eine Marktstrategie. Die Listung in der Lauer-Taxe zum 1. Juni ist nur der erste Schritt; die breite Verfügbarkeit wird für die zweite Monatshälfte erwartet. Gerade in dieser Einführungsphase kommt den Apotheken eine Schlüsselrolle zu – sowohl in der therapeutischen Einordnung als auch in der Vermeidung von Fehlanwendungen. Besonders entscheidend wird sein, ob und wie sich die duale Zulassung in der Verschreibungspraxis durchsetzt – und ob Apotheken in der Lage sind, Risiken, Wechselwirkungen und Wirklogik auch ohne Vorwissen des Patienten verständlich zu vermitteln.
Zudem stellt sich die Frage: Wird Rimegepant tatsächlich der erhoffte „Game Changer“ – oder reiht es sich als Nischenpräparat in ein ohnehin komplexes Therapiefeld ein? Entscheidend wird sein, ob die Ärzteschaft die duale Zulassung als pragmatischen Vorteil erkennt – oder aus Angst vor Interaktionen und Regressrisiken zögert. Und entscheidend wird auch sein, ob Apotheken den Spagat zwischen Produktinformation und Risikoaufklärung professionell gestalten – denn Migränepatienten sind nicht nur Betroffene, sie sind oft auch Kenner ihrer Erkrankung.
Die Einführung von Rimegepant ist deshalb weniger eine Frage pharmakologischer Innovation als eine Bewährungsprobe für ein vernetztes Versorgungssystem, das Beratung, Sicherheit und Wirksamkeit zusammenbringt – nicht als Standard, sondern als Versorgungsanspruch.
Absetzen wird zur Belastung, Warnhinweise werden verschärft, Therapiebedarf wird unterschätzt
Wie Cetirizin und Levocetirizin nach langer Anwendung Juckreiz auslösen, warum die FDA jetzt handelt und was Apotheken beim Ausschleichen beachten müssen
Die Vorstellung, ein Medikament zur Linderung von Juckreiz könne ausgerechnet beim Absetzen genau diesen wieder verstärken, erscheint auf den ersten Blick paradox – und doch konfrontiert genau dieses Phänomen derzeit Ärzte, Apotheken und Arzneimittelbehörden mit einer unerwarteten Herausforderung: Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) warnt in einer offiziellen Mitteilung vor schwerem Pruritus nach dem Absetzen von Cetirizin und seinem Enantiomer Levocetirizin – eine Warnung, die nicht nur den Beipackzettel betrifft, sondern ein grundsätzliches Umdenken bei der Beratung zu Antihistaminika erzwingt. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In 209 dokumentierten Fällen – davon 180 allein bei Cetirizin – trat der Juckreiz wenige Tage nach dem Absetzen auf, teilweise so schwer, dass Betroffene arbeitsunfähig wurden, stationäre Behandlung benötigten oder in suizidale Krisen gerieten. Die pharmakologische Ironie: Was zur Behandlung allergiebedingter Symptome entwickelt wurde, löst bei abruptem Absetzen offenbar ein entzugsähnliches Beschwerdebild aus – mit psychosomatischer und sozialer Tragweite.
Dabei galt Cetirizin über Jahrzehnte hinweg als unauffälliges Antihistaminikum der zweiten Generation – rezeptfrei, wirksam, sicher. Millionen Menschen mit Heuschnupfen, Neurodermitis oder Nesselsucht greifen regelmäßig darauf zurück. Doch die neue Warnung der FDA verändert diese Bewertung: Die meisten Betroffenen hatten das Medikament über längere Zeiträume hinweg eingenommen, durchschnittlich 33 Monate, bevor der Juckreiz mit einer typischen Latenz von ein bis fünf Tagen einsetzte. Dabei scheinen sich die Symptome umso häufiger zu manifestieren, je länger die Anwendung dauert – ein Hinweis auf einen möglichen Gewöhnungseffekt im histaminergen System, der durch das abrupte Wegfallen der Rezeptorblockade entgleist. Noch ist dieser Mechanismus weder vollständig verstanden noch pathophysiologisch eindeutig belegbar – aber der kausale Zusammenhang ist für die FDA ausreichend plausibel, um regulatorisch tätig zu werden.
Die Konsequenzen betreffen nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch das pharmazeutische Personal in Apotheken. Während bislang beim Verkauf rezeptfreier Antihistaminika eine niedrige Hemmschwelle galt, verlangt die neue Risikoeinschätzung ein deutlich sensibleres Beratungskonzept: Langzeitanwender sollten nicht nur über die Möglichkeit eines Rebound-Juckreizes informiert werden, sondern gezielt zum Ausschleichen statt abruptem Absetzen angeleitet werden. Dies erfordert einen Wechsel der Routineberatung, vergleichbar mit der Umstellung, die bei Protonenpumpenhemmern vor Jahren notwendig wurde, als auch dort Entzugsproblematiken offenkundig wurden. Es ist ein Paradigmenwechsel auf leisen Sohlen – der aber deutlich macht, dass auch scheinbar banale OTC-Produkte Langzeitfolgen bergen können, wenn sie nicht systematisch begleitet werden.
Auffällig ist zudem, dass die deutsche Fachinformation den Pruritus bereits länger aufführt – allerdings nur in der Rubrik „sehr seltene Nebenwirkungen“, was das Problem in der praktischen Versorgung bislang eher marginalisierte. Der Schritt der FDA, nun explizit eine Warnung in die US-Fachinformationen und Etiketten der OTC-Versionen aufzunehmen, zwingt auch europäische Aufsichtsbehörden und Hersteller zu einer Neubewertung der Risikokommunikation. Es stellt sich die Frage, ob ähnliche Meldesysteme wie in den USA auch hierzulande ausreichend funktionieren – oder ob viele Fälle unerkannt bleiben, weil Patientinnen nach Absetzen keinen Zusammenhang erkennen und Beschwerden nicht ärztlich melden.
Pharmazeutisch betrachtet eröffnet der Fall ein Lehrstück über die Bedeutung von Rezeptoradaptionen, Medikamentenbindung und zentralnervöser Rebound-Effekte – denn anders als bei klassischen Entzugssymptomen wie bei Benzodiazepinen oder Opioiden fehlt hier eine körperliche Abhängigkeit, wohl aber eine funktionelle Entgleisung nach langer Rezeptorblockade. Histaminrezeptoren sind in weiten Teilen des Körpers aktiv, vom Gehirn über die Haut bis zu Immunzellen – ein plötzliches Reaktivieren dieser Signalwege kann sich vielfältig äußern, Juckreiz ist dabei oft nur der sichtbarste Marker.
Was bedeutet das konkret für den Versorgungsalltag? Apotheken müssen lernen, in der Selbstmedikation eine neue Schwelle zu setzen. Langzeitanwender von Cetirizin sollten bei jeder Beratung strukturiert gefragt werden, wie lange sie das Präparat bereits einnehmen – und in welchen Intervallen. Ein geplantes Ausschleichen – etwa durch abwechselnde Einnahmetage oder schrittweise Reduktion auf niedrigere Dosen – sollte zur Regelberatung gehören. Hausärzte und Hautärzte müssen sensibilisiert werden, Rebound-Juckreiz nach Antihistaminika nicht als neue allergische Episode zu fehlinterpretieren, sondern anamnestisch exakt zuzuordnen. Die FDA-Daten zeigen: In fast allen dokumentierten Fällen verschwand der Juckreiz wieder, sobald das Antihistaminikum erneut eingenommen oder gezielt ausgeschlichen wurde – ein klares Signal, dass der Effekt reversibel, aber ernst zu nehmen ist.
In der breiteren Perspektive verdeutlicht der Vorgang, wie wichtig es ist, auch langjährig etablierte Wirkstoffe regelmäßig auf unerwartete Folgewirkungen zu prüfen – und dabei nicht nur auf klassische Nebenwirkungen zu achten, sondern auch auf Muster, die sich erst nach Absetzen manifestieren. Der Gesundheitsmarkt der Selbstmedikation lebt von der Idee der Verfügbarkeit – doch Verfügbarkeit ohne Verstehen ist gefährlich. Wenn der Juckreiz nach Cetirizin keine Ausnahme mehr bleibt, sondern zum neuen Risikoparagraphen in der Selbstmedikation wird, muss auch die Verantwortung dafür neu verhandelt werden: zwischen Apotheken, Ärzten, Patientinnen – und den Institutionen, die bislang nur selten hinter die Wirkungslinie blickten.
Nebenwirkungen beeinflussen die Wahl, Aufklärung sichert die Wirkung, Absetzen wird zur Gefahr
Wie Apotheken über Verträglichkeit und Plastizität aufklären, Therapieabbrüche vermeiden und Rückfälle verhindern können
Die moderne Behandlung depressiver Erkrankungen steht trotz immenser Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte weiterhin vor einem Grundproblem, das die Wirkung jeder medikamentösen Intervention unmittelbar infrage stellen kann: das Absetzen vor Wirkeintritt. Antidepressiva benötigen Zeit – nicht nur für ihre biologische Wirkung, sondern auch für ihre Akzeptanz beim Patienten. Genau an diesem Punkt setzt die Aufklärungsarbeit an, wie sie Professor Dr. Kristina Friedland beim Pharmacon-Kongress in Meran formulierte. Für die erfahrene Pharmakologin steht fest: Nicht die chemische Wirkung, sondern das Nebenwirkungsprofil entscheidet darüber, ob ein Antidepressivum langfristig seine Wirkung entfalten kann.
Denn anders als häufig vermutet, unterscheiden sich Antidepressiva nicht vorrangig durch ihre Wirksamkeit – hier zeigen Metaanalysen nur marginale Unterschiede zwischen den Wirkstoffklassen –, sondern durch ihre Nebenwirkungen, die für den Alltag des Patienten hochrelevant sind. Dazu gehören nicht nur gewichtige Symptome wie Schlafstörungen, Unruhe oder gastrointestinale Beschwerden, sondern insbesondere Einschränkungen der Sexualfunktion, die für viele Patienten ein inakzeptabler Preis für psychische Stabilisierung sind. SSRI wie Sertralin oder Paroxetin gelten hier als besonders belastend, während Bupropion und Mirtazapin als verträglichere Alternativen gelten – wobei Letzteres wiederum häufig mit Gewichtszunahme einhergeht.
Gerade in dieser individuellen Gratwanderung zwischen Wirkung, Nebenwirkung und Therapietreue eröffnet sich ein wichtiges Handlungsfeld für Apothekenteams. Friedland appelliert an die Beratungskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker, wenn es darum geht, nicht nur über den zeitlichen Wirkverlauf, sondern auch über die biologische Logik antidepressiver Behandlung aufzuklären. Denn was viele Patientinnen und Patienten nicht wissen: Der gewünschte stimmungsaufhellende Effekt tritt nicht durch den akuten Anstieg von Neurotransmittern ein – dieser geschieht tatsächlich innerhalb von Stunden – sondern durch längerfristige Anpassungen auf neuronaler Ebene, etwa durch die Veränderung der synaptischen Plastizität. Wer also zu früh absetzt, beendet den Umbauprozess, bevor er überhaupt abgeschlossen ist.
Gerade dieser Mechanismus bringt auch die Erfordernis mit sich, nach einer erfolgreichen Phase der Symptomverbesserung nicht vorschnell die Medikation zu beenden. Ein häufiger Fehler, der sich nach Friedlands Einschätzung täglich in Apotheken beobachten lässt. Patienten, die sich besser fühlen, neigen dazu, ihre Medikamente ohne Rücksprache abzusetzen – nicht selten mit dem Resultat eines Rückfalls. Empfohlen wird stattdessen eine Therapie über mindestens sechs bis zwölf Monate, damit sich die neuronale Reorganisation stabilisieren kann. Erst dann sei ein schrittweises Ausschleichen zu verantworten.
Besonderes Augenmerk legte Friedland auch auf die sogenannten Absetzphänomene, die oft missinterpretiert oder nicht ernst genommen werden. Sie treten nicht etwa verzögert, sondern meist schon wenige Tage nach dem letzten Einnahmetag auf – mit einem Symptomgipfel zwischen 36 und 96 Stunden. Dabei reicht die Bandbreite von grippeartigen Beschwerden über Schlaflosigkeit und Übelkeit bis hin zu sensorischen Irritationen wie elektrisierenden Missempfindungen. Das Akronym »FINISH« helfe laut Friedland als einfache Merkhilfe für die Beratungsroutine: Flu-like symptoms, Insomnia, Nausea, Imbalance, Sensory disturbances, Hyperarousal.
Zentral ist hierbei die Rolle der Apotheke als frühzeitige Anlaufstelle für verunsicherte oder informationssuchende Patienten. Im Zusammenspiel mit dem verschreibenden Arzt kommt dem pharmazeutischen Personal damit eine stabilisierende Funktion im Therapiekontext zu. Sie sind nicht nur Mittler von Wissen, sondern auch Bewahrer der Therapietreue. Besonders in jenen kritischen Phasen, in denen Nebenwirkungen auftreten, aber der antidepressive Effekt noch nicht spürbar ist, braucht es eine klare, realistische und empathisch geführte Aufklärung.
Die pharmazeutische Praxis muss sich dabei bewusst machen, dass sie nicht nur über Medikamente spricht, sondern über Lebensumstände, Leidensdruck und Hoffnungen. Die Fähigkeit, Nebenwirkungen korrekt einzuordnen, ohne sie zu bagatellisieren oder überzubewerten, ist eine Kernkompetenz im Apothekenalltag. Ebenso wichtig ist der Hinweis darauf, dass nicht jede Nebenwirkung zwingend ein Grund für einen Präparatewechsel sein muss – oft reicht eine minimale Dosisanpassung, eine veränderte Einnahmezeit oder eine begleitende Maßnahme zur Milderung der Beschwerden.
Die Kunst der antidepressiven Therapie liegt heute mehr denn je im Zusammenspiel von individueller Auswahl, geduldiger Begleitung und professioneller Aufklärung. Was trivial klingt, ist in der Versorgungsrealität jedoch hochkomplex – denn es erfordert nicht nur Wissen über Pharmakodynamik, sondern auch über Psychologie, Kommunikation und den Umgang mit chronischen Krankheitsbildern. In diesem Spannungsfeld ist die Apotheke weit mehr als ein Ort der Medikamentenabgabe: Sie ist ein psychopharmazeutisches Beratungszentrum, das durch richtige Worte, gezielte Hinweise und empathische Gesprächsführung über Wohl und Wehe einer Depressionstherapie mitentscheiden kann.
Neurotransmission neu gedacht, Gerinnung gezielt gebremst, Infektionen strategisch abgewehrt
Wie innovative Wirkstoffe bei Schizophrenie, Hämophilie und Gonorrhö neue Therapiepfade eröffnen, bekannte Limitationen überwinden und klinischen Fortschritt erzwingen
Die Entwicklung neuer Arzneistoffe verläuft im Schatten großer systemischer Herausforderungen: regulatorischer Druck, steigende F&E-Kosten, rückläufige FDA-Zulassungen und ein wachsender Anspruch an klinische Differenzierung bilden ein Umfeld, das Innovation gleichermaßen fordert wie erschwert. Umso beachtlicher ist, wenn bestimmte Substanzen es schaffen, gleich ganze Therapiesegmente zu verschieben – sei es durch neue Zielstrukturen, neuartige Wirkmechanismen oder paradigmatische Umbrüche in der galenischen Steuerung. Drei dieser Substanzen stehen derzeit exemplarisch für die Richtung, in die sich moderne Pharmakotherapie in Europa entwickeln könnte: die Neurotransmitter-regulierende Fixkombination Xanomelin/Trospium bei Schizophrenie, das RNA-gerichtete Antithrombin-Silencing mit Fitusiran bei Hämophilie sowie das Resistenz-adaptive Antibiotikum Gepotidacin bei urogenitalen Infektionen.
Der erste dieser Wirkstoffe, Cobenfy™ (Xanomelin/Trospium), stellt nicht weniger als einen historischen Wendepunkt in der Therapie der Schizophrenie dar. Seit Jahrzehnten galt die Dopaminhypothese als unbestrittener Referenzrahmen – auch wenn sie weder die Heterogenität der Symptomatik noch die häufig enttäuschende klinische Effektstabilität voll abbilden konnte. Positive Symptome wie Wahn und Halluzinationen sprachen begrenzt auf typische und atypische Antipsychotika an; die Negativsymptomatik hingegen blieb weitgehend unbeeinflussbar. Cobenfy setzt nun dort an, wo bisherige Wirkstoffe nicht greifen: durch gezielte Aktivierung muskarinischer M1- und M4-Acetylcholinrezeptoren wird eine Modulation dopaminerg dominierter Areale erreicht – allerdings ohne direkten Dopamineingriff, was potenziell Nebenwirkungen wie extrapyramidale Symptome oder Gewichtszunahme deutlich reduziert. Die Kombination mit dem peripheren Muskarin-Antagonisten Trospium dient dabei nicht der Wirkverstärkung, sondern der Nebenwirkungsminimierung – eine Strategie, die in der EMERGENT-2-Studie durch signifikante Effektivitätsdaten bei gleichzeitig akzeptabler Verträglichkeit bestätigt wurde. Für Deutschland steht die EU-Zulassung unmittelbar bevor.
Ein gänzlich anderes Prinzip verfolgt die RNA-basierte Therapie Fitusiran (Qfitlia™) zur Behandlung von Hämophilie A und B. Der Wirkstoff zielt nicht auf Ersatz des fehlenden Gerinnungsfaktors, sondern auf die gezielte Dämpfung eines körpereigenen Hemmfaktors: Antithrombin. Möglich wird dies durch eine sogenannte small interfering RNA (siRNA), die gezielt die Translation der Antithrombin-kodierenden mRNA unterbindet. Damit entsteht ein therapeutisches Rebalancing zugunsten der Gerinnungsfähigkeit – unabhängig vom spezifischen Faktor-Defizit des Patienten. Der therapeutische Vorteil liegt nicht nur in der Zielstruktur, sondern auch in der steuerbaren Galenik: Mittels Trägerligand wird Fitusiran gezielt in die Hepatozyten geschleust – den Ort der Antithrombin-Synthese. Ein technologischer wie pharmakokinetischer Fortschritt, der angesichts seltener, aber schwerwiegender Gerinnungsstörungen insbesondere bei Hochrisikopatienten neue Perspektiven eröffnet. In den USA ist das Mittel bereits seit März zugelassen – Europa dürfte in Kürze folgen.
Der dritte Wirkstoff in der Reihe ist Gepotidacin (Blujepa™), ein neuartiges Antibiotikum aus der Substanzklasse der Triazaacenaphthylene. In Zeiten wachsender Resistenzen fällt ihm eine besondere Rolle zu, denn sein Wirkmechanismus zielt gleichzeitig auf zwei bakterielle Zielstrukturen: DNA-Gyrase und Topoisomerase IV. Diese Doppelbindung reduziert die Wahrscheinlichkeit resistenzbedingter Therapieversager drastisch – ein hochwillkommener Effekt angesichts der dramatisch sinkenden Erfolgsraten klassischer Reserveantibiotika bei multiresistenter Gonorrhö. Zwar ist Gepotidacin derzeit erst für unkomplizierte Harnwegsinfekte in den USA zugelassen, doch laufen bereits Studien zur Indikationserweiterung auf Gonorrhö – mit Aussicht auf europäische Einführung. Damit könnte erstmals seit Jahren ein nicht-cephalosporinbasiertes orales Mittel gegen Neisseria gonorrhoeae in die therapeutische Realität rücken.
Was diese drei Wirkstoffe eint, ist nicht nur ihr innovativer Ansatz, sondern ihre Kontextualisierung innerhalb eines stagnierenden regulatorischen Umfelds. Im ersten Quartal 2025 ließ die US-Zulassungsbehörde FDA so wenige neue Arzneimittel zu wie seit Jahren nicht – eine Entwicklung, die auch in Europa spürbar wird. Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, pharmazeutischer Chemiker an der Goethe-Universität Frankfurt, brachte es beim Fortbildungskongress Pharmacon in Meran auf den Punkt: »Die Trauben hängen höher.« Wer heute einen Wirkstoff zur Marktreife bringt, hat nicht nur biochemisch, sondern auch regulatorisch Maßstäbe zu erfüllen, die Innovationshürden massiv erhöht haben. Genau deshalb verdienen die genannten Substanzen nicht nur pharmazeutische, sondern auch gesundheitspolitische Beachtung – denn sie könnten Vorboten einer neuen Ära sein, in der Funktionalität, Spezifität und galenische Intelligenz zu tragenden Säulen therapeutischen Fortschritts werden.
Stadtzugang verändert Kindheit, Landhürden bremsen Bewegung, Sportförderung braucht Struktur
Warum Stadtkinder aktiver sind als ihr Ruf, wie Bewegungsmangel auf dem Land unterschätzt wird und was eine gerechte Sportinfrastruktur leisten muss
Die Vorstellung, Kinder auf dem Land seien automatisch bewegungsfreudiger, gesünder und robuster als Stadtkinder, hält sich hartnäckig – doch sie bröckelt im Licht neuer Daten. Während der urbane Raum lange als Risiko für Übergewicht, Bewegungsmangel und Vereinsamung galt, offenbart die aktuelle Forschung ein deutlich differenzierteres Bild: Stadt bedeutet heute oft besseren Zugang zu Sport, vielfältigere Freizeitangebote und niedrigere Hürden für körperliche Aktivität. Ländliche Gegenden hingegen stehen zunehmend im Verdacht, durch strukturelle Barrieren, eingeschränkte Infrastruktur und verändertes Freizeitverhalten das Gegenteil zu bewirken – eine unbequeme Realität, die gesundheitspolitisch wie pädagogisch Sprengkraft birgt.
Bezeichnend ist die finnische Studie unter Leitung von Elina Engberg: In ihr zeigte sich, dass bei Drei- bis Vierjährigen der Anteil übergewichtiger oder adipöser Kinder in ländlichen Regionen mit 24 Prozent signifikant höher lag als in Städten, wo dieser Wert bei 16 Prozent lag. Ein Ergebnis, das aufhorchen lässt – und das gängige Narrativ vom unbeschwert spielenden Landkind in freier Natur in Frage stellt. Engberg verweist dabei insbesondere auf die überdurchschnittlich hohe Bildschirmzeit bei Landkindern, die sich messbar auf den Body-Mass-Index (BMI) auswirke. Die Nutzung digitaler Medien wird so zum Gradmesser für Bewegungsmangel – und zum Frühindikator späterer Gesundheitsprobleme.
Was aber bedeutet das konkret? Schon in frühen Lebensphasen werden Gewohnheiten geprägt, die langfristig Einfluss auf die körperliche Entwicklung und die Lebensführung haben. Ein Kind, das früh erfährt, wie selbstverständlich Bewegung in den Alltag integriert ist, wird dies eher beibehalten – während Kinder, deren Alltag durch Inaktivität und Konsum geprägt ist, später häufiger an metabolischen oder kardiovaskulären Erkrankungen leiden. Das wirft Fragen auf, die über bloße Freizeitgestaltung hinausgehen: Welche Verantwortung tragen Kommunen, Bildungseinrichtungen, Eltern – und die Gesundheitspolitik?
Deutschland steht hier vor einem ähnlichen Muster. Claudia Augste von der Universität Augsburg untersuchte bereits vor Jahren motorische Fähigkeiten von Kindern im ländlichen Raum im Vergleich zu städtischen Altersgenossen. Ihr Ergebnis: Kinder vom Land schneiden in koordinativen und konditionellen Tests tendenziell schlechter ab – ein Befund, der weder mit romantisierenden Naturbildern noch mit der vermeintlichen Überforderung durch städtischen Verkehr zu erklären ist. Stattdessen rücken strukturelle Probleme in den Fokus: fehlende Sportvereine, mangelnde Anbindung, lange Wege, unzureichende Spielplätze, eingeschränkte Sichtbarkeit von Bewegung als Teil des Alltags. Bewegung ist damit keine Frage der Fläche, sondern der strukturellen Teilhabe.
Hinzu kommt ein deutliches Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland. Ulrike Burrmann von der Humboldt-Universität Berlin verweist darauf, dass auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung die Organisationsgrade in Sportvereinen in den neuen Bundesländern niedriger bleiben – eine Entwicklung, die durch ländliche Prägung und sozioökonomische Unterschiede verstärkt wird. Besonders Mädchen geben laut Burrmann an, keine Vereine zu kennen – oder keine Möglichkeit zu haben, diese zu erreichen. Hier zeigen sich Versäumnisse, die sowohl die Gleichstellung als auch die Prävention betreffen.
Ein zentrales Problem ist die fehlende Passung zwischen Bedarf und Angebot. Während in städtischen Räumen eine Vielzahl an Kursen, Trainingsorten und Förderprogrammen existiert, müssen Kinder im ländlichen Raum oft auf elterliche Hilfe angewiesen sein – was wiederum sozial schwächer gestellte Familien zusätzlich benachteiligt. Sport wird damit zur sozialen Frage: Wer sich keinen Mitgliedsbeitrag leisten kann, wer keine Fahrgelegenheit zum Sportplatz hat oder wer schlichtweg keine Auswahl hat, bleibt außen vor. Die Folge ist eine Verstetigung gesundheitlicher Ungleichheit, die sich von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter zieht.
Die WHO-Daten aus Europa unterstreichen diese Entwicklung: Rund ein Viertel aller Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren sind übergewichtig, 11 Prozent adipös. Besonders alarmierend: Jungen sind häufiger betroffen als Mädchen. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend weiter verschärft, indem sie Bewegungsräume eingeschränkt und digitale Gewohnheiten verstärkt hat – ein globales Experiment mit Langzeitfolgen.
In dieser Gemengelage genügt es nicht, auf persönliche Verantwortung zu verweisen oder Eltern für mangelnde Bewegung ihrer Kinder zu kritisieren. Vielmehr bedarf es systemischer Antworten: kommunale Förderprogramme für wohnortnahe Bewegungsräume, gezielte Subventionen für sportliche Frühförderung, schulische Bewegungsintegration, interkommunale Kooperationen für Sportinfrastruktur und eine klare Priorisierung von Gesundheitsprävention in der Jugendpolitik. Wer heute über Generationengerechtigkeit spricht, darf Bewegung nicht länger als Freizeitluxus betrachten.
Denn entscheidend für die kindliche Entwicklung ist nicht, wie viel Fläche zur Verfügung steht, sondern wie diese Fläche gestaltet, genutzt und zugänglich gemacht wird. Urbaner Raum hat in dieser Hinsicht gelernt, Vielfalt in Strukturen zu übersetzen. Der ländliche Raum hingegen steht vor der Herausforderung, seine tradierten Selbstverständlichkeiten zu hinterfragen. Spielplätze, Sporthallen, Vereine und Wege dorthin sind keine Nebenschauplätze, sondern zentrale Bausteine gesellschaftlicher Gesundheit. Wer das verkennt, riskiert, dass der Bewegungsmangel von heute zur chronischen Krankheitslast von morgen wird – mit all seinen sozialen, medizinischen und ökonomischen Folgen.
Transparenz scheitert am Sonnenschutz, Risikostoffe schmälern Vertrauen, Verbraucher müssen besser geschützt werden
Sonnenschutzmittel versprechen viel, halten wenig und gefährden mitunter die Gesundheit – warum Prüfmethoden überfällig waren und Kontrolle nicht alles ist
Wer Sonnenschutz aufträgt, verlässt sich auf ein Versprechen: den Lichtschutzfaktor (LSF) auf der Flasche. Doch dieses Versprechen hält in vielen Fällen nicht, was es vorgibt – und das hat weniger mit Einzelfehlern zu tun als mit einem strukturellen Mangel an unabhängiger Prüfbarkeit und transparenter Kennzeichnung. Die aktuelle Untersuchung des Magazins Öko-Test rückt diese Diskrepanz nun ins grelle Licht der Öffentlichkeit: Von 26 getesteten Sonnencremes mit hohem oder sehr hohem Schutz haben zehn nicht einmal 75 Prozent des ausgelobten LSF erreicht, ein Produkt scheiterte gar an der 30-Prozent-Schwelle. Das bedeutet nicht nur einen erheblichen Mangel an Verbraucherschutz, sondern potenziell auch eine Gesundheitsgefahr für jene, die sich auf den ausgelobten Schutz verlassen – insbesondere Kinder, chronisch Kranke oder hellhäutige Menschen mit hohem Hautkrebsrisiko.
Was diese Ergebnisse so brisant macht, ist der Kontext ihrer Erhebung. Denn erstmalig wurde auf eine neue Prüfnorm zurückgegriffen, die aussagekräftige LSF-Messungen ohne Tierversuche oder Probandenbelastung ermöglicht. Die bisherige Praxis, LSF-Werte ausschließlich durch In-vivo-Tests auf menschlicher Haut zu ermitteln, galt lange als Goldstandard – war aber aus ethischen Gründen in Verbraucherschutztests nicht umsetzbar. Die neu eingeführte Methode könnte deshalb als Wegweiser für eine zukünftige, reguläre Marktüberwachung gelten. Dass bei dieser Methodik jedoch fast die Hälfte der Produkte versagt, wirft ein alarmierendes Licht auf die bisherige Selbstregulierungspraxis der Industrie.
Doch damit nicht genug: Parallel zur Frage des Schutzniveaus stand auch die Belastung mit gesundheitskritischen Inhaltsstoffen im Fokus. Im Mittelpunkt: der Weichmacher DnHexP, der bei der Synthese des UV-Filters DHHB als Nebenprodukt entstehen kann – aber nicht muss. Genau darin liegt die Sprengkraft: Dass neun Produkte DHHB enthalten und dennoch frei von DnHexP sind, zeigt, dass Reinheit technisch möglich ist. Dass fünf Produkte den Weichmacher dennoch enthielten – eine davon in relevanter Konzentration –, entlarvt den Nachbesserungsbedarf auf Herstellungsseite. Zwar gibt Öko-Test Entwarnung bezüglich akuter Gesundheitsgefahren, doch die Tatsache, dass ein Reproduktionstoxin in ein Produkt zur täglichen Anwendung auf Kinderhaut gelangen kann, spricht eine eigene Sprache. Es geht nicht nur um Wirkstoffe – es geht um Verantwortung.
Die Ironie liegt darin, dass das Versagen vieler Sonnencremes gerade in einem Bereich aufgedeckt wird, der besonders häufig mit Vertrauen assoziiert wird: dem Gesundheitsschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich auf eine »50+«-Deklaration verlassen, gehen selbstverständlich davon aus, damit auf der sicheren Seite zu sein. Doch wenn dieser Schutzfaktor real bei unter 20 liegt – wie im schlechtesten Fall geschehen –, dann handelt es sich nicht um eine bloße Messungenuance, sondern um ein massives Missverhältnis zwischen Anspruch und Realität. Das Produkt wurde von Öko-Test folgerichtig mit der Note »mangelhaft« abgewertet – ebenso wie die Creme mit der höchsten DnHexP-Belastung.
Dass es auch anders geht, beweisen die zwei Testsieger: Die Sonnenmilch »Sun D’Or LSF 50« von Budni/Edeka und die »Sundance LSF 50« von dm schnitten mit »sehr gut« ab – bei gleichzeitig niedrigem Preis. Hier stimmt nicht nur der Schutz, sondern auch die chemische Reinheit. Solche Produkte zeigen, dass hohe Standards nicht an Kostengründen scheitern müssen. Und sie werfen die Frage auf, warum diese Qualitätsmaßstäbe nicht überall gelten – zumal gerade Sonnenschutzmittel regelmäßig in Kontakt mit Kindern, sensibler Haut und offenen Hautstellen kommen.
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Hersteller sind verpflichtet, die ausgelobten Eigenschaften eines Kosmetikprodukts auch zu gewährleisten. Doch die Praxis hinkt der Norm hinterher. Denn es gibt bislang keine verpflichtende Nachprüfung aller Chargen durch unabhängige Stellen. Gerade im Bereich der LSF-Kennzeichnung mangelt es an regulatorischer Schärfe. Das eröffnet Spielräume – für Ungenauigkeit, Kostensparen und im schlimmsten Fall Verbrauchertäuschung. Wer heute Sonnenschutz kauft, muss sich auf unabhängige Tests verlassen oder über Detailkenntnisse zu Filtertechnologien und Produktionsrisiken verfügen – eine Zumutung für jede nicht-akademische Zielgruppe.
Hinzu kommt die Problematik der Kombination von LSF-Verlust und toxikologischen Belastungen. Wenn ein Produkt nicht schützt und gleichzeitig mit hormonwirksamen oder reproduktionstoxischen Substanzen kontaminiert ist, dann kumulieren zwei Risiken zu einem realen Gesundheitsproblem. Besonders in Urlaubszeiten, wenn Hautschutz täglich aufgetragen wird, vervielfacht sich die Expositionswahrscheinlichkeit. Das kann – bei vulnerablen Gruppen – zu Langzeitfolgen führen, die keine sofortige Warnwirkung entfalten, aber präventiv vermeidbar gewesen wären.
Der Hinweis auf die Paralleluntersuchung der Stiftung Warentest verschärft das Gesamtbild: Auch hier wurden Produkte mit Weichmachern gefunden, auch hier versagten zwei Cremes beim LSF-Versprechen. Die Übereinstimmung beider Untersuchungen – sowohl hinsichtlich der Lücken beim Schutzfaktor als auch der chemischen Belastungen – lässt sich kaum als Zufall abtun. Vielmehr entsteht der Eindruck eines systemischen Problems: fehlende Markttransparenz, unklare regulatorische Standards und ungenügende politische Aufmerksamkeit für ein Produkt, das so direkt mit Prävention und öffentlicher Gesundheit verknüpft ist wie kaum ein anderes.
Was bleibt, ist der dringende Appell an die Politik: Wenn Hautkrebsprävention ernst genommen wird, dann muss Sonnenschutzmittelregulierung denselben Stellenwert erhalten wie der Arzneimittelmarkt. Dazu gehört eine verpflichtende Kennzeichnung von Prüfstandards, eine niedrigschwellige Nachvollziehbarkeit der Filtertechnologie, und vor allem: eine regelmäßige, unabhängige Marktüberwachung durch Behörden – nicht nur durch engagierte Redaktionen. Der Schutz der Haut beginnt nicht auf der Tube, sondern in der Gesetzgebung.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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