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  • 08.06.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Technik wird rechtlich begrenzt, Nachwuchs wird politisch gestützt, Verantwortung bleibt systemisch ungelöst
    08.06.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Technik wird rechtlich begrenzt, Nachwuchs wird politisch gestützt, Verantwortung bleibt systemisch ungelöst
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Berufsunfähigkeit trotz Hilfsmitteln, glaubwürdiger Nachwuchs in Bayern, Symbolpolitik ohne Folgen: Apotheken kämpfen mit Versicherunge...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Technik wird rechtlich begrenzt, Nachwuchs wird politisch gestützt, Verantwortung bleibt systemisch ungelöst

 

Warum Versicherungen bei Apothekerberufen scheitern, Kampagnen in Bayern überzeugen und Warken kein Kurswechsel gelingt

Berufsunfähigkeit kann in Apotheken auch dann eintreten, wenn technische Hilfsmittel scheinbar eine Arbeitsfähigkeit ermöglichen, denn in reglementierten Heilberufen entscheidet nicht die Kompensierbarkeit, sondern die juristische Zulässigkeit der Berufsausübung – eine Realität, die viele Versicherungen systematisch ausblenden, während Betriebsinhaber im Ernstfall ohne Schutz dastehen. Gleichzeitig setzt die neue bayerische Nachwuchskampagne „Du machst Bayern gesund“ ein professionelles Zeichen für Ernsthaftigkeit und Zukunftsfähigkeit im Apothekenberuf – getragen von Kammerpräsidentin Franziska Scharpf und flankiert durch ministeriellen Rückhalt. Auch der angekündigte Besuch von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf dem Deutschen Apothekertag sendet ein Signal politischer Aufmerksamkeit, das jedoch bislang ohne strukturelle Folgen bleibt. Der Tag der Apotheke, seit Jahren mit gleichen Argumenten geführt, wird zunehmend als symbolischer Aktionstag ohne Wirkung erlebt, während digitale Versorgungsformen wie die Videosprechstunde für Kinder in Hessen zur konkreten Entlastung beitragen und systemisch verankert werden. In Bremen setzt die neue Spätapotheke unter Carlos Luna mit längeren Öffnungszeiten und Abholtechnik auf strukturelle Präsenzverbesserung. Dass Glaukom weltweit zur häufigsten Ursache irreversibler Erblindung geworden ist, unterstreicht zugleich, wie wichtig Früherkennung und apothekerische Beratungskompetenz auch im Bereich der Augengesundheit sind – und wie entscheidend Prävention für nachhaltige Versorgung bleibt.

 

Technik hilft nicht, wenn das Recht sie ausschließt, Verantwortung bleibt unübertragbar, Versicherungsschutz darf nicht spekulativ sein

Warum Apotheker trotz Hilfsmitteln berufsunfähig sein können, welche juristischen Grenzen Versicherungen ignorieren und was Inhaber jetzt klären müssen

Berufsunfähigkeit bei Hilfsmittelverbot ist ein Thema, das in vielen Versicherungsbedingungen unterschätzt wird – und in reglementierten Berufen wie dem des Apothekers zur realen Bedrohung werden kann. Denn hier entscheidet nicht nur der medizinische Zustand über die Fähigkeit zur Berufsausübung, sondern ein komplexes Zusammenspiel aus gesetzlichen Anforderungen, praktischen Umsetzungshürden und formaler Verantwortung gegenüber Behörden und Kammern. Die zunehmende Verrechtlichung pharmazeutischer Leitungsfunktionen kollidiert dabei mit einem Versicherungsverständnis, das technische Kompensierbarkeit pauschal mit beruflicher Einsatzfähigkeit gleichsetzt – ein Fehlschluss, der im Apothekenbetrieb gravierende Folgen haben kann.

Der Beruf des Apothekers gehört zu denjenigen Tätigkeiten, die nicht durch beliebige technische oder organisatorische Hilfen modularisiert oder teilautomatisiert ersetzt werden können. Zwar mögen Hörgeräte oder Bildschirmlesegeräte auf dem Papier die Kommunikations- und Prüfkompetenz eines gesundheitlich beeinträchtigten Apothekers unterstützen. Doch in der Praxis entscheidet die realitätsnahe Bewertung der Funktionsfähigkeit im Berufsalltag – und die erfolgt nicht im Versicherungsbüro, sondern anhand der berufsrechtlichen Anforderungen und behördlichen Auflagen. Die Apothekenbetriebsordnung verlangt von Apothekenleitern uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung, etwa zur korrekten Prüfung von Arzneimitteln, zur Einhaltung der Arzneimittelsicherheit und zur verantwortlichen Leitung des pharmazeutischen Personals. Technische Hilfen, die im Alltag ausfallen, Verzögerungen verursachen oder in Gefahrensituationen zu Fehlentscheidungen führen, sind rechtlich nicht zulässig, auch wenn sie medizinisch unterstützend wirken könnten.

Diese juristische Realität führt zu einer doppelten Belastung für betroffene Apotheker. Sie müssen einerseits mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, die möglicherweise durch Geräte teilweise ausgeglichen werden könnten, andererseits aber rechtlich nicht dazu befähigen, ihre Leitungsverantwortung weiter auszuüben. Der Verweis auf technische Machbarkeit ignoriert dabei die Risiken, die bei einem Notfall, einem fehlerhaften Beratungsgespräch oder einem Arzneimittelzwischenfall auftreten – alles Situationen, in denen der Berufsträger selbstständig, ohne technische Verzögerung und mit vollem sensorischen Zugang agieren muss.

Gleichzeitig geraten Apotheker, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, in ein juristisches Spannungsfeld. Viele Versicherungsbedingungen beruhen auf der Annahme, dass Berufsunfähigkeit nur dann vorliegt, wenn eine medizinische Leistungsunfähigkeit gegeben ist, die sich auch durch keine zumutbare technische Hilfe beheben lässt. Die Realität des Apothekenalltags, in dem bestimmte Einschränkungen schon aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht hinnehmbar sind, findet in der Argumentation der Versicherer oft keinen Raum. Dabei sind die formalen Hürden hoch: Weder Apothekenleitung noch Vertretung dürfen dauerhaft von Personen übernommen werden, die durch Gesundheitsprobleme in ihrer Entscheidungsfähigkeit oder Reaktionsgeschwindigkeit eingeschränkt sind – unabhängig von der Diagnose oder technischen Lösung.

Hinzu kommt, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sogenannte „abstrakte Verweisungsklauseln“ enthalten, die eine Leistung dann ausschließen, wenn theoretisch ein anderer Beruf mit vergleichbarem Status und Einkommen noch ausgeübt werden könnte. Im Fall von Apothekern führt dies häufig zu problematischen Interpretationen: Die Versicherer argumentieren etwa, dass eine beratende Tätigkeit ohne Kundenkontakt, eine Funktion in einem Labor oder eine wissenschaftliche Tätigkeit noch möglich sei – ohne zu berücksichtigen, dass die versicherte Tätigkeit gerade in der Verantwortung einer öffentlich zugelassenen Apothekenleitung bestand. Der Kernberuf ist nicht beliebig verlagerbar, und eine Umwidmung in eine fachfremde Tätigkeit widerspricht dem vertraglich vereinbarten Schutzgegenstand.

Diese Gemengelage verlangt nach einer neuen Sensibilität in der Vertragsgestaltung und betrieblichen Vorsorge. Apothekeninhaber sollten ihre Versicherungsbedingungen genau prüfen, insbesondere mit Blick auf Hilfsmittelklauseln, Verweisungsausschlüsse und Definitionen der Berufsunfähigkeit. Eine enge Beschreibung des versicherten Berufsbildes, das die Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit und Personalführung ausdrücklich einbezieht, ist essenziell. Ebenso ratsam ist eine frühzeitige Dokumentation von Einschränkungen und die Kommunikation mit Behörden, um bei drohender Berufsunfähigkeit keine Zeit durch Gutachterstreitigkeiten zu verlieren.

Gleichzeitig sollte auch die betriebliche Struktur so gestaltet sein, dass Vertretungsregelungen, Notfallpläne und ggf. eine Betriebsübertragung vorbereitet sind. Denn auch wenn eine Versicherung zahlt, bleibt die Verantwortung für die Versorgungssicherheit und den wirtschaftlichen Fortbestand der Apotheke beim Inhaber. Berufsunfähigkeit ist nicht nur ein medizinischer oder versicherungsrechtlicher Begriff – sie ist im Apothekerberuf auch eine Frage rechtlicher Integrität, regulatorischer Zulässigkeit und praktischer Verlässlichkeit.

Der aktuell juristisch diskutierte Fall, bei dem ein Apotheker aufgrund einer fortgeschrittenen Hörbeeinträchtigung trotz funktionsfähigem Hörgerät nicht mehr als verantwortlicher Leiter eingesetzt werden durfte, weil die Arzneimittelbehörde dies mit Verweis auf unzureichende Risikokontrolle untersagte, könnte dabei Präzedenzwirkung entfalten. Er zeigt exemplarisch, dass Berufsunfähigkeit in reglementierten Berufen eine eigene Dimension erhält – eine, die nicht technisch entschärft, sondern rechtlich abgefedert und versicherungsvertraglich anerkannt werden muss.

 

Nachwuchs gewinnt Profil, Apotheke gewinnt Vertrauen, Bayern gewinnt Vorbildfunktion

Wie eine glaubwürdige Nachwuchskampagne mit Ministerinnenrückenwind, 3D-Visualisierung und seriöser Berufsorientierung neue Maßstäbe setzt

Die neue Nachwuchskampagne „Du machst Bayern gesund“ setzt in ihrer Tonalität, Zielgruppenansprache und visuellen Umsetzung genau dort an, wo die gescheiterten Vorläufer aufgehört haben, sich selbst zu blamieren. Kein ironischer Drogenanpreisungs-Slogan, kein pseudo-hippes Lebensgefühl zwischen Netflix-Meme und Sprachverrohung – sondern ein ernstzunehmender Versuch, die Systemrelevanz und Perspektivstärke der Apothekenberufe für junge Menschen realistisch, motivierend und professionell zu kommunizieren. Präsentiert von Franziska Scharpf, der frisch gewählten Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer, wurde die Kampagne auf der Delegiertenversammlung der Kammer enthüllt und mit wohlwollendem Applaus aufgenommen.

Scharpf, die selbst eine Vor-Ort-Apotheke in Sonthofen führt, verbindet in ihrer Funktion glaubwürdig operative Erfahrung mit strategischem Gestaltungswillen – ein idealer Rahmen also, um eine solche Initiative nicht nur zu starten, sondern auch nachhaltig zu verankern. Flankiert wird sie von der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach, die mit klarer Rückendeckung den Schulterschluss zwischen Kammerpolitik und Landesregierung sichtbar macht. Dies ist in einem föderal zersplitterten Gesundheitswesen keineswegs selbstverständlich und setzt bundesweit ein Signal.

Kern der Kampagne ist eine interaktive Plattform unter apothekenberufe.bayern, die nicht nur klassische Informationen bereithält, sondern auch moderne Visualisierungsmittel nutzt. Insbesondere ein 3D-Rundgang durch den Arbeitsbereich Apotheke erlaubt Interessierten, sich ein lebensnahes Bild vom späteren Berufsalltag zu machen. Dazu kommen Online-Interviews mit Auszubildenden, kurze Berufsclips, erklärende Info-Grafiken und – als wichtiges Element – die unmittelbare Kontaktmöglichkeit zu Ausbildungsbetrieben in der Region. Bayern spielt hier seinen Vorteil der Strukturvielfalt aus: ländliche Apotheken, urbane Filialverbünde, spezialisierte Versorgung – alles ist abbildbar und aufrufbar.

Dass diese Kampagne bewusst auf Seriosität, Regionalität und echte Berufsbilder setzt, ist mehr als ein Zufall – es ist eine bewusste Distanzierung von der letzten bundesweiten Abda-Kampagne, die mit dem Slogan „How to sell drugs offline fast“ bundesweit für Empörung sorgte. Was in PR-Kreisen als cleverer Clickbait gemeint war, wurde vielerorts als zynisch, geschmacklos oder schlicht realitätsfern empfunden – besonders von jenen, die tagtäglich die Verantwortung in der Offizin tragen. Die bayerische Initiative dagegen überzeugt nicht durch schrille Gags, sondern durch klare Rollenbilder, regional verankerte Botschafterinnen und das Bestreben, Orientierung statt Reizüberflutung zu bieten.

Diese Strategie scheint aufzugehen. Erste Rückmeldungen aus PTA-Schulen und Apothekenbetrieben signalisieren großes Interesse, vor allem an der Möglichkeit, sich unkompliziert mit den Apotheken vor Ort zu vernetzen. Zudem spricht die Entscheidung, den Beruf auch im Gesamtkontext „Gesundheitsstandort Bayern“ zu zeigen, für eine durchdachte kommunikative Rahmung. Anders als viele kurzfristige Azubi-Werbekampagnen, die nach drei Wochen in sozialen Netzwerken versanden, ist „Du machst Bayern gesund“ auf nachhaltige Sichtbarkeit und Integrationsfähigkeit angelegt.

Nicht zuletzt bietet diese Kampagne einen Testfall für andere Bundesländer. Wer die Apothekenberufe stärken will, muss Nachwuchswerbung glaubwürdig machen – mit Augenhöhe statt Ironie, mit Transparenz statt Klischees, mit greifbaren Vorbildern statt coolen Sprüchen. Die Kampagne zeigt, dass das geht – und dass es sich lohnt.

 

Ministerin kommt, Erwartungen bleiben, Hilfe fehlt

Warum Nina Warkens DAT-Auftritt Hoffnung macht, aber keine Lösung bringt, was Thomas Preis fordert und was Apotheken jetzt wirklich brauchen

Es ist ein seltener Moment der Nähe zwischen Politik und Apothekerschaft, auf den sich die Branche mit vorsichtiger Hoffnung einstellt: Am 16. September wird Bundesgesundheitsministerin Nina Warken persönlich den Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf besuchen. Eine Geste von Gewicht, ein Auftritt mit Symbolkraft – und zugleich ein sprechendes Zeichen dafür, wie tief die Erwartungen an diese neue Amtszeit bereits reichen. Denn anders als in den Vorjahren, in denen die Bundesregierung durch Abwesenheit glänzte oder nur mit Floskeln repräsentiert war, stellt sich Warken dem Apothekenpublikum live vor Ort. Das Grußwort ist angekündigt, die Bühne bereitet – doch auf durchgreifende Veränderungen oder konkrete Reformzusagen darf realistischerweise kaum gehofft werden.

Abda-Präsident Thomas Preis sieht den Besuch als wichtigen Impuls. Bereits kurz nach Warkens Amtsantritt habe er sie auf die zentralen Forderungen der Apothekerschaft hingewiesen, darunter die dringend benötigte Anpassung der Honorierung, die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, die Entlastung bei Lieferengpässen und die Absicherung der Versorgung im ländlichen Raum. Besonders betont wurde die Rolle der Apotheken im demografischen Wandel, wo es um mehr geht als Medikamentenabgabe – nämlich um Prävention, Medikationsmanagement, Impfungen, Botendienste, Notdienste, Versorgung multimorbider Patienten. Doch bislang sind viele dieser Themen in politischen Verlautbarungen bestenfalls Randnotizen geblieben. Dass sich Warken nun auf den DAT wagt, signalisiert zwar Gesprächsbereitschaft – aber auch eine Regierung, die nach monatelanger Wartehaltung unter Beobachtung steht.

Der Frust in der Basis ist längst spürbar: Die zugesagte kurzfristige Honoraranpassung über den Verordnungsweg ist nicht erfolgt, die versprochene Soforthilfe für wirtschaftlich angeschlagene Apotheken bleibt aus, während Betriebsschließungen und Nachwuchssorgen ungebremst weitergehen. Stattdessen dominieren Einzelinitiativen ohne System, digitale Projekte ohne Netz, kleinteilige Gesetzesvorhaben ohne übergreifende Strategie. Die jüngste ABDA-Analyse verweist auf 600 Apothekenschließungen in fünf Jahren – allein 2023 waren es mehr als 400. Diese Zahlen verdeutlichen nicht nur den Handlungsdruck, sondern stellen auch die politische Glaubwürdigkeit der Ampel in Frage. Denn wer die Apotheken als unverzichtbaren Teil der Gesundheitsversorgung bezeichnet, darf sie nicht gleichzeitig durch Unterfinanzierung, Bürokratiedruck und Planungslosigkeit gefährden.

Dass Warken nun als Hoffnungsträgerin empfängt wird, ist Ausdruck dieser angespannten Lage – aber auch ein letztes politisches Kapital. Denn noch hat sie nicht enttäuscht, aber sie hat auch noch nicht geliefert. Und ein Grußwort beim DAT ersetzt keine Gesetzesinitiative, keine Kabinettsvorlage, keine Verordnung. Die Apothekenteams erwarten mehr als symbolische Nähe: Sie erwarten politische Führungsverantwortung, klare Entscheidungen, verlässliche Zusagen. Gerade jetzt, da mit den anstehenden Verhandlungen über die GKV-Finanzstruktur, die Krankenhausreform und die Digitalisierung weitere Belastungen drohen, muss die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem nicht nur gewürdigt, sondern aktiv gestärkt werden.

Ob Warken dies umsetzen kann, hängt weniger von ihrem Besuch beim DAT ab als von ihrer Fähigkeit, innerhalb der Bundesregierung klare gesundheitspolitische Linien zu setzen. Bisher allerdings bleibt ihre Bilanz noch im Ungefähren – kein Reformpapier, keine konkreten Modelle zur Honoraranpassung, kein klares Bekenntnis zur Standortsicherung. Die Apothekenschaft wird deshalb genau hinsehen, was über das Grußwort hinaus angekündigt oder versprochen wird. Denn wer live kommt, muss auch real handeln.

 

Verantwortung wird ausgelagert, Leistungen werden ignoriert, Apotheken werden vertröstet

Warum der Tag der Apotheke wenig bewirkt, die ABDA die immer gleichen Appelle wiederholt und die Politik auf Zeit spielt

Der Tag der Apotheke am 7. Juni hätte Anlass sein können, einen dringend nötigen Kurswechsel einzuleiten – nicht nur kommunikativ, sondern politisch, strukturell und finanziell. Stattdessen wirkt er wie ein Ritual ohne Wirkung. Die ABDA verweist auf Botendienste, pharmazeutische Dienstleistungen, Impfungen, Medikationsanalysen und suchtmedizinische Spezialversorgung. Alles richtig, alles wertvoll, aber alles längst bekannt. Und vor allem: nichts davon neu. Denn wer sich in den vergangenen Jahren mit der Lage der Apotheken beschäftigt hat, kennt diese Sonderleistungen – ebenso wie das strukturelle Problem, dass sie weder kostendeckend honoriert noch strategisch gestärkt werden. Die politische Wirkung solcher Hinweise tendiert inzwischen gegen Null. Selbst der Hinweis auf den kontinuierlichen Rückgang der Apothekenzahl wird jährlich neu aufgelegt, doch ohne nennenswerte Konsequenzen.

Während sich die ABDA mit ihrer Botschaft „Schön, dass es Apotheken gibt“ zwar empathisch positioniert, bleibt das Signal politisch schwach. Denn was nützt ein Gedenktag, wenn gleichzeitig Gesetzesinitiativen fehlen, die tatsächliche Versorgungssicherheit sichern könnten? Die strukturelle Schwäche liegt nicht in der Leistungskraft der Apotheken – sie liegt in der Beliebigkeit ihrer politischen Relevanz. Derzeit reicht es, dass die Apotheken das System stützen, doch ein tragfähiger Plan, wie sie künftig als resiliente, stabile Gesundheitsstruktur existieren können, fehlt. Selbst die Ministerpräsidentenkonferenz, die zuletzt mehrfach über die Stärkung der Vor-Ort-Apotheke diskutierte, konnte bisher kein echtes Soforthilfepaket durchsetzen. Der Gesundheitsminister schweigt, die Ampelkoalition streitet, und die Opposition bleibt unverbindlich.

Für viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber entsteht so ein gefährliches Gefühl der politischen Auswechselbarkeit. Die Leistungen, die am Tag der Apotheke gefeiert werden, sind in Wahrheit das, was den Betrieb häufig gerade noch trägt – aus wirtschaftlicher Sicht jedoch oft ohne betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit. Impfungen, Beratungen, individuelle Medikationsanalysen: Sie verlangen Zeit, Personal, Verantwortung und zunehmend auch digitalen Aufwand – aber das Gegenmodell bleibt eine Fixpauschale, deren politische Anpassung weiter vertagt wird. Immer wieder Herbst, immer wieder Frühjahr.

Dabei wäre die Dringlichkeit offensichtlich: Mehr als 2.000 Apotheken haben in den letzten zehn Jahren geschlossen, viele davon im ländlichen Raum, wo sie systemrelevanter denn je sind. Gleichzeitig wird die Versorgung komplizierter – durch Arzneimittelengpässe, neue Verordnungspflichten, das E-Rezept, Logistikfragen, Lieferketten, Inflation. All diese Faktoren lasten auf Betrieben, die längst keine Luft mehr haben, um zusätzliche Angebote freiwillig zu stemmen. Was als Sonderleistung gelobt wird, ist oft purer Selbsterhalt in einem zunehmend unwirtlichen Umfeld.

Der Tag der Apotheke müsste eigentlich ein Weckruf für die politischen Entscheider sein. Stattdessen bleibt er ein Appell an die Bevölkerung und ein Echo in der eigenen Berufsöffentlichkeit. Diese Selbstversicherung mag gut gemeint sein, doch ihre Reichweite ist begrenzt. Wenn selbst wohlmeinende Medienberichte zum Tag der Apotheke keinen politischen Widerhall erzeugen, stellt sich die Frage nach der strategischen Relevanz solcher Maßnahmen. Es braucht nicht mehr Erinnerungstage, sondern Konsequenz. Und es braucht eine ABDA, die nicht nur warnt und bittet, sondern auf einer echten Reformoffensive besteht – mit Wirkung, Zeitrahmen und Sanktionsandrohung. Sonst ist es bald tatsächlich „schön, dass es sie gab“.

 

Digital behandeln, Zeit gewinnen, Familien entlasten

Wie Hessens Videosprechstunde für Kinder medizinische Wege verkürzt, Versorgung planbarer macht und künftig auch Erwachsene erreichen soll

Was zunächst als Testprojekt für Feiertagswochenenden begann, wird ab dem 1. Oktober 2025 fester Bestandteil des hessischen Bereitschaftsdienstsystems: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) etabliert die Videosprechstunde für akut erkrankte Kinder dauerhaft als ergänzende Versorgungssäule. Ziel ist es, Eltern mit kranken Kindern durch digitale Behandlungsmöglichkeiten in Randzeiten zu entlasten, unnötige Wege zu vermeiden und vorhandene Ressourcen besser zu koordinieren. Mit rund 1500 Videosprechstunden seit Oktober 2023 hat das Modell seinen Nutzen unter Beweis gestellt – nun folgt der Übergang in den Regeldienstbetrieb, gestaffelt über Wochentage und Uhrzeiten, klar strukturiert und gezielt steuerbar.

Die organisatorische Idee hinter dem Angebot ist einfach: Eltern rufen wie gewohnt unter 116117 an und werden von speziell geschultem Personal vorab telefonisch eingeschätzt. Bei geeigneten Symptomen erfolgt die Terminvergabe für die Videosprechstunde – aktuell noch mit Fokus auf häufige Beschwerden wie Bindehautentzündung, Magen-Darm-Infekte, Hautreaktionen oder Rezeptanfragen. Die technische Durchführung erfolgt dann über einen sicheren Link-Zugang, zu einer individuell vereinbarten Uhrzeit, in häuslicher Umgebung. Entspricht die Symptomatik jedoch nicht den Kriterien für eine Videosprechstunde, wird wie gewohnt an die nächstgelegene kinderärztliche Bereitschaftspraxis verwiesen.

Neu ist ab Oktober nicht nur die flächendeckende Verfügbarkeit dieses Angebots, sondern auch die klare Taktung: montags, dienstags und donnerstags von 19 bis 24 Uhr, mittwochs und freitags bereits ab 14 Uhr, jeweils bis Mitternacht. Am Wochenende ist die digitale Notfallversorgung sogar von 7 bis 19 Uhr besetzt – ein Zeitfenster, das besonders für berufstätige Eltern mit kleinen Kindern hohe Relevanz hat. Laut KVH-Vize Armin Beck hat sich gerade in den Feiertagsphasen gezeigt, dass diese Form der Versorgung von vielen Familien dankbar angenommen wird – und dies nicht nur aus Komfortgründen, sondern vor allem aus Sorge vor langen Wartezeiten oder weiter Anreise.

Die KVH verfolgt mit diesem Schritt eine klare Strategie: Die Versorgungsdichte im kinderärztlichen Bereich lässt sich in ländlichen Regionen nicht beliebig ausbauen – digitale Dienste hingegen ermöglichen flexible, zielgerichtete Entlastung. Zugleich signalisiert der Schritt auch ein neues Verständnis von ärztlicher Präsenz: Der Bildschirm ersetzt nicht die körperliche Untersuchung, aber er erweitert sinnvoll die Möglichkeiten, wann, wie und wo ärztliche Kompetenz verfügbar sein kann.

Dass dieses Konzept langfristig auch auf die erwachsene Bevölkerung ausgeweitet werden soll, liegt aus Sicht der KVH auf der Hand. Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung stoßen im regulären System regelmäßig an Kapazitätsgrenzen – sei es in der Hausarztpraxis, im Kinderarztsektor oder in Notfallambulanzen. Gerade bei Beschwerden, die keiner unmittelbaren physischen Untersuchung bedürfen, kann die Videosprechstunde ein regulierender Faktor werden, der Ressourcen schont, Versorgung sicherstellt und Versorgungsgerechtigkeit schafft.

Hinter dieser Digitalstrategie steckt jedoch auch ein gesellschaftliches Ziel: Eltern sollen in schwierigen Situationen nicht zusätzlich unter organisatorischen Belastungen leiden, Kinder nicht stundenlang in überfüllten Wartezimmern ausharren, und Ärztinnen und Ärzte sollen dort tätig werden können, wo ihr Fachwissen wirklich gebraucht wird. Die KVH setzt damit ein Signal für eine moderne, hybrid ausgerichtete Gesundheitsstruktur, die digitale Angebote nicht als Ausnahme, sondern als strategisches Werkzeug versteht – eingebettet in ein Gesamtsystem, das auf Qualität, Zugänglichkeit und Vernunft basiert.

 

Längere Öffnungszeiten, neue Leitung, bessere Versorgung

Wie Carlos Luna mit der Spätapotheke am Klinikum Bremen-Mitte neue Standards für Service und Erreichbarkeit setzt

Die Bremer Apothekenlandschaft hat einen neuen Fixpunkt: Mit der Übernahme der Apotheke am Klinikum Bremen-Mitte setzt der gebürtige Spanier Carlos Luna gezielt auf Ausweitung, Zugänglichkeit und strukturelle Kontinuität. Seit April 2025 leitet Luna die zuvor klassisch geführte Krankenhausapotheke – und hat sie strategisch neu ausgerichtet. Das Team bleibt weitgehend bestehen, doch der Betrieb verändert sich grundlegend: verlängerte Öffnungszeiten bis 22 Uhr, ein 24-Stunden-Abholautomat und eine sichtbar nutzerfreundlichere Ausgestaltung machen aus der Apotheke eine echte Spätapotheke für Bremen.

Was zunächst wie eine bloße Serviceanpassung klingt, hat in Wahrheit weitreichende Auswirkungen auf die Versorgung rund ums Klinikum. Luna positioniert die Apotheke bewusst nicht nur als Erweiterung des Klinikbetriebs, sondern als verbindende Schnittstelle zwischen stationärer Entlassung und ambulanter Folgeversorgung. In einem Gesundheitssystem, in dem Patient:innen mit Rezepten oft abends vor geschlossenen Apothekentüren stehen, schafft er ein neues Normal: flexible Öffnungszeiten, schnelle Verfügbarkeit und technische Lösungen, die den Alltag der Kund:innen respektieren.

Die Einführung des 24-Stunden-Abholautomaten ist dabei mehr als ein praktisches Extra. Für viele berufstätige Menschen, pflegende Angehörige oder Spätdienstleistende in anderen Gesundheitsberufen ist diese Option entscheidend, um an verschriebene Medikamente zu kommen, ohne zusätzlich stressige Umwege oder Wartezeiten einplanen zu müssen. Luna reagiert mit dieser Erweiterung auf einen wachsenden gesellschaftlichen Bedarf, den viele öffentliche Apotheken bislang nur mit Notdiensten kompensieren – und das unter zunehmendem Druck.

Dass der neue Inhaber kein kurzfristiges Experiment plant, zeigt sich auch an der organisatorischen Kontinuität. Das bestehende Team wurde nicht ausgetauscht, sondern eingebunden, weiterqualifiziert und für die erweiterten Öffnungszeiten neu strukturiert. Luna setzt auf Vertrauen, Delegation und klare Rollenverteilung – mit einer Mischung aus spanischer Führungserfahrung und deutscher Systemkenntnis. Sein Ziel sei nicht nur wirtschaftlicher Erfolg, sondern vor allem eine belastbare Versorgungsperspektive für das Klinikumumfeld und das angrenzende Wohnviertel.

Hinzu kommt: Der Standortvorteil am Klinikum wird nun aktiv genutzt. Patient:innen können bei Entlassung Rezepte direkt einlösen, Angehörige sparen sich Umwege, und Fachpersonal erhält eine Anlaufstelle, die auch in den Abendstunden pharmazeutisch qualifiziert berät. Der Übergang von stationär zu ambulant wird so nicht nur erleichtert, sondern auf eine neue Qualitätsstufe gehoben – und zwar ohne zusätzliche Hürden wie App-Zwang oder digitale Hürdenmodelle.

Luna beschreibt seine Philosophie mit einfachen Worten: „Eine Apotheke muss erreichbar sein, wenn sie gebraucht wird.“ In Zeiten wachsender Regulierung, Fachkräftemangel und Standortaufgaben klingt das fast wie eine Kampfansage – ist aber vor allem eine Einladung, die Grundfunktion von Apotheken wieder in den Mittelpunkt zu rücken: für Menschen da zu sein, wann sie Hilfe brauchen. In Bremen heißt das ab sofort: bis 22 Uhr, sieben Tage die Woche, mit klarer Haltung, starker Führung und einer Portion Mut zur Lücke.

 

Früh erkennen, Nerv schützen, Erblindung verhindern

Warum das Glaukom zur globalen Gefahr wird, wie Prävention Augenlicht retten kann und was Apotheker in der Früherkennung leisten können

Das Glaukom zählt zu den heimtückischsten Krankheitsbildern der Augenheilkunde: schmerzlos, schleichend, lange asymptomatisch – und dennoch potenziell verheerend. Weltweit ist es die häufigste Ursache für irreversible Erblindung. Allein in Deutschland sind rund 900.000 Menschen betroffen. Dabei wäre bei rechtzeitiger Diagnose vieles vermeidbar. Die zentrale Herausforderung besteht darin, die Krankheit frühzeitig zu erkennen, denn rund ein Drittel der Sehnervzellen sind zum Zeitpunkt der Diagnose oftmals bereits zerstört.

Diese neurodegenerative Erkrankung – auch als Grüner Star bekannt – betrifft in erster Linie den Sehnerv, wobei sich die Degeneration über Jahre hinweg vollzieht. Im Verlauf sterben Ganglienzellen in der Netzhaut ab, Nervenfasern gehen zugrunde, das Blickfeld verengt sich schrittweise. Weil der Prozess schmerzfrei verläuft, nehmen viele Betroffene erste Ausfälle erst wahr, wenn bereits gravierende Schäden entstanden sind. Der Übergang von einer funktionell unauffälligen Situation zu schweren Gesichtsfeldausfällen ist fließend, was den Handlungsdruck in der Früherkennung drastisch erhöht.

Ein zentraler Risikofaktor ist der Augeninnendruck (Intraokulardruck, IOD), der bei etwa der Hälfte aller Glaukompatienten erhöht ist. Zwar kann ein erhöhter IOD auch ohne Glaukom auftreten – ebenso gibt es Formen des sogenannten Normaldruckglaukoms –, dennoch bleibt der IOD der einzige pathophysiologisch relevante Wert, der sich therapeutisch gezielt beeinflussen lässt. Die Senkung des Augeninnendrucks gilt daher als Grundpfeiler jeder Glaukomtherapie – medikamentös, laserchirurgisch oder operativ.

Besondere Relevanz hat die demografische Entwicklung. Mit steigendem Lebensalter erhöht sich das Glaukomrisiko deutlich. Ab dem 40. Lebensjahr ist eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung, insbesondere bei familiärer Belastung, dringend angeraten. Trotzdem wird sie von vielen nicht wahrgenommen, da gesetzlich Versicherte die Kosten für die Glaukomvorsorge bislang meist selbst tragen müssen – ein strukturelles Versäumnis mit Langzeitfolgen.

Die Versorgungssituation ist vielschichtig. Einerseits mangelt es an standardisierter Frühdiagnostik im Primärversorgungsbereich, andererseits zeigt sich, dass Apotheken eine Schlüsselrolle einnehmen könnten – etwa bei der Risikoaufklärung, bei niedrigschwelligen IOD-Messaktionen oder bei der Therapiebegleitung mit drucksenkenden Augentropfen. Studien zeigen, dass Adhärenz und Persistenz bei Glaukompatienten oft suboptimal sind, da die asymptomatische Natur der Erkrankung die Therapietreue erschwert. Hier kann pharmazeutische Beratung konkret gegensteuern, etwa durch Erinnerungssysteme, Applikationshilfen oder gezielte Gesprächsangebote.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich Glaukomsymptome – einmal manifest – nicht mehr rückgängig machen lassen. Gesichtsfeldausfälle sind irreversibel, Sehnervschäden dauerhaft. Prävention ist daher nicht nur sinnvoll, sondern zwingend. Der Blick auf die Zahlen unterstreicht das: Rund 1.300 Neuerblindungen jährlich in Deutschland gehen allein auf ein Glaukom zurück. Etwa 10 Prozent der Betroffenen leiden bereits unter schwerwiegenden Sehstörungen. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Pflegekosten, Erwerbsunfähigkeit und soziale Isolation ist immens, bleibt aber häufig unsichtbar.

Umso notwendiger ist es, gesundheitspolitisch gegenzusteuern. Die Einführung eines strukturierten Glaukom-Screenings als GKV-Leistung, kombiniert mit einer Apothekenbeteiligung bei Beratung und Therapietreue, wäre nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch volkswirtschaftlich effizient. Denn die Kosten der Frühdiagnostik wiegen die Belastungen durch Spätfolgen bei weitem auf.

Die Apotheke vor Ort kann hierbei zum Motor einer verbesserten Früherkennung werden – nicht durch invasive Diagnostik, wohl aber durch die gezielte Sensibilisierung für Symptome, Risikofaktoren und Untersuchungsintervalle. Eine bessere Vernetzung mit augenärztlichen Praxen, eine stärkere Einbindung in interprofessionelle Präventionskampagnen und ein Ausbau patientenorientierter Gesundheitskommunikation sind erfolgskritische Hebel.

Glaukom ist keine Frage der Optik, sondern eine Herausforderung der Struktur: Wer Versorgung gestalten will, muss Prävention möglich machen. Und wer Prävention möglich machen will, darf Apotheken nicht außen vor lassen. Die frühzeitige Identifikation von Risikopatienten und die Unterstützung bei der Umsetzung von Therapieplänen erfordern genau die Schnittstelle, die die Apotheke darstellt – niedrigschwellig, patientennah, kompetent.

 

Glosse: Von der Offizin zur Ökosphäre, vom Rezept zur Regenwurmkurve, vom Fixum zur Fotosynthese

Warum Apotheker bald Permakultur betreiben, Glukose in Weidenkörben abgeben und sich zwischen Biotop und Botendienst zerteilen sollen

Die Zukunft der Apotheke ist grün. Nicht im Sinne von Hoffnung, sondern im Sinne von Moos, Farn und öffentlich geförderter Photosynthese. Wer dachte, das größte Problem der Offizin sei der Rx-Versand oder die Retaxwelle, wird jetzt eines Biologischeren belehrt: Die Klimapolizei steht bereit, und sie kommt nicht mit Rezepten, sondern mit Richtlinien. Wer seine Apotheke nicht binnen zwei Jahren in eine Mischung aus Tropenhaus, Recyclinghof und Fahrradwerkstatt verwandelt, darf zwar noch beraten – aber nur unter freiem Himmel. CO₂-neutral, versteht sich.

Denn das Umweltbundesamt hat entdeckt, dass der wahre Klimafeind nicht etwa Kohle, Gas oder SUV heißt – sondern HV. Die Handverkaufszone als Hotspot der Energieverschwendung. 14 Stunden Beleuchtung, zwei Kühlschränke auf Dauerbetrieb, automatisierte Lagertechnik mit Bewegungsmelder? Das geht so nicht mehr. Die Lösung: Nachhaltigkeits-Nachweis mit Stempel, Siegel, QR-Code, Ausrollplan und dreifach beglaubigtem CO₂-Ausstoßwert pro Kassenbon. Wer hier patzt, riskiert die Rückstufung zur temporär zugelassenen Komplementärversorgungsstelle mit eingeschränktem Wareneinkaufsrecht.

Wie das konkret aussieht? Ganz einfach: Jede Apotheke benötigt jetzt ein biodiversitätsorientiertes Energiekonzept. Dazu zählt mindestens ein Feuchtbiotop im Keller (wahlweise mit Bachschleife), eine essbare Fassadenbegrünung (bitte regional) und ein passives Lüftungssystem, das durch Windharfe und Wildblumenschacht gesteuert wird. Der Botendienst? Kein Auto, kein E-Bike – sondern solarbetriebener Einradrollwagen mit Wurzelkompostbremse. Als Ausgleich muss der Bote bei Auslieferung mindestens einen Samenbombenwurf pro Quartier durchführen. Für die Biodiversität, versteht sich.

Auch der klassische Medikamentenabgabeprozess wird reformiert: Rezeptur nur noch in Gläsern mit Pfand. Fertigarznei in Weidenkörbchen oder Tuchverpackung – je nach CO₂-Klasse der Kundschaft. Der EAN-Code wird ersetzt durch den sogenannten „ÖkoTrace“, ein grüner Fingerabdruck der Apotheke mit Hinweis auf Energiequelle, Verpackungsart und moralischer Gesinnung der Herstellungsfirma. Optional ergänzt durch ein Apothekenstatement auf Graspapier, zum Mitnehmen.

Der Clou: Wer alle Bedingungen erfüllt, bekommt 10 Cent pro Rx-Packung obendrauf. Klingt mager, ist aber steuerfrei und klimabelohnt. In der dritten Ausbaustufe sind sogar 11 Euro Zuschlag denkbar – für Apotheken mit Aquaponik, Regenwurmstation, Brennnesseltee im Backoffice und CO₂-positivem Betriebsausflug. Letzterer muss allerdings zu Fuß erfolgen, barfuß, und darf nicht länger als 9 km betragen – wegen des ökologischen Fußabdrucks.

Wem das alles zu absurd erscheint, dem sei gesagt: Das ist erst der Anfang. Die Idee einer „ökologischen Versorgungsverantwortung“ hat längst Einzug in die ministeriellen Feuchtbereiche gehalten. Künftig wird der Beruf des Apothekers nicht mehr nur am Fachwissen gemessen, sondern an der Fähigkeit, pharmazeutische Kompetenz mit Wurmhumus und Wärmepumpe zu kombinieren. Wer Salben rührt, muss auch Kompost sieben können. Wer Impfstoffe lagert, soll deren Transporttemperatur durch Windkraft selbst erzeugen. Wer Beratungen durchführt, muss dabei CO₂ bindende Zimmerpflanzen im Raum verteilen – möglichst mit Kundenpatenschaft.

Und falls Sie sich fragen, was das alles mit Gesundheit zu tun hat: Nichts. Oder alles. Die Grenze ist fließend, wie der Wasserfilter unter dem HV-Tisch. Willkommen im neuen Ethos der Apotheke: weniger Krankenkassen, mehr Kompostkulturen. Weniger Fixum, mehr Fikus. Und für alle, die glauben, das sei nur ein vorübergehender Trend – Irrtum. Das ist politisch verbindlich und förderfähig. Die erste EU-Richtlinie zum „pharmazeutischen Ökokontinuum“ ist bereits im Entwurf.

In diesem Sinne: Wer keine Permakultur hat, kann auch keine Paracetamolberatung geben. Und wer keine Solarkachel auf dem Dach hat, darf bald keine Hustentropfen mehr ausgeben. Aber immerhin mit gutem Gewissen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
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  • Die PharmaRisk® CYBER
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