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  • 01.06.2025 – Apotheken-News: Wenn Kontrolle greift, wenn Apotheken im Visier stehen, wenn Rechtsschutz zum Rettungsanker wird
    01.06.2025 – Apotheken-News: Wenn Kontrolle greift, wenn Apotheken im Visier stehen, wenn Rechtsschutz zum Rettungsanker wird
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Wenn die Steuerfahndung Apotheken durchsucht, sind schnelle Entscheidungen gefragt – mit rechtlicher Klarheit, Versicherungsschutz und F...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Wenn Kontrolle greift, wenn Apotheken im Visier stehen, wenn Rechtsschutz zum Rettungsanker wird

 

Wie Steuerfahndungen zur Belastungsprobe werden, welche Fehler Existenzen kosten und warum Absicherung über Verantwortung entscheidet

Wenn Apothekeninhaber morgens um sieben mit der Realität einer steuerstrafrechtlichen Durchsuchung konfrontiert werden, steht mehr auf dem Spiel als nur ein Betriebsprotokoll – es geht um juristische Souveränität, wirtschaftliche Existenzsicherung und strategische Fehlervermeidung in Echtzeit, denn wer in diesem Moment nicht vorbereitet ist, riskiert durch unbedachte Aussagen, fehlende Compliance-Protokolle oder mangelnden Versicherungsschutz irreversible Schäden, die bis zur Apothekenschließung reichen können, weshalb die präventive Absicherung durch spezialisierten Rechtsschutz, interne Verhaltensrichtlinien und externe juristische Begleitung nicht als Option, sondern als Pflicht einer vorausschauenden Betriebsführung zu verstehen ist, die in Zeiten wachsender Ermittlungsdichte, TI-Anbindung und zunehmender Verdachtsdynamik nicht nur steuerlich relevant, sondern betriebswirtschaftlich überlebenswichtig wird – ein Ernstfall, der sich verhindern lässt, wenn man ihn systematisch vorbereitet.


Die meisten Apothekeninhaber erleben es nie, doch wenn es geschieht, trifft es hart: Morgens um sieben steht die Steuerfahndung in der Offizin, klingelt unangekündigt, tritt mit einem Durchsuchungsbeschluss ein – und beginnt, Unterlagen, Rechner und Mobilgeräte zu beschlagnahmen. Kein Vorgespräch, kein Erklärungsangebot, keine Gnade für Nervosität. Wer in diesem Moment nicht vorbereitet ist, riskiert mehr als nur einen Imageschaden: Es drohen steuerstrafrechtliche Ermittlungen, Gefährdung der Betriebserlaubnis, Druck durch Kassenärztliche Vereinigungen, Retaxationen, Reputationsverluste, Misstrauen im Kollegenkreis – und im schlimmsten Fall ein jahrelanges Verfahren mit offenem Ausgang. Dabei muss es dazu nicht kommen, wenn Apotheken frühzeitig die juristischen und versicherungsseitigen Parameter kennen – und im Ernstfall kühlen Kopf bewahren.

Der steuerstrafrechtliche Zugriff in Apotheken hat zugenommen. Das bestätigen Juristen, Kammervertreter und Ermittler gleichermaßen. Während die klassischen Prüfungen durch Betriebsprüfer des Finanzamts auf Ordnungsmängel, Kassenführung und Einnahmeüberschüsse abzielen, richtet sich die Steuerfahndung gezielt auf mögliche Straftatbestände – insbesondere bei Umsatzsteuerverkürzung, verdeckten Einnahmen, Bartransaktionen ohne Bon, manipulierten Kassen oder falschen Rechnungen. Und sie kommt dann, wenn es überraschend ist – etwa auf Basis einer anonymen Anzeige, eines Kontrollmitarbeiterberichts oder im Zuge größerer Verfahren, bei denen ein Apothekenbetrieb als Verdachtsziel mit in den Fokus rückt. Der erste Fehler passiert dann oft bereits an der Tür: Gesprächsbereitschaft in einem Moment, in dem Schweigen Gold wäre.

Wer nun versucht, die Beamten freundlich abzuwimmeln oder gar mündlich „die Sache zu erklären“, verliert das juristische Momentum. Denn sobald ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, darf die Steuerfahndung betreten, beschlagnahmen und alle Informationen sichten, die für das Verfahren relevant sein könnten. Das bedeutet: Apothekenleitung und Mitarbeiter müssen sofort einen spezialisierten Anwalt verständigen – im besten Fall bereits vorab als Notfallkontakt definiert. Dabei darf ein entscheidender Punkt nicht übersehen werden: Der Inhaber ist strafrechtlich verantwortlich, nicht das Apothekenteam. Doch der Umgang mit Mitarbeitenden während der Maßnahme ist kritisch – Hektik, Schuldzuweisungen oder emotionale Ausbrüche führen in eine Richtung, aus der es kein Zurück gibt.

Parallel dazu stellt sich eine oft unterschätzte Frage: Wer zahlt die anwaltliche Verteidigung, wer trägt die Kosten eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens, und wie wird ein existenzbedrohender Verdacht rechtlich überhaupt eingehegt? Genau hier rückt der Stellenwert einer maßgeschneiderten Rechtsschutzversicherung für Apotheken in den Fokus – inklusive Spezialbausteinen für Steuerrecht und Strafverfahren. Klassische Policen bieten häufig keinen ausreichenden Schutz, da steuerstrafrechtliche Ermittlungen nicht automatisch mitversichert sind. Entscheidend ist, ob der sogenannte „Spezial-Strafrechtsschutz für Nicht-Vorsatzdelikte“ greift – also für Fälle, in denen grobe Fahrlässigkeit oder Organisationsversagen im Raum stehen, nicht aber vorsätzliche Steuerhinterziehung, bei der viele Policen die Leistung verweigern. Für Apotheken mit hohem Bargeldanteil, eigenständiger Buchhaltung oder Filialstruktur wird diese Absicherung zum strategischen Faktor.

Noch bevor der Versicherungsfall eintritt, kann ein solcher Schutz bereits präventiv wirken: Bei Bedarf können rechtliche Vorprüfungen, Compliance-Beratung und die Erstellung klarer Richtlinien für Buchführung, Kassensysteme, Mitarbeiterverhalten und Dokumentation in Anspruch genommen werden. Denn die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Anfangsverdacht ist oft schmal. Wer jedoch keine klare Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung, keine revisionssichere Kassendokumentation oder keine Rechenschaft über Bargeldverkehr liefern kann, macht sich angreifbar – auch dann, wenn nie ein Euro unterschlagen wurde. Die juristische Beweislast kehrt sich im Zweifel nicht um, aber der Druck steigt, wenn Dokumentation, Transparenz und Professionalität fehlen. Und genau hier zahlt sich proaktive Vorbereitung aus.

Hinzu kommt: Nicht nur die Steuerfahndung kann den Zugang zur Apotheke fordern. Auch Zollbehörden bei Verdacht auf Schwarzarbeit, die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Rezeptfälschung oder die Arzneimittelüberwachung bei vermuteten Verstößen gegen Dokumentationspflichten stehen nicht selten vor der Tür – mit rechtlich ähnlicher Durchsetzungskraft. Wer auf diese Szenarien vorbereitet ist, kann nicht nur Ruhe bewahren, sondern strukturiert handeln. Dazu gehören: ein Notfallplan, zentrale Aktenzugänge, Schulungen für Schlüsselpersonal, abgestimmte Kommunikation mit dem Anwalt und Versicherungskontakt – sowie ein internes Compliance-Manual, das den rechtssicheren Betrieb als Grundprinzip definiert. Vorbildlich organisierte Apotheken machen aus dem Risiko eine Chance zur internen Stabilisierung – und dokumentieren aktiv ihre Betriebsführung, bevor Dritte den Verdacht äußern.

In Zeiten verschärfter Steuer- und Finanzkontrollen, wachsender Digitalisierung und zunehmender Kassenanbindungen über TI ist das Vertrauen in eigene Prozesse längst nicht mehr nur ein Frage der Effizienz, sondern ein Schutzschild gegen externe Bedrohung. Die Durchsuchung ist dabei nicht nur ein Ermittlungsinstrument, sondern ein Stresstest für Führung, Organisation und Vorsorge. Wer diese Prüfung besteht, stärkt nicht nur seine eigene Resilienz, sondern setzt ein deutliches Zeichen an alle, die Apotheken nur als Betriebstyp mit Verkaufsfokus sehen. Denn wer Gesundheitsversorgung anbietet, muss auch im Ernstfall wissen, wie man sich selbst schützt – rechtlich, wirtschaftlich und menschlich.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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