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  • 31.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Alltag wird Haftungsfaktor, Apotheken geraten unter Versicherungsdruck, Systemfehler gefährden die Versorgung
    31.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Alltag wird Haftungsfaktor, Apotheken geraten unter Versicherungsdruck, Systemfehler gefährden die Versorgung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Vom Schlüsselverlust zur Haftungsfrage: Apotheken geraten unter Versicherungsdruck – ein Bericht über Risiken, Entscheidungen und Syst...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Alltag wird Haftungsfaktor, Apotheken geraten unter Versicherungsdruck, Systemfehler gefährden die Versorgung

 

Wie Schlüsselverluste rechtliche Folgen nach sich ziehen, Apotheken Sicherheit strategisch denken müssen und strukturelle Schwächen den Betrieb angreifen

Ein verlorener Autoschlüssel wird zum Kaskofall, ein verweigerter Nutzungsausfall endet vor Gericht, und fehlender Elementarschutz offenbart strukturelle Versäumnisse im Risikomanagement – während Apotheken zunehmend mit restriktiven Versicherungspraktiken, unterlassener Absicherung und wachsender Verantwortung konfrontiert sind. Der Streit um das Rx-Versandverbot wird zur strategischen Positionsfrage, ein 60-jähriges Apothekenjubiläum zum Kontrastbild gelebter Beständigkeit, und die Überlastung der Notaufnahmen in Thüringen zeigt, wie sehr Versorgungslogik, Infrastruktur und Patientensteuerung versagen. Neue Infektverläufe bei Kindern, mangelhafte LSF-Wirkstoffe in Sonnenschutzmitteln und rechtlich ungeregelte Nahrungsergänzungsmittel verdichten sich zu einem Systemmuster mangelnder Prävention, während das Vermächtnis von Étienne-Émile Baulieu daran erinnert, wie sehr medizinischer Fortschritt immer auch ethische Verantwortung bedeutet – und Apotheken an der Schnittstelle von Vertrauen, Absicherung und Versorgung stehen.

 

Schlüssel, Risiko, Regulierung

Wie der Verlust eines Autoschlüssels eine Kaskofrage auslöste, warum Versicherer sich querstellten und welche Maßstäbe bei der Ombudsstelle gelten

Wenn aus einem gewöhnlichen Einkaufsbummel ein juristischer Grenzfall wird, offenbart sich nicht nur die Bruchkante zwischen Alltagsroutine und Versicherungspflicht, sondern auch die Komplexität scheinbar klarer Vertragsverhältnisse. Der Fall, den die Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf im Rahmen des Jahresberichts 2024 zur Schlichtungsstelle für Versicherungsangelegenheiten schildert, ist auf den ersten Blick einfach: Ein Mann verliert seinen Autoschlüssel, kurz darauf ist sein Fahrzeug verschwunden. Doch die Reaktion des Versicherers, die Entscheidung der Schlichtungsstelle und die feinen Linien zwischen Fahrlässigkeit, Mitwirkung und Risikoerhöhung machen den Fall zu einem exemplarischen Lehrstück über Haftung, Beweislast und die Kunst der versicherungsrechtlichen Interpretation.

Was geschehen war, lässt sich exakt rekonstruieren: Der betroffene Versicherungsnehmer hatte sein Fahrzeug um 17:30 Uhr in der Innenstadt geparkt, war zu verschiedenen Besorgungen unterwegs und stellte gegen 20:00 Uhr fest, dass sein Schlüsselbund abhandengekommen war. Es folgte eine dreistündige Suche, die keine Klarheit brachte. Erst am Folgetag meldete der Mann sowohl den Schlüsselverlust als auch den Diebstahl des Fahrzeugs – ein zeitlicher Zusammenhang, der für die Bewertung des Vorfalls ebenso entscheidend wurde wie die Frage, wann und unter welchen Umständen der Schlüssel tatsächlich verloren gegangen war.

Der Versicherer lehnte eine Regulierung des Kaskoschadens ab – mit einer Begründung, die sich auf zwei wesentliche Argumentationslinien stützte: Erstens sei das Fahrzeug vermutlich mit dem verlorenen Schlüssel gestohlen worden, womit ein objektiver Zusammenhang zwischen eigenem Verhalten und Diebstahl vorliege. Zweitens habe der Mann seine Obliegenheiten verletzt, weil er das Auto nach dem Schlüsselverlust nicht sofort gesichert oder umgeparkt habe. In der Praxis bedeutete das: Kein Versicherungsschutz, kein Ersatz für den Verlust, und ein Vorwurf indirekter Mitverantwortung für den Diebstahl.

Doch genau hier setzte die juristische Prüfung der Ombudsfrau an, deren Aufgabe es ist, als neutrale Instanz zwischen Versicherern und Versicherten zu vermitteln – mit Blick auf Fairness, Vertragsauslegung und Angemessenheit. Kessal-Wulf stellte klar, dass ein Schlüsselverlust durchaus eine Gefahrerhöhung darstellen könne. Entscheidend sei jedoch, ob dieser Verlust im konkreten Fall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Diebstahl geführt habe. Und diese Verbindung ließ sich aus ihrer Sicht gerade nicht eindeutig herstellen.

Bemerkenswert war vor allem die Argumentation, mit der die Ombudsstelle dem Versicherer die Kausalitätskette infrage stellte: Es sei keineswegs erwiesen, dass das Fahrzeug mit dem verloren gegangenen Schlüssel gestohlen worden sei – im Gegenteil, es könne sogar vor dem Verlust des Schlüssels entwendet worden sein. Diese Möglichkeit sei nicht auszuschließen, da der genaue Zeitpunkt des Diebstahls unbekannt geblieben sei. Und damit fehle ein zentrales Element, das zur Ablehnung der Leistungspflicht notwendig gewesen wäre: die Nachweisbarkeit der Kausalität zwischen Schlüsselverlust und Entwendung.

Hinzu kam ein zweiter Prüfpunkt: Gab es Anhaltspunkte für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz? Auch hier folgte die Schlichtungsstelle nicht der Logik des Versicherers. Die Ombudsfrau wies darauf hin, dass es keinerlei Beweise für ein solches Verhalten des Versicherungsnehmers gebe – und dass im Übrigen die Beweislast für derart schwerwiegende Vorwürfe beim Versicherer selbst liege. Dass der Mann nicht in der Nacht das Auto umparkte, sei nachvollziehbar: mangels verfügbarer Parkplätze hätte er in einen anderen Stadtteil ausweichen müssen. Dies sei unter Berücksichtigung der Umstände und der damals wahrgenommenen Bedrohungslage kein zwingender Fahrlässigkeitsbeleg.

Die Begründung der Ombudsstelle blieb nicht bei juristischen Feinheiten stehen, sondern berücksichtigte auch praktische Lebenswirklichkeiten. So stellte Kessal-Wulf in den Vordergrund, dass weder ein unmittelbarer Bezug zwischen Fundort des Schlüssels und dem Standort des Autos, noch ein erkennbarer Bezug zur Wohnung des Mannes bestand. Das Fehlen einer konkreten Verknüpfung zwischen Schlüssel und Fahrzeug verstärkte aus Sicht der Ombudsfrau die Zweifel an der Annahme eines zielgerichteten Diebstahls durch den Finder oder Dieb.

Letztlich kulminierte der Fall in einem Vergleich: Der Versicherer lenkte ein und erklärte sich mit einer einvernehmlichen Lösung bereit – ein Schritt, der in vielen Ombudsfällen typisch ist, aber keinesfalls eine automatische Verpflichtung zur Leistung anerkennt. Vielmehr dokumentiert das Ergebnis die Wirksamkeit des Schlichtungsverfahrens und die Fähigkeit zur Vermeidung eines potenziell langen Rechtsstreits.

Der Fall ist Teil einer nicht-repräsentativen Fallsammlung des Jahresberichts 2024 der Versicherungsombudsstelle – einer Sammlung, die aufklären soll, wie Beschwerden tatsächlich verlaufen können, ohne pauschale Rückschlüsse auf die Häufigkeit oder Bedeutung einzelner Themen zuzulassen. Doch gerade in der Einzelfalltiefe liegt die Stärke dieses Formats: Es zeigt, wie sich Alltagsereignisse, rechtliche Normen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im komplexen Zusammenspiel konkretisieren – und dass sich hinter einem verlorenen Schlüssel oft mehr verbirgt als ein bloßes Missgeschick.

 

Recht, Prestige, Verhältnismäßigkeit

Warum ein Luxuswagen keinen Anspruch auf Nutzungsausfall erzeugte, wie Gerichte fühlbare Entbehrung definieren und wann Ersatzautos rechtlich zumutbar sind

Ein halbes Jahr nach dem Unfall bleibt für den Steuerberater vor allem ein Gefühl: enttäuschte Erwartung. Denn sein Donkervoort GTO – ein seltenes, hochmotorisiertes Leichtbau-Fahrzeug im Wert eines Einfamilienhauses – war nicht nur beschädigt, sondern auch über Monate nicht einsatzbereit. Für viele Fahrzeughalter wäre damit klar: Neben Reparaturkosten und Wertminderung ist auch ein Nutzungsausfallschaden zu ersetzen. Doch das Landgericht Hamburg sah das anders. In einem Urteil mit potenziell weitreichender Signalwirkung lehnte es eine Zahlung ab – mit Verweis auf ein einziges Kriterium: Es fehlte an einer „fühlbaren Entbehrung“.

Der Begriff klingt vage, ist aber juristisch präzise kalibriert. Nutzungsausfallentschädigung im deutschen Schadensersatzrecht setzt nicht nur voraus, dass ein Fahrzeug vorübergehend unbenutzbar ist. Entscheidend ist, ob das Fehlen dieser Nutzung tatsächlich zu einem Nachteil führt, der über das rein abstrakte Recht auf Mobilität hinausgeht. Ein Auto darf also nicht nur ein Statussymbol oder ein Freizeitobjekt sein – es muss ein integraler Bestandteil der alltäglichen Lebensführung sein, dessen Ausfall konkret spürbare Einschränkungen nach sich zieht.

Genau hier lag die Crux im Hamburger Fall. Der Kläger, ein beruflich erfolgreicher Steuerberater, machte geltend, dass er den sportlichen Donkervoort nicht nur aus privater Leidenschaft, sondern auch für berufliche Termine, Besprechungen und Mandantengespräche benötige. Es gehe um Repräsentation, Stil und Auftreten – alles weiche Faktoren, die im Business-Bereich jedoch nicht zu unterschätzen seien. Als Nachweis führte er aus, dass er auf Dienstreisen oft Akten transportiere, gelegentlich Kollegen mitnehme und der GTO damit über die reine Lust an Geschwindigkeit hinaus funktional sei. Das Problem: Parallel stand ihm durch seine Firma ein voll ausgestatteter 3er BMW zur Verfügung, den er nachweislich auch regelmäßig nutzte – sowohl beruflich als auch privat.

Für das Gericht war damit klar: Wer über ein alternatives, funktionales Fahrzeug verfügt, kann sich nicht zugleich auf eine „fühlbare Entbehrung“ des Erstwagens berufen. Der 3er BMW sei nicht nur geeignet, dieselben Transportbedürfnisse zu decken, sondern werde auch faktisch in dieser Weise verwendet. Es handele sich damit nicht um eine bloße „Notlösung“, sondern um ein objektiv zumutbares Ersatzmittel, das den Nutzungsausfall neutralisiere. Das Prestige, so das Gericht sinngemäß, sei keine schadenrelevante Kategorie – jedenfalls dann nicht, wenn ein Nutzungsausfallschaden geltend gemacht werde.

In der Begründung des Landgerichts Hamburg wird dabei deutlich, wie stark sich das moderne Schadensrecht um Verhältnismäßigkeit bemüht. Der Nutzungsausfall eines Sportwagens könne nur dann entschädigt werden, wenn das Fahrzeug nicht bloß zum Freizeitvergnügen, sondern in einem Maße für die alltägliche Lebensgestaltung – beruflich oder privat – unverzichtbar sei, das sich nicht durch ein anderes Mittel auffangen lasse. Ein BMW der Mittelklasse, so entschieden die Richter, erfülle das Mobilitätsprofil eines beruflich eingesetzten Fahrzeugs hinreichend – und auch ein bisschen mehr Kofferraum sei kein schadenserheblicher Unterschied.

Das Urteil illustriert einen immer wieder aufflammenden Streitpunkt in der Rechtsprechung: Was ist Mobilität im juristischen Sinne – und ab wann wird deren Verlust entschädigungspflichtig? In einer Zeit, in der Fahrzeuge nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern zunehmend Identitätsmerkmale sind, prallen hier Welten aufeinander. Viele Autobesitzer verbinden mit ihrem Wagen weit mehr als nur den Zweck des Transports. Sie investieren in Markenimage, Fahrgefühl, Design – also in Werte, die für Gerichte regelmäßig außerhalb des schadenersatzrechtlich Relevanten liegen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die implizite Haltung gegenüber Luxus. Die Entscheidung legt nahe: Wer sich bewusst für ein besonders exklusives Fahrzeug entscheidet, darf nicht automatisch erwarten, dass sein temporärer Ausfall auch finanziell spürbar kompensiert wird – jedenfalls nicht, wenn er parallel Zugang zu einem verkehrstauglichen und funktionsgleichen Ersatz hat. Prestige hat eben seinen Preis – aber keinen Erstattungswert.

Für die Versicherungswirtschaft bedeutet dieses Urteil eine gewisse Rückendeckung. Es verhindert, dass Schadenspositionen in kaum kontrollierbare Höhen wachsen, nur weil der Geschädigte ein besonders teures Fahrzeug besitzt. Für Fahrzeughalter wiederum bleibt der Hinweis: Wer keine tatsächliche Lücke in seiner Mobilität nachweisen kann, sollte von überzogenen Erwartungen Abstand nehmen. Der rechtlich relevante Nutzungsausfall misst sich nicht an der PS-Zahl – sondern an der spürbaren Einschränkung des Alltags.

 

Gefahr unterschätzt, Schutz vernachlässigt, Verantwortung verschoben

Warum viele Eigentümer ihre Häuser nicht gegen Naturkatastrophen versichern, was das für den Staat bedeutet und wie eine Pflichtversicherung neue Fragen aufwirft

Jahrhunderthochwasser, Starkregen, Rückstauschäden: Während sich das Klima wandelt, bleibt der Versicherungsschutz vieler Wohnhäuser in Deutschland auf dem Stand von vorgestern. Dabei ist längst belegt, dass Wetterextreme zunehmen – sowohl in Häufigkeit als auch in Intensität. Trotzdem verfügen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur rund 54 Prozent der Wohngebäude in Deutschland über eine Elementarschadenversicherung, also über einen Schutz, der auch Gefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck oder Starkregen abdeckt. Die Ursachen für diese Absicherungslücke reichen von Unkenntnis über falsche Risikoeinschätzung bis hin zu politischen Versäumnissen. Doch wer nicht vorsorgt, trägt nicht nur selbst ein Risiko – sondern verlagert es im Ernstfall auf die Gemeinschaft.

Der Fall Ahrtal markiert einen Wendepunkt: Als im Juli 2021 eine beispiellose Flutwelle über Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hinwegzog, verloren über 180 Menschen ihr Leben. Tausende Häuser wurden zerstört, der Sachschaden belief sich auf über 30 Milliarden Euro. Allein im Ahrtal standen zahlreiche Gebäude in nicht versicherten Risikogebieten. Viele Eigentümer hofften auf staatliche Soforthilfen – die zwar kamen, aber im Nachgang eine Grundsatzfrage neu entfachten: Warum werden Naturgefahren nicht verpflichtend versichert, wie es etwa in der Kfz-Haftpflicht längst Standard ist?

Die Antwort liegt nicht nur im Marktversagen, sondern in der Risikowahrnehmung. In Umfragen gaben viele Eigentümer an, sie sähen sich selbst nicht als gefährdet – selbst dann nicht, wenn sie in offiziell ausgewiesenen Gefahrenzonen wohnen. Karten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie oder des Deutschen Wetterdienstes, die Überflutungsrisiken aufzeigen, sind öffentlich zugänglich, werden jedoch selten konsultiert. Die absurde Folge: Selbst Häuser in Senken, in der Nähe kleiner Fließgewässer oder am Hang bleiben oft ohne Schutz. Dabei ist der Versicherungsschutz durchaus bezahlbar. Laut GDV kostet eine Elementarschadenversicherung im Schnitt rund 120 bis 240 Euro im Jahr – also deutlich weniger als der Austausch eines beschädigten Bodens oder die Trockenlegung eines durchnässten Kellers.

Juristisch ist die Lage ebenso eindeutig wie politisch umstritten. Zwar gibt es keine Versicherungspflicht – doch immer mehr Stimmen fordern genau das. Der Bundesrat hat sich 2023 für die Einführung einer Elementarpflichtversicherung ausgesprochen. Auch einige Landesregierungen, etwa in Baden-Württemberg, wo es bis 1994 eine solche Pflichtversicherung gab, plädieren für eine bundesweite Lösung. Doch die Bundesregierung zögert. Zu komplex sei die rechtliche Umsetzung, zu gravierend die Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse. Ein zentrales Problem: Wer in der Vergangenheit keine Police abschloss, müsste unter einer Pflichtlösung eventuell hohe Prämien tragen – denn wer spät versichert, zahlt mehr, gerade in bereits betroffenen Risikogebieten.

Für Versicherer bedeutet das Dilemma: Sie stehen zwischen wirtschaftlicher Kalkulation und öffentlichem Erwartungsdruck. Elementargefahren sind schwer kalkulierbar, die Schadenserwartung steigt durch die Klimakrise. Einige Anbieter haben sich bereits aus bestimmten Regionen zurückgezogen oder bieten nur noch Policen mit hohen Selbstbeteiligungen an. Gleichzeitig geraten die Versicherer in Erklärungsnot, wenn Betroffene keine Angebote erhalten. Der GDV plädiert deshalb für ein sogenanntes Opt-out-Modell: Jeder Gebäudeversicherungsvertrag soll automatisch auch Elementarschäden abdecken – es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich. Diese Lösung würde die Absicherungsquote deutlich erhöhen, ohne gesetzliche Pflicht einzuführen. Doch auch hier gibt es Hürden: Viele Verbraucher könnten den Zusatzschutz „wegwählen“, ohne die Konsequenzen zu verstehen.

Besonders brisant wird das Thema durch den sich abzeichnenden politischen Stimmungswandel. Der Ruf nach einer solidarisch finanzierten Versicherungspflicht wächst nicht nur bei Grünen und SPD, sondern zunehmend auch bei bürgerlichen Parteien, die sonst auf Vertragsfreiheit pochen. Der Grund: Der Staat zahlt im Katastrophenfall ohnehin – und damit alle Steuerzahler, auch jene ohne Haus. Das verletzt nicht nur das Versicherungsprinzip der Risikoäquivalenz, sondern fördert moralische Risiken. Denn wer sich absichtlich nicht versichert, kann dennoch auf staatliche Hilfe hoffen – eine klassische Fehlanreizstruktur.

Rechtsexperten sehen die Zeit reif für ein neues Paradigma in der Risikopolitik. Der Vorschlag: Eine bundesweite Pflicht zur Elementarversicherung gekoppelt mit einem Solidarausgleich über einen staatlich regulierten Rückversicherungsfonds – ähnlich wie bei der Terrorversicherung „Extremus“. So ließe sich auch der Zugang in Hochrisikogebieten sichern, wo heute private Anbieter aussteigen. Doch dieser Systemwechsel würde ein neues Zusammenspiel von Bund, Ländern, Versicherern und Eigentümern erfordern – mit klaren Zuständigkeiten und langfristigen Verbindlichkeiten.

Zugleich braucht es eine massive Informationskampagne. Viele Eigentümer wissen schlicht nicht, was Elementarschäden sind, geschweige denn, ob ihre bestehende Police sie abdeckt. Der Begriff suggeriert „besondere“ Ereignisse, doch oft reichen Starkregen oder Schneedruck, um ganze Häuser zu schädigen. Auch Rückstau aus dem Kanal zählt dazu – ein Risiko, das durch einfache Rückstauklappen oft technisch lösbar wäre, aber selten umgesetzt wird.

Am Ende ist die Elementarversicherung kein Luxus, sondern ein Baustein der Daseinsvorsorge – vergleichbar mit Brandschutz oder Blitzableitern. Wer ihn ignoriert, handelt nicht privat, sondern fahrlässig im öffentlichen Raum. Denn jedes unversicherte Haus im Katastrophenfall wird schnell zur gesamtgesellschaftlichen Last. Die Klimafolgen sind real – die finanzielle Vorsorge muss es auch sein.

 

Preis will Vertrauen festigen, Versand bekämpfen, Apotheken mobilisieren

Wie der ABDA-Präsident den politischen Moment für ein Rx-Versandverbot nutzen will, welche strategischen Pflichten sich daraus für Apotheken ergeben und was jetzt über Symbolik hinaus zählt

Als Thomas Preis in Köln auf der Bühne steht, greift er zu einer historischen Parallele, die größer kaum sein könnte: „Auch die deutsche Einheit“, so der ABDA-Präsident, „kam zustande, als viele sie längst abgeschrieben hatten.“ Der Satz fällt nicht beiläufig, sondern gezielt – als rhetorische Unterfütterung eines politischen Willensakts, der in der Apothekerschaft lange als illusorisch galt: das Rx-Versandverbot. Doch Preis belässt es nicht bei Wunschdenken. Der Live-Talk, veranstaltet im Vorfeld des Deutschen Apothekertags, wird zur programmatischen Kampfansage – an einen Bundesgesundheitsminister, der sich bislang nicht festlegt, an eine Branche, die auf Erleichterung, nicht auf Forderungen eingestellt war, und an eine Öffentlichkeit, der die Bedeutung der Präsenzapotheke kaum mehr bewusst ist.

Preis’ Auftritt ist nicht nur ein Appell, sondern ein Strategiewechsel. Seine zentrale Botschaft: Der politische Moment ist gekommen – und muss mit einer klaren Frontstellung beantwortet werden. Gemeint ist nicht bloß die Wiederholung des ewig geforderten Versandverbots, sondern der Versuch, die öffentliche Debatte wieder auf die Begriffe Versorgung, Verantwortung und Vertrauen zu lenken – und damit die Apothekerschaft nicht als Bittstellerin, sondern als Garantin eines flächendeckenden Gesundheitssystems zu positionieren. Was auf den ersten Blick wie ein klassischer Lobbyvorstoß erscheint, ist auf den zweiten ein Versuch, die eigene Standespolitik zu rehabilitieren: durch Haltung, nicht durch Kompromiss. Und genau darin liegt der Schlüssel für das, was Apotheken jetzt beachten müssen.

Denn die Argumentationslinie, die Preis entwirft, basiert auf einem klaren Tauschgeschäft: Wer politische Rückendeckung will, muss Glaubwürdigkeit liefern. Wer das Rx-Versandverbot fordert, darf sich nicht gleichzeitig durch defensive Auslagerung in strukturelle Rückzugsräume retten wollen. Die Apotheke vor Ort müsse nicht nur sichtbar bleiben, sondern öffentlich verlässlich sein. Dazu gehört die Bereitschaft, pharmazeutische Dienstleistungen in der Fläche bereitzuhalten – nicht als Pflicht, sondern als Bekenntnis. Dazu gehört auch, die Rolle als primäre Ansprechpartnerin in Medikationsmanagement, Impfberatung und Präventionsaufklärung konsequent zu verkörpern – nicht nur gegenüber der Politik, sondern gegenüber Patientinnen und Patienten.

Was bedeutet das konkret für Apothekenbetreiber? In erster Linie eine Rückkehr zu strategischer Eigenverantwortung. Wer heute auf das Versandverbot pocht, kann sich nicht auf Formaljuristik oder Nostalgie berufen. Entscheidend ist, ob die Apotheke selbst glaubhaft vermittelt, dass ihr Betrieb mehr leistet als ein digitaler Logistikdienst. Das betrifft die Öffnungszeiten ebenso wie die Erreichbarkeit im Nacht- und Notdienst, die persönliche Beratung und die souveräne Integration digitaler Instrumente wie eRezept oder ePA in die Versorgungsrealität. Gerade Letzteres ist keine Zukunftsaufgabe mehr, sondern bereits Maßstab für politische Ernsthaftigkeit. Die Frage lautet nicht mehr, ob Apotheken sich digitalisieren – sondern ob sie die neuen Prozesse so gestalten, dass Vertrauen erhalten bleibt.

Vor allem aber verlangt Preis' Strategie eine neue Zielhierarchie: Die Forderung nach dem Rx-Versandverbot darf nicht mehr isoliert auftreten, sondern muss Teil eines breiteren Reformvokabulars werden. Es geht nicht nur um Abwehr, sondern um Aufbau: eines solidarischen, ortsnahen Versorgungssystems, das Verantwortung nicht outsourct. Apotheken, die sich hier verorten, müssen ihre innere Haltung nach außen kehren – über Fortbildung, über Qualitätskommunikation, über Alltagspräsenz. Kurz: Wer das Versandverbot will, muss vorleben, dass seine Apotheke unverzichtbar ist.

Insofern ist Preis’ Rede auch ein Prüfstein für die Standespolitik selbst. Er legt die Latte hoch – und sich selbst fest. Denn wer heute das große politische Fenster öffnet, kann sich morgen kein Zögern mehr leisten, wenn es darum geht, klare Positionen zur Strukturreform der Apothekenlandschaft zu vertreten. Das Rx-Versandverbot ist damit weniger Ziel als Hebel – für eine Neuverortung der Präsenzapotheke in einem System, das unter Druck steht. Und es ist ein Lackmustest für die ABDA: Ob sie in der Lage ist, aus dem Modus reaktiver Interessenvertretung in eine kohärente Vision umzuschalten.

Thomas Preis hat den Anfang gemacht. Was folgt, liegt in der Hand der Apotheken selbst.

 

Wo Nähe heilt, Geschichte trägt, Verantwortung bleibt

Was 60 Jahre Apothekenarbeit über Vertrauen, Wandel und Zusammenhalt erzählen

Es gibt Jubiläen, die über das bloße Feiern hinausweisen – sie verdichten Zeit, erzählen Geschichte, schaffen Bezugspunkte zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Wenn eine Apotheke auf 60 Jahre ununterbrochener Tätigkeit zurückblickt, dann ist das in der heutigen, von Umbrüchen, Betriebsaufgaben und wirtschaftlichem Druck geprägten Apothekenlandschaft keine Selbstverständlichkeit mehr. Es ist vielmehr ein Zeichen von Beharrlichkeit, Anpassungsfähigkeit und der Fähigkeit, über Jahrzehnte hinweg Vertrauen aufzubauen – bei den Menschen, im Quartier, innerhalb des Gesundheitswesens.

Ein solches Jubiläum markiert keinen Endpunkt, sondern spiegelt Kontinuität inmitten eines fundamentalen Wandels. In der Rückschau wird sichtbar, was es bedeutet, eine Versorgungseinrichtung über drei Generationen hinweg durch Zeiten von Wandel, technologischem Fortschritt und strukturellen Verwerfungen zu führen – und dabei nie den Bezug zum Gemeinwohl zu verlieren. Denn was heute als inhabergeführter Apothekenbetrieb bezeichnet wird, war und ist in der Praxis viel mehr: eine Konstante im Kiez, ein Ort gelebter Gesundheitsversorgung und ein Spiegel beruflicher wie gesellschaftlicher Verantwortung.

Schon der Blick auf die Anfangsjahre der 1960er-Jahre lässt erkennen, unter welchen Voraussetzungen pharmazeutische Versorgung damals entstand: staatlich reguliert, medizinisch klar hierarchisiert und in weiten Teilen analog. Das Selbstverständnis der Offizin war ein anderes als heute – beratend, ja, aber vor allem dispensierend und normiert. In den folgenden Jahrzehnten hat sich diese Rolle verschoben. Die Apotheke wurde nicht nur mit neuen Aufgaben betraut, sondern auch mit neuen Erwartungen konfrontiert: Prävention, individuelle Beratung, Medikationsmanagement, pharmazeutische Dienstleistungen. Der Arbeitsplatz verwandelte sich zur Drehscheibe zwischen niedergelassenen Ärzten, Pflegediensten, Kliniken und Versicherten – oft ohne angemessene politische oder finanzielle Begleitung.

Gerade in den letzten Jahren zeigt sich, wie wertvoll und zugleich fragil dieses Fundament ist. Die Zahl der Apotheken geht bundesweit zurück. Fachkräftemangel, digitale Herausforderungen, ökonomischer Druck und eine teils überfordernde Bürokratie sorgen dafür, dass sich viele Betriebe aus der Fläche zurückziehen. Dass eine Apotheke über sechs Jahrzehnte hinweg besteht, ist daher mehr als ein Einzelfall: Es ist ein Beweis für ein gelungenes Zusammenspiel aus generationsübergreifendem Wissenstransfer, konsequenter Standorttreue und einer Belegschaft, die mehr als nur Routine leistet. Sie bringt Haltung, Stabilität und tägliche Präsenz ein – oft über das Sichtbare hinaus.

Auffällig ist, dass inmitten dieses Jubiläums nicht der Stolz auf das Erreichte im Vordergrund steht, sondern die Demut vor der Zukunft. Der Rückblick dient nicht der Verklärung, sondern der Vergewisserung: Was hat funktioniert, warum wurde Vertrauen aufgebaut, und wie kann diese Substanz auch unter veränderten Vorzeichen bewahrt werden? Der Wandel des Berufsbildes – von der rezeptzentrierten Dispensierstelle zum multifunktionalen Gesundheitsdienstleister – verlangt nicht nur technologische Kompetenz, sondern auch kulturelle Wandlungsfähigkeit. Gerade in inhabergeführten Apotheken zeigt sich, wie wichtig es ist, Belegschaften nicht nur fachlich zu schulen, sondern auch werteorientiert zu führen. Der Begriff „Team“ gewinnt dabei eine tiefere Bedeutung: Es geht um generationsübergreifendes Lernen, um Belastbarkeit und um eine gemeinsame Vorstellung davon, was gute Versorgung bedeutet – auch jenseits wirtschaftlicher Kennzahlen.

Ein Jubiläum wie dieses ist deshalb nicht nur ein Anlass zur Feier, sondern auch eine Mahnung. Es erinnert daran, dass Apotheken Orte der Nähe, der Vertrautheit und der Fürsorge sind – und dass diese Eigenschaften keine nostalgischen Relikte sind, sondern ein strategisches Kapital in Zeiten wachsender Anonymität im Gesundheitswesen. Während sich Plattformanbieter, Versandapotheken und Künstliche-Intelligenz-Dienste als Lösung verkaufen, zeigt die Praxis vor Ort: Es sind die Menschen, ihre Beziehung zur Nachbarschaft und ihr fachliches Ethos, die den Unterschied machen. 60 Jahre Apothekentradition sind deshalb auch 60 Jahre Beziehungsarbeit, Beständigkeit und Verantwortung im Wandel.

Angesichts der multiplen Herausforderungen – regulatorisch, ökonomisch, gesellschaftlich – wird deutlich, dass eine so lang bestehende Apotheke nicht trotz der Veränderungen erfolgreich geblieben ist, sondern gerade durch ihre Fähigkeit, sich zu verändern, ohne sich selbst aufzugeben. In einer Zeit, in der viele Betriebe an die Grenze ihrer Belastbarkeit stoßen, kann eine solche Geschichte Mut machen. Sie belegt, dass es möglich ist, neue Rollen anzunehmen, Personal weiterzuentwickeln, Kundenerwartungen zu integrieren und zugleich die eigene Herkunft zu wahren.

Vielleicht ist das in Wahrheit die größte Leistung: nicht die Dauer selbst, sondern die Qualität der Übergänge. Denn 60 Jahre bedeuten nicht nur drei Generationen, sondern auch zahllose individuelle Anpassungsentscheidungen – unternehmerisch, personell, fachlich. Sie bedeuten Entscheidungen gegen Trends, für den Standort, für Menschen. In einer Branche, die zunehmend in Zahlen und Durchlaufquoten gemessen wird, ist es diese Form stiller Führungsleistung, die in der Öffentlichkeit oft übersehen wird – aber essenziell bleibt, wenn es um die Zukunft einer dezentralen, bürgernahen Arzneimittelversorgung geht.

Deshalb verdient ein solches Jubiläum nicht nur Respekt, sondern auch Aufmerksamkeit in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Es zeigt exemplarisch, was Apotheken leisten – nicht als Systembaustein, sondern als gestaltende Kraft im sozialen Raum. Die Frage ist nicht, wie lange solche Geschichten noch geschrieben werden können. Sondern, ob sie künftig überhaupt noch jemand schreiben darf.

 

Patienten suchen Kliniken, Ärzte fehlen, Strukturen kollabieren

Wie der Hausärztemangel Notaufnahmen überfordert, der Bereitschaftsdienst untergeht und Klinikschließungen die Lage eskalieren lassen

Wenn ein Patient mit Rückenschmerzen an einem Dienstagvormittag um 10 Uhr in der Notaufnahme erscheint, ist das längst kein Sonderfall mehr, sondern Teil eines strukturellen Notstands. In Thüringen spitzt sich die Lage zu – Hausarztpraxen sind unterbesetzt, Bereitschaftsdienste überlastet, Kliniknotaufnahmen überfüllt. Dabei treffen medizinische Fehlansteuerung, infrastrukturelle Lücken und politische Versäumnisse in einer Weise zusammen, die tiefgreifende Folgen für das gesamte Versorgungssystem hat. Der Ärztemangel zeigt längst nicht mehr nur demografische Konturen, sondern wird zum Auslöser einer akuten Versorgungskrise – mit Folgen, die sich von der Patientensteuerung über Klinikmanagement bis in die Grundsatzdebatte um Daseinsvorsorge ziehen.

Der Befund ist eindeutig, aber brisant: In Thüringen werden jährlich mehr als 500.000 Arzt-Patienten-Kontakte in den Kliniknotaufnahmen und im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst registriert. Was nach einem robusten Versorgungssystem klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als hochgradig dysfunktional. Denn anstelle einer klaren Rollenverteilung zwischen hausärztlicher Regelversorgung und notfallmedizinischer Akutversorgung verwischen die Grenzen zunehmend – nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern aus organisatorischem Vakuum. Patienten suchen Notaufnahmen auf, obwohl Sprechstunden laufen. Ärzte verweisen an Kliniken, obwohl ambulante Behandlung möglich wäre. Und über allem steht der Mangel an Hausärzten, der die Steuerungsfähigkeit der ambulanten Versorgung zunehmend aushebelt.

Was wie ein individuelles Fehlverhalten wirkt – das spontane Aufsuchen einer Notaufnahme ohne lebensbedrohlichen Anlass – ist in Wirklichkeit Ausdruck eines systemischen Versagens. Patienten wissen oft nicht mehr, wohin sie sich wenden sollen. Die 116 117 wird zwar beworben, ist aber überfordert. Die Bereitschaftspraxen sind personell unterbesetzt, die Fahrdienste limitiert. Das Ergebnis: Wer ärztliche Hilfe sucht, sucht die Klinik – auch wenn dort kein stationärer Bedarf besteht. Die KV Thüringen spricht von einer „Entwicklung zur Normalität“, Klinikvertreter von einer schleichenden Verlagerung ambulanter Grundversorgung in die stationären Strukturen. Und das hat Folgen: In den Notaufnahmen wächst nicht nur der Stress, sondern auch der Frust. Ärztinnen und Pflegekräfte sehen sich mit Menschen konfrontiert, die medizinisch keine Notfälle sind, deren subjektive Dringlichkeit aber nicht ignoriert werden kann.

Die Lage hat sich durch externe Faktoren zusätzlich verschärft. In Schleiz und Neuhaus am Rennweg wurden Klinikstandorte geschlossen – was in der Theorie nach Effizienz klingt, in der Praxis aber zu einer Überlastung der verbleibenden Notaufnahmen geführt hat. In Saalfeld beispielsweise stieg die Zahl der täglichen Fälle von 80 auf 150 – eine Verdopplung, die das Personal an die Grenze des Leistbaren bringt. Und genau dort liegt das strukturelle Dilemma: Statt einer Reform aus einem Guss entstehen lokal begrenzte Kollapsräume, in denen Verantwortung diffundiert und die politische Reaktion verspätet oder gar nicht erfolgt. Die hausärztliche Versorgung wird durch Nachwuchsmangel ausgehöhlt, der Bereitschaftsdienst von der gleichen Wurzel geschwächt. Rund 115 Hausarztsitze sind derzeit in Thüringen unbesetzt – jeder einzelne davon ein verlorener Anker für regionale Versorgung.

Dabei zeigt sich ein zweifacher Rückkopplungseffekt: Einerseits entlasten weniger Hausärzte das System nicht mehr, andererseits ziehen sich verbliebene Praxen aus der Verantwortung, indem sie Patienten in die Klinik verweisen – teils aus Unsicherheit, teils zur Risikovermeidung. Klinikärztinnen und Krankenhausgesellschaften wiederum warnen: Der Schwund an Hausärzten trifft nicht nur die ambulante Versorgung, sondern gefährdet auch die Funktionsfähigkeit der Notaufnahmen. Denn die steigende Zahl der Patienten bei gleichbleibenden Ressourcen erzeugt eine gefährliche Reibung – medizinisch, logistisch und psychologisch.

Ein politischer Lösungsversuch lag mit dem Reformvorschlag der früheren Bundesregierung auf dem Tisch: die Einrichtung integrierter Anlaufstellen in Kliniken, wo Patienten medizinisch triagiert und entweder der Notaufnahme oder dem Bereitschaftsdienst zugewiesen würden. Doch was konzeptionell sinnvoll klingt, scheiterte bislang an Umsetzung, Finanzierung und Koordination. Die strukturellen Engpässe – personell wie infrastrukturell – blieben bestehen, während die Dringlichkeit stieg. Auch die Digitalisierung, etwa durch Videosprechstunden, konnte den Druck bislang nicht nennenswert verringern.

In der öffentlichen Debatte droht dabei ein entscheidender Punkt unterzugehen: Die Überlastung der Notaufnahmen ist kein reines Mengenproblem, sondern ein Symptom für die Auflösung verlässlicher Steuerungsstrukturen. Wer heute in der Fläche keinen Hausarzt findet, keine erreichbare Bereitschaftspraxis kennt und bei Krankheit auf sich allein gestellt bleibt, hat kaum eine andere Wahl als die Notaufnahme – auch wenn er dort fehl am Platz ist. Die Schuldfrage stellt sich daher nicht aufseiten der Patienten, sondern bei einem System, das es versäumt hat, seine zentralen Zugänge aufrechtzuerhalten.

Vor allem die Verzahnung von hausärztlicher Versorgung, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und stationärer Notfallversorgung braucht eine Generalüberholung – nicht als technokratische Verwaltungsreform, sondern als funktional integriertes Versorgungskonzept. Denn solange Notaufnahmen das Versäumnis anderer Bereiche ausgleichen müssen, wird sich die Überforderung weiter verschärfen. Und während Politiker über Krankenhausfinanzierung und Strukturgesetze diskutieren, geraten vor Ort Menschen, Teams und Systeme ins Wanken – in einem Gesundheitssystem, das sich selbst zu überholen beginnt.

 

Diagnosen verdichten sich, Behandlungen verlagern sich, Kinder sind am stärksten betroffen

Wie sich Atemwegsinfekte seit Corona verändert haben, was Arztpraxen in den Sommermonaten überrollt und warum junge Patienten besonders leiden

In Deutschland haben sich akute Atemwegsinfektionen seit der Covid-19-Pandemie nicht nur mengenmäßig verschoben, sondern strukturell neu verankert. Was vormals saisonal vorhersehbar war, verläuft heute zunehmend außerhalb traditioneller Infektwellen, betrifft neue Altersgruppen in neuer Intensität und konfrontiert das Versorgungssystem mit einer paradoxen Gleichzeitigkeit aus Überdiagnostik und Überlastung. Besonders betroffen sind Kinder im Vorschul- und Grundschulalter – sie rutschen in ein infektiologisches Hochrisikofeld, das von erschöpften Eltern, belasteten Arztpraxen und inadäquater Prävention eingerahmt wird. Die jüngst vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) publizierte Auswertung des Versorgungsatlas ist mehr als eine epidemiologische Rückschau: Sie ist ein Brennglas auf systemische Verschiebungen, die tief ins Versorgungsverständnis reichen.

Der zentrale Befund der Auswertung ist alarmierend eindeutig: Seit 2022 liegt die Behandlungsprävalenz akuter Atemwegserkrankungen deutlich über dem Niveau der Vor-Corona-Jahre. 2022 markiert mit einer Prävalenz von 44,5 Prozent den Höchststand der vergangenen Dekade – ein Rekordwert, der selbst im Jahr 2023 mit 39,5 Prozent nur leicht zurückging und damit immer noch erheblich über dem vorpandemischen Referenzjahr 2019 (34,7 Prozent) liegt. Entgegen der Annahme, pandemische Effekte würden sich nach Ende der Schutzmaßnahmen verflüchtigen, zeigt sich vielmehr eine postpandemische Nachbeben-Dynamik, die das System unter Hochspannung hält.

Am deutlichsten fällt der Ausschlag bei Kindern bis fünf Jahre aus: In dieser Altersgruppe stieg die Behandlungsprävalenz sogar von 2022 auf 2023 weiter an. Besonders auffällig: Die Sommerquartale, die traditionell als infektiologisch eher ruhig galten, zeigen seit 2022 eine unerwartete Spitze der Konsultationen – eine Jahreszeitenverschiebung, die sich nicht allein durch biologische Mutationen oder gestiegenes Freizeitverhalten erklären lässt, sondern offenbar auch durch veränderte medizinische Inanspruchnahme, pädagogische Anforderungen in Kitas und die erhöhte Aufmerksamkeit vieler Eltern, die seit der Pandemie rascher ärztlichen Rat suchen.

Auch bei Grundschulkindern und Erwachsenen bis zum 65. Lebensjahr registrierten die Versorgungsforscher einen Anstieg um rund 20 Prozent im Vergleich zu 2019. In allen anderen Altersgruppen hingegen – insbesondere bei Menschen über 65 – fiel die Behandlungsprävalenz zurück. Diese Gegenläufigkeit verweist auf eine altersdifferenzierte Risikowahrnehmung und vermutlich auch auf eine unterschiedliche Alltagsmobilität und Hygieneumgebung. Während ältere Menschen sich tendenziell weiterhin vorsichtiger verhalten, kehrten Kinder und jüngere Erwachsene spätestens ab 2022 in ein infektanfälliges Sozialverhalten zurück – mit entsprechenden Folgen für das ambulante Versorgungssystem.

Von den insgesamt 15 untersuchten Atemwegserkrankungen nahmen 2023 fünf Erkrankungen signifikant zu: akute Infektionen der oberen und unteren Atemwege, Rhinopharyngitis, Tonsillitis und Viruspneumonie. Besonders häufig diagnostiziert wurden unspezifische Infektionen der oberen Atemwege – ein Befund, der nicht nur medizinisch, sondern auch abrechnungstechnisch relevant ist. Denn gerade diese Gruppe wird häufig als Krankschreibungsdiagnose verwendet, sowohl im persönlichen Arztkontakt als auch zunehmend in Form telefonischer Krankschreibungen. Diese Codierpraxis lässt vermuten, dass ein Teil des Anstiegs eher auf bürokratische Entlastung denn auf tatsächlich vermehrte Krankheitslast zurückzuführen ist. Gleichwohl ändert das nichts an der faktischen Belastung für das System.

Insbesondere bei Kindern zeigen sich qualitative Krankheitsverschiebungen: Während Erkältungsschnupfen 2022 seinen Höhepunkt erreichte und seither leicht rückläufig ist, wurden bei Mandelentzündungen (Tonsillitiden) und unteren Atemwegsinfektionen 2023 neue Höchststände gemessen. Das verweist nicht nur auf eine stärkere Exposition, sondern möglicherweise auch auf eine immunologische Nachholreaktion nach pandemiebedingter Expositionsvermeidung. Gerade bei kleinen Kindern, deren Immunsystem sich in kritischen Lernphasen befindet, sind solche Entwicklungssprünge problematisch – sie beeinflussen nicht nur die akute Krankheitslast, sondern auch das künftige Infektanfälligkeitsprofil.

Auch das Thema Covid-19 ist nicht verschwunden – es hat nur seine Form verändert. Während 2022 noch bei 26,9 Prozent der Versicherten eine entsprechende Diagnose gestellt wurde, sank dieser Wert 2023 auf 7,6 Prozent. Auffällig dabei: In vielen Fällen wurden Covid-19 und andere Atemwegserkrankungen im selben Quartal kodiert – ein Hinweis auf gleichzeitige oder eng aufeinanderfolgende Infekte, möglicherweise auch auf eine fortgesetzte Unsicherheit in der Differenzialdiagnostik. Die schiere Häufigkeit der Diagnosen deutet darauf hin, dass Covid-19 inzwischen Teil des infektiologischen Alltags geworden ist – ein permanenter Akteur unter vielen, aber keiner, der das Feld verlässt.

Die Studie verweist indirekt auch auf strukturelle Defizite der aktuellen Gesundheitsversorgung. Wenn in den Sommermonaten plötzlich mehr Infekte dokumentiert werden als im Winter, wenn Kinderärzte mit Eltern telefonieren, um Symptome einzustufen, bevor ein Termin überhaupt möglich ist, wenn Krankschreibungen digitalisiert werden, aber zugleich an empirischer Grundlage verlieren – dann geht es nicht nur um Viren, sondern um Vertrauen, Erwartung und Steuerungsfähigkeit. Der ambulante Sektor wird zum Scharnier zwischen medizinischer Prävention, sozialer Kontrolle und psychologischer Beruhigung – ohne dass er für diese Funktion angemessen ausgestattet ist.

Die Versorgungsdaten aus dem Zi-Atlas liefern damit nicht nur epidemiologisches Zahlenwerk, sondern eine Diagnose der Versorgungsgesellschaft nach der Pandemie: Sie zeigt sich nervöser, anspruchsvoller, kleinteiliger – und in vielen Bereichen überfordert. Für die Zukunft stellt sich damit nicht nur die Frage nach der medizinischen Strategie bei kommenden Infektionswellen, sondern auch nach strukturellen Reformen: Wie können Präventionslogiken gestärkt, Versorgungsbedarfe entlastet und medizinische Kommunikationsräume gestützt werden? Ohne diese Antworten wird die hohe Behandlungsprävalenz zum Dauerzustand – mit gravierenden Folgen für eine Generation, die schon jetzt zu den größten Verlierern der Pandemie zählt.

 

Lichtschutz braucht Kontrolle, Verbraucherschutz braucht Transparenz, Apothekerwissen braucht Vertrauen

Was Öko-Test über Sonnencremes herausfand, wie LSF-Werte wirklich wirken und warum Apotheken bei der Aufklärung eine Schlüsselrolle spielen

Die Wahrheit über den Lichtschutzfaktor beginnt selten auf der Packung – und noch seltener endet sie dort. Was als verlässlicher Sonnenbegleiter in Cremetuben daherkommt, ist in Wirklichkeit ein Produktversprechen unter doppeltem Erwartungsdruck: wissenschaftlich quantifizierbar und gesundheitlich unverzichtbar. Umso bedeutender war der jüngste Testlauf von Öko-Test, der 26 Sonnenschutzmittel einer erweiterten Kontrolle unterzog – und dabei nicht nur auf verbotene Inhaltsstoffe stieß, sondern auch auf eine klaffende Lücke zwischen Werbeetikett und Wirkrealität. Die Apothekenprodukte schnitten dabei nicht überragend, aber stabil ab. Und der Bericht offenbart, worauf es künftig ankommt: auf Mengenlehre, molekulare Klarheit und eine neue Beratungskultur, in der Apotheken mehr denn je als Vertrauensinstanz gefordert sind.

Denn auch wenn die Sonnenschutzwirkung heute mit Zahlen etikettiert ist, bleibt die Wirkung selbst oft ein statistisches Versprechen. Der Lichtschutzfaktor – eingeführt in den 1950er-Jahren – suggeriert Präzision, doch sein Effekt hängt von vielen Variablen ab: Hauttyp, Auftragsmenge, Reibung, Wasser, Schweiß, Reaktion mit anderen Produkten. Wer meint, mit LSF 50 „sicher“ zu sein, vergisst oft, dass sich dieser Wert nur dann entfaltet, wenn zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut flächendeckend und gleichmäßig aufgetragen wurden. Diese Menge entspricht etwa drei Esslöffeln für einen erwachsenen Körper. Alles darunter – und die Schutzwirkung fällt exponentiell ab.

Öko-Test prüfte deshalb nicht nur die Inhaltsstoffe, sondern erstmals auch die tatsächliche UVB-Schutzleistung im Labor – ein Quantensprung in Sachen Verbraucherschutz. Bei 15 der 26 getesteten Mittel entsprach der gemessene Schutz dem ausgelobten LSF. Zehn Produkte jedoch verfehlten die Mindestleistung deutlich. Ein Mittel kam nicht einmal auf ein Drittel des deklarierten Werts – ein eklatanter Bruch des Verbrauchervertrauens, der über bloße Reputationsschäden hinausgeht. Denn falsche Schutzangaben bergen reale Gesundheitsrisiken: Sonnenbrand, DNA-Schäden, langfristig Hautkrebs.

Noch kritischer: In mehreren Produkten wurde erneut der bereits im Vorjahr aufgefallene Weichmacher Di-n-Hexylphthalat (DnHexP) gefunden – ein Stoff, der als fortpflanzungsgefährdend gilt und in Kosmetika verboten ist. Die Spur führt vermutlich über den UV-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat), der möglicherweise bei der Herstellung mit DnHexP verunreinigt wurde. Obwohl Öko-Test betont, dass keine akute Gesundheitsgefahr von den gefundenen Mengen ausgeht, ist der Fall ein Lehrstück über globale Lieferketten, regulatorische Grauzonen und die Fragilität kosmetischer Produktsicherheit.

Die Reaktionen auf den Test waren unterschiedlich: Während Drogeriemarken mit teils erheblichen Abwertungen konfrontiert waren, konnten einige Apothekenmarken zumindest mit der Gesamtnote „gut“ bestehen – etwa Avène, Eucerin, Vichy und Ladival. Doch auch hier gilt: Ein „gut“ ist kein Freifahrtschein. Denn in der pharmazeutischen Beratung zählt nicht nur die relative Produktqualität, sondern der absolute Anspruch auf Verlässlichkeit. Wer in der Offizin Sonnencreme empfiehlt, trägt mit an der Schutzwirkung – durch Aufklärung über Auftragsmengen, Nachcreme-Regeln, Sonnenverhalten und Hauttypberatung.

Und das ist dringend nötig. Denn Studien zeigen, dass Verbraucher häufig nur ein Drittel der empfohlenen Menge auftragen – was den LSF de facto auf ein Drittel reduziert. Auch das Nachcremen wird missverstanden: Es dient nicht der Verlängerung des Schutzzeitraums, sondern der Wiederherstellung des ursprünglichen Schutzes nach Abrieb oder Wasserverlust. Die Zeit läuft trotzdem weiter – ab der ersten Minute in der Sonne.

Gerade bei Kindern, älteren Menschen und Patientengruppen mit fotosensibilisierenden Medikamenten ist die präzise Dosierung entscheidend. Hier wäre ein neuer Aufklärungsschwerpunkt in Apotheken denkbar – etwa durch praxisnahe Visualisierung (Ein-Esslöffel-Regel), Beratungsposter, kostenlose Probieraktionen und zielgruppenspezifische Hinweise im HV-Gespräch. Auch ein produktübergreifender Vergleich unter pharmazeutischer Aufsicht könnte Vertrauen stiften – und helfen, Markenwahl weniger zur Glaubensfrage und mehr zur rationalen Entscheidung zu machen.

Denn der Markt ist in Bewegung. Neue galenische Formen – von leichten Gels bis zu schwerelosen Fluiden – versprechen bessere Anwendbarkeit. Doch auch sie stehen unter dem Verdacht, Nutzer zu einer zu sparsamen Dosierung zu verleiten. Der Wunsch nach „unsichtbarem Schutz“ ist nachvollziehbar, aber medizinisch riskant. Die Kosmetikindustrie bleibt gefordert, Applikationshilfen, Pumpendosierer oder farblich temporär sichtbare Sonnencremes zu entwickeln – ein Thema, das im Apothekenregal ebenso sichtbar werden sollte wie auf Industrieetiketten.

Der jüngste Öko-Test ist deshalb kein simpler Produktcheck, sondern ein Brennglas auf eine systemische Herausforderung: Intransparenz, Kommunikationsdefizite und ein unausgeschöpftes Beratungspotenzial. Die Offizin hat hier einen Platz zwischen Wissenschaft, Verbraucherschutz und Vertrauenskommunikation – ein Ort, an dem nicht nur Cremes verkauft, sondern Schutzkompetenzen gestiftet werden.

Dass Apotheken in diesem Jahr nicht mit „sehr gut“ glänzen konnten, ist ein Ansporn – kein Manko. Denn während andere über Preise konkurrieren, können Apotheken über Qualität, Wissen und Nähe überzeugen. Der Sommer 2025 ist lang – und die Verantwortung groß.

 

Vertrauen ohne Kontrolle, Gesundheit ohne Garantie, Markt ohne Maß

Wie Nahrungsergänzungsmittel millionenfach konsumiert werden, obwohl Prüfverfahren fehlen, Verbraucher getäuscht werden und politische Regeln ausbleiben

Nahrungsergänzungsmittel gelten für viele Menschen als harmlose Gesundheitshelfer – kleine Tabletten, Kapseln oder Pulver, die das Wohlbefinden steigern, Defizite ausgleichen oder die Leistung optimieren sollen. Der Markt boomt, die Akzeptanz ist hoch, und in Apotheken wie Online-Shops füllen sie ganze Regale. Doch was als Wohlfühlprodukt vermarktet wird, basiert häufig auf einem trügerischen Sicherheitsgefühl. Denn anders als bei Arzneimitteln gibt es für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) weder ein verpflichtendes Prüfverfahren noch eine gesundheitliche Zulassung durch staatliche Stellen. Dass dennoch knapp die Hälfte der Verbraucher*innen davon ausgeht, es gäbe eine solche Kontrolle, ist kein Zufall – sondern Ausdruck eines systemisch produzierten Irrtums, den Marktakteure, Influencer und Werbestrategen gezielt begünstigen. Der aktuelle Bericht der Verbraucherzentralen macht das Dilemma deutlich – und zeigt, dass die bisherige Rechtslage auf Kosten der Gesundheit geht.

Die zentralen Zahlen sprechen für sich: Laut einer repräsentativen Befragung durch das Marktforschungsinstitut Zühlsdorf + Partner im Auftrag von Lebensmittelklarheit.de, einem Projekt der Verbraucherzentralen, verwenden 77 Prozent der Menschen in Deutschland regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel – und rund ein Viertel hält sie sogar für „natürliche Arzneimittel“. Doch genau das sind sie nicht. NEM gelten lebensmittelrechtlich schlicht als Lebensmittel mit Zusatznutzen – und unterliegen daher weder einem Zulassungsverfahren noch einer vorherigen Sicherheitsbewertung durch eine Behörde. Unternehmen müssen ihre Produkte lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Erzeugnisse unbedenklich sind. Eine behördliche Prüfung erfolgt nur stichprobenartig und risikoorientiert – was bedeutet: Die Kontrolle kommt spät, lückenhaft und oft erst dann, wenn der Schaden längst entstanden ist.

Diese regulatorische Lücke hat ein Geschäftsmodell befeuert, das auf psychologischer Suggestion basiert: Wer sich nicht gut fühlt, greift zu Vitaminen, Mineralien oder Detox-Kuren – auch ohne ärztliche Indikation. Die Produkte suggerieren Natürlichkeit, Sicherheit und Wirkung. Doch sie können in höheren Dosen unerwünschte Nebenwirkungen haben oder mit Medikamenten interagieren. Der Markt bewegt sich dabei in einem Graubereich, der rechtlich legal, aber gesundheitlich fragwürdig ist. Die Grenzen zwischen Werbung und Heilversprechen verschwimmen zusehends. Besonders problematisch: Die sozialen Medien. Auf TikTok, Instagram oder YouTube bewerben Influencer*innen Nahrungsergänzungsmittel mit Aussagen wie „hilft beim Schlaf“, „stärkt das Immunsystem“ oder „reinigt den Darm“ – oft ohne wissenschaftliche Belege, aber mit großer Reichweite. Die Werbeaussagen verbreiten sich schneller als jede Aufklärung – und treffen auf ein Publikum, das Produkte kauft, weil es sich Gesundheit wünscht, aber keine Risiken kennt.

Dass diese Fehlannahmen keine Einzelfälle sind, zeigt die Umfrage der Verbraucherzentralen deutlich. Fast die Hälfte der Befragten geht irrtümlich davon aus, Nahrungsergänzungsmittel würden vor dem Verkauf behördlich geprüft. Diese Annahme verleiht den Produkten eine Seriosität, die sie faktisch nicht besitzen. Der Wunsch nach Gesundheit führt hier in die Irre – und der Gesetzgeber sieht tatenlos zu. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betont seit Jahren, dass gesunde Menschen mit ausgewogener Ernährung keine zusätzlichen Präparate benötigen. Nur für definierte Gruppen – etwa Schwangere, ältere Menschen oder Personen mit chronischen Erkrankungen – kann eine gezielte Nahrungsergänzung sinnvoll sein. Doch genau diese Differenzierung fehlt im Markt. Statt individueller Bedarfsermittlung herrscht pauschale Bewerbung, statt ärztlicher Empfehlung dominieren Verkaufsinteressen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb, was längst überfällig ist: klare Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, ein europaweites Zulassungsverfahren mit wissenschaftlicher Sicherheitsprüfung und eine Verschärfung der Werbevorgaben – insbesondere für Social Media. Derzeit darf nahezu jedes Produkt mit Wirkversprechen beworben werden, solange es nicht explizit eine krankheitsbezogene Wirkung behauptet. Dieser regulatorische Spielraum ist das Einfallstor für die gezielte Desinformation. Gerade weil NEM keine Medikamente sind, aber so auftreten, bedarf es eines Schutzsystems, das nicht erst nach dem Schaden greift, sondern präventiv wirkt.

Die aktuelle Praxis ist ein Rückschritt in einer Zeit, in der Verbraucherschutz höchste Priorität haben müsste. Das System überlässt es den Konsumenten, Nutzen und Risiko selbst einzuschätzen – obwohl ihnen dazu in vielen Fällen die medizinische oder ernährungswissenschaftliche Kompetenz fehlt. Dass Apotheken die Produkte führen, verstärkt dabei das trügerische Sicherheitsgefühl – obwohl diese, anders als bei Arzneimitteln, keine garantierte Prüfung voraussetzen. In einem Gesundheitswesen, das auf Vertrauen basiert, ist diese Lücke ein Problem. Und in einem Markt, der auf Milliardenumsätzen ruht, ein strukturelles Versäumnis.

Es geht dabei nicht um ein Verbot von Nahrungsergänzungsmitteln. Es geht um Transparenz, Verantwortung und Sicherheit. Verbraucher*innen müssen die Sicherheit erhalten, dass die Produkte, die sie kaufen, auch halten, was sie versprechen – und sie nicht gefährden. Die Politik hat es bislang versäumt, eine klarere Linie zu ziehen. Die Forderung nach einem europäischen Zulassungsverfahren, nach kontrollierten Inhaltsgrenzen und nach transparenter Deklaration ist nicht radikal, sondern realistisch. Wenn Gesundheit zum Markt wird, braucht es Regeln, die nicht dem Zufall überlassen bleiben. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Risiko, wenn sie mit Maß und Kontrolle behandelt werden. Genau das aber fehlt – und das ist das eigentliche Problem.

 

Widerstand, Wissenschaft, Weltdebatte

Wie Étienne-Émile Baulieu mit Mifepriston die Reproduktionsmedizin veränderte, gesellschaftliche Machtgefüge erschütterte und bis zuletzt ein Leben für die Forschung führte

Als Étienne-Émile Baulieu am 28. Mai 2025 im Alter von 98 Jahren stirbt, endet das Leben eines Mannes, der wie wenige andere die Grenzlinien zwischen Medizin, Moral und Macht verschoben hat. Der Erfinder von Mifepriston – besser bekannt als „Abtreibungspille“ – hat nicht nur ein Medikament geschaffen, sondern ein medizinisches und politisches Erdbeben ausgelöst, dessen Nachwirkungen bis heute die globalen Auseinandersetzungen um reproduktive Selbstbestimmung, Frauenrechte und wissenschaftliche Verantwortung prägen. Sein Tod ist der Schlusspunkt eines außergewöhnlichen Forscherlebens – und zugleich Anlass für eine erneute Reflexion darüber, was medizinischer Fortschritt wirklich bedeutet, wenn er nicht nur heilt, sondern auch entscheidet.

Geboren 1926 als Étienne Blum in Straßburg, wächst Baulieu in einem Frankreich auf, das bald von Krieg, Besatzung und Widerstand gezeichnet sein wird. Als Jugendlicher engagiert er sich in der Résistance gegen den Nationalsozialismus – ein prägender Akt des Eigensinns, der bereits andeutet, wie tief in ihm das Bedürfnis verwurzelt ist, gegen politische und ideologische Übermacht mit Wissen und Haltung zu bestehen. Nach dem Krieg studiert er Medizin, wird Endokrinologe, spezialisiert sich früh auf die Biochemie von Steroidhormonen. 1963 gründet er eine eigene Abteilung am neu geschaffenen Inserm, dem französischen Pendant zum deutschen Paul-Ehrlich-Institut – und leitet diese bis zum Jahr 1997. Doch sein Name wird nicht durch seine administrative Laufbahn berühmt, sondern durch eine molekulare Entscheidung mit weltweiter Wirkung: die Entwicklung des Antigestagens RU 486.

Was Baulieu zu Beginn der 1980er Jahre entdeckte, war mehr als nur ein Wirkstoff – es war die präzise Entkopplung eines biologischen Prozesses von seinem natürlichen Verlauf. Mifepriston blockiert die Wirkung von Progesteron, jenem Hormon, das notwendig ist, damit sich eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter einnistet. Wird diese Wirkung gezielt unterbunden, bricht die Schleimhaut zusammen, das embryonale Gewebe wird abgestoßen. Was klinisch nüchtern klingt, ist gesellschaftlich explosiv: ein Schwangerschaftsabbruch ohne operativen Eingriff, initiiert durch ein einfaches Präparat, kontrolliert durch die Patientin selbst. Die französische Firma Roussel Uclaf – damals ein Tochterunternehmen von Hoechst – übernimmt die Entwicklung, mit Unterstützung von Baulieu und Edouard Sakiz, dem Vorstandschef. 1988 wird das Medikament in Frankreich zugelassen. Die öffentliche Reaktion ist heftig.

Während Frauenrechtlerinnen in ganz Europa applaudieren, beginnt in konservativen und kirchlichen Kreisen ein Kulturkampf, der Mifepriston als „Todespille“ dämonisiert. In Deutschland, wo die Diskussion um § 218 Strafgesetzbuch ohnehin aufgeladen ist, dauert es bis 1999, ehe das Medikament auf den Markt kommt – mit erheblichen regulatorischen Auflagen. Die USA folgen noch später, 2000 mit einer eingeschränkten Zulassung, die bis heute in etlichen Bundesstaaten unter juristischem Beschuss steht. Inzwischen wird das Mittel in mehr als 70 Ländern eingesetzt – nicht nur zur Abtreibung, sondern auch zur Einleitung von Fehlgeburten, in der Onkologie und für andere endokrinologische Anwendungen.

Die Stärke von Baulieus Werk liegt in seiner Doppeldeutigkeit: Es ist medizinisch eindeutig, politisch brisant und moralisch herausfordernd. Die einen feiern ihn als Wegbereiter der reproduktiven Autonomie, die anderen verdammen ihn als Urheber einer medizinisch legitimierten Lebensbeendigung. Dass Baulieu selbst nie auf Konfrontation setzte, sondern sich stets als Wissenschaftler verstand, der Ergebnisse präsentiert, aber keine Urteile fällt, macht ihn umso unbequemer für Ideologen aller Lager. Seine Haltung bleibt bis zuletzt dieselbe: Der Zugang zu sicherer Medikation ist kein Skandal, sondern ein Menschenrecht – und Frauen sind nicht Objekte moralischer Debatten, sondern Subjekte medizinischer Entscheidungen.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron würdigte ihn postum als „Geist des Fortschritts“. Tatsächlich ist Baulieu eine jener Figuren, deren Einfluss weit über die Laborwände hinausreicht. Seine wissenschaftliche Biografie umfasst über 300 Publikationen, Ehrungen in ganz Europa, die Mitgliedschaft in der Académie des sciences. Und doch ist es ausgerechnet diese eine Tablette, die ihn unsterblich macht – im Streit wie in der Wirkung. Die „Pille danach“ war der Anfang, Mifepriston der Dammbruch, der zeigte, dass Pharmakologie nicht nur Lebensläufe begleiten, sondern auch biografische Wendepunkte bestimmen kann.

Rückblickend zeigt sich, wie sehr Étienne-Émile Baulieu der Medizin eine politische Dimension verliehen hat – nicht durch Überzeugungsreden, sondern durch die nüchterne Konsequenz wissenschaftlicher Logik. Die Abtreibungspille war für ihn keine Provokation, sondern ein Fortschritt. Ihre Gegner machten sie zur Provokation – und damit zur Projektionsfläche gesellschaftlicher Ängste und Machtverhältnisse. Heute, in Zeiten wachsender Repression gegenüber reproduktiven Rechten, gewinnt Baulieus Erbe neue Aktualität. Seine Forschung war nie ideologisch, aber sie zwang die Ideologie zur Reaktion.

Baulieu starb in Le Kremlin-Bicêtre bei Paris – im selben Ort, wo er einst seine Forschung begann. Sein Leben ist abgeschlossen, sein Werk bleibt offen. Denn jede gesellschaftliche Diskussion um Selbstbestimmung, Ethik und Wissenschaft wird künftig – ob bewusst oder nicht – auf seine Entdeckung zurückblicken müssen. Étienne-Émile Baulieu hat die Medizin nicht nur vorangebracht, sondern ihr ein neues Koordinatensystem gegeben. Eines, in dem Freiheit nicht nur biologisch, sondern politisch verstanden werden muss.

 

Glosse: Weniger Watt, mehr Wattestäbchen, gleiche Verantwortung

Warum Apotheken bald Aquaponik betreiben, Tupperware befüllen und CO₂-neutralen Botenstrom erzeugen sollen

Nachhaltigkeit ist das neue Rabattmodell, und die Apotheke das neue Feuchtbiotop. Während sich Pharmaunternehmen im CO₂-Kerzenschein gegenseitig zur ökologischen Wirkstoffsynthese applaudieren, kündigt das Umweltbundesamt den nächsten Schritt auf dem grünen Trampolin an: Die Offizin wird zur Umweltschutzzone erklärt. Von wegen „stille Helfer der Versorgung“ – Apothekenbetreiberinnen und -betreiber sind ab sofort CO₂-Zuchtmeister, Energiespartüftler und Aquaponikvisionäre. Wer keinen Karpfen züchtet, bekommt auch keinen Kassenabschlag mehr.

Denn seien wir ehrlich: Was ist schon eine Rezeptur gegen einen Rückzugsraum für umweltpädagogisch wirksame Wasserpflanzen? Das UBA macht ernst: Nachhaltigkeitszertifikat, Solardach, Elektrofahrrad mit kinetischem Rückspeichersystem und Sichtfenster zur Fischtreppe. Klingt nach Zukunft, ist aber Vorgabe. Die Dreiwalzenstühle sollen künftig durch Bremsenergie des Fahrboten angetrieben werden – jeder Stopp an der Haustür als kleiner Beitrag zur klimaneutralen Salbenerzeugung. Wer sein Labor noch nicht energieautark betreibt, wird möglicherweise in die politische Zone der „versorgungsunsicheren Altformate“ eingestuft – mit deutlich reduzierter Packungspauschale. Schließlich kann man Nachhaltigkeit nicht auf Verdacht vermuten, sondern muss sie per Originalrechnung, Rücklichtleistung und Algenwachstumsreport belegen.

Und während die Grünen hinter verschlossenen Türen noch über die Definition von „ökologisch anspruchsvoll“ und „zukunftsfest aufgestellt“ philosophieren, müssen Apothekenkund:innen sich schon mal von Zellophan verabschieden. Rezepturen bitte nur noch in der selbstgehäkelten Netzverpackung, idealerweise aus dem regionalen Alpaka-Überbleibsel des letzten Urban-Farming-Festivals. Aufbewahrungsgefäße? Tupper ist das neue Blister. Wer sein Gynokadin-Gel in der Einwegflasche verlangt, gefährdet laut Umweltlabel die nachhaltige Arzneimittelsouveränität. Und wehe, das Abwasser enthält noch Spuren von Ibuprofen – die Biotonne könnte zukünftig vom Gesundheitsamt inspiziert werden. Halbjährlich. Unangekündigt. Mit PH-Streifen und Aqua-Mikroskop.

Was bleibt? Eine 10-Cent-Pauschale für vorbildliches Verhalten. Zehn Cent! Für den Einbau einer Solaranlage, die Anschaffung zweier Elektro-Botenräder, die Umgestaltung der Rezeptur zur Fischplantage und die eigene Teilnahme an der „Greenpharm-Transition-Class“ (wahlweise online oder als Meditations-Workshop mit Moosbeet). Vielleicht gibt es auch bald Apothekenabzeichen in Bronze, Silber und Gold – je nach Zahl der Aquaponik-Karpfen und Wiederverwendbarkeitsquote bei der Zäpfchenverpackung.

Wer das für Satire hält, hat den Koalitionsvertrag nicht gelesen. Dort steht nämlich: Nachhaltigkeit soll künftig ein „messbarer Bestandteil pharmazeutischer Versorgung“ werden. Klingt gut, ist aber gefährlich offen für Interpretationen – und noch gefährlicher offen für kreative Beamtenphantasie. Während früher mit Milligramm und Milliliter hantiert wurde, zählt jetzt das Mikrobiom der Mitarbeiterküche und der CO₂-Ausstoß des Kundenparkplatzes. Oder wie es ein engagierter Referent aus dem Ministerium formulierte: „Wer Heizung hat, kann auch heizen. Aber nicht umsonst!“

Und weil wir gerade beim Thema Energie sind: Bereitschaftsdienst wird zur ökologischen Kardinalfrage. Künftig soll die Frage „Haben Sie geöffnet?“ mit einem Nachhaltigkeits-Indikator verknüpft werden. Temperaturverluste durch automatische Schiebetüren, Lichtemissionen durch Kundenpräsenz, Kaffeeautomaten im Stand-by-Modus – das alles wird bilanziert. Diejenigen, die nachts tatsächlich für Notfälle aufschließen, werden energetisch zur Verantwortung gezogen: Die CO₂-Kurve muss schließlich auch um drei Uhr morgens stimmen.

Die Krönung: Ein digitaler Nachhaltigkeitsreport, der jährlich in dreifacher Ausführung an das UBA, die Kassenärztliche Vereinigung und das Amt für Aquakultur zu senden ist. Mit dabei: Drohnenaufnahmen des Solardachs, Fotodokumentation der biologischen Filtereinheit, CO₂-Fußabdruck jedes Angestellten (getrackt via Pollenabdruck am Fahrradpedal) und der Nachweis, dass das Labor seit mindestens sechs Monaten auch als Biotop für bedrohte Moosalgenarten dient.

Ironischerweise bleibt das Apothekenhonorar im gleichen Zeitalter wie die Rezeptpflicht für Ibuprofen 600. Die 10 Cent Zuschlag sind das grüne Trostpflaster für eine Branche, die man zuerst zum Leuchtturm erklärt und dann zur Wattwanderung nötigt. Kein Wunder, dass manche Betriebe überlegen, künftig statt Rezepturen lieber Bienenwachswickel aus Eigenproduktion zu vertreiben – bio, regional und garantiert emissionsarm.

Und während die Politik mit feuchtem Blick auf Sondervermögen, Transformationsfonds und Klimaetiketten schielt, denken viele Apothekenleiter:innen: Schön wär’s, wenn man mit Warmwasser statt mit Wartezimmern heilen könnte. Oder wenigstens mit einem Sumpffisch unter der Rezeptur. Hauptsache, das UBA findet’s nachhaltig.

In diesem Sinne: Bitte verpacken Sie Ihre Medikamente künftig nur noch in aufblasbaren Pflanzensäcken. Und vergessen Sie nicht: Nachhaltigkeit ist keine Option – sie ist der neue Apothekenstandard. Vielleicht wird ja bald auch das Berufsethos klimaneutral zertifiziert. Mit Glück bringt das dann 20 Cent.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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