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  • 31.05.2025 – Apotheken-News: Scheinrezepte, Haftbefehle, Versicherungslücke
    31.05.2025 – Apotheken-News: Scheinrezepte, Haftbefehle, Versicherungslücke
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Millionenbetrug mit Sprechstundenbedarf: Ermittler greifen zu, Apotheken geraten zwischen Retax-Risiko und fehlenden Versicherungsschutz. ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Scheinrezepte, Haftbefehle, Versicherungslücke

 

Wie ein multimillionenschwerer Betrugsfall das Kassensystem erschüttert, Apotheken in strukturelle Bedrängnis bringt und branchenspezifische Risikovorsorge zur Pflichtaufgabe macht

Ein bundesweit beachteter Zugriff auf ein betrügerisches Netzwerk rund um gefälschte Sprechstundenbedarfsrezepte legt offen, wie leicht Millionen im Kassensystem ohne echte Leistung generiert werden können, während Apotheken als technische Abwicklungsstelle am Ende der Kette zwischen Regress, Retax und Vertrauensbruch stehen, obwohl sie selbst weder Täter noch Profiteure sind, aber in Haftung geraten, wenn das System versagt, weil digitale Rezeptlogik fehlt, die Krankenkassen keine strukturellen Prüfverpflichtungen übernehmen und Versicherungen sich im Schadensfall hinter Klauseln zurückziehen, sodass betriebliche Risikovorsorge über branchenspezifische Vertrauensschadenversicherungen zur unverzichtbaren Verteidigungslinie wird – denn ohne Schutz gegen Rezeptbetrug, strukturierte Fälschungen und systemische Kontrollblindstellen geraten Apotheken nicht nur in wirtschaftliche Bedrängnis, sondern verlieren ihre Position als sichere Schnittstelle in einem Versorgungssystem, das längst nicht mehr immun gegen organisierte Täuschung ist.


Es war ein Zugriff, der nicht nur einen Kriminalfall offenbarte, sondern eine strukturelle Schieflage im Gesundheitssystem: Am Dienstag, dem 27. Mai, vollstreckten Ermittler der Kriminalpolizei Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft gleich mehrere Haftbefehle und durchsuchten über ein Dutzend Objekte – darunter private Wohnsitze, gewerbliche Firmensitze und eine Arztpraxis. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung im großen Stil. Konkret sollen mehrere Beschuldigte seit März 2022 Rezepte für Sprechstundenbedarf fingiert, eingereicht und im Namen von Arztpraxen abgerechnet haben – für Produkte, die niemals geliefert wurden. Der mutmaßlich erschlichene Betrag: über zehn Millionen Euro. Mindestens sieben Millionen gelten als realer Schaden. Doch während die Justiz ihre Instrumente ausspielt, wird ein tiefer liegendes Problem sichtbar: das gefährliche Zusammenspiel aus digitaler Kontrolllücke, analogem Dokumentenvertrauen und fehlender Versicherungssicherheit für Apotheken.

Im Zentrum des Betrugsmodells standen keine Einzelpatienten, sondern der sogenannte Sprechstundenbedarf – jener Bereich, in dem Arztpraxen regelmäßig Materialien wie Verbände oder Arzneimittel über Rezept beziehen, die pauschal mit Krankenkassen abgerechnet werden. Genau hier liegt das Problem: Diese Art von Verordnung unterliegt bislang weder einer digitalen Rezeptpflicht noch einer standardisierten Verifizierungsstruktur. Sie bewegt hohe Summen, ist aber kaum nachprüfbar. Und weil das Kassensystem keine individuellen Patientenkennungen für Sprechstundenbedarfsverordnungen vorsieht, bleibt die Kontrolle schwach. Mit anderen Worten: Ein idealer Nährboden für organisierte Manipulation – und für ein Modell, das sich problemlos skalieren lässt.

Die Ermittler gehen inzwischen von einem konzertierten Vorgehen aus: Arztstempel, Rezeptformulare, fiktive Liefernachweise – all das wurde offenbar mit der Zielsetzung eingesetzt, Kassen systematisch zu täuschen. Dass erst jetzt Haftbefehle vollstreckt und Vermögenswerte arrestiert wurden, ist ein weiteres Indiz dafür, wie schwerfällig das Reaktionssystem der Kontrolleure funktioniert. Dass Apotheken, deren Betriebsabläufe genau an der Schnittstelle von Rezeptannahme und Rechnungsstellung ansetzen, dabei unverschuldet in die Nähe strafrechtlicher Relevanz geraten können, ist eine der alarmierendsten Konsequenzen.

Denn in der täglichen Praxis bedeutet die Annahme von Rezepten für Sprechstundenbedarf nicht selten eine Gratwanderung: Zwischen Vertrauen gegenüber ärztlichen Kooperationspartnern und der Unmöglichkeit, jede Bestellung auf Echtheit zu prüfen, geraten Apotheken in eine kaum lösbare Position. Wird ein gefälschtes Rezept eingelöst, ist der Schaden nicht nur wirtschaftlich – er kann auch haftungsrechtlich verheerend sein. Auch wenn Apotheken keine Täuschungsabsicht trifft, tragen sie die Rückforderungskosten im Rahmen sogenannter Retaxationen. Versicherer wiederum greifen häufig nicht oder nur unter engen Voraussetzungen. Der Vorwurf leichter Fahrlässigkeit – etwa, weil eine Bestellung nicht als verdächtig erkannt wurde – genügt oft, um eine Schadensregulierung zu verweigern.

Dabei fehlt es vielerorts bereits am technischen Rüstzeug, um die Echtheit von Rezepten systematisch zu prüfen. Papierbasierte Verordnungen, analoge Abläufe, heterogene Formulare: Der Sprechstundenbedarf gehört zu den letzten großen weißen Flecken im Digitalplan des Gesundheitswesens. Weder ist seine Integration ins E-Rezept verpflichtend geregelt, noch existiert eine bundeseinheitliche Kontrollpflicht durch die Krankenkassen vor Auszahlung. Was bleibt, ist ein System, das auf Vertrauen basiert – und dieses Vertrauen lässt sich missbrauchen.

Apothekenbetreiber stehen daher vor der Notwendigkeit, selbst proaktiv Risiken abzusichern – auch wenn sie die Ursachen der Probleme nicht selbst zu verantworten haben. Eine branchenspezifische Vertrauensschadenversicherung, die gezielt Rezeptbetrug und Abrechnungsmanipulation abdeckt, wird zur Schlüsselkomponente betrieblicher Sicherheit. Standardpolicen greifen hier häufig zu kurz: Sie schließen Schäden durch Dritte aus oder begrenzen Deckungssummen deutlich unterhalb des realistischen Risikoniveaus. Gefordert sind daher angepasste Produkte, die nicht nur auf Schadensabdeckung setzen, sondern auch präventive Module enthalten – etwa Alarmmechanismen für ungewöhnliche Bestellmuster, digitale Plausibilitätsprüfungen oder Netzwerkabgleiche mit bekannten Missbrauchsfällen.

Doch diese Verantwortung kann nicht allein bei den Apotheken liegen. Es braucht eine grundlegende Revision der Abrechnungsmechanismen: digitale Verordnungswege auch für den Sprechstundenbedarf, verbindliche Rezeptkennzeichnung, automatisierte Abgleichverfahren und klare Prüfpflichten für Krankenkassen vor Auszahlung. Die technische Infrastruktur existiert längst – es fehlt lediglich am politischen Willen, sie dort einzusetzen, wo das Missbrauchspotenzial am höchsten ist. Stattdessen erleben Apotheken erneut, wie Verantwortung ohne Instrumente übertragen wird: Jeder neue Betrugsfall erhöht den Druck auf ihre Abläufe, ohne die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Der Fall Köln markiert dabei nur den jüngsten Gipfel in einer Reihe von Betrugsfällen, die quer durch das Bundesgebiet aufflammen. Mal geht es um GLP-1-Rezeptorfälschungen, mal um falsche BtM-Rezepte, mal – wie hier – um systematisch aufgebauschte Bedarfsverordnungen. Allen Fällen ist gemein: Sie zeigen die Schwächen eines Systems, das Dokumente bezahlt, aber ihre Grundlage nicht prüft. Und sie entlarven das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Verantwortung und Kontrolle, in das besonders Apotheken regelmäßig geraten.

Die Konsequenzen sind eindeutig: Ohne grundlegende Veränderung droht nicht nur der Vertrauensverlust zwischen Leistungserbringern und Kassen, sondern ein weiteres Abdriften der Apothekenbetriebe in rechtliche und wirtschaftliche Grauzonen. Was als Einzelfall erscheint, ist in Wahrheit ein systemischer Ernstfall. Und er verlangt endlich eine Antwort, die nicht nur mit Durchsuchungen und Haftbefehlen reagiert, sondern mit Reformen, die verhindern, dass Apotheken erneut zum letzten Glied eines fahrlässigen Abrechnungssystems gemacht werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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