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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Während in Köln mutmaßlich millionenschwere Scheinverordnungen für Sprechstundenbedarf systematisch durchgewinkt wurden, geraten Apotheken in ganz Deutschland in den Strudel aus undurchsichtigen Lieferketten, lückenhafter Kontrolle und wachsender Haftungsrisiken – denn wer abrechnet, steht im Verdacht, selbst wenn der Betrug an anderer Stelle begann; die Grenzen zwischen Tätern, Mittätern und unwissentlich Beteiligten verschwimmen juristisch wie reputativ, während Versicherungslücken, unklare Prüfpflichten und fehlende Frühwarnsysteme das Klima der Unsicherheit verschärfen, in dem Prävention zur letzten Instanz des Selbstschutzes wird, lange bevor Polizei oder Staatsanwalt überhaupt aktiv werden – der Kölner Fall zeigt mit aller Härte: Wer nicht kontrolliert, verliert nicht nur Geld, sondern womöglich die Betriebsfähigkeit.
Was aussieht wie ein komplexer Wirtschaftskrimi, ist zugleich ein gesundheitspolitischer Alarmruf: In Köln durchsuchten Ermittler am Dienstagmorgen zahlreiche Objekte – darunter Firmenräume, Privatwohnungen und eine Arztpraxis. Der Verdacht: gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Sprechstundenbedarf. Insgesamt geht es um ein mutmaßliches betrügerisches Abrechnungsvolumen von über zehn Millionen Euro. Die ermittelten Beschuldigten, sieben Personen im Alter von 33 bis 66 Jahren, sollen über fingierte Rezeptabrechnungen mindestens 6,6 Millionen Euro aus Kassenmitteln abgeschöpft haben – mithilfe gefälschter Verordnungen und systematischer Umgehung der Kontrollinstanzen.
Die Art des Betrugs legt ein Schwachstellenprofil offen, das in seiner Systematik erschüttert. Genutzt wurde der Bereich des Sprechstundenbedarfs, also jener Versorgungslinie, bei der Apotheken im Auftrag von Arztpraxen direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hier greifen zwar Rahmenverträge, aber in der Praxis fehlt es oft an Echtzeit-Kontrollen und an der intelligenten Erkennung verdächtiger Rezeptmuster. Die Täuschungsstrategie: gefälschte Verordnungen, eingereicht über reguläre Abrechnungswege – scheinbar legitim, tatsächlich jedoch ohne medizinische Grundlage.
Der Vorfall offenbart ein gravierendes Risiko für Apothekenbetriebe: Sie sind auf das Funktionieren der zentralen Abrechnungsarchitektur angewiesen, sind zugleich aber potenziell exponiert – als Zwischenakteure, als Logistikstellen oder als Vertragspartner von Leistungserbringern, die sich später als betrügerisch entpuppen. Dass hier keine eigene Schuld vorliegen muss, bedeutet nicht, dass keine eigene Haftung entsteht – zumindest in der Wahrnehmung von Kassen, Prüfdiensten oder auch in Regressforderungen. Wer heute im Bereich Sprechstundenbedarf beliefert, agiert auf juristischem Minenfeld.
Umso entscheidender wird die betriebliche Vorsorge. Die strategische Versicherungsabsicherung ist dabei ein elementarer Bestandteil moderner Apothekenführung: Eine Cyberversicherung schützt nicht nur gegen digitale Angriffe, sondern zunehmend auch gegen Datenmanipulation im Abrechnungsumfeld, etwa bei gefälschten Rezeptscans oder manipulierten Schnittstellenprotokollen. Noch wichtiger aber ist die Vertrauensschadenversicherung – also der Schutz vor vorsätzlichen Vermögensdelikten durch Dritte oder eigene Mitarbeitende. In Fällen wie dem Kölner, wo sich mutmaßlich externe Täter über reguläre Pfade Zugang zum Kassensystem verschafft haben, ist eine solche Versicherung unter Umständen die letzte Barriere zwischen betrogener Krankenkasse und regresspflichtiger Apotheke.
Dabei geht es nicht nur um individuelle Apothekenrisiken – sondern um die Stabilität des gesamten Versorgungssystems. Jede Fälschung, die durchrutscht, unterhöhlt das Vertrauen in das solidarisch finanzierte Gesundheitswesen. Die Fehlerkultur der betroffenen Akteure entscheidet nun, wie schnell wieder Sicherheit hergestellt werden kann.
Apotheken müssen daraus eigene Schlüsse ziehen. Die strukturelle Nähe zu Abrechnungsvorgängen darf nicht zur Passivität führen – im Gegenteil: Je früher verdächtige Muster erkannt und gemeldet werden, desto geringer das eigene Risiko, in Ermittlungen hineingezogen zu werden. Notwendig ist eine neue Sensibilität für Abrechnungsrisiken, gerade in unübersichtlichen Lieferketten oder bei wachsendem Druck, auch unkonventionelle Geschäftsmodelle zu bedienen. Letztlich liegt in der aktiven Mitarbeit an der Betrugsprävention auch ein Schutz der eigenen ökonomischen Existenz.
Denn wie der Kölner Fall zeigt: Wer heute nicht betroffen ist, kann morgen schon Ziel von Ermittlungen sein – selbst wenn er nichts falsch gemacht hat. Der Betrug beginnt nicht in der Apotheke, endet dort aber oft schneller als gedacht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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