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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wo bleibt die Standesvertretung?
Berlin - Apotheker Dr. Hermann Vogel Jr. setzt nun durch, was der Bundesgerichtshof (BGH) vor einem Monat entschieden hat: Beim OTC-Verkauf über Plattformen wie Amazon müssen die Anbieter eine ausdrückliche Einwilligung der Kund:innen zur Erhebung und Verarbeitung der Daten einholen. Bei Zuwiderhandlung liege ein Verstoß gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Was die Richter in Karlsruhe feststellten, muss er nun umsetzen, so Vogel. Die Standesvertretung sei hingegen nicht aktiv geworden.
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