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  • 07.04.2025 – Apotheken-News: Retaxation ohne Vorwarnung führt zu erheblichem Vermögensschaden für Apothekenbetreiber
    07.04.2025 – Apotheken-News: Retaxation ohne Vorwarnung führt zu erheblichem Vermögensschaden für Apothekenbetreiber
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Eine Apotheke ersetzt wegen eines akuten Lieferengpasses ein verordnetes Arzneimittel durch eine gleichwertige Alternative – medizinisch...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Retaxation ohne Vorwarnung führt zu erheblichem Vermögensschaden für Apothekenbetreiber

 

Nach dem Austausch eines Arzneimittels bei Lieferengpass verweigert die Krankenkasse die Erstattung – ohne Bescheid und ohne Möglichkeit zum Einspruch

Eine Apotheke ersetzt wegen eines akuten Lieferengpasses ein verordnetes Arzneimittel durch eine gleichwertige Alternative – medizinisch nachvollziehbar, aber mit gravierenden Folgen. Die Krankenkasse erkennt die Abgabe nicht an, verzichtet auf eine Mitteilung und entzieht damit jede Möglichkeit zur Reaktion. Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit Retaxationen und zur Verantwortung im Versorgungssystem auf.


Eine Apotheke in Nordrhein-Westfalen sieht sich derzeit mit einer erheblichen finanziellen Rückforderung konfrontiert. Nach der Abgabe eines hochpreisigen Arzneimittels in einer alternativen Darreichungsform verweigerte eine Krankenkasse die Erstattung in Höhe von rund 23.000 Euro – offenbar ohne vorherige Ankündigung oder Zustellung eines Retaxationsbescheids.

Hintergrund des Vorgangs war ein akuter Lieferengpass: Die verordnete Packung enthielt Fertigpens, zum Zeitpunkt der Abgabe waren jedoch ausschließlich Fertigspritzen verfügbar. Die Apotheke entschied sich, die Versorgung dennoch sicherzustellen und griff auf die alternative, medizinisch gleichwertige Darreichungsform zurück. Eine Praxis, die in solchen Fällen üblich ist, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden.

Die Krankenkasse erkannte die Abgabe im Nachhinein jedoch nicht an und zog den Gesamtbetrag ab. Erst durch eine interne Prüfung wurde die Absetzung bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt war eine Reaktion auf administrativem Weg nicht mehr möglich, da keine formale Mitteilung über die Retaxation vorlag. Somit war auch ein fristgerechter Einspruch ausgeschlossen.

Der Vorgang wirft Fragen zur Transparenz und zur Kommunikation in der Abrechnungspraxis zwischen Apotheken und Krankenkassen auf. Ohne förmlichen Bescheid fehlt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur rechtlichen Prüfung und Verteidigung. Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken kritisieren in diesem Zusammenhang, dass sie mit dem Risiko versorgungsgerechter Entscheidungen zunehmend allein gelassen werden.

Gerade bei hochpreisigen Arzneimitteln können solche Retaxationen existenzielle wirtschaftliche Auswirkungen haben. Der Fall steht beispielhaft für eine wachsende Unsicherheit in der pharmazeutischen Versorgung, bei der gesetzliche Vorgaben, Versorgungspraxis und Erstattungsmechanismen zunehmend auseinanderklaffen.


Kommentar:

Die Retaxation ohne formellen Bescheid nach einem Austausch aufgrund eines Lieferengpasses zeigt ein gravierendes strukturelles Problem in der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Apotheken. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten steht in der Regel an erster Stelle – insbesondere dann, wenn das ursprünglich verordnete Arzneimittel nicht verfügbar ist. Der Rückgriff auf eine gleichwertige Darreichungsform ist in solchen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern im Sinne einer kontinuierlichen Therapie oft zwingend erforderlich.

Wenn eine Krankenkasse solche Maßnahmen nachträglich vollständig beanstandet, ohne die betroffene Apotheke zu informieren, entsteht eine Situation, in der Versorgungstreue mit finanziellen Sanktionen belegt wird. Ohne offiziellen Retaxationsbescheid fehlt die Möglichkeit zum Widerspruch – eine juristisch und ethisch fragwürdige Praxis. Transparenz und Rechtsklarheit sollten Grundprinzipien jeder Verwaltungshandlung sein. Wird die betroffene Stelle nicht über eine Retaxation informiert, ist der gesamte Einspruchsmechanismus de facto außer Kraft gesetzt.

Zudem zeigt sich hier erneut das Risiko, das Apotheken bei der Versorgung mit nicht lieferbaren Arzneimitteln eingehen müssen. Während sie gesetzlich verpflichtet sind, Lösungen für Patienten zu finden, bleiben sie auf wirtschaftlichen Schäden sitzen, wenn ihre Entscheidungen im Nachhinein nicht anerkannt werden. Es bedarf klarer gesetzlicher Regelungen, die sowohl die pharmazeutische Versorgung als auch die wirtschaftliche Absicherung der Apotheken berücksichtigen.

Ein funktionierendes Gesundheitssystem kann nur dann bestehen, wenn Versorgung, Erstattung und Kommunikation verlässlich ineinandergreifen. Retaxationen ohne formalen Bescheid sind ein Ausdruck mangelnder Systemkohärenz – und letztlich eine Gefahr für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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