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  • 08.03.2025 – Minijobs: Rentenversicherungspflicht gilt automatisch – Befreiung nur mit Antrag möglich
    08.03.2025 – Minijobs: Rentenversicherungspflicht gilt automatisch – Befreiung nur mit Antrag möglich
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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Minijobs: Rentenversicherungspflicht gilt automatisch – Befreiung nur mit Antrag möglich

 

Wer die sechswöchige Frist zur Befreiung versäumt, muss Beiträge zahlen – Arbeitgeber sind zur Dokumentation verpflichtet

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – doch dafür gilt eine strenge Frist. Wer den Antrag nicht rechtzeitig stellt, muss Beiträge zahlen und bleibt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über diese Möglichkeit zu informieren und die Befreiung zu dokumentieren. Doch oft fehlt es an Aufklärung, was zu unerwarteten Abzügen beim Lohn führt. Warum die Frist so entscheidend ist, welche Folgen ein versäumter Antrag hat und worauf sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber achten müssen – ein Überblick.


Minijobber in Deutschland haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Doch wer diese Option nutzen will, muss eine entscheidende Frist beachten. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, bleibt der Minijob rentenversicherungspflichtig, und sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen.

Die Rentenversicherungspflicht für Minijobs wurde im Jahr 2013 eingeführt, um geringfügig Beschäftigten den Aufbau von Rentenanwartschaften zu ermöglichen. Minijobber leisten einen Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent ihres Arbeitsentgelts (bei gewerblichen Minijobs) oder 13,6 Prozent (bei Minijobs in Privathaushalten), während der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag zur Rentenversicherung zahlt. Durch die Rentenversicherungspflicht erwerben Minijobber unter anderem Ansprüche auf Leistungen wie Erwerbsminderungsrenten oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Allerdings gibt es viele Beschäftigte, die auf diese Ansprüche bewusst verzichten, insbesondere weil sie durch weitere Tätigkeiten oder private Altersvorsorge bereits abgesichert sind oder den geringen Eigenanteil am Lohn nicht abführen möchten. Für diese Personen ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine Möglichkeit, das volle Entgelt ohne Abzüge zu erhalten. Doch dieser Schritt muss aktiv beantragt werden, da die Rentenversicherungspflicht zunächst automatisch gilt.


Folgen eines versäumten Befreiungsantrags

Wer die Befreiungsfrist versäumt, bleibt rentenversicherungspflichtig, bis das Beschäftigungsverhältnis endet oder ein neuer Minijob beginnt, für den erneut eine Befreiung beantragt werden kann. Eine rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen. Für den Zeitraum, in dem die Versicherungspflicht besteht, müssen Beiträge abgeführt werden. Das bedeutet, dass Minijobber ohne entsprechenden Antrag automatisch in das Sozialversicherungssystem einbezogen werden – unabhängig davon, ob sie dies wünschen oder nicht.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Möglichkeit der Befreiung aufzuklären. Sie müssen die unterzeichnete Befreiungserklärung dokumentieren und für mögliche Prüfungen aufbewahren. Die Erklärung wird nicht direkt an die Rentenversicherung gesendet, sondern verbleibt im Betrieb. Sollte es jedoch zu einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommen, muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass der Befreiungsantrag rechtzeitig gestellt und korrekt dokumentiert wurde.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann für Arbeitgeber problematisch werden. Sie könnten in die Situation geraten, nachträglich Rentenversicherungsbeiträge abführen zu müssen. Zudem könnten Verstöße gegen die Dokumentationspflicht als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, was potenziell Bußgelder nach sich ziehen kann.


Vorteile und Nachteile der Rentenversicherungspflicht

Die Möglichkeit, durch den Minijob Rentenansprüche zu erwerben, kann für manche Beschäftigte vorteilhaft sein, insbesondere wenn es um die Erfüllung von Wartezeiten für spätere Rentenansprüche oder den Erwerb eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente geht. Gerade für Personen, die neben ihrem Minijob keiner weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, kann die Rentenversicherungspflicht sinnvoll sein.

Andererseits gibt es auch Minijobber, für die die Abführung der Beiträge nachteilig ist. Insbesondere Studierende, Rentner oder Personen mit mehreren Einkommensquellen können den Eigenanteil als Belastung empfinden. In vielen Fällen fällt der finanzielle Vorteil, der durch die späteren Rentenansprüche entsteht, vergleichsweise gering aus, da Minijobs aufgrund des niedrigen Verdienstes nur minimale Rentenansprüche generieren.

Aus diesem Grund sollte jeder Minijobber individuell prüfen, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist oder nicht. Die frühzeitige Information und das fristgerechte Stellen des Antrags sind dabei essenziell, um später unerwünschte Beiträge zu vermeiden. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass die Minijobber über ihre Rechte und Pflichten ausreichend informiert sind.

 
Kommentar:

Die Frist zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in Minijobs mag kurz sein, doch ihre Bedeutung ist enorm. Minijobber stehen hier vor einer Entscheidung, die direkte finanzielle Konsequenzen hat – entweder durch einen geringeren Nettoverdienst oder durch den Aufbau von Rentenansprüchen.

Das Hauptproblem ist jedoch nicht die Möglichkeit der Rentenversicherungspflicht an sich, sondern der oft mangelnde Informationsfluss. Viele geringfügig Beschäftigte sind sich nicht bewusst, dass sie aktiv werden müssen, um sich von den Beiträgen zu befreien. Die gesetzliche Regelung sieht zwar vor, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf die Befreiungsmöglichkeit hinweisen, doch ob dies in der Praxis immer konsequent geschieht, ist fraglich.

Die Rentenversicherungspflicht in Minijobs ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits trägt sie dazu bei, dass auch geringfügig Beschäftigte eine Absicherung für das Alter aufbauen können. Andererseits generieren die gezahlten Beiträge oft nur minimale Rentenansprüche, während das Nettoeinkommen spürbar sinkt. Gerade für Menschen, die einen Minijob lediglich als Nebeneinkommen nutzen und bereits durch andere Rentenansprüche abgesichert sind, ist die Beitragszahlung nicht immer sinnvoll.

Hinzu kommt die starre Regelung, dass eine versäumte Befreiung nicht nachträglich beantragt werden kann. Dies führt dazu, dass Minijobber, die sich erst später über ihre Rechte informieren, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in der Versicherungspflicht verbleiben – ohne die Möglichkeit, dies rückgängig zu machen. Diese Regelung mag aus verwaltungstechnischen Gründen nachvollziehbar sein, ist jedoch für die Betroffenen unflexibel und wenig verbraucherfreundlich.

Ein weiteres Problem ist die Verantwortung der Arbeitgeber. Während große Unternehmen mit etablierten Prozessen für die Dokumentation von Arbeitsverhältnissen meist gut organisiert sind, kann es insbesondere in kleinen Betrieben zu Versäumnissen kommen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Befreiungserklärungen korrekt aufbewahrt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können. Bei Verstößen drohen Nachzahlungen und möglicherweise Sanktionen.

Letztlich bleibt die Frage, ob die Rentenversicherungspflicht für Minijobber tatsächlich ihren beabsichtigten Zweck erfüllt. Während das Ziel, auch geringfügig Beschäftigten eine Altersvorsorge zu ermöglichen, grundsätzlich begrüßenswert ist, sollte über flexiblere Regelungen nachgedacht werden. Beispielsweise könnte eine automatische Befreiung mit einer späteren Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung für Minijobber eine sinnvollere Lösung sein.

Bis dahin bleibt jedoch die einzige Option: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will, muss dies rechtzeitig beantragen. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig informieren und bei Unsicherheiten rechtlichen oder steuerlichen Rat einholen. Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Dokumentationspflichten ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten alle relevanten Informationen erhalten. Andernfalls kann ein kleines Versäumnis langfristige finanzielle Folgen haben – sowohl für Minijobber als auch für Unternehmen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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