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  • 27.02.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Angriffe, Reformen, Sparpläne
    27.02.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Angriffe, Reformen, Sparpläne
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken stehen verstärkt im Fokus von Cyberkriminellen, die mit raffinierten Phishing-E-Mails sensible Daten stehlen wollen. Besonders ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Angriffe, Reformen, Sparpläne

 

Cyberkriminalität, politische Unsicherheiten, wirtschaftliche Herausforderungen und neue medizinische Entwicklungen prägen die Zukunft der Apothekenbranche

Apotheken stehen verstärkt im Fokus von Cyberkriminellen, die mit raffinierten Phishing-E-Mails sensible Daten stehlen wollen. Besonders perfide sind Betrugsversuche, die sich als offizielle Mitteilungen von Banken tarnen und unter dem Vorwand neuer Sicherheitsstandards zur Preisgabe vertraulicher Informationen verleiten. Gleichzeitig bringt die politische Neuausrichtung nach der Bundestagswahl Unsicherheiten für das Gesundheitswesen mit sich, während der Bundesgerichtshof mit einem Urteil zur Plattformökonomie neue Maßstäbe setzt und der Europäische Gerichtshof das deutsche Verbot von Werbegutscheinen für verschreibungspflichtige Medikamente bestätigt. Die finanziellen Herausforderungen der gesetzlichen Krankenkassen führen zu Sparvorschlägen der AOK, die insbesondere pharmazeutische Dienstleistungen betreffen und auf massive Kritik stoßen. Trotz eines Umsatzwachstums von fast acht Prozent bleibt die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken angespannt, über 500 Betriebe mussten im vergangenen Jahr schließen. Während einige Apotheken neue Wege gehen und sich mit innovativen Konzepten aktiv in der Cannabis-Prävention engagieren, eröffnet ein neuer Antikörper vielversprechende Perspektiven für Hämophilie-Patienten. In der Migränebehandlung markiert Atogepant eine neue Ära der Prophylaxe, während eine aktuelle Studie die Sicherheit von Aspartam infrage stellt und Laboranalysen aufzeigen, dass viele Proteinriegel bedenkliche Zusatzstoffe enthalten. Parallel dazu kämpfen Menschen mit seltenen Erkrankungen oft jahrelang um eine Diagnose, während neue Forschungsergebnisse auch in diesem Bereich Hoffnung auf Fortschritte wecken.

 

Cyber-Sicherheit in Apotheken: Strategien gegen steigende digitale Risiken

In der Ära der Digitalisierung sind Apotheken zunehmend als kritische Schnittstellen im Gesundheitssektor vernetzt, was sie zu attraktiven Zielen für Cyberkriminelle macht. Ein besorgniserregendes Phänomen in diesem Kontext ist das Aufkommen von Phishing-E-Mails, die sich als offizielle Kommunikation von Finanzinstitutionen ausgeben, beispielsweise der ApoBank. Diese Nachrichten suggerieren die Notwendigkeit von Updates der Verschlüsselungstechnologien aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen und verwenden dabei das Narrativ des 'Quantum Safe Cryptographic Standard', um Dringlichkeit zu vermitteln. Solche Angriffe zielen darauf ab, vertrauliche Informationen zu entwenden, die von finanziellen Details bis zu sensiblen Patientendaten reichen können.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich hieraus die dringende Notwendigkeit, ihre Cyber-Sicherheitsstrategien zu verstärken. Dies umfasst technologische Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, regelmäßige Software-Updates und fortschrittliche Malware-Erkennungssysteme. Jedoch reichen diese technischen Vorkehrungen allein nicht aus, um den komplexen und sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen gerecht zu werden.

In diesem Zusammenhang gewinnt die Cyber-Versicherung zunehmend an Bedeutung. Eine solche Versicherung deckt nicht nur potenzielle finanzielle Verluste ab, die durch Cyberangriffe entstehen könnten, sondern bietet auch Unterstützung bei der Wiederherstellung kompromittierter Daten und Systeme. Darüber hinaus unterstützen Cyber-Versicherungen die betroffenen Einrichtungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus Datenschutzverletzungen resultieren könnten. Angesichts der sensiblen Natur der Daten, die Apotheken verarbeiten, ist der Schutz durch eine Cyber-Versicherung keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Schulung und Sensibilisierung des Personals. Apothekenmitarbeiter müssen in der Lage sein, Phishing-Versuche zu erkennen und korrekt darauf zu reagieren. Regelmäßige Trainings und Updates über die neuesten Cyber-Bedrohungen sind entscheidend, um eine starke erste Verteidigungslinie gegen Cyberangriffe zu etablieren.

Die steigende Zahl von Cyberangriffen auf die Apothekenbranche spiegelt eine düstere Realität wider: Keine Branche, die wertvolle Daten verwaltet, ist vor solchen Bedrohungen sicher. Die jüngsten Phishing-Schemata, die sich als Mitteilungen von Banken ausgeben, unterstreichen die Raffinesse und Zielgerichtetheit dieser Cyberangriffe. Es reicht nicht mehr aus, auf traditionelle Sicherheitsmaßnahmen zu vertrauen. Apothekenbetreiber müssen eine ganzheitliche Cyber-Sicherheitsstrategie verfolgen, die technologische, versicherungstechnische und bildungsorientierte Ansätze kombiniert.

Die Investition in eine Cyber-Versicherung sollte als integraler Bestandteil des Risikomanagements jeder Apotheke betrachtet werden. Sie bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch praktische Unterstützung im Falle eines Cyberangriffs. Darüber hinaus ist die fortlaufende Bildung des Personals über die Risiken und Methoden der Cyberkriminellen ein unverzichtbarer Schritt, um die Sicherheit der Apotheken zu gewährleisten. Letztlich ist es die Kombination aus Proaktivität, Vorsicht und Versicherung, die die Apothekenbranche in die Lage versetzen wird, sich gegen die wachsenden Cyberbedrohungen effektiv zu schützen und die Vertraulichkeit ihrer kritischen Daten zu sichern.

 

Zwischen Koalitionsbildung und Gesundheitsreform: Auswirkungen der Wahl auf die Gesundheitsbranche

Nach Abschluss der jüngsten Bundestagswahl befindet sich Deutschland in einer Phase politischer Neugestaltung, die bedeutende Implikationen für das Gesundheitswesen birgt. Die Stimmen sind gezählt und es zeichnet sich eine neue Koalition ab, die zwar groß benannt wird, in ihrer tatsächlichen Stärke jedoch Fragen aufwirft. Inmitten dieser Entwicklungen zeigt sich der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) überraschend unbesorgt darüber, wer das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) leiten wird. Diese Gelassenheit könnte jedoch eine riskante Wette auf die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland darstellen.

Die Gesundheitspolitik steht vor einer Zäsur: Das Management von Apotheken, Arztpraxen und Kliniken erfordert dringend innovative Reformen statt der gewohnten Verwaltungsroutinen. Die Wahlergebnisse zeigen eine zunehmende Diskrepanz zwischen den politischen Landschaften in Ost und West, was zusätzlich die Notwendigkeit eines umfassenden Plans zur Sicherung der medizinischen Versorgung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts unterstreicht.

Ein wesentlicher Punkt, der aus dem Wahlausgang folgt, ist die Frage nach der zukünftigen Führung des BMG. Die Entscheidung darüber, wer dieses Schlüsselministerium übernimmt, könnte weitreichende Folgen für die Gesundheitspolitik haben. Wird die neue Führung die nötigen Reformen vorantreiben können oder verharrt sie im administrativen Stillstand?

Die Brisanz der Situation könnte einen „Gesundheitsgipfel“ erforderlich machen, an dem alle relevanten Akteure beteiligt sind, um durchgreifende Lösungen zu erarbeiten. Dieser Gipfel sollte nicht nur die unmittelbaren Bedürfnisse adressieren, sondern auch langfristige Strategien zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen und zur Integration digitaler Technologien in das Gesundheitssystem entwickeln.

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht somit an einem kritischen Punkt: Die politischen Weichenstellungen der kommenden Monate könnten entscheiden, ob das System modernisiert wird oder ob es hinter den wachsenden Anforderungen einer alternden Bevölkerung und technologischen Innovationen zurückbleibt.

Die Ergebnisse der Bundestagswahl haben mehr als nur eine Regierungsbildung in Gang gesetzt; sie haben eine Gelegenheit für einen echten Wandel in der Gesundheitspolitik geschaffen. Die entspannte Haltung der ABDA-Führung, ungeachtet dessen, wer das BMG leitet, wirkt im Kontext der drängenden Herausforderungen des Gesundheitssektors naiv. Angesichts des potenziellen Einflusses des Gesundheitsministeriums auf die tägliche Versorgung und das Wohl der Bevölkerung ist es entscheidend, dass dieser Posten mit einer Persönlichkeit besetzt wird, die bereit ist, echte Veränderungen voranzutreiben und nicht nur bestehende Verwaltungsstrukturen zu pflegen. Ein echter Gesundheitsgipfel, der alle relevanten Stakeholder einschließt, ist nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, um die Weichen für eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik zu stellen.

 

Bundesgerichtshof setzt Maßstäbe: Plattformgebühren in der Apothekenbranche rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Februar 2025 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das die Regeln für die digitale Geschäftspraxis zwischen Apotheken und Plattformanbietern wie DocMorris neu definiert. Dieses Urteil ist das Ergebnis eines mehrjährigen Rechtsstreits, der die Rechtskonformität von monatlichen Grundgebühren und umsatzbezogenen Provisionen auf den Prüfstand stellte und tiefe Einblicke in die dynamischen Interaktionen innerhalb des digitalen Gesundheitsmarktes bietet.

Die Auseinandersetzung begann, als die Apothekerkammer Nordrhein gegen die Tochtergesellschaft der DocMorris, Tanimis, vorging, die damals noch im Impressum der Plattform geführt wurde. Die Kammer argumentierte, dass das Erheben einer monatlichen Grundgebühr von 399 Euro und einer 10-prozentigen Transaktionsgebühr für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC) gegen das Apothekengesetz verstieße. Diese Regelungen beinhalten unter anderem das Makelverbot gemäß §11 ApoG, welches die Vermittlung von Rezepten gegen Entgelt verbietet, sowie das Beteiligungsverbot nach §8 ApoG, das eine zu enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Apotheken und Dritten untersagt.

Das Landgericht Karlsruhe und später das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten zunächst gegen DocMorris entschieden, indem sie feststellten, dass solche Gebührenmodelle gegen das Apothekengesetz verstoßen könnten. Doch mit der Revision beim BGH kam eine Wendung: Der BGH entschied, dass weder die Grundgebühr noch die umsatzabhängige Provision notwendigerweise gegen bestehende Gesetze verstoßen, solange sie nicht zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit der Apotheken von der Plattform führen.

In seinem Urteil legte der BGH dar, dass die monatliche Grundgebühr nicht direkt mit dem Vermitteln oder Weiterleiten von Verschreibungen verknüpft ist, und deshalb nicht unter das Makelverbot fällt. Weiterhin argumentierte der BGH, dass solche Geschäftsmodelle nicht die flächendeckende Versorgung gefährden oder die Wahlfreiheit der Versicherten einschränken, da die Gebühren unabhängig von der Anzahl der Transaktionen oder dem erzielten Umsatz erhoben werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein klares Signal an die Apothekenbranche und den digitalen Gesundheitsmarkt. Sie bestätigt, dass das deutsche Rechtssystem flexibel genug ist, um innovative Geschäftsmodelle zu integrieren, die durch die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht werden. Dieses Urteil schafft einen wichtigen Rechtsrahmen, der sowohl den Verbraucherschutz als auch die wirtschaftlichen Interessen der Marktteilnehmer in Einklang bringt.

Die richterliche Interpretation des Makel- und Beteiligungsverbots zeigt, dass das Recht durchaus in der Lage ist, zwischen unzulässiger Einflussnahme und legitimer geschäftlicher Praxis zu differenzieren. Diese Differenzierung ist entscheidend, da sie Unternehmen erlaubt, moderne Technologien zu nutzen, um Effizienz und Zugänglichkeit im Gesundheitswesen zu verbessern, ohne dabei grundlegende rechtliche und ethische Standards zu untergraben.

Zukünftig könnte diese Entscheidung als Präzedenzfall dienen, der den Gesetzgeber möglicherweise dazu anregt, bestehende Gesetze weiterzuentwickeln und klarer zu gestalten, um sie an die Realitäten eines digitalisierten Marktes anzupassen. Denn während dieses Urteil einige Fragen klärt, bleiben andere Aspekte, insbesondere die langfristigen Auswirkungen solcher Geschäftsmodelle auf kleinere Apotheken und die Patientenversorgung, weiterhin Diskussionspunkte.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Apothekenbranche an diese neuen rechtlichen Vorgaben anpassen wird. Sicher ist jedoch, dass der BGH mit seinem Urteil nicht nur Rechtsgeschichte geschrieben, sondern auch den Weg für eine fortschrittlichere, effizientere und kundenfreundlichere Apothekenpraxis geebnet hat.

 

EuGH stärkt deutsche Regelung: Verbot von Werbegutscheinen für Rx-Arzneimittel bestätigt

In einer bedeutenden rechtlichen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Verbot von Werbegutscheinen für rezeptpflichtige Medikamente (Rx-Boni) als konform mit dem EU-Recht eingestuft. Diese Entscheidung markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein in der langwierigen juristischen Auseinandersetzung zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und der Online-Apotheke DocMorris über die Zulässigkeit von Rabatten und Boni im pharmazeutischen Sektor.

Im Mittelpunkt des aktuellen Falles stand die Auslegung des § 7 des deutschen Heilmittelwerbegesetzes (HWG) in Beziehung zur EU-Richtlinie 2001/83, die als Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel fungiert. Der EuGH wurde gefragt, ob die deutschen Regelungen, die bestimmte Arten von Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Medikamente unterbinden, im Einklang mit dieser Richtlinie stehen. Die Luxemburger Richter bestätigten, dass die Regelungen, die Gutscheine für nachfolgende Käufe verbieten, wenn diese den Verbrauch von verschreibungspflichtigen Medikamenten fördern könnten, gerechtfertigt sind.

Die Entscheidung unterstreicht die strenge EU-Politik in Bezug auf den Verbraucherschutz im pharmazeutischen Bereich, indem sie betont, dass Werbemaßnahmen, die potenziell den unsachgemäßen Medikamentenkonsum anregen könnten, verboten bleiben sollten. Der Gerichtshof erklärte auch, dass Werbeaktionen, die direkte Preisnachlässe auf die Zuzahlung von Medikamenten bieten und somit die Wahl der Apotheke beeinflussen, nicht direkt von der EU-Richtlinie abgedeckt sind. Nichtsdestotrotz dürfen Mitgliedstaaten solche Aktionen aus Gründen des Verbraucherschutzes einschränken.

Die rechtliche Vorgeschichte dieses Urteils begann nach einer Entscheidung des EuGH im Jahr 2016, die das deutsche Verbot von Boni für ausländische Versandapotheken als europarechtswidrig einstufte. Diese Entscheidung führte zu einer Klage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein, in der Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gestellt wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) leitete schließlich Fragen zur Klärung an den EuGH weiter, was zu der heutigen Entscheidung führte.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs veranschaulicht die komplexe Balance zwischen Marktliberalisierung und Verbraucherschutz im europäischen Arzneimittelmarkt. Indem der EuGH die deutschen Regelungen bestätigt, die das Potenzial für eine unsachgemäße Beeinflussung des Medikamentenkonsums durch aggressive Marketingpraktiken begrenzen, stärkt er die Schutzmechanismen für Verbraucher innerhalb der EU.

Diese Entscheidung trägt wesentlich dazu bei, die Integrität des pharmazeutischen Marktes zu wahren und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, indem sie klarstellt, dass Werbung, die den Medikamentenkonsum fördern könnte, strengen Einschränkungen unterliegt. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der digitale Plattformen und Online-Apotheken eine zunehmend dominante Rolle im Arzneimittelvertrieb spielen. Solche Plattformen bieten zwar erhebliche Vorteile in Bezug auf Zugänglichkeit und Bequemlichkeit, werfen jedoch auch Fragen bezüglich der Einhaltung von Werbebeschränkungen und Verbraucherschutzstandards auf.

Die zukünftige Landschaft der pharmazeutischen Werbung und der Umgang mit Rx-Boni wird weiterhin ein Feld sein, das sowohl von rechtlichen als auch von marktwirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst wird. Apotheken und Online-Anbieter müssen die sich entwickelnden Vorschriften genau verfolgen, um Konformität sicherzustellen und gleichzeitig innovative Wege zu finden, um im Wettbewerb zu bestehen, ohne die Grenzen des Rechts zu überschreiten.

Die fortlaufende Debatte und rechtliche Klarstellung auf EU-Ebene zeigt die Notwendigkeit auf, dass sowohl nationale Gesetzgeber als auch die pharmazeutische Industrie zusammenarbeiten müssen, um die Ziele des Verbraucherschutzes und der fairen Marktwettbewerbsbedingungen zu erreichen. In diesem Kontext wird es entscheidend sein, dass zukünftige Regelungen und Gerichtsentscheidungen sowohl den Schutz der Verbraucher als auch die Förderung eines gesunden wettbewerbsorientierten Umfelds im Einklang halten.

 

Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen: Konflikte und Kritik an AOK-Vorschlägen

Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland steht unter Druck, da die Krankenkassen mit einem Defizit von sechs Milliarden Euro aus dem vorangegangenen Jahr zu kämpfen haben. In einem Versuch, die finanziellen Engpässe zu überwinden, hat die AOK eine Reihe von Sparmaßnahmen vorgeschlagen, die insbesondere die Kürzungen bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) umfassen. Diese Vorschläge haben eine Welle der Kritik von verschiedenen Gesundheitsakteuren ausgelöst, darunter die Bundesapothekerkammer (BAK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Die AOK schlägt vor, die jährliche Umlage für pharmazeutische Dienstleistungen zu streichen und fordert die Rückzahlung der bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem entsprechenden Budget. BAK-Präsident Armin Hoffmann betonte die Rolle der Apotheker in der Optimierung der Arzneimitteltherapie, die laut ihm jährlich etwa 250.000 Krankenhauseinweisungen durch Medikationsfehler verhindert. Er bezeichnet die geplanten Kürzungen als "unverantwortlich" und warnt davor, dass diese Einschnitte die Qualität der Versorgung der Versicherten erheblich gefährden könnten.

Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, argumentiert, dass die Vorschläge der AOK zu kurz gedacht seien und die tatsächlichen Probleme im Gesundheitssystem nicht adressieren. Er schlägt vor, dass die Krankenkassen stattdessen ihre eigenen Verwaltungskosten überprüfen sollten, die weit über die Ausgaben für die pDL hinausgehen.

Die ärztliche Perspektive, vertreten durch den Virchowbund und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, teilt diese Kritik. Die Ärzte befürchten, dass die Sparvorschläge zu einer "Wartelisten-Medizin" führen könnten, bei der Patienten länger auf notwendige Behandlungen warten müssen. Paula Piechotta von Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden sollten, um die GKV zu entlasten und eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zu ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen der AOK werfen grundlegende Fragen über die Prioritäten im deutschen Gesundheitssystem auf. Während die finanzielle Nachhaltigkeit der GKV unbestritten wichtig ist, müssen Lösungen gefunden werden, die die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung nicht kompromittieren. Die Konzentration auf kurzfristige Kosteneinsparungen bei gleichzeitigem Ignorieren der langfristigen Auswirkungen auf die Patientenversorgung könnte sich als kontraproduktiv erweisen. Vielmehr benötigt das System eine ganzheitliche Betrachtung, die nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Einnahmen und die Effizienz der verwendeten Mittel umfasst. In diesem Kontext ist auch der Vorschlag, höhere Einkommen stärker zur Finanzierung des Systems heranzuziehen, eine Überlegung wert, die zu einer nachhaltigeren Gesundheitsfinanzierung beitragen könnte.

 

Apothekenmarkt wächst, doch Schließungen nehmen zu

Der Apothekenmarkt in Deutschland verzeichnete 2024 ein Umsatzwachstum von fast acht Prozent und erreichte ein Gesamtvolumen von 55,4 Milliarden Euro. Die Anzahl der abgegebenen Packungen stieg um 1,4 Prozent auf 1,72 Milliarden. Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken angespannt. Mehr als 500 Apotheken mussten im vergangenen Jahr schließen.

Während der verschreibungspflichtige Markt (Rx-Markt) um 8,3 Prozent wuchs, stieg die Anzahl der abgegebenen Packungen in diesem Segment um 2,4 Prozent. Besonders stark war die Entwicklung im Bereich patentgeschützter Medikamente, die im chemischen und biotechnologischen Segment um über 30 Prozent im Absatz und rund 33 Prozent im Umsatz zulegten. Biosimilars verzeichneten ein Plus von 9,4 Prozent im Umsatz und 3 Prozent im Absatz.

Auch der Markt für rezeptfreie Medikamente (OTC) zeigte eine positive Entwicklung. In Apotheken stieg der Umsatz um fünf Prozent auf 6,7 Milliarden Euro. Noch deutlicher fiel das Wachstum im Versandhandel aus: Der Umsatz legte hier um elf Prozent zu, während die Anzahl der verkauften Packungen um mehr als sechs Prozent stieg. Besonders gefragt waren Augenpräparate sowie Vitamine, Mineralstoffe und andere Nahrungsergänzungsmittel.

Trotz des wachsenden Umsatzes kämpfen viele Apotheken mit steigenden Betriebskosten. Eine Analyse ergab, dass bereits 2023 jede zehnte Apotheke defizitär war und ein Drittel als wirtschaftlich gefährdet galt. Dies führte zu einer weiteren Reduzierung der Apothekenzahl in Deutschland. Allein im vergangenen Jahr schlossen 530 Apotheken ihre Türen.

Ein wesentlicher Faktor für die aktuelle Marktentwicklung war die Reduzierung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Präparate und bestimmte patentfreie Medikamente. Während dieser 2023 noch bei 12 Prozent lag, wurde er ab Januar 2024 wieder auf 7 Prozent gesenkt.

Die Abgabe rezeptfreier Medikamente stagnierte insgesamt bei rund 910 Millionen Packungen. Dennoch legten Grüne Rezepte deutlich zu: Ihr Umsatz stieg um mehr als 22 Prozent, während die abgegebenen Packungen um 17,5 Prozent zunahmen.

Die erfassten Daten berücksichtigen die Abgabepreise der Hersteller abzüglich der relevanten Abschläge und Rabatte. Einsparungen aus Rabattverträgen flossen jedoch nicht in die Berechnungen ein. Die aktuellen Entwicklungen zeigen ein widersprüchliches Bild: Während der Markt wächst, stehen zahlreiche Apotheken weiter unter wirtschaftlichem Druck.

Das Wachstum im Apothekenmarkt kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer mehr Betriebe unter wirtschaftlichem Druck stehen. Der Umsatz steigt, doch gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Apotheken zunehmend schwieriger. Steigende Kosten, regulatorische Vorgaben und der anhaltende Personalmangel setzen vielen Standorten zu.

Die Schließung von mehr als 500 Apotheken im vergangenen Jahr verdeutlicht, dass die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe trotz steigender Umsätze prekär bleibt. Besonders betroffen sind kleinere Apotheken, die keine hohen Margen erzielen und unter steigenden Betriebskosten leiden. Die Politik setzt zwar auf Digitalisierung und Effizienzsteigerung, doch diese Maßnahmen allein können die strukturellen Probleme nicht lösen.

Auch die zunehmende Bedeutung des Versandhandels verschärft die Lage. Während Online-Apotheken von einem steigenden OTC-Umsatz profitieren, kämpfen Vor-Ort-Apotheken mit sinkenden Erträgen. Die Entwicklung der Grünen Rezepte zeigt jedoch, dass viele Patienten weiterhin auf individuelle Beratung setzen.

Die entscheidende Frage bleibt, wie sich der Markt langfristig entwickelt. Ohne eine nachhaltige Reform der Vergütung und eine Entlastung der Apotheken könnte sich der aktuelle Trend fortsetzen – mit der Folge, dass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet wird.

 

Apotheken engagieren sich in der Cannabis-Prävention

Prävention gilt als eine der wichtigsten, aber oft vernachlässigten Säulen der Gesundheitsversorgung. Angesichts der Legalisierung von Cannabis sehen einige Apotheken ihre Rolle zunehmend auch in der Aufklärung junger Menschen über mögliche gesundheitliche Risiken. In Hamburg setzen zwei Apothekerinnen dieses Konzept aktiv um und gehen mit einem innovativen Planspiel direkt in die Schulen.

In einem Bildungs- und Sozialzentrum eines Hamburger Stadtteils vermitteln Apothekerinnen gemeinsam mit Schulsozialpädagogen Jugendlichen der achten Klassen Wissen über Cannabis und dessen Auswirkungen. Statt eines klassischen Vortrags über Risiken und Nebenwirkungen stehen Diskussionen und interaktive Rollenspiele im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen verschiedene gesellschaftliche Rollen ein – von Politikern und Lehrkräften über Polizei bis hin zu Anbauvereinen – und erarbeiten Argumente zu den Folgen der Legalisierung.

Das Projekt verfolgt das Ziel, Jugendliche nicht mit erhobenem Zeigefinger zu belehren, sondern ihnen durch aktive Auseinandersetzung eine differenzierte Meinungsbildung zu ermöglichen. QR-Codes mit weiterführenden Informationen sowie begleitende Materialien unterstützen die Teilnehmer dabei, sich kritisch mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Apothekerinnen betonen dabei, dass ihre Offizinen nicht nur Orte der Arzneimittelabgabe, sondern auch sichere Anlaufstellen für Fragen und Beratungen seien.

Die Reaktionen der Jugendlichen zeigen ein großes Interesse an einer kritischen Reflexion der Legalisierung. Mehrfach fordern sie eine Überprüfung der Regelungen und stärkere Schutzmaßnahmen, insbesondere für Minderjährige. Auch eine bessere Kontrolle des Verkaufs sowie eine intensivere Aufklärung innerhalb der Familien stehen auf ihrer Wunschliste. Gleichzeitig lehnen viele Strafmaßnahmen ab und plädieren für Hilfsangebote statt Sanktionen.

Die Initiative der Apothekerinnen verdeutlicht, dass Prävention nicht allein eine Aufgabe von Schulen oder Behörden ist. Apotheken verfügen über das notwendige Fachwissen und das Vertrauen der Bevölkerung, um in diesem Bereich eine aktivere Rolle zu übernehmen. Angesichts der gesundheitlichen Risiken, insbesondere für junge Menschen, könnte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen einen nachhaltigen Beitrag zur Gesundheitsaufklärung leisten.

Die Legalisierung von Cannabis hat nicht nur politische und wirtschaftliche, sondern auch gesundheitliche Konsequenzen. Während die Debatte über Regularien und Kontrollmechanismen weitergeht, bleibt ein entscheidender Aspekt oft unbeachtet: die Aufklärung.

Apotheken haben als niedrigschwellige Anlaufstellen das Potenzial, eine Schlüsselrolle in der Prävention einzunehmen. Doch ihr Engagement wird bislang zu wenig genutzt. Die Hamburger Initiative zeigt, dass ein neuer Ansatz notwendig ist: weg von dogmatischen Verboten, hin zu einer offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der Thematik.

Das Planspiel in Schulen verdeutlicht, dass Jugendliche nicht belehrt, sondern ernst genommen werden wollen. Sie möchten mitreden und mitgestalten, wenn es um Regelungen geht, die sie betreffen. Dass sie sich für mehr Schutz und Aufklärung aussprechen, zeigt, dass die Politik hier nachbessern muss. Prävention darf nicht erst dann beginnen, wenn gesundheitliche Schäden bereits eingetreten sind.

Apotheken können dabei als neutrale Vermittler zwischen Gesundheitswesen, Bildung und Gesellschaft fungieren. Doch dafür müssen entsprechende Konzepte flächendeckend unterstützt werden. Nur wenn Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird, kann sie langfristig erfolgreich sein.

 

Neuer Antikörper Marstacimab: Hoffnung für Hämophilie-Patienten mit Risiken

Ein neuer Antikörper stellt die Behandlung von Hämophilie A und B auf eine völlig neue Grundlage. Marstacimab, ein monoklonaler Antikörper, zielt auf den Tissue Factor Pathway Inhibitor (TFPI) ab und könnte damit die Blutungsprophylaxe erheblich verbessern.

Hämophilie ist eine genetisch bedingte Störung der Blutgerinnung, die durch einen Mangel an Gerinnungsfaktoren gekennzeichnet ist. Die traditionelle Behandlung basiert auf der intravenösen Zufuhr der fehlenden Faktoren, um Blutungen zu verhindern oder zu stoppen. Mit Marstacimab wird nun ein neuer Weg beschritten, der gezielt die hemmende Wirkung von TFPI aufhebt und dadurch die Gerinnung unterstützt.

Das Medikament ist für Patienten ab dem zwölften Lebensjahr mit schwerer Hämophilie A oder B zugelassen, sofern keine Inhibitoren gegen die Gerinnungsfaktoren vorliegen. Es wird einmal wöchentlich subkutan verabreicht und bietet damit eine Alternative zu den bisherigen intravenösen Infusionen.

Die klinischen Studien zeigen vielversprechende Ergebnisse. In einer Phase-III-Studie mit 116 männlichen Teilnehmern konnte Marstacimab die annualisierte Blutungsrate (ABR) um 35,2 Prozent im Vergleich zur konventionellen Prophylaxe reduzieren. Gegenüber einer Bedarfsbehandlung betrug die Reduktion sogar 91,6 Prozent. Die Therapie war hinsichtlich der Verhinderung von Gelenkblutungen und anderen relevanten Parametern nicht unterlegen.

Trotz der positiven Ergebnisse sind Risiken mit der Anwendung verbunden. Besonders Patienten mit bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einer Neigung zu Thrombosen müssen engmaschig überwacht werden. Zudem können Nebenwirkungen wie Hautreaktionen, Bluthochdruck und Kopfschmerzen auftreten.

Vor chirurgischen Eingriffen ist eine vorübergehende Umstellung auf eine klassische Gerinnungsfaktortherapie notwendig, um das Blutungsrisiko optimal zu kontrollieren. Dies unterstreicht, dass trotz neuer Behandlungsoptionen eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung erforderlich bleibt.

Die Entwicklung von Marstacimab markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Hämophilie. Eine wöchentliche subkutane Injektion könnte den Alltag der Patienten erheblich erleichtern. Doch der innovative Ansatz darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Langzeitdaten noch ausstehen und die Sicherheit der neuen Therapie weiter überwacht werden muss.

Der Erfolg von Marstacimab liegt in der Reduktion der Blutungsrate, doch zugleich birgt die Hemmung von TFPI ein potenzielles Risiko für thrombotische Ereignisse. Besonders gefährdete Patienten müssen daher sorgfältig ausgewählt und eng betreut werden.

Die Studienergebnisse sind vielversprechend, doch die breite Anwendung erfordert eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung. Nur so kann langfristig beurteilt werden, ob der Nutzen des Antikörpers die potenziellen Risiken überwiegt. Fortschritt ist wichtig, doch bei der Behandlung einer komplexen Erkrankung wie Hämophilie bleibt eine

 

Jahre der Ungewissheit – Wenn die Diagnose auf sich warten lässt

Immer mehr Menschen in Deutschland sind von seltenen Erkrankungen betroffen, deren Diagnostik sich oft als eine langwierige und belastende Herausforderung erweist. Die Betroffenen durchlaufen zahlreiche Untersuchungen bei verschiedenen Fachärzten, ohne eine klare Erklärung für ihre Symptome zu erhalten. Manche verbringen Jahre oder sogar Jahrzehnte in Ungewissheit, während ihre Beschwerden zunehmen und ihr Alltag immer stärker eingeschränkt wird.

Der Weg zur Diagnose ist oft geprägt von Fehldiagnosen und erfolglosen Therapieversuchen. Viele Patienten berichten von einer regelrechten „Behandlungsmühle“, in der sie zwischen Hausärzten, Neurologen, Orthopäden und weiteren Fachrichtungen hin- und herverwiesen werden. In vielen Fällen bleibt die Suche erfolglos – nicht, weil es keine Erkrankung gibt, sondern weil das Wissen über seltene Krankheitsbilder noch lückenhaft ist.

In Deutschland gibt es 36 Zentren für seltene Erkrankungen, die an Universitätskliniken angesiedelt sind. Dort werden unklare Fälle untersucht und interdisziplinär besprochen. Doch auch diese spezialisierten Einrichtungen können nicht immer eine Antwort liefern. In etwa einem Drittel der Fälle gelingt es, eine Diagnose zu stellen, bei den übrigen Patienten bleibt die Ursache ihrer Beschwerden ungeklärt.

Besonders schwierig ist die Situation, weil es für viele seltene Erkrankungen keine spezifischen Therapien gibt. Medikamente sind nur für einen Bruchteil der bekannten Krankheitsbilder verfügbar, und klinische Studien sind aufgrund der geringen Patientenzahlen selten. Die Betroffenen stehen daher nicht nur ohne Diagnose, sondern auch ohne wirksame Behandlungsmöglichkeiten da.

Dennoch gibt es Fortschritte: Durch moderne genetische Untersuchungen werden immer mehr seltene Erkrankungen erkannt. Die Forschung zu sogenannten Orphan Diseases schreitet voran, und gelegentlich tauchen neue Therapieansätze auf. Experten raten Betroffenen, nicht aufzugeben und die Suche nach einer Diagnose fortzusetzen. Manchmal führt ein neues Symptom oder eine verbesserte Diagnosemethode nach Jahren doch noch zur richtigen Spur.

Doch für viele bleibt die Ungewissheit. Sie hoffen, dass irgendwann ein Arzt oder eine Forschergruppe ihr Krankheitsbild entschlüsseln kann. Bis dahin bleibt ihnen nur der Wunsch, ihren Alltag trotz der ungeklärten Symptome möglichst gut zu bewältigen.

Seltene Erkrankungen sind ein blinder Fleck im Gesundheitssystem. Während Volkskrankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck längst bis ins Detail erforscht sind, bleiben Tausende seltener Krankheitsbilder weitgehend unbekannt. Die Folge: Betroffene kämpfen jahrelang um eine Diagnose, ohne Aussicht auf schnelle Hilfe.

Es ist eine Zumutung für Patienten, wenn sie über Jahre von Arzt zu Arzt geschickt werden, ohne dass jemand die Ursache ihrer Beschwerden findet. Noch schlimmer ist es, wenn ihre Symptome als psychosomatisch abgetan werden – eine Erfahrung, die viele Betroffene machen.

Die Forschung hat in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte gemacht, doch das reicht nicht aus. Es braucht mehr spezialisierte Ärzte, bessere Vernetzung und einen gezielten Ausbau der Diagnostik. Wer an einer seltenen Erkrankung leidet, sollte nicht das Gefühl haben, mit seinem Problem allein gelassen zu werden.

Ein funktionierendes Gesundheitssystem darf nicht nur diejenigen versorgen, die an häufigen Krankheiten leiden. Es muss auch für jene da sein, deren Beschwerden so selten sind, dass sie in keinem Lehrbuch stehen. Denn eine Krankheit, die nur wenige Menschen betrifft, ist für den Einzelnen trotzdem eine 100-prozentige Realität.

 

Atogepant in Deutschland: Eine neue Ära in der Migräneprophylaxe beginnt

Ab dem 1. März 2025 wird Atogepant, unter dem Handelsnamen Aquipta® bekannt, als neues Präparat zur Migräneprophylaxe auf dem deutschen Markt verfügbar sein. Das Medikament stellt den ersten oral verfügbaren Antagonisten des Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP)-Rezeptors dar, einer Schlüsselkomponente in der Pathophysiologie der Migräne. Atogepant ist für die Anwendung bei Erwachsenen indiziert, die unter einer erheblichen Belastung durch Migräne leiden, definiert durch mindestens vier Migränetage pro Monat.

Die Wirkungsweise von Atogepant zielt auf die Blockade von CGRP-Rezeptoren ab, die eine wesentliche Rolle bei der Vermittlung von Migräneschmerzen spielen. Durch diesen Ansatz bietet das Medikament eine präventive Behandlung, die darauf abzielt, die Frequenz und Schwere der Migräneanfälle zu verringern, bevor sie beginnen. Klinische Studien haben gezeigt, dass Atogepant die Anzahl der monatlichen Migränetage signifikant reduzieren kann, wodurch es eine wertvolle Option für Patienten darstellt, die mit herkömmlichen Therapien keinen ausreichenden Erfolg erzielen konnten.

Die Zulassung des Medikaments folgt auf umfassende klinische Prüfungen, in denen die Effektivität und Sicherheit von Atogepant ausgiebig getestet wurden. Diese Studien haben bestätigt, dass das Medikament gut toleriert wird, mit Nebenwirkungen, die meist mild bis moderat ausgeprägt sind und häufig typische Reaktionen wie Übelkeit und Schwindel umfassen.

Die Verfügbarkeit von Atogepant könnte eine signifikante Verbesserung in der Lebensqualität für Migränepatienten bedeuten, indem sie eine zuverlässige und effektive Kontrolle über ihre Symptome ermöglicht. Dies ist besonders relevant für Patienten, die aufgrund der Häufigkeit ihrer Migräneanfälle erhebliche Einschränkungen in ihrem beruflichen und sozialen Leben erfahren.

Die Einführung von Atogepant als Migräneprophylaxe ist ein beispielhafter Fortschritt in der medizinischen Forschung und bietet neue Hoffnung für Millionen von Migränepatienten in Deutschland. Durch seine innovative Wirkungsweise hebt sich Atogepant von bisherigen Behandlungsmethoden ab und verspricht eine effektive Reduzierung der Migränefrequenz und -intensität. Dieser Durchbruch ist das Ergebnis jahrelanger Forschung und unterstreicht das Potenzial zielgerichteter therapeutischer Ansätze in der Neurologie.

Es ist jedoch wichtig, dass die Anwendung von Atogepant in der klinischen Praxis sorgfältig überwacht wird. Die langfristigen Auswirkungen und die optimale Anwendungsdauer müssen noch vollständig verstanden werden. Des Weiteren sollten Ärzte und Patienten die Wirksamkeit und Verträglichkeit individuell bewerten, um die bestmögliche Therapieentscheidung zu treffen.

Die Verfügbarkeit dieses Medikaments könnte auch bedeutende wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringen, indem sie die direkten und indirekten Kosten, die mit häufigen Migräneanfällen verbunden sind, senkt. In einer Gesellschaft, in der Gesundheitskosten ständig steigen, könnten solche Innovationen dazu beitragen, langfristig Ausgaben zu minimieren, indem sie die Notwendigkeit teurer Akutbehandlungen und den Verlust an Arbeitsproduktivität reduzieren.

Insgesamt repräsentiert Atogepant einen signifikanten Fortschritt in der Behandlung der Migräne, einen, der das Potenzial hat, den Therapiestandard zu verändern und Patienten ein aktiveres und weniger durch Schmerzen eingeschränktes Leben zu ermöglichen. Dies ist ein klarer Gewinn für die medizinische Gemeinschaft und bietet eine vielversprechende Perspektive für die Zukunft der Migränetherapie.

 

Süßstoffe unter der Lupe: Neue Studie wirft Fragen über gesundheitliche Risiken auf

In der Welt der Ernährung und Gesundheit stehen Süßstoffe seit Langem im Rampenlicht als vermeintlich gesündere Alternative zu herkömmlichem Zucker. Eine kürzlich im Journal Cell Metabolism veröffentlichte Studie bringt jedoch neue Erkenntnisse, die das Sicherheitsprofil von Aspartam, einem der am weitesten verbreiteten künstlichen Süßstoffe, in Frage stellen könnten. Diese Forschung konzentrierte sich auf die Auswirkungen von Aspartam auf Mäuse und fand signifikante negative Effekte, die auch für den menschlichen Verzehr relevant sein könnten.

Die Studie verglich die Gesundheitseffekte von drei verschiedenen Diäten: Eine mit Aspartam (0,15% entsprechend ungefähr drei Dosen Diätlimonade pro Tag), eine mit hoher Saccharose-Konzentration (15%), und eine süßstofffreie Ernährung. Nach zwölf Wochen zeigten die mit Aspartam ernährten Mäuse eine signifikante Zunahme der Bildung von Plaques in den Arterien, ein Schlüsselindikator für Atherosklerose. Zudem wiesen diese Mäuse erhöhte Entzündungsmarker auf, die auf eine Verschlechterung des Zustands hindeuten.

Interessant ist der Mechanismus, durch den Aspartam den Insulinspiegel beeinflusst. Die Studie enthüllt, dass Aspartam, unabhängig von der Glukosekonzentration, eine Erhöhung des Insulinspiegels über die Aktivierung des Vagusnervs bewirken kann. Bei Mäusen, bei denen der Vagusnerv durchtrennt wurde, wurde dieser Effekt nicht beobachtet, was auf eine spezifische Reaktion des Nervensystems auf den Süßstoff hinweist.

Die Ergebnisse dieser Forschung sind besonders besorgniserregend, da langfristig erhöhte Insulinspiegel zur Entwicklung einer Insulinresistenz führen können, die wiederum ein bekannter Risikofaktor für Atherosklerose und andere kardiovaskuläre Erkrankungen ist. Die Studie legt nahe, dass Aspartam ähnlich negative Auswirkungen auf die Gefäßgesundheit haben könnte wie Saccharose, was die angebliche Sicherheit und Wirksamkeit von Aspartam als Zuckerersatz infrage stellt.

Die neuesten Ergebnisse zur Wirkung von Aspartam sollten eine ernsthafte Debatte über die Rolle künstlicher Süßstoffe in unserer Ernährung anregen. Lange als sicherer Hafen für Diabetiker und diejenigen, die ihre Kalorienaufnahme reduzieren möchten, beworben, zeigt diese Studie, dass die potenziellen Risiken von Aspartam möglicherweise unterschätzt wurden. Es ist eine Erinnerung daran, dass künstliche Eingriffe in unsere Lebensmittel oft unvorhergesehene Konsequenzen haben können.

Die Erkenntnisse fordern auf, Gesundheitsbehörden sollten eine Neubewertung der Sicherheitsprofile von Süßstoffen wie Aspartam vornehmen, insbesondere im Hinblick auf Langzeitkonsum. Verbraucher sollten ebenfalls vorsichtig sein und den Konsum solcher Substanzen kritisch hinterfragen. Die Forschung zeigt, dass eine Rückkehr zu natürlicheren Quellen der Süße oder eine allgemeine Reduktion der Süßung in unserer Ernährung langfristig die gesündere Wahl sein könnte.

 

Versteckte Risiken: Proteinriegel im Test unter Beschuss

Proteinriegel gelten als schnelle Eiweißquelle für Sportler und gesundheitsbewusste Verbraucher. Doch eine aktuelle Laboranalyse zeigt: Viele Produkte enthalten bedenkliche Zusatzstoffe. Besonders problematisch sind synthetische Süßstoffe und minderwertige Proteinquellen.

Die Untersuchung von 20 Schokoladen-Proteinriegeln deckte erhebliche Unterschiede in der Qualität auf. Während viele Hersteller hochwertige Proteine wie Molken- oder Sojaeiweiß verwenden, fanden sich in zahlreichen Produkten auch Gelatine und Kollagenhydrolysat. Diese Bestandteile stammen aus tierischen Schlachtabfällen und haben eine geringere biologische Wertigkeit. Für Vegetarier und Verbraucher, die auf tierische Zusätze verzichten möchten, ist dies ein entscheidender Punkt.

Neben der Proteinzusammensetzung stehen auch Süßungsmittel in der Kritik. In 17 der getesteten Riegel wurde Sucralose nachgewiesen – ein synthetischer Süßstoff, der mit negativen Auswirkungen auf die Darmflora und einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht wird. Zudem nutzen Hersteller Aromastoffe, um Geschmackseindrücke wie Schokolade oder Nüsse zu erzeugen. Ob diese tatsächlich aus natürlichen Quellen stammen oder aus mikrobiellen Prozessen gewonnen werden, bleibt für Verbraucher oft unklar.

Lediglich drei Proteinriegel schnitten mit der Note „gut“ ab. Diese verzichteten auf minderwertige Eiweißquellen und synthetische Süßstoffe. Stattdessen wurden Zuckeralkohole zur Süßung verwendet, die in hohen Mengen jedoch Verdauungsbeschwerden auslösen können. Der am besten bewertete Riegel überzeugte nicht nur durch seine Zutatenliste, sondern auch durch den Geschmack, der von Experten als ausgewogen und angenehm beschrieben wurde.

Proteinriegel sind praktisch und einfach zu transportieren. Doch notwendig sind sie nicht. Ernährungswissenschaftler weisen darauf hin, dass sich der tägliche Proteinbedarf problemlos durch natürliche Lebensmittel wie Quark, Hülsenfrüchte oder Nüsse decken lässt. Wer zu Proteinriegeln greift, sollte die Inhaltsstoffe genau prüfen und auf unnötige Zusatzstoffe verzichten.

Proteinriegel versprechen viel – doch was steckt wirklich drin? Die aktuelle Analyse zeigt: In vielen Fällen handelt es sich um stark verarbeitete Industrieprodukte mit fragwürdigen Inhaltsstoffen.

Die Hersteller preisen ihre Produkte als gesunde Eiweißquelle für Sportler an, doch der Blick auf die Zutatenliste verrät eine andere Realität. Günstige Füllstoffe, künstliche Aromen und Süßstoffe dominieren die Rezepturen. Besonders bedenklich ist der Einsatz von Gelatine und Kollagenhydrolysat, die als minderwertige Proteinquellen gelten und gleichzeitig für viele Verbraucher moralisch fragwürdig sind.

Synthetische Süßstoffe wie Sucralose stehen ebenfalls in der Kritik. Während sie eine kalorienfreie Alternative zu Zucker darstellen, sind ihre langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit nicht abschließend geklärt. Studien legen nahe, dass sie das Mikrobiom beeinflussen und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen können.

Proteinriegel sind bequem – aber sie sind nicht automatisch gesund. Wer auf eine hochwertige Eiweißversorgung achtet, sollte eher zu natürlichen Lebensmitteln greifen. Wer dennoch nicht auf Proteinriegel verzichten möchte, sollte genau hinschauen, welche Zutaten enthalten sind. Weniger ist oft mehr.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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