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  • 26.02.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberangriff auf AEP, Skonto-Urteil, E-Rezept-Debatte und neue Gesundheitsurteile
    26.02.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberangriff auf AEP, Skonto-Urteil, E-Rezept-Debatte und neue Gesundheitsurteile
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | AEP sieht sich mit den Folgen eines schweren Cyberangriffs und den wirtschaftlichen Auswirkungen des Skonto-Urteils konfrontiert. Apotheke...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberangriff auf AEP, Skonto-Urteil, E-Rezept-Debatte und neue Gesundheitsurteile

 

Digitale Bedrohungen, Apothekenversicherungen, Reformdruck und medizinische Fortschritte – aktuelle Entwicklungen im Überblick

AEP sieht sich mit den Folgen eines schweren Cyberangriffs und den wirtschaftlichen Auswirkungen des Skonto-Urteils konfrontiert. Apotheken stehen ebenfalls vor neuen Risiken, weshalb Experten eine überarbeitete Versicherungsstrategie empfehlen. Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen rasant, wodurch die Debatte um das Zuweisungsverbot mit dem E-Rezept an Fahrt aufnimmt. Sozialverbände fordern einen Gesundheitsgipfel im Kanzleramt, während Krankenkassen über Sparmaßnahmen streiten. Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts München verpflichtet die Krankenkassen zur Erstattung der Progesteron-Therapie nach künstlicher Befruchtung. Lohmann & Rauscher stärkt mit der Übernahme von OnlineDoctor seine Präsenz in der Telemedizin, während sich der BVDAK mit neuen Vorstandsmitgliedern strategisch neu ausrichtet. Gleichzeitig setzen neue Leitlinien für Genitalherpes, die FDA-Zulassung einer Tablettenform von Risdiplam zur Behandlung spinaler Muskelatrophie sowie bewährte Strategien gegen Sinusitis und Windeldermatitis wichtige medizinische Akzente. Auch arbeitsrechtliche Fragen sorgen für Diskussionen, insbesondere ob Apotheken in Karnevalshochburgen schließen dürfen. Der Gesundheitssektor bleibt von wirtschaftlichen, politischen und medizinischen Umbrüchen geprägt.

 

Zwischen Cyberattacken und Skonto-Urteil: AEP navigiert durch turbulente Zeiten

In den letzten Monaten stand AEP, ein führender Großhändler aus Alzenau, vor herausfordernden Szenarien, die das Unternehmen auf die Probe stellten. Ein bedeutender Cyberangriff legte kritische Betriebsabläufe lahm und sorgte für weitreichende Konsequenzen. Dr. Heike Brockmann, die Chefin des Unternehmens, beschreibt das Erlebnis, in einer durch den Angriff dunkel gewordenen Lagerhalle zu stehen, als „unfassbar“. Dieses Ereignis markierte einen Wendepunkt für AEP, das sich plötzlich mit der fragilen Sicherheit seiner digitalen Infrastruktur konfrontiert sah.

Parallel dazu kämpft AEP mit den Nachwirkungen des Skonto-Urteils des Bundesgerichtshofs. Dieses Urteil veränderte die Bedingungen für Skonti, was erhebliche finanzielle Anpassungen für den Großhändler nach sich zog. Die Kombination aus finanziellem Druck und den erforderlichen Erholungsmaßnahmen nach dem Cyberangriff setzte das Unternehmen unter einen nie dagewesenen Stress.

In einem kürzlich geführten Interview sprach Dr. Brockmann über die Herausforderungen und die Maßnahmen, die das Unternehmen ergriffen hat. Sie betonte die Notwendigkeit politischer Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Effizienz von zentralen Lagerhäusern. Dr. Brockmann forderte klarere Richtlinien und Unterstützung von der Regierung, um die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu stärken und gleichzeitig die wirtschaftlichen Bedingungen zu stabilisieren, die durch richterliche Entscheidungen wie das Skonto-Urteil beeinträchtigt werden.

Die Zukunft sieht Dr. Brockmann als eine Mischung aus Herausforderung und Chance. Sie ist fest davon überzeugt, dass durch die Überwindung dieser Hürden AEP stärker und sicherer aus der Krise hervorgehen wird. Das Unternehmen fokussiert sich nun verstärkt auf die Verbesserung seiner IT-Sicherheit und auf die Anpassung seiner Geschäftsmodelle, um sowohl gegen zukünftige Cyberbedrohungen gewappnet zu sein als auch den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Die Situation bei AEP ist beispielhaft für die Herausforderungen, denen sich viele Unternehmen in der heutigen digitalisierten und rechtlich komplexen Geschäftswelt stellen müssen. Der Cyberangriff auf AEP wirft ein Schlaglicht auf die kritische Bedeutung von Cyberresilienz, nicht nur für Großhändler, sondern für die gesamte Wirtschaft. Dieser Vorfall unterstreicht die Dringlichkeit für umfassende Investitionen in Sicherheitssysteme und für eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung dieser Systeme, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungsszenarien Schritt halten zu können.

Zugleich zeigt das Skonto-Urteil des BGH, wie eng verflochten rechtliche Entscheidungen und wirtschaftliche Realitäten sind. Unternehmen müssen flexibel und anpassungsfähig bleiben, um auf Veränderungen in der Rechtsprechung reagieren zu können. Für die politischen Entscheidungsträger ist es daher unerlässlich, ein Umfeld zu schaffen, das sowohl rechtliche Klarheit als auch wirtschaftliche Stabilität fördert, um die Unternehmen bei der Bewältigung solcher unvorhersehbaren Herausforderungen zu unterstützen.

 

Versicherung neu gedacht: Warum Apotheken ihre Absicherungsstrategie überdenken sollten

Die Grundlage einer effektiven Versicherungsstrategie für Apotheken ist eine detaillierte Risikoanalyse. Professionelle Versicherungsberater untersuchen dabei sämtliche Aspekte des Betriebs – von der Lagerung und dem Umgang mit Medikamenten bis hin zur IT-Infrastruktur und den Sicherheitsmaßnahmen für sensible Patientendaten. Diese gründliche Analyse bildet das Fundament für einen optimalen Schutz, der spezifisch auf die Bedürfnisse von Apotheken abgestimmt ist.

Aufbauend auf dieser Analyse entwickeln Berater maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Im Gegensatz zu Standardpolicen decken diese nicht nur allgemeine, sondern auch branchenspezifische Risiken ab, wie den Ausfall von Kühlgeräten oder Haftungsfragen bei fehlerhaften Rezepten. Solche Lösungen sorgen dafür, dass Apotheken auch im Schadensfall handlungsfähig bleiben und finanzielle Verluste minimiert werden.

Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungspolicen ist ebenfalls entscheidend. Der Apothekenmarkt verändert sich stetig – neue gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und wachsende Cyberrisiken machen es notwendig, dass der Versicherungsschutz immer aktuell bleibt. Spezialisten helfen dabei, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und bestehende Policen zu optimieren, um auch künftigen Herausforderungen gerecht zu werden.

Ein gut durchdachter Versicherungsschutz ist mehr als nur eine Vorsichtsmaßnahme. Kunden und Mitarbeiter vertrauen auf Apotheken, die nachweislich für Sicherheit und Kontinuität sorgen. Eine maßgeschneiderte Absicherung stärkt nicht nur die Resilienz des Betriebs, sondern sendet auch ein klares Signal: Diese Apotheke ist auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Branchenspezifische Versicherungen sind für Apotheken nicht nur ein notwendiger Schutz, sondern ein strategisches Instrument, um sich in einem wettbewerbsintensiven Markt zu behaupten. Sie bieten nicht nur Sicherheit vor unvorhergesehenen Ereignissen, sondern schaffen auch Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern. Ein umfassender Versicherungsschutz zeigt, dass die Apotheke ihre Verantwortung ernst nimmt und aktiv Maßnahmen ergreift, um sowohl den Betrieb als auch die Versorgung der Patienten abzusichern.

Professionelle Beratung ist hierbei unverzichtbar. Sie ermöglicht es Apotheken, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Das schafft nicht nur Sicherheit, sondern minimiert auch Kosten und stärkt die Marktposition. In einer sich ständig wandelnden Branche, in der Vertrauen und Zuverlässigkeit von größter Bedeutung sind, ist eine maßgeschneiderte Versicherungsstrategie ein unverzichtbares Element für langfristigen Erfolg und Stabilität.

 

Reformbedarf im Gesundheitswesen: Plädoyer für das Ende des Zuweisungsverbots

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran und bringt fundamentale Veränderungen mit sich, die das traditionelle Verhältnis zwischen Arztpraxen, Apotheken und Patienten neu definieren könnten. Ein besonders kontrovers diskutierter Aspekt ist das Zuweisungsverbot, das es Ärzten bisher untersagt, ihren Patienten konkrete Apotheken zu empfehlen. Angesichts der Einführung des E-Rezepts und der zunehmenden Verbreitung digitaler Kommunikationswege in der medizinischen Versorgung wächst die Debatte um die Aufhebung dieser Regelung.

Professor Dr. Wolfgang von Meißner, ein führender Experte auf dem Gebiet der medizinischen Ethik, argumentiert, dass das Zuweisungsverbot in seiner aktuellen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Er befürwortet eine Liberalisierung, die es Patienten ermöglichen würde, selbstständig und digital eine Apotheke ihrer Wahl zu bestimmen. „In einer Zeit, in der Informationen und Dienstleistungen zunehmend digitalisiert werden, ist es anachronistisch, Patienten in ihrer Entscheidungsfreiheit einzuschränken“, so von Meißner. Er betont, dass eine solche Neuregelung den Patienten mehr Autonomie verleihen und die Effizienz im Gesundheitssystem steigern könnte, indem digitale Lösungen besser genutzt werden.

Die Einführung des E-Rezepts hat bereits gezeigt, dass digitale Technologien die Kommunikation zwischen Ärzten und Apotheken erleichtern und die Medikamentenversorgung beschleunigen können. Eine weiterführende Liberalisierung, wie von Meißner vorgeschlagen, würde diesen Prozess ergänzen und könnte dazu beitragen, dass Patientenversorgung nicht nur effizienter, sondern auch patientenzentrierter wird.

Die Überlegungen zur Aufhebung des Zuweisungsverbots spiegeln einen tiefgreifenden Wandel in unserem Verständnis von Patientenautonomie und technologischer Integration wider. Die Digitalisierung hat viele Bereiche unseres Lebens revolutioniert und es ist nur folgerichtig, dass sie auch das Gesundheitswesen erfasst. Patienten sind heute besser informiert und möchten aktiv an Entscheidungen über ihre Behandlung beteiligt sein. Das Zuweisungsverbot, einst als Schutzmaßnahme gedacht, wirkt unter den neuen digitalen Möglichkeiten eher wie ein Relikt aus einer weniger vernetzten Zeit.

Durch die Aufhebung des Verbots könnte ein echter Wettbewerb zwischen Apotheken gefördert werden, der letztlich zu besseren Serviceleistungen und Preisen für die Patienten führen kann. Zudem würde dies die Selbstbestimmung der Patienten stärken und sie als mündige Akteure im Gesundheitssystem positionieren. Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgebung Schritt hält mit den technologischen Entwicklungen und eine Umgebung schafft, die Innovationen fördert und nicht behindert. Die potenziellen Vorteile einer solchen Reform sind bedeutend, sowohl in Bezug auf die Patientenautonomie als auch auf die ökonomische Effizienz im Gesundheitswesen. Wir müssen alte Zöpfe abschneiden und den Weg für eine moderne, patientenorientierte Gesundheitsversorgung ebnen.

 

Sozialgericht München entscheidet: Krankenkassen müssen Progesteron-Therapie nach künstlicher Befruchtung erstatten

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Sozialgericht München entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen (GKV) die Kosten für eine Progesteron-Therapie zum Erhalt einer Schwangerschaft nach einer künstlichen Befruchtung übernehmen müssen. Dieses Urteil setzt einen neuen Präzedenzfall für die Erstattungspolitik von Behandlungen im Rahmen der reproduktiven Medizin und unterstreicht die Verantwortung der Krankenkassen, unterstützende Therapien im Prozess der künstlichen Befruchtung zu finanzieren.

Der Entscheidung vorausgegangen war der Fall einer Patientin, die im Zuge ihrer Fruchtbarkeitsbehandlung Progesteron verwendete, um die Chancen einer erfolgreichen Schwangerschaft zu erhöhen. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme zunächst abgelehnt, was die Betroffene dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Sozialgericht München urteilte, dass die Ablehnung der Kostenerstattung durch die Krankenkasse nicht gerechtfertigt sei, da die Progesteron-Therapie eine medizinisch notwendige Behandlung zur Unterstützung der Schwangerschaft darstellt.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Krankenkassen haben, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung von Paaren, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen. Es wird erwartet, dass das Urteil eine Überprüfung und möglicherweise eine Anpassung der Richtlinien zur Kostenübernahme von ähnlichen Therapien durch die Krankenkassen nach sich zieht.

Das jüngste Urteil des Sozialgerichts München zur Kostenerstattung für Progesteron-Therapien nach künstlicher Befruchtung ist ein bedeutender Fortschritt für die Gleichstellung in der reproduktiven Medizin. Es anerkennt die essenzielle Rolle, die solche unterstützenden Therapien im Prozess der künstlichen Befruchtung spielen und die finanzielle Last, die bislang oft allein von den Paaren getragen werden musste. Dieses Urteil trägt nicht nur dazu bei, die finanziellen Hürden für betroffene Paare zu senken, sondern setzt auch ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung von reproduktiven Rechten als Teil der umfassenden gesundheitlichen Versorgung. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil als Katalysator für weitere positive Veränderungen in der Gesundheitspolitik wirkt.

 

Dringender Handlungsbedarf: Sozial- und Gesundheitspolitik im Fokus des Kanzleramts

In einer aktuellen Entwicklung unterstützt Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, den Vorschlag der DAK-Gesundheit, einen umfassenden Gesundheits- und Pflegegipfel im Kanzleramt abzuhalten. Bentele betont, dass die Sozialpolitik zur Chefsache erklärt werden müsse, um die drängenden Herausforderungen im Gesundheitswesen effektiv anzugehen. Diese Forderung findet insbesondere vor dem Hintergrund statt, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits die Idee eines Grundversorgergipfels ins Spiel gebracht hatte, während seiner Visite bei der Sandoz-Tochter Salutas-Pharma im letzten Jahr. Obwohl dieser spezielle Gipfel nicht zustande kam, wurde das Format eines solchen Treffens bereits mit einem Pharmagipfel im November im Kanzleramt erprobt.

Andreas Storm, Chef der DAK-Gesundheit, machte auf die schwierige finanzielle Lage der Krankenkassen aufmerksam und warnte vor der „desaströsen“ Finanzsituation, die ohne geeignete Maßnahmen zu weiteren Beitragserhöhungen führen könnte. Seiner Ansicht nach sollte die neue Bundesregierung prioritär die Kassenfinanzen stabilisieren. Ein zentraler Gesundheitsgipfel, an dem neben dem Bundeskanzler auch der Gesundheitsminister und Vertreter der Krankenkassen teilnehmen, könnte strategische Lösungen fördern.

Bentele fordert, dass neben den genannten politischen Spitzen auch der VdK am Gipfel teilnimmt, um die Interessen der Sozialversicherten zu vertreten. Sie argumentiert, dass stetige Beitragserhöhungen nicht zur Norm werden dürfen und dass die finanzielle Last gerechter verteilt werden sollte. Insbesondere plädiert sie dafür, privat Versicherte stärker in die Finanzierung des Gesundheitssystems einzubinden und die Kosten für Maßnahmen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, aus Steuermitteln zu decken.

Das voraussichtliche Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von über sechs Milliarden Euro im Jahr 2024 illustriert die Dringlichkeit, mit der die Bundesregierung handeln muss. Laut Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands, spiegeln diese Zahlen die Konsequenzen einer langfristigen expansiven Ausgabenpolitik wider, die nun korrigiert werden müssen.

Die Forderung nach einem Gesundheitsgipfel im Kanzleramt ist mehr als nur ein politisches Manöver; sie ist ein Weckruf an die Bundesregierung, die tieferen Probleme im Gesundheitssystem Deutschlands anzuerkennen und entschieden zu handeln. Die Initiative von VdK und DAK unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Bundesregierung ihre Prioritäten neu bewertet und aktive Schritte unternimmt, um die finanzielle Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Die Beteiligung aller relevanten Akteure am Gipfel kann dazu beitragen, umfassende und langfristige Strategien zu entwickeln, die über kurzfristige Flickschusterei hinausgehen. Dies könnte ein entscheidender Moment sein, um die Gesundheitspolitik in Deutschland neu zu gestalten und ein System zu schaffen, das sowohl finanziell tragfähig als auch gerecht ist.

 

Spannungen im Gesundheitswesen: AOK-Pläne stoßen auf Widerstand

Nach der jüngsten Bundestagswahl hat der AOK-Bundesverband ein Sofortprogramm zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorgestellt, das weitreichende Änderungen für die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland vorsieht. Ziel des Programms ist es, die finanziellen Ressourcen der Versicherung zu konsolidieren, indem unter anderem die Entbudgetierung zurückgenommen wird, die besonders Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte betrifft.

Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag des AOK-Bundesverbandes die Streichung der finanzierten Leistungen für die Vermittlung von Arztterminen. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes, kritisiert diese Maßnahmen scharf. Er behauptet, dass durch das Streichen dieser Leistungen die Bemühungen, die ambulante Versorgung zu stärken und das Terminangebot für GKV-Patienten zu erweitern, zunichte gemacht werden. Heinrich warnt, dass diese Politik zu verlängerten Wartezeiten führen und das System der Wartelisten-Medizin fördern könnte.

Heinrich hebt hervor, dass eine Reduktion der Vergütungen unausweichlich die Qualität und Verfügbarkeit der medizinischen Leistungen mindern würde. Die Ärzteschaft sieht sich dadurch gezwungen, ihr Angebot auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken, was letztendlich zu Lasten der Patienten gehen würde. Zusätzlich kritisiert er das unangetastete Sponsoring der AOK im Profisport, was Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Kasse aufwirft.

Diese Entwicklungen stoßen auf erheblichen Widerstand innerhalb der medizinischen Gemeinschaft, die eine Verschlechterung der Versorgungsqualität und eine Vergrößerung der Zugangshürden zur Gesundheitsversorgung befürchtet.

Die aktuellen Vorschläge des AOK-Bundesverbandes reflektieren eine bedenkliche Tendenz im Umgang mit den finanziellen Herausforderungen im Gesundheitssystem. Während Sparmaßnahmen unvermeidlich sein mögen, sollte die Art und Weise, wie diese Einsparungen erzielt werden, sorgfältig überdacht werden. Es ist kontraproduktiv, wenn Einsparungen in einem Bereich, der so entscheidend für die öffentliche Gesundheit und Wohlfahrt ist, die Grundversorgung gefährden. Insbesondere die ironische Gegenüberstellung von massiven Einsparungen in der ambulanten Versorgung und gleichzeitigem großzügigem Sponsoring im Profisport zeigt, dass es an einer ausgewogenen und gerechten Verteilung der Ressourcen mangelt. Diese Politik könnte langfristig mehr Kosten verursachen, als sie einspart, indem sie den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erschwert und letztendlich die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt. Es bleibt zu hoffen, dass der AOK-Bundesverband diese Rückmeldungen ernst nimmt und Wege findet, die finanzielle Stabilität zu verbessern, ohne die Qualität und Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung zu opfern.

 

Lohmann & Rauscher steigt in die Telemedizin ein durch Übernahme von OnlineDoctor

In einem bemerkenswerten Schritt zur Erweiterung seines Portfolios im digitalen Gesundheitssektor hat der Medizinproduktehersteller Lohmann & Rauscher (L&R) die Mehrheitsanteile am Telemedizin-Anbieter OnlineDoctor erworben. Dieser Zug markiert das erste Engagement von L&R im Bereich der Telemedizin und verdeutlicht das Bestreben des Unternehmens, seine Position als umfassender Lösungsanbieter im Gesundheitssystem zu festigen.

OnlineDoctor, bekannt für seine digitale Plattform, die dermatologische Diagnosen durch qualifizierte Fachärzte ermöglicht, bleibt unter der bewährten Führung seiner Gründer Dr. Philipp Wustrow und Dr. Tobias Wolf, die als Geschäftsführer und Gesellschafter weiterhin die Geschicke des Unternehmens leiten werden. Trotz des Eigentümerwechsels wird die Marke OnlineDoctor eigenständig weitergeführt, nun jedoch als Tochtergesellschaft von L&R.

Die Transaktion, deren finanzielle Details nicht öffentlich gemacht wurden, fügt sich nahtlos in die Digitalisierungs- und Wachstumsstrategie von L&R ein. Mit der Übernahme von OnlineDoctor betritt L&R nicht nur neues Terrain in der Telemedizin, sondern stärkt auch seine technologische Kompetenz in den Bereichen Künstliche Intelligenz und digitale Gesundheitsdienste.

Die Übernahme könnte weitreichende Auswirkungen auf die Bereitstellung dermatologischer Dienstleistungen haben, indem sie den Zugang zu spezialisierten Hautpflegediensten vereinfacht und beschleunigt. Zudem erhöht sie die Reichweite von L&R im Gesundheitsmarkt und setzt neue Standards in der Integration von digitalen und traditionellen medizinischen Angeboten.

Die Übernahme von OnlineDoctor durch Lohmann & Rauscher ist ein strategisch kluger Zug, der zeigt, wie etablierte Unternehmen im Gesundheitssektor auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung reagieren. In einer Zeit, in der die Telemedizin an Bedeutung gewinnt, ermöglicht dieser Schritt L&R, eine führende Rolle in diesem wachsenden Segment einzunehmen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Akquisition die Landschaft der medizinischen Versorgung verändert, insbesondere im Bereich der Dermatologie, wo schneller und einfacher Zugang zu Fachwissen entscheidend ist. L&R hat mit dieser Übernahme nicht nur seine Marktpräsenz erweitert, sondern auch seine Ambitionen unterstrichen, im Zuge der digitalen Transformation des Gesundheitswesens an vorderster Front zu stehen.

 

Neuausrichtung im BVDAK: Strategische Veränderungen im Vorstand

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat im Zuge seiner jüngsten Vorstandswahlen eine markante Neugestaltung seiner Führungsriege erlebt. Oliver Prönnecke, langjähriges Vorstandsmitglied von Pharma Privat (Wave), hat seine Position im Vorstand niedergelegt, was eine deutliche Zäsur im Gremium markiert. Als Neuzugang in den Vorstand wurde Dr. Meike Appelrath, Geschäftsleiterin bei Migasa, gewählt, was frische Impulse verspricht. Zudem verlässt Cornelia Graessner-Neiss von Pharmatechnik, die seit der Verbandsgründung im Jahr 2008 als Fördermitglied im Vorstand aktiv war, das Gremium.

Die Wiederwahl von Dr. Stefan Hartmann als 1. Vorsitzender sowie die Bestätigung von Frank Baer (Elac Elysée/Guten Tag Apotheken) und Lars Horstmann (EasyApotheken) im Amt unterstreichen ein Streben nach Kontinuität in der Führungsstruktur. Bemerkenswert ist dabei die Änderung in der Satzung, die nun das Fehlen von Fördermitgliedern im Vorstand festlegt, was auf eine stärkere Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung hindeutet.

Dr. Hartmann betonte die Wichtigkeit der anhaltenden Verbandsarbeit und der Notwendigkeit, die Apotheken sowie die freien Heilberufe stärker in den politischen Diskurs einzubringen. „Für die kommenden Jahre sehe ich uns sehr gut aufgestellt, um den Apotheken politisches Gehör zu verschaffen“, so Hartmann. Diese Äußerungen deuten auf eine klare strategische Ausrichtung hin, die den Apotheken in einer sich wandelnden gesundheitspolitischen Landschaft eine stärkere Stimme verleihen soll.

Die Neugestaltung des BVDAK-Vorstands ist ein Spiegelbild der dynamischen Veränderungen, die derzeit die Apothekenbranche durchlaufen. Der Rückzug etablierter Kräfte und die Einführung neuer Gesichter könnte ein notwendiger Schritt sein, um auf die sich schnell verändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitssektor effektiv reagieren zu können. Die Entscheidung, Fördermitglieder aus dem Vorstand zu entfernen, weist zudem auf ein Bestreben hin, mögliche Interessenkonflikte zu minimieren und die Entscheidungsautonomie des Verbands zu stärken. In einer Zeit, in der die politische Landschaft und gesetzliche Regelungen sich kontinuierlich weiterentwickeln, könnte dieser Ansatz dem BVDAK helfen, seine Relevanz und Einflussnahme nicht nur zu bewahren, sondern auch zu vergrößern. Die Herausforderung wird darin liegen, diese neuen Ansätze in konkrete Aktionen umzusetzen, die den Mitgliedern direkt zugutekommen und die Position der Apotheken im Gesundheitssystem festigen.

 

Umfassende Strategien zur Bewältigung von Sinusitis: Einblicke aus der Apothekenpraxis

Sinusitis, die Entzündung der Nasennebenhöhlen, stellt ein weitverbreitetes gesundheitliches Problem dar, das Millionen von Menschen jährlich betrifft. Die Symptome können von Kopfschmerzen, Druckgefühl in den Wangen, Nase oder Stirn bis hin zu einer verstopften Nase und Abgeschlagenheit reichen. Obwohl die Ursache häufig viral ist und daher nicht mit Antibiotika behandelt wird, gibt es eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten, die Apotheker ihren Kunden empfehlen können, um Linderung zu verschaffen und den Heilungsprozess zu unterstützen.

Zunächst sind abschwellende Nasensprays und -tropfen eine gängige Empfehlung für die sofortige Erleichterung. Diese Produkte wirken, indem sie die Blutgefäße in der Nase verengen, was die Schwellung reduziert und die Nasenatmung erleichtert. Apotheker betonen jedoch die Wichtigkeit, diese Sprays nicht länger als sieben Tage zu verwenden, da sie bei längerem Gebrauch zu einer Verschlimmerung der Nasenverstopfung führen können, einem Zustand, der als Rebound-Rhinitis bekannt ist.

Für eine langfristige Unterstützung empfehlen Apotheker oft die Verwendung von Kochsalzlösungen zur Nasenspülung. Diese helfen, die Schleimhäute feucht zu halten, fördern die natürliche Reinigung der Nasengänge und können Entzündungen reduzieren. Inhalationen mit Wasserdampf oder ätherischen Ölen wie Eukalyptus können ebenfalls dazu beitragen, die Atemwege zu öffnen und den Schleim zu lösen.

Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol sind weitere Optionen, die Apotheker vorschlagen, um die oft erheblichen Schmerzen und das Unwohlsein, die mit Sinusitis einhergehen, zu lindern. Diese Medikamente wirken entzündungshemmend und schmerzlindernd, was sie zu einer effektiven Komponente in der Behandlung von Sinusitis-Symptomen macht.

Die Beratung in der Apotheke umfasst auch Lifestyle-Änderungen und präventive Maßnahmen. Eine gute Hydratation ist essenziell, da eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr hilft, den Schleim flüssig zu halten und das Ausspülen von Erregern zu erleichtern. Luftbefeuchter können das Raumklima verbessern und verhindern, dass die Nasenwege austrocknen, besonders in beheizten Innenräumen während der kalten Monate.

Die fachkundige Beratung durch Apotheker ist entscheidend für die effektive Bewältigung von Sinusitis. Durch ihre tiefgreifenden Kenntnisse über Medikamente und ihre Nebenwirkungen bieten sie eine wertvolle Ressource für Patienten, die nach wirksamen und sicheren Behandlungsmöglichkeiten suchen. Darüber hinaus spielen Apotheker eine wichtige Rolle bei der Aufklärung ihrer Kunden über die Bedeutung der richtigen Anwendung von Medikamenten und der Implementierung von unterstützenden Maßnahmen wie der Raumluftbefeuchtung und Hydratation. Dieser ganzheitliche Ansatz nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Prävention von Sinusitis, zeigt, wie unverzichtbar Apotheker im Gesundheitssystem sind. Ihre Beratung trägt maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und langfristig gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. In einer Zeit, in der die Selbstmedikation zunimmt, stellt die professionelle Unterstützung durch Apotheker eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung dar, die es zu bewahren und zu stärken gilt.

 

Aktualisierte Leitlinien zu Genitalherpes: Effektive Strategien und schnelle Behandlung

Genitalherpes, eine der weltweit am häufigsten übertragenen sexuellen Infektionen, bleibt ein bedeutendes gesundheitliches Problem. Die jüngste Überarbeitung der europäischen Leitlinien bietet aktualisierte Empfehlungen zur Behandlung und Management dieser hartnäckigen Virusinfektion. Die Leitlinien betonen die Notwendigkeit eines schnellen Handelns bei der Diagnose eines Herpes genitalis Ausbruchs. Eine frühzeitige medikamentöse Therapie, in der Regel mit Virostatika wie Aciclovir, ist entscheidend, um die Dauer und Schwere der Symptome zu minimieren.

Experten zufolge ist der Schlüssel zur wirksamen Behandlung das sofortige Einleiten der Therapie nach dem Auftreten der ersten Symptome. Die aktualisierten Leitlinien legen nahe, dass eine suppressive Therapie für Personen mit häufigen Rezidiven in Betracht gezogen werden sollte, um die Anzahl der Ausbrüche und die Übertragung auf Partner zu reduzieren. Zudem wird auf die Bedeutung einer umfassenden Aufklärung der Patienten hingewiesen, insbesondere in Bezug auf die Übertragungswege und präventive Maßnahmen.

Die Leitlinienaktualisierung kommt in einer Zeit, in der die Inzidenz von Genitalherpes in einigen Regionen zunimmt, was die Dringlichkeit einer effektiven öffentlichen Gesundheitsantwort unterstreicht. Während die medikamentöse Behandlung eine zentrale Säule darstellt, ist die Prävention durch Aufklärung und Bewusstseinsschaffung ebenso kritisch.

Die Überarbeitung der europäischen Leitlinien zu Genitalherpes ist ein Schritt in die richtige Richtung, reflektiert sie doch das Bedürfnis nach einer dynamischen Anpassung medizinischer Empfehlungen an die sich ändernden Bedingungen des Gesundheitswesens. Diese Aktualisierung ist nicht nur eine Reaktion auf die steigende Prävalenz, sondern auch eine Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Virusübertragung und -kontrolle. Durch die Empfehlung einer schnellen und gezielten Behandlung setzen die Leitlinien ein klares Zeichen für eine proaktive Gesundheitsstrategie, die das Potenzial hat, das Leben von Millionen von Betroffenen weltweit zu verbessern. Dennoch bleibt die Herausforderung, diese Leitlinien in praktische, alltägliche klinische Praktiken zu integrieren und sicherzustellen, dass alle Betroffenen Zugang zu den empfohlenen Therapien erhalten.

 

FDA genehmigt neue Tablettenform von Risdiplam zur Behandlung spinaler Muskelatrophie

Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat eine bahnbrechende Entscheidung für Patienten mit spinaler Muskelatrophie (SMA) getroffen. Das Medikament Evrysdi, bekannt für seine innovative Wirkstoffkomponente Risdiplam, wurde bisher als Pulver zur Herstellung einer Lösung angeboten und ist seit 2021 auf dem europäischen Markt erhältlich. Nun erweitert sich das Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten durch die Zulassung einer Tablettenform dieses Präparats.

Die Zulassung der Tablettenform durch die FDA markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung der spinalen Muskelatrophie, einer genetisch bedingten Erkrankung, die durch den fortschreitenden Verlust motorischer Neuronen charakterisiert ist und zu schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen führt. Risdiplam, das in seiner bisherigen Form als Lösung bereits vielen Patienten zugutekam, bietet als Tablette eine erleichterte Anwendungsweise und verbessert potenziell die Lebensqualität der Betroffenen.

Diese Entwicklung ist besonders relevant, da die orale Verabreichungsform des Medikaments nicht nur die Handhabung vereinfacht, sondern auch die regelmäßige Einnahme unterstützt, was bei chronischen Erkrankungen wie SMA von entscheidender Bedeutung ist. Die Tablette wird voraussichtlich die Therapietreue verbessern und den Alltag der Patienten weniger belasten.

Mit der Zulassung von Evrysdi in Tablettenform reagiert die FDA auf einen dringenden Bedarf für eine flexiblere und benutzerfreundlichere Behandlungsoption für SMA-Patienten. Dieser Schritt wird von Fachleuten und Patientenverbänden als wesentlicher Fortschritt in der SMA-Therapie begrüßt und könnte die Behandlungslandschaft für diese schwerwiegende Erkrankung nachhaltig verändern.

Die Zulassung der neuen Tablettenform von Evrysdi durch die FDA ist nicht nur ein medizinischer, sondern auch ein sozialer Meilenstein. Für die Betroffenen bedeutet es mehr Unabhängigkeit und eine größere Kontrolle über ihre Behandlung. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, dass Forschung und Entwicklung stets auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind, um praktische und wirksame Lösungen zu bieten, die den Alltag direkt verbessern. Der Weg von einer Pulverlösung zu einer Tablette mag pharmazeutisch eine kleine Anpassung sein, für Patienten mit SMA und ihre Familien ist es jedoch ein großer Schritt nach vorn. Es bleibt zu hoffen, dass diese Neuerung ein Beispiel dafür ist, wie medizinische Innovationen weiterhin gezielt eingesetzt werden können, um die Lebensqualität von Menschen mit chronischen Erkrankungen zu erhöhen.

 

Windeldermatitis: Prävention und Behandlung eines häufigen Problems in der Kinderheilkunde

Windeldermatitis, auch bekannt als Windelausschlag, ist eine weit verbreitete Hauterkrankung bei Babys und Kleinkindern, die für rund 25 Prozent aller kinderärztlichen Konsultationen aufgrund von Hautproblemen verantwortlich ist. Diese Dermatitis tritt aufgrund der empfindlichen Haut von Säuglingen besonders in den Bereichen auf, die von der Windel bedeckt sind. Verschiedene Faktoren, darunter die Feuchtigkeit durch Urin und Stuhl, Reibung durch die Windel und die mögliche Reaktion auf chemische Stoffe in Reinigungstüchern oder der Windel selbst, können diese Hautirritationen verursachen.

Um Windeldermatitis vorzubeugen, ist es essenziell, die Windeln regelmäßig zu wechseln, um Feuchtigkeit und irritierende Stoffe von der Haut fernzuhalten. Zusätzlich wird empfohlen, die Haut sanft zu reinigen und gründlich zu trocknen, bevor eine neue Windel angelegt wird. Atmungsaktive Windeln und der Einsatz von Barriercremes, die Zinkoxid enthalten, können zusätzlich helfen, die Haut zu schützen und die Bildung von Ausschlägen zu minimieren.

Die Behandlung variiert je nach Schweregrad der Dermatitis. In leichten Fällen kann die Anwendung einer milden, zinkoxidhaltigen Creme ausreichend sein, um die betroffenen Bereiche zu heilen. Diese Cremes wirken entzündungshemmend und helfen, die Haut zu beruhigen und zu schützen. Bei schwereren Fällen, insbesondere wenn Anzeichen einer Infektion vorliegen, wie etwa durch Pilze oder Bakterien, ist möglicherweise der Einsatz spezifischer antifungaler oder antibiotischer Cremes notwendig, die jedoch nur nach Rücksprache mit einem Kinderarzt verwendet werden sollten.

Langfristig ist es für die Prävention von Windeldermatitis entscheidend, dass Eltern und Pflegekräfte die Bedeutung einer guten Windelhygiene und der Hautpflege verstehen. Regelmäßige Kontrollen und das frühzeitige Erkennen von Hautveränderungen können dabei helfen, größere Komplikationen zu vermeiden und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder zu fördern.

Die steigende Prävalenz von Windeldermatitis wirft wichtige Fragen bezüglich der Aufklärung von Eltern und der Rolle von Kinderärzten auf. Es ist unerlässlich, dass diese Informationen nicht nur zugänglich, sondern auch umsetzbar gestaltet werden, um Eltern in die Lage zu versetzen, effektiv auf die Bedürfnisse ihrer Kinder einzugehen. Dies beinhaltet eine stärkere Betonung auf präventiven Strategien und die Bereitstellung von Ressourcen, die Eltern helfen, die Anzeichen von Hautproblemen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Darüber hinaus zeigt die Belastung, die Windeldermatitis auf das Gesundheitssystem ausübt, die Notwendigkeit einer besseren präventiven Gesundheitspolitik und Unterstützung für junge Familien. Dies könnte durch mehr öffentliche Bildungsprogramme und eine stärkere Integration von dermatologischem Wissen in die pädiatrische Betreuung erreicht werden.

 

Karneval und Arbeitsrecht: Dürfen Apotheken schließen?

Der Karneval zählt in vielen Regionen Deutschlands zu den Höhepunkten des Jahres. Doch was bedeutet das für Apothekenangestellte, insbesondere in Hochburgen des närrischen Treibens? Können sie darauf bestehen, an diesen Tagen freizuhaben? Und was passiert, wenn die Apotheke schließt?

Arbeitsrechtlich betrachtet sind die Karnevalstage keine gesetzlichen Feiertage. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Schließung von Apotheken besteht. Auch gibt es keine behördlichen Anordnungen, die eine Betriebsschließung erzwingen, etwa aufgrund von Straßenumzügen. Damit liegt es in der Entscheidung der Apothekeninhaber, ob sie den Betrieb während der Karnevalszeit einstellen.

Ein möglicher Grund für eine freiwillige Schließung könnte ein stark reduzierter Kundenandrang sein. In Regionen mit ausgeprägtem Karnevalsgeschehen sind viele Menschen mit den Feierlichkeiten beschäftigt, was zu niedrigen Umsätzen führen kann. Ebenso kann der Schutz des Personals ein Argument sein, insbesondere wenn alkoholisierte Kunden für unangenehme Situationen sorgen.

Was bedeutet das für die Arbeitszeit der Mitarbeiter? Falls die Apotheke geschlossen wird, heißt das nicht automatisch, dass das Personal freigestellt ist. Beschäftigte müssen grundsätzlich ihre Arbeitskraft anbieten. Wird diese nicht in Anspruch genommen, bleibt der Vergütungsanspruch erhalten, ohne dass sie Überstunden leisten oder Urlaub nehmen müssen. Allerdings können Apothekeninhaber verlangen, dass in dieser Zeit andere Tätigkeiten ausgeführt werden, etwa Inventuren oder administrative Aufgaben. Wer dies umgehen möchte, müsste Urlaub beantragen oder Überstunden abbauen.

Anders verhält es sich, wenn eine betriebliche Übung besteht. Falls eine Apotheke über Jahre hinweg an Karneval nachmittags geschlossen hat und das Personal stets freigestellt wurde, könnte dies ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch sein. Eine Änderung dieser Praxis wäre nur mit einer Änderungskündigung oder einer einvernehmlichen Neuregelung möglich.

Auch Filialverbünde stehen vor einer besonderen Herausforderung. Liegt eine Apotheke in einer Karnevalshochburg, eine andere jedoch nicht, stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung der Angestellten. Zwar gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, jedoch bedeutet dies nicht, dass alle Mitarbeiter identische Arbeitszeiten haben müssen. Unterschiedliche betriebliche Erfordernisse können eine abweichende Regelung rechtfertigen. Sinnvoll ist es in solchen Fällen, gemeinsam mit dem Team eine Lösung zu finden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

Die närrischen Tage sind für viele Menschen ein Höhepunkt des Jahres – doch arbeitsrechtlich gelten sie als normale Werktage. Das mag für eingefleischte Karnevalisten enttäuschend sein, entspricht jedoch der rechtlichen Realität.

Die Entscheidung über eine Schließung bleibt in den Händen der Apothekeninhaber, die dabei wirtschaftliche und organisatorische Aspekte abwägen müssen. Ein reduzierter Kundenandrang oder die Sorge vor problematischem Kundenverhalten kann legitime Gründe für eine Schließung sein. Doch das bedeutet nicht automatisch Freizeit für das Personal. Wer seine Arbeitskraft anbietet, behält seinen Vergütungsanspruch, kann jedoch für andere Aufgaben herangezogen werden.

Besonders knifflig wird es in Filialverbünden, wo Angestellte unterschiedlich betroffen sein können. Ein generelles Recht auf arbeitsfreie Tage während des Karnevals gibt es nicht. Wer sichergehen will, sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen – oder rechtzeitig Urlaub einreichen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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