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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Die EU erlaubt erstmals den Einsatz von UV-behandeltem Mehlwurmpulver als Lebensmittelzusatz. Das Pulver, das durch Bestrahlung einen erhöhten Vitamin-D3-Gehalt aufweist, darf künftig in Brot, Teigwaren und Käse verwendet werden. Die Zulassung gilt vorerst ausschließlich für den französischen Hersteller Nutri’Earth und ist auf fünf Jahre beschränkt. Trotz der gesundheitlichen Vorteile bleibt fraglich, ob Verbraucher das insektenbasierte Produkt akzeptieren. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Marktexklusivität zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Ein genauer Blick auf die Entscheidung, ihre Hintergründe und mögliche Folgen.
Die Europäische Kommission hat die Zulassung für UV-behandeltes Mehlwurmpulver als neuartiges Lebensmittel erteilt. Mit der Durchführungsverordnung vom 20. Januar 2025 dürfen Produkte wie Brot, Teigwaren, Käse und Obstkonserven künftig mit diesem Zusatzstoff angereichert werden. Die Entscheidung basiert auf einer wissenschaftlichen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die bereits im März 2023 eine Sicherheitsbewertung des Pulvers abgeschlossen hatte.
Das Pulver stammt aus den Larven des Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor), einer Insektenart, die bereits seit 2021 als Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen ist. Die Besonderheit der aktuellen Entscheidung liegt in der UV-Behandlung der Larven, wodurch der Gehalt an Vitamin D3 signifikant erhöht wird. Dieses Vitamin, das eine zentrale Rolle für die Knochengesundheit und das Immunsystem spielt, kann vom menschlichen Körper nur in begrenztem Umfang selbst produziert oder durch Sonneneinstrahlung aufgenommen werden. Die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D ist daher ein bekanntes Verfahren zur Bekämpfung von Mangelerscheinungen.
Trotz des erhöhten Vitamin-D-Gehalts betont die Europäische Kommission, dass das Pulver keine wesentliche Quelle für das fettlösliche Vitamin darstellt, solange es nicht in größeren Mengen konsumiert wird. Damit Verbraucher über den Zusatzstoff informiert werden, schreibt die Verordnung eine Kennzeichnungspflicht vor. Lebensmittel, die UV-behandeltes Mehlwurmpulver enthalten, müssen mit dem Hinweis „enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“ versehen sein. Zusätzlich ist der exakte Vitamin-D-Gehalt in der Nährwertdeklaration anzugeben, um eine transparente Information für die Konsumenten zu gewährleisten.
Die Marktzulassung gilt vorerst ausschließlich für das französische Unternehmen Nutri’Earth, das den Antrag für die Nutzung des Pulvers gestellt hatte. In den kommenden fünf Jahren darf nur dieser Hersteller das Produkt vertreiben. Andere Unternehmen können eine Zulassung für vergleichbare Produkte erst dann erhalten, wenn sie entweder eigene wissenschaftliche Daten vorlegen oder eine Genehmigung von Nutri’Earth erhalten. Diese sogenannte Marktexklusivität für bestimmte Lebensmittelinnovationen ist ein gängiges Verfahren in der EU, um Investitionen in neue Produkte zu schützen.
Die Zulassung des UV-behandelten Mehlwurmpulvers reiht sich in eine Reihe von regulatorischen Maßnahmen ein, mit denen die EU alternative Proteinquellen und nachhaltigere Lebensmittelproduktion fördert. Insektenprodukte gelten als ressourcenschonender als herkömmliche tierische Eiweißlieferanten, da ihre Zucht weniger Wasser und Fläche beansprucht und eine geringere CO₂-Bilanz aufweist. Dennoch bleibt abzuwarten, inwieweit Verbraucher bereit sind, insektenbasierte Lebensmittel in ihren Speiseplan zu integrieren.
Mit der Entscheidung, UV-behandeltes Mehlwurmpulver für den europäischen Lebensmittelmarkt zuzulassen, geht die EU einen weiteren Schritt in Richtung alternativer Proteinquellen und funktioneller Lebensmittel. Die rechtliche Verankerung von Marktexklusivität und Kennzeichnungspflicht zeigt jedoch, dass es sich hierbei nicht nur um eine einfache Erweiterung des Lebensmittelangebots handelt, sondern um eine wirtschaftlich und gesundheitlich relevante Innovation, die noch auf ihre Akzeptanz bei den Konsumenten trifft.
Während die Umweltvorteile von Insekten als Nahrungsmittel vielfach betont werden, bleibt die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Produkte weiterhin fraglich. Obwohl Mehlwürmer bereits in verschiedenen Formen zugelassen sind, hat sich ihr Marktanteil bisher nicht wesentlich ausgeweitet. Die Vorstellung, Insekten zu konsumieren, stößt bei vielen Menschen nach wie vor auf Skepsis. Die Tatsache, dass das neue Pulver in verarbeiteten Lebensmitteln zum Einsatz kommen soll, könnte jedoch dazu beitragen, die Akzeptanz schrittweise zu erhöhen, da die optische und geschmackliche Wahrnehmung von Insektenprodukten für viele ein entscheidender Faktor ist.
Die gesundheitliche Bedeutung der UV-Behandlung und der damit einhergehenden Vitamin-D-Anreicherung wirft ebenfalls Fragen auf. Zwar gibt es einen bekannten Mangel an Vitamin D in der Bevölkerung, insbesondere in den Wintermonaten, doch ob die zusätzliche Anreicherung durch Mehlwurmpulver tatsächlich einen relevanten Beitrag zur Deckung dieses Bedarfs leisten kann, ist fraglich. Die EU selbst erklärt, dass das Pulver keine wesentliche Quelle für das Vitamin darstellt. Dies lässt Zweifel an der praktischen Notwendigkeit einer solchen Zulassung aufkommen – insbesondere wenn Verbraucher bereits auf herkömmliche Vitamin-D-Präparate oder angereicherte Milchprodukte zurückgreifen können.
Ein weiteres Problem ist die beschränkte Marktzulassung für Nutri’Earth. Die fünfjährige Exklusivität ist zwar ein wirtschaftlicher Anreiz für Unternehmen, die in neue Lebensmittelinnovationen investieren, birgt jedoch das Risiko einer Marktverzerrung. Verbraucher haben keine Wahl zwischen verschiedenen Herstellern und möglicherweise unterschiedlichen Produktqualitäten, solange der Patentschutz besteht. Dies könnte dazu führen, dass der Preis für das UV-behandelte Mehlwurmpulver künstlich hoch bleibt und die potenzielle Verbreitung in Lebensmitteln eingeschränkt wird.
Letztlich bleibt abzuwarten, ob sich das Produkt langfristig auf dem Markt durchsetzen kann. Die Einführung neuer Lebensmittel war schon immer ein langwieriger Prozess, der nicht nur regulatorische Hürden, sondern auch kulturelle und psychologische Barrieren überwinden muss. Die EU hat mit der Zulassung einen neuen Rahmen geschaffen – ob sich UV-behandeltes Mehlwurmpulver als fester Bestandteil in der Lebensmittelindustrie etabliert, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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