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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die SPD setzt im Endspurt der vorgezogenen Neuwahlen auf Großveranstaltungen in Köln und Leverkusen, um unentschlossene Wähler zu mobilisieren. Besonders in den Hochburgen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sollen zentrale Wahlkampfauftritte die Unterstützung für die Partei sichern. Währenddessen wächst der Widerstand gegen Gewalt im Gesundheitswesen: In Nordrhein-Westfalen haben sich Berufsverbände und das Landesgesundheitsministerium zusammengeschlossen, um auf die steigende Zahl von Übergriffen auf medizinisches Fachpersonal aufmerksam zu machen und die Bedeutung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu betonen. Auch in der Apothekenbranche bleibt die Lage angespannt. Eine umfassende Reform wird zunehmend gefordert, um die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. SPD-Gesundheitspolitikerin Dagmar Schmidt drängt auf strukturelle Anpassungen, während eine CDU-Delegation sich vor Ort über Lieferengpässe, wirtschaftliche Herausforderungen und den zunehmenden Druck durch Versandapotheken informierte. Parallel dazu rufen Medizinstudierende und Pharmaziestudierende zur Reform der Approbationsordnungen auf, da diese nicht mehr den aktuellen gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen entsprechen. Die Unsicherheit betrifft auch Apotheker in anderer Hinsicht: Beim Thema Berufsunfähigkeit stellt sich immer wieder die Frage, welche Tätigkeiten im Leistungsfall maßgeblich sind, da viele Versicherer versuchen, eine veränderte Tätigkeitsbeschreibung zur Leistungsprüfung heranzuziehen. Während sich die Berufspolitik im Wandel befindet, verändert sich auch die Apothekenlandschaft. In Kamp-Bornhofen mussten sich die Einwohner nach der Schließung der örtlichen Apotheke auf digitale Lösungen umstellen – zwei E-Rezept-Terminals sollen nun die Versorgung sicherstellen. Zugleich ergeben sich neue Möglichkeiten für Apotheken durch den AOK-HiMi-Vertrag in Bayern, der die bundesweite Versorgung mit Hilfsmitteln erleichtert. Doch auch die Gesundheitsversorgung wird vor neue Herausforderungen gestellt: Die aktuelle Grippewelle hat Deutschland fest im Griff. Experten warnen vor steigenden Infektionszahlen, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Karnevalsfeierlichkeiten, die die Ausbreitung weiter begünstigen könnten.
Intensive Mobilisierung: SPD setzt im Wahlkampffinale auf Großveranstaltungen in Köln und Leverkusen
In der heißen Phase der vorgezogenen Neuwahlen in Deutschland verdichten sich die Bemühungen der Parteien, unentschlossene Wähler für sich zu gewinnen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) intensiviert ihre Anstrengungen mit einer gezielten Taktik: Großveranstaltungen in strategisch wichtigen Wahlkreisen. Köln und Leverkusen, die Hochburgen des amtierenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach, stehen dabei im Fokus der SPD-Kampagne. Diese Städte werden Schauplatz von zwei entscheidenden Wahlkampfveranstaltungen, die kurz vor dem Wahltermin angesetzt sind.
Die Entscheidung für Köln und Leverkusen ist nicht zufällig. Hier genießt Lauterbach ein hohes Ansehen, was der SPD potenziell Rückenwind verschaffen könnte. Die Veranstaltungen zielen darauf ab, die Kernthemen der Partei – Gesundheit und Sozialpolitik – in den Vordergrund zu rücken und direkt an die Wähler zu kommunizieren. In einer verkürzten Wahlkampfperiode, die durch schnelle Dynamiken und wechselhafte Wählermeinungen gekennzeichnet ist, versucht die SPD, über die direkte Ansprache und das Aufzeigen klarer Positionen und Lösungen, Unterstützung zu mobilisieren.
Die Strategie der SPD, das Wahlkampffinale mit Großveranstaltungen zu begehen, spiegelt eine Rückbesinnung auf klassische Wahlkampfmethoden wider. In einer Ära, in der politische Auseinandersetzungen zunehmend in digitalen Räumen stattfinden, setzt die SPD bewusst auf die physische Präsenz und die direkte Interaktion mit den Wählern. Dieser Ansatz kann durchaus als Reaktion auf die wahrgenommene Distanz zwischen Politik und Bürgern verstanden werden, die durch die Digitalisierung und die Pandemiebedingungen verstärkt wurde.
Diese Taktik hat jedoch ihre Risiken. Während sie einerseits die Gelegenheit bietet, die Parteibasis zu stärken und die Wähler emotional zu erreichen, birgt sie andererseits das Risiko, dass die Ereignisse nicht die erhoffte Resonanz finden. Die Herausforderung besteht darin, nicht nur die eigenen Anhänger zu mobilisieren, sondern auch die unentschlossenen und skeptischen Wähler zu überzeugen. Die Effektivität dieser Strategie wird letztlich am Wahltag selbst gemessen werden, wenn sich zeigt, ob die SPD in der Lage war, ihre Botschaften erfolgreich zu vermitteln und die Wähler an die Urnen zu bringen. In einer politischen Landschaft, die von Volatilität und Unvorhersehbarkeit geprägt ist, könnte diese Entscheidung entscheidend sein – sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil der Partei.
Widerstand gegen Gewalt: NRW setzt Zeichen für Respekt im Gesundheitswesen
In Nordrhein-Westfalen hat sich eine kraftvolle Initiative gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung im Gesundheitssektor formiert, die auf die besorgniserregende Zunahme von Übergriffen auf das medizinische und pflegerische Fachpersonal reagiert. Unterstützt von verschiedenen Berufsverbänden und dem NRW-Gesundheitsministerium, betont die Bewegung die unverzichtbare Rolle der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der deutschen Gesundheitsversorgung.
Die Initiative wurde kurz vor der Bundestagswahl ins Leben gerufen und setzt sich für eine Kultur der Achtung und des Respekts ein. In sozialen Medien startet die Kampagne mit Slogans und Postings, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und für ihre Bekämpfung zu mobilisieren. Die Resonanz ist sowohl in den sozialen Medien als auch in der breiten Öffentlichkeit spürbar, und zahlreiche Organisationen haben ihre Unterstützung zugesagt.
Die Bedeutung dieser Kampagne wird durch die Polizeiliche Kriminalstatistik gestützt, die für NRW von 2019 bis 2023 einen Anstieg der Rohheitsdelikte und Straftaten in medizinischen Einrichtungen um etwa 40 Prozent verzeichnet. Diese alarmierenden Zahlen sind ein klares Signal, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
Darüber hinaus ergab eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass ein großer Teil der Mediziner und medizinischen Fachangestellten in den letzten fünf Jahren Erfahrungen mit verbaler oder sogar physischer Gewalt gemacht hat. Diese Entwicklungen sind besonders beunruhigend, da sie das Personal treffen, dessen Hauptaufgabe es ist, Leben zu retten und Gesundheit zu fördern.
Die demografischen Daten verdeutlichen die Diversität im Gesundheitswesen von NRW: Von den rund 124.000 Ärzten besitzen etwa 22.000 eine ausländische oder doppelte Staatsbürgerschaft. In den Ausbildungsberufen des Gesundheitssektors ist der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ebenfalls signifikant. Diese Zahlen zeigen, wie global und integrativ der Gesundheitssektor in Deutschland geworden ist.
Als Reaktion auf diese Herausforderungen hat die Krankenhausgesellschaft NRW einen Leitfaden mit Sicherheitsempfehlungen herausgegeben. Das NRW-Gesundheitsministerium hat zudem eine Studie zu Rassismus und Antisemitismus in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse weitere Einblicke in die Problematik liefern sollen und für den Sommer 2026 erwartet werden.
Die jüngsten Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen stellen einen dringend notwendigen Weckruf dar, der deutlich macht, dass ohne Respekt und Sicherheit für das Gesundheitspersonal eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung nicht möglich ist. Die Initiative gegen Gewalt und Diskriminierung ist ein mutiger Schritt vorwärts, der zeigt, wie wichtig es ist, dass jeder in der Gesellschaft, unabhängig von seiner Herkunft, geschätzt und geschützt wird. Dieser Ansatz ist nicht nur eine Reaktion auf negative Entwicklungen, sondern auch ein proaktives Bemühen um eine inklusive und sichere Arbeitsumgebung für alle, die im Gesundheitswesen tätig sind. Es ist an der Zeit, dass diese Maßnahmen auf nationaler Ebene Nachahmung finden und dass ein dauerhaftes Engagement für die Sicherheit und Würde des Gesundheitspersonals zur Norm wird.
Umfassende Apothekenreform in Deutschland: Zwischen Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Gerechtigkeit
Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform des Apothekenwesens in Deutschland wird zunehmend diskutiert. Dagmar Schmidt, SPD-Gesundheitspolitikerin, hat kürzlich die Dringlichkeit betont, mit der strukturelle Anpassungen vorgenommen werden müssen, um das Apothekenwesen den modernen Anforderungen anzupassen. „Wir brauchen eine grundlegende Apothekenreform, die die Strukturen anpackt“, forderte Schmidt in einer jüngsten Stellungnahme. Sie hob hervor, dass Apotheker als erste Anlaufstellen im Gesundheitssystem eine tragende Rolle spielen und deshalb auf verlässliche politische Rahmenbedingungen angewiesen sind.
Ein zentraler Aspekt der Diskussion ist die Vergütungsstruktur. Schmidt plädiert dafür, dass diese in die Hände der Selbstverwaltung der Apotheken gelegt wird, um flexiblere und gerechtere Bedingungen zu schaffen. Dies könnte den Apotheken mehr Autonomie in ihrer Preisgestaltung und den Umgang mit Kostendruck ermöglichen.
Ein besonders kontroverses Thema ist die sogenannte Skontofrage. Hierbei geht es um die Rabatte, die Großhändler den Apotheken auf den Einkauf von Medikamenten gewähren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte diese Praxis unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt, was von vielen in der Branche als belastend empfunden wird. Schmidt kritisiert, dass die finanziellen Lasten derzeit ungerecht verteilt seien und versprach, die Auswirkungen dieses Urteils zu revidieren. „Es kann nicht richtig sein, dass die Skontofrage einseitig die Apotheken belastet“, erklärte sie.
Zusätzlich zur Vergütungs- und Skontothematik sprach Schmidt auch den Online-Versandhandel an. Trotz der Bedenken traditioneller Apotheken erkennt sie den Online-Handel als festen Bestandteil des Versorgungssystems an. „Wir werden ihn nicht abschaffen“, bekräftigte Schmidt, was die zunehmende Integration digitaler Lösungen in die Gesundheitsversorgung widerspiegelt.
Die angekündigten Pläne von Dagmar Schmidt zur Reformierung des Apothekenwesens könnten eine bedeutende Wendung in der deutschen Gesundheitspolitik darstellen. Ihre Forderung nach einer Übertragung der Vergütungsregelung in die Selbstverwaltung zeigt den Willen, mehr Verantwortung direkt in die Hände der Apotheker zu legen. Dieser Ansatz könnte nicht nur die Effizienz verbessern, sondern auch zu einer faireren Preisgestaltung führen.
Allerdings stellt die Rückabwicklung des BGH-Urteils zur Skontoregelung eine große Herausforderung dar. Hier muss die Politik eine feine Linie zwischen der Unterstützung der Apotheken und der Wahrung der Interessen der Beitragszahler navigieren. Die Lösung dieser Frage wird weitreichende Implikationen haben, sowohl für die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken als auch für die Kosten, die letztendlich von den Patienten getragen werden.
Die klare Stellungnahme zum Erhalt des Online-Versandhandels unterstreicht ferner die Notwendigkeit, das Apothekenwesen in die digitale Zukunft zu führen. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die traditionellen Apotheken nicht zu stark unter dem zunehmenden Wettbewerbsdruck leiden.
Insgesamt steht Deutschland vor einer komplexen Aufgabe: Es muss eine Balance finden, die sowohl die unmittelbare Versorgung der Bevölkerung sichert als auch langfristig faire und nachhaltige wirtschaftliche Bedingungen für Apotheker schafft. Die Umsetzung dieser Reform wird entscheidend sein und sollte sorgfältig überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie die beabsichtigten positiven Auswirkungen hat und nicht zu ungewollten Nebeneffekten führt.
CDU-Delegation informiert sich über Apothekenkrise – Engpässe und Versandhandel belasten Vor-Ort-Versorgung
Eine Delegation der CDU hat sich bei einem Vor-Ort-Besuch über die aktuellen Herausforderungen von Apotheken informiert. Rund 20 Teilnehmer, darunter Vertreter aus Bundes- und Landespolitik, besuchten eine Apotheke, um sich aus erster Hand ein Bild von den wachsenden Problemen in der Branche zu machen. Begleitet wurden sie von Fachvertretern, die die Auswirkungen der anhaltenden Lieferengpässe, wirtschaftlichen Belastungen und der zunehmenden Konkurrenz durch den Versandhandel erläuterten.
Ein zentrales Thema des Gesprächs waren die anhaltenden Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln. Fachleute führten diese Entwicklung auf die Verlagerung der Medikamentenproduktion nach China und Indien zurück, wodurch Lieferketten anfälliger für Störungen wurden. Globale Krisen, Transportprobleme und Exportbeschränkungen wirkten sich unmittelbar auf die Verfügbarkeit wichtiger Präparate aus. Zudem würden Apotheken durch bestehende Rabattverträge der Krankenkassen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie seien gezwungen, nur bestimmte, rabattierte Präparate abzugeben – selbst wenn diese nicht lieferbar seien. Dies führe dazu, dass Patienten oft auf Alternativen warten müssten oder nicht ausreichend versorgt werden könnten.
Neben den Lieferengpässen stand auch die wirtschaftliche Lage der Apotheken im Fokus. Trotz steigender Kosten für Personal, Energie und Miete sei die Vergütung der Apotheken seit über 20 Jahren kaum angepasst worden. Dies habe schwerwiegende Konsequenzen: Immer mehr Apotheken könnten wirtschaftlich nicht mehr bestehen. Allein im vergangenen Jahr mussten über 530 Standorte schließen. Besonders in ländlichen Regionen sei die Versorgung zunehmend gefährdet.
Ein weiteres Problem sei der steigende Druck durch ausländische Versandapotheken. Diese unterlägen häufig weniger strengen regulatorischen Vorgaben als Apotheken vor Ort, wodurch sich Wettbewerbsverzerrungen ergäben. Während lokale Apotheken eine umfassende Beratungspflicht erfüllten und strenge gesetzliche Vorgaben einhalten müssten, könnten Versandhändler ihre Produkte oft zu günstigeren Konditionen und mit weniger Auflagen anbieten. Dies verschärfe die wirtschaftliche Schieflage weiter.
In der Diskussion wurden verschiedene Lösungsansätze erörtert. Vertreter der Apothekerschaft forderten eine gerechtere Vergütung, die die tatsächlichen Kosten der Apotheken widerspiegelt. Zudem wurde über eine stärkere Regulierung des Arzneimittelversandhandels gesprochen. Während einige eine einheitliche Regelung forderten, sprachen sich andere für ein generelles Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Medikamente aus.
Die CDU-Delegation sicherte zu, die Erkenntnisse in die politischen Entscheidungsprozesse auf Bundes- und Landesebene einzubringen. Ob daraus konkrete Maßnahmen resultieren, bleibt abzuwarten. In der Zwischenzeit stehen viele Apotheken weiterhin unter massivem wirtschaftlichen Druck.
Die Apothekenkrise ist längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein ernsthaftes strukturelles Problem. Die anhaltenden Lieferengpässe und wirtschaftlichen Belastungen setzen die Versorgungssicherheit zunehmend unter Druck. Dass sich Vertreter der Politik vor Ort informieren, ist ein wichtiger Schritt – doch ob daraus auch konkrete Verbesserungen folgen, bleibt fraglich.
Die Ursachen für die aktuellen Probleme sind vielschichtig. Die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten, starre Rabattverträge und eine Vergütung, die mit den steigenden Betriebskosten nicht mithält, lassen immer mehr Apotheken in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Während die Zahl der Schließungen steigt, verschärft der zunehmende Wettbewerb durch den Versandhandel die Lage zusätzlich. Vor-Ort-Apotheken müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben einhalten, während ausländische Anbieter oft unter weniger strengen Regeln agieren. Dies führt zu einer unfairen Wettbewerbsdynamik, die langfristig die wohnortnahe Versorgung gefährdet.
Die Politik steht in der Verantwortung, endlich tragfähige Lösungen zu entwickeln. Eine Reform der Vergütung, eine Überprüfung der Rabattverträge und eine strengere Regulierung des Versandhandels sind unumgänglich, wenn die Apothekenstruktur in Deutschland nicht weiter erodieren soll. Lippenbekenntnisse und Absichtserklärungen allein werden nicht ausreichen. Ohne entschlossene Maßnahmen bleibt die Lage für viele Apotheken prekär – mit spürbaren Folgen für die Patientenversorgung.
Drängender Reformbedarf: Studenten fordern Überarbeitung der Approbationsordnungen
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker zu novellieren. Diese Forderung wird vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl und den sich verändernden gesellschaftlichen und demografischen Bedingungen in Deutschland laut.
Die Verbände betonen, dass der demografische Wandel und die Zunahme von multimorbiden Patienten die Anforderungen an das Gesundheitssystem und insbesondere an die Berufsgruppen der Ärzte und Apotheker stark verändert haben. Ärzte sind immer mehr mit der langfristigen Betreuung von chronisch kranken und älteren Patienten beschäftigt, während Apotheker verstärkt in der Arzneimitteltherapiesicherheit gefordert sind, um Risiken bei Polymedikation effektiv zu minimieren.
Die aktuell geltenden Approbationsordnungen, so die Stellungnahme, seien nicht mehr zeitgemäß und würden den modernen Anforderungen der medizinischen und pharmazeutischen Praxis nicht mehr gerecht. Die Ausbildungsinhalte seien oft veraltet und die Studiengänge zu wenig praxisorientiert und kompetenzbasiert. Dies führe zu einer Diskrepanz zwischen der universitären Ausbildung und den tatsächlichen Bedürfnissen in der beruflichen Praxis.
Um diese Missstände zu beheben, fordern die Verbände eine umfassende Überarbeitung der Studienordnungen. Diese sollte nicht nur modernere Inhalte berücksichtigen, sondern auch eine stärkere interprofessionelle Ausrichtung fördern. Durch interaktive und praxisnahe Lehrveranstaltungen sollen Studierende bereits während ihrer Ausbildung die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen erfahren und so besser auf die beruflichen Herausforderungen vorbereitet sein.
Die Forderung nach einer Überarbeitung der Approbationsordnungen ist ein klares Zeichen dafür, dass die Medizin- und Pharmaziestudierenden die Zeichen der Zeit erkannt haben. Die medizinische Landschaft verändert sich rapide, und eine Anpassung der Ausbildungsstandards ist unumgänglich, um zukünftige Gesundheitsfachkräfte optimal auf ihre Rolle im Gesundheitssystem vorzubereiten.
Die Implementierung einer modernisierten und interprofessionellen Ausbildung könnte tatsächlich dazu beitragen, die Qualität der Patientenversorgung langfristig zu verbessern. Es geht hierbei nicht nur um die Aktualisierung von Lehrinhalten, sondern um eine grundlegende Neuausrichtung der Ausbildungskonzepte, die den realen Anforderungen des Berufsalltags gerecht wird.
Diese Reformen würden nicht nur die Kompetenzen der Absolventen erhöhen, sondern auch das gesamte Gesundheitssystem stärken, indem sie zu einer effizienteren und sichereren Patientenversorgung beitragen. Es ist daher zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger die Dringlichkeit dieser Forderungen erkennen und entsprechende Schritte einleiten. Die Zukunft unseres Gesundheitssystems könnte davon abhängen.
Berufsunfähigkeit bei Apothekern: Streitpunkt maßgebliche Tätigkeit im Leistungsfall
Die Frage, welche Tätigkeit bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit als maßgeblich gilt, stellt sich für Apotheker besonders dringlich. Der Beruf umfasst neben der pharmazeutischen Beratung zahlreiche betriebswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben. In der Praxis führt dies häufig zu Problemen, wenn Versicherer versuchen, die Leistungsprüfung anhand eines veränderten Tätigkeitsprofils vorzunehmen. Maßgeblich ist jedoch die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit – nicht die Berufsbezeichnung oder ein allgemein definiertes Berufsbild.
Nach § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder übermäßigen Kräfteverfall nicht mehr auf Dauer ausüben kann. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt regelmäßig, dass die individuell ausgeübte Tätigkeit und nicht ein abstraktes Berufsbild herangezogen werden muss.
Problematisch wird dies insbesondere dann, wenn sich gesundheitliche Beschwerden schleichend entwickeln. In solchen Fällen können Versicherer argumentieren, dass der Betroffene seine Tätigkeit bereits vor dem offiziellen Eintritt der Berufsunfähigkeit angepasst habe und daher eine neue, reduzierte Tätigkeit als maßgeblich betrachtet werden müsse. Dies kann dazu führen, dass der Leistungsanspruch nicht auf die ursprüngliche volle Berufstätigkeit gestützt wird, sondern auf eine veränderte Tätigkeit mit geringeren Anforderungen.
Ein weiteres Konfliktfeld betrifft Berufswechsel. Falls ein Apotheker vor der Berufsunfähigkeit in eine andere Position wechselt, etwa in die pharmazeutische Industrie oder in eine Verwaltungstätigkeit, wird die neue Tätigkeit als Vergleichsmaßstab herangezogen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Wechsel aus gesundheitlichen Gründen erfolgte. Nach ständiger Rechtsprechung bleibt in einem solchen Fall die ursprüngliche Tätigkeit maßgeblich, da der Berufswechsel nicht aus freien Stücken, sondern aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erfolgt ist.
Besonders herausfordernd ist die Leistungsprüfung für selbstständige Apotheker. Neben der pharmazeutischen Tätigkeit tragen sie unternehmerische Verantwortung, verwalten betriebliche Abläufe und übernehmen Personalführung. Versicherer argumentieren häufig, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit nicht vorliege, solange organisatorische oder delegierbare Aufgaben noch möglich seien. Dies widerspricht jedoch der Rechtsprechung des BGH, die klarstellt, dass nicht einzelne Aufgaben entscheidend sind, sondern die Tätigkeit als Ganzes.
Für die Leistungsprüfung ist die Darlegungs- und Beweislast von entscheidender Bedeutung. Der Versicherungsnehmer muss detailliert nachweisen, welche konkreten Tätigkeiten er vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt hat und inwiefern diese durch die Erkrankung eingeschränkt sind. Hierzu sind Arbeitszeitaufzeichnungen, ärztliche Gutachten und betriebswirtschaftliche Unterlagen erforderlich. Versicherer stellen in der Praxis hohe Anforderungen an diese Nachweise und nutzen unklare oder unvollständige Dokumentationen häufig als Argument, um Leistungen zu verzögern oder abzulehnen.
Die Konsequenzen sind für Apotheker erheblich. Während Angestellte im Zweifel durch den Arbeitgeber finanziell abgesichert sind, stehen selbstständige Apotheker ohne BU-Leistung oft vor existenziellen Herausforderungen. Ein langwieriges Prüfverfahren kann dazu führen, dass die Apotheke nicht mehr wirtschaftlich geführt werden kann und ein Verkauf oder eine Schließung droht.
Obwohl die gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind, kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern. Verzögerungen und Ablehnungen sind keine Seltenheit, sodass viele Betroffene gezwungen sind, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Anspruch durchzusetzen. Besonders bei komplexen Tätigkeitsprofilen wie denen von Apothekern zeigt sich, dass eine frühzeitige Dokumentation der Berufsausübung entscheidend sein kann, um im Leistungsfall nicht in Beweisnot zu geraten.
Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit ist für viele Apotheker mit erheblichen Hürden verbunden. Die Versicherer legen die Maßstäbe für die Leistungsprüfung oft restriktiv aus und nutzen jede Möglichkeit, um die Anerkennung hinauszuzögern oder abzulehnen. Dabei zeigt sich, dass die gesetzliche Regelung zwar klare Leitlinien vorgibt, die Umsetzung in der Praxis jedoch alles andere als einfach ist.
Ein zentrales Problem ist die Bestimmung der maßgeblichen Tätigkeit. Während Versicherer argumentieren, dass eine angepasste oder reduzierte Tätigkeit als Referenzwert herangezogen werden müsse, stellt der BGH klar, dass es auf die letzte uneingeschränkt ausgeübte Tätigkeit ankommt. Dies ist insbesondere für Apotheker von Bedeutung, da sich ihre Arbeitsbelastung oft schrittweise reduziert, ohne dass eine vollständige Aufgabe der Tätigkeit erfolgt. Wenn Versicherer dies als Grundlage nehmen, um den ursprünglichen Beruf nicht mehr als maßgeblich anzusehen, wird der Leistungsanspruch erheblich geschmälert oder gänzlich in Frage gestellt.
Ein weiteres Problem betrifft die Rolle selbstständiger Apotheker. Versicherer sehen in der Möglichkeit zur Delegation oft einen Grund, um die vollständige Berufsunfähigkeit abzustreiten. Dabei wird übersehen, dass eine Apotheke nicht allein durch administrative Maßnahmen weitergeführt werden kann. Die persönliche Präsenz des Inhabers ist in vielen Fällen essenziell für den Geschäftsbetrieb. Die Annahme, dass ein Apotheker seine Tätigkeit problemlos auf andere Mitarbeiter übertragen könne, ignoriert die wirtschaftlichen und strukturellen Realitäten eines Apothekenbetriebs.
Die hohe Darlegungs- und Beweislast stellt eine weitere Herausforderung dar. Apotheker müssen detailliert darlegen, welche Tätigkeiten sie vor der Berufsunfähigkeit ausgeübt haben, welche Anforderungen damit verbunden waren und inwiefern sie durch ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen daran gehindert werden. Diese Anforderungen führen in der Praxis häufig zu langwierigen Prüfverfahren, die Betroffene in eine finanzielle Notlage bringen können.
Letztlich zeigt sich, dass Apotheker gut beraten sind, ihre Tätigkeit frühzeitig zu dokumentieren und alle relevanten Unterlagen zu sichern. Versicherer nutzen oft jede Lücke in der Beweisführung, um Leistungsansprüche in Frage zu stellen. Wer nicht über eine detaillierte Aufzeichnung seiner beruflichen Tätigkeit verfügt, kann im Leistungsfall mit erheblichen Problemen konfrontiert werden. Die Verfahren zeigen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zwar auf dem Papier eine sinnvolle Absicherung ist, ihre Durchsetzung in der Praxis jedoch oft ein langwieriger und komplexer Prozess ist.
Kamp-Bornhofen: Zwei E-Rezept-Terminals ersetzen geschlossene Apotheke
Nach der Schließung der örtlichen Apotheke in Kamp-Bornhofen stehen die rund 1.600 Einwohner der rheinland-pfälzischen Gemeinde vor einer veränderten Versorgungssituation. Statt eines direkten Zugangs zu pharmazeutischer Beratung vor Ort müssen die Bürger nun auf digitale Lösungen zurückgreifen. Zwei Apothekenbetreiber haben als Alternative E-Rezept-Terminals eingerichtet – eines im örtlichen Rewe-Markt, das andere im Rathaus.
Die Terminals ermöglichen es Patienten, ihre digitalen Rezepte zu scannen und die bestellten Medikamente anschließend nach Hause liefern zu lassen. Das soll zumindest die Grundversorgung sicherstellen. Eine persönliche Beratung durch einen Apotheker ist damit jedoch nicht verbunden. Kritiker warnen, dass gerade ältere oder weniger technikaffine Menschen dadurch Schwierigkeiten bei der Medikamentenversorgung haben könnten.
Die Schließung der Apotheke in Kamp-Bornhofen reiht sich in eine wachsende Zahl von Apothekenschließungen in ländlichen Regionen ein. Laut Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist die Apothekenzahl in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Viele Inhaber geben auf, weil wirtschaftliche Rahmenbedingungen den Betrieb zunehmend erschweren.
Die digitalen Rezept-Terminals sind ein pragmatischer Versuch, die Lücke zu schließen. Doch die Frage bleibt, ob sie auf Dauer ein vollwertiger Ersatz für eine Vor-Ort-Apotheke sein können.
Die Einführung von E-Rezept-Terminals in Kamp-Bornhofen ist ein Zeichen des Umbruchs in der Apothekenlandschaft. Während digitale Lösungen immer häufiger als Notlösung dienen, zeigt der Fall einmal mehr, was fehlt, wenn eine stationäre Apotheke schließt: persönliche Beratung, schnelle Notfallversorgung und ein niederschwelliges Angebot für alle Altersgruppen.
Die Politik setzt zunehmend auf digitale Alternativen, doch sie können nicht verhindern, dass sich in vielen Regionen die medizinische Versorgung verschlechtert. Besonders ältere Menschen, die mit technischen Systemen weniger vertraut sind, könnten dadurch weiter abgehängt werden.
Die Apothekensterben in Deutschland ist kein neues Phänomen, doch es nimmt rasant Fahrt auf. E-Rezept-Terminals sind keine Antwort auf die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems. Sie sind lediglich ein Pflaster auf einer tiefen Wunde.
AOK-HiMi-Vertrag Bayern: Apotheken können bundesweit Hilfsmittel abgeben
Seit dem 1. Februar gilt ein neuer Hilfsmittelvertrag zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Apothekerverband (BAV), der eine bundesweite Versorgung von AOK-Bayern-Versicherten mit apothekenüblichen Hilfsmitteln ermöglicht. Apotheken können diese Hilfsmittel ohne vorherige Genehmigungsverfahren abgeben, sofern sie dem Vertrag beigetreten sind. Eine Präqualifizierung ist nicht mehr erforderlich, der Beitritt bleibt jedoch zwingend.
Der Vertrag betrifft Hilfsmittel, die üblicherweise in Apotheken erhältlich sind. Dazu gehören unter anderem Milchpumpen, Inkontinenzprodukte, medizinische Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessgeräte und Blutdruckmessgeräte. Die genaue Liste ist in einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt.
Durch die bundesweite Gültigkeit ist es unerheblich, wo sich die Apotheke befindet – ob in Bayern, Berlin oder Hessen. Ohne Vertragsbeitritt bleibt die Versorgung AOK-Bayern-Versicherter jedoch ausgeschlossen. Der Beitritt erfolgt über einen digitalen Vertragsassistenten. Die AOK Bayern weist darauf hin, dass Beitrittserklärungen per E-Mail oder Brief nicht berücksichtigt werden.
Mit dem neuen Vertrag entfällt die bisherige Präqualifizierungspflicht für diese Hilfsmittel. Apotheken profitieren von einem vereinfachten Verfahren, während Versicherte schneller versorgt werden können. Die bürokratischen Hürden verringern sich, jedoch bleibt für Apotheken der administrative Aufwand eines Vertragsbeitritts bestehen.
Der neue Hilfsmittelvertrag zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Apothekerverband schafft eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel. Die Abschaffung der Präqualifizierungspflicht ist dabei ein wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen und eine schnellere Versorgung zu ermöglichen.
Allerdings bleibt der zwingende Vertragsbeitritt ein kritischer Punkt. Zwar sorgt der Vertrag für eine klar definierte und geregelte Abgabe, doch Apotheken müssen sich aktiv darum kümmern, ihm beizutreten. Der digitale Beitrittsprozess soll zwar unkompliziert sein, dennoch bleibt es eine zusätzliche Verpflichtung, die Apotheken bewältigen müssen.
Für Versicherte der AOK Bayern bringt die neue Regelung Vorteile: Sie erhalten Hilfsmittel weitgehend ohne Genehmigungsverfahren. Die bundesweite Gültigkeit erleichtert zudem die Versorgung, unabhängig vom Wohnort oder der nächstgelegenen Apotheke.
Dennoch stellt sich die Frage, ob der verpflichtende Vertragsbeitritt nicht eine unnötige Hürde für Apotheken darstellt. Gerade kleinere Betriebe könnten sich davon abschrecken lassen, was langfristig zu einer geringeren Versorgungsdichte führen könnte. Ein unbürokratischer Zugang zu Hilfsmitteln sollte das Ziel sein – nicht neue vertragliche Verpflichtungen.
Grippewelle vor Karneval: Experten warnen vor steigenden Infektionszahlen
Die aktuelle Grippewelle hat Deutschland mit voller Wucht erfasst. Fachleute sprechen von einer der stärksten Influenza-Saisons der vergangenen Jahre. Besonders mit Blick auf die anstehenden Karnevalsfeierlichkeiten warnen Experten vor einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen.
In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Arztpraxen und Apotheken mit einer steigenden Zahl von Grippefällen konfrontiert. Die Infektionszahlen sind vielerorts höher als in den Vorjahren, und das Virus breitet sich in großen Teilen des Landes rasant aus. Die bevorstehenden Karnevalsumzüge und Feierlichkeiten könnten diesen Trend weiter verstärken. Enge Menschenansammlungen, feucht-fröhliche Begegnungen und die winterlichen Temperaturen begünstigen die Übertragung des Virus.
Gesundheitsexperten raten daher zu einer schnellen Schutzmaßnahme. Eine Impfung könnte noch rechtzeitig erfolgen, um den Schutz bis zu den Hochphasen des Karnevals vollständig aufzubauen. Insbesondere gefährdete Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere sollten die Möglichkeit einer Immunisierung in Betracht ziehen. Auch Kinder sind in dieser Saison besonders betroffen, doch eine allgemeine Impfempfehlung für diese Altersgruppe gibt es bislang nicht. Fachverbände fordern hier eine Neubewertung.
Die Influenza ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die mit plötzlichem Fieber, starken Kopf- und Gliederschmerzen sowie anhaltendem Husten einhergehen kann. In schweren Fällen kann es zu Komplikationen wie Lungenentzündungen kommen, die insbesondere für Risikopatienten gefährlich werden können.
Neben der Impfung werden Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, das Vermeiden enger Kontakte zu Erkrankten und das Tragen von Masken in überfüllten Innenräumen empfohlen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bleibt die weitere Entwicklung der Infektionszahlen abzuwarten. Mit den anstehenden Karnevalsfeiern könnte die Grippewelle ihren Höhepunkt jedoch noch nicht erreicht haben.
Die alljährliche Grippewelle ist keine Überraschung, doch die diesjährige Dynamik lässt aufhorchen. Dass Karneval die Lage verschärfen könnte, ist ebenfalls vorhersehbar – doch viele Menschen haben nach Jahren pandemiebedingter Einschränkungen wenig Interesse an Zurückhaltung.
Es ist verständlich, dass die Sehnsucht nach ausgelassenem Feiern groß ist. Doch die Erfahrungen vergangener Jahre zeigen, dass ungebremste Infektionswellen nicht nur für Einzelne, sondern für das gesamte Gesundheitssystem problematisch werden können. Überfüllte Wartezimmer und volle Krankenhäuser sind bereits Realität.
Eine Grippeimpfung mag nicht für jeden in Betracht kommen, doch sie bleibt eine wirksame Schutzmaßnahme, die schwere Verläufe verhindern kann. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass einfache Hygieneregeln einen großen Unterschied machen können. Karneval kann gefeiert werden – aber mit einem Maß an Verantwortungsbewusstsein, das über den eigenen Feierabend hinausreicht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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