
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Der Bundesgerichtshof hat gravierende Mängel in den Abrechnungsprozessen des Gesundheitswesens offengelegt. Besonders die Insolvenz des Rechenzentrums AvP zeigt die Risiken unzureichender Regulierung, da Forderungen unrechtmäßig für eigene Zwecke genutzt wurden. Parallel dazu fordert die ABDA dringend Soforthilfen für Apotheken, die unter wirtschaftlichem Druck stehen, während Notdienste zunehmend an ihre Grenzen stoßen. In der klinischen Forschung sollen neue Standardvertragsklauseln Prozesse erleichtern, während ein Forderungspapier bessere Forschungsbedingungen anmahnt. Medizinisch rückt die pharmazeutische Beratung bei oralen Krebstherapien in den Fokus, während US-Forscher mit gentechnisch veränderten Fettzellen neue Wege in der Krebstherapie gehen. Eine Studie zeigt, dass Lipidwert-Schwankungen das Demenzrisiko präziser vorhersagen könnten. In der Zahnmedizin wird vor den Folgen unbehandelter Schmerzen gewarnt. Kritische Feinstaubwerte belasten die Luftqualität, während der Klimawandel die Pollensaison verändert. Probleme mit der Nachtsicht sind oft auf andere Ursachen als Nachtblindheit zurückzuführen. Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen: In vielen Bereichen sind schnelle und durchdachte Lösungen gefragt.
Systemische Mängel aufgedeckt: BGH legt strukturelle Probleme in der Abrechnungspraxis des Gesundheitswesens offen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil tiefgreifende Mängel in der Handhabung von Abrechnungsprozessen im deutschen Gesundheitswesen aufgedeckt. Diese Entscheidung beleuchtet spezifisch die Missstände im Betrieb des inzwischen insolventen Rechenzentrums AvP, das zahlreiche Apotheken und medizinische Dienstleister in finanzielle Not brachte. Laut BGH haben die Praktiken von AvP, die abgetretene Forderungen für die Deckung eigener finanzieller Bedürfnisse missbrauchten, klar gegen die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB V) verstoßen. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die dringende Notwendigkeit einer strengen Regulierung und Überwachung innerhalb des Sektors.
Im Detail kritisierte der BGH die Handhabung sensibler Sozialdaten durch AvP. Es wurde festgestellt, dass die von AvP praktizierte Abtretung und Nutzung von Forderungen, die für medizinische Leistungen von Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern an Patienten erbracht wurden, gesetzeswidrig war. Diese Forderungen wurden für Kredite und andere finanzielle Transaktionen verwendet, was ein eklatanter Verstoß gegen das SGB V darstellt, das eine solche Nutzung strikt untersagt.
Dieses Urteil ist nicht nur für die direkt betroffenen Apotheken von Bedeutung, sondern hat weitreichende Konsequenzen für alle Akteure im Gesundheitswesen. Es zeigt auf, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit von Patientendaten von höchster Priorität sein muss und dass jedes Unternehmen, das im Gesundheitssektor tätig ist, sich streng an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten muss. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu schwerwiegenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Für Apotheken und andere Gesundheitsdienstleister ist es nun unumgänglich, ihre internen Prozesse und die Zusammenarbeit mit Rechenzentren kritisch zu überprüfen. Diese Überprüfung sollte sich nicht nur auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften konzentrieren, sondern auch sicherstellen, dass die Datenverarbeitung und -nutzung den höchsten Sicherheitsstandards entspricht. Darüber hinaus ist eine verstärkte Investition in Versicherungsprodukte wie die Vertrauensschadenversicherung empfehlenswert, die vor den finanziellen Folgen von Datenmissbrauch und Betrugsfällen schützen kann.
Der Fall AvP sollte als Wendepunkt verstanden werden, um die Notwendigkeit von Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit Patientendaten und finanziellen Transaktionen im Gesundheitssektor zu unterstreichen. Die Einrichtung stärkerer Kontrollmechanismen und eine bessere Aufklärung aller Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten sind essenziell, um das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu stärken und zu bewahren.
Das jüngste Urteil des BGH markiert einen kritischen Moment für die Zukunft der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen. Die festgestellten Mängel und die daraus resultierenden finanziellen Schäden für viele Apotheken unterstreichen die Bedeutung eines robusten gesetzlichen Rahmens und effektiver Überwachungssysteme. Dieser Fall wirft wichtige Fragen über die Sicherheit und ethische Verwendung von Patientendaten auf und betont die Verantwortung, die alle Akteure im Gesundheitssektor tragen.
Die Implikationen dieses Urteils gehen weit über den einzelnen Fall hinaus und fordern eine branchenweite Selbstreflexion und möglicherweise tiefgreifende Reformen. Es ist entscheidend, dass dieser Fall als Katalysator für eine umfassende Überprüfung der Praktiken im Umgang mit Patientendaten und finanziellen Abrechnungen genutzt wird. Die Notwendigkeit für transparentere Prozesse, verbesserte Schulungen und eine klarere Kommunikation der gesetzlichen Anforderungen ist offensichtlich.
Es ist nun an der Zeit, dass die Gesundheitsbranche zusammenarbeitet, um Vertrauen zurückzugewinnen und zu gewährleisten, dass der Schutz der Patienten und ihrer Daten an erster Stelle steht. Der Schutz der finanziellen und persönlichen Interessen von Patienten muss eine gemeinsame Priorität aller Beteiligten werden, um das deutsche Gesundheitssystem stärker, sicherer und gerechter zu machen.
CDU-Abgeordnete Borchardt im Gespräch mit ABDA-Präsident Preis: Apotheken fordern Soforthilfe
ABDA-Präsident Thomas Preis hat sich mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Simone Borchardt über die wirtschaftliche Lage der Apotheken ausgetauscht. Im Zentrum des Gesprächs stand die Forderung nach einem Sofortprogramm zur Stabilisierung des Apothekenwesens.
Borchardt, die seit 2021 im Bundestag sitzt und Mitglied des Gesundheitsausschusses ist, zeigte sich besorgt über die Entwicklungen im Apothekenmarkt. Preis verwies darauf, dass in den vergangenen zehn Jahren rund 18 Prozent der wohnortnahen Apotheken geschlossen wurden. Dies führe zu längeren Wegen für Patienten und einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit, insbesondere in ländlichen Regionen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien zunehmend herausfordernd, erklärte Preis. Er betonte, dass die Apotheken unter steigenden Betriebskosten, stagnierenden Honoraren und einer wachsenden Regulierungsdichte leiden. Ohne eine rasche finanzielle Entlastung drohe eine weitere Verschärfung der Lage.
Neben der kurzfristigen Stabilisierung durch finanzielle Maßnahmen diskutierten Preis und Borchardt auch langfristige Perspektiven für die Apotheken. Der ABDA-Präsident sprach sich für eine stärkere Einbindung von Apothekern in die Gesundheitsversorgung aus. Präventionsangebote und erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen könnten einen wichtigen Beitrag leisten.
Borchardt nahm die Forderungen auf und kündigte an, diese in die politischen Diskussionen einzubringen. Die ABDA wolle den Dialog mit allen politischen Parteien intensivieren, um Lösungen für die aktuellen Herausforderungen der Apotheken zu finden.
Die Apotheken stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand, doch politisch fehlt es weiterhin an einer klaren Perspektive. Die Forderung von ABDA-Präsident Thomas Preis nach einem Sofortprogramm kommt nicht von ungefähr: Schließungen nehmen zu, während die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter erodieren.
Das Problem ist nicht neu, doch es wird zunehmend akut. Betriebskosten steigen, Personal wird teurer, und die Vergütung bleibt auf einem Niveau, das die Existenz vieler Apotheken gefährdet. Ein kurzfristiges Rettungspaket könnte helfen, doch langfristig muss sich grundlegend etwas ändern.
Der Vorschlag, Apotheken stärker in die Gesundheitsversorgung einzubinden, ist ein richtiger Ansatz. Mehr Prävention und pharmazeutische Dienstleistungen könnten nicht nur die wirtschaftliche Basis der Apotheken stabilisieren, sondern auch das Gesundheitssystem entlasten. Doch dazu braucht es klare politische Entscheidungen – und zwar schnell.
Effizienzsteigerung in der klinischen Forschung: Neue Verordnung führt Standardvertragsklauseln ein
In Deutschland stehen wesentliche Änderungen im Bereich der klinischen Forschung bevor. Ein kürzlich vorgestellter Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zielt darauf ab, die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsoren und Prüfzentren zu vereinfachen, indem Standardvertragsklauseln eingeführt werden. Diese Neuerung ist Teil des am 23. Oktober 2024 in Kraft getretenen Medizinforschungsgesetzes (MFG), das Deutschland als Forschungsstandort attraktiver machen soll.
Der Entwurf wurde entwickelt, um auf die Kritik zu reagieren, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Durchführung klinischer Prüfungen ins Hintertreffen geraten ist. Insbesondere die langwierigen Vertragsverhandlungen, die in den Jahren 2021 bis 2023 deutlich länger dauerten als in Ländern wie Frankreich, wurden als ein Hemmnis für die Effizienz identifiziert. Durch die Einführung von Standardvertragsklauseln sollen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar definiert und die Vorbereitungszeit für Studien signifikant verkürzt werden.
Die vorgeschlagenen Klauseln sollen als Basis dienen, bieten jedoch Raum für Anpassungen, um auf spezifische Anforderungen einzelner Studien oder besondere Wünsche der Vertragspartner einzugehen. Nur wenn von den Standardklauseln abgewichen wird, sind weitere Verhandlungen notwendig. Diese Flexibilität soll die praktische Anwendung der Klauseln in der Vielfalt klinischer Studien gewährleisten.
Darüber hinaus soll das MFG wirtschaftliche Anreize schaffen, indem es Herstellern erlaubt, ausgehandelte Erstattungspreise mit den Krankenkassen geheim zu halten. Diese Maßnahme hat bereits Kritik von den Krankenkassen erhalten, die mehr Transparenz fordern.
Diese regulatorischen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für klinische Forschungen in Deutschland zu verbessern. Es wird erwartet, dass durch die Vereinfachung der bürokratischen Prozesse mehr internationale Pharmaunternehmen Deutschland als Standort für ihre Forschungen wählen werden, was letztendlich auch den Patientinnen und Patienten zugutekommt, indem schneller neue Therapien verfügbar gemacht werden.
Die Einführung von Standardvertragsklauseln im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes ist ein klares Signal, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Forschungsmarkt ernst nimmt. Die Vereinfachung der Vertragsverhandlungen ist eine logische Antwort auf die zunehmenden Herausforderungen, mit denen sich die klinische Forschung konfrontiert sieht. Diese Maßnahme sollte jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Die Kritik an den geheimen Erstattungspreisen zeigt, dass ein ausgewogener Ansatz notwendig ist, der sowohl die Bedürfnisse der Wirtschaft als auch die der Öffentlichkeit berücksichtigt. Letztendlich wird der Erfolg dieser Initiative daran gemessen werden, wie schnell und effizient neue Therapien denjenigen zur Verfügung gestellt werden können, die sie am meisten benötigen.
Strategische Neuausrichtung: TMF setzt Impulse für die medizinische Forschung in Deutschland
In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels und angesichts wachsender gesundheitspolitischer Herausforderungen hat die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) ein wegweisendes Forderungspapier zur Stärkung der medizinischen Forschung in Deutschland vorgelegt. Dieses Papier, präsentiert kurz vor der Bundestagswahl, skizziert detailliert die Notwendigkeit einer verbesserten Infrastruktur für Forschungsdaten und einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie.
Die TMF, eine Koalition aus führenden medizinischen Forschungsnetzwerken, betont die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzierung für die Forschung. Ein zentrales Anliegen ist die Förderung der „Daten-Kompetenz“ bei Nachwuchskräften im Gesundheitssektor, was durch eine ressortübergreifende „Konzertierte Aktion Datenkompetenz“ erreicht werden soll. Dieses Programm zielt darauf ab, das Verständnis und die Handhabung großer Datenmengen in der medizinischen Ausbildung zu integrieren.
Ein weiterer signifikanter Vorschlag der TMF ist die Umgestaltung der Datenschutzbehörden zu „Datennutzungsbehörden“, um den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten zu optimieren. Mit klaren und einheitlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen soll die Forschung erleichtert und das Potential medizinischer Register voll ausgeschöpft werden.
Die Förderung des Technologietransfers und die Harmonisierung regulatorischer Vorgaben sind ebenfalls zentrale Forderungen. Die TMF sieht in der Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) eine strategische Möglichkeit, die europäische Pharmaindustrie im globalen Markt wettbewerbsfähig zu halten. Dabei wird die Notwendigkeit betont, dass Deutschland eine führende Rolle beim Aufbau und der Verwaltung von Forschungsdateninfrastrukturen einnehmen sollte.
Die Kritik der TMF richtet sich auch gegen die aktuelle Gesetzgebung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), die als zu komplex und nicht praxisnah beschrieben wird. Gefordert wird eine Anpassung der Gesetze, die es ermöglicht, KI effizienter in der medizinischen Forschung und Patientenversorgung zu nutzen.
Die Forderungen der TMF verdeutlichen, dass eine innovative und zukunftsfähige Gesundheitsforschung eine flexible, datenorientierte Gesetzgebung erfordert, die sowohl den Schutz persönlicher Daten gewährleistet als auch die wissenschaftliche Freiheit unterstützt. Die bevorstehende Bundestagswahl bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Weichen in der Gesundheitspolitik neu zu stellen. Politische Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, die Impulse der TMF aufzugreifen und in konkretes Handeln umzusetzen. Die Zukunft der medizinischen Forschung in Deutschland hängt wesentlich davon ab, wie effektiv diese Vorschläge implementiert werden, um den Standort Deutschland als globalen Leader in der medizinischen Forschung und Entwicklung zu festigen. Es ist ein kritischer Moment, der visionäres Denken und entschlossenes Handeln erfordert.
Optimale Beratung bei oraler Krebstherapie: Apotheker als entscheidende Schnittstelle
Die Beratung von Krebspatienten zur oralen Tumortherapie stellt Apotheker vor wachsende Herausforderungen. Mit mehr als hundert verfügbaren Wirkstoffen und ständig neuen Zulassungen ist eine spezialisierte pharmazeutische Betreuung unverzichtbar. Patienten erhalten in der Regel bereits in der onkologischen Praxis grundlegende Informationen, dennoch bleibt die Apotheke eine essenzielle Anlaufstelle für weiterführende Beratungen.
Ein zentraler Aspekt ist die pharmazeutische Dienstleistung (pDL), auf die alle Patienten bei einer Neuverordnung oder einem Therapiewechsel Anspruch haben. Diese strukturierte Beratung ermöglicht es Apothekern, sich intensiver mit dem verordneten Medikament auseinanderzusetzen und offene Fragen der Patienten zu klären. Experten betonen, dass Krebspatienten durch die Diagnose oft einer enormen Informationsflut ausgesetzt sind, sodass wesentliche Hinweise zur Medikation wiederholt und vertieft werden müssen.
Beim pharmazeutisch-onkologischen Fachkongress NZW in Hamburg diskutierten Fachleute Strategien für eine effektive Beratung. Apothekerinnen Kerstin Bornemann und Franziska Ockert-Schön stellten praxisnahe Ansätze vor. Ein erster Schritt sei die Nutzung vorhandener Leitfäden, etwa aus dem „pDL Campus“ der ABDA, der Checklisten für strukturierte Patientengespräche bereitstellt. Auch spezialisierte Fortbildungen, wie sie von Apothekerkammern oder der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) angeboten werden, seien eine sinnvolle Ergänzung.
Neben der Vermittlung korrekter Einnahmehinweise kommt der Bewertung möglicher Wechselwirkungen eine besondere Bedeutung zu. Interaktionen mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Vitaminen oder Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht zu unterschätzen. Leitlinien zur supportiven Therapie und zur Komplementärmedizin bieten hier Orientierung. Zudem sollte stets ein vollständiger Medikationsplan erstellt werden, um Onkologen eine lückenlose Übersicht über die eingenommenen Präparate zu ermöglichen.
Digitale Hilfsmittel wie die Oralia-Datenbank der DGOP und das AMBORA-Projekt des Uniklinikums Erlangen unterstützen die Beratung mit detaillierten Medikationsplänen und Patientenmerkblättern. Besonders hilfreich sind individualisierte Einnahmepläne, die auch Therapiepausen berücksichtigen und Nebenwirkungen gezielt dokumentieren.
Ziel einer effektiven Beratung bleibt es, die Therapietreue der Patienten zu fördern und Unsicherheiten zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt, dass verständliche Erklärungen zur Wirkweise der Medikamente Ängste abbauen und die Bereitschaft zur konsequenten Einnahme erhöhen können. Gerade weil Krebspatienten nicht selten mit belastenden Nebenwirkungen konfrontiert sind, ist eine individuelle pharmazeutische Betreuung von großer Bedeutung.
Die Rolle der Apotheken in der onkologischen Versorgung wird oft unterschätzt. Während sich die Diskussionen um Apothekenreformen häufig auf wirtschaftliche Aspekte konzentrieren, zeigt sich am Beispiel der oralen Krebstherapie, welche zentrale Funktion die pharmazeutische Beratung hat. Ohne sie bleiben Patienten mit Unsicherheiten allein, die fatale Folgen haben können.
Die pharmazeutische Dienstleistung zur oralen Antitumortherapie ist daher nicht nur eine administrative Neuerung, sondern eine fachliche Notwendigkeit. Sie bietet Apothekern die Möglichkeit, ihre Kompetenz gezielt einzusetzen, und gibt Patienten eine dringend benötigte Orientierung.
Allerdings steht und fällt die Qualität der Beratung mit der Bereitschaft, sich kontinuierlich fortzubilden und aktuelle Entwicklungen im Blick zu behalten. Der einfache Verweis auf Packungsbeilagen reicht nicht aus. Nur wer die Wirkmechanismen versteht, Wechselwirkungen einordnen kann und sich intensiv mit der individuellen Situation des Patienten auseinandersetzt, kann eine wirkungsvolle Unterstützung bieten.
Dass diese Leistung honoriert wird, ist ein wichtiger Schritt. Doch bleibt die Frage, ob die Rahmenbedingungen in Apotheken tatsächlich ausreichend sind, um eine solche spezialisierte Beratung flächendeckend sicherzustellen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird sich zeigen, ob Apothekerinnen und Apotheker in der Lage sind, dieser essenziellen Aufgabe gerecht zu werden – oder ob sie durch Zeitdruck und Personalmangel ausgebremst werden.
Notdienst-Belastung in Gelsenkirchen: Apotheker fordern Reformen
Die Notdienstsituation für Apotheken in Gelsenkirchen spitzt sich weiter zu. Während die Zahl der Apotheken in den vergangenen 15 Jahren um ein Drittel gesunken ist, hat sich die Anzahl der zu leistenden Notdienste für die verbliebenen Betriebe erheblich erhöht. Apotheker schlagen Alarm und fordern eine Entlastung.
Nach aktuellen Zahlen muss jede Apotheke in Gelsenkirchen inzwischen rund 15 Notdienste pro Jahr übernehmen – mehr als ein Einsatz pro Monat. Die Belastung ist nicht nur zeitlich, sondern auch wirtschaftlich enorm. „Das ist nicht mehr tragbar“, sagt Christian Schreiner, Inhaber der Buerschen Falken-Apotheke. Er berichtet von Nächten mit bis zu 100 Anfragen, aber auch von Fällen, in denen Patienten den Notdienst für nicht dringliche Anliegen nutzten. Nasenspray, Impfberatungen oder gar ein Badethermometer um 1.30 Uhr seien keine Seltenheit. Gleichzeitig gebe es oft Diskussionen um die gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 Euro.
Angesichts dieser Entwicklung haben sich 51 Apotheker mit einem Hilferuf an die Apothekerkammer Westfalen-Lippe gewandt. Sie fordern eine Anpassung der Notdienstregelung. Schreiner schlägt eine sogenannte Teildienst-Lösung vor, bei der nicht alle Apotheken eine ganze Nacht geöffnet sein müssten. Stattdessen könnten einige Apotheken bis etwa 22 oder 23 Uhr geöffnet bleiben, während nur ausgewählte Betriebe den gesamten Nachtdienst übernehmen.
Die Apothekerkammer steht dieser Idee skeptisch gegenüber. „15 Notdienste im Jahr sind zumutbar“, sagt Kammer-Sprecher Sebastian Sokolowski. Er verweist darauf, dass der Notdienst eine essenzielle Säule der Arzneimittelversorgung sei. Zudem müsse sichergestellt sein, dass Patienten eine Notdienst-Apotheke in vertretbarer Entfernung erreichen können. Der maximale Abstand von acht Kilometern vom geografischen Mittelpunkt einer Stadt zur nächsten diensthabenden Apotheke sei gesetzlich festgelegt.
Auch eine technische Umsetzung wäre laut Kammer problematisch. Seit 2012 wird eine IT-gestützte Gesamtplanung eingesetzt, die bereits eine Reduzierung der Notdienste von 45.000 auf 25.000 pro Jahr ermöglicht habe. Eine Teildienst-Regelung sei in diesem System nicht vorgesehen und hätte weitreichende Konsequenzen.
Um die Apotheken zu entlasten, wurde in den vergangenen Jahren eine Notdienstpauschale eingeführt. Doch viele Apotheker halten diese finanzielle Unterstützung für unzureichend. Die wirtschaftliche Belastung steige weiter, während sich der Fachkräftemangel und zunehmende bürokratische Anforderungen zusätzlich bemerkbar machten.
Ob die Teildienst-Lösung realistisch ist, bleibt fraglich. Die Apothekerkammer will die Vorschläge prüfen, verweist aber darauf, dass gesetzliche Änderungen und eine technische Anpassung der Notdienstplanung erforderlich wären. Bis dahin bleibt die Notdienst-Belastung für viele Apotheken in Gelsenkirchen eine ungelöste Herausforderung.
Die steigende Notdienst-Belastung für Apotheken ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom eines tiefergehenden Problems. Während die Zahl der Apotheken kontinuierlich sinkt, bleibt die Notdienstpflicht unverändert bestehen. Die Folge: Immer weniger Apotheken müssen eine gleichbleibend hohe Versorgungsverantwortung schultern.
Die Klagen der Apotheker sind nachvollziehbar. Wer mitten in der Nacht zu Bagatellanfragen berät, während der Online-Handel lukrative Tagesgeschäfte abwickelt, muss sich fragen, ob das System noch fair ist. Notdienste sollen eine akute medizinische Versorgung sicherstellen, aber wenn sich die Nacht zum verlängerten Einkaufsfenster entwickelt, läuft etwas schief.
Die Teildienst-Idee mag pragmatisch klingen, ist aber schwer umsetzbar. Die Kammer verweist zurecht auf gesetzliche Vorgaben und Versorgungsengpässe, die durch reduzierte Nachtdienste entstehen könnten. Doch das entbindet die Verantwortlichen nicht davon, über Alternativen nachzudenken. Eine gerechtere Lastenverteilung, eine Anpassung der Notdienstgebühr oder ein effizienteres Steuerungssystem für echte Notfälle wären sinnvolle Ansätze.
Fest steht: Die aktuelle Entwicklung ist auf Dauer nicht tragbar. Ohne Reformen wird der Notdienst für viele Apotheken zum wirtschaftlichen Risiko – und das kann sich die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht leisten.
Gentechnisch veränderte Fettzellen: Neuer Ansatz zur Krebsbekämpfung
US-amerikanische Forschende haben einen innovativen Therapieansatz zur Hemmung des Tumorwachstums entwickelt. Dabei setzen sie auf gentechnisch veränderte Fettzellen, die gezielt Nährstoffe verbrauchen, um Krebszellen auszuhungern. Die Ergebnisse der Studie, die in der Fachzeitschrift Nature Biotechnology veröffentlicht wurden, zeigen vielversprechende Erfolge bei mehreren Krebsarten.
Das Team um Dr. Hai P. Nguyen von der University of California in San Francisco nutzte die CRISPR-Aktivierungstechnologie (CRISPR/a), um weiße Fettzellen genetisch so zu modifizieren, dass sie das Gen UCP1 überexprimieren. Dadurch wandelten sie sich in sogenannte beige Fettzellen um, die eine erhöhte Stoffwechselaktivität aufweisen und verstärkt Nährstoffe verbrennen. In Experimenten mit Mäusen, Tumoroiden und Zellkulturen zeigte sich, dass das Tumorwachstum bei Brust-, Darm-, Pankreas- und Prostatakrebs signifikant gehemmt werden konnte.
Ein besonderer Vorteil des Verfahrens ist seine Flexibilität. Die Forschenden konnten nachweisen, dass sich die Methode tumorspezifisch anpassen lässt. So sind bestimmte Formen von Bauchspeicheldrüsenkrebs auf Uridin angewiesen, wenn Glukose knapp ist. Indem Fettzellen so modifiziert wurden, dass sie gezielt Uridin abbauen, ließ sich das Wachstum der Krebszellen weiter einschränken.
Die Implantation der modifizierten Fettzellen muss nicht zwingend in unmittelbarer Nähe des Tumors erfolgen, um Wirkung zu zeigen. Dies könnte insbesondere für schwer zugängliche Krebsarten wie das Glioblastom von Bedeutung sein. Die Forschenden betonen zudem, dass die Technik über die Krebsbekämpfung hinaus Anwendung finden könnte. Denkbar sei etwa, Fettzellen so zu modifizieren, dass sie Blutzucker messen und Insulin freisetzen oder überschüssiges Eisen bei Eisenspeicherkrankheiten aufnehmen.
Ob und wann diese Methode in der klinischen Praxis eingesetzt werden kann, ist noch unklar. Bislang handelt es sich um präklinische Studien, die weitere Untersuchungen erfordern. Dennoch sehen die Forschenden großes Potenzial in der Nutzung von modifizierten Fettzellen als neue Form der zellulären Therapie.
Der Ansatz, Krebszellen durch den Entzug von Nährstoffen auszuhungern, ist nicht neu. Doch die gezielte Nutzung gentechnisch veränderter Fettzellen als Stoffwechselblockade bringt eine neue Dimension in die Krebstherapie. Die bisherigen Ergebnisse sind vielversprechend, doch der Weg zur klinischen Anwendung ist lang.
Besonders interessant ist die Möglichkeit, die Methode tumorspezifisch anzupassen. Viele Krebstherapien scheitern daran, dass Tumoren sich an veränderte Bedingungen anpassen und Resistenzen entwickeln. Die gezielte Manipulation von Stoffwechselprozessen könnte hier einen entscheidenden Vorteil bieten.
Allerdings bleibt die Frage der Sicherheit. Der Einsatz gentechnisch veränderter Zellen wirft regulatorische und ethische Fragen auf. Zudem sind langfristige Auswirkungen auf den Organismus unklar. Gerade in der Krebstherapie, in der Präzision und Sicherheit oberste Priorität haben, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich.
Die Forschung an zellulären Therapien zeigt jedoch, dass die Medizin an einem Wendepunkt steht. Der Trend geht zunehmend in Richtung individualisierter und präziser Behandlungsansätze. Wenn es gelingt, diesen innovativen Therapieansatz weiterzuentwickeln und sicher in die Praxis zu übertragen, könnte dies ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Krebs sein.
Lipidwerte und Demenzrisiko: Schwankungen könnten aussagekräftiger sein als Durchschnittswerte
In einer kürzlich durchgeführten Analyse der internationalen ASPREE-Studie (Aspirin in Reducing Events in the Elderly) wurden neue Erkenntnisse darüber gewonnen, wie Schwankungen in den Lipidwerten möglicherweise ein präziseres Bild des Demenzrisikos zeichnen können als die absoluten Durchschnittswerte der Cholesterolmessungen. Die Forschung, geleitet von Dr. Zhen Zhou von der Monash University in Melbourne, umfasste 9846 ältere, gesunde Teilnehmer, die über einen Zeitraum von bis zu elf Jahren im Rahmen der ASPREE-eXTension Studie beobachtet wurden.
Die Teilnehmer der Studie nahmen zu Beginn und in den ersten drei Jahren der Studie nicht an Behandlungen mit lipidsenkenden Medikamenten teil, was eine unverfälschte Grundlage für die Messungen der Lipidwerte bot. Im Fokus stand die Beobachtung der Schwankungen im Gesamtcholesterol (TC) und im LDL-Cholesterol (LDL-C), wobei die Forschenden feststellten, dass eine höhere Variabilität in diesen Werten signifikant mit einem erhöhten Risiko für Demenz und kognitiven Abbau verbunden war. Die Studienergebnisse, veröffentlicht im renommierten Fachjournal »Neurology«, zeigen auf, dass Personen im obersten Quartil der TC-Variabilität ein um 60 Prozent höheres Demenzrisiko hatten als jene im untersten Quartil.
Bemerkenswerterweise ergab die Studie, dass Schwankungen im HDL-Cholesterol (HDL-C) oder in den Triglyceridwerten keine signifikante Verbindung zum Demenzrisiko aufwiesen, was die spezifische Rolle von TC und LDL-C im kognitiven Abbau unterstreicht. Die Forschenden spekulieren, dass die Cholesterol-Schwankungen entzündliche Prozesse fördern und die Hirngefäße sowie die neuronale Integrität schädigen könnten, was letztendlich zu neurodegenerativen Erkrankungen führt.
Diese Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung von Lipidprofilen im medizinischen Alltag und könnten zukünftig zu einer verbesserten Früherkennung und Prävention von Demenz beitragen, indem sie einen neuen Fokus auf die Variabilität der Lipidwerte legen.
Die Implikationen dieser Studie sind weitreichend und fordern eine Überarbeitung der üblichen Risikobewertungsmodelle für Demenz. Bisher konzentrierten sich Ärzte und Forscher vorwiegend auf die Absolutwerte von Cholesterol im Blut. Die neuen Erkenntnisse der ASPREE-Studie bringen jedoch die Variabilität dieser Werte ins Spiel. Es wird deutlich, dass nicht nur der Blick auf die Zahl selbst, sondern auch auf deren Schwankungen im Zeitverlauf wesentlich sein könnte. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßige Überwachungen und eine umfassendere Analyse der Lipidprofile notwendig werden, um individuelle Risiken genauer vorhersagen und frühzeitig intervenieren zu können. Der medizinische Sektor steht möglicherweise vor einer bedeutenden Anpassung seiner Diagnosestrategien, die letztendlich dazu beitragen könnte, die Lebensqualität älterer Menschen erheblich zu verbessern und die Prävalenz von Demenz effektiver zu bekämpfen.
Zahnschmerzen: Was hilft bis zum Termin?
Zahnschmerzen sind ein Alarmsignal des Körpers und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Oft steckt eine Entzündung dahinter, die sich unbehandelt ausbreiten kann. Die Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS) warnt vor den möglichen Folgen: „Ein unbehandelter Zahnschmerz kann schwerwiegende Konsequenzen haben“, erklärt LZKS-Präsident Thomas Breyer. Wer eine Zahnarztpraxis erst mit Verzögerung aufsucht, riskiert nicht nur stärkere Beschwerden, sondern auch kompliziertere Behandlungen.
Doch nicht immer ist ein sofortiger Zahnarzttermin verfügbar. Besonders an Wochenenden oder Feiertagen kann es dauern, bis eine Behandlung möglich ist. Bis dahin können Hausmittel und bestimmte Medikamente die Schmerzen zumindest vorübergehend lindern. Eine bewährte Methode ist Kühlung. Ein in ein Tuch gewickelter Eisbeutel auf der Wange kann helfen, Schwellungen zu reduzieren und die Schmerzintensität zu dämpfen. Auch Mundspülungen mit Salzwasser oder abgekühltem Kamillen- und Salbeitee wirken entzündungshemmend und können Erleichterung verschaffen.
Ein weiteres bewährtes Hausmittel ist die Gewürznelke. Sie enthält Eugenol, eine Substanz mit leicht betäubender Wirkung. Wer eine Nelke zwischen die Zähne legt oder vorsichtig anbeißt, kann eine kurzfristige Linderung verspüren. Alternativ kann auch Nelkenöl auf ein Wattestäbchen aufgetragen und vorsichtig auf die betroffene Stelle getupft werden. Allerdings ersetzen solche Maßnahmen keine zahnärztliche Behandlung, sondern bieten lediglich eine kurzfristige Überbrückung.
Schmerzmittel können in akuten Fällen ebenfalls helfen. Experten raten zu Ibuprofen oder Paracetamol, da diese Wirkstoffe sowohl schmerzlindernd als auch entzündungshemmend wirken. Dagegen sollte Acetylsalicylsäure (ASS) vermieden werden, da sie die Blutgerinnung beeinflusst und bei einer bevorstehenden zahnärztlichen Behandlung das Risiko für Nachblutungen erhöht. Auch Alkohol, Nikotin, Kaffee und körperliche Anstrengung können die Beschwerden verstärken und sollten vermieden werden.
Lässt sich ein Termin nicht rechtzeitig vereinbaren und verschlimmern sich die Beschwerden, kann der zahnärztliche Notdienst eine Anlaufstelle sein. Über den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (116117) lassen sich Notfallpraxen in der Nähe finden. Spätestens wenn Fieber oder eine ausgeprägte Schwellung auftreten, ist ein umgehender Besuch beim Zahnarzt unerlässlich, um Komplikationen zu vermeiden.
Zahnschmerzen kommen meist unerwartet – und doch sind sie nicht einfach ein zufälliges Ärgernis, sondern oft das Ergebnis einer zugrunde liegenden Erkrankung. Wer den Zahnarztbesuch hinauszögert, riskiert nicht nur stärkere Beschwerden, sondern unter Umständen auch ernsthafte gesundheitliche Folgen. Doch gerade wenn Zahnarztpraxen geschlossen sind oder Termine erst Tage später verfügbar sind, stehen Betroffene vor einem Problem.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen lassen sich Schmerzen zumindest überbrücken. Hausmittel wie Kühlung, Mundspülungen oder Nelken können kurzfristig Erleichterung verschaffen. Schmerzmittel sind eine weitere Option, sollten jedoch mit Bedacht gewählt werden. Entscheidend ist jedoch, sich nicht auf diese Maßnahmen zu verlassen, sondern die eigentliche Ursache abklären zu lassen. Denn Schmerzen verschwinden selten von selbst – und wer zu lange wartet, zahlt am Ende oft den Preis einer aufwendigeren Behandlung.
Die begrenzte Verfügbarkeit von Notfallpraxen an Wochenenden und Feiertagen bleibt dabei ein bekanntes Problem. Eine Verbesserung der zahnärztlichen Notfallversorgung wäre für viele Patienten eine Erleichterung. Bis dahin bleibt nur die Devise: Zahnschmerzen ernst nehmen und frühzeitig handeln.
Luftqualität vielerorts kritisch – Feinstaubbelastung auf Höchststand
Die Luftqualität in zahlreichen Regionen Deutschlands ist derzeit stark beeinträchtigt. Messstationen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen in mehreren Bundesländern erhöhte Feinstaubwerte, die teils über kritische Grenzwerte hinausgehen. Hauptverursacher sind Emissionen aus Verkehr, Heizungen, Industrie und Landwirtschaft. Hinzu kommt eine ungünstige Wetterlage, die die Schadstoffkonzentration in Bodennähe verstärkt.
Besonders betroffen sind Nord- und Ostdeutschland, darunter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin. Auch in Teilen von Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen sowie in Baden-Württemberg und Bayern werden schlechte Luftqualitäten gemessen. Dagegen sind die Werte in Schleswig-Holstein, dem Südwesten Nordrhein-Westfalens, Rheinland-Pfalz, dem Saarland sowie in hochgelegenen Gebieten vergleichsweise niedriger.
Der Luftqualitätsindex berücksichtigt die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO₂), Feinstaub (PM10, PM2,5) und Ozon (O₃). Besonders Feinstaub der Partikelgröße PM2,5 sorgt aktuell für hohe Belastungen. Nach Angaben des UBA überschreiten 19 Messstationen den Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Feinstaubpartikel sind gesundheitlich besonders bedenklich, da sie tief in die Atemwege eindringen und über die Lungenbläschen in den Blutkreislauf gelangen können. Experten warnen vor gesundheitlichen Folgen wie Atemwegsreizungen, Lungenkrankheiten und Herz-Kreislauf-Problemen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Vorerkrankungen.
Zu den Hauptquellen der Feinstaubbelastung zählt der Straßenverkehr, insbesondere durch Abgase, Brems- und Reifenabrieb. Auch Kraftwerke, Industrieanlagen und Heizungen in Wohngebäuden tragen zur Schadstoffkonzentration bei. Im Winter verstärkt sich die Belastung, da vermehrt mit Holz geheizt wird. In landwirtschaftlichen Regionen spielt zudem die Bodenbearbeitung eine Rolle.
Die derzeitige meteorologische Lage verstärkt das Problem. Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) herrscht seit mehreren Tagen eine Hochdruckwetterlage mit wenig Luftaustausch. Eine zusätzlich auftretende Inversionswetterlage, bei der eine wärmere Luftschicht über einer kälteren liegt, verhindert das Aufsteigen der Luft und hält Schadstoffe in Bodennähe.
Eine Entspannung der Lage ist in Sicht. Meteorologen erwarten, dass ein heranziehendes Tiefdruckgebiet mit Regen und Wind die Feinstaubkonzentrationen verringert. Niederschläge könnten Schadstoffe aus der Luft binden, während stärkere Luftströmungen für eine bessere Durchmischung der Atmosphäre sorgen.
Langfristig bleibt die Reduzierung von Emissionen jedoch eine Herausforderung. Umwelt- und Gesundheitsexperten fordern strengere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, darunter emissionsarme Heizsysteme, eine Verkehrsreduzierung in Ballungsräumen und eine stärkere Förderung nachhaltiger Energieträger. Ohne gezielte Maßnahmen wird sich die Luftqualität immer wieder verschlechtern – mit direkten Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.
Die schlechte Luftqualität ist kein plötzliches Phänomen, sondern ein wiederkehrendes Problem mit bekannten Ursachen. Besonders im Winter verschärft sich die Lage durch Heizemissionen, während wetterbedingte Faktoren den Schadstoffgehalt zusätzlich erhöhen.
Feinstaub ist nicht nur eine statistische Größe, sondern eine ernste gesundheitliche Gefahr. Wer in stark belasteten Gebieten lebt, atmet täglich Luft ein, die langfristig das Risiko für chronische Krankheiten erhöht. Besonders problematisch ist, dass Luftverschmutzung für den Einzelnen kaum vermeidbar ist. Während Maßnahmen wie der Verzicht auf körperliche Anstrengung im Freien kurzfristig helfen können, bleibt die langfristige Lösung eine politische und gesellschaftliche Aufgabe.
Die derzeitige Situation zeigt, dass bestehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht ausreichen. Strengere Vorgaben für Industrie, Verkehr und Heizsysteme sind dringend erforderlich. Technologische Fortschritte in Filtertechniken oder emissionsarmen Heizmethoden gibt es längst – sie müssen nur konsequent eingesetzt werden.
Der angekündigte Wetterumschwung wird die Belastung vorübergehend senken. Doch sobald die nächste Hochdrucklage eintritt, könnte sich das Problem wiederholen. Die Politik muss endlich handeln, um eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Die Gesundheit der Bevölkerung sollte nicht von Wind und Wetter abhängig sein.
Pollensaison beginnt verhalten – Klimawandel verändert Belastungsmuster
Die Pollensaison in Deutschland hat begonnen, fällt jedoch aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen bislang milder aus als in den Vorjahren. Wie Matthias Werchan von der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) in Berlin mitteilte, sind derzeit lediglich geringe Mengen an Hasel- und Erlenpollen in der Luft. Der kalte Jahresbeginn verzögert die Freisetzung, sodass viele Allergiker bislang kaum Beschwerden verspüren.
Trotz des verhaltenen Starts warnen Experten vor einem möglichen sprunghaften Anstieg der Pollenbelastung, sobald wärmere Temperaturen einsetzen. „Wenn es jetzt mild wird, kann der Pollenflug rasch zunehmen“, erklärte Werchan. Allergiker sollten daher wachsam bleiben und sich regelmäßig über aktuelle Pollenflugvorhersagen informieren.
Langfristig zeigt sich ein deutlicher Trend: Die Pollensaison beginnt früher und dauert länger. Fachleute machen den Klimawandel für diese Entwicklung verantwortlich. Während Wintermonate früher als Erholungsphase für Allergiker galten, ist inzwischen eine Überlappung der Pollensaisons zu beobachten. Letzte Pollen der vorangegangenen Saison sind oft noch in der Luft, während die ersten der neuen Saison bereits freigesetzt werden.
Vor allem in städtischen Gebieten stellt die zunehmende Allergenbelastung eine Herausforderung dar. Professor Dr. Karl-Christian Bergmann vom Institut für Allergieforschung der Berliner Charité regt an, gezielt auf allergieauslösende Baumarten wie Birken, Erlen und Eschen zu verzichten. Eine Möglichkeit sei die verstärkte Anpflanzung weiblicher Bäume bei Arten wie der Weide, da diese keine Pollen produzieren.
In Berlin dominiert traditionell der Birkenpollenflug, gefolgt von Kiefernpollen, Brennnesselgewächsen, Erlen- und Eichenpollen sowie Gräsern. Experten erwarten in diesem Jahr eine geringere Birkenpollenbelastung als 2024, da nach einer starken Saison häufig eine schwächere folgt. Dennoch bleibt die weitere Entwicklung wetterabhängig.
Für Menschen, die unter einer pollenassoziierten Kreuzallergie leiden, könnte es bald eine Alternative geben. Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück, der Technischen Universität München und der Charité haben Apfelsorten mit reduzierter Allergenwirkung entwickelt. Diese sollen ab September in deutschen Supermärkten erhältlich sein. Eine zweite Sorte ist für Januar 2026 angekündigt.
Laut Professor Dr. Werner Dierend, der die Züchtung leitete, bieten die neuen Sorten eine bessere Verträglichkeit, sind jedoch nicht allergenfrei. Bereits 200.000 Bäume wurden angepflanzt, um eine breite Verfügbarkeit sicherzustellen. Die Einführung dieser Äpfel könnte Betroffenen zumindest eine Erleichterung verschaffen, während die eigentliche Pollensaison weiterhin eine Belastung bleibt.
Der sanfte Start in die Pollensaison mag für Allergiker zunächst eine Erleichterung sein, doch die langfristigen Entwicklungen geben wenig Anlass zur Entwarnung. Der Klimawandel hat die Pollensaison nicht nur verlängert, sondern auch intensiviert. Wo früher klare Grenzen zwischen den Jahreszeiten bestanden, verschwimmen diese nun zunehmend.
Die Frage, wie Städte auf die steigende Allergenbelastung reagieren, wird immer drängender. Ein bewusster Umgang mit Bepflanzung kann helfen, doch völlig vermeiden lässt sich der Pollenflug nicht. Die Natur folgt ihrem eigenen Rhythmus – und dieser verändert sich.
Neue Apfelsorten für Allergiker sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch sie lösen das eigentliche Problem nicht. Wer auf eine Entlastung der Pollenbelastung hofft, wird sich weiterhin auf medizinische Maßnahmen und angepasste Lebensgewohnheiten einstellen müssen. Die Pollensaison ist keine Episode mehr – sie wird zur Dauerbelastung.
Nachts schlecht sehen – warum oft andere Ursachen als Nachtblindheit dahinterstecken
Schwierigkeiten beim Sehen in der Dunkelheit sind für viele Menschen ein bekanntes Problem. Doch während oft von Nachtblindheit die Rede ist, handelt es sich in den meisten Fällen nicht um eine echte Erkrankung. Viel häufiger sind andere Faktoren wie Kurzsichtigkeit, Linsentrübungen oder Blendungsempfindlichkeit für die eingeschränkte Nachtsicht verantwortlich.
Das menschliche Auge ist von Natur aus darauf ausgelegt, bei Tageslicht optimal zu funktionieren. Für das Sehen in der Dunkelheit sind spezielle lichtempfindliche Zellen in der Netzhaut zuständig: die Stäbchen. Sie wandeln schwache Lichtreize in Signale um, können aber keine Farben wahrnehmen und liefern eine geringere Bildauflösung. Dadurch erscheint das Umfeld im Dunkeln unschärfer und kontrastärmer.
Besonders häufig berichten kurzsichtige Menschen über Sehprobleme bei Dunkelheit. Ihre verlängerte Augenform führt zu stärkeren Lichtreflexionen im Auge, wodurch Blendungen intensiver wahrgenommen werden. Ein typisches Beispiel sind entgegenkommende Autoscheinwerfer, die das Sehen zusätzlich erschweren.
Eine weitere häufige Ursache für schlechtes Sehen bei Nacht ist der Graue Star. Die altersbedingte Linsentrübung führt dazu, dass Licht nicht mehr ungehindert durch die Linse fällt, sondern gestreut wird. Dadurch steigt die Blendungsempfindlichkeit, und Kontraste werden schwächer wahrgenommen.
In seltenen Fällen kann eine echte Nachtblindheit, medizinisch als Hemeralopie bezeichnet, vorliegen. Hierbei sind die lichtempfindlichen Stäbchen entweder in ihrer Funktion gestört oder gehen nach und nach verloren. Dies kann genetische Ursachen haben, wie bei der Erbkrankheit Retinitis pigmentosa, die in Deutschland schätzungsweise 40.000 Menschen betrifft. Eine andere seltene Ursache ist ein Vitamin-A-Mangel, der die Bildung des Sehpigments Rhodopsin beeinträchtigt.
Die Diagnose von Sehstörungen im Dunkeln erfolgt in spezialisierten Augenkliniken. Neben einer Untersuchung des Augenhintergrunds können bildgebende Verfahren und genetische Tests eingesetzt werden, um die genaue Ursache zu bestimmen. Entscheidend für eine Abklärung ist der subjektive Leidensdruck der Betroffenen.
Therapeutische Möglichkeiten hängen stark von der zugrunde liegenden Ursache ab. Während eine Operation des Grauen Stars das Sehen oft deutlich verbessern kann, gibt es für viele erbliche Netzhauterkrankungen bislang keine wirksame Behandlung. In seltenen Fällen ist eine Gentherapie verfügbar, die das Fortschreiten der Krankheit verlangsamen kann. Ein Vitamin-A-Mangel lässt sich durch gezielte Nahrungsergänzung ausgleichen.
Betroffene können im Alltag einige Maßnahmen ergreifen, um sich besser zurechtzufinden. Helle Beleuchtung in Wohnräumen, das Mitführen einer Taschenlampe und das Vermeiden von Blendquellen können helfen, die Sicherheit zu erhöhen. Spezielle Nachtsichtbrillen bieten jedoch keine nachgewiesene Verbesserung und können durch starke Lichtquellen sogar das Gegenteil bewirken.
Wer sich nachts unsicher fühlt, sollte insbesondere auf das Autofahren verzichten. Denn unabhängig von der Ursache gilt: Die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer sollte immer oberste Priorität haben.
Das Sehen in der Dunkelheit stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar – doch nicht jede Beeinträchtigung ist gleich eine Nachtblindheit. Der Begriff wird oft vorschnell verwendet, obwohl er medizinisch nur auf einen kleinen Teil der Betroffenen zutrifft.
Viele Menschen erleben vor allem eine verstärkte Blendung durch Lichtquellen oder eine verschwommene Sicht im Dunkeln, was in den meisten Fällen auf eine Kurzsichtigkeit oder eine beginnende Linsentrübung zurückzuführen ist. Ein einfaches Brillenglas oder eine Operation beim Grauen Star können hier oft Abhilfe schaffen.
Problematisch ist jedoch, dass viele Betroffene sich unsicher fühlen, aber dennoch keine augenärztliche Abklärung vornehmen lassen. Gerade für Autofahrer kann das gefährlich werden. Wer im Dunkeln schlechter sieht, sollte seine Augen regelmäßig kontrollieren lassen und sich gegebenenfalls auf alternative Verkehrsmittel oder frühere Fahrzeiten einstellen.
Das Thema zeigt einmal mehr, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung ist. Nur weil jemand nachts schlechter sieht, heißt das nicht automatisch, dass eine unheilbare Erkrankung vorliegt. Doch es bedeutet auch, dass Betroffene ihre eigene Sehfähigkeit realistisch einschätzen sollten – aus Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.