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  • 12.02.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Rechtsruck, Apothekenkrise, Digitalisierungspannen
    12.02.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Rechtsruck, Apothekenkrise, Digitalisierungspannen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die politische Landschaft Deutschlands verändert sich spürbar, während die AfD weiter an Einfluss gewinnt und mit rechtskonservativen F...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Rechtsruck, Apothekenkrise, Digitalisierungspannen

 

Die wachsende Macht der AfD, die AvP-Insolvenz und technische Hürden im Gesundheitswesen setzen Politik und Wirtschaft unter Druck

Die politische Landschaft Deutschlands verändert sich spürbar, während die AfD weiter an Einfluss gewinnt und mit rechtskonservativen Forderungen die Stabilität der Demokratie herausfordert. Gleichzeitig sieht sich die Apothekenbranche mit tiefgreifenden wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen konfrontiert. Die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP hat viele Apotheken finanziell schwer getroffen, während ein Urteil des Bundesgerichtshofs neue Unsicherheiten schafft. Technische Hürden bei der elektronischen Patientenakte bremsen den Fortschritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus, während Preissteigerungen bei Mounjaro Fragen zur Zugänglichkeit lebenswichtiger Medikamente aufwerfen. Hinzu kommen fehlerhafte Schnelltests bei Dronabinol, die die Patientenversorgung verzögern. In Blankenburg rückt zudem die Rolle lokaler Apotheken in den Fokus, als eine Apotheke mit der Rückgabe großer Mengen ungenutzter Medikamente konfrontiert wird – ein Zeichen für Optimierungsbedarf in der Medikamenten-Compliance. Die Apotheken fordern von der Politik klare Antworten auf zentrale Wahlprüfsteine, doch auch die Pharmabranche steht vor neuen Herausforderungen. Während sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen weiter verändern, steigt der Druck auf die Verantwortlichen, tragfähige Lösungen für die Gesundheitsversorgung und die demokratische Stabilität zu finden.

 

Rechtsruck in der Politik: Die AfD und die Risiken für die deutsche Demokratie

In der politischen Landschaft Deutschlands hat die Alternative für Deutschland (AfD) seit ihrer Gründung im Jahr 2013 kontinuierlich an Einfluss gewonnen. Ursprünglich als Reaktion auf die Eurokrise entstanden, hat sich die Partei schnell zu einem Sammelbecken für rechtskonservative bis rechtsextreme Positionen entwickelt. Mit einem Programm, das strenge Migrationskontrollen, die Ablehnung des Euro und eine tiefgreifende Skepsis gegenüber der EU beinhaltet, spricht die AfD vor allem Wähler an, die sich von den etablierten Parteien nicht repräsentiert fühlen.

Die historische Verbindung der AfD mit Elementen der deutschen Geschichte ist komplex. Die Partei knüpft in ihrer Rhetorik und Ideologie teilweise an nationalistische und volkstümliche Strömungen an, die bereits in der deutschen Geschichte präsent waren. Diese Verbindung wird besonders deutlich in der Art und Weise, wie die AfD die „Leitkultur“ und die „nationale Identität“ betont, was bei vielen Bürgern resoniert, die sich durch Globalisierung und demografischen Wandel verunsichert fühlen.

Die Gefahr, die von rechtsradikalen Parteien wie der AfD für die Demokratie ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Durch die Normalisierung von Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus in ihren Diskursen könnten solche Parteien die demokratischen Grundwerte untergraben. Zudem besteht das Risiko, dass durch die Verstärkung populistischer und spaltender Rhetorik das politische Klima weiter polarisiert wird, was langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden kann.

Die AfD hat es geschafft, Themen wie die Flüchtlingskrise und innere Sicherheit zu dominieren und damit auch die Agenden anderer Parteien zu beeinflussen. Dies hat zu einer Rechtsverschiebung des gesamten politischen Diskurses geführt. Während einige ihre Erfolge als „demokratische Korrektur“ interpretieren, warnen Kritiker vor einer Erosion demokratischer Normen und einem möglichen Rückfall in autoritäre Strukturen.

Die AfD als „Alternative gegen Deutschland“ zu bezeichnen, mag provokativ klingen, doch es reflektiert die tiefgreifenden Ängste und Spaltungen, die die Partei in der deutschen Gesellschaft ausgelöst hat. Die Herausforderung für die Demokratie besteht nun darin, auf diese Ängste zu reagieren, ohne dabei die Grundwerte der Offenheit und Toleranz zu opfern. Es ist essenziell, dass die politischen Kräfte in Deutschland einen Weg finden, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und gleichzeitig eine klare Abgrenzung gegenüber allen Formen des Extremismus zu wahren. Die Zukunft der deutschen Demokratie könnte davon abhängen, wie effektiv und einig sich die demokratischen Parteien diesen Herausforderungen stellen.

 

Schwere juristische Fehleinschätzungen: Apotheken durch AvP-Insolvenz massiv geschädigt

Die rechtlichen Nachwehen der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH hallen weiterhin durch die deutsche Apothekenlandschaft. Als der Dienstleister im Jahr 2020 Insolvenz anmeldete, hinterließ er nicht nur eine beträchtliche finanzielle Lücke, sondern auch eine Welle der Unsicherheit unter den Apothekern. In der Hoffnung, zumindest einen Teil ihrer ausstehenden Gelder retten zu können, stimmten viele Apotheken einem Vergleich zu, der ihnen eine Abschlagszahlung versprach. Diese Entscheidung, wie sich jetzt herausstellt, basierte auf einer gravierenden rechtlichen Fehleinschätzung.

Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat das juristische Fundament dieses Vergleichs erschüttert, indem es klarstellte, dass die Apotheken rechtlich nicht verpflichtet gewesen wären, einem solchen Vergleich zuzustimmen. Laut BGH hätten die Forderungen der Apotheken gegenüber AvP vollständig bedient werden müssen. Diese richterliche Neubewertung zeigt, dass die Apotheken aufgrund eines juristischen Irrtums zu einem Verzicht auf erhebliche Beträge bewegt wurden.

Die finanziellen Auswirkungen sind enorm: Es geht um einen dreistelligen Millionenbetrag, der den Apotheken nun fehlt. Diese Summe hätte zur Deckung laufender Kosten, zur Investition in neue Technologien oder zur Verbesserung der Serviceangebote dienen können. Stattdessen stehen viele Apotheker nun vor verstärkten finanziellen Schwierigkeiten, was die Versorgungssicherheit und das wirtschaftliche Überleben einzelner Apotheken bedroht.

Die Entscheidung des BGH wirft ein grelles Licht auf die Schwächen im Umgang mit Insolvenzverfahren und die Notwendigkeit einer fundierten rechtlichen Beratung. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Tragweite, die juristische Fehleinschätzungen haben können, besonders wenn sie die Existenzgrundlage kleiner und mittlerer Unternehmen betreffen.

Für die betroffenen Apotheken ist die späte Korrektur des BGH mehr als nur ein finanzieller Verlust; sie ist ein Vertrauensbruch in die Systeme, die sie schützen sollten. Die Apotheker hatten im guten Glauben gehandelt, basierend auf den Ratschlägen und der Expertise, die ihnen zur Verfügung standen. Dass diese Beratungen fehlerhaft waren, stellt nicht nur die Zuverlässigkeit der rechtlichen Unterstützung in Frage, sondern auch die der regulatorischen Rahmenbedingungen, die solche Krisen bewältigen sollen.

Die Lehren aus diesem Debakel müssen weitreichend sein. Es gilt, die Aufsicht und Regulierung von Abrechnungsdienstleistern zu verschärfen und sicherzustellen, dass im Falle einer Insolvenz klare und korrekte rechtliche Richtlinien vorhanden sind. Dieser Fall sollte auch als Weckruf dienen, die rechtliche Beratung innerhalb der Apothekenbranche zu stärken und fortzubilden, um zukünftig ähnliche Fehler zu vermeiden und die Interessen der Apotheker effektiv zu schützen. Nur so kann das Vertrauen in die juristischen und wirtschaftlichen Strukturen, die den Kern des deutschen Gesundheitssystems bilden, wiederhergestellt und gefestigt werden.

 

Rechtsschutz im Apothekenmarkt: Eine strategische Notwendigkeit

In der sich ständig wandelnden Landschaft des Gesundheitssektors sind Apotheken einer wachsenden Zahl rechtlicher Herausforderungen ausgesetzt. Dies reicht von der Einhaltung strenger Datenschutzvorschriften bis hin zu komplexen Abrechnungsprozessen mit Krankenkassen, die durch das deutsche Gesundheitssystem vorgeschrieben sind. Die Einführung des elektronischen Rezepts und die stetigen Anpassungen durch das Apothekenreformgesetz haben die rechtliche Komplexität weiter erhöht. Diese Entwicklungen machen einen umfassenden Rechtsschutz unerlässlich, um finanzielle und operationale Risiken zu minimieren.

Ein effektiver Rechtsschutz bietet Apotheken nicht nur Sicherheit im Umgang mit alltäglichen rechtlichen Fragen, sondern schützt auch vor potenziellen Klagen, die aus dem Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Dabei geht es nicht nur darum, sich zu verteidigen, sondern auch proaktiv rechtliche Herausforderungen zu managen. So umfasst der Rechtsschutz beispielsweise Aspekte des Straf- und Verwaltungsrechts, die in direktem Bezug zur Berufsausübung stehen, sowie den Arbeitsrechtsschutz, der bei Konflikten mit Mitarbeitern Unterstützung bietet.

Der Schadenersatzrechtsschutz ist ein weiteres kritisches Element, das Apotheken die Möglichkeit gibt, Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen solche zu verteidigen. Diese Form der Absicherung ist in einer Zeit, in der gerichtliche Auseinandersetzungen zunehmen können, besonders wertvoll. Auch der Schutz vor den Folgen des unlauteren Wettbewerbs, geregelt durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist von zentraler Bedeutung. Hierdurch werden Apotheken vor ungerechtfertigten Angriffen der Konkurrenz geschützt und können gleichzeitig ihre eigene Marktstellung sicher und gesetzeskonform ausbauen.

Die Bedeutung eines umfassenden Rechtsschutzes kann in der heutigen Apothekenbranche nicht hoch genug eingeschätzt werden. Angesichts der zunehmenden Regulierung und der komplexen rechtlichen Anforderungen ist eine solide rechtliche Absicherung entscheidend für den fortlaufenden Erfolg und die Stabilität jeder Apotheke. Der Rechtsschutz versetzt Apotheker in die Lage, sich auf ihre primäre Aufgabe – die Gesundheitsversorgung – zu konzentrieren, ohne durch rechtliche Unsicherheiten abgelenkt zu werden.

Diese Investition in die Sicherheit erlaubt es Apothekenbetreibern, innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben, indem sie rechtliche Herausforderungen effektiv bewältigen. Es geht nicht nur um den Schutz vor potenziellen finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten, sondern auch um die Aufrechterhaltung des betrieblichen Friedens und die Förderung einer ethischen Geschäftspraxis. In einem Umfeld, das von gesetzlichen Änderungen und strengen Vorschriften geprägt ist, erweist sich der Rechtsschutz als ein unverzichtbarer Bestandteil der Risikomanagementstrategie einer Apotheke. Die dynamische Anpassung der Versicherungsleistungen an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bietet eine Rechtssicherheit, die den Apotheken hilft, auch in unsicheren Zeiten proaktiv und sicher zu agieren.

 

Apotheker fordern Klarheit: Parteien äußern sich zu Wahlprüfsteinen

Die Zukunft der Apotheken in Deutschland ist zu einem zentralen Thema im politischen Diskurs geworden. Kurz vor der Bundestagswahl hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ihre sogenannten Wahlprüfsteine veröffentlicht, um die Positionen der Parteien zu wesentlichen apothekenpolitischen Fragen abzufragen. Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken, der Abbau bürokratischer Hürden und eine stärkere Einbindung der Apotheken in die Gesundheitsversorgung.

Sechs zentrale Fragen richtete die ABDA an SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Thematisiert wurden unter anderem finanzielle Soforthilfen für Apotheken, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel sowie der Ausbau digitaler Strukturen wie Telepharmazie. Die Parteien haben nun geantwortet – mit teils vagen, teils konkreteren Zusagen.

Die Union verweist auf ihre bisherigen Maßnahmen im Bereich Bürokratieabbau und betont, dass sie mit dem Lieferengpassgesetz 2023 bereits erste Schritte eingeleitet habe. Nullretaxationen blieben jedoch weiterhin ein Problem, das sie angehen wolle. Die SPD setzt auf Digitalisierung, um bürokratische Prozesse zu erleichtern, und sieht eine bundesweite Gebührenfreiheit für PTA-Ausbildungen als eine Lösung gegen den Fachkräftemangel.

Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für eine Reform des Apothekenhonorars aus und sehen den Ausbau der Telepharmazie als sinnvolle Ergänzung zur Vor-Ort-Versorgung. Die FDP setzt auf eine stärkere Ambulantisierung und befürwortet eine Erweiterung des Impfangebots sowie zusätzliche Testmöglichkeiten in Apotheken. Die Linke hebt hervor, dass sie sich als einzige Partei konsequent gegen den Versandhandel positioniert und schlägt als Maßnahme zur Entlastung der Apotheken ein Verbot von Rabattverträgen vor.

ABDA-Präsident Thomas Preis bewertet die Antworten als grundsätzlich positiv, mahnt jedoch zur Verlässlichkeit: „Die Parteien betonen die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung. Entscheidend wird jedoch sein, ob diesen Worten nach der Wahl auch konkrete Taten folgen.“

Die Apothekerschaft beobachtet die Debatte mit wachsender Skepsis. In den vergangenen Jahren gab es wiederholt politische Versprechen, deren Umsetzung später ausblieb oder sich als unzureichend erwies. Die kommende Legislaturperiode dürfte daher für viele Apotheken richtungsweisend sein.

Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der ABDA zeigen eines deutlich: Das Bewusstsein für die Probleme der Apotheken ist vorhanden, doch an klaren Lösungen mangelt es vielfach. Die Versprechungen zum Bürokratieabbau, zu verbesserten Honoraren oder zu Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel bleiben in vielen Fällen vage oder an Bedingungen geknüpft.

Besonders auffällig ist, dass keine Partei ein wirklich durchdachtes Gesamtkonzept zur Stabilisierung der Apotheken vorlegt. Während Digitalisierung als Allheilmittel gepriesen wird, bleiben strukturelle Fragen weitgehend unbeantwortet. Die Apothekerschaft benötigt jedoch keine abstrakten Zukunftsvisionen, sondern konkrete Reformen, die kurzfristig greifen.

Ob Apotheken in Zukunft wirtschaftlich bestehen können, wird sich nicht an Wahlprogrammen entscheiden, sondern an der politischen Realität nach der Wahl. Die Parteien werden sich daran messen lassen müssen, ob sie ihre Zusagen auch umsetzen. Sollte dies erneut ausbleiben, dürfte die Krise vieler Apotheken weiter eskalieren – mit direkten Folgen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

 

Rechtsunsicherheit nach BGH-Urteil: Apotheken zwischen Hoffnung und Realität

In der jüngsten Entwicklung des Insolvenzverfahrens von AvP, einem Abrechnungsdienstleister für Apotheken, hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für Aufsehen gesorgt. Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Apotheken in Deutschland, die durch die Insolvenz des Dienstleisters finanziell stark betroffen sind. Dr. Morton Douglas, ein renommierter Anwalt der Kanzlei Friedrich Graf Westphalen, vertritt viele dieser Apotheker und hat seinen Mandanten zu einem Vergleich geraten, den er auch weiterhin als die beste Lösung ansieht.

Douglas interpretiert die BGH-Entscheidung als eine interessante Wendung, die jedoch aus wirtschaftlicher Sicht für die betroffenen Apotheken keine oder nur geringe Bedeutung haben könnte. Er argumentiert, dass selbst wenn der BGH die Nichtigkeit der Abtretungsverträge feststellen würde, dies nicht notwendigerweise zu einer signifikant höheren Auszahlung für die Apotheken führen würde. Eine gleichmäßige Aufteilung der bei AvP vorhandenen Gelder unter allen Gläubigern hätte seiner Meinung nach nicht zu wesentlich mehr Geld für die einzelnen Apotheken geführt. Zudem müssten eventuelle Zinsnachteile, die durch eine verzögerte Auszahlung entstehen, berücksichtigt werden.

Die steuerrechtlichen Implikationen eines solchen Vorgehens sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Douglas weist darauf hin, dass der Verzicht auf Aussonderungsrechte im Rahmen eines Vergleichs steuermindernd wirken kann, da der uneinbringliche Teil der Forderung als Verlust geltend gemacht werden könnte. Dies wäre im Falle der Fortführung der Eigentumsansprüche an den Forderungen nicht möglich.

Ein weiteres Problem, das Douglas anspricht, betrifft die Forderungen gegenüber den Krankenkassen. Nach den bestehenden Lieferverträgen erfolgt die Zahlung von den Kassen an die Rechenzentren mit schuldbefreiender Wirkung, auch wenn der Vertrag zwischen der Apotheke und dem Rechenzentrum Mängel aufweisen sollte. Die Möglichkeit, diese Beträge von den Krankenkassen zurückzufordern, wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde langwierige Verfahren erfordern.

Zum Abschluss weist Douglas darauf hin, dass die bevorstehende letzte Vorabausschüttung durch die BGH-Entscheidung nicht beeinträchtigt wird. Der Insolvenzverwalter habe die Auszahlung für das erste Quartal bestätigt, was den betroffenen Apotheken zumindest eine gewisse kurzfristige finanzielle Erleichterung verspricht.

Das BGH-Urteil zur AvP-Insolvenz wirft ein Schlaglicht auf die komplexen und oft unterschätzten rechtlichen und finanziellen Verstrickungen, in denen sich viele Apotheken in Deutschland befinden. Während das Urteil neue Diskussionen und Hoffnungen unter den Betroffenen geweckt hat, zeigt die Einschätzung von Dr. Morton Douglas deutlich die Grenzen des juristischen Kampfes auf. Seine Empfehlung zu einem Vergleich, unterstützt durch die Analyse der wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen, mag für viele enttäuschend sein, doch sie spiegelt die oft harte Realität wider, mit der sich Gläubiger in Insolvenzverfahren konfrontiert sehen. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit für Apotheken, sich umfassend über ihre rechtlichen Optionen zu informieren und gegebenenfalls auch unkonventionelle Wege wie Vergleiche in Betracht zu ziehen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.

 

ePA-Pilotphase: Technische Hürden bremsen Medikationsliste aus

Die Gematik zieht eine erste Bilanz zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und spricht von einem gelungenen Start. Doch der Teufel steckt im Detail: Ein technisches Problem sorgt dafür, dass Daten aus E-Rezepten nicht automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden, sofern der verwendete elektronische Heilberufsausweis (eHBA) vor 2021 ausgestellt wurde.

Betroffen sind sowohl Arztpraxen als auch Apotheken, die in den vergangenen Wochen mit der neuen Technologie gearbeitet haben. Eine Lösung für das Problem sei laut Gematik bereits gefunden, ihre Umsetzung werde allerdings erst bis Ende Februar erwartet. Dies verzögert die vollständige Integration von Medikationsdaten und führt zu Unsicherheiten bei den betroffenen Akteuren.

Die ePA-Pilotphase läuft seit einem Monat in mehreren Modellregionen mit über 300 teilnehmenden Einrichtungen. Am 10. Februar haben die Krankenkassen für Versicherte, die dem Verfahren nicht widersprochen haben, erfolgreich die Aktenanlage abgeschlossen. Laut Gematik wurden bisher rund 70 Millionen Patientenakten erstellt, darunter auch einige von privat Versicherten.

Neben der Verzögerung bei der Medikationsliste zeigen sich weitere strukturelle Herausforderungen. So mussten die teilnehmenden Einrichtungen für die Pilotphase zunächst verifiziert werden. Die Gematik betont, dass dies zur Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus notwendig war und unter anderem eine Prüfung der Institutionskarten (SMC-B-Karten) über den Kommunikationsdienst KIM umfasste.

Ein weiteres Problem: Zum offiziellen Start standen zunächst keine Akten zur Verfügung, da die Zulassung der Aktensystemhersteller erst Mitte Januar erfolgte. Die stufenweise Einführung sei laut Gematik jedoch planmäßig verlaufen, sodass diese Lücke innerhalb weniger Wochen geschlossen werden konnte.

Auch die technische Ausstattung bleibt eine Herausforderung. Zwar sind mittlerweile etwa 80 Prozent der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken in den Modellregionen mit der notwendigen Technik ausgerüstet, doch der Rollout verläuft uneinheitlich. Einige Softwarehersteller implementieren das ePA-Modul standortweise, was dazu führt, dass einzelne Einrichtungen noch nicht vollständig mit der ePA arbeiten können.

Erste Rückmeldungen aus den Modellregionen deuten darauf hin, dass zentrale ePA-Funktionen wie das Hoch- und Herunterladen von Dokumenten sowie die Nutzung der elektronischen Medikationsliste (eML) grundsätzlich funktionieren. In einzelnen Fällen wurden bereits Hunderte von Patientenakten befüllt.

Hinzu kommt ein inzwischen behobenes Kompatibilitätsproblem: Ein Konnektor konnte in Verbindung mit bestimmten Primärsystemen die Zertifikatsverschlüsselung nicht korrekt umsetzen. Dies führte dazu, dass einige Einrichtungen mit Verzögerungen bei der Erprobung zu kämpfen hatten.

Die kommenden Wochen werden zeigen, inwieweit die identifizierten Schwachstellen rechtzeitig behoben werden können. Vor allem die lückenlose Übertragung von Medikationsdaten bleibt eine zentrale Herausforderung für die Akzeptanz der ePA in der Praxis.

Die ePA ist ein ehrgeiziges Projekt – und zugleich ein Sinnbild für die Herausforderungen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Die Bilanz nach dem ersten Monat zeigt Licht und Schatten: Während die grundlegenden Funktionen der ePA inzwischen in vielen Praxen und Apotheken nutzbar sind, offenbaren sich weiterhin gravierende technische Schwächen.

Die fehlende Integration von Medikationsdaten aufgrund alter eHBA-Ausweise ist ein Paradebeispiel für ein bekanntes Problem: die Abhängigkeit von veralteter Technik in einem sich wandelnden System. Dass eine Lösung erst Ende Februar umgesetzt werden kann, zeigt, wie träge technische Anpassungen in diesem Bereich verlaufen.

Die Gematik betont die Sicherheit der ePA – ein wichtiges und richtiges Ziel. Doch der Erfolg der elektronischen Patientenakte wird nicht allein an Sicherheitsstandards gemessen, sondern an ihrer praktischen Nutzbarkeit. Wer eine digitale Akte etabliert, muss dafür sorgen, dass alle relevanten Daten ohne Umwege und Verzögerungen abrufbar sind.

Die kommenden Monate werden darüber entscheiden, ob die ePA tatsächlich einen Mehrwert für Ärzte, Apotheken und Patienten schafft – oder ob sie zum nächsten Digitalisierungsprojekt wird, das in bürokratischen Hürden und technischen Unzulänglichkeiten stecken bleibt.

 

Wichtige Rolle lokaler Apotheken in der Patientenversorgung neu beleuchtet

In der Apotheke im Nordharz Center in Blankenburg wurde kürzlich die immense Bedeutung lokaler Apotheken für die Gesundheitsversorgung und Patientencompliance durch ein bemerkenswertes Ereignis hervorgehoben. Susanne Bormann, die Inhaberin, berichtete von einem Fall, bei dem die Angehörigen einer verstorbenen langjährigen Kundin eine beträchtliche Menge ungenutzter Medikamente zurückbrachten. Viele dieser Medikamente waren noch originalverpackt, darunter schwer zugängliche Arzneimittel wie Prednisolon, Methotrexat und verschiedene starke Schmerzmittel.

Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten lokaler Apotheken in der Patientenbetreuung, insbesondere wenn es um die Therapietreue geht. Bormann stellte fest, dass die Patientin seit über einem Jahr nicht mehr persönlich in ihrer Apotheke erschienen war, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass Pflegedienste oder andere Apotheken die Belieferung übernommen hatten. Diese Verlagerung der Zuständigkeit kann zu einer Beeinträchtigung der kontinuierlichen Versorgung und damit zu einer reduzierten Compliance führen.

Die Rolle der Apotheken beschränkt sich nicht nur auf die Abgabe von Medikamenten, sondern umfasst auch die umfassende Beratung und Betreuung der Patienten. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder komplexen Medikationsregimen ist eine kontinuierliche Betreuung durch die Apotheke vor Ort entscheidend, um das Vertrauen der Patienten in ihre Therapie zu stärken und deren Lebensqualität zu verbessern.

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) werden als wertvolles Instrument gesehen, um diese Herausforderungen anzugehen, indem sie eine individuelle und bedarfsorientierte Patientenberatung und -betreuung ermöglichen. Die Notwendigkeit, genügend Zeit und Ressourcen für diese Dienste bereitzustellen, ist jedoch kritisch, um ihren potenziellen Nutzen vollständig ausschöpfen zu können.

Der Fall in der Apotheke im Nordharz Center unterstreicht die unschätzbare Rolle, die lokale Apotheken in unserem Gesundheitssystem spielen. Jenseits der bloßen Medikamentenabgabe sind sie ein fundamentales Bindeglied in der Kette der Patientenversorgung. Ihre Fähigkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten einzugehen, macht sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Gesundheitsinfrastruktur. Der aktuelle Vorfall zeigt deutlich, dass ohne die engagierte Beratung und das Proaktivsein der Apotheker die Patientencompliance ernsthaft gefährdet ist.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass wir die Rahmenbedingungen für lokale Apotheken stärken, um sicherzustellen, dass sie ihre lebenswichtigen Funktionen erfüllen können. Dies bedeutet auch, sie mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, um ihre Rolle als Gesundheitsberater auszubauen. Die Geschichte aus Blankenburg ist ein Weckruf, der zeigt, wie wichtig die persönliche, fachkundige Betreuung durch Apotheken für die Sicherung der Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung ist.

 

Verschwendung vermieden: Lokale Apotheken als Schlüssel zur Medikamenten-Compliance

In der beschaulichen Stadt Blankenburg offenbarte ein kürzlich aufgetretener Todesfall eine überraschende und bedeutsame Herausforderung im Gesundheitssystem: den Umgang mit ungenutzten Medikamenten. Susanne Bormann, Inhaberin der Apotheke im Nordharz Center, wurde mit einer erstaunlichen Menge ungebrauchter Arzneimittel konfrontiert, die von den Angehörigen einer verstorbenen Stammkundin zurückgebracht wurden. Einige der Medikamente waren noch vollständig versiegelt, darunter ernsthafte Medikationen wie Prednisolon, MTX-Präparate und starke Schmerzmittel. Dieser Vorfall beleuchtet die entscheidende Rolle, die lokale Apotheken in der Sicherstellung der Patienten-Compliance spielen.

Der Fall zeigt auf, wie wichtig die persönliche Verbindung und die kontinuierliche Betreuung durch lokale Apotheken sind. Bormann fand heraus, dass die Verstorbene seit über einem Jahr nicht mehr persönlich in ihrer Apotheke gewesen war, was teilweise durch die Übernahme der Versorgung durch Pflegedienste oder andere Apotheken verursacht wurde. Diese Übergabe führt oft zu einer Zersplitterung der Patientendaten, die auf individuellen Kundenkarten gespeichert sind, und kann die Medikamenten-Compliance beeinträchtigen.

Die Apotheke im Nordharz Center steht exemplarisch für das Engagement, Patienten über den Nutzen und die Notwendigkeit ihrer Medikamente aufzuklären, um die Compliance und Therapietreue zu erhöhen. Insbesondere bei Medikamenten, die häufig auf Skepsis stoßen, wie Cholesterinsenker, spielt die fachkundige Beratung eine zentrale Rolle. Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die von der Apotheke angeboten werden, sind ein weiteres Instrument, um den Patienten den bestmöglichen Nutzen ihrer Behandlung zu sichern und gleichzeitig Kosten für das Gesundheitssystem zu sparen.

Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit einer nahtlosen Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Ärzten und Pflegediensten, um die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Lokale Apotheken wie die im Nordharz Center sind unverzichtbar, um die Lücken im Gesundheitssystem zu schließen, die durch die Fragmentierung der Patientenversorgung entstehen können.

Der Fall der Apotheke im Nordharz Center ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie entscheidend die Rolle lokaler Apotheken im Gesundheitssystem ist. Diese Institutionen tun mehr als nur Medikamente auszuhändigen; sie sind ein wesentliches Bindeglied in der Kette der Gesundheitsversorgung, das oft unterschätzt wird. Die Herausforderung des Umgangs mit ungenutzten Medikamenten stellt nicht nur ein finanzielles Problem dar, sondern ist auch ein ethisches, das direkt die Lebensqualität der Patienten betrifft. Die Apotheken stehen hierbei an vorderster Front, um sicherzustellen, dass Medikamente sinnvoll eingesetzt und nicht verschwendet werden. Ihre Rolle in der Patientenaufklärung und -betreuung ist unerlässlich für die Wirksamkeit des gesamten Gesundheitssystems und verdient mehr Anerkennung und Unterstützung seitens der Gesundheitspolitik und der Gesellschaft.

 

Preisanpassungen bei Mounjaro: Strategische Umstrukturierung trifft den Pharmamarkt

Das Pharmaunternehmen Lilly hat eine umfassende Anpassung der Listenpreise für Mounjaro (Tirzepatid) angekündigt, die ab Mitte Februar wirksam wird. Diese Entscheidung betrifft mehrere Dosierungen des Diabetes-Medikaments, wobei insbesondere die Erhaltungsdosierungen von signifikanten Preiserhöhungen betroffen sind. Diese Neustrukturierung der Preise wirft Fragen hinsichtlich der Zugänglichkeit und der langfristigen Auswirkungen auf Patienten auf.

Lilly senkt den Preis der Startdosierung à 2,5 mg für Patienten mit Adipositas um 20 Prozent, um den Zugang zur Behandlung zu vereinfachen. Dies senkt den Preis auf 206 Euro pro Monatspackung. Dennoch stehen diese Maßnahmen in einem scharfen Kontrast zu den Preisanstiegen der höheren Dosierungen: Die Kosten für die 5 mg Dosierung steigen von 259 auf 277 Euro, und die 10 mg Dosierung springt von 322 auf 383 Euro pro Einheit. Besonders stark ist der Anstieg bei der höchsten Dosierung von 15 mg, die nun 489 Euro pro Stück kostet – ein sprunghafter Anstieg von 144 Euro.

Interessanterweise wird für die 2,5 mg Dosierung kein Lagerwertverlustausgleich angeboten, was zu Diskussionen unter den Apothekern führt. Viele sehen sich gezwungen, Bestellungen bei Großhändlern zu tätigen, die jedoch bereits Engpässe melden. Der Pharmagroßhandel, darunter Phoenix und Noweda, kann die alte Preisstruktur nicht mehr garantieren, was zu einer zusätzlichen Belastung der Apotheken führt.

Diese Preispolitik hat auch zu einer Welle der Unzufriedenheit in den sozialen Medien geführt, wo Fachleute und Patienten ihre Besorgnis über die aggressive Preisgestaltung äußern, insbesondere im Vorfeld der Preisverhandlungen mit den Krankenkassen. Diese Dynamik könnte langfristige Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Pharmaunternehmen und Konsumenten haben.

Die jüngsten Preisanpassungen von Lilly bei Mounjaro stellen mehr als nur eine Preisänderung dar; sie sind ein Spiegelbild der komplexen Dynamiken im Pharmasektor. Während die Reduzierung des Preises für die niedrigste Dosierung als eine positive Entwicklung für den Zugang zur Behandlung gesehen werden könnte, offenbart die beträchtliche Erhöhung der Kosten für höhere Dosierungen eine tiefere, möglicherweise problematische Strategie. Diese Entscheidung könnte die Kluft zwischen den Bedürfnissen der Patienten und den finanziellen Realitäten des Marktes weiter vertiefen. Es ist entscheidend, dass solche Preisanpassungen sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass sie nicht nur kurzfristige Gewinne für die Pharmaunternehmen generieren, sondern auch die langfristige Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten unterstützen.

 

Schnelltest-Versagen bei Dronabinol: Fehlerhafte Reagenzien verzögern Therapie

In zahlreichen Apotheken sind Schnelltests zur Identitätsprüfung von Dronabinol-haltigen Lösungen auf Probleme gestoßen. Die für Dronabinol-Lösung 25 mg/ml NRF 22.8. beiliegenden Testkits der Hersteller Cantourage und Caesar & Loretz (Caelo) führten zu falsch-negativen Ergebnissen. Die Konsequenzen sind gravierend: Apotheken mussten auf alternative Prüfverfahren ausweichen, was die Therapie betroffener Patienten in einigen Fällen erheblich verzögerte.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) erhielt zwischen Juli und Januar insgesamt 34 Meldungen zu dem Problem. Apotheken berichteten, dass die Farbreaktion trotz korrekter Anwendung nicht eintrat, wodurch die Identität des Wirkstoffs nicht bestätigt werden konnte. In einem besonders kritischen Fall verzögerte sich die Behandlung einer Palliativpatientin um drei Tage, da die Apotheke auf die klassische Dünnschichtchromatographie (DC) ausweichen musste.

Die Ursache für die Fehlfunktion der Schnelltests wurde mittlerweile identifiziert. Der Fehler liegt in der geringen Menge der entnommenen Reagenzlösung. Die Dosieröffnung der beiliegenden Phiolen ist zu klein, sodass die Tropfen ein zu geringes Volumen aufweisen. Die empfohlene Tropfenzahl reicht daher nicht aus, um die chemische Reaktion auszulösen. Zudem wird die Pufferwirkung durch das reduzierte Volumen beeinträchtigt.

Als Reaktion auf die Probleme wurde Apotheken empfohlen, die Anzahl der Tropfen von fünf auf zehn zu verdoppeln. Diese Maßnahme wird durch Zusatzetiketten auf der Sekundärverpackung kommuniziert, zudem sollen künftige Chargen mit überarbeiteten Anleitungen ausgeliefert werden. Doch trotz dieser Anpassungen meldeten Apotheken weiterhin ausbleibende Farbreaktionen.

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) überprüfte die Schnelltests im Auftrag der AMK und bestätigte, dass die Reaktion mit zehn Tropfen ausgelöst wird. Dennoch wird Apotheken dringend geraten, weiterhin die Dünnschichtchromatographie zu verwenden, um Fehlerquellen auszuschließen.

Ein betroffener Hersteller hat den Vertrieb des Produkts inzwischen eingestellt – allerdings nicht aufgrund des Fehlers. Dennoch kann bereits ausgelieferte Ware weiterhin an Apotheken abgegeben werden. Die AMK kritisiert dies scharf und fordert einen Rückruf der potenziell fehlerhaften Testkits, um weitere Verzögerungen in der Arzneimittelversorgung zu vermeiden.

Die Meldungen zu fehlerhaften Schnelltests für Dronabinol-Lösungen werfen grundlegende Fragen zur Qualitätssicherung auf. Apotheken sind auf verlässliche Prüfmethoden angewiesen, um die Identität und Sicherheit der von ihnen abgegebenen Arzneimittel zu gewährleisten. Wenn jedoch standardisierte Schnelltests versagen und Patienten dadurch Verzögerungen in ihrer Therapie hinnehmen müssen, ist das ein alarmierendes Zeichen für mangelhafte Kontrollen in der Produktion und Zulassung solcher Testverfahren.

Die empfohlene Anpassung – die Verdopplung der Tropfenanzahl – ist bestenfalls eine Notlösung. Sie zeigt, dass der ursprüngliche Test fehlerhaft konzipiert wurde. Dass der Hersteller den Vertrieb eingestellt hat, aber die bereits im Großhandel befindlichen Testkits weiterhin ausgeliefert werden, ist unverantwortlich. Ein Rückruf wäre die einzig konsequente Maßnahme, um weitere Risiken für Patienten und Apotheken zu vermeiden.

Die Diskussion um die Schnelltests verdeutlicht erneut, dass pharmazeutische Prüfverfahren nicht allein auf vermeintlich zeitsparende Methoden setzen dürfen. Bewährte Verfahren wie die Dünnschichtchromatographie erweisen sich letztlich als zuverlässiger – auch wenn sie mehr Aufwand erfordern. Für Apotheken bleibt der Vorfall eine Mahnung, sich nicht allein auf vermeintlich bequeme Alternativen zu verlassen, sondern stets eine sichere Identitätsprüfung zu gewährleisten.

 

Falsch-negative THC-Tests: Apotheken kämpfen mit unzuverlässiger Identitätsprüfung

In zahlreichen Apotheken sind bei der Identitätsprüfung von Dronabinol-Lösungen falsch-negative Testergebnisse aufgetreten. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) wurde von insgesamt 34 Apotheken über das Problem informiert. Bei den Schnelltests zur Identifikation des Wirkstoffs blieb die erwartete Farbreaktion aus, sodass die Identität nicht bestätigt werden konnte. In einzelnen Fällen führte dies dazu, dass Patienten ihre Medikation nicht rechtzeitig erhielten.

Betroffen sind zwei Dronabinol-Lösungen: Die CAN 25 mg/ml NRF 22.8. der Cantourage GmbH und die 25 mg/ml NRF 22.8. der Caesar & Loretz GmbH. Beide Produkte enthalten Identifikations-Kits desselben Zulieferers. Während einer der Hersteller den Vertrieb inzwischen eingestellt hat, wird Ware, die bereits beim Großhandel lagert, weiterhin ausgeliefert.

Die Hersteller teilten der AMK mit, dass die Ursache in der Dosierung der Reagenzlösung liegt. Die Öffnung der Reagenzphiole sei zu klein, sodass beim Abtropfen zu geringe Mengen des Reagenzes freigesetzt würden. Die empfohlene Anzahl von fünf Tropfen reiche dadurch nicht aus, um die Farbreaktion auszulösen. Zudem sei die Wirksamkeit des Puffers reduziert.

Als Sofortmaßnahme empfehlen die Hersteller, zehn statt fünf Tropfen der Reagenzlösung zu verwenden. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bestätigte nach Tests, dass dies in den meisten Fällen die gewünschte Reaktion auslöst. Apotheken stehen darüber hinaus alternative Verfahren zur Identitätsprüfung zur Verfügung, darunter die Dünnschichtchromatografie gemäß DAC Probe 10 und 11. Das ZL stellt eine Praxishilfe zu weiteren Identifikationsmethoden bereit.

Die Hersteller haben angekündigt, Maßnahmen zur Behebung des Problems einzuleiten. So sollen bereits ausgelieferte Chargen mit einem zusätzlichen Etikett versehen werden, das auf die erhöhte Tropfenanzahl hinweist. Künftige Produktionschargen erhalten eine überarbeitete Gebrauchsanweisung, und beim Abfüller sollen technische Anpassungen vorgenommen werden.

Bis die geplanten Änderungen greifen, bleibt die Identifikation für Apotheken mit erhöhtem Aufwand verbunden. Die AMK rät betroffenen Betrieben zur Anwendung der empfohlenen Modifikationen oder zur Nutzung alternativer Prüfmethoden.

Der Fall der fehlerhaften THC-Schnelltests wirft grundsätzliche Fragen zur Qualitätssicherung bei pharmazeutischen Prüfverfahren auf. Dass gleich zwei Hersteller von einem identischen Problem betroffen sind, legt nahe, dass hier systematische Schwächen in der Produktion und Kontrolle vorliegen.

Besonders bedenklich ist, dass Apotheken sich auf die Identitätstests verlassen müssen, um Dronabinol-Lösungen an Patienten abzugeben. Falsch-negative Ergebnisse bedeuten nicht nur unnötige Verzögerungen in der Arzneimittelversorgung, sondern stellen auch die Apotheken vor eine schwierige Situation: Ohne bestätigte Identität ist eine Abgabe nicht zulässig, mit einer fehlerhaften Bestätigung könnte die Verkehrsfähigkeit der Arznei infrage stehen.

Die Empfehlung, einfach mehr Tropfen zu verwenden, mag kurzfristig Abhilfe schaffen, ist aber kaum eine tragfähige Lösung. Apotheker müssen sich darauf verlassen können, dass Identifikationsverfahren unter realistischen Bedingungen funktionieren. Dass Ware mit potenziell unzuverlässigen Testkits weiterhin ausgeliefert wird, ist ein weiteres Problem, das dringend geklärt werden muss.

Die angekündigten Maßnahmen der Hersteller sind sinnvoll, doch sie kommen zu spät. In der pharmazeutischen Praxis darf es nicht erst Beschwerden von 34 Apotheken brauchen, bevor offensichtliche Mängel ernst genommen werden. Qualitätskontrollen und Zulieferprozesse müssen verbessert werden, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

 

Topische Salicylsäure in der Schwangerschaft – ein unterschätztes Risiko?

Salicylsäure ist ein bewährter Wirkstoff in der Dermatologie und kommt häufig in topischen Präparaten zur Behandlung von Akne, Schuppenflechte oder Warzen zum Einsatz. Während die systemische Einnahme von Acetylsalicylsäure in der Schwangerschaft strengen Einschränkungen unterliegt, stellt sich die Frage, ob auch äußerlich angewendete salicylsäurehaltige Produkte ein Risiko für das ungeborene Kind darstellen.

Nichtsteroidale Antiphlogistika (NSAID) wie Ibuprofen oder Diclofenac gelten spätestens ab dem dritten Trimenon als kontraindiziert, da sie unter anderem die Nierenfunktion des Embryos beeinträchtigen können. Salicylsäure gehört chemisch zur gleichen Substanzklasse und kann bei großflächiger Anwendung oder unter Okklusivverbänden in den Blutkreislauf aufgenommen werden. Die mögliche systemische Resorption hat zu einer wachsenden Diskussion geführt, ob eine topische Anwendung in der Schwangerschaft unbedenklich ist.

Bisherige Studien liefern keine eindeutigen Belege für embryotoxische Effekte durch topisch angewandte Salicylsäure. Dennoch weisen Fachgesellschaften darauf hin, dass hohe Dosen oder längerfristige Anwendungen vermieden werden sollten. Besonders bei Konzentrationen über fünf Prozent und großflächiger Applikation sei Vorsicht geboten.

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verweist darauf, dass die Resorption je nach Formulierung und Hautzustand variieren kann. So könne eine gestörte Hautbarriere, etwa bei entzündlichen Dermatosen, die Aufnahme verstärken. Experten empfehlen daher, in der Schwangerschaft auf salicylsäurehaltige Präparate möglichst zu verzichten und alternative Behandlungsmethoden zu bevorzugen.

Die Unsicherheiten rund um die topische Anwendung von Salicylsäure in der Schwangerschaft verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig eine präzise Nutzen-Risiko-Abwägung ist. Auch wenn bisher keine eindeutigen Hinweise auf eine embryotoxische Wirkung vorliegen, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen – insbesondere bei hochdosierten Präparaten oder Langzeitanwendungen.

Für Schwangere stellt sich damit eine schwierige Frage: Sollten sie auf bewährte dermatologische Therapien verzichten, auch wenn konkrete Gefahren nicht zweifelsfrei belegt sind? Solange keine klaren Sicherheitshinweise existieren, ist Zurückhaltung geboten. Dermatologen und Apotheker sind gefordert, Betroffene individuell zu beraten und alternative Behandlungsstrategien in den Vordergrund zu stellen.

Die Abwägung zwischen medizinischem Nutzen und potenziellen Risiken wird immer dann kompliziert, wenn eindeutige Daten fehlen. Hier wären gezielte klinische Studien notwendig, um wissenschaftlich fundierte Empfehlungen geben zu können. Bis dahin bleibt die Devise: Im Zweifelsfall auf bewährte und als sicher geltende Alternativen ausweichen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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