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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Der BGH stellt die Wirksamkeit von Ausschlussklauseln für Schwammschäden infrage – mit Folgen für Immobilienbesitzer und Apothekenbetreiber. Auch die Insolvenz von AvP sorgt weiter für Unsicherheit, da der BGH vereinbarte Forderungsabtretungen für unwirksam erklärt hat. In der Gesundheitsversorgung spitzen sich Probleme zu: Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa benötigen bessere Betreuung, während ein Lieferengpass bei Alzheimer-Medikamenten für Versorgungsprobleme sorgt. Frauen mit Typ-2-Diabetes werden oft zu spät diagnostiziert, und neue Therapien wie Tirzepatid bringen zwar Fortschritte, aber auch hohe Nebenwirkungsraten. Zudem steigen die Fälle sexuell übertragbarer Infektionen in Europa rasant an – Experten fordern dringend mehr Prävention und besseren Zugang zur Behandlung.
In einer möglicherweise richtungsweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Wirksamkeit von Ausschlussklauseln für Schwammschäden in Wohngebäudeversicherungen infrage gestellt. Mit dem Urteil vom 13. November 2024 unter dem Aktenzeichen IV ZR 212/23 könnte sich die Haftungssituation für Immobilienbesitzer, darunter auch Apothekenbetreiber, erheblich verändern. Bisher galt, dass Versicherungsgesellschaften Schäden durch Schwamm unter bestimmten Ausschlussklauseln nicht regulieren mussten. Die neue Entscheidung könnte nun dazu führen, dass viele Versicherungsverträge überprüft und potenziell angepasst werden müssen. Experten gehen davon aus, dass sich in der Praxis erhebliche Konsequenzen für Immobilienbesitzer ergeben könnten, insbesondere in Fällen, in denen Sanierungskosten bislang nicht erstattet wurden. Es bleibt abzuwarten, wie sich Versicherer auf das Urteil einstellen und ob sich dadurch vermehrt Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Gesellschaften entwickeln werden.
Die Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP sorgt weiterhin für erhebliche juristische Auseinandersetzungen. In einem aktuellen Urteil hat der BGH entschieden, dass die zwischen AvP und den betroffenen Apotheken vereinbarten Forderungsabtretungen unwirksam sind. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Apotheken, die bereits erhebliche finanzielle Einbußen durch die Pleite des Unternehmens hinnehmen mussten. Die Entscheidung verschärft die Unsicherheit für viele Betroffene, da unklar bleibt, inwieweit Apotheken auf Rückzahlungen oder anderweitige Entschädigungen hoffen können. Zudem wirft das Urteil Fragen hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung zukünftiger Abrechnungsverträge zwischen Apotheken und Abrechnungsdienstleistern auf. Es wird erwartet, dass weitere Verfahren notwendig sein werden, um endgültige Klarheit zu schaffen.
Einblicke in die medizinische Beratungslandschaft zeigen, dass Patientinnen und Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa eine interdisziplinäre Betreuung benötigen. In Deutschland sind rund 400.000 Menschen von diesen chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen betroffen, die das tägliche Leben erheblich einschränken können. Die Symptomatik reicht von starken Bauchschmerzen und Durchfällen bis hin zu systemischen Beschwerden wie Fieber und Gewichtsverlust. Angesichts der Komplexität der Krankheitsbilder ist eine fachübergreifende Behandlung erforderlich, bei der Gastroenterologen, Ernährungsberater und Apotheker eng zusammenarbeiten. Neben einer medikamentösen Therapie ist auch die psychosoziale Unterstützung ein zentraler Bestandteil der Versorgung. Fachverbände fordern eine verstärkte Aufklärung über neue Therapiemöglichkeiten und eine optimierte Patientenbegleitung, um die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern.
Währenddessen sorgt ein akuter Lieferengpass bei Alzheimer-Medikamenten für Besorgnis. Seit Oktober 2024 ist Galantamin, das zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz eingesetzt wird, nicht verfügbar. Besonders betroffen ist die retardierte Hartkapsel des Herstellers Glenmark in den Dosierungen 8 mg, 16 mg und 24 mg. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt den Engpass auf Produktionsprobleme zurück und prognostiziert eine anhaltende Versorgungslücke bis mindestens Ende Mai. Für Alzheimer-Patienten und deren Angehörige stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, da alternative Präparate nicht in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Die Situation verdeutlicht erneut die Fragilität der Lieferketten im pharmazeutischen Bereich und führt zu Forderungen nach politischen Maßnahmen zur Sicherung der Medikamentenversorgung.
Ein weiteres medizinisches Thema betrifft geschlechtsspezifische Unterschiede bei Typ-2-Diabetes. Studien zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern oft erst später diagnostiziert werden und dann bereits stärkere gesundheitliche Einschränkungen aufweisen. Obwohl Typ-2-Diabetes insgesamt häufiger bei Männern vorkommt, verlaufen die Erkrankungen bei Frauen oft schwerwiegender. Ursächlich hierfür sind unter anderem hormonelle Einflüsse, geschlechtsspezifische Stoffwechselprozesse sowie psychosoziale Faktoren. Experten fordern daher eine differenzierte Betrachtung in der medizinischen Versorgung, um frühzeitige Diagnosemöglichkeiten und individuell angepasste Therapien für Frauen zu verbessern. Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen sollen dazu beitragen, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und schwere Verläufe zu verhindern.
Besorgniserregend ist zudem der deutliche Anstieg sexuell übertragbarer Infektionen (STIs) in Europa. Der aktuelle Jahresbericht des Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zeigt eine signifikante Zunahme von Gonorrhö, Syphilis und Chlamydien im Jahr 2023. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Fallzahlen teils drastisch erhöht, was auf eine unzureichende Präventionsarbeit und eine erhöhte Infektionsrate hinweist. Fachleute warnen vor den gesundheitlichen Folgen dieser Entwicklung und fordern verstärkte Aufklärungsmaßnahmen sowie einen erleichterten Zugang zu Diagnostik und Behandlung. Besonders in urbanen Regionen sind die Infektionsraten stark gestiegen, was unter anderem auf ein verändertes Sexualverhalten sowie auf Lücken in der Gesundheitsversorgung zurückgeführt wird.
Auch in der modernen Diabetestherapie gibt es neue Herausforderungen. Die Einführung von Inkretinmimetika wie Tirzepatid (Mounjaro®) hat die Behandlungsmöglichkeiten für Typ-2-Diabetes erheblich erweitert. Diese Medikamente sind für ihre Fähigkeit bekannt, den Blutzuckerspiegel effektiv zu regulieren und gleichzeitig das Körpergewicht zu reduzieren. Allerdings treten bei vielen Patienten gastrointestinale Nebenwirkungen auf, die die Therapie erschweren. Übelkeit, Erbrechen und Durchfall gehören zu den häufigsten Beschwerden, die zu einem Therapieabbruch führen können. Experten empfehlen daher eine langsame Dosissteigerung sowie eine individuelle Anpassung der Medikation, um Nebenwirkungen besser zu kontrollieren. Zudem gewinnen begleitende Ernährungs- und Lebensstilinterventionen an Bedeutung, um den Therapieerfolg langfristig zu sichern. Fachkreise diskutieren derzeit über weitere Strategien, um die Verträglichkeit von Inkretinmimetika zu verbessern und eine möglichst breite Patientengruppe von den positiven Effekten profitieren zu lassen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Wirksamkeit von Ausschlussklauseln für Schwammschäden in Wohngebäudeversicherungen könnte weitreichende Folgen für Immobilienbesitzer haben. Besonders für Apothekenbetreiber, die oft in eigenen oder gemieteten Immobilien wirtschaften, stellt sich nun die Frage, ob bestehende Policen noch den gewünschten Schutz bieten. Die Versicherungswirtschaft wird sich auf diese neue Rechtsprechung einstellen müssen – doch wie schnell und in wessen Interesse? Viele Betroffene könnten in der Zwischenzeit auf teuren Schäden sitzen bleiben und langwierige Streitigkeiten mit ihren Versicherern führen.
Ebenfalls mit schwerwiegenden Konsequenzen für Apotheken verbunden ist das aktuelle Urteil des BGH zur Insolvenz von AvP. Die Entscheidung zur Unwirksamkeit der Forderungsabtretungen bedeutet für zahlreiche Apothekenbetreiber eine weitere Hiobsbotschaft. Statt einer klaren Perspektive auf finanzielle Wiedergutmachung bleibt ihnen weiterhin Unsicherheit. Dies zeigt, wie fragil die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken ist und wie gefährlich die Abhängigkeit von Abrechnungsdienstleistern werden kann. Hier sind langfristig neue gesetzliche Rahmenbedingungen erforderlich, um Apotheken besser vor solchen Pleiten zu schützen.
Während rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Apotheken und Patienten zunehmen, verschärft sich die Lage auch im medizinischen Sektor. Lieferengpässe bei Alzheimer-Medikamenten wie Galantamin stellen erneut unter Beweis, dass das deutsche Gesundheitssystem kaum auf Versorgungsstörungen vorbereitet ist. Besonders für chronisch Erkrankte bedeutet der anhaltende Mangel eine enorme Belastung. Die Abhängigkeit von wenigen Herstellern und globalen Lieferketten bleibt eine Achillesferse der Medikamentenversorgung – politische Lösungen sind längst überfällig.
Doch nicht nur Engpässe, sondern auch systematische Versorgungsdefizite offenbaren sich immer deutlicher. Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa sind auf interdisziplinäre Betreuung angewiesen, doch die Strukturen dafür sind nach wie vor unzureichend. Es reicht nicht, auf den individuellen Behandlungsbedarf hinzuweisen – eine bessere Koordination zwischen Gastroenterologen, Apothekern und Ernährungsberatern muss in die Regelversorgung integriert werden. Andernfalls bleiben die Fortschritte in der Medizin für viele Betroffene nur theoretischer Natur.
Ein weiteres Beispiel für mangelhafte Anpassung des Gesundheitssystems zeigt sich in der Diabetologie. Der wachsende Einsatz von Inkretinmimetika wie Tirzepatid (Mounjaro®) eröffnet zwar neue Therapiemöglichkeiten, doch die hohe Rate an Nebenwirkungen zeigt, dass die Behandlung nicht für alle Patienten ohne weiteres geeignet ist. Ein bewussterer Umgang mit Medikamentennebenwirkungen und eine engere ärztliche Begleitung sind nötig, um eine nachhaltige Therapie zu ermöglichen.
Währenddessen steigen die Fallzahlen sexuell übertragbarer Infektionen (STIs) in Europa rasant an. Die aktuelle Zunahme von Syphilis, Gonorrhö und Chlamydien ist ein deutliches Zeichen für fehlende Präventionsmaßnahmen und unzureichenden Zugang zu Diagnostik und Behandlung. Der Gesundheitssektor und die Politik dürfen hier nicht weiter untätig bleiben, sonst droht eine Gesundheitskrise, die weitaus größere gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen haben könnte als bisher angenommen.
Letztlich zeigt sich in all diesen Fällen ein übergreifendes Muster: Unsicherheit, mangelnde Vorsorge und ein reaktives statt proaktives Handeln der Verantwortlichen. Ob in der Versicherungsbranche, der Apothekenlandschaft oder der medizinischen Versorgung – überall sind längst Reformen notwendig. Die Frage ist nur, ob die Entscheidungsträger rechtzeitig handeln oder ob erst eine weitere Krise zum Handeln zwingt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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