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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die geplante Erhöhung des Apothekenfixums für ausgewählte, als „versorgungsrelevant“ definierte Standorte auf bis zu elf Euro mag politisch als gezielte Stabilisierung erscheinen, doch ökonomisch, systemisch und berufsrechtlich offenbart sich dahinter ein gefährliches Fördermodell, das nicht nur die Gleichbehandlung von Apothekenbetrieben untergräbt, sondern auch neue Unsicherheiten bei Standortplanung, Nachfolge und betrieblicher Kalkulation erzeugt, denn sobald die Vergütung an instabile geografische Kriterien geknüpft wird, entstehen nicht nur haftungsrelevante Rückwirkungsrisiken und neue Verwaltungsaufwände, sondern auch eine Vertrauenskrise im gesamten Versorgungssystem, die das Berufsbild schwächt, die Nachwuchsgewinnung erschwert und die politische Legitimation staatlicher Lenkung infrage stellt – weshalb eine flächendeckende, transparente und strukturierte Erhöhung des Fixums auf realwirtschaftlicher Grundlage die einzige tragfähige Lösung darstellt, die sowohl der Vielfalt als auch der Belastung heutiger Apotheken gerecht wird, ohne neue Ungleichheit zu stiften.
Als die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag ein neues Finanzierungsinstrument zur Stabilisierung strukturschwacher Apothekenstandorte skizzierten, stand die Idee einer selektiven Förderung im Zentrum: Apotheken, die als besonders „versorgungsrelevant“ eingestuft werden, sollen ein erhöhtes Fixum von bis zu elf Euro erhalten – während für alle übrigen Betriebe der Festzuschlag lediglich auf 9,50 Euro steigen soll. Die Intention: gezielte Anreize für die Versorgung ländlicher Regionen. Doch dieser Ansatz, so plausibel er auf den ersten Blick erscheint, könnte sich in der praktischen Umsetzung als hochproblematisch erweisen – ökonomisch, rechtlich und gesundheitspolitisch.
Denn was als „Differenzierung“ verkauft wird, unterläuft in Wirklichkeit das Prinzip der Systemgerechtigkeit. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken unterscheiden sich nicht nur entlang von Postleitzahlen, sondern auch in ihrer Struktur, Personalaufstellung, Spezialisierung und Leistungsbreite. Ein Zuschussmodell, das lediglich den Standort als primäres Kriterium heranzieht, blendet betriebliche Realitäten aus und erzeugt eine künstliche Trennlinie im Versorgungssystem. Der Kern der Kritik: Eine selektive Förderlogik, die nicht auf objektivierbaren, stabilen Parametern basiert, führt zu struktureller Verzerrung, Planungsunsicherheit und Ungleichbehandlung innerhalb eines Berufsstands, dessen Fundament auf Gleichwertigkeit der Leistung beruht.
Insbesondere aus wirtschaftlicher Perspektive entsteht dadurch ein unüberschaubares Geflecht aus Förderschwellen, bürokratischen Klassifikationen und potenziellen Rückwirkungen auf Investitionsentscheidungen. Apotheken, die sich heute in einer vermeintlich „förderwürdigen“ Region befinden, könnten durch leichte infrastrukturelle oder demografische Veränderungen schon morgen ihren Anspruch verlieren. Die Planungssicherheit für Inhaberinnen und Inhaber schrumpft – zumal Förderentscheidungen künftig stärker politischen Konjunkturen unterliegen dürften als langfristigen Versorgungszielen. Wer garantiert, dass eine heute als versorgungsrelevant eingestufte Apotheke auch in drei Jahren noch in den Genuss der Sonderregelung kommt? Und wer trägt die Haftung für betriebliche Entscheidungen, die auf dieser temporären Förderung beruhen?
Hinzu kommt eine aus Sicht vieler Betriebe kaum lösbare Finanzierungslogik: Während steigende Personal- und Energiepreise alle Apotheken gleichermaßen betreffen, sollen nur ausgewählte Standorte durch ein erhöhtes Fixum entlastet werden. Das verletzt nicht nur den Gleichheitsgrundsatz im Vergütungssystem, sondern schafft auch neue Spannungen im innerberuflichen Verhältnis – zwischen städtischen und ländlichen Apotheken, zwischen Kettenstandorten und Einzelbetrieben, zwischen wirtschaftlich gefestigten und gefährdeten Einrichtungen. Die Gefahr besteht, dass der Fördermechanismus mehr Unmut als Stabilität stiftet – ein Effekt, der sich langfristig negativ auf die Berufsattraktivität und Nachwuchsgewinnung auswirken dürfte.
Bürokratisch betrachtet droht ein zweites Problemfeld: Die Festlegung des Versorgungsstatus, die Prüfung der Fördervoraussetzungen, mögliche Einspruchsverfahren und Rückforderungen bei Statusverlust erzeugen einen erheblichen administrativen Mehraufwand – sowohl für die Apotheken als auch für die Prüfbehörden. Auch steuerlich ist die Konstruktion nicht trivial: Die Frage, ob es sich bei dem erhöhten Fixum um eine zweckgebundene Förderung oder eine allgemeine Betriebseinnahme handelt, könnte im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Unsicherheiten führen. Für die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die Finanzierungslogik von Investitionen entsteht so eine weitere Variable – in einem System, das ohnehin durch das E-Rezept, Lieferengpässe, Personalengpässe und digitale Transformation massiv beansprucht ist.
Der gesellschaftliche Anspruch an das Apothekensystem, flächendeckend zu funktionieren und Versorgungslücken zu schließen, darf nicht durch ein selektives Gießkannenprinzip ersetzt werden. Der Staat muss die gesamtwirtschaftliche Realität aller Apotheken anerkennen – nicht nur die einzelner Brennpunkte. Eine faire und zugleich steuerbare Lösung liegt nicht in der selektiven Zuschussvergabe, sondern in einer strukturell wirksamen Reform der Fixum-Vergütung. Eine Anhebung des allgemeinen Festzuschlags auf ein Niveau, das inflationsbereinigt den Versorgungs- und Personalaufwand realistisch abbildet, kombiniert mit einem verstärkten Fokus auf pharmazeutische Dienstleistungen, wäre systemisch ehrlicher, betriebswirtschaftlich verlässlicher und politisch deutlich transparenter.
Die Vorstellung, dass durch punktuelle Subventionierung besonders gefährdeter Apothekenstandorte das System als Ganzes stabilisiert werden kann, erweist sich bei näherer Betrachtung als Illusion. Vielmehr wird damit ein präzedenzloser Präzedenzfall geschaffen: Die Vergütung für pharmazeutische Leistungen wird an geografische Merkmale gekoppelt – ein Rückschritt in einer Zeit, in der wohnortnahe Versorgung ohnehin flächendeckend unter Druck steht. Wer jetzt Sonderregeln schafft, ohne das Grundsystem zu stärken, gefährdet dessen Substanz.
Wenn politische Entscheidungsträger wirklich an einer nachhaltigen Reform interessiert sind, dann führt kein Weg an einer grundlegenden Neubewertung des Fixzuschlags vorbei. Die flächendeckende Versorgung ist kein Zuschussprojekt für Einzelfälle, sondern eine nationale Aufgabe – sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen, gerechte Vergütung und transparente Systemlogik. Alles andere ist politisches Risikomanagement auf Kosten betrieblicher Existenzgrundlagen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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